Deutschland – Patientenverwaltungssystem – Nachfolgelösung für das SAP IS-H-System zur Patientenverwaltung und Abrechnung mit Übernahme der Eigenentwicklungen sowie unter Weiternutzung des klinischen Arbeitsplatzsystems i.s.h.med (Oracle Cerner)

340800-2025 - Vorankündigung – Direktvergabe
Deutschland – Patientenverwaltungssystem – Nachfolgelösung für das SAP IS-H-System zur Patientenverwaltung und Abrechnung mit Übernahme der Eigenentwicklungen sowie unter Weiternutzung des klinischen Arbeitsplatzsystems i.s.h.med (Oracle Cerner)
OJ S 101/2025 27/05/2025
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Lieferungen - Dienstleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Universitätsklinikum Tübingen
Rechtsform des Erwerbers: Von einer regionalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Gesundheit
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Nachfolgelösung für das SAP IS-H-System zur Patientenverwaltung und Abrechnung mit Übernahme der Eigenentwicklungen sowie unter Weiternutzung des klinischen Arbeitsplatzsystems i.s.h.med (Oracle Cerner)
Beschreibung: Das Universitätsklinikum der Universität Tübingen (UKT) ist eine Anstalt des öffentlichen Rechts. Jährlich werden rund 74.000 stationäre und 366.000 ambulante Patienten in 17 Kliniken behandelt. Die unternehmenskritischen IT-Systeme für Patientenmanagement und Abrechnung betreffen jährlich mehr als 400.000 Fälle und sind systemrelevant für die medizinische Versorgung in Baden-Württemberg. Das UKT gehört nach § 6 der BSI-Kritisverordnung der kritischen Infrastruktur Deutschlands an. Nach §8a BSIG hat das UKT die dort angegebenen Anforderungen betreffend die Sicherheit in der Informationstechnik unter besonderer Berücksichtigung der Betriebskontinuität und Verfügbarkeit kritischer IT-Systeme einzuhalten. Der geplante Auftrag umfasst die Implementierung und Einführung einer S/4HANA-basierten Lösung für die Patientenverwaltung und Patientenabrechnung zur Ablösung des bestehenden SAP IS-H-Systems in Form einer Side-by-Side-Ablösung, d.h. das bestehende Klinische Arbeitsplatzsystem i.s.h.med (Oracle Cerner) mit den daran angeschlossenen Subsystemen kann unverändert weitergenutzt werden. Folgende Funktionen sollen unterstützt werden: Patientenadministration, Medizinische Basisdokumentation, Patientenabrechnung, Erlösabgrenzung, Ambulante Abrechnungsarten, Stationäre und teilstationäre Abrechnungsarten, Elektronischer Datenaustausch mit externen Partnern, Honorarabrechnung, Basisdaten inkl. aller Geschäftspartner, Integration Finanzwesen, Integration Controlling, Integration Materialwirtschaft, Auswertungen/Statistiken, und die erforderlichen Schnittstellen (SAP-HCM, RFC-fähige BAPIs, HL7v2, HL7 FHIR, REST-basierte APIs). Darüber hinaus soll der geplante Auftrag die folgenden Leistungen umfassen: a) Umsetzung aller bestehenden IS-H-spezifischen Eigenentwicklungen (ca. 5 Mio. Zeilen kundenspezifischer ABAP-Code); b) Abbildung auch der 37 UKT-spezifischen Abrechnungsarten; c) Sicherstellung der vollständigen Integration in die SAP-Module FI, CO und SD; d) Bereitstellung der erforderlichen Kommunikations- und Integrationsschnittstellen zu i.s.h.med sowie zu angebundenen Subsystemen (s.o.); e) Durchführung der automatisierten Custom-Code- und Daten-Konvertierung f); Go-Live-Begleitung; Die vorgesehene IS-H-Nachfolgelösung basiert auf SAP-Technologie und ermöglicht die Weiterverwendung der bestehenden SAP GUI. Das klinische Arbeitsplatzsystem i.s.h.med kann ohne Einschränkungen weiterhin genutzt werden. Dadurch kann die IS-H-Ablösung im laufenden Klinikbetrieb ohne Beeinträchtigung der medizinischen Versorgung umgesetzt werden. Die o.g. erforderlichen Lieferungen und Leistungen werden im Rahmen eines Werkvertrags (EVB-IT Systemvertrag) vergeben. Der geplante Werkvertrag beinhaltet neben allen erforderlichen Liefer- und Dienstleistungen zur Erstellung des Gesamtsystems auch die zugehörigen Systemserviceleistungen. Die Vertragslaufzeit des geplanten Werkvertrags beträgt 5 Jahre.
Kennung des Verfahrens: ac2d4509-b73c-42cc-b6cb-4af90df5f65c
Interne Kennung: 2025-UKT Nachfolgelösung für das SAP IS-H-System
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Zusätzliche Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 48814200 Patientenverwaltungssystem
Zusätzliche Einstufung (cpv): 72260000 Dienstleistungen in Verbindung mit Software
2.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Geissweg 3
Stadt: Tübingen
Postleitzahl: 72076
Land, Gliederung (NUTS): Tübingen, Landkreis (DE142)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv - § 14 Abs. 4 Nr. 2b VgV i. V. m. § 135 GWB
5. Los
5.1.
Los: LOT-0000
Titel: Nachfolgelösung für das SAP IS-H-System zur Patientenverwaltung und Abrechnung mit Übernahme der Eigenentwicklungen sowie unter Weiternutzung des klinischen Arbeitsplatzsystems i.s.h.med (Oracle Cerner)
Beschreibung: Das Universitätsklinikum der Universität Tübingen (UKT) ist eine Anstalt des öffentlichen Rechts. Jährlich werden rund 74.000 stationäre und 366.000 ambulante Patienten in 17 Kliniken behandelt. Die unternehmenskritischen IT-Systeme für Patientenmanagement und Abrechnung betreffen jährlich mehr als 400.000 Fälle und sind systemrelevant für die medizinische Versorgung in Baden-Württemberg. Das UKT gehört nach § 6 der BSI-Kritisverordnung der kritischen Infrastruktur Deutschlands an. Nach §8a BSIG hat das UKT die dort angegebenen Anforderungen betreffend die Sicherheit in der Informationstechnik unter besonderer Berücksichtigung der Betriebskontinuität und Verfügbarkeit kritischer IT-Systeme einzuhalten. Der geplante Auftrag umfasst die Implementierung und Einführung einer S/4HANA-basierten Lösung für die Patientenverwaltung und Patientenabrechnung zur Ablösung des bestehenden SAP IS-H-Systems in Form einer Side-by-Side-Ablösung, d.h. das bestehende Klinische Arbeitsplatzsystem i.s.h.med (Oracle Cerner) mit den daran angeschlossenen Subsystemen kann unverändert weitergenutzt werden. Folgende Funktionen sollen unterstützt werden: Patientenadministration, Medizinische Basisdokumentation, Patientenabrechnung, Erlösabgrenzung, Ambulante Abrechnungsarten, Stationäre und teilstationäre Abrechnungsarten, Elektronischer Datenaustausch mit externen Partnern, Honorarabrechnung, Basisdaten inkl. aller Geschäftspartner, Integration Finanzwesen, Integration Controlling, Integration Materialwirtschaft, Auswertungen/Statistiken, und die erforderlichen Schnittstellen (SAP-HCM, RFC-fähige BAPIs, HL7v2, HL7 FHIR, REST-basierte APIs). Darüber hinaus soll der geplante Auftrag die folgenden Leistungen umfassen: a) Umsetzung aller bestehenden IS-H-spezifischen Eigenentwicklungen (ca. 5 Mio. Zeilen kundenspezifischer ABAP-Code); b) Abbildung auch der 37 UKT-spezifischen Abrechnungsarten; c) Sicherstellung der vollständigen Integration in die SAP-Module FI, CO und SD; d) Bereitstellung der erforderlichen Kommunikations- und Integrationsschnittstellen zu i.s.h.med sowie zu angebundenen Subsystemen (s.o.); e) Durchführung der automatisierten Custom-Code- und Daten-Konvertierung f); Go-Live-Begleitung; Die vorgesehene IS-H-Nachfolgelösung basiert auf SAP-Technologie und ermöglicht die Weiterverwendung der bestehenden SAP GUI. Das klinische Arbeitsplatzsystem i.s.h.med kann ohne Einschränkungen weiterhin genutzt werden. Dadurch kann die IS-H-Ablösung im laufenden Klinikbetrieb ohne Beeinträchtigung der medizinischen Versorgung umgesetzt werden. Die o.g. erforderlichen Lieferungen und Leistungen werden im Rahmen eines Werkvertrags (EVB-IT Systemvertrag) vergeben. Der geplante Werkvertrag beinhaltet neben allen erforderlichen Liefer- und Dienstleistungen zur Erstellung des Gesamtsystems auch die zugehörigen Systemserviceleistungen. Die Vertragslaufzeit des geplanten Werkvertrags beträgt 5 Jahre.
Interne Kennung: 2025-UKT Nachfolgelösung für das SAP IS-H-System
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Zusätzliche Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 48814200 Patientenverwaltungssystem
Zusätzliche Einstufung (cpv): 72260000 Dienstleistungen in Verbindung mit Software
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Geissweg 3
Stadt: Tübingen
Postleitzahl: 72076
Land, Gliederung (NUTS): Tübingen, Landkreis (DE142)
Land: Deutschland
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Zusätzliche Informationen: Die vorliegende freiwillige Ex-Ante-Transparenzbekanntmachung erfolgt im Sinne des § 135 Abs. 3 GWB. Die Zuschlagserteilung/Auftragserteilung bzw. der Vertragsabschluss erfolgt gemäß § 135 Abs. 3 GWB frühestens nach Ablauf einer Frist von zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Baden-Württemberg
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die vorliegende freiwillige Ex-Ante-Transparenzbekanntmachung erfolgt im Sinne des § 135 Abs. 3 GWB. Die Zuschlagserteilung/Auftragserteilung bzw. der Vertragsabschluss erfolgt gemäß § 135 Abs. 3 GWB frühestens nach Ablauf einer Frist von zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung. § 135 GWB regelt: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer Baden-Württemberg
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet: Universitätsklinikum Tübingen
6. Ergebnisse
Direktvergabe:
Begründung der Direktvergabe: Der Auftrag kann nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden, da aus technischen Gründen kein Wettbewerb vorhanden ist
Sonstige Begründung: AUSGANGSSITUATION BEIM AG: Das KIS des UKT besteht u.a. aus den folgenden zwei zentralen IT-Anwendungen: a) IS-H: Branchenlösung der Firma SAP für das Patientenmanagement und die Abrechnung in Krankenhäusern, basierend auf dem ERP-System von SAP; b) i.s.h.med: Klinisches Arbeitsplatzsystem (KAS) der Firma Oracle Cerner; Das KAS ist technisch auf IS-H aufgebaut und kann nicht ohne IS-H betrieben werden. Beide Systeme sind unternehmenskritisch für das UKT. Die Wartung von SAP für das IS-H endet offiziell zum 31.12.27. Danach könnte noch ein Spezialwartungsvertrag zu SAP-Konditionen abgeschlossen werden. Dieser würde dann spätestens 2030 enden. Danach wäre das Risko eines produktiven IS-H-Betriebs nicht mehr vertretbar. SAP bietet keine Nachfolgeversion für IS-H an. Hinzu kommt, dass Oracle Cerner die Unterstützung für den seitherigen on-prem-Betrieb des i.s.h.med zum 31.12.30 abgekündigt hat. Eine gleichzeitige Ablösung des i.s.h.med und des IS-H durch ein komplett neues KIS bis 2029/30 wurde geprüft, ist jedoch wegen nicht ausreichenden Investitionsmitteln und nicht ausreichenden Personalresssourcen nicht umsetzbar. Sofern das KAS i.s.h.med bis 2030 in die Oracle Cloud Infrastructure (OCI) migriert wird, gibt es seitens Oracle Cerner die Option einer Wartungsverlängerung bis 2035. Vor diesem Hintergrund steht das UKT jetzt vor der folgenden Alternative: a) Ablösung des IS-H durch ein Nachfolgesystem eines Drittanbieters derart, dass die Abrechnung weiterhin auf SAP S/4HANA basiert und gleichzeitig das i.s.h.med unverändert bis max. 2035 weiterbetrieben werden kann; b) Ablösung des IS-H durch ein eigenentwickeltes Nachfolgesystem derart, dass die Abrechnung weiterhin auf SAP S/4HANA basiert und gleichzeitig das i.s.h.med unverändert bis max. 2035 weiterbetrieben werden kann. Die Alternative b) wurde nach eingehender Prüfung ausgeschlossen. Grund dafür ist, dass die Eigenentwicklung eines Abrechnungssystems wegen der Interdependenzen derart komplex ist, dass das UKT die dafür erforderlichen personellen und technischen Ressourcen nicht aufbringen kann. Somit bleibt dem UKT nur die Alternative a) mit folgenden Herausforderungen: 1) Das i.s.h.med ist mit dem IS-H über Schnittstellen sehr eng verzahnt, weshalb diese so ins Nachfolgesystem übertragen werden müssen, dass das i.s.h.med unverändert weitergenutzt werden kann; 2) Das IS-H-Nachfolgesystem muss alle bestehenden Eigenentwicklungen im IS-H auf das Nachfolgesystem1:1 übertragen; 3) Die IS-H-Ablösung muss bis Ende 2026 erfolgt sein, damit ausreichend Zeit für die notwendige OCI-Migration des i.s.h.med zur Verfügung steht; MARKTERKUNDUNG: Angesichts dieser Herausforderungen hat sich das UKT 2024/25 an folgenden Markterkundungen beteiligt: a) Markterkundung zur IS-H-Nachfolge als Mitglied der Deutschsprachigen SAP-Anwendergruppe (DSAG). Es hatten sich insgesamt 11 Lösungsanbieter beteiligt; b) Gemeinsam mit den Universitätskliniken Ulm, Heidelberg und Freiburg wurde die ZeQ AG mit einer weiterführenden Markterkundung beauftragt. Es wurde untersucht, ob die angebotenen IS-H-Nachfolgelösungen eine Abrechnung auf Basis SAP S/4HANA beinhalten und über eine Integrationsarchitektur inkl. Konvertierungslogik, Schnittstellen (HL7, BAPI, FHIR), Adapter sowie über Tools für eine automatisierte Custom-Code-Migration verfügen. Darüber hinaus wurde erkundet, ob die Produktivsetzung der ISH-Nachfolgelösung bis Ende 2026 realisiert werden kann. BEGRÜNDUNG, warum nur die ATSP GmbH in der Lage ist, die IS-H-Ablösung entsprechend den Mindestanforderungen rechtzeitig bis 2026/27 auszuführen: Die Markterkundung hatte gezeigt, dass derzeit kein anderer Anbieter die IS-H-Nachfolgelösung mit den UKT-spezifischen Anforderungen in Gänze erbringen kann. Zur erfolgreichen Projektumsetzung sind folgende nicht verhandelbare Mindestanforderungen zu erfüllen: 1) IS-H-Ablösung muss so erfolgen, dass das i.s.h.med wie seither und unbeeinträchtigt weitergenutzt werden. 2) Austausch klinisch-administrativer Daten zwischen dem S/4HANA-basierten Nachfolgesystem und dem noch R/3-basierten KAS i.s.h.med über einen speziellen Kommunikationslayer. 3) IS-H-Ablösung unter Nutzung der am UKT bereits etablierten SAP S/4HANA Umgebung. 4) Im IS-H-Nachfolgesystem muss der Patient vollständig in das vorhandene SAP-Geschäftspartnermodell für alle Module integriert sein. 5) Die bestehende Integrationstiefe des derzeitigen IS-H-Systems in die restlichen SAP-Core-Module FI, CO und SD muss im Nachfolgesystem erhalten bleiben. Die Nutzung der bestehenden Konditionen im SAP SD muss bestehen bleiben. 6) Die Übernahme aller vorhandenen IS-H-basierten Eigenentwicklungen (5 Mio Zeilen ABAP-Code) für IS-H und i.s.h.med. Die Übernahme der SAP GUI-Erweiterungen sowie die Umsetzung der 37 UKT-spezifischen Abrechnungsarten muss automatisiert erfolgen. 7) Auch zukünftig müssen Eigenentwicklungen basierend auf SAP-Technologie durch das vorhandene SAP-Know-how umgesetzt werden können. 8) Das Nachfolgesystem muss auf Basis des seitherigen klassischen SAP GUI genutzt werden können; IM ERGEBNIS der Markterkundung konnte nur die ATSP GmbH nachweisen, dass sie über eine S/4HANA-basierte Lösung verfügt, die alle vorgenannten Anforderungen erfüllt. Die Absicht, den Auftrag an ATSP zu vergeben, bedeutet keine dauerhafte strategische Festlegung auf dieses System, sondern ermöglicht dem UKT einen stabilen und wirtschaftlich tragfähigen Übergangsbetrieb bis zur Einführung eines komplett neuen KIS (Zieljahr: vor Ende 2035). Die beabsichtigte Vergabe ist als Interimslösung unter Beibehaltung der bestehenden klinischen Betriebsfähigkeit zu verstehen. Vor diesem Hintergrund liegt ein Fall von § 14 Abs. 4 Nr. 2b VgV vor: Aus technischen Gründen kann aktuell nur die ATSP GmbH den Auftrag erbringen. Die technischen Gründe sind objektiv, überprüfbar und diskriminierungsfrei dargelegt. Das UKT sichert zu, weiterhin offen mit allen Anbietern zu kommunizieren und mögliche Entwicklungen am Markt aufmerksam zu beobachten.
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0000
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: ATSP GmbH
Angebot:
Kennung des Angebots: ATSP GmbH - Nachfolgelösung für das SAP IS-H-System
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0000
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: 2025-UKT Nachfolgelösung für das SAP IS-H-System
Titel: Nachfolgelösung für das SAP IS-H-System zur Patientenverwaltung und Abrechnung mit Übernahme der Eigenentwicklungen sowie unter Weiternutzung des klinischen Arbeitsplatzsystems i.s.h.med (Oracle Cerner)
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet: Universitätsklinikum Tübingen
8. Organisationen
8.1.
ORG-0000
Offizielle Bezeichnung: Universitätsklinikum Tübingen
Registrierungsnummer: DE 146 889 674
Abteilung: Geschäftsbereich Wirtschaft - IT-Einkauf und technischer Bedarf
Postanschrift: Geissweg 3
Stadt: Tübingen
Postleitzahl: 72076
Land, Gliederung (NUTS): Tübingen, Landkreis (DE142)
Land: Deutschland
Telefon: +49 70712982010
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: BGmed - Dipl.-Inform. Med. Bernhard Greis
Registrierungsnummer: keine Angabe
Stadt: Königswinter
Postleitzahl: 53639
Land, Gliederung (NUTS): Rhein-Sieg-Kreis (DEA2C)
Land: Deutschland
Telefon: 000
Rollen dieser Organisation:
Beschaffungsdienstleister
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: ATSP GmbH
Größe des Wirtschaftsteilnehmers: Mittleres Unternehmen
Registrierungsnummer: FN219249a
Postanschrift: Sterzinger Straße 1
Stadt: Innsbruck
Postleitzahl: 6020
Land, Gliederung (NUTS): Innsbruck (AT332)
Land: Österreich
E-Mail: info@atsp.at
Telefon: +43 509223000
Rollen dieser Organisation:
Bieter
Gewinner dieser Lose: LOT-0000
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg
Registrierungsnummer: Leitweg ID 08-A9866-40
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Stadt: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land, Gliederung (NUTS): Karlsruhe, Stadtkreis (DE122)
Land: Deutschland
Telefon: +49 7219268730
Fax: +49 7219263985
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: bd7c3b9f-9034-4306-adb2-45ce6d86d6c1 - 02
Formulartyp: Vorankündigung – Direktvergabe
Art der Bekanntmachung: Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Unterart der Bekanntmachung: 25
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 26/05/2025 09:53:25 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 340800-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 101/2025
Datum der Veröffentlichung: 27/05/2025

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Dettenhausen
Dettenheim
Dettingen an der Erms
Dettingen unter Teck
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Karlsdorf-Neuthard
Karlsruhe
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Kehl
Keltern
Kenzingen
Kernen im Remstal
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Kippenheim
Kirchardt
Kirchberg an der Murr
Kirchdorf an der Iller
Kirchentellinsfurt
Kirchheim am Neckar
Kirchheim unter Teck
Kirchzarten
Kißlegg
Kleines Wiesental
Klettgau-Erzingen
Knittlingen
Kohlberg
Köngen
Königsbach-Stein
Königsbronn
Königsfeld
Konstanz
Korb
Korntal-Münchingen
Kornwestheim
Kraichtal
Krauchenwies
Krautheim
Kressbronn am Bodensee
Kronau
Kuchen
Künzelsau
Kupferzell
Kuppenheim
Küssaberg
Kusterdingen
Ladenburg
Lahr
Laichingen
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Langenau
Lauchringen
Lauda-Königshofen
Laudenbach
Laufenburg
Lauffen am Neckar
Laupheim
Lauterbach (Schwarzwald)
Leimen
Leinfelden-Echterdingen
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Leinzell
Lenningen
Lenzkirch
Leonberg
Leutenbach
Leutkirch im Allgäu
Lichtenstein
Lichtenwald
Limbach
Linkenheim-Hochstetten
Löchgau
Loffenau
Löffingen
Lorch
Lörrach
Loßburg
Ludwigsburg
Magstadt
Mahlberg
Mainhardt
Malsch
Malterdingen
Mannheim
Marbach am Neckar
March (Breisgau)
Markdorf
Markgröningen
Marxzell
Maulbronn
Maulburg
Meckenbeuren
Meckesheim
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Meißenheim
Mengen
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Mittelbiberach
Möckmühl
Mögglingen
Möglingen
Mönchweiler
Mönsheim
Moos
Mosbach
Mössingen
Mudau
Muggensturm
Mühlacker
Mühlhausen
Mühlhausen-Ehingen
Mühlheim an der Donau
Mulfingen
Müllheim
Mundelsheim
Munderkingen
Münsingen
Münstertal
Murrhardt
Mutlangen
Nagold
Nattheim
Neckarbischofsheim
Neckargemünd
Neckargerach
Neckarsulm
Neckartailfingen
Neckartenzlingen
Neckarwestheim
Neresheim
Neubulach
Neudenau
Neuenbürg
Neuenburg am Rhein
Neuenstadt am Kocher
Neuenstein
Neuhausen (Enzkreis)
Neuhausen auf den Fildern
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