1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Rechtsform des Erwerbers: Von einer zentralen Regierungsbehörde kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Offenes Verfahren (EU-weit) zur Vergabe von Gebäudereinigungsleistungen (Unterhalts- und Glasreinigungsleistungen) für eine Dienstliegenschaft Leipziger Straße 51 in 10117 Berlin, Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Direktion Berlin
Beschreibung: Unterhalts- und Glasreinigungsleistungen
Kennung des Verfahrens: 5a4fc8d0-fcc4-4781-8387-a25bb53c708d
Interne Kennung: VOEK 179-24
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90911200 Gebäudereinigung
Zusätzliche Einstufung (cpv): 90911300 Fensterreinigung
2.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: WE: 149102 // Dienstliegenschaft // Leipziger Straße 51; 10117 Berlin
Stadt: Berlin
Postleitzahl: 10117
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: 1) Das am 08.04.2022 veröffentlichte 5. EU-Sanktionspaket im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine hat unmittelbare Auswirkungen auf die Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen - z. T. auch außerhalb der EU-Vergaberichtlinien. Verboten sind demnach seit dem 09.04.2022 sowohl Auftragsvergaben an Unternehmen mit Bezug zu Russland im Sinne der EU-Richtlinie 833/2014 (Russland-Embargoverordnung) als auch eine Beteiligung solcher Unternehmen am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises, soweit auf diese zugezogenen Unternehmen mehr als 10% des Auftragswertes entfallen. Um die Einhaltung dieser Vorgaben prüfen zu können, sind vom Bieter bei Ziffer II.4. der Anlage B-03 „Bieterauskunft Eignungskriterien“ Erklärungen abzugeben und diese zusammen mit den Angebotsunterlagen vor Ablauf der Angebotsfrist über die e-Vergabe-Plattform einzureichen. 2) Ortsbesichtigungen sind freiwillig und erfolgen nur nach Absprache. Besichtigungstermine sind vorab mit der für das Objekt zuständigen Ansprechperson gemäß Anlage A-01 "Bewerbungsbedingungen" zu vereinbaren. Ortsbesichtigungen können nur in dem unter Ziffer 1. der Anlage A-01 Bewerbungsbedingungen angegebenen Zeitraum durchgeführt werden. Die Besichtigungstermine müssen bis spätestens zu dem in Ziffer 1. der Anlage A-01 Bewerbungsbedingungen genannten Termin vereinbart werden. Die Zuweisung eines Termins erfolgt in der Reihenfolge des Eingangs der Anmeldungen. Nur von der Auftraggeberin bestätigte Termine werden durchgeführt. Die Vertreter des Teilnehmers müssen bei der Ortsbesichtigung ein gültiges amtliches Ausweisdokument mit sich führen. Fragen zu den Vergabeunterlagen werden im Termin zur Ortsbesichtigung nicht beantwortet. 3) Ausführungsbedingungen gem. § 128 Abs. 2 GWB (Sicherheitsüberprüfung): (1) Das eingesetzte Personal des Auftragnehmers einschließlich der genehmigten Nachunternehmer muss grundsätzlich über eine Sicherheitsüberprüfung nach dem Gesetz über die Voraussetzungen und das Verfahren von Sicherheitsüberprüfungen des Bundes (Sicherheitsüberprüfungsgesetz - SÜG) verfügen. Erforderlich ist eine einfache Sicherheitsüberprüfung gem. § 8 Abs. 1 SÜG (sog. Ü1). Die Durchführung der Sicherheitsüberprüfungen erfolgt in der Zuständigkeit der Auftraggeberin gemäß § 3 Abs. 1 Nr.1 SÜG. Im Einzelfall, insbesondere für den Einsatz im besonders sensiblen Ministerbereich, kann eine erweiterte SÜ im Geheimschutz nach § 9 SÜG – sog. Ü 2 gefordert werden. Eine Abweichung hiervon ist nur möglich, sofern sich der Auftragnehmer bereits in der Geheimschutzbetreuung der Wirtschaft im Zuständigkeitsbereich des BMWi befindet. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, nach Aufforderung durch die Auftraggeberin dem Objektteam der Auftraggeberin die einzusetzenden Personen zu benennen, welche bereit sind, sich einer Sicherheitsüberprüfung zu unterziehen bzw. für die die Sicherheitsüberprüfungen bereits von einer anderen öffentlichen Stelle oder vom BMWi durchgeführt worden sind –unter Angabe der Art und des Datums des SÜ-. Das gilt auch bei Nachmeldungen für zusätzlich einzusetzendes Personal. Der Stabsbereich Geheimschutz der Auftraggeberin übersendet dem Personalkoordinator des Auftragnehmers die für die Durchführung der Sicherheitsüberprüfungen erforderlichen Unterlagen, die dieser dann kurzfristig an die zu überprüfenden Personen weiterleitet bzw. diesen zur Verfügung stellt. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, dem Stabsbereich Geheimschutz der Auftraggeberin innerhalb der von ihm benannten Frist (in der Regel 14 Tage) die geforderten Unterlagen der zu überprüfenden Beschäftigten vollständig, korrekt und leserlich ausgefüllt zuzusenden. Im Rahmen der Sicherheitsüberprüfung ist die Auftraggeberin berechtigt, Personal ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Kosten für die Sicherheitsüberprüfungen fallen für den Auftragnehmer nicht an. (2) Fachspezifische Personalanforderungen sind in den Leistungsbeschreibungen formuliert und durch den Auftragnehmer zwingend zu beachten. Personal, welches den von der Auftraggeberin vorgegebenen Kriterien nicht entspricht oder welches durch Unzuverlässigkeit oder durch Fehlverhalten auffällt, kann von der Auftraggeberin ohne weitere Begründung abgelehnt werden. (3) Die Auftraggeberin weist darauf hin, dass nur sicherheitsüberprüftes Personal Zugang zu den Liegenschaften erhält. Ersatzpersonal ist frühzeitig anzumelden, so dass die Sicherheitsüberprüfungen rechtzeitig eingeleitet und durchgeführt werden können. Der Zeitbedarf für die Durchführung einer Sicherheitsüberprüfung beträgt gegenwärtig grundsätzlich mindestens acht (8) bis zwölf (12) Wochen und kann auch bis sechs (6) Monate in Anspruch nehmen. (4) Der Einsatz des Personals ist erst nach Vorliegen der Freigabe durch die Sicherheitsdienststellen/den Nutzer möglich. (5) Die Sicherheitsüberprüfung von Beschäftigten mit einem Auslandsbezug (z.B. nichtdeutsche Staatsangehörigkeit, Aufenthalt in den letzten 5 Jahren nicht in Deutschland oder im EU-Ausland u.a.) kann, je nach Einzelfall, mitunter unmöglich sein. Daher birgt die Anmeldung von Beschäftigten mit den vorgenannten Kriterien für die Sicherheitsüberprüfung die Möglichkeit der Ablehnung mangels Überprüfbarkeit und damit für den Auftragnehmer das Risiko, dass die vorgesehenen Beschäftigten ggf. nicht auf der Liegenschaft eingesetzt werden können. (6) Um Personallücken vorzubeugen, ist stets eine ausreichende Personenanzahl mit der Sicherheitsstufe Ü1 und ggf. Ü2 SabSchutz vorzuhalten. (7) Es wird darauf hingewiesen, dass nach Maßgabe des Nutzers, auch bei nach Sicherheitsstufe Ü1 und ggf. Ü2 SabSchutz überprüftem Dienstleistungspersonal des Auftragnehmers, zusätzlich die Begleitung durch Bedienstete der Nutzer erforderlich sein kann. (8) Der Auftragnehmer hat jährlich unaufgefordert bis zum Ende des I. Quartals eine Personalliste über die auf der Liegenschaft eingesetzten Beschäftigten vorzulegen. Für zusätzlich einzusetzendes Personal ist eine rechtzeitige Anzeige beim zuständigen Objektmanager erforderlich. Ein Einsatz ohne abgeschlossene Sicherheitsüberprüfung ist auch für Vertretungen - in Urlaubs- und Krankheitsfällen – nicht möglich. (9) Der Auftragnehmer hat von ausländischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern gültige Arbeits- und Aufenthaltsgenehmigungen vorzulegen. (10) Sofern nachvollziehbare Gründe dafür vorliegen, kann der Nutzer den kurzfristigen Austausch von Personal gegenüber der Auftraggeberin verlangen. Der Auftragnehmer hat diesem Wunsch spätestens zum Beginn der Folgewoche nachzukommen, in der der Nutzer dies über die Auftraggeberin verlangt. (11) Es wird darauf hingewiesen, dass nur sicherheitsüberprüftes Personal Zugang zu den Liegenschaften erhält; somit darf nur sicherheitsüberprüftes Personal eingesetzt werden. Ersatzpersonal ist frühzeitig anzumelden, so dass die Sicherheitsüberprüfungen rechtzeitig eingeleitet und durchgeführt werden können. 4.1) Anfragen zu den Vergabeunterlagen sind unter Verwendung des beigefügten Formblatts „FB Frage-Antwort“ ausschließlich über die e Vergabe Plattform (www.evergabe-online.de) einzureichen. Anfragen, die auf anderem Weg übermittelt werden, können nicht berücksichtigt werden. Anfragen werden grundsätzlich nur beantwortet, wenn sie bis spätestens zu dem in Ziffer 1. der Anlage A-01 Bewerbungsbedingungen genannten Termin bei der e-Vergabe-Plattform eingehen. Die Auftraggeberin wird den Teilnehmern rechtzeitig angeforderte Auskünfte erteilen, soweit aus der Fragestellung die Relevanz für die Erstellung der Angebote ersichtlich ist. Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt. Die Teilnehmer haben sich zudem selbstständig und regelmäßig bis zum Ablauf der Angebotsfrist über Änderungen der Vergabeunterlagen sowie die Beantwortung von Fragen durch die Vergabestelle zu informieren und diese im Rahmen ihrer Angebotserstellung zu berücksichtigen. Auf der e Vergabe Plattform registrierte Teilnehmer werden automatisch informiert. Eine Nichtberücksichtigung von Änderungen kann zum Ausschluss des Angebotes führen. 4.2) Bei technischen Fragen zur e-Vergabe-Plattform wenden Sie sich bitte an den e-Vergabe HelpDesk: Telefon: +49 (0) 22899 610 1234 E-Mail: ticket@bescha.bund.de Geschäftszeiten: Montag bis Donnerstag: 08:00 bis 16:00 Uhr, Freitag: 08:00 bis 14:00 Uhr
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
5. Los
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Los 1: Unterhaltsreinigungsleistungen
Beschreibung: Die Reinigung umfasst Reinigungsgrundflächen von 2.604,43m² und eine jährliche Reinigungsfläche von 349.050,55 m² Fußbodenfläche.
Interne Kennung: VOEK 179-24 - Los 1
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90911200 Gebäudereinigung
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: WE: 149102 // Dienstliegenschaft // Leipziger Straße 51; 10117 Berlin
Stadt: Berlin
Postleitzahl: 10117
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/12/2025
Enddatum der Laufzeit: 30/09/2029
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Zusätzliche Informationen: Bei dem Objekt handelt es sich um ein Bürogebäude. Der Reinigungsbereich erstreckt sich über das 3.- 5. Obergeschoss. Es handelt sich um ein Anmietobjekt. Der Mietvertrag endet zum 30.09.2029. Eine Anmietung über diesen Termin hinaus ist nicht zu erwarten. --- 1) Das am 08.04.2022 veröffentlichte 5. EU-Sanktionspaket im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine hat unmittelbare Auswirkungen auf die Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen - z. T. auch außerhalb der EU-Vergaberichtlinien. Verboten sind demnach seit dem 09.04.2022 sowohl Auftragsvergaben an Unternehmen mit Bezug zu Russland im Sinne der EU-Richtlinie 833/2014 (Russland-Embargoverordnung) als auch eine Beteiligung solcher Unternehmen am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises, soweit auf diese zugezogenen Unternehmen mehr als 10% des Auftragswertes entfallen. Um die Einhaltung dieser Vorgaben prüfen zu können, sind vom Bieter bei Ziffer II.4. der Anlage B-03 „Bieterauskunft Eignungskriterien“ Erklärungen abzugeben und diese zusammen mit den Angebotsunterlagen vor Ablauf der Angebotsfrist über die e-Vergabe-Plattform einzureichen. 2) Ortsbesichtigungen sind freiwillig und erfolgen nur nach Absprache. Besichtigungstermine sind vorab mit der für das Objekt zuständigen Ansprechperson gemäß Anlage A-01 "Bewerbungsbedingungen" zu vereinbaren. Ortsbesichtigungen können nur in dem unter Ziffer 1. der Anlage A-01 Bewerbungsbedingungen angegebenen Zeitraum durchgeführt werden. Die Besichtigungstermine müssen bis spätestens zu dem in Ziffer 1. der Anlage A-01 Bewerbungsbedingungen genannten Termin vereinbart werden. Die Zuweisung eines Termins erfolgt in der Reihenfolge des Eingangs der Anmeldungen. Nur von der Auftraggeberin bestätigte Termine werden durchgeführt. Die Vertreter des Teilnehmers müssen bei der Ortsbesichtigung ein gültiges amtliches Ausweisdokument mit sich führen. Fragen zu den Vergabeunterlagen werden im Termin zur Ortsbesichtigung nicht beantwortet. 3) Ausführungsbedingungen gem. § 128 Abs. 2 GWB (Sicherheitsüberprüfung): (1) Das eingesetzte Personal des Auftragnehmers einschließlich der genehmigten Nachunternehmer muss grundsätzlich über eine Sicherheitsüberprüfung nach dem Gesetz über die Voraussetzungen und das Verfahren von Sicherheitsüberprüfungen des Bundes (Sicherheitsüberprüfungsgesetz - SÜG) verfügen. Erforderlich ist eine einfache Sicherheitsüberprüfung gem. § 8 Abs. 1 SÜG (sog. Ü1). Die Durchführung der Sicherheitsüberprüfungen erfolgt in der Zuständigkeit der Auftraggeberin gemäß § 3 Abs. 1 Nr.1 SÜG. Im Einzelfall, insbesondere für den Einsatz im besonders sensiblen Ministerbereich, kann eine erweiterte SÜ im Geheimschutz nach § 9 SÜG – sog. Ü 2 gefordert werden. Eine Abweichung hiervon ist nur möglich, sofern sich der Auftragnehmer bereits in der Geheimschutzbetreuung der Wirtschaft im Zuständigkeitsbereich des BMWi befindet. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, nach Aufforderung durch die Auftraggeberin dem Objektteam der Auftraggeberin die einzusetzenden Personen zu benennen, welche bereit sind, sich einer Sicherheitsüberprüfung zu unterziehen bzw. für die die Sicherheitsüberprüfungen bereits von einer anderen öffentlichen Stelle oder vom BMWi durchgeführt worden sind –unter Angabe der Art und des Datums des SÜ-. Das gilt auch bei Nachmeldungen für zusätzlich einzusetzendes Personal. Der Stabsbereich Geheimschutz der Auftraggeberin übersendet dem Personalkoordinator des Auftragnehmers die für die Durchführung der Sicherheitsüberprüfungen erforderlichen Unterlagen, die dieser dann kurzfristig an die zu überprüfenden Personen weiterleitet bzw. diesen zur Verfügung stellt. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, dem Stabsbereich Geheimschutz der Auftraggeberin innerhalb der von ihm benannten Frist (in der Regel 14 Tage) die geforderten Unterlagen der zu überprüfenden Beschäftigten vollständig, korrekt und leserlich ausgefüllt zuzusenden. Im Rahmen der Sicherheitsüberprüfung ist die Auftraggeberin berechtigt, Personal ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Kosten für die Sicherheitsüberprüfungen fallen für den Auftragnehmer nicht an. (2) Fachspezifische Personalanforderungen sind in den Leistungsbeschreibungen formuliert und durch den Auftragnehmer zwingend zu beachten. Personal, welches den von der Auftraggeberin vorgegebenen Kriterien nicht entspricht oder welches durch Unzuverlässigkeit oder durch Fehlverhalten auffällt, kann von der Auftraggeberin ohne weitere Begründung abgelehnt werden. (3) Die Auftraggeberin weist darauf hin, dass nur sicherheitsüberprüftes Personal Zugang zu den Liegenschaften erhält. Ersatzpersonal ist frühzeitig anzumelden, so dass die Sicherheitsüberprüfungen rechtzeitig eingeleitet und durchgeführt werden können. Der Zeitbedarf für die Durchführung einer Sicherheitsüberprüfung beträgt gegenwärtig grundsätzlich mindestens acht (8) bis zwölf (12) Wochen und kann auch bis sechs (6) Monate in Anspruch nehmen. (4) Der Einsatz des Personals ist erst nach Vorliegen der Freigabe durch die Sicherheitsdienststellen/den Nutzer möglich. (5) Die Sicherheitsüberprüfung von Beschäftigten mit einem Auslandsbezug (z.B. nichtdeutsche Staatsangehörigkeit, Aufenthalt in den letzten 5 Jahren nicht in Deutschland oder im EU-Ausland u.a.) kann, je nach Einzelfall, mitunter unmöglich sein. Daher birgt die Anmeldung von Beschäftigten mit den vorgenannten Kriterien für die Sicherheitsüberprüfung die Möglichkeit der Ablehnung mangels Überprüfbarkeit und damit für den Auftragnehmer das Risiko, dass die vorgesehenen Beschäftigten ggf. nicht auf der Liegenschaft eingesetzt werden können. (6) Um Personallücken vorzubeugen, ist stets eine ausreichende Personenanzahl mit der Sicherheitsstufe Ü1 und ggf. Ü2 SabSchutz vorzuhalten. (7) Es wird darauf hingewiesen, dass nach Maßgabe des Nutzers, auch bei nach Sicherheitsstufe Ü1 und ggf. Ü2 SabSchutz überprüftem Dienstleistungspersonal des Auftragnehmers, zusätzlich die Begleitung durch Bedienstete der Nutzer erforderlich sein kann. (8) Der Auftragnehmer hat jährlich unaufgefordert bis zum Ende des I. Quartals eine Personalliste über die auf der Liegenschaft eingesetzten Beschäftigten vorzulegen. Für zusätzlich einzusetzendes Personal ist eine rechtzeitige Anzeige beim zuständigen Objektmanager erforderlich. Ein Einsatz ohne abgeschlossene Sicherheitsüberprüfung ist auch für Vertretungen - in Urlaubs- und Krankheitsfällen – nicht möglich. (9) Der Auftragnehmer hat von ausländischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern gültige Arbeits- und Aufenthaltsgenehmigungen vorzulegen. (10) Sofern nachvollziehbare Gründe dafür vorliegen, kann der Nutzer den kurzfristigen Austausch von Personal gegenüber der Auftraggeberin verlangen. Der Auftragnehmer hat diesem Wunsch spätestens zum Beginn der Folgewoche nachzukommen, in der der Nutzer dies über die Auftraggeberin verlangt. (11) Es wird darauf hingewiesen, dass nur sicherheitsüberprüftes Personal Zugang zu den Liegenschaften erhält; somit darf nur sicherheitsüberprüftes Personal eingesetzt werden. Ersatzpersonal ist frühzeitig anzumelden, so dass die Sicherheitsüberprüfungen rechtzeitig eingeleitet und durchgeführt werden können. 4.1) Anfragen zu den Vergabeunterlagen sind unter Verwendung des beigefügten Formblatts „FB Frage-Antwort“ ausschließlich über die e Vergabe Plattform (www.evergabe-online.de) einzureichen. Anfragen, die auf anderem Weg übermittelt werden, können nicht berücksichtigt werden. Anfragen werden grundsätzlich nur beantwortet, wenn sie bis spätestens zu dem in Ziffer 1. der Anlage A-01 Bewerbungsbedingungen genannten Termin bei der e-Vergabe-Plattform eingehen. Die Auftraggeberin wird den Teilnehmern rechtzeitig angeforderte Auskünfte erteilen, soweit aus der Fragestellung die Relevanz für die Erstellung der Angebote ersichtlich ist. Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt. Die Teilnehmer haben sich zudem selbstständig und regelmäßig bis zum Ablauf der Angebotsfrist über Änderungen der Vergabeunterlagen sowie die Beantwortung von Fragen durch die Vergabestelle zu informieren und diese im Rahmen ihrer Angebotserstellung zu berücksichtigen. Auf der e Vergabe Plattform registrierte Teilnehmer werden automatisch informiert. Eine Nichtberücksichtigung von Änderungen kann zum Ausschluss des Angebotes führen. 4.2) Bei technischen Fragen zur e-Vergabe-Plattform wenden Sie sich bitte an den e-Vergabe HelpDesk: Telefon: +49 (0) 22899 610 1234 E-Mail: ticket@bescha.bund.de Geschäftszeiten: Montag bis Donnerstag: 08:00 bis 16:00 Uhr, Freitag: 08:00 bis 14:00 Uhr
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Wertungspreis
Beschreibung: Wertungspreis (Unterhaltsreinigung) pro Los: Als Wertungspreis pro Los wird die Summe der jährlichen Ge-samtnettopreise einschließlich aller Preise für die Bedarfsleistungen laut Preisblatt gewertet. Das Angebot mit dem niedrigsten Wertungspreis erhält die maximal mögliche Punktzahl. Die anderen Angebote erhalten nach Maßgabe der folgenden Formel ent-sprechend weniger Punkte: Punktzahl (zu bewertendes Angebot) = maximale Punktzahl x (niedrigster Wertungspreis / zu bewertender Wertungspreis). Die resultierende Punktwerte werden auf eine Nachkommastelle kaufmännisch gerundet. Gewichtung 70 %
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 70,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: angebotene Reinigungsstunden
Beschreibung: Angebotene Reinigungsstunden pro Los: Als angebotene Reinigungsstunden pro Los wird die Summe der jährlichen Reinigungsstunden der Raumgruppen laut Preisblatt gewertet. Das Angebot mit den meisten angebotenen Reinigungs-stunden erhält die maximal mögliche Punktzahl. Die anderen An-gebote erhalten nach Maßgabe der folgenden Formel entsprechend weniger Punkte: Punktzahl (zu bewertendes Angebot) = maximale Punktzahl x (zu bewertende angebotene Anzahl an Reinigungsstunden / höchste angebotene Anzahl an Reinigungsstunden). Die resultierende Punktwerte werden auf eine Nachkommastelle kaufmännisch gerundet. Die Gewichtung der einzelnen Raumgruppen innerhalb des Zuschlagskriteriums entspricht den jährlichen Reinigungsflächenanteilen, wie sie sich auf dem Preisblatt darstellen. Gewichtung 30 %
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 30,00
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Bundeskartellamt, Vergabekammern des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten: Verstöße gegen das Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist gerügt werden. Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens muss innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht werden (vgl. § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
5.1.
Los: LOT-0002
Titel: Los 2: Glasreinigungsleistungen
Beschreibung: Die Reinigung umfasst eine Reinigungsgrundfläche von 1.105,91 m² und eine jährliche Reinigungsgesamtfläche von 1.510,31 m² (einseitig gemessen und ein- und beidseitig zu reinigen) Glasfläche.
Interne Kennung: VOEK 179-24 - Los 2
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90911300 Fensterreinigung
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/12/2025
Enddatum der Laufzeit: 30/09/2029
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Zusätzliche Informationen: Bei dem Objekt handelt es sich um ein Bürogebäude. Der Reinigungsbereich erstreckt sich über das 3.- 5. Obergeschoss. Es handelt sich um ein Anmietobjekt. Der Mietvertrag endet zum 30.09.2029. Eine Anmietung über diesen Termin hinaus ist nicht zu erwarten. --- 1) Das am 08.04.2022 veröffentlichte 5. EU-Sanktionspaket im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine hat unmittelbare Auswirkungen auf die Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen - z. T. auch außerhalb der EU-Vergaberichtlinien. Verboten sind demnach seit dem 09.04.2022 sowohl Auftragsvergaben an Unternehmen mit Bezug zu Russland im Sinne der EU-Richtlinie 833/2014 (Russland-Embargoverordnung) als auch eine Beteiligung solcher Unternehmen am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises, soweit auf diese zugezogenen Unternehmen mehr als 10% des Auftragswertes entfallen. Um die Einhaltung dieser Vorgaben prüfen zu können, sind vom Bieter bei Ziffer II.4. der Anlage B-03 „Bieterauskunft Eignungskriterien“ Erklärungen abzugeben und diese zusammen mit den Angebotsunterlagen vor Ablauf der Angebotsfrist über die e-Vergabe-Plattform einzureichen. 2) Ortsbesichtigungen sind freiwillig und erfolgen nur nach Absprache. Besichtigungstermine sind vorab mit der für das Objekt zuständigen Ansprechperson gemäß Anlage A-01 "Bewerbungsbedingungen" zu vereinbaren. Ortsbesichtigungen können nur in dem unter Ziffer 1. der Anlage A-01 Bewerbungsbedingungen angegebenen Zeitraum durchgeführt werden. Die Besichtigungstermine müssen bis spätestens zu dem in Ziffer 1. der Anlage A-01 Bewerbungsbedingungen genannten Termin vereinbart werden. Die Zuweisung eines Termins erfolgt in der Reihenfolge des Eingangs der Anmeldungen. Nur von der Auftraggeberin bestätigte Termine werden durchgeführt. Die Vertreter des Teilnehmers müssen bei der Ortsbesichtigung ein gültiges amtliches Ausweisdokument mit sich führen. Fragen zu den Vergabeunterlagen werden im Termin zur Ortsbesichtigung nicht beantwortet. 3) Ausführungsbedingungen gem. § 128 Abs. 2 GWB (Sicherheitsüberprüfung): (1) Das eingesetzte Personal des Auftragnehmers einschließlich der genehmigten Nachunternehmer muss grundsätzlich über eine Sicherheitsüberprüfung nach dem Gesetz über die Voraussetzungen und das Verfahren von Sicherheitsüberprüfungen des Bundes (Sicherheitsüberprüfungsgesetz - SÜG) verfügen. Erforderlich ist eine einfache Sicherheitsüberprüfung gem. § 8 Abs. 1 SÜG (sog. Ü1). Die Durchführung der Sicherheitsüberprüfungen erfolgt in der Zuständigkeit der Auftraggeberin gemäß § 3 Abs. 1 Nr.1 SÜG. Im Einzelfall, insbesondere für den Einsatz im besonders sensiblen Ministerbereich, kann eine erweiterte SÜ im Geheimschutz nach § 9 SÜG – sog. Ü 2 gefordert werden. Eine Abweichung hiervon ist nur möglich, sofern sich der Auftragnehmer bereits in der Geheimschutzbetreuung der Wirtschaft im Zuständigkeitsbereich des BMWi befindet. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, nach Aufforderung durch die Auftraggeberin dem Objektteam der Auftraggeberin die einzusetzenden Personen zu benennen, welche bereit sind, sich einer Sicherheitsüberprüfung zu unterziehen bzw. für die die Sicherheitsüberprüfungen bereits von einer anderen öffentlichen Stelle oder vom BMWi durchgeführt worden sind –unter Angabe der Art und des Datums des SÜ-. Das gilt auch bei Nachmeldungen für zusätzlich einzusetzendes Personal. Der Stabsbereich Geheimschutz der Auftraggeberin übersendet dem Personalkoordinator des Auftragnehmers die für die Durchführung der Sicherheitsüberprüfungen erforderlichen Unterlagen, die dieser dann kurzfristig an die zu überprüfenden Personen weiterleitet bzw. diesen zur Verfügung stellt. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, dem Stabsbereich Geheimschutz der Auftraggeberin innerhalb der von ihm benannten Frist (in der Regel 14 Tage) die geforderten Unterlagen der zu überprüfenden Beschäftigten vollständig, korrekt und leserlich ausgefüllt zuzusenden. Im Rahmen der Sicherheitsüberprüfung ist die Auftraggeberin berechtigt, Personal ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Kosten für die Sicherheitsüberprüfungen fallen für den Auftragnehmer nicht an. (2) Fachspezifische Personalanforderungen sind in den Leistungsbeschreibungen formuliert und durch den Auftragnehmer zwingend zu beachten. Personal, welches den von der Auftraggeberin vorgegebenen Kriterien nicht entspricht oder welches durch Unzuverlässigkeit oder durch Fehlverhalten auffällt, kann von der Auftraggeberin ohne weitere Begründung abgelehnt werden. (3) Die Auftraggeberin weist darauf hin, dass nur sicherheitsüberprüftes Personal Zugang zu den Liegenschaften erhält. Ersatzpersonal ist frühzeitig anzumelden, so dass die Sicherheitsüberprüfungen rechtzeitig eingeleitet und durchgeführt werden können. Der Zeitbedarf für die Durchführung einer Sicherheitsüberprüfung beträgt gegenwärtig grundsätzlich mindestens acht (8) bis zwölf (12) Wochen und kann auch bis sechs (6) Monate in Anspruch nehmen. (4) Der Einsatz des Personals ist erst nach Vorliegen der Freigabe durch die Sicherheitsdienststellen/den Nutzer möglich. (5) Die Sicherheitsüberprüfung von Beschäftigten mit einem Auslandsbezug (z.B. nichtdeutsche Staatsangehörigkeit, Aufenthalt in den letzten 5 Jahren nicht in Deutschland oder im EU-Ausland u.a.) kann, je nach Einzelfall, mitunter unmöglich sein. Daher birgt die Anmeldung von Beschäftigten mit den vorgenannten Kriterien für die Sicherheitsüberprüfung die Möglichkeit der Ablehnung mangels Überprüfbarkeit und damit für den Auftragnehmer das Risiko, dass die vorgesehenen Beschäftigten ggf. nicht auf der Liegenschaft eingesetzt werden können. (6) Um Personallücken vorzubeugen, ist stets eine ausreichende Personenanzahl mit der Sicherheitsstufe Ü1 und ggf. Ü2 SabSchutz vorzuhalten. (7) Es wird darauf hingewiesen, dass nach Maßgabe des Nutzers, auch bei nach Sicherheitsstufe Ü1 und ggf. Ü2 SabSchutz überprüftem Dienstleistungspersonal des Auftragnehmers, zusätzlich die Begleitung durch Bedienstete der Nutzer erforderlich sein kann. (8) Der Auftragnehmer hat jährlich unaufgefordert bis zum Ende des I. Quartals eine Personalliste über die auf der Liegenschaft eingesetzten Beschäftigten vorzulegen. Für zusätzlich einzusetzendes Personal ist eine rechtzeitige Anzeige beim zuständigen Objektmanager erforderlich. Ein Einsatz ohne abgeschlossene Sicherheitsüberprüfung ist auch für Vertretungen - in Urlaubs- und Krankheitsfällen – nicht möglich. (9) Der Auftragnehmer hat von ausländischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern gültige Arbeits- und Aufenthaltsgenehmigungen vorzulegen. (10) Sofern nachvollziehbare Gründe dafür vorliegen, kann der Nutzer den kurzfristigen Austausch von Personal gegenüber der Auftraggeberin verlangen. Der Auftragnehmer hat diesem Wunsch spätestens zum Beginn der Folgewoche nachzukommen, in der der Nutzer dies über die Auftraggeberin verlangt. (11) Es wird darauf hingewiesen, dass nur sicherheitsüberprüftes Personal Zugang zu den Liegenschaften erhält; somit darf nur sicherheitsüberprüftes Personal eingesetzt werden. Ersatzpersonal ist frühzeitig anzumelden, so dass die Sicherheitsüberprüfungen rechtzeitig eingeleitet und durchgeführt werden können. 4.1) Anfragen zu den Vergabeunterlagen sind unter Verwendung des beigefügten Formblatts „FB Frage-Antwort“ ausschließlich über die e Vergabe Plattform (www.evergabe-online.de) einzureichen. Anfragen, die auf anderem Weg übermittelt werden, können nicht berücksichtigt werden. Anfragen werden grundsätzlich nur beantwortet, wenn sie bis spätestens zu dem in Ziffer 1. der Anlage A-01 Bewerbungsbedingungen genannten Termin bei der e-Vergabe-Plattform eingehen. Die Auftraggeberin wird den Teilnehmern rechtzeitig angeforderte Auskünfte erteilen, soweit aus der Fragestellung die Relevanz für die Erstellung der Angebote ersichtlich ist. Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt. Die Teilnehmer haben sich zudem selbstständig und regelmäßig bis zum Ablauf der Angebotsfrist über Änderungen der Vergabeunterlagen sowie die Beantwortung von Fragen durch die Vergabestelle zu informieren und diese im Rahmen ihrer Angebotserstellung zu berücksichtigen. Auf der e Vergabe Plattform registrierte Teilnehmer werden automatisch informiert. Eine Nichtberücksichtigung von Änderungen kann zum Ausschluss des Angebotes führen. 4.2) Bei technischen Fragen zur e-Vergabe-Plattform wenden Sie sich bitte an den e-Vergabe HelpDesk: Telefon: +49 (0) 22899 610 1234 E-Mail: ticket@bescha.bund.de Geschäftszeiten: Montag bis Donnerstag: 08:00 bis 16:00 Uhr, Freitag: 08:00 bis 14:00 Uhr
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Wertungspreis
Beschreibung: Wertungspreis (Glasreinigung): Als Wertungspreis pro Los wird die Summe der jährlichen Gesamtnettopreise der Reinigungsbereiche sowie aller Bedarfsleistungen laut Preisblatt gewertet. Gewichtung 100 %
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 100,00
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Bundeskartellamt, Vergabekammern des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten: Verstöße gegen das Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist gerügt werden. Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens muss innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht werden (vgl. § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
6. Ergebnisse
Wert aller in dieser Bekanntmachung vergebenen Verträge: 2 232 991,15 EUR
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0001
Status der Preisträgerauswahl: Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: Günter Jacobi, Glas- und Gebäudereinigung G.m.b.H.
Angebot:
Kennung des Angebots: Günter Jacobi, Glas- und Gebäudereinigung G.m.b.H.
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0001
Konzession – Wert:
Vergabe von Unteraufträgen: Nein
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: Günter Jacobi, Glas- und Gebäudereinigung G.m.b.H.
Datum des Vertragsabschlusses: 02/06/2025
6.1.4.
Statistische Informationen:
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 18
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0002
Status der Preisträgerauswahl: Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: RUWE GmbH
Angebot:
Kennung des Angebots: RUWE GmbH
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0002
Konzession – Wert:
Vergabe von Unteraufträgen: Nein
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: RUWE GmbH
Datum des Vertragsabschlusses: 02/06/2025
6.1.4.
Statistische Informationen:
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 12
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Registrierungsnummer: 991-80032-33
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Verdingungsstelle
Telefon: 000
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Bundeskartellamt, Vergabekammern des Bundes
Registrierungsnummer: 022894990
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53113
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: 0228 9499-0
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Günter Jacobi, Glas- und Gebäudereinigung G.m.b.H.
Größe des Wirtschaftsteilnehmers: Großunternehmen
Registrierungsnummer: DE111633428
Stadt: Griesheim
Postleitzahl: 64347
Land, Gliederung (NUTS): Darmstadt-Dieburg (DE716)
Land: Deutschland
Telefon: 06155 83 86 0
Rollen dieser Organisation:
Bieter
Gewinner dieser Lose: LOT-0001
8.1.
ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: RUWE GmbH
Größe des Wirtschaftsteilnehmers: Großunternehmen
Registrierungsnummer: DE204115278
Stadt: Berlin
Postleitzahl: 13053
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
Telefon: 030 300 908-124
Rollen dieser Organisation:
Bieter
Gewinner dieser Lose: LOT-0002
8.1.
ORG-0005
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 3200edce-4c57-4446-b7e1-0881e9d6b872 - 01
Formulartyp: Ergebnis
Art der Bekanntmachung: Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 29
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 16/07/2025 00:00:00 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 466891-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 135/2025
Datum der Veröffentlichung: 17/07/2025