1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Südwestrundfunk Anstalt des öffentlichen Rechts
Rechtsform des Erwerbers: Von einer regionalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Freizeit, Sport, Kultur und Religion
2.1.
Verfahren
Titel: Rahmenvereinbarung für die Beschaffung von Unterstützungsleistungen zur Projektabwicklung Erneuerung Hörfunksysteme
Beschreibung: Am Standort Baden-Baden steht die Erneuerung der hörfunktechnischen Systeme an. Die dort eingesetzten Hörfunk-Produktionsmittel sind im Schnitt seit rund 18 Jahren in Betrieb. Die Einrichtungen sind technisch veraltet und für wesentliche Teile wird von den Herstellern kein Service mehr angeboten. Zur Sicherstellung des Sendebetriebs ist daher die Erneuerung erforderlich. Neben dem reinen technischen Erneuerungsbedarf erfordern geänderte Arbeitsweisen neue Lösungen. Diesen wird mit einer Vereinheitlichung von Arbeitsweisen und neuen technischen Möglichkeiten unter Einsatz von vernetzbarer IP-Technologie Rechnung getragen. Ein grundlegendes Betriebskonzept im Projekt „Erneuerung Hörfunk-Systeme im SWR“ bildet die Basis für diese seit einigen Jahren umgesetzte Erneuerungsphasen. Nach der Entwicklung technischer Konzepte, neuer Bedienphilosophien und der Standardisierung der Arbeitsweisen laufen nun im Projekt weitere konkrete Umsetzungen. Das Realisierungspaket „SWR 3“ befasst sich mit der Umsetzung des ganzheitlichen SWR-Konzepts für die Hörfunkwelle SWR3. Der konkret zu realisierende Umfang ist: - 1 Regio/Studio-Kombination - 2 Hörfunk-Selbstfahrer-Studios - 1 Produktionseinheit - Integration sendenaher Redaktionsarbeitsbereiche - Aufbau und Anpassung der erforderlichen IT-Infrastruktur Mit dieser Ausschreibung wird ein Auftragnehmer gesucht, mit welchem eine Rahmenvereinbarung auf Basis eines EVB-IT-Dienstvertrags und der zugehörigen AGB über der beschriebenen Unterstützungsleistungen geschlossen wird. Der Beginn der Leistungserbringung (Leistungsphase) ist zum 01.01.2026 geplant. Die Einarbeitungsphase beginnt entsprechend früher ab der Zuschlagserteilung. Für die Rahmenvereinbarung ist eine Grundlaufzeit der Leistungsphase von 24 Monaten vorgesehen, ergänzt um zwei Verlängerungsoptionen von je 12 Monaten. Der Auftragnehmer muss für das Projektmanagement und die Fachplanung die notwendigen Personen in den geforderten Rollen mit entsprechender Qualifikation und in der benötigten Menge zur Leistungserbringung zur Verfügung stellen. Die über dieses Verfahren ausgeschriebenen Hauptleistungen sind: Dienstleistungen - Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einem Wirtschaftsteilnehmer zur Erbringung der Projektunterstützungsleistungen (Projektmanagement und Fachplanung) in den beschriebenen Rollen mit entsprechend qualifiziertem Personal Es werden zwei Leistungsprofile ausgeschrieben: • Profil 1: Projektleitung • Profil 2: Fachplanung Die über dieses Verfahren ausgeschriebenen Hauptleistungen sind: - Projektleitungsunterstützungsleistungen in den beschriebenen Rollen mit entsprechend qualifiziertem Personal - Fachplanungsleistungen in der beschriebenen Rolle mit entsprechend qualifiziertem Personal - Teilnahme des Personals an einer Einarbeitungsphase (Hinweis: für die Bereitstellung der Personen während der Einarbeitungsphase erfolgt keine Vergütung, Aufwände dafür müssen in die Tagessätze der Leistungsphase einkalkuliert werden) Optionale Leistungen - Ggf. Leistungserbringung bis zur optionalen Höchstmenge - Ggf. Leistungsbezug bis zum Ende der maximalen Vertragslaufzeit Die oben und im Dokument Vertragsunterlagen Technischen Teil aufgeführten optionalen Zusatzleistungen können vom Auftraggeber jederzeit abgerufen werden. Ein Anspruch des Auftragnehmers auf Inanspruchnahme der zusätzlichen Leistungen besteht nicht. Die dem Verfahren zu Grunde liegende Zeitplanung ist in Kapitel 2.2. Dokument Verfahrensunterlagen Formaler Teil aufgeführt. Die Mengen sind im Dokument Vertragsunterlagen Technischer Teil , Kapitel 1.1.2 Leistungsumfang dargestellt; die Mengen beziehen sich auf die Gesamtlaufzeit der Rahmenvereinbarung von 2 Jahren: - Projektleiter (Leistungsprofil 1): Mindest-Abnahmemenge: 90 PT, Geplante Abnahmemenge: 750 PT, Optionale Höchstmenge: 825 PT - Fachplaner (Leistungsprofil 2): Mindest-Abnahmemenge: 70 PT, Geplante Abnahmemenge: 750 PT, Optionale Höchstmenge: 825 PT
Kennung des Verfahrens: 05ceed16-a115-4664-a56e-1188db8a41bd
Interne Kennung: EU-I/T 8/2025
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Baden-Baden, Stadtkreis (DE121)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: In der Regel erfolgt die Leistungserbringung remote, gelegentliche Präsenzveranstaltungen finden in Baden-Baden, Mainz und Stuttgart (Hauptstandorte des SWR) statt.
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Baden-Baden, Stadtkreis (DE121)
Land: Deutschland
2.1.3.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1 820 000,00 EUR
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: 1) Aufgrund der Sanktionsmaßnahmen im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine sind sowohl Auftragsvergaben an Unternehmen verboten, die einen Bezug zu Russland haben als auch an Unternehmen, die am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, die im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, soweit auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt. Um die Einhaltung dieser Vorgaben prüfen zu können, ist vom Bieter/Bewerber die „Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014“ auszufüllen und vorzulegen. 2) Es wird darauf hingewiesen, dass das Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG) sowie das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz) Anwendung finden. Die sich hieraus ergebenden Verpflichtungen, insbesondere auch beim Einsatz von Nach- und Verleihunternehmen, sind daher zu beachten und die erforderliche Verpflichtungserklärung abgeben.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.6.
Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung
Korruption: Weitere zwingende und fakultative Ausschlussgründe nach § 123 und § 124 GWB sind Anlage 05 - Bieterauskunft mit Eigenerklärung der Vergabe- und Vertragsunterlagen zu entnehmen.
5.1.
Los: LOT-0000
Titel: Rahmenvereinbarung für die Beschaffung von Unterstützungsleistungen zur Projektabwicklung Erneuerung Hörfunksysteme
Beschreibung: Am Standort Baden-Baden steht die Erneuerung der hörfunktechnischen Systeme an. Die dort eingesetzten Hörfunk-Produktionsmittel sind im Schnitt seit rund 18 Jahren in Betrieb. Die Einrichtungen sind technisch veraltet und für wesentliche Teile wird von den Herstellern kein Service mehr angeboten. Zur Sicherstellung des Sendebetriebs ist daher die Erneuerung erforderlich. Neben dem reinen technischen Erneuerungsbedarf erfordern geänderte Arbeitsweisen neue Lösungen. Diesen wird mit einer Vereinheitlichung von Arbeitsweisen und neuen technischen Möglichkeiten unter Einsatz von vernetzbarer IP-Technologie Rechnung getragen. Ein grundlegendes Betriebskonzept im Projekt „Erneuerung Hörfunk-Systeme im SWR“ bildet die Basis für diese seit einigen Jahren umgesetzte Erneuerungsphasen. Nach der Entwicklung technischer Konzepte, neuer Bedienphilosophien und der Standardisierung der Arbeitsweisen laufen nun im Projekt weitere konkrete Umsetzungen. Das Realisierungspaket „SWR 3“ befasst sich mit der Umsetzung des ganzheitlichen SWR-Konzepts für die Hörfunkwelle SWR3. Der konkret zu realisierende Umfang ist: - 1 Regio/Studio-Kombination - 2 Hörfunk-Selbstfahrer-Studios - 1 Produktionseinheit - Integration sendenaher Redaktionsarbeitsbereiche - Aufbau und Anpassung der erforderlichen IT-Infrastruktur Mit dieser Ausschreibung wird ein Auftragnehmer gesucht, mit welchem eine Rahmenvereinbarung auf Basis eines EVB-IT-Dienstvertrags und der zugehörigen AGB über der beschriebenen Unterstützungsleistungen geschlossen wird. Der Beginn der Leistungserbringung (Leistungsphase) ist zum 01.01.2026 geplant. Die Einarbeitungsphase beginnt entsprechend früher ab der Zuschlagserteilung. Für die Rahmenvereinbarung ist eine Grundlaufzeit der Leistungsphase von 24 Monaten vorgesehen, ergänzt um zwei Verlängerungsoptionen von je 12 Monaten. Der Auftragnehmer muss für das Projektmanagement und die Fachplanung die notwendigen Personen in den geforderten Rollen mit entsprechender Qualifikation und in der benötigten Menge zur Leistungserbringung zur Verfügung stellen. Die über dieses Verfahren ausgeschriebenen Hauptleistungen sind: Dienstleistungen - Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einem Wirtschaftsteilnehmer zur Erbringung der Projektunterstützungsleistungen (Projektmanagement und Fachplanung) in den beschriebenen Rollen mit entsprechend qualifiziertem Personal Es werden zwei Leistungsprofile ausgeschrieben: • Profil 1: Projektleitung • Profil 2: Fachplanung Die über dieses Verfahren ausgeschriebenen Hauptleistungen sind: - Projektleitungsunterstützungsleistungen in den beschriebenen Rollen mit entsprechend qualifiziertem Personal - Fachplanungsleistungen in der beschriebenen Rolle mit entsprechend qualifiziertem Personal - Teilnahme des Personals an einer Einarbeitungsphase (Hinweis: für die Bereitstellung der Personen während der Einarbeitungsphase erfolgt keine Vergütung, Aufwände dafür müssen in die Tagessätze der Leistungsphase einkalkuliert werden) Optionale Leistungen - Ggf. Leistungserbringung bis zur optionalen Höchstmenge - Ggf. Leistungsbezug bis zum Ende der maximalen Vertragslaufzeit Die oben und im Dokument Vertragsunterlagen Technischen Teil aufgeführten optionalen Zusatzleistungen können vom Auftraggeber jederzeit abgerufen werden. Ein Anspruch des Auftragnehmers auf Inanspruchnahme der zusätzlichen Leistungen besteht nicht. Die dem Verfahren zu Grunde liegende Zeitplanung ist in Kapitel 2.2. Dokument Verfahrensunterlagen Formaler Teil aufgeführt. Die Mengen sind im Dokument Vertragsunterlagen Technischer Teil , Kapitel 1.1.2 Leistungsumfang dargestellt; die Mengen beziehen sich auf die Gesamtlaufzeit der Rahmenvereinbarung von 2 Jahren: - Projektleiter (Leistungsprofil 1): Mindest-Abnahmemenge: 90 PT, Geplante Abnahmemenge: 750 PT, Optionale Höchstmenge: 825 PT - Fachplaner (Leistungsprofil 2): Mindest-Abnahmemenge: 70 PT, Geplante Abnahmemenge: 750 PT, Optionale Höchstmenge: 825 PT
Interne Kennung: EU-I/T 8/2025
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Optionale Leistungen - Ggf. Leistungserbringung bis zur optionalen Höchstmenge - Ggf. Leistungsbezug bis zum Ende der maximalen Vertragslaufzeit
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Baden-Baden, Stadtkreis (DE121)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: In der Regel erfolgt die Leistungserbringung remote, gelegentliche Präsenzveranstaltungen finden in Baden-Baden, Mainz und Stuttgart (Hauptstandorte des SWR) statt.
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/01/2026
Laufzeit: 24 Monate
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Weitere Informationen zur Verlängerung: zweimaligen Verlängerungsoption um jeweils 12 Monate auf insgesamt 48 Monate (4 Jahre).
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1 820 000,00 EUR
Höchstwert der Rahmenvereinbarung: 1 820 000,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Bei Erreichen der Höchstmenge oder des Höchstwerts verliert die Rahmenvereinbarung ihre Wirkung.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Anteil der Unterauftragsvergabe
Beschreibung: Die Bieter müssen wirtschaftlich gesunde, leistungsfähige Unternehmen sein, welche die geforderten Leistungen erbringen können. Die Bieter müssen ihre Eignung zur Durchführung der gestellten Aufgaben nachweisen. Hinweis zu Bietergemeinschaften: Bei Bildung einer Bietergemeinschaft müssen mit Abgabe des Angebots die unter Kapitel 4 geforderten Nachweise zum „Nichtvorliegen von Ausschlussgründen“, „Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung“ und „Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit“ von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft nachgewiesen werden. Die geforderten Nachweise für die „Technische und berufliche Leistungsfähigkeit“ können getrennt nach Aufteilung der Leistung innerhalb der Bietergemeinschaft eingereicht werden. Hinweis zu Unterauftragnehmern: Beim Einsatz von Unterauftragnehmern müssen mit Abgabe des Angebots die unter Kapitel 4 geforderten Nachweise zur „Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung“ und „Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit“ nur vom Bieter vorgelegt werden. Die geforderten Nachweise unter „Technische und berufliche Leistungsfähigkeit“ müssen vom Bieter für die geplanten Unterauftragnehmer gemäß den Angaben in Kapitel 4 vorgelegt werden in dem Umfang, in welchem der/die Unterauftragnehmer für die entsprechenden Teilleistungen vorgesehen werden. Der geforderte Nachweis unter „Nichtvorliegen von Ausschlussgründen“ muss vom Bieter sowie für den geplanten Unterauftragnehmer gemäß Kapitel 4 mit Abgabe des Angebots vorgelegt werden. Der geforderte Nachweis zu „Anlage 08 – Eigenerklärung Art. 5k der Verordnung (EU) 2022-576“ muss vom Bieter mit Abgabe des Angebots gemäß Kapitel 4.3.1 vorgelegt werden. Hinweis zur Eignungsleihe: Im Falle der Eignungsleihe hat der Bieter bereits mit dem Angebot die Eignungsnachweise des anderen Unternehmens, entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe, und die „Anlage 03 – Haftungserklärung § 47 Abs. 3 VgV“ vorzulegen. Der Auftraggeber wird für jeden Bieter / jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft, der / das gemäß den festgelegten Kriterien geeignet ist, einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister beim Bundeskartellamt anfordern. In der "wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit" können maximal 30 Eignungspunkte erreicht werden. In der "technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit" können maximal 70 Eignungspunkte erreicht werden. Die Eignung wird insgesamt festgestellt, wenn der Bieter alle Nachweise einreicht, sämtliche Mindestanforderungen (A-Kriterien) erfüllt und kumuliert in der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit und der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit mehr als 65 Eignungspunkte erreicht.
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung: A1.1 – Zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen gemäß § 42 VgV in Verbindung mit §§ 123,124 GWB muss die „Anlage 05 – Bieterauskunft mit Eigenerklärung“ ausgefüllt dem Angebot beigelegt sein. In der "wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit" können maximal 30 Eignungspunkte erreicht werden. In der "technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit" können maximal 70 Eignungspunkte erreicht werden. Die Eignung wird insgesamt festgestellt, wenn der Bieter alle Nachweise einreicht, sämtliche Mindestanforderungen (A-Kriterien) erfüllt und kumuliert in der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit und der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit mehr als 65 Eignungspunkte erreicht.
Kriterium: Eintragung in das Handelsregister
Beschreibung: A2.1 – Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung muss ein Nachweis vorgelegt werden, dass der Bieter im Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens eingetragen ist (Handelsregisterauszug, nicht älter als 1 Jahr). In der "wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit" können maximal 30 Eignungspunkte erreicht werden. In der "technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit" können maximal 70 Eignungspunkte erreicht werden. Die Eignung wird insgesamt festgestellt, wenn der Bieter alle Nachweise einreicht, sämtliche Mindestanforderungen (A-Kriterien) erfüllt und kumuliert in der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit und der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit mehr als 65 Eignungspunkte erreicht.
Kriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung: Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit müssen folgende Unterlagen vorgelegt werden: A3.1 – Nachweis einer Betriebshaftpflicht-Versicherungsdeckung mit folgenden Deckungssummen: • Für Sachschäden bis zu 3.000.000 € je Schadensereignis, mindestens 6.000.000 € Jahreshöchstersatzleistung • Für Vermögensschäden bis zu 3.000.000 € je Schadensereignis • Für Personenschäden bis zu 3.000.000 € je Schadensereignis, mindestens 6.000.000 € Jahreshöchstersatzleistung oder • Vorlage einer Eigenerklärung, im Zuschlagsfall eine entsprechende an die oben aufgeführten Deckungssummen angepasste Versicherung abzuschließen und deren Abschluss unaufgefordert spätestens 14 Tage nach Zuschlag, nachzuweisen. In der "wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit" können maximal 30 Eignungspunkte erreicht werden. In der "technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit" können maximal 70 Eignungspunkte erreicht werden. Die Eignung wird insgesamt festgestellt, wenn der Bieter alle Nachweise einreicht, sämtliche Mindestanforderungen (A-Kriterien) erfüllt und kumuliert in der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit und der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit mehr als 65 Eignungspunkte erreicht.
Kriterium: Finanzkennzahlen
Beschreibung: A3.2 – Vorlage von Bilanzen oder Bilanzauszügen zur Ermittlung der Eigenkapitalquote über die letzten drei Geschäftsjahre, falls deren Veröffentlichung nach dem Gesellschaftsrecht des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, vorgeschrieben ist oder, sofern das Unternehmen nicht veröffentlichungspflichtig ist, eine Eigenerklärung mit Angabe der Eigenkapitalquote der letzten drei Geschäftsjahre. Mindestanforderung: Nachweis einer mindestens positiven Eigenkapitalquote durchschnittlich über die letzten 3 Geschäftsjahre. B3.1 – Bewertung der durchschnittlichen Eigenkapitalquote des Bieters in den letzten drei Geschäftsjahren: 5 Punkte – Niedriger Zielerfüllungsgrad: Eigenkapitalquote < 10% 10 Punkte – Mittlerer Zielerfüllungsgrad: Eigenkapitalquote >= 10% und < 20% 15 Punkte – Hoher Zielerfüllungsgrad: Eigenkapitalquote >= 20% In der "wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit" können maximal 30 Eignungspunkte erreicht werden. In der "technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit" können maximal 70 Eignungspunkte erreicht werden. Die Eignung wird insgesamt festgestellt, wenn der Bieter alle Nachweise einreicht, sämtliche Mindestanforderungen (A-Kriterien) erfüllt und kumuliert in der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit und der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit mehr als 65 Eignungspunkte erreicht.
Kriterium: Finanzkennzahlen
Beschreibung: A3.3 – Bonitätsnachweis oder Unternehmensauskunft einer Wirtschaftsauskunftei (z.B. Creditreform) oder gleichwertiger Nachweis einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft aus dem Land, in dem der Bieter angemeldet ist (nicht älter als 6 Monate), aus welchem eine Risikoklasse/Ausfallwahrscheinlichkeit zweifelsfrei ablesbar ist. Mindestanforderung: Nachweis einer Risikoklasse nicht höher als III (entspricht einer Ausfallwahrscheinlichkeit von maximal 1,5 %). Hinweis: Eigenerklärungen oder Auskünfte der Hausbank erfüllen diese Anforderung nicht. Zur Verdeutlichung der Anforderungen dient die im Dokument Verfahrensunterlage Formaler Teil im Kapitel 4.3.3 abgedruckt Übersicht (Tabelle) verschiedener Bonitätsbewertungen/Scores einiger Prüfinstitute. Die Auflistung ist beispielhaft zu verstehen, enthält keine Präferenzen des Auftraggebers und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. B3.2 – Bewertung der Risikoklasse/Ausfallwahrscheinlichkeit des Bieters: 10 Punkte – Niedriger Zielerfüllungsgrad: Nachweis der Risikoklasse III 12 Punkte – Mittlerer Zielerfüllungsgrad: Nachweis der Risikoklasse II 15 Punkte – Hoher Zielerfüllungsgrad: Nachweis der Risikoklasse I In der "wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit" können maximal 30 Eignungspunkte erreicht werden. In der "technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit" können maximal 70 Eignungspunkte erreicht werden. Die Eignung wird insgesamt festgestellt, wenn der Bieter alle Nachweise einreicht, sämtliche Mindestanforderungen (A-Kriterien) erfüllt und kumuliert in der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit und der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit mehr als 65 Eignungspunkte erreicht.
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung: Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit müssen folgende Unterlagen vorgelegt werden: A4.1 – Nachweis von 2 Referenzprojekten zu Unterstützungsleistungen in einem Hörfunkprojekt in vergleichbarer Größenordnung, welche in den vergangenen drei Jahren begonnen wurden. Hierzu ist für jede Referenz je ein Referenztemplate (Anlage 10) mit dem Angebot vorzulegen. B4.1 – Bewertung von 2 Referenzprojekten zu Unterstützungsleistungen in einem Hörfunkprojekt in vergleichbarer Größenordnung, begonnen in den vergangenen drei Jahren. Die Bewertung der eingereichten Referenzen erfolgt in Form einer vergleichenden Bewertung. Die eingereichten Referenzen werden vergleichend anhand der vorgegebenen Anforderungen in nachfolgender Tabelle in Art und Größenordnung im Hinblick auf ihren Schwierigkeitsgrad bewertet und danach, ob und in welchem Grad sie der ausgeschriebenen Leistung (Zielerfüllungsgrad) nahekommen. Es sind 2 Referenzen gefordert, die jeweils einzeln bewertet werden und jeweils maximal 35 Wertungspunkte erreichen können. Niederer Zielerfüllungsgrad (15 Punkte) Weniger als 9 Kriterien erfüllt Mittlerer Zielerfüllungsgrad (25 Punkte) 9 bis 11 Kriterien Erfüllt Hoher Zielerfüllungsgrad (35 Punkte) 12 bis 14 Kriterien erfüllt In der "wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit" können maximal 30 Eignungspunkte erreicht werden. In der "technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit" können maximal 70 Eignungspunkte erreicht werden. Die Eignung wird insgesamt festgestellt, wenn der Bieter alle Nachweise einreicht, sämtliche Mindestanforderungen (A-Kriterien) erfüllt und kumuliert in der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit und der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit mehr als 65 Eignungspunkte erreicht.
Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung: A4.2 – Eigenerklärung mit der Bestätigung, dass mindestens 4 Mitarbeiter des Bieters zur Leistungserbringung von Unterstützungsleistungen in einem Hörfunkprojekt zur Verfügung stehen, welche die beruflichen Befähigungen zur Erfüllung folgenden Rollen besitzen: • mindestens zwei für das Fachprofil 1: Projektleitung • mindestens zwei für das Fachprofil 2: Fachplanung In der "wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit" können maximal 30 Eignungspunkte erreicht werden. In der "technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit" können maximal 70 Eignungspunkte erreicht werden. Die Eignung wird insgesamt festgestellt, wenn der Bieter alle Nachweise einreicht, sämtliche Mindestanforderungen (A-Kriterien) erfüllt und kumuliert in der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit und der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit mehr als 65 Eignungspunkte erreicht.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Bezeichnung: Die Gesamtbewertung erfolgt durch die Ermittlung des Leistungs-Preis-Verhältnisses nach der „Erweiterten Richtwertmethode“ gemäß UfAB 2018.
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann: Werden alle A-Kriterien erfüllt, nimmt der Auftraggeber in der nächsten Wertungsstufe eine Überprüfung der Preise vor. Danach erfolgt die Wertung aller Angebote hinsichtlich der Leistungspunkte sowie der Preise. Die Gesamtbewertung erfolgt durch die Ermittlung des Leistungs-Preis-Verhältnisses nach der „Erweiterten Richtwertmethode“ gemäß UfAB 2018. Neben dem Angebotspreis werden auch zusätzliche interne Investitions-Summen einbezogen gemäß Verfahrens und Vertragsunterlagen. Dabei wird eine Kennzahl Z für das beste Leistungs-Preis-Verhältnis ermittelt. Alle Angebote, die innerhalb einer Schwankungsbreite von 10% liegen (im Bereich von Z-10% bis Z), kommen in die Endauswahl. Aus den Angeboten in der Endauswahl erhält das Angebot mit der höchsten Leistungspunktzahl den Zuschlag.
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 27/10/2025 23:59:00 (UTC+1) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 3 Monate
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Der SWR behält sich vor, geforderte Erklärungen und Nachweise, die bis zum Ablauf der Angebotsfrist nicht vorgelegt wurden, innerhalb einer Nachfrist nachzufordern. Werden diese Erklärungen und Nachweise nicht innerhalb dieser Nachfrist vorgelegt, führt dies zum Ausschluss des Angebotes. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung anhand der Zuschlagskriterien betreffen, den Gesamtpreis verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb beeinträchtigen ist ausgeschlossen
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer: 1
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Schlichtungsstelle: IHK Karlsruhe
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Nach § 160 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer unzulässig soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags anerkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Südwestrundfunk Anstalt des öffentlichen Rechts
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
8.1.
ORG-0000
Offizielle Bezeichnung: Südwestrundfunk Anstalt des öffentlichen Rechts
Registrierungsnummer: t07119290
Postanschrift: Neckarstraße 230
Stadt: Stuttgart
Postleitzahl: 70190
Land, Gliederung (NUTS): Stuttgart, Stadtkreis (DE111)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Südwestrundfunk, Anstalt des öffentlichen Rechts, Hans-Bredow-Straße, 76530 Baden-Baden
Telefon: 000
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Registrierungsnummer: 08-A9866-40
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Stadt: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land, Gliederung (NUTS): Karlsruhe, Stadtkreis (DE122)
Land: Deutschland
Telefon: +49 (721) 926-8730
Fax: +49 (721) 926-3985
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: IHK Karlsruhe
Registrierungsnummer: DE 143588945
Stadt: Karlsruhe
Postleitzahl: 76133
Land, Gliederung (NUTS): Karlsruhe, Stadtkreis (DE122)
Land: Deutschland
Telefon: +49 721174290
Rollen dieser Organisation:
Schlichtungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 60aff336-a31a-4a21-8922-425cb1c7e81b - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 25/09/2025 09:41:01 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 632562-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 185/2025
Datum der Veröffentlichung: 26/09/2025