1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Universitätsstadt Tübingen - Zentrale Vergabestelle
Rechtsform des Erwerbers: Lokale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Städtebaulicher Entwurf: Baulandentwicklung "Schaibleshalde" in Tübingen-Hagelloch
Beschreibung: Städtebaulicher Entwurf und Bebauungsplanung
Kennung des Verfahrens: 351f67ed-c818-403a-a35e-4d04e679054a
Interne Kennung: 023-24-106
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren mit vorheriger Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb/Verhandlungsverfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 71240000 Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen, 71242000 Entwurf und Gestaltung, Kostenschätzung, 71243000 Planentwürfe (Systeme und Integration), 71244000 Kalkulation und Überwachung der Kosten, 71245000 Genehmigungsvorlagen, Konstruktionszeichnungen und Spezifikationen, 71246000 Festlegung und Aufstellung der für den Bau benötigten Mengen, 71247000 Beaufsichtigung der Bauarbeiten, 71248000 Projektaufsicht und Dokumentation, 71250000 Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie Vermessungsdienste, 71251000 Dienstleistungen von Architekturbüros und Bauabnahme, 71300000 Dienstleistungen von Ingenieurbüros, 71310000 Technische Beratung und Konstruktionsberatung, 71311000 Beratung im Tief- und Hochbau, 71318000 Beratungsdienste von Ingenieurbüros, 71320000 Planungsleistungen im Bauwesen, 71322000 Technische Planungsleistungen im Tief- und Hochbau, 71324000 Baukostenberechnung
2.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Brunnenstr. 3
Stadt: Tübingen
Postleitzahl: 72074
Land, Gliederung (NUTS): Tübingen, Landkreis (DE142)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Bekanntmachungs-ID: CXW1YYDYTCX385M5 Für den Fall, dass der Ausschreibungsgewinner vor vollständiger Leistungserbringung wegen Kündigung, Insolvenz oder aufgrund einer einvernehmlichen Einigung endgültig ausfällt, behält sich der Auftraggeber vor, die verbleibenden Arbeiten den übrigen Bietern in der Reihenfolge des Ausschreibungsergebnisses bis Platz 5 auf der Grundlage ihrer Angebote anzutragen.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
5. Los
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Städtebaulicher Entwurf
Beschreibung: Erarbeitung städtebaulicher Eckpunkte fürs Baugebiet: Als Grundlage für die Erarbeitung des Vorentwurfes ist es Aufgabe des Auftragnehmers, städtebauliche Eckpunkte zu erarbeiten. Die Eckpunkte sind in enger Abstimmung mit der Stadtverwaltung und dem Lenkungskreis Außenentwicklung zu erstellen. Im Rahmen einer Sitzung des Ortschaftsrates sind die Ergebnisse mit Vertretern der Ortschaft und der Verwaltung zu präsentieren, zu diskutieren und ggfs. anzupassen. Die Ergebnisse der Abstimmungen sind zusammen mit den Eckpunkten als Ergebnisbericht vorzulegen. Es ist Aufgabe des Auftragnehmers, eine Beschlussvorlage für die politischen Gremien zu erstellen und die dazugehörigen Sachvorträge in den Sitzungen im Ortschaftsrat und dem Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung zu halten. Die Eckpunkte umfassen (die Liste ist nicht abschließend und ist im Lauf der Leistungserbringung fortzuschreiben): - Einbindung in umliegende Bebauung - Städtebauliche Kenndaten zu Dichte, Geschossigkeit, Kubatur und Typologien, Baugemeinschaftsmodelle - Grundlagen für Erschließung und Verkehr - Umgang mit dem ruhenden Verkehr, Stellplatzschlüssel - Einbindung energetischer Anforderungen auf Gebiets- und gebäudeebene - Vorgaben Freiraumkonzeption, insbes. Konzept zur Niederschlagsentwässerung im Sinne einer klimaangepassten Stadtplanung, Spielplatz und öffentliche Aufenthaltsbereiche - Dachformen - Vorgaben "Fairer Wohnen" (vgl. Handlungsprogramm) - Sonderbausteine, z.B. Flächen für die Gesellschaft für Wohnungs- und Gewerbebau Tübingen mbH - Dokumentation von Flächenansprüchen durch potentielle Rückerwerber - Ein zusätzlicher Bedarf an sozialer Infrastruktur besteht voraussichtlich nicht. Diese Angabe ist in Abstimmung mit dem Fachbereich Soziales, FAB Sozialplanung und Entwicklung zu verifizieren. Erstellung des städtebaulichen Entwurfes: Zu erbringen sind zudem folgende Grundleistungen der Leistungsphasen 1-3 des Merkblatts Nr. 51 der AKBW sowie besondere Leistungen. In Leistungsphase 1 ist nur die Grundleistung "Beratung und Mitwirkung zum gesamten Leistungs- und Untersuchungsbedarf" zu erbringen. Die restlichen Grundleistungen sind durch die Vorarbeit im Leistungsbild "Erarbeitung städtebaulicher Eckpunkte" abgedeckt. In Leistungsphase 2 sind alle Grundleistungen nach Merkblatt 51 zu erbringen sowie folgende besondere Leistungen: - Durchführung eines Workshops mit dem Ortschaftsrat und Vertretern der Verwaltung zur Auswahl einer Vorentwurfsvariante zur Weiterbearbeitung. Die Konzeption des Workshops ist mit der Stadtverwaltung abzustimmen. - Die Vorauswahl der Varianten erfolgt in Abstimmung mit der Verwaltung (mind. 2 Termine). - Erstellung Massenmodelle (großzügiges Umgebungsmodell) in M 1:500 der Vorentwürfe. Dabei geht es um die Überprüfung der vorgeschlagenen Geschossigkeit, auch in Verbindung mit der gewählten Gebäudekubatur sowie der Verteilung der Typologien im Planungsgebiet - Entwässerungskonzeption "Schwammstadt" als Teil des Vorentwurfes in Zusammenarbeit mit einem geeigneten Fachbüro, das vom Auftragnehmer des Leistungsbereichs 1 "Projektmanagement" beauftragt wird. In Leistungsphase 3 müssen alle Grundleistungen nach Merkblatt 51 erbracht werden, weiter präzisiert bedeutet dies u.a. die Erstellung eines genordeten Lageplans M 1:500 mit Eintragungen zu - Nachweis und Zuordnung notwendiger Stellplätze, ab 35 STP ist eine Überdachung mit PV einzuplanen - Aufteilung zwischen öffentlichen und privaten Flächen - Freiflächenstrukturkonzept inkl. erforderlicher Rettungszufahrten und realisierbarer Baumstandorte sowie Nachweis der erforderlichen Müll- und Fahrradabstellflächen in funktionaler Wohnungsnähe - Erschließungskonzeption für den Fahrverkehr, inkl. Müllentsorgung - Versickerungs- und Retentionsflächen im Sinne einer Schwammstadt Zudem sind in Leistungsphase 3 folgende besondere Leistungen zu erbringen: - Einbeziehung der Erschließungsplanung - Darstellung der städtebaulichen Kennzahlen nach Mustertabelle - Erstellung Beschlussvorlage und Sachvorträge in politischen Gremien (Ausschuss für Planung, Verkehr und Stadtentwicklung sowie Ortschaftsrat): Grundsatzbeschluss Entwurf als Grundlage für Bebauungsplan, zugleich Aufstellungsbeschluss Bebauungsplanverfahren (dieser Beschluss ist in derselben Sitzung wie der Grundsatzbeschluss zum Entwurf vorgesehen) i.V.m. Informationsveranstaltung Öffentlichkeit - Zwei exemplarische Lupen für Gebäudetypologien (keine Objektplanung) M 1:200, systemhafte Grundrissbeispiele, die den städtebaulichen Eckpunkten gerecht werden - Schnitte / Ansichten M 1:200: Notwendig sind alle Schnitte und Ansichten, die zum Verständnis der Konzeption erforderlich sind. U.a. mit Vermaßung der Geschosshöhen bzw. der lichten Raumhöhen sowie Angabe der Höhenkoten. - Darstellung der Anschlusspunkte von Straßen und anderen Verkehrswegen an private Baugrundstücke und bereits bestehende Infrastruktur - Räumliche Darstellungen, Perspektiven (wenn sinnvoll) - Erfüllungsnachweise für Anforderungen nach LBO, u.a. (Liste ist im Verlauf der Beauftragung fortzuschreiben): o Abstandsfläche o Feuerwehraufstellflächen o Zu- und Abfahrt Müllentsorgung - Aktualisierung Massenmodell auf Entwurfsstand Weitere besondere Leistungen umfassen: - Fortschreibung des städtebaulichen Entwurfes im Zuge Bauleitplanung, als Grundlage für Vermarktung - Pauschal 4 Tagessätze für zusätzliche Leistungen, die nicht durch o.g. Leistungen abgedeckt sind. Vom städtebaulichen Entwurf wird erwartet, dass dieser mit einer hohen städtebaulichen Qualität die Realisierung zukunftsweisenden Wohnungsbaus und die Umsetzung der städtebaulichen Eckpunkte ermöglicht. Der städtebauliche Entwurf muss später in genehmigungsfähige Bebauungsplanung überführt werden können. Deswegen müssen bereits in diesem frühen Stadium, die wichtigsten genehmigungsrelevanten Aspekte der Bebauungsplanung einbezogen und mitgedacht werden. Zudem sind Aspekte der Erschließung direkt mit zu berücksichtigen.
Interne Kennung: 1
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 71240000 Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen, 71242000 Entwurf und Gestaltung, Kostenschätzung, 71243000 Planentwürfe (Systeme und Integration), 71244000 Kalkulation und Überwachung der Kosten, 71245000 Genehmigungsvorlagen, Konstruktionszeichnungen und Spezifikationen, 71246000 Festlegung und Aufstellung der für den Bau benötigten Mengen, 71247000 Beaufsichtigung der Bauarbeiten, 71248000 Projektaufsicht und Dokumentation, 71250000 Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie Vermessungsdienste, 71251000 Dienstleistungen von Architekturbüros und Bauabnahme, 71300000 Dienstleistungen von Ingenieurbüros, 71310000 Technische Beratung und Konstruktionsberatung, 71311000 Beratung im Tief- und Hochbau, 71318000 Beratungsdienste von Ingenieurbüros, 71320000 Planungsleistungen im Bauwesen, 71322000 Technische Planungsleistungen im Tief- und Hochbau, 71324000 Baukostenberechnung
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Für den Fall, dass der Ausschreibungsgewinner vor vollständiger Leistungserbringung wegen Kündigung, Insolvenz oder aufgrund einer einvernehmlichen Einigung endgültig ausfällt, behält sich der Auftraggeber vor, die verbleibenden Arbeiten den übrigen Bietern in der Reihenfolge des Ausschreibungsergebnisses bis Platz 5 auf der Grundlage ihrer Angebote anzutragen.
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Brunnenstr. 3
Stadt: Tübingen
Postleitzahl: 72074
Land, Gliederung (NUTS): Tübingen, Landkreis (DE142)
Land: Deutschland
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
Beschreibung: Im Rahmen der Haushaltskonsolidierung wurde entschieden die Maßnahme nicht wie geplant komplett extern zu vergeben.
Konzept zur Verringerung der Umweltauswirkungen: Der Schutz und Wiederherstellung der Biodiversität und der Ökosysteme, Der Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft, Anpassung an den Klimawandel, Klimaschutz, Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung, Die nachhaltige Nutzung und Schutz von Wasser- und Meeresressourcen
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Kosten
Bezeichnung: LB2_Los1_Verhandlungsverfahren_Bewertungsmatrix
Beschreibung: LB2_Los1_Verhandlungsverfahren_Bewertungsmatrix
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 100,00
Kriterium:
Art: Kosten
Bezeichnung: Verhandlungsverfahren
Beschreibung: LB2_Los1_Verhandlungsverfahren_Bewertungsmatrix
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 1 000,00
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Baden-Württemberg
Informationen über die Überprüfungsfristen: Es wird auf § 160 GWB und insbesondere auf das grundsätzliche Erfordernis einer Rüge verwiesen: § 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) 1Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. 2Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Universitätsstadt Tübingen - Zentrale Vergabestelle
6. Ergebnisse
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0001
Status der Preisträgerauswahl: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Sonstiges öffentliches Interesse
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Im Rahmen der Haushaltskonsolidierung wurde entschieden die Maßnahme nicht wie geplant komplett extern zu vergeben.
Grund, warum kein Gewinner ausgewählt wurde: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Sonstiges öffentliches Interesse
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Im Rahmen der Haushaltskonsolidierung wurde entschieden die Maßnahme nicht wie geplant komplett extern zu vergeben.
6.1.4.
Statistische Informationen:
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 2
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Universitätsstadt Tübingen - Zentrale Vergabestelle
Registrierungsnummer: 08416041-A2361-15
Postanschrift: Postfach 2540
Stadt: Tübingen
Postleitzahl: 72015
Land, Gliederung (NUTS): Tübingen, Landkreis (DE142)
Land: Deutschland
Telefon: +49 70712042646
Fax: +49 707120442646
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg
Registrierungsnummer: 08-A9866-40
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Stadt: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land, Gliederung (NUTS): Karlsruhe, Stadtkreis (DE122)
Land: Deutschland
Telefon: +49 7219268730
Fax: +49 7219263985
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: acfd20f3-e97f-4bfa-a986-069fe5271902 - 01
Formulartyp: Ergebnis
Art der Bekanntmachung: Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 29
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 12/06/2025 06:48:53 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 382224-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 112/2025
Datum der Veröffentlichung: 13/06/2025