Deutschland – Software-Wartung und -Reparatur – Systemwartungsvertrag für ein individuell erstelltes IT-Gesamtsystem

692657-2025 - Vorankündigung – Direktvergabe
Deutschland – Software-Wartung und -Reparatur – Systemwartungsvertrag für ein individuell erstelltes IT-Gesamtsystem
OJ S 202/2025 21/10/2025
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Dienstleistungen

1. Beschaffer

1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Land Baden-Württemberg, vertreten durch das Landesamt für Besoldung und Versorgung Baden-Württemberg
Rechtsform des Erwerbers: Regionale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung

2. Verfahren

2.1.
Verfahren
Titel: Systemwartungsvertrag für ein individuell erstelltes IT-Gesamtsystem
Beschreibung: Das Landesamt für Besoldung und Versorgung Baden-Württemberg beabsichtigt, einen Systemwartungsvertrag für ein individuell erstelltes IT-Gesamtsystem für die elektronisch unterstützte Beihilfebearbeitung zu schließen.
Kennung des Verfahrens: 96515029-c151-4b4f-82ae-6cd9468bfe34
Interne Kennung: LBV5-0230.0-9
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 72267000 Software-Wartung und -Reparatur
2.1.2.
Erfüllungsort
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: #Bekanntmachungs-ID: CXR6YRHYMZ9# 1. Diese Bekanntmachung ist eine freiwillige ex-ante- Transparenzbekanntmachung nach § 135 Abs. 3 GWB. Das LBV ist der Auffassung, dass die unter 5.1 dargestellte Beschaffung aus den unter 6 genannten Gründen ohne vorherige Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union vergaberechtlich zulässig ist. Das LBV beabsichtigt daher, frühestens 10 Kalendertage nach dem Tag der Veröffentlichung dieser ex-anteTransparenzbekanntmachung den Wartungsvertrag mit der innovas GmbH (Theodor-Heuss-Ring 19-21, D- 50668 Köln) zu schließen. 2. Das LBV wird keine ex-post-Bekanntmachung nach § 132 Abs. 5 GWB veröffentlichen.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -

5. Los

5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Systemwartungsvertrag für ein individuell erstelltes IT-Gesamtsystem
Beschreibung: Das Landesamt für Besoldung und Versorgung Baden-Württemberg (LBV) beabsichtigt, einen Systemwartungsvertrag für ein von der innovas GmbH individuell erstelltes IT Gesamtsystem für die elektronisch unterstützte Beihilfebearbeitung zu schließen. Der bestehende Vertrag über die Wartung des Gesamtsystems mit der innovas GmbH läuft aus. Das LBV beabsichtigt daher, mit der innovas GmbH (Theodor-Heuss-Ring 19-21, D-50668 Köln) einen daran anschließenden Systemservicevertrag zur Wartung des Gesamtsystems, bestehend aus den wesentlichen Komponenten Inputmanagement, Personalnummern-Clearing, Prüfsoftware, Prüfworkflow, technischer Workflow sowie der notwendigen Schnittstellen an die unterschiedlichen LBV-Systeme, zu schließen. Der Vertrag wird eine Laufzeit von drei Jahren haben und zwei einseitig durch das LBV ausübbare Optionen zur Verlängerung des Vertrages um jeweils ein Jahr beinhalten. Sachverhalt: Das Landesamt für Besoldung und Versorgung Baden-Württemberg (LBV) beauftragte im Jahr 2016 die innovas GmbH im Rahmen eines europaweiten wettbewerblichen Vergabeverfahrens mit der Herbeiführung der Betriebsbereitschaft eines Gesamtsystems für die elektronisch unterstützte Beihilfebearbeitung als Generalunternehmer (GU) (EVB-IT Systemvertrag über die Erstellung eines Gesamtsystems). Zudem schlossen die Parteien einen sich an die Abnahme anschließenden Systemservicevertrag (Wiederherstellung und Aufrechterhaltung der Betriebsbereitschaft, Überlassung von verfügbaren Programmständen) mit einer Laufzeit von 60 Monaten ab Abnahme einschließlich einer Verlängerungsoption über 36 Monate, die einmalig ausgeübt werden konnte. Die Abnahme erfolgte zum 31.01.2018. Durch Ziehen der Option verlängerte sich die Laufzeit bis zum 31.01.2026. Die innovas GmbH erbrachte die Leistungen gemeinsam mit den Nachunternehmen Global Side GmbH, Insiders Technologies GmbH sowie der msg nexinsure AG. Die innovas GmbH und die drei Nachunternehmen sind die Produkthersteller der im Rahmen der Vertragsdurchführung dauerhaft überlassenen, nachfolgend genannten Standardsoftware: - Global Side GmbH: Prüfsoftware ZABAS (GOÄ, GOZ, PZN, GebüH-Prüfungen) - msg nexinsure AG (Prüfworkflow (PWF): Benutzeroberfläche für Belegbearbeitung und GOÄ, GOZ, PZN, GebüHPrüfungen) - Insiders Technologies GmbH: smart FIX (Inputmanagement) - Innovas GmbH: Prüfsoftware KOLUMBUS Diese Systeme wurden mittels des technischen Workflows der msg nexinsure AG in die LBV-Umgebung integriert. Der Workflow verzahnt sämtliche Programme innerhalb des von der innovas GmbH hergestellten Gesamtsystems und verbindet das Gesamtsystem mit dem LBV. Das Workflowsystem wurde dazu explizit an die Bedürfnisse des LBV angepasst. Es beinhaltet zudem auch speziell für das LBV entwickelte Komponenten, wie bspw. das Personalnummern-Clearing. Allein die innovas GmbH verfügt über sämtliche für die Wartung des Gesamtsystems erforderlichen Rechte. Die innovas GmbH verfügt über den Quellcode des von ihr erstellten Gesamtsystems. Sie räumt Dritten keine Nutzungsrechte an dem Quellcode ein und erteilt an den von ihr erworbenen Lizenzen keine Unterlizenzen. Aus diesem Grund kann ausschließlich die innovas GmbH das Gesamtsystem inklusive der realisierten Anpassungen und der Workflow- und Prüfkomponenten warten. Das LBV beabsichtigt daher, an dem bestehenden Gesamtsystem festzuhalten und zur Aufrechterhaltung der Betriebsbereitschaft des Gesamtsystems einen weiteren Wartungsvertrag mit der innovas GmbH zu schließen. Ansonsten könnte ggfs. auch die vom Landtag vorgegebene Bearbeitungszeit von 20 Arbeitstagen nicht mehr eingehalten werden. Das LBV erwägt, nach Ablauf des Wartungsvertrages das Gesamtsystem ggfs. neu auszuschreiben.
Interne Kennung: LBV5-0230.0-9
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 72267000 Software-Wartung und -Reparatur
5.1.2.
Erfüllungsort
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 3 Jahre
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Weitere Informationen zur Verlängerung: Zwei Optionen zur Verlängerung um jeweils ein Jahr. Steht unter dem Haushaltsvorbehalt
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Baden-Württemberg, Regierungspräsidium Karlsruhe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Das Verfahren für Verstöße gegen die von dieser freiwilligen ex-ante-Transparenzbekanntmachung erfassten Vorgänge richten sich nach den Vorschriften der §§ 135, 160 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Nach § 135 GWB kann eine Unwirksamkeit eines öffentlichen Auftrages, der ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben wurde, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (vgl. § 135 Abs. 1, 2 GWB). Nach § 135 Abs. 3 GWB tritt diese Unwirksamkeit nicht ein, wenn 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Land Baden-Württemberg, vertreten durch das Landesamt für Besoldung und Versorgung Baden-Württemberg

6. Ergebnisse

Direktvergabe:
Begründung der Direktvergabe: Der Auftrag kann aufgrund von Ausschließlichkeitsrechten, darunter von Rechten des geistigen Eigentums, nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden
Sonstige Begründung: Das LBV ist der Ansicht, dass der Abschluss des Systemwartungsvertrages mit den oben dargestellten wesentlichen Inhalten ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist und kein wettbewerbliches Vergabeverfahren erfordert. 1. Das LBV darf den Wartungsvertrag gemäß § 14 Abs. 4 Nr. 2 lit. c) VgV im Wege eines Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb unmittelbar mit der innovas GmbH schließen, da nur die innovas GmbH über sämtliche für die Wartung, d. h. für die Wiederherstellung und Aufrechterhaltung der Betriebsbereitschaft des Gesamtsystems erforderlichen Rechte verfügt. Eine vernünftige Alternative oder Ersatzlösung zur Aufrechterhaltung des Gesamtsystems gibt es nicht und der mangelnde Wettbewerb ist nicht das Ergebnis einer künstlichen Einschränkung der Auftragsvergabeparameter (§ 14 Abs. 6 VgV). a) Nur die innovas GmbH kann die Leistungen erbringen, da nur sie Zugriff auf den Quellcode des von ihr erstellten Gesamtsystems hat. Ein Wettbewerb ist aufgrund der ausschließlichen Rechte der innovas GmbH objektiv ausgeschlossen. Die innovas GmbH räumt Dritten keine Nutzungsrechte an dem Quellcode ein und sie erteilt auch keine Unterlizenzen an den von ihr erworbenen Lizenzen. Dritte können das Gesamtsystem somit nicht warten, da sie nicht sämtliche erforderlichen Rechte erwerben können, insbesondere nicht die erforderlichen Rechte am Quellcode der von der innovas GmbH hergestellten Software. b) Eine vernünftige Alternative oder Ersatzlösung gibt es nicht und der mangelnde Wettbewerb ist nicht das Ergebnis einer künstlichen Einschränkung der Auftragsvergabeparameter. Im Rahmen des neuen Wartungsvertrags ist das Festhalten an dem bestehenden individuell erstellten Gesamtsystem sachlich gerechtfertigt und auftragsbezogen. Zweck des neuen Wartungsvertrages ist es, die Betriebsbereitschaft des bestehenden individuell für das LBV erstellten Gesamtsystems aufrechtzuerhalten. Dieser Zweck, die Aufrechterhaltung der Betriebsbereitschaft des Gesamtsystems, könnte nicht erreicht werden, wenn das LBV die zu erbringenden Leistungen so beschrieben bzw. zuschneiden würde, dass sie auch ein Dritter erbringen könnte. Die Wartung nur der verwendeten Standardsoftware genügt nicht für die Aufrechterhaltung des Gesamtsystems. Der für das LBV individuell angepasste Workflow ist für die Verzahnung der Komponenten des Gesamtsystems und für die Einbindung in das LBV-eigene System zwingend erforderlich. Das LBV ist unter den gegebenen Umständen auch nicht gehalten, allein um einen Wettbewerb zu ermöglichen, das bestehende Gesamtsystem aufzugeben und ein neues Gesamtsystem zu beschaffen. Um Wettbewerb zu ermöglichen, müsste das LBV die Leistung so beschreiben, dass einer Leistungserbringung durch einen Dritten keine ausschließlichen Rechte entgegenstehen. Ein Dritter müsste daher im Falle eines Zuschlags wesentliche Teile des Gesamtsystems neu programmieren. Er müsste (i) die Schnittstellen zu den LBV-eigenen Programmen herstellen, (ii) ein individuell angepasstes Workflowsystem, das jede eingesetzte Standardsoftware verzahnt, zur Verfügung stellen und (iii) die weiteren individuell für das LBV erstellten Komponenten (u. a. Personalnummern-Clearing) neu herstellen. Dies ist unter den gegebenen Umständen objektiv keine vernünftige Alternative bzw. Ersatzlösung. Ein Wechsel auf ein neues Gesamtsystem wäre mit unzumutbaren Risiken für das LBV verbunden. Zudem besteht im Falle eines Wechsels auf ein neues Gesamtsystem das Risiko, dass sich die bereits bestehenden Rückstände bei der Beihilfebearbeitung aufgrund des hiermit verbundenen Zeitaufwands, der Einarbeitungszeit der Mitarbeiter und des neuen, noch nicht optimierten Gesamtsystems weiter in wesentlichem Umfang erhöhen würden. Die Herstellung des ursprünglichen Gesamtsystem nahm über ein Jahr in Anspruch. Das System ist seitdem laufend optimiert und verbessert worden.
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0001
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: innovas GmbH
Angebot:
Kennung des Angebots: Es wird beabsichtigt, den Vertrag zu schließen.
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0001
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: LBV5-0230.0-9
Titel: Es wird beabsichtigt, den Vertrag zu schließen.

8. Organisationen

8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Land Baden-Württemberg, vertreten durch das Landesamt für Besoldung und Versorgung Baden-Württemberg
Registrierungsnummer: 08-A5953-42
Postanschrift: Philipp-Reis-Str. 2
Stadt: Fellbach
Postleitzahl: 70736
Land, Gliederung (NUTS): Rems-Murr-Kreis (DE116)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Vergabestelle
Telefon: +49 7113426-3474
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg, Regierungspräsidium Karlsruhe
Registrierungsnummer: 08-A9866-40
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Stadt: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land, Gliederung (NUTS): Karlsruhe, Stadtkreis (DE122)
Land: Deutschland
Telefon: +49 721926-8730
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: innovas GmbH
Größe des Wirtschaftsteilnehmers: Mittleres Unternehmen
Registrierungsnummer: DE320164675
Stadt: Köln
Postleitzahl: 50668
Land, Gliederung (NUTS): Köln, Kreisfreie Stadt (DEA23)
Land: Deutschland
Rollen dieser Organisation:
Bieter
Wirtschaftlicher Eigentümer:
Staatsangehörigkeit des Eigentümers: Deutschland
Gewinner dieser Lose: LOT-0001
8.1.
ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender

Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung: c3f005be-66bc-41b5-ab7b-0566e9147c3e - 01
Formulartyp: Vorankündigung – Direktvergabe
Art der Bekanntmachung: Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Unterart der Bekanntmachung: 25
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 20/10/2025 14:08:41 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 692657-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 202/2025
Datum der Veröffentlichung: 21/10/2025

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Illingen
Ilshofen
Ilvesheim
Immendingen
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Schönau im Schwarzwald
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Schönwald im Schwarzwald
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Schwäbisch Hall
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Seebach
Seelbach
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Sigmaringen
Sigmaringendorf
Simmersfeld
Simmozheim
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Sindelfingen
Singen
Sinsheim
Sinzheim
Sonnenbühl
Sontheim an der Brenz
Spaichingen
Spraitbach
Staig
Starzach
Staufen
Stegen
Steinen
Steinhausen an der Rottum
Steinheim am Albuch
Steinheim an der Murr
Steinmauern
Steißlingen
Stetten am kalten Markt
Stockach
Stödtlen
Strassberg
Straubenhardt
Stühlingen
Stutensee
Stuttgart
Stuttgart-Hohenheim
Stuttgart-Vaihingen
Stuttgart-Zuffenhausen
Sulz am Neckar
Sulzbach an der Murr
Sulzbach-Laufen
Sulzburg
Sulzfeld
Süßen
Talheim
Tamm
Tannhausen
Tauberbischofsheim
Teningen
test
Tettnang
Titisee-Neustadt
Todtnau
Trochtelfingen
Trossingen
Tübingen
Tuningen
Tuttlingen
Überlingen
Ubstadt-Weiher
Uhldingen-Mühlhofen
Ühlingen-Birkendorf
Ulm
Umkirch
Ummendorf (bei Biberach)
Unlingen
Untereisesheim
Unterensingen
Untergruppenbach
Unterkirnach
Untermünkheim
Unterschneidheim
Urbach
Uttenweiler
Vaihingen an der Enz
Vellberg
Villingen-Schwenningen
Villingendorf
Vogt
Vogtsburg im Kaiserstuhl
Vöhrenbach
Vöhringen
Vörstetten
Waghäusel
Waiblingen
Waibstadt
Wald (Hohenzollern)
Waldachtal
Waldbronn
Waldburg
Walddorfhäslach
Waldenbuch
Waldenburg
Waldkirch
Waldshut-Tiengen
Waldstetten
Walheim
Walldorf
Walldürn
Wallhausen
Walzbachtal
Wangen
Wangen im Allgäu
Wannweil
Warthausen
Wehingen
Wehr
Weikersheim
Weil am Rhein
Weil der Stadt
Weil im Schönbuch
Weilheim an der Teck
Weilheim/Baden
Weingarten
Weingarten (Baden)
Weinheim
Weinsberg
Weinstadt
Weißbach
Weisenbach
Weissach
Weissach im Tal
Weisweil
Wellendingen
Welzheim
Wembach
Wendlingen am Neckar
Werbach
Wermsdorf
Wernau
Wertheim am Main
Westerheim
Westhausen
Wiernsheim
Wiesensteig
Wiesloch
Wildberg
Wilhelmsdorf
Wilhelmsfeld
Willstätt
Wimsheim
Winnenden
Winterbach (Remstal)
Wolfach
Wolfschlugen
Wolpertshausen
Wolpertswende
Wört
Wüstenrot
Wutach
Wyhl am Kaiserstuhl
Zaberfeld
Zell am Harmersbach
Zell im Wiesental
Zell unter Aichelberg
Zimmern ob Rottweil
Zweiflingen