Deutschland – Dienstleistungen von Ingenieurbüros – Vergabe von Planungsleistungen der technischen Gebäudeausrüs-tung (TGA) Anlagengruppe 8 gemäß § 53 Abs. 2 HOAI zur Umsetzung der Sanierung der Gebäudeautomation für das Technische Betriebsamt / tba des UKT Tübingen

574369-2025 - Wettbewerb
Deutschland – Dienstleistungen von Ingenieurbüros – Vergabe von Planungsleistungen der technischen Gebäudeausrüs-tung (TGA) Anlagengruppe 8 gemäß § 53 Abs. 2 HOAI zur Umsetzung der Sanierung der Gebäudeautomation für das Technische Betriebsamt / tba des UKT Tübingen
OJ S 168/2025 03/09/2025
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Dienstleistungen

1. Beschaffer

1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Universitätsklinikum Tübingen vertreten durch das technische Betriebsamt (tba)
Rechtsform des Erwerbers: Von einer zentralen Regierungsbehörde kontrolliertes öffentliches Unternehmen
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung

2. Verfahren

2.1.
Verfahren
Titel: Vergabe von Planungsleistungen der technischen Gebäudeausrüs-tung (TGA) Anlagengruppe 8 gemäß § 53 Abs. 2 HOAI zur Umsetzung der Sanierung der Gebäudeautomation für das Technische Betriebsamt / tba des UKT Tübingen
Beschreibung: Vergabe von Planungsleistungen der technischen Gebäudeausrüs-tung (TGA) Anlagengruppe 8 gemäß § 53 Abs. 2 HOAI zur Umsetzung der Sanierung der Gebäudeautomation für das Technische Betriebsamt / tba des UKT Tübingen
Kennung des Verfahrens: 21324fef-6670-40cd-8afc-d39b243b744b
Interne Kennung: 80486-2024
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren mit vorheriger Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb/Verhandlungsverfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71300000 Dienstleistungen von Ingenieurbüros
2.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Otfried-Müller-Straße 4
Stadt: Tübingen
Postleitzahl: 72076
Land, Gliederung (NUTS): Tübingen, Landkreis (DE142)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
Anzuwendende grenzübergreifende Rechtsvorschrift: Es gelten alle grenzüberschreitenden Bestimmungen im Zusammenhang mit dem Beschaffungsgegenstand.
2.1.6.
Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung
Korruption: Der öffentliche Auftraggeber schließt ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn er Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 299 StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen) oder nach § 108e StGB (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) oder nach den §§ 333 und 334 StGB (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a StGB (Ausländische und internationale Bedienstete), oder nach Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr).
Betrug: Der öffentliche Auftraggeber schließt ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn er Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach §§ 263 (Betrug) oder 264 StGB (Subventionsbetrug).
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Der öffentliche Auftraggeber schließt ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn er Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 129 StGB (Bildung krimineller Vereinigungen) oder § 129b StGB (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland).
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: Der öffentliche Auftraggeber schließt ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn er Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 129a StGB (Bildung krimineller Vereinigungen) oder § 129b StGB (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland).
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Der öffentliche Auftraggeber schließt ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn er Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 261 StGB (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte) oder nach § 89c StGB (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 StGB zu begehen.
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Der öffentliche Auftraggeber schließt ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn er Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a StGB (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung).
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern: Der öffentliche Auftraggeber schließt ein Unternehmen von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn 1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde, oder 2. der öffentliche Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen kann.
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Der öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat.
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Der öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann.
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Der öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat.
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten: Der öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird.
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.: Der öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken. Der öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen 1. versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, 2. versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder 3. fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln.
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Der öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken. Der öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen 1. versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, 2. versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder 3. fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln.
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Der öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende sozialrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat.
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Der öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umweltrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat.
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Der öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann.

5. Los

5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Vergabe von Planungsleistungen der technischen Gebäudeausrüstung (TGA) Anlagengruppe 8 gemäß § 53 Abs. 2 HOAI zur Umsetzung der Sanierung der Gebäudeautomation für das Technische Betriebsamt / tba des UKT Tübingen
Beschreibung: Vergabe von Planungsleistungen der technischen Gebäudeausrüstung (TGA) Anlagengruppe 8 gemäß § 53 Abs. 2 HOAI zur Umsetzung der Sanierung der Gebäudeautomation für das Technische Betriebsamt / tba des UKT Tübingen
Interne Kennung: 80486-2024
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71300000 Dienstleistungen von Ingenieurbüros
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Otfried-Müller-Straße 4
Stadt: Tübingen
Postleitzahl: 72076
Land, Gliederung (NUTS): Tübingen, Landkreis (DE142)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Andere Laufzeit: Unbekannt
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Eintragung in das Handelsregister
Beschreibung: Die Bewerber hat seine Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung gemäß § 44 Abs. 1 VgV durch die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder auf andere geeigne-te Weise nachzuweisen. Der Nachweis ist auf diejenigen Bescheinigungen oder Erklä-rungen beschränkt, die in Anh. XI RL 2014/24/EU für jeden einzelnen EU-Mitgliedsstaat aufgeführt sind.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen

Kriterium: Spezifischer Jahresumsatz
Beschreibung: Der erzielte Jahresumsatz (netto) des Bewerbers in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2022, 2023 und 2024) muss in dem vorgenannten Zeitraum jährlich mindestens EUR 1,0 Mio. netto / Kalenderjahr betragen haben (Mindestkriterium). Die Angaben zum erzielten Jahresumsatz (netto) in dem Tätigkeitsbereich des Auftrages in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2022, 2023 und 2024) werden bei einem durchschnittlichen Umsatz über den vorgenannten Zeitraum von ­- unter und bis einschließlich EUR 1.000.000,00 mit 0 Punkten, ­- mehr als EUR 1.000.000,00 bis einschließlich EUR 2.000.000,00 mit 1 Punkt ­- mehr als EUR 2.000.000,00 bis einschließlich EUR 3.000.000,00 mit 2 Punkten, ­- mehr als EUR 3.000.000,00 bis einschließlich EUR 4.000.000,00 mit 3 Punkten, ­- mehr als EUR 4.000.000,00 bis einschließlich EUR 5.000.000,00 mit 4 Punkten, und ­- mehr als EUR 5.000.000,00 mit 5 Punkten bewertet.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen

Kriterium: Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Beschreibung: Anzahl der fest angestellten Mitarbeiter (2022, 2023 und 2024) Die Angaben zur Anzahl der durchschnittlich in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2022, 2023 und 2024) im Tätigkeitsbereich des Auftrages fest angestellten Mitarbeiter inkl. Führungskräfte werden bei einer durchschnittlichen Anzahl von ­- bis einschließlich 5 Mitarbeiter mit 0 Punkten, ­- mehr als 5 Mitarbeiter bis einschließlich 10 Mitarbeiter mit 1 Punkt, ­- mehr als 10 Mitarbeiter bis einschließlich 15 Mitarbeiter mit 2 Punkten, ­- mehr als 15 Mitarbeiter bis einschließlich 20 Mitarbeiter mit 3 Punkten, ­- mehr als 20 Mitarbeiter bis einschließlich 25 Mitarbeiter mit 4 Punkten, ­- mehr als 25 Mitarbeitern mit 5 Punkten bewertet.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen

Kriterium: Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Beschreibung: Anzahl der fest angestellten Mitarbeiter technischen Mitarbeiter (2022, 2023 und 2024) Die Angaben zur Anzahl der durchschnittlich in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2022, 2023 und 2024) im Tätigkeitsbereich des Auftrages, (Mess-, Steuer- und Regelungstechnik (MSR) und Gebäudeautomation (GA) fest angestellten technischen Mitarbeiter (Architekten, Ingenieure, Techniker oder vergleichbar) inkl. Führungskräfte werden bei einer durchschnittlichen Anzahl von ­- bis einschließlich 1 Mitarbeiter mit 0 Punkten, ­- mehr als 1 Mitarbeiter bis einschließlich 2 Mitarbeiter mit 1 Punkt, ­- mehr als 2 Mitarbeiter bis einschließlich 4 Mitarbeiter mit 2 Punkten, ­- mehr als 4 Mitarbeiter bis einschließlich 6 Mitarbeiter mit 3 Punkten, ­- mehr als 6 Mitarbeiter bis einschließlich 8 Mitarbeiter mit 4 Punkten, ­- mehr als 8 Mitarbeitern mit 5 Punkten bewertet.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen

Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung: Unternehmensbezogene Referenzen (2020 bis Ablauf der Teilnahmeantragsfrist) Zur Bewerberauswahl werden jeweils drei Referenzen des Unternehmens bzw. der Bewerbergemeinschaft, die den in der Bekanntmachung sowie im Teilnahmeantrag (Bewerberformular) genannten Anforderungen entsprechen, anhand folgender Kriterien gewertet. Eine Referenz wird nur dann gewertet, wenn • die Anlagengruppe 8 gemäß § 53 Abs. 2 HOAI und die HOAI-Leistungsphasen 5 bis einschließlich 8 gemäß § 55 Abs. 1 HOAI beauftragt und zusammenhängend erbracht wurden, und • die HOAI-Leistungsphasen 5 bis einschließlich 8 gemäß § 55 Abs. 1 HOAI in dem Zeitraum von 01/2020 bis zum Ablauf der Teilnahmeantragsfrist abgeschlossen wurden, wobei die Maßnahme dann als abgeschlossen gilt, wenn die (Gesamt-) Abnahme der Bauleistungen in diesem Zeitraum erfolgt ist und alle Grundleistungen der HOAI-Leistungsphase 8 erbracht wurden. Wenn diese Mindestkriterien einer Referenz nicht erfüllt sind, kann die gesamte Referenz nicht gewertet werden. Zum Ausschluss führt dies aber nicht. Jeder Bewerber muss jedoch mindestens eine Referenz vorlegen, die die vorgenannten Kriterien erfüllt und für einen öffentlichen Auftraggeber, der als KRITIS-Betreiber eingestuft wird, erbracht worden ist (Mindestkriterium). Die wertbaren Referenzen werden anhand folgender Kriterien bewertet: • Durchführung einer Sanierungsmaßnahme im laufenden Betrieb; • Gebäudeautomation mit wechselseitigen Abhängigkeiten von mehreren Schaltschränken untereinander; • mit Baukosten (KGR 480) von mind. EUR 1 Mio. netto; • für einen öffentlichen Auftraggeber, der als KRITIS-Betreiber eingestuft wird; • im Bereich Klinikum oder einer vergleichbaren Einrichtung. Darüber hinaus soll der Bewerber Angaben über das: ­- das Gesamtvolumen der Maßnahme ­- die Anzahl der Datenpunkte ­- die Anzahl der Schaltschränke (Standschrankfelder / Wandschrank) tätigen. Erfüllt eine Referenz eines dieser fünf Kriterien, so erhält der Bewerber 1 Teilpunkt. Erfüllen danach die maximal drei wertbaren Referenzen alle fünf Kriterien, wird die maximale Teilpunktzahl in Höhe von 15 Teilpunkten erreicht. Die Punkteverteilung ergibt sich aus folgender Matrix: - 0 bis 2 Teilpunkte: 0 Punkte - 3 bis 4 Teilpunkte: 1 Punkt - 5 bis 7 Teilpunkte: 2 Punkte - 8 bis 10 Teilpunkte: 3 Punkte - 11 bis 13 Teilpunkte: 4 Punkte - 14 bis 15 Teilpunkte: 5 Punkte
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen

Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung: Erklärung über das Bestehen einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung Eigenerklärung über das Bestehen einer Berufs oder Betriebshaftpflichtversicherung bei einem in der Europäischen Union zugelassenen Haftpflichtversicherer für Personenschäden sowie für Sach- und Vermögensschäden mit den Deckungssummen je Schadensfall von jeweils mindestens: Personenschäden: 5.000.000 EUR; Sach- und Vermögensschäden: 5.000.000 EUR. Der vorgenannte Versicherungsschutz muss mindestens für die Dauer des verfahrensgegenständlichen Auftrags bestehen. Die Maximierung der Schadensregulierung muss innerhalb Deutschlands im Jahr mindestens das 2fache der geforderten Deckungssummen betragen. Im Falle einer Bewerbergemeinschaft ist von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft eine entsprechende Erklärung über das Bestehen einer Versicherung zu den o. g. Bedingungen vorzulegen.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens:
Mindestzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 3
Höchstzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 5
Das Verfahren wird in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen durchgeführt. In jeder Phase können einige Teilnehmer ausgeschlossen werden
Der Erwerber behält sich das Recht vor, den Auftrag aufgrund der ursprünglichen Angebote ohne weitere Verhandlungen zu vergeben
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Beschreibung: Honorarangebot (preislicher Teil) Die Angaben des Bieters im Honorarangebot werden wie folgt bewertet: ­- Die für Grundleistungen anzubietenden Pauschalen je HOAI-Leistungsphasen sind verbindliche Vertragspreise, die in den Vertrag übernommen werde. Diese werden unverändert zur Wertung herangezogen; ­- Gleiches gilt für die anzubietenden Pauschalen für die Besonderen Leistungen. ­- Die Pauschalen je zusätzlich durchzuführender Vergaben werden unverändert zur Wertung herangezogen. ­- Die angegebenen Stundensätze werden zu Wertungszwecken jeweils mit 50 multipliziert. Der so ermittelte Eurobetrag fließt in die Wertung ein. Die so ermittelten, vorgenannten Honorarbestandteile, d.h. ­- das Pauschalhonorar für die Grundleistungen (einschl. Zu-/Abschlag), die Pau-schalen für die Besonderen Leistungen sowie ­- die Wertungssumme für die angebotenen Stundensätze werden zu Wertungszwecken addiert. Diese Summe ist die Bewertungsgrundlage für das Honorarangebot. Das auf dieser Grundlage ermittelte niedrigste Honorarangebot erhält 5 Punkte, alle weiteren Honorarangebote werden in der Weise interpoliert, dass das Verhältnis zwischen dem niedrigsten Honorarangebot und dem jeweiligen weiteren Angebot mit der maximalen Punktzahl multipliziert wird. Es wird bis auf die 2. Nachkommastelle gerundet. Die so ermittelte Einzelpunktzahl wird – je Angebot – mit 100 multipliziert. Das niedrigste Honorarangebot erhält somit 500 Punkte.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 500,00
Kriterium:
Art: Qualität
Beschreibung: Qualität der konzeptionellen Darstellung (nicht-preislicher Teil) Der Bieter hat ein schriftliches Konzept als Teil seines Angebotes abzugeben und darin möglichst detailliert, strukturiert und aussagekräftig seine Vorstellungen und seine Herangehensweise zur Erbringung der verfahrensgegenständlichen Leistungen im Hin-blick auf die bezeichneten Zuschlags(unter)kriterien darzustellen. Die Ausführungen sollen hierbei ­- konkret sein, ­- sich auf das ausgeschriebene Projekt beziehen und ­- oberflächliche oder pauschale Aussagen vermeiden. Der Auftraggeber soll einen Eindruck von der Arbeits- und Denkweise des Bieters im Hinblick auf das konkrete Projekt erhalten, um diese auf Grundlage der nachfolgenden Kriterien entsprechend bewerten zu können. Die schriftlichen Ausführungen werden jeweils mit Punkten von 0 bis 5 bewertet und wie oben dargestellt faktoriert. Die einzelnen Punktwerte werden vom AG auf Basis der folgenden Matrix vergeben: ­- 5 Punkte: Das Kriterium wird sehr gut / überdurchschnittlich dargestellt. ­- 4 Punkte: Das Kriterium wird gut dargestellt. ­- 3 Punkte: Das Kriterium wird durchschnittlich / befriedigend dargestellt. ­- 2 Punkte: Das Kriterium wird unterdurchschnittlich dargestellt. ­- 1 Punkt: Das Kriterium wird mangelhaft dargestellt. ­- 0 Punkte: Das Kriterium wird nicht dargestellt. (1) Erwartungshorizont zum Zuschlagskriterium "Qualität des Projektteams" Das Zuschlagsunterkriterium Qualität des Projektteams soll insbesondere folgende Aspekte abdecken: ­- Vorstellung des Projektteams, insbesondere im Hinblick auf Berufserfahrung und fachspezifische Stärken und Darstellung der Aufgaben (Projektorganigramm); ­- Darstellung der Koordination und des Einsatzes der Projektteammitglieder innerhalb der Leistungsphasen. (2) Erwartungshorizont zum Zuschlagskriterium "Darstellung der Projektumsetzung anhand eines vergleichbaren Referenzprojekts" Das Zuschlagsunterkriterium Darstellung der Projektumsetzung anhand eines vergleichbaren Referenzprojekts soll insbesondere folgenden Aspekt abdecken: ­- Vergleichbarkeit des Referenzprojekts. (3) Erwartungshorizont zum Zuschlagskriterium "Vorgehensweise bei der Bewältigung der Herausforderungen im Zusammenhang mit der Sanierung der Gebäudeautomation im Bestand" Das Zuschlagsunterkriterium Vorgehensweise bei der Bewältigung der Herausforderungen im Zusammenhang mit der Sanierung der Gebäudeautomation im Bestand soll insbesondere folgende Aspekte abdecken: ­- Darstellung der Vorgehensweise bei der Projektumsetzung insbesondere im Hin-blick auf Berücksichtigung der Aufrechterhaltung des regulären Klinikbetriebes, Umschluss Konzepte mit Provisorien ­- Darstellung einer groben Rahmenterminplanung mit wichtigen Meilensteinen. (4) Erwartungshorizont zum Zuschlagskriterium "die Präsenz und Verfügbarkeit des Projektteams während der gesamten Projektdauer und der einzelnen Projektphasen" Für den Auftraggeber ist ein entscheidender Faktor für den Projekterfolg, dass eine stetige, umfassende Projektbetreuung durch den Bieter sichergestellt ist, da aus Sicht des Auftraggebers nur so eine termin- und kostensichere sowie qualitativ-hochwertige Projektrealisierung möglich ist. Vor diesem Hintergrund sind zu diesem Zuschlagskriterium entsprechende Ausführungen im Hinblick auf die geplante Präsenz und Verfügbarkeit/Erreichbarkeit des Projektteams während der gesamten Projektdauer bzw. den einzelnen Projektphasen, insbesondere in der Bauphase, vorzunehmen. Dabei sind vor allem organisatorische (z.B. Kapazitätsplanung, Urlaubs- und Krankheitsvertretung) und technische (z.B. Kommunikationswege) Aspekte in diesem Zusammenhang zu berücksichtigen, aber auch darzustellen, wie sich der Bieter in diesem Punkt besonders auszeichnet. (5) Erwartungshorizont zum Zuschlagskriterium "Darstellung der Maßnahmen zur Einhaltung des Planbudgets unter Berücksichtigung der Kosten je Datenpunkt über die Projektlaufzeit" Das Zuschlagsunterkriterium Einhaltung des Planbudgets: ­- Darstellung der Maßnahmen zur Projektbudgeteinhaltung über die Dauer des Projektes ­- Darstellung geplante Kosten / Datenpunkt – tatsächliche Kosten / Datenpunkt mit Blick auf Ursachen und Maßnahmen ­- Vorkehrungen zur Abbildung ggf. hinzukommender oder wegfallender Daten-punkte im Projektverlauf
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 250,00
Kriterium:
Art: Qualität
Beschreibung: Erfahrung der Projektleitung (1) Berufserfahrung in der Fachplanung der Technischen Gebäudeausrüstung (Gebäudeautomation) in Jahren Bieter haben Angaben zur Berufserfahrung des für die Leistungserbringung vorgesehenen Projektleiters und stellvertretenden Projektleiters in der Fachplanung der Technischen Gebäudeausrüstung (Gebäudeautomation) als Projektleiter bzw. stellvertretender Projektleiter zu machen. Die Angaben zur Erfahrung werden jeweils bei einer Berufserfahrung des Projektleiters von - bis einschließlich 2 Jahren mit: 0 Punkten - mehr als 2 Jahre bis einschließlich 3 Jahren mit: 1 Punkt - mehr als 3 Jahren bis einschließlich 4Jahren mit: 2 Punkten - mehr als 4 Jahren bis einschließlich 5 Jahren mit: 3 Punkten - mehr als 5 Jahren bis einschließlich 7 Jahren mit: 4 Punkten - mehr als 7 Jahren mit: 5 Punkten bewertet. Die Angaben zur Erfahrung werden jeweils bei einer Berufserfahrung des stellvertretenden Projektleiters von - bis einschließlich 1 Jahren mit: 0 Punkten - mehr als 1 Jahre bis einschließlich 2 Jahren mit: 1 Punkt - mehr als 2 Jahren bis einschließlich 3Jahren mit: 2 Punkten - mehr als 3 Jahren bis einschließlich 4 Jahren mit: 3 Punkten - mehr als 4 Jahren bis einschließlich 5 Jahren mit: 4 Punkten - mehr als 5 Jahren mit: 5 Punkten bewertet. (2) Personenbezogene Referenzen Bieter haben jeweils drei persönliche Referenzen des für die Leistungserbringung vorgesehenen Projektleiters und des stellvertretenden Projektleiters anzugeben. Es wer-den nur Referenzen gewertet, die Leistungen zum Gegenstand haben, die mit den verfahrensgegenständlichen Leistungen vergleichbar sind. Eine Referenz wird nur dann gewertet (Mindestkriterien), wenn: 1. Mindestens die Anlagengruppen 8 gemäß § 53 Abs. 2 HOAI und die HOAI-Leistungsphasen 3 bis einschließlich 8 gemäß § 55 Abs. 1 HOAI beauftragt und zusammenhängend erbracht wurden, und 2. die HOAI-Leistungsphasen 5 bis einschließlich 8 gemäß § 55 Abs. 1 in dem Zeitraum vom 01/2015 bis zum Ablauf der Angebotsfrist abgeschlossen wurden, wobei die Maßnahme als abgeschlossen gilt, wenn die (Gesamt-)Abnahme der Bauleistungen in diesem Zeitraum erfolgt ist und alle Grundleistungen der HOAI-Leistungsphase 8 erbracht wurden. Wenn diese Mindestkriterien einer Referenz nicht erfüllt sind, kann die gesamte Referenz nicht gewertet werden. Zum Ausschluss führt dies aber nicht. Wertbare Referenzen werden anhand der folgenden Kriterien bewertet: - TGA-Fachplanung (Gebäudeautomation) einer Sanierungsmaßnahme im laufenden Betrieb, wobei die HOAI-Leistungsphasen 5 bis einschließlich 8 gemäß § 55 Abs. 1 HO-AI im Zeitraum vom 01/2015 bis zum Ablauf der Angebotsfrist begonnen und abgeschlossen wurden; - Gebäudeautomation mit wechselseitigen Abhängigkeiten von mehreren Schaltschränken untereinander; - mit Baukosten (KG 400) von mind. EUR 1 Mio. (brutto); - im Bereich Klinikum oder einer vergleichbaren Einrichtung; - für einen öffentlichen Auftraggeber der als KRITIS-Betreiber eingestuft wird; (a) Referenzen des Projektleiters In das Gesamtergebnis der Wertung des Zuschlagkriteriums „Personenbezogene Referenzen“ fließen die Einzelwertungen von jeweils maximal drei wertbaren Referenzen des Projektleiters ein. Dies bedeutet im Einzelnen: Sofern jeweils genau drei oder weniger wertbare Referenzen des Projektleiters angegeben werden, fließt jede Einzelwertung dieser Referenzen in das Gesamtergebnis der Wertung ein. Sofern für den Projektleiter mehr als drei Referenzen angegeben werden, fließen die Einzelwertungen der drei Referenzen in das Gesamtergebnis der Wertung ein, welche jeweils die höchste Anzahl an Teilpunkten erhalten haben. Erfüllen danach alle drei Referenzen, die maximal in das Gesamtergebnis der Wertung einfließen können, alle fünf Kriterien, wird die maximale Teilpunktzahl in Höhe von 15 Teilpunkten erreicht. Die erreichten Teilpunkte werden wie folgt in volle Punkte umgerechnet, die dann mit dem entsprechenden Faktor aus der Übersicht der Zuschlagskriterien multipliziert werden: - 0 bis 2 Teilpunkte: 0 Punkte - 3 bis 4 Teilpunkte: 1 Punkt - 5 bis 7 Teilpunkte: 2 Punkte - 8 bis 10 Teilpunkte: 3 Punkte - 11 bis 13 Teilpunkte: 4 Punkte - 14 bis 15 Teilpunkte: 5 Punkte (b) Referenzen des stellvertretenden Projektleiters In das Gesamtergebnis der Wertung des Zuschlagkriteriums „Personenbezogene Referenzen“ fließen die Einzelwertungen von jeweils maximal drei wertbaren Referenzen des stellvertretenden Projektleiters ein. Dies bedeutet im Einzelnen: Sofern jeweils genau drei oder weniger wertbare Referenzen des stellvertretenden Projektleiters angegeben werden, fließt jede Einzelwertung dieser Referenzen in das Gesamtergebnis der Wertung ein. Sofern für den stellvertretenden Projektleiter mehr als drei Referenzen angegeben werden, fließen die Einzelwertungen der drei Referenzen in das Gesamtergebnis der Wertung ein, welche jeweils die höchste Anzahl an Teilpunkten er-halten haben. Erfüllen danach alle drei Referenzen des stellvertretenden Projektleiters, die maximal in das Gesamtergebnis der Wertung einfließen können, alle fünf Kriterien, wird die maximale Teilpunktzahl in Höhe von 15 Teilpunkten erreicht. Die erreichten Teilpunkte werden wie folgt in volle Punkte umgerechnet, die dann mit dem entsprechenden Faktor aus der Übersicht der Zuschlagskriterien multipliziert werden: - 0 bis 2 Teilpunkte: 0 Punkte - 3 bis 4 Teilpunkte: 1 Punkt - 5 bis 7 Teilpunkte: 2 Punkte - 8 bis 10 Teilpunkte: 3 Punkte - 11 bis 13 Teilpunkte: 4 Punkte - 14 bis 15 Teilpunkte: 5 Punkte
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 250,00
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen (oder Teile davon) offiziell verfügbar sind: Deutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://plattform.aumass.de/Veroeffentlichung/av2638d8-eu
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Beschreibung der finanziellen Sicherheit: Vertragserfüllungssicherheit Der AG ist berechtigt, bei jeder Abschlagsrechnung des Auftragnehmers innerhalb einer Beauftragungsstufe gem. §§ 3.2, 3.3 dieses Vertrages sowie gem. Leistungsbeschreibung (Anlage 1 zu diesem Vertrag) für sämtliche sich aus diesem Vertrag für ihn ergebenden Verpflichtungen zur Vertragserfüllung, insbesondere im Hinblick auf die vertragsgemäße Ausführung der Leistung einschl. Abrechnung, Mängelansprüche und Schadensersatz sowie auf Regress- und Freistellungsansprüche aus diesem Vertrag sowie auf die Erstattung von Überzahlungen einschl. Zinsen, einen Betrag in Höhe von 10% der jeweils geprüften und freigegebenen Netto-Rechnungssumme mit der Maßgabe einzubehalten, dass der jeweilige Einbehalt vollständig an den Auftragnehmer auszukehren ist, sobald die jeweilige Beauftragungsstufe gem. §§ 3.2, 3.3 dieses Vertrages nach allseitiger Auffassung der Vertragsparteien vollständig abgeschlossen ist. Mit dem Einvernehmen der Auftraggeber zum Abschluss einer Beauftragungsstufe ist ausdrücklich keinerlei Zustimmung zur Vollständigkeit und Fehlerfreiheit der innerhalb dieser Beauftragungsstufe erbrachten Leistungen des Auftragnehmers verbunden. Mängelansprüchesicherheit Nach Abnahme gem. § 11.1 dieses Vertrages ist der Auftraggeber berechtigt, zur Sicherung im Hinblick auf die Erfüllung von Mängelansprüchen (u. a. Nachbesserung von bei Abnahme festgestellten Mängeln und Restleistungen, Schadensersatz, Kostenvorschuss sowie Minderung) die Erstattung von Überzahlungen einschl. Zinsen und Regress- und Freistellungsansprüche aus diesem Vertrag einschl. ausgeführter Nachtragsleistungen einen Einbehalt in Höhe von 5 % der vereinbarten Netto-Honorarteilpauschale für die gesamte Beauftragungsstufe IV gem. § 3.2 lit. c) dieses Vertrages vorzunehmen. Der Auftragnehmer ist berechtigt, diesen Einbehalt durch Übergabe einer selbst-schuldnerischen, unbedingten, unwiderruflichen und unbefristeten Bankbürgschaft einer europäischen Bank, Sparkasse oder einem sonstigen in der EU zugelassenen Kreditinstitut oder -versicherer abzulösen. Die Bürgschaft muss den Verzicht der Anfechtbarkeit sowie die Erklärung enthalten, dass das Recht auf Hinterlegung des Bürgschaftsbetrages ausgeschlossen ist. Darüber hinaus ist sicherzustellen, dass für Streitigkeiten aus der Bürgschaft ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung findet und Streitigkeiten aus der Bürgschaft am Erfüllungsort der Bauleistung durchzuführen sind. Die Mängelansprüchesicherheit ist an den Auftragnehmer nach Ablauf von 2 Jahren und 6 Monaten nach Abnahme gem. § 11.1 dieses Vertrages auszukehren. Soweit je-doch zu diesem Zeitpunkt geltend gemachte Mängelansprüche der Auftraggeber noch nicht erfüllt sind, darf für diese Mängelansprüche ein entsprechender Teil der Sicherheit zurückgehalten werden.
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 02/10/2025 11:00:00 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Es wird auf § 56 VgV verweisen.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 Abs. 3 GWB: 1. Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit der Antragssteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb von einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

8. Organisationen

8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Universitätsklinikum Tübingen vertreten durch das technische Betriebsamt (tba)
Registrierungsnummer: 07071 2970700
Postanschrift: Otfried-Müller-Straße 4
Stadt: Tübingen
Postleitzahl: 72076
Land, Gliederung (NUTS): Tübingen, Landkreis (DE142)
Land: Deutschland
Telefon: 07071 2970700
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Registrierungsnummer: 07219268730
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Stadt: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land, Gliederung (NUTS): Karlsruhe, Stadtkreis (DE122)
Land: Deutschland
Telefon: 07219268730
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender

Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 3f1f7ac4-19cc-44df-a7d2-3de975f8e3c0 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 01/09/2025 20:38:42 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 574369-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 168/2025
Datum der Veröffentlichung: 03/09/2025

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Bönnigheim
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Bötzingen
Boxberg
Brackenheim
Bräunlingen
Breisach am Rhein
Bretten
Bretzfeld
Brigachtal
Bruchsal
Brühl (Baden)
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Deizisau
Denkendorf
Denzlingen
Dettenhausen
Dettenheim
Dettingen an der Erms
Dettingen unter Teck
Dielheim
Dietenheim
Dietingen
Ditzingen
Dobel
Donaueschingen
Donzdorf
Dornhan
Dornstadt
Dornstetten
Dörzbach
Dossenheim
Dotternhausen
Dunningen
Durbach
Durlangen
Dürmentingen
Durmersheim
Dußlingen
Eberbach
Eberdingen
Eberhardzell
Ebersbach an der Fils
Ebhausen
Edingen-Neckarhausen
Efringen-Kirchen
Egenhausen
Eggenstein-Leopoldshafen
Eggingen
Ehingen
Ehningen
Ehrenkirchen
Eichstetten am Kaiserstuhl
Eislingen
Elchesheim-Illingen
Ellhofen
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Elzach
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Emmingen-Liptingen
Empfingen
Endingen am Kaiserstuhl
Engen
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Schömberg
Schönaich
Schönau (Odenwald)
Schönau im Schwarzwald
Schöntal
Schönwald im Schwarzwald
Schopfheim
Schorndorf
Schramberg
Schriesheim
Schrozberg
Schutterwald
Schwäbisch Gmünd
Schwäbisch Hall
Schwaigern
Schwaikheim
Schwanau
Schwendi
Schwetzingen
Schwieberdingen
Seckach
Seebach
Seelbach
Sersheim
Sigmaringen
Sigmaringendorf
Simmersfeld
Simmozheim
Simonswald
Sindelfingen
Singen
Sinsheim
Sinzheim
Sonnenbühl
Sontheim an der Brenz
Spaichingen
Spraitbach
Staig
Starzach
Staufen
Stegen
Steinen
Steinhausen an der Rottum
Steinheim am Albuch
Steinheim an der Murr
Steißlingen
Stetten am kalten Markt
Stockach
Stödtlen
Strassberg
Straubenhardt
Stühlingen
Stutensee
Stuttgart
Stuttgart-Hohenheim
Stuttgart-Vaihingen
Stuttgart-Zuffenhausen
Sulz am Neckar
Sulzbach an der Murr
Sulzbach-Laufen
Sulzburg
Sulzfeld
Süßen
Talheim
Tamm
Tannhausen
Tauberbischofsheim
Teningen
test
Tettnang
Titisee-Neustadt
Todtnau
Trochtelfingen
Trossingen
Tübingen
Tuningen
Tuttlingen
Überlingen
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Uhldingen-Mühlhofen
Ühlingen-Birkendorf
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Weilheim an der Teck
Weilheim/Baden
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Weinsberg
Weinstadt
Weißbach
Weisenbach
Weissach
Weissach im Tal
Weisweil
Wellendingen
Welzheim
Wembach
Wendlingen am Neckar
Werbach
Wermsdorf
Wernau
Wertheim am Main
Westerheim
Westhausen
Wiernsheim
Wiesensteig
Wiesloch
Wildberg
Wilhelmsdorf
Wilhelmsfeld
Willstätt
Wimsheim
Winnenden
Winterbach (Remstal)
Wolfach
Wolfschlugen
Wolpertshausen
Wolpertswende
Wört
Wüstenrot
Wutach
Wyhl am Kaiserstuhl
Zaberfeld
Zell am Harmersbach
Zell im Wiesental
Zell unter Aichelberg
Zimmern ob Rottweil
Zweiflingen