1.1. 
    
    
     Beschaffer
    
    
     Offizielle Bezeichnung: AOK Baden-Württemberg
    
    
    
     Rechtsform des Erwerbers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
    
    
     Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Gesundheit
    
    
   
    
     2.1. 
    
    
     Verfahren
    
    
     Titel: Arzneimittelrabattvereinbarung gemäß § 130a Abs. 8 SGB V zum Allergen-Extrakt aus Birkenpollen
    
    
     Beschreibung: Vereinbarung gemäß § 130a Abs. 8 SGB V über die Gewährung von Rabatten für Arzneimittel mit dem Allergen-Extrakt aus Birkenpollen (ITULAZAX®). Ein genauer Auftragswert kann nicht ermittelt werden, da dieser von diversen unbekannten Faktoren abhängt. Der Auftragswert für den vergebenen Auftrag kann deshalb nur als fiktiver Wert angegeben werden basierend auf den aktuell geltenden Schwellenwerten.
    
    
     Kennung des Verfahrens: b69458b3-a10d-484d-ab50-2a28eb4ba6b9
    
    
     Interne Kennung: Arzneimittelrabattvereinbarung gemäß § 130a Abs. 8 SGB V zum Allergen-Extrakt aus Birkenpollen
    
    
     Verfahrensart: Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
    
    
     
      2.1.1. 
     
     
      Zweck
     
     
      Art des Auftrags: Lieferungen
     
     
      Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
     
     
    
     
      2.1.2. 
     
     
      Erfüllungsort
     
     
      Postanschrift: Presselstraße 19  
     
     
      Stadt: Stuttgart
     
     
      Postleitzahl: 70191
     
     
      Land, Gliederung (NUTS): Stuttgart, Stadtkreis (DE111)
     
     
      Land: Deutschland
     
     
      Zusätzliche Informationen: Deutsch
     
     
    
     
      2.1.4. 
     
     
      Allgemeine Informationen
     
     
      Rechtsgrundlage: 
     
     
      Richtlinie 2014/24/EU
     
     
    
   
    
     5.1. 
    
    
     Los: LOT-0001
    
    
     Titel: Arzneimittelrabattvereinbarung gemäß § 130a Abs. 8 SGB V zum Allergen-Extrakt aus Birkenpollen
    
    
     Beschreibung: Vereinbarung gemäß § 130a Abs. 8 SGB V über die Gewährung von Rabatten für Arzneimittel mit dem Allergen-Extrakt aus Birkenpollen (ITULAZAX®)
    
    
     Interne Kennung: Arzneimittelrabattvereinbarung gemäß § 130a Abs. 8 SGB V zum Allergen-Extrakt aus Birkenpollen
    
    
     
      5.1.1. 
     
     
      Zweck
     
     
      Art des Auftrags: Lieferungen
     
     
      Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
     
     
    
     
      5.1.2. 
     
     
      Erfüllungsort
     
     
      Postanschrift: Presselstraße 19  
     
     
      Stadt: Stuttgart
     
     
      Postleitzahl: 70191
     
     
      Land, Gliederung (NUTS): Stuttgart, Stadtkreis (DE111)
     
     
      Land: Deutschland
     
     
    
     
      5.1.3. 
     
     
      Geschätzte Dauer
     
     
      Datum des Beginns: 01/11/2025
     
     
      Enddatum der Laufzeit: 31/10/2027
     
     
    
     
      5.1.6. 
     
     
      Allgemeine Informationen
     
     
      Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
     
     
      Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
     
     
    
     
      5.1.10. 
     
     
      Zuschlagskriterien
     
     
      Kriterium: 
      
       Art: Preis
      
      
       Beschreibung: Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium.
      
      
     
      Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann: Es findet keine Gewichtung der Zuschlagskriterien statt, da die Auftragsvergabe aufgrund der Zulassung durch das PEI zu den vertragsgegenständlichen Arzneimitteln mit dem Allergen-Extrakt aus Birkenpollen und der Gewährleistung einer hinreichenden und ständigen Lieferfähigkeit dieser Arzneimittel ausschließlich an den Auftragnehmer erfolgt.
     
     
    
     
      5.1.15. 
     
     
      Techniken
     
     
      Rahmenvereinbarung: 
      
       Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
      
      
     
      Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: 
      
       Kein dynamisches Beschaffungssystem
      
      
     
      Elektronische Auktion: nein
     
     
    
     
      5.1.16. 
     
     
      Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
     
     
      Überprüfungsstelle: Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt
     
     
      Informationen über die Überprüfungsfristen: Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u. a. die folgenden Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der aktuell geltenden Fassung: § 134 Informations- und Wartepflicht. (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) [...] § 135 Unwirksamkeit. (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. § 160 Einleitung, Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. [...] § 168 Entscheidung der Vergabekammer. (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden.
     
     
      Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: AOK Baden-Württemberg
     
     
    
   
    
     Höchstwert der Rahmenvereinbarungen in dieser Bekanntmachung: 221 000,00 EUR
    
    
   
    Direktvergabe: 
    
     Begründung der Direktvergabe: Der Auftrag kann aufgrund von Ausschließlichkeitsrechten, darunter von Rechten des geistigen Eigentums, nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden
    
    
     Sonstige Begründung: Auftragsvergabe ohne vorherige Bekanntmachung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (für die unten aufgeführten Fälle): - Die Lieferungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden: - aufgrund des Schutzes von ausschließlichen Rechten einschließlich Rechten des geistigen Eigentums. Erläuterung: Die vertragsgegenständlichen Arzneimittel mit dem Allergen-Extrakt aus Birkenpollen, die zwingend im Rahmen der Auftragsdurchführung zu liefern sind, sind durch das PEI für die Applikation über die Schleimhaut bei Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen zugelassen und somit nach dem Ende der Übergangsregelung der TAV weiter verfügbar. Die Gewährleistung der hinreichenden und ständigen Lieferfähigkeit dieser Arzneimittel schließen in ihrer Gesamtheit die Auftragsvergabe an Dritte aus.
    
    
   
    
     6.1. 
    
    
     Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0001
    
    
     Status der Preisträgerauswahl: Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
    
    
     Rahmenvereinbarung: 
     
      Höchstwert der Rahmenvereinbarung: 221 000,00 EUR
     
     
      Neu geschätzter Wert der Rahmenvereinbarung: 221 000,00 EUR
     
     
    
     
      6.1.2. 
     
     
      Informationen über die Gewinner
     
     
      Wettbewerbsgewinner: 
     
     
      Offizielle Bezeichnung: ALK Abelló Arzneimittel GmbH
     
     
      Angebot: 
     
     
      Kennung des Angebots: Allergen-Extrakt aus Birkenpollen
     
     
      Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0001
     
     
      Wert der Ausschreibung: 221 000,00 EUR
     
     
      
       Vergabe von Unteraufträgen: Nein
      
      
     
      Informationen zum Auftrag: 
      
       Kennung des Auftrags: Allergen-Extrakt aus Birkenpollen
      
      
       Titel: Arzneimittelrabattvereinbarung gemäß § 130a Abs. 8 SGB V zum Allergen-Extrakt aus Birkenpollen
      
      
       Datum des Vertragsabschlusses: 09/10/2025
      
      
       Der Auftrag wird als Teil einer Rahmenvereinbarung vergeben: nein
      
      
     
    
     
      6.1.4. 
     
     
      Statistische Informationen
     
     
      Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge: 
      
       Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
      
      
       Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 1
      
      
     
    
   
    
     8.1. 
    
    
     ORG-0001
    
    
     Offizielle Bezeichnung: AOK Baden-Württemberg
    
    
     Registrierungsnummer: DE168368778
    
    
     Abteilung: Unternehmensbereich 3 Versorgungsgestaltung, Geschäftsbereich 3.08 Verhandlungen & Verträge – Produkte
    
    
     Postanschrift: Presselstraße 19
    
    
     Stadt: Stuttgart
    
    
     Postleitzahl: 70191
    
    
     Land, Gliederung (NUTS): Stuttgart, Stadtkreis (DE111)
    
    
     Land: Deutschland
    
    
    
     Telefon: 0711 6525-21407
    
    
    
    
     Rollen dieser Organisation: 
     
      Beschaffer
     
     
      Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
     
     
    
   
    
     8.1. 
    
    
     ORG-0002
    
    
     Offizielle Bezeichnung: Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt
    
    
     Registrierungsnummer: t004922894990
    
    
     Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Straße 16
    
    
     Stadt: Bonn
    
    
     Postleitzahl: 53113
    
    
     Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
    
    
     Land: Deutschland
    
    
    
     Telefon: 0228 9499-0
    
    
     Fax: 0228 9499-163
    
    
     Rollen dieser Organisation: 
     
      Überprüfungsstelle
     
     
    
   
    
     8.1. 
    
    
     ORG-0003
    
    
     Offizielle Bezeichnung: ALK Abelló Arzneimittel GmbH
    
    
     Größe des Wirtschaftsteilnehmers: Mittleres Unternehmen
    
    
     Registrierungsnummer: DE812314683
    
    
     Postanschrift: Friesenweg 38
    
    
     Stadt: Hamburg
    
    
     Postleitzahl: 22763
    
    
     Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
    
    
     Land: Deutschland
    
    
    
     Telefon: 040 703845-0
    
    
     Fax: 040 703845-5588
    
    
     Rollen dieser Organisation: 
     
      Bieter
     
     
     
      Gewinner dieser Lose: LOT-0001
     
     
    
   
    
     8.1. 
    
    
     ORG-0000
    
    
     Offizielle Bezeichnung: Publications Office of the European Union
    
    
     Registrierungsnummer: PUBL
    
    
     Stadt: Luxembourg
    
    
     Postleitzahl: 2417
    
    
     Land, Gliederung (NUTS): Luxembourg (LU000)
    
    
     Land: Luxemburg
    
    
    
     Telefon: +352 29291
    
    
    
     Rollen dieser Organisation: 
     
      TED eSender
     
     
    
   
    
     Kennung/Fassung der Bekanntmachung: b4eac509-fb0a-4581-aadb-8ae4509e214e  -  01
    
    
     Formulartyp: Ergebnis
    
    
     Art der Bekanntmachung: Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
    
    
     Unterart der Bekanntmachung: 29
    
    
     Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 22/10/2025 11:50:55 (UTC+00:00) Westeuropäische Zeit, GMT
    
    
     Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
    
    
     Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 698493-2025
    
    
     ABl. S – Nummer der Ausgabe: 204/2025
    
    
     Datum der Veröffentlichung: 23/10/2025