1.1. 
    
    
     Beschaffer
    
    
     Offizielle Bezeichnung: Stadt Pforzheim - Zentrale Vergabestelle
    
    
    
     Rechtsform des Erwerbers: Lokale Gebietskörperschaft
    
    
     Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
    
    
   
    
     2.1. 
    
    
     Verfahren
    
    
     Titel: Errichtung Neuer Sirenenanlagen
    
    
     Beschreibung: Demontage alte Sirenenanlage (Typ E57) sowie Lieferung und Montage von neuen Sirenenanlagen, teilweise mit Solarbetrieb auf freistehenden Masten bzw. auf Gebäudedächern (Flachdach oder Giebeldach) oder bei Flachdächern an Hauswänden einschließlich digitaler Steuerungsempfänger zur Ansteuerung durch das Modulare Warnsystem des Bundes sowie für die Alarmierung in digitalen Funknetzen nach dem POCSAG Protokoll.
    
    
     Kennung des Verfahrens: c5d16e38-9ee8-4c06-879a-1088f28dd36e
    
    
     Interne Kennung: FW 2025.04
    
    
     Verfahrensart: Offenes Verfahren
    
    
     Das Verfahren wird beschleunigt: nein
    
    
     
      2.1.1. 
     
     
      Zweck
     
     
      Art des Auftrags: Lieferungen
     
     
      Haupteinstufung (cpv): 35240000 Sirenen
     
     
      Zusätzliche Einstufung (cpv): 45312000 Installation von Alarmanlagen und Antennen
     
     
    
     
      2.1.2. 
     
     
      Erfüllungsort
     
     
      Stadt: Pforzheim
     
     
      Postleitzahl: 75175
     
     
      Land, Gliederung (NUTS): Pforzheim, Stadtkreis (DE129)
     
     
      Land: Deutschland
     
     
    
     
      2.1.4. 
     
     
      Allgemeine Informationen
     
     
      Zusätzliche Informationen: - Seit 18.10.2018 sind öffentliche Auftraggeber grundsätzlich verpflichtet, alle EU-weiten Vergaben elektronisch zu veröffentlichen, die Vergabeunterlagen unentgeltlich und uneingeschränkt anhand elektronischer Mittel zur Verfügung zu stellen sowie die Kommunikation mit Bietern und Lieferanten elektronisch zu führen. Unternehmen haben ab diesem Zeitpunkt nach § 53 (1) VgV ihre Angebote mithilfe elektronischer Mittel zu übermitteln. Die Stadt Pforzheim stellt daher ihre Ausschreibungen über die Vergabeplattform www.vergabe24.de des Staatsanzeigers Baden-Württemberg zur Verfügung. Was bedeutet das für Unternehmen, wenn sie an Ausschreibungen der Stadt Pforzheim teilnehmen wollen? • Download der Vergabeunterlagen über die angegebene URL oder das Kiosk-System • Download der Software "Bietercockpit" für die Angebotserstellung • Registrierung auf der Vergabeplattform, dadurch • automatische Benachrichtigung bei Änderungen der Vergabeunterlagen • verschlüsselte elektronische Kommunikation mit der Stadt Pforzheim • verschlüsselte elektronische Angebotsabgabe • Telefonischer Support bei Ausschreibungen durch den Staatsanzeiger Baden-Württemberg • Elektronische Sicherstellung, dass Angebote nicht vor Ablauf der Abgabefrist eingesehen werden können. Alle o.g. Leistungen und Funktionen werden Ihnen kostenfrei zur Verfügung gestellt. - Zu Ziffer I.3) "Kommunikation": Die Abwicklung des Vergabeverfahrens erfolgt über die elektronische Vergabeplattform Vergabe 24 des Staatsanzeigers Baden-Württemberg. Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich elektronisch über den entsprechenden Zugang auf der vorgenannten Plattform zur Verfügung. Ein postalischer Versand der Vergabeunterlagen in Papierform erfolgt nicht. - Zu Ziffer I.3) "Kommunikation; weitere Auskünfte erteilt": Anfragen von Bewerbern oder Bietern im Rahmen dieses Vergabeverfahrens sind bis zum 19.08.2025, 24.00 Uhr ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform Vergabe24 des Staatsanzeigers Baden-Württemberg an die ausschreibende Stelle zu richten. Hierzu ist eine (kostenlose) Registrierung unter dem entsprechenden Zugang auf der vorgenannten Plattform erforderlich. Spätere Fragen sind nicht ausgeschlossen, Bieter haben jedoch keinen Anspruch darauf, dass solche Fragen noch vor Ablauf der Angebotsfrist beantwortet werden. Auskünfte im Zuge des Vergabeverfahrens werden von der ausschreibenden Stelle ebenfalls ausschließlich schriftlich über die elektronische Vergabeplattform Vergabe24 des Staatsanzeigers Baden- Württemberg erteilt. Mündliche Auskünfte und Erklärungen haben keine Gültigkeit. Verbindlicher Bestandteil der Ausschreibungsunterlagen werden nur die schriftlich übermittelten Antworten.
      
     
      Rechtsgrundlage: 
     
     
      Richtlinie 2014/24/EU
     
     
      vgv - 
     
     
      Anzuwendende grenzübergreifende Rechtsvorschrift: Richtlinie 2014/24/EU, VGV, GWB
     
     
    
     
      2.1.6. 
     
     
      Ausschlussgründe
     
     
      Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung, Auftragsunterlagen
     
     
      Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: ---
     
     
      Korruption: ---
     
     
      Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: ---
     
     
      Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: ---
     
     
      Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: ---
     
     
      Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: ---
     
     
      Betrug: ---
     
     
      Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: ---
     
     
      Zahlungsunfähigkeit: ---
     
     
      Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: ---
     
     
      Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: ---
     
     
      Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.: ---
     
     
      Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: ---
     
     
      Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: ---
     
     
      Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten: ---
     
     
      Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: ---
     
     
      Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: ---
     
     
      Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen: ---
     
     
      Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: ---
     
     
      Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern: ---
     
     
      Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: ---
     
     
    
   
    
     5.1. 
    
    
     Los: LOT-0000
    
    
     Titel: Errichtung Neuer Sirenenanlagen
    
    
     Beschreibung: Demontage alte Sirenenanlage (Typ E57) sowie Lieferung und Montage von neuen Sirenenanlagen, teilweise mit Solarbetrieb auf freistehenden Masten bzw. auf Gebäudedächern (Flachdach oder Giebeldach) oder bei Flachdächern an Hauswänden einschließlich digitaler Steuerungsempfänger zur Ansteuerung durch das Modulare Warnsystem des Bundes sowie für die Alarmierung in digitalen Funknetzen nach dem POCSAG Protokoll. Alle Sirenenstandorte befinden sich im Stadtgebiet Pforzheim. Die für die digitalen Steuerungsempfänger notwendigen digitalen Funkgeräte (Fixed Radio Terminal) werden einschl. BSI-Sicherheitskarte bauseits gestellt. Es handelt sich um den Austausch von alten Sirenen an bestehenden Standorten.
    
    
     Interne Kennung: LOT-0000
    
    
     
      5.1.1. 
     
     
      Zweck
     
     
      Art des Auftrags: Lieferungen
     
     
      Haupteinstufung (cpv): 35240000 Sirenen
     
     
      Zusätzliche Einstufung (cpv): 45312000 Installation von Alarmanlagen und Antennen
     
     
      Optionen: 
      
       Beschreibung der Optionen: Zu Pos. 5.1. Standorte "Bundeswendeschleife Hachelallee" Option 1: Mehrkosten bei Demontage/Entsorgung des bestehenden Mastes, einschließlich Errichtung eines Mastes (ca. 16 m) mit Tiefenerder und Blitzschutz. Zu Pos. 5.5. Standorte "Emilie-Binder-Straße" Option 2: Mehrkosten bei Demontage/Entsorgung des bestehenden Mastes, einschließlich Errichtung eines Mastes (ca. 16 m) mit Tiefenerder und Blitzschutz. Zu Pos. 5.6. Standorte "Mäuerach" Option 3: Mehrkosten bei Demontage/Entsorgung des bestehenden Mastes, einschließlich Errichtung eines Mastes (ca. 16 m) mit Tiefenerder und Blitzschutz.
      
      
     
    
     
      5.1.3. 
     
     
      Geschätzte Dauer
     
     
      Datum des Beginns: 01/01/2026
     
     
      Enddatum der Laufzeit: 31/12/2026
     
     
    
     
      5.1.6. 
     
     
      Allgemeine Informationen
     
     
      Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
     
     
      Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
     
     
      Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
     
     
      Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
     
     
      Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
     
     
      Zusätzliche Informationen: Bieterfragen können bis 19.08.2025 ausschließlich elektronisch über die Ausschreibungsplattform Vergabe24 gestellt werden. Es liegt in der Veranwortung eines jeden Verfahrensteilnehmers, sich über Informationen zum Ausschreibungsverfahren über die Vergabeplattform auf dem Laufenden zu halten. Die vollständige Kommunikation des Vergabeverfahrens erfolgt ausschließlich elektronisch. Das Bieterportal und insbesondere die Nachrichtenfunktion wird für die Zustellung rechtserheblicher Erklärungen genutzt.
     
     
    
     
      5.1.7. 
     
     
      Strategische Auftragsvergabe
     
     
      Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     
     
    
     
      5.1.9. 
     
     
      Eignungskriterien
     
     
      Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung, Auftragsunterlagen
     
     
      Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
      
       Beschreibung: Für die Sirenenanlagen sind u.a. folgende Normen und Vorschriften in der Ausführung der Bundesrepublik Deutschland zu berücksichtigen: Alle anerkannten Regeln der Technik Unfallverhütungsvorschriften
      
      
     
      Kriterium: Zertifikate von Qualitätskontrollinstituten
      
       Beschreibung: für die Sirenenanlagen sind alle Normen- und Vorschriften in der Ausführung der Bundesrepublik Deutschland zu berücksichtigen. Ggfs. Nachweis der Zertifizierung nach ISO 9001 und ISO 14001 sind zu erbringen
      
      
     
      Kriterium: Referenzen zu bestimmten Lieferungen
      
       Beschreibung: Der Bieter hat eine repräsentative Referenzliste von errichteten Sirenenanlagen vorzulegen
      
      
     
      Kriterium: Eintragung in das Handelsregister
      
       Beschreibung: aktuelle Auskunft aus dem Handelsregister.
      
      
     
    
     
      5.1.10. 
     
     
      Zuschlagskriterien
     
     
      Kriterium:  
      
       Art: Qualität
      
      
       Bezeichnung: Technischer Wert
      
      
       Beschreibung: Technischer Wert der angebotenen Prodzkte
      
      
       Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
      
      
       Zuschlagskriterium — Zahl: 30,00
      
      
     
      Kriterium:  
      
       Art: Qualität
      
      
       Bezeichnung: Ansprechpartner
      
      
       Beschreibung: Angabe eines konkreten Ansprechpartners für die Abwicklung
      
      
       Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
      
      
       Zuschlagskriterium — Zahl: 10,00
      
      
     
      Kriterium:  
      
       Art: Qualität
      
      
       Bezeichnung: Lieferfrist
      
      
       Beschreibung: Zeitraum innerhalb dem eine Lieferung oder Leistung erbracht werden kann
      
      
       Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
      
      
       Zuschlagskriterium — Zahl: 10,00
      
      
     
      Kriterium:  
      
       Art: Preis
      
      
       Bezeichnung: Preis
      
      
       Beschreibung: Angebotspreis gem. Leistungsbeschreibung
      
      
       Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
      
      
       Zuschlagskriterium — Zahl: 50,00
      
      
     
    
     
      5.1.11. 
     
     
      Auftragsunterlagen
     
     
      Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
     
     
     
    
     
      5.1.12. 
     
     
      Bedingungen für die Auftragsvergabe
     
     
      Bedingungen für die Einreichung: 
      
       Elektronische Einreichung: Zulässig
      
      
      
       Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
      
      
       Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
      
      
       Varianten: Nicht zulässig
      
      
       Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
      
      
       Frist für den Eingang der Angebote: 29/08/2025 10:00:00 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
      
      
       Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 47 Tage
      
      
     
      Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können: 
      
       Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
      
      
       Zusätzliche Informationen: -
      
      
     
      Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung: 
      
       Eröffnungsdatum: 29/08/2025 10:00:00 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
      
      
       Ort: Pforzheim
      
      
     
      Auftragsbedingungen: 
      
       Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
      
      
       Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: in Abstimmung mit der Feuerwehr
      
      
       Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
      
      
       Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
      
      
       Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
      
      
     
    
     
      5.1.15. 
     
     
      Techniken
     
     
      Rahmenvereinbarung: 
      
       Keine Rahmenvereinbarung
      
      
     
      Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: 
      
       Kein dynamisches Beschaffungssystem
      
      
     
      Elektronische Auktion: nein
     
     
    
     
      5.1.16. 
     
     
      Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
     
     
      Überprüfungsstelle: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
     
     
      Informationen über die Überprüfungsfristen: In diesem Zusammenhang wird auf die §§ 135 und 160 Abs. 3 GWB hingewiesen, die nachfolgend in ihrem Wortlaut aufgeführt sind: § 160 Abs. 3, Antrag (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 135 Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.
     
     
      Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Stadt Pforzheim - Zentrale Vergabestelle
     
     
      Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Stadt Pforzheim - Zentrale Vergabestelle
     
     
    
   
    
     8.1. 
    
    
     ORG-7001
    
    
     Offizielle Bezeichnung: Stadt Pforzheim - Zentrale Vergabestelle
    
    
     Registrierungsnummer: 08231000-A8587-36
    
    
     Postanschrift: Neues Rathaus, Marktplatz 1
    
    
     Stadt: Pforzheim
    
    
     Postleitzahl: 75175
    
    
     Land, Gliederung (NUTS): Pforzheim, Stadtkreis (DE129)
    
    
     Land: Deutschland
    
    
     Kontaktperson: Personal- und Hauptamt - Zentrale Vergabestelle
    
    
    
     Telefon: +49 7231390
    
    
     Fax: +49 7231392846
    
    
    
    
     Rollen dieser Organisation: 
     
      Beschaffer
     
     
      Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
     
     
      Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
     
     
    
   
    
     8.1. 
    
    
     ORG-7004
    
    
     Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
    
    
     Registrierungsnummer: T:07219268730
    
    
     Postanschrift: Durlacher Allee 100
    
    
     Stadt: Karlsruhe
    
    
     Postleitzahl: 76137
    
    
     Land, Gliederung (NUTS): Pforzheim, Stadtkreis (DE129)
    
    
     Land: Deutschland
    
    
    
     Telefon: +49 721926-8730
    
    
    
     Rollen dieser Organisation: 
     
      Überprüfungsstelle
     
     
    
   
    
     8.1. 
    
    
     ORG-7005
    
    
     Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
    
    
     Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
    
    
     Stadt: Bonn
    
    
     Postleitzahl: 53119
    
    
     Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
    
    
     Land: Deutschland
    
    
    
     Telefon: +49228996100
    
    
     Rollen dieser Organisation: 
     
      TED eSender
     
     
    
   
    
     Kennung/Fassung der Bekanntmachung: f0323bee-fd9b-4706-bf15-0084f01e1488  -  01
    
    
     Formulartyp: Wettbewerb
    
    
     Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
    
    
     Unterart der Bekanntmachung: 16
    
    
     Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 29/07/2025 10:47:42 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
    
    
     Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
    
    
     Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 499655-2025
    
    
     ABl. S – Nummer der Ausgabe: 144/2025
    
    
     Datum der Veröffentlichung: 30/07/2025