2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71300000 Dienstleistungen von Ingenieurbüros
2.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Wolfschlugen
Postleitzahl: 72649
Land, Gliederung (NUTS): Esslingen (DE113)
Land: Deutschland
2.1.6.
Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung
Korruption: Es gelten die Ausschlussgründe gemäß §§ 123 und 124 GWB. Hierzu ist eine Eigenerklärungen zur Bestätigung des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen nach den §§123, 124 Abs. 1 GWB abzugeben.
Betrug: Es gelten die Ausschlussgründe gemäß §§ 123 und 124 GWB. Hierzu ist eine Eigenerklärungen zur Bestätigung des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen nach den §§123, 124 Abs. 1 GWB abzugeben.
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Es gelten die Ausschlussgründe gemäß §§ 123 und 124 GWB. Hierzu ist eine Eigenerklärungen zur Bestätigung des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen nach den §§123, 124 Abs. 1 GWB abzugeben.
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Es gelten die Ausschlussgründe gemäß §§ 123 und 124 GWB. Hierzu ist eine Eigenerklärungen zur Bestätigung des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen nach den §§123, 124 Abs. 1 GWB abzugeben.
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Es gelten die Ausschlussgründe gemäß §§ 123 und 124 GWB. Hierzu ist eine Eigenerklärungen zur Bestätigung des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen nach den §§123, 124 Abs. 1 GWB abzugeben.
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: Es gelten die Ausschlussgründe gemäß §§ 123 und 124 GWB. Hierzu ist eine Eigenerklärungen zur Bestätigung des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen nach den §§123, 124 Abs. 1 GWB abzugeben.
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Es gelten die Ausschlussgründe gemäß §§ 123 und 124 GWB. Hierzu ist eine Eigenerklärungen zur Bestätigung des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen nach den §§123, 124 Abs. 1 GWB abzugeben.
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Es gelten die Ausschlussgründe gemäß §§ 123 und 124 GWB. Hierzu ist eine Eigenerklärungen zur Bestätigung des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen nach den §§123, 124 Abs. 1 GWB abzugeben.
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Es gelten die Ausschlussgründe gemäß §§ 123 und 124 GWB. Hierzu ist eine Eigenerklärungen zur Bestätigung des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen nach den §§123, 124 Abs. 1 GWB abzugeben.
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Es gelten die Ausschlussgründe gemäß §§ 123 und 124 GWB. Hierzu ist eine Eigenerklärungen zur Bestätigung des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen nach den §§123, 124 Abs. 1 GWB abzugeben.
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten: Es gelten die Ausschlussgründe gemäß §§ 123 und 124 GWB. Hierzu ist eine Eigenerklärungen zur Bestätigung des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen nach den §§123, 124 Abs. 1 GWB abzugeben.
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.: Es gelten die Ausschlussgründe gemäß §§ 123 und 124 GWB. Hierzu ist eine Eigenerklärungen zur Bestätigung des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen nach den §§123, 124 Abs. 1 GWB abzugeben.
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Es gelten die Ausschlussgründe gemäß §§ 123 und 124 GWB. Hierzu ist eine Eigenerklärungen zur Bestätigung des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen nach den §§123, 124 Abs. 1 GWB abzugeben.
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Es gelten die Ausschlussgründe gemäß §§ 123 und 124 GWB. Hierzu ist eine Eigenerklärungen zur Bestätigung des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen nach den §§123, 124 Abs. 1 GWB abzugeben.
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Es gelten die Ausschlussgründe gemäß §§ 123 und 124 GWB. Hierzu ist eine Eigenerklärungen zur Bestätigung des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen nach den §§123, 124 Abs. 1 GWB abzugeben.
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen: Es gelten die Vorgaben zum Verbot der Beteiligung russischer Unternehmen nach Maßgabe des 5. EU-Sanktionspakets in Verbindung mit Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014. Hierzu ist eine Eigenerklärungen abzugeben, dass der Bieter/ die Bieterin/ die Bietergemeinschaft nicht unter dieses Verbot fallen.
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen: Es gelten die Ausschlussgründe gemäß §§ 123 und 124 GWB. Hierzu ist eine Eigenerklärungen zur Bestätigung des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen nach den §§123, 124 Abs. 1 GWB abzugeben.
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern: Es gelten die Ausschlussgründe gemäß §§ 123 und 124 GWB. Hierzu ist eine Eigenerklärungen zur Bestätigung des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen nach den §§123, 124 Abs. 1 GWB abzugeben.
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Es gelten die Ausschlussgründe gemäß §§ 123 und 124 GWB. Hierzu ist eine Eigenerklärungen zur Bestätigung des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen nach den §§123, 124 Abs. 1 GWB abzugeben.
Zahlungsunfähigkeit: Es gelten die Ausschlussgründe gemäß §§ 123 und 124 GWB. Hierzu ist eine Eigenerklärungen zur Bestätigung des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen nach den §§123, 124 Abs. 1 GWB abzugeben.
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Es gelten die Ausschlussgründe gemäß §§ 123 und 124 GWB. Hierzu ist eine Eigenerklärungen zur Bestätigung des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen nach den §§123, 124 Abs. 1 GWB abzugeben.
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Es gelten die Ausschlussgründe gemäß §§ 123 und 124 GWB. Hierzu ist eine Eigenerklärungen zur Bestätigung des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen nach den §§123, 124 Abs. 1 GWB abzugeben.