Deutschland – Beseitigung und Behandlung von Siedlungsabfällen – TSK25010 Verwertung von Alttextilien

370230-2025 - Wettbewerb
Deutschland – Beseitigung und Behandlung von Siedlungsabfällen – TSK25010 Verwertung von Alttextilien
OJ S 109/2025 10/06/2025
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Dienstleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Stadt Karlsruhe Hauptamt
Rechtsform des Erwerbers: Lokale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: TSK25010 Verwertung von Alttextilien
Beschreibung: Die Stadt Karlsruhe – Eigenbetrieb Team Sauberes Karlsruhe – als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger (Auftraggeber, im Folgenden bezeichnet als AG) betreibt ein stadtweites Sammelsystem für Alttextilien und Altschuhe (im Folgenden Alttextilien genannt) in stadteigenen, stationären Sammelcontainern. Gegenstand der Ausschreibung ist die Beauftragung eines Dritten (Auftragnehmer, im Folgenden bezeichnet als AN) mit der Bereitstellung von Wechselbrücken, der Abholung, dem Transport, der Sortierung und der ordnungsgemäßen und schadlose Verwertung der Alttextilien entsprechend der Vorschriften des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG).
Kennung des Verfahrens: bc66c327-cf9c-41a8-b32f-b8f6f969fa86
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90510000 Beseitigung und Behandlung von Siedlungsabfällen
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Karlsruhe, Stadtkreis (DE122)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.6.
Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Die zwingenden und fakultativen Ausschlussgründe ergeben sich aus § 123 und 124 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) (siehe auch Eigenerklärung)
5. Los
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Bereitstellung von Wechselbrücken, Sortierung und Verwertung von Alttextilien
Beschreibung: 4.1 Sammlung der Alttextilien durch den AG Für die Sammlung der Alttextilien sind im Stadtgebiet und auf den Wertstoffstationen stationäre Sammelbehälter des AG aufgestellt. Die Alttextilien werden durch Mitarbeitende des AG aus den Sammelcontainern entnommen, vorsortiert, Schuhe soweit möglich gebündelt und lose Textilien in Kunststoffsäcke verpackt. Bereits in Kunststoffsäcken verpackte Alttextilien aus den Altkleidercontainern werden direkt ohne weitere Sichtung in die Sammelfahrzeuge des AG verladen. Offensichtliche Störstoffe werden entfernt, durch den AG entsorgt und fließen nicht in die Gewichtsberechnung mit ein. 4.2 Bereitstellung von Wechselbrücken Die Bereitstellung von Wechselbrücken und die Annahme der Alttextilien erfolgt an der Übergabestelle beim: Team Sauberes Karlsruhe Standort Deponie West Wikingerstraße 25 76189 Karlsruhe Öffnungszeiten: Montag bis Freitag, mit Ausnahme von Feiertagen von 8:00 - 15:00 Uhr. Der AN hat an der genannten Übergabestelle fünf baugleiche Wechselbrücke bereit zu stellen. Die Wechselbrücken müssen witterungsbeständig sein und eine Höhe von mindestens 100 cm bis maximal 120 cm (gemessen von Geländeoberkante bis Wechselbrücke, Bodenoberkante) aufweisen. Um einen reibungslosen Vertragsübergang zu gewährleisten, sind bereits zwei Wechselbrücken durch den AN eine Woche vor Beginn des Leistungszeitraums bereitzustellen. Mit Beginn der Vertragslaufzeit sind alle fünf Wechselbrücken nach Absprache bereitzustellen. Die bei der Sammlung durch den AG erfassten Alttextilien werden durch den AG in die vom AN bereitzustellenden Wechselbrücken umgeladen. Die Abholung der beladenen Wechselbrücken hat nach schriftlichem Abruf per E-Mail des AG am vom AG avisierten Termin zu erfolgen. Der AN bekommt den avisierten Termin dabei immer mindestens 48 Stunden vorher vom AG mitgeteilt. Bei der Abholung sind leere, baugleiche, Wechselbrücken durch den AN am Übernahmeort anzuliefern. In der Regel sind die Wechselbrücken zweimal pro Woche auszutauschen. Der Tausch der Wechselbrücken kann nur zu den Öffnungszeiten der Deponie West erfolgen. Die Einfahrt ist bis spätestens 45 Minuten vor Schließung möglich. 4.3 Gewichtserfassung Die mit Alttextilien bestückten Sammelfahrzeuge des AG werden vor dem Verladen auf die Wechselbrücken des AN auf der Eingangswaage des AG an der Übergabestelle gewogen. Zuvor werden die vorher gesammelten offensichtlichen Störstoffe entfernt. Die Alttextilien werden anschließend vom AG in die bereitgestellten Wechselbrücken des AN verladen. Die entleerten Sammelfahrzeuge werden abschließend auf der Ausgangswaage des AG an der Übergabestelle gewogen. Die somit ermittelte Differenz stellt das Nettogewicht der angelieferten Alttextilien dar und gilt als Abrechnungsgrundlage für den AG und AN. Eine Kopie der Wiegescheine wird dem AN für die monatliche Abrechnung zur Verfügung gestellt. Die Erfassung der Wiegemenge (Outputmenge) erfolgt in elektronischer Form als Excel-Tabelle und wird dem AN elektronisch monatlich übermittelt. Hierzu ist dem AG nach Auftragserteilung eine E-Mail-Adresse des AN zu nennen. Vor dem Abtransport der mit Alttextilien befüllten Wechselbrücken muss die gesammelten Mengen auf der geeichten Waage des AG gewogen werden. Die Waage befindet sich in unmittelbarer Nähe zu den zur Verfügung gestellten Stellplätzen der Wechselbrücken. Dabei wird zunächst der komplette mit leeren Wechselbrücken beladene Hängerzug zur Ermittlung des Taragewichts verwogen. Nach dem Tausch der Wechselbrücken wird der mit Alttextilien beladene Hängerzug zur Ermittlung des Bruttogewichts verwogen. Die Differenz zwischen Bruttogewicht und Taragewicht stellt das Nettogewicht dar. Dies dient lediglich als Referenzverwiegung. Abrechnungsgrundlage stellen die Verwiegungen der Sammelfahrzeuge dar. 4.4 Transport Der Transport im vertragsgegenständlichen Sinn umfasst alle Leistungen der Raumüberwindung nach Abschluss der Abholung der Wechselbrücken bis zu den vom AN bestimmten Erstbehandlungs-, Sortier-, Endverwertungs- und gegebenenfalls Beseitigungsanlagen. Dazu gehören auch eventuelle Umladungen der Alttextilien. Die Transportleistungen in der Transportkette des AN haben ausschließlich mit Fahrzeugen, die mindestens die Schadstoffnorm Euro 6 erfüllen, zu erfolgen. Alle Fahrzeuge des AN sowie Wechselbrücken und eventuelle Anhänger müssen alle Anforderungen gemäß der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung erfüllen. Explizit hat der AN darauf zu achten, dass die eingesetzten Fahrzeuge nach Straßenverkehrsordnung nicht überladen sind. 4.5 Sortierung und Verwertung Der AN gewährleistet eine qualitativ hochwertige Alttextilverwertung. Dabei ist die Umsetzung der Abfallhierarchie (§ 6 KrWG) und der EU-Richtlinien in der jeweils geltenden Fassung unbedingt zu beachten. Für die Verwertung der Alttextilien gelten folgende Kriterien. Für die Wiederverwendung (Secondhand) der übernommenen Alttextilien wird eine Mindestquote von 60 % angestrebt. Für die stoffliche Verwertung (Recycling) der übernommenen Alttextilien wird eine Mindestquote von 15 % angestrebt.
Interne Kennung: LOT-0001 TSK25010
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90510000 Beseitigung und Behandlung von Siedlungsabfällen
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Karlsruhe, Stadtkreis (DE122)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Andere Laufzeit: Unbekannt
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge — CVD))
Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren festzulegen: Sonstiger Dienstleistungsvertrag
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister Die Eignung ist für jeden Bieter sowie jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft gesondert schriftlich nachzuweisen. Eigenerklärung (siehe Formular „Eigenerklärung“), dass, - nachweislich keine zwingenden Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen, d.h. keine Person, die als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat (auch Überwachung der Geschäftsführung oder sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung) aus den Gründen des § 123 GWB rechtskräftig verurteilt wurde und gegen das Unternehmen auch keine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten aus den Gründen des § 123 GWB rechtskräftig festgesetzt wurde, - der Bieter seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung nachkommt, - nachweislich keine fakultativen Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. - eine Eintragung im Berufs- oder Handelsregister (soweit hierzu eine Eintragungspflicht besteht) vorliegt, - der Bieter bei der Berufsgenossenschaft angemeldet ist; Begründung soweit keine gesetzliche Verpflichtung hierzu besteht - der Bieter nicht zu den in Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 des Rates über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, genannten Personen oder Unternehmen gehört, die eine Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen - der Bieter im Vergabeverfahren keine vorsätzlich unzutreffenden Erklärungen in Bezug auf die Eignung abgegeben hat. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Die Eignung ist für jeden Bieter sowie jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft gesondert schriftlich nachzuweisen. Eigenerklärung (siehe Formular „Eigenerklärung“), dass, - über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz bezüglich der besonderen Leistungsart, die Gegenstand dieser Vergabe ist, jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, jedoch nur sofern entsprechende Angaben verfügbar sind (ansonsten Gründungsdatum des Unternehmens) - eine Betriebshaftpflichtversicherung mit folgenden Deckungssummen vorliegt: • mind. 1 Mio € für Sachschäden je Schadensfall, • mind. 2,5 Mio € für Personenschäden je Schadensfall, Soweit keine Versicherung mit den Deckungssummen vorliegt ist eine Erklärung, dass im Fall der Auftragserteilung eine entsprechende Betriebshaftpflichtversicherung innerhalb von sieben Tagen abgeschlossen wird, abzugeben. Dem Angebot ist eine Bestätigung eines Versicherers beizufügen, dass im Auftragsfall das Risiko abgesichert wird. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit: Die Eignung ist für alle Mitglieder einer Bietergemeinschaft insgesamt schriftlich nachzuweisen. Eigenerklärung (siehe Formular „Eigenerklärung“), über - Referenzprojekte (Mindestanzahl 3): Erklärung, dass innerhalb der letzten drei Geschäftsjahre eine mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbare Leistungen ausgeführt wurde. Unter Nennung der Art der ausgeführten Leistung, Ausführungszeitraum, Auftraggeber (Anschrift, Ansprechpartner, Telefonnummer, Email-Adresse) und Angaben zur Vergleichbarkeit. Außerdem sind folgende Nachweise/Unterlagen einzureichen 1.Nachweis/Zertifikat als Entsorgungsfachbetrieb nach §§ 56 u.57 KrWG 2.Immissionsschutzrechtliche Genehmigung nach 4. BImSchV für die Sortier- und Verwertungsstelle 3.Schriftliche Beschreibung der Sortiereinrichtungen sowie der Verwertungsbetriebe 4.Ein Nachweis zur vertraglichen Anbindung des AN an die Sortierbetriebe oder Offenlegung seiner Geschäftsanteile an 5.Ein lückenloses Konzept über alle Schritte der Vermarktung/Verwertung unter Angabe des Verwertungsortes und der Verwertungsart der Alttextilien inklusive der Verwertungsquoten
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.subreport.de/E87493287
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.subreport.de/E87493287
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 07/07/2025 10:00:00 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 55 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Nachforderung von Unterlagen gemäß § 56 Absatz 2ff. VgV
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 07/07/2025 10:01:00 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit, 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt (§ 160 Absatz 3 Nummer 1 GWB), 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Absatz 3 Nummer 2 GWB), 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Absatz 3 Nummer 3 GWB), 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Absatz 3 Nummer 4 GWB).
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Stadt Karlsruhe Hauptamt
Registrierungsnummer: Leitweg-ID DE143589000
Postanschrift: Karl-Friedrich-Str. 14-18
Stadt: Karlsruhe
Postleitzahl: 76133
Land, Gliederung (NUTS): Karlsruhe, Stadtkreis (DE122)
Land: Deutschland
Telefon: +49721133-0
Internetadresse: https://www.karlsruhe.de
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Registrierungsnummer: 08-A9866-40
Stadt: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land, Gliederung (NUTS): Karlsruhe, Stadtkreis (DE122)
Land: Deutschland
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 16c6bfd2-9c36-451c-aa28-23f516cc253f - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 06/06/2025 11:16:41 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 370230-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 109/2025
Datum der Veröffentlichung: 10/06/2025

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Sigmaringendorf
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Simmozheim
Simonswald
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Singen
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Sinzheim
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Spraitbach
Staig
Starzach
Staufen
Stegen
Steinen
Steinhausen an der Rottum
Steinheim am Albuch
Steinheim an der Murr
Steißlingen
Stetten am kalten Markt
Stockach
Stödtlen
Strassberg
Straubenhardt
Stühlingen
Stutensee
Stuttgart
Stuttgart-Hohenheim
Stuttgart-Vaihingen
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Sulzbach an der Murr
Sulzbach-Laufen
Sulzburg
Sulzfeld
Süßen
Talheim
Tamm
Tannhausen
Tauberbischofsheim
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test
Tettnang
Titisee-Neustadt
Todtnau
Triberg
Trochtelfingen
Trossingen
Tübingen
Tuningen
Tuttlingen
Überlingen
Ubstadt-Weiher
Uhldingen-Mühlhofen
Ühlingen-Birkendorf
Ulm
Umkirch
Ummendorf (bei Biberach)
Unlingen
Untereisesheim
Unterensingen
Untergruppenbach
Unterkirnach
Untermünkheim
Unterschneidheim
Urbach
Uttenweiler
Vaihingen an der Enz
Vellberg
Villingen-Schwenningen
Vogt
Vogtsburg im Kaiserstuhl
Vöhrenbach
Vöhringen
Vörstetten
Waghäusel
Waiblingen
Waibstadt
Wald (Hohenzollern)
Waldachtal
Waldbronn
Waldbrunn
Waldburg
Walddorfhäslach
Waldenbuch
Waldenburg
Waldkirch
Waldshut-Tiengen
Waldstetten
Walheim
Walldorf
Walldürn
Wallhausen
Walzbachtal
Wangen
Wangen im Allgäu
Wannweil
Warthausen
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