1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Stadt Pforzheim - Zentrale Vergabestelle
Rechtsform des Erwerbers: Lokale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2.1.
Verfahren
Titel: Beschaffung, Lieferung und Verwertung von 2-und 4-Rad-Abfallsammelbehältern
Beschreibung: Beschaffung, Lieferung und Verwertung von 2- und 4-Rad-Abfallsammelbehältern
Kennung des Verfahrens: 6cefa77b-51d6-464a-a4a8-a7bea74fa4d9
Interne Kennung: TD_2025.10
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 44613700 Abfallsammelbehälter
2.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Pforzheim
Postleitzahl: 75175
Land, Gliederung (NUTS): Pforzheim, Stadtkreis (DE129)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: - Seit 18.10.2018 sind öffentliche Auftraggeber grundsätzlich verpflichtet, alle EU-weiten Vergaben elektronisch zu veröffentlichen, die Vergabeunterlagen unentgeltlich und uneingeschränkt anhand elektronischer Mittel zur Verfügung zu stellen sowie die Kommunikation mit Bietern und Lieferanten elektronisch zu führen. Unternehmen haben ab diesem Zeitpunkt nach § 53 (1) VgV ihre Angebote mithilfe elektronischer Mittel zu übermitteln. Die Stadt Pforzheim stellt daher ihre Ausschreibungen über die Vergabeplattform www.vergabe24.de des Staatsanzeigers Baden-Württemberg zur Verfügung. Was bedeutet das für Unternehmen, wenn sie an Ausschreibungen der Stadt Pforzheim teilnehmen wollen? • Download der Vergabeunterlagen über die angegebene URL oder das Kiosk-System • Download der Software "Bietercockpit" für die Angebotserstellung • Registrierung auf der Vergabeplattform, dadurch • automatische Benachrichtigung bei Änderungen der Vergabeunterlagen • verschlüsselte elektronische Kommunikation mit der Stadt Pforzheim • verschlüsselte elektronische Angebotsabgabe • Telefonischer Support bei Ausschreibungen durch den Staatsanzeiger Baden-Württemberg • Elektronische Sicherstellung, dass Angebote nicht vor Ablauf der Abgabefrist eingesehen werden können. Alle o.g. Leistungen und Funktionen werden Ihnen kostenfrei zur Verfügung gestellt. - Zu Ziffer I.3) "Kommunikation": Die Abwicklung des Vergabeverfahrens erfolgt über die elektronische Vergabeplattform Vergabe 24 des Staatsanzeigers Baden-Württemberg. Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich elektronisch über den entsprechenden Zugang auf der vorgenannten Plattform zur Verfügung. Ein postalischer Versand der Vergabeunterlagen in Papierform erfolgt nicht. - Zu Ziffer I.3) "Kommunikation; weitere Auskünfte erteilt": Anfragen von Bewerbern oder Bietern im Rahmen dieses Vergabeverfahrens sind bis zum 29.08.2025, 24.00 Uhr ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform Vergabe24 des Staatsanzeigers Baden-Württemberg an die ausschreibende Stelle zu richten. Hierzu ist eine (kostenlose) Registrierung unter dem entsprechenden Zugang auf der vorgenannten Plattform erforderlich. Spätere Fragen sind nicht ausgeschlossen, Bieter haben jedoch keinen Anspruch darauf, dass solche Fragen noch vor Ablauf der Angebotsfrist beantwortet werden. Auskünfte im Zuge des Vergabeverfahrens werden von der ausschreibenden Stelle ebenfalls ausschließlich schriftlich über die elektronische Vergabeplattform Vergabe24 des Staatsanzeigers Baden- Württemberg erteilt. Mündliche Auskünfte und Erklärungen haben keine Gültigkeit. Verbindlicher Bestandteil der Ausschreibungsunterlagen werden nur die schriftlich
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
Anzuwendende grenzübergreifende Rechtsvorschrift: Richtlinie 2014/24/EU, VGV, GWB
2.1.6.
Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung, Auftragsunterlagen
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften:
Korruption:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung:
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs:
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen:
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung:
Betrug:
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels:
Zahlungsunfähigkeit:
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen:
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter:
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.:
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren:
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens:
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten:
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen:
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen:
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen:
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit:
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern:
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten:
5.1.
Los: LOT-0000
Titel: Beschaffung, Lieferung und Verwertung von 2-und 4-Rad-Abfallsammelbehältern
Beschreibung: Beschaffung, Lieferung und Verwertung von 2- und 4-Rad-Abfallsammelbehältern für die Technischen Dienste der Stadt Pforzheim
Interne Kennung: LOT-0000
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 44613700 Abfallsammelbehälter
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Die Laufzeit dieser Rahmenvereinbarung beginnt am 01.01.2026 und hat eine Laufzeit von zwei Jahren. Der Vertrag verlängert sich einmal automatisch um ein Jahr zu unveränderten Bedingungen, falls er nicht bis 12 Monate vor dem Vertragsende vom AG gekündigt wird. Die Beauftragung endet somit spätestens zum 31.12.2028.
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/01/2026
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2028
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Bieterfragen können bis 29.08.2025 ausschließlich elektronisch über die Ausschreibungsplattform Vergabe24 gestellt werden. Es liegt in der Veranwortung eines jeden Verfahrensteilnehmers, sich über Informationen zum Ausschreibungsverfahren über die Vergabeplattform auf dem Laufenden zu halten. Die vollständige Kommunikation des Vergabeverfahrens erfolgt ausschließlich elektronisch. Das Bieterportal und insbesondere die Nachrichtenfunktion wird für die Zustellung rechtserheblicher Erklärungen genutzt.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung, Auftragsunterlagen
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung: Bitte geben Sie nachfolgend vergleichbare Referenzen aus den letzten 5 Jahren von öffentlichen Auftraggebern an, die zusammen den Referenzumfang erreichen. Es sind mindestens zwei Referenzen zur Lieferung von 2-Rad und 4-Rad Abfallsammelbehältern aus den letzten fünf Jahren, die einen vergleichbaren Leistungsinhalt und -umfang haben, anzugeben. Vergleichbar sind Verträge über die Einzel-Lieferungen oder Rahmenverträge zur Lieferung von Abfallsammelbehältern (2-Rad- und 4-Rad-Behältern) in einem Umfang von mindestens 6.500 Behältern. Die Referenzaufträge für Einzel-Lieferungen müssen bereits beendet sein. Der AG behält sich vor, einzelne Referenzangaben in Zweifelsfällen bei den entsprechend benannten Auftraggebern zu prüfen. Weiterhin ist vorzulegen: - weitere Eigenerklärungen und Angaben zur Leistungserbringung - Eigenerklärung über die Erfüllung der zu liefernden Abfallsammelbehälter an die technischen Anforderungen, die nach den Güte- und Prüfbestimmungen vom RAL Deutsches Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e. V. (RAL-GZ 951/1) an fahrbare Abfall- und Wertstoffbehälter aus Kunststoff gestellt werden. Unterlagen und Nachweise, die auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vom Bieter vorgelegt werden müssen (Nachreichung): - Vorlage der Zertifizierung nach RAL-Gütezeichens RAL-GZ 951/1 oder eines gleichwertigen Nachweises
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Lieferungen
Beschreibung: Bitte geben Sie nachfolgend vergleichbare Referenzen aus den letzten 5 Jahren von öffentlichen Auftraggebern an, die zusammen den Referenzumfang erreichen. Es sind mindestens zwei Referenzen zur Lieferung von 2-Rad und 4-Rad Abfallsammelbehältern aus den letzten fünf Jahren, die einen vergleichbaren Leistungsinhalt und -umfang haben, anzugeben. Vergleichbar sind Verträge über die Einzel-Lieferungen oder Rahmenverträge zur Lieferung von Abfallsammelbehältern (2-Rad- und 4-Rad-Behältern) in einem Umfang von mindestens 6.500 Behältern. Die Referenzaufträge für Einzel-Lieferungen müssen bereits beendet sein. Der AG behält sich vor, einzelne Referenzangaben in Zweifelsfällen bei den entsprechend benannten Auftraggebern zu prüfen. Weiterhin ist vorzulegen: - weitere Eigenerklärungen und Angaben zur Leistungserbringung - Eigenerklärung über die Erfüllung der zu liefernden Abfallsammelbehälter an die technischen Anforderungen, die nach den Güte- und Prüfbestimmungen vom RAL Deutsches Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e. V. (RAL-GZ 951/1) an fahrbare Abfall- und Wertstoffbehälter aus Kunststoff gestellt werden. Unterlagen und Nachweise, die auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vom Bieter vorgelegt werden müssen (Nachreichung): - Vorlage der Zertifizierung nach RAL-Gütezeichens RAL-GZ 951/1 oder eines gleichwertigen Nachweises
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Arbeiten
Beschreibung: Bitte geben Sie nachfolgend vergleichbare Referenzen aus den letzten 5 Jahren von öffentlichen Auftraggebern an, die zusammen den Referenzumfang erreichen. Es sind mindestens zwei Referenzen zur Lieferung von 2-Rad und 4-Rad Abfallsammelbehältern aus den letzten fünf Jahren, die einen vergleichbaren Leistungsinhalt und -umfang haben, anzugeben. Vergleichbar sind Verträge über die Einzel-Lieferungen oder Rahmenverträge zur Lieferung von Abfallsammelbehältern (2-Rad- und 4-Rad-Behältern) in einem Umfang von mindestens 6.500 Behältern. Die Referenzaufträge für Einzel-Lieferungen müssen bereits beendet sein. Der AG behält sich vor, einzelne Referenzangaben in Zweifelsfällen bei den entsprechend benannten Auftraggebern zu prüfen. Weiterhin ist vorzulegen: - weitere Eigenerklärungen und Angaben zur Leistungserbringung - Eigenerklärung über die Erfüllung der zu liefernden Abfallsammelbehälter an die technischen Anforderungen, die nach den Güte- und Prüfbestimmungen vom RAL Deutsches Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e. V. (RAL-GZ 951/1) an fahrbare Abfall- und Wertstoffbehälter aus Kunststoff gestellt werden. Unterlagen und Nachweise, die auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vom Bieter vorgelegt werden müssen (Nachreichung): - Vorlage der Zertifizierung nach RAL-Gütezeichens RAL-GZ 951/1 oder eines gleichwertigen Nachweises
Kriterium: Allgemeiner Jahresumsatz
Beschreibung: Unterlagen und Nachweise, die auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vom Bieter vorgelegt werden müssen (Nachreichung): - Bilanzen oder Bilanzauszüge der jüngsten drei Geschäftsjahre, für die eine testierte Bilanz zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe vorliegt. Liegt für das jüngste abgelaufene Geschäftsjahr noch keine testierte Bilanz vor, so ist für dieses jüngste abgelaufene Geschäftsjahr anstatt der testierten Bilanz eine vorläufige Bilanz einzureichen. Liegt auch eine vorläufige Bilanz für das jüngste abgelaufene Geschäftsjahr nicht vor, ist für dieses abgelaufene Geschäftsjahr eine betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA) vorzulegen. Ist der Bieter nach dem Gesellschaftsrecht des Staates, in dem er ansässig ist, nicht zur Veröffentlichung verpflichtet und legt daher die entsprechenden Unterlagen nicht vor, hat er die Gründe anzugeben, warum er zu einer Veröffentlichung nicht verpflichtet ist. - Anstatt der Bilanzen kann der Bieter ein externes oder bankinternes Rating (nicht älter als ein Jahr) vorlegen.
Kriterium: Spezifischer Jahresumsatz
Beschreibung: aus den letzten drei abgeschlossenen Geschäftisjahren.
Kriterium: Eintragung in das Handelsregister
Beschreibung: - Aktueller Handelsregister- oder Firmenregisterauszug in Kopie, für Bieter außerhalb Deutschlands ersatzweise die Nachweise gem. § 44 Abs. 1 VgV (nicht älter als 6 Monate) - sofern dieser nicht über eine kostenfreie Datenbank von der Vergabestelle abrufbar ist.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Preis
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 100,00
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Zulässig
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 05/09/2025 10:00:00 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 84 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: -
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 05/09/2025 10:00:00 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Ort: Pforzheim
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: in Abstimmung mit den Technischen Diensten der Stadt Pforzheim
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Informationen über die Überprüfungsfristen: In diesem Zusammenhang wird auf die §§ 135 und 160 Abs. 3 GWB hingewiesen, die nachfolgend in ihrem Wortlaut aufgeführt sind: § 160 Abs. 3, Antrag (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 135 Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Unionzulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Stadt Pforzheim - Zentrale Vergabestelle
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Stadt Pforzheim, Personal- und Hauptamt - Zentrale Vergabestelle
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Stadt Pforzheim - Zentrale Vergabestelle
8.1.
ORG-7001
Offizielle Bezeichnung: Stadt Pforzheim - Zentrale Vergabestelle
Registrierungsnummer: 08231000-A8587-36
Postanschrift: Neues Rathaus, Marktplatz 1
Stadt: Pforzheim
Postleitzahl: 75175
Land, Gliederung (NUTS): Pforzheim, Stadtkreis (DE129)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Personal- und Hauptamt - Zentrale Vergabestelle
Telefon: +49 7231390
Fax: +49 7231392846
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
8.1.
ORG-7004
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Registrierungsnummer: T:07219268730
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Stadt: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land, Gliederung (NUTS): Karlsruhe, Landkreis (DE123)
Land: Deutschland
Telefon: +49 721926-8730
Fax: +497219263985
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-7005
Offizielle Bezeichnung: Stadt Pforzheim, Personal- und Hauptamt - Zentrale Vergabestelle
Registrierungsnummer: T:07231390
Postanschrift: Marktplatz 1
Stadt: Pforzheim
Postleitzahl: 75175
Land, Gliederung (NUTS): Pforzheim, Stadtkreis (DE129)
Land: Deutschland
Telefon: +49 7231 39-0
Rollen dieser Organisation:
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-7006
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 3baf1c57-ad4e-451c-ab9e-5601b171ac89 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 05/08/2025 08:27:44 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 514688-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 149/2025
Datum der Veröffentlichung: 06/08/2025