1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Land Baden-Württemberg, vert. d. d. Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg, dieses vertr. d. d. Institut für Bildungsanalysen Baden-Württemberg (IBBW)
Rechtsform des Erwerbers: Regionale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Bildung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Evaluation des Förderkonzepts SprachFit
Beschreibung: Formative und summative Evaluation des Sprachförderkonzeptes "SprachFit" in Baden-Württemberg
Kennung des Verfahrens: f507203e-f200-4679-a34e-41be39adaff3
Interne Kennung: IBBW EU - 3/2025
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 75131000 Dienstleistungen für die öffentliche Verwaltung
2.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Heilbronner Str. 172
Stadt: Stuttgart
Postleitzahl: 70191
Land, Gliederung (NUTS): Stuttgart, Stadtkreis (DE111)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Die Evaluation ist im gesamten Land Baden-Württemberg durchzuführen
2.1.3.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1 700 000,00 EUR
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Bekanntmachungs-ID: CXP4Y0U5SJ2
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.6.
Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: vgl. § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: vgl. § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: vgl. § 123 Abs. 1 Nr. 2 GWB
Betrugsbekämpfung: vgl. § 123 Abs. 1 Nr. 5 GWB
Korruption: vgl. § 123 Abs. 1 Nr. 6,7,8,9 GWB
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: vgl. § 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern: vgl. § 123 Abs. 4 Nr. 1 GWB
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen: vgl. § 123 Abs. 4 Nr. 1 GWB
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB
Zahlungsunfähigkeit: vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB
Schweres berufliches Fehlverhalten: vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.: vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 8,9 GWB
5. Los
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Evaluation des Förderkonzepts SprachFit
Beschreibung: Das Land Baden-Württemberg möchte mit dem Sprachförderkonzept "SprachFit" erreichen, dass möglichst alle Kinder die sprachlichen Kompetenzen erreichen, die beim Eintritt in den Bildungsgang Grundschule für eine erfolgreiche Teilnahme erforderlich sind. Säule 1 des Programms beinhaltet eine verpflichtende zusätzliche Sprachförderung, wenn bei der Einschulungsuntersuchung ein intensiver Sprachförderbedarf des Kindes festgestellt wird. Die Förderung erfolgt im letzten KiTa-Jahr an der Schnittstelle zwischen KiTa und Grundschule und hat bereits im Schuljahr 2024/2025 an rund 200 Standorten begonnen. Ein flächendecken-der Ausbau des Programms ist bis zum Schuljahr 2027/2028 geplant. Kann ein Kind trotz der Förderung vor Schuleintritt nicht die notwendigen Kompetenzen in der Sprache und anderen Entwicklungsbereichen aufweisen, um erfolgreich am Grundschulunter-richt teilzunehmen, setzt Säule 2 des Programms mit einer zusätzlichen Förderung in der Grundschule ein. Die Förderung kann bspw. in einer der Klassenstufe 1 vorgeschalteten Juniorklasse oder durch zusätzliche Sprachförderstunden in den Klassen 1 - 4 erfolgen. Der zu vergebende Auftrag umfasst die Evaluation von Säule 1 (Sprachförderung vor Schuleintritt) und Säule 2 (Sprachförderung in der Schule) des Programms "SprachFit". Die Evaluation der beiden Säulen muss jeweils aus einem formativen und einem summativen Teil beste-hen. Die formative soll der summativen Evaluation vorgeschaltet sein. Im Rahmen der Evaluation sind auch potentielle Zusammenhänge zwischen den Maßnahmen der beiden Säulen (z. B. über die Erfassung von geeigneten längsschnittlichen Daten) zu ermitteln und darzustellen. Zielgruppen der Evaluation sind Kinder, Sprachförderkräfte, Lehrkräfte, KiTa-Leitungen, Schulleitungen und Erziehungsberechtigte. Das Untersuchungsdesign, also Stichprobengrößen/-ziehungen, Methoden, Erhebungsverfahren, -instrumente usw. müssen so gewählt werden, dass die Fragestellungen des Evaluationsauftrags adäquat beantwortet werden können. Die gewonnenen Erkenntnisse sollen wichtigen Zielgruppen der Evaluation - insbesondere dem IBBW, dem Kultusministerium Baden-Württemberg, Vertretern der beteiligten Grundschulen und Kindertageseinrichtungen - bei Informationsveranstaltungen zur Projektmitte und zum Projektabschluss zurückgemeldet werden.
Interne Kennung: IBBW EU - 3/2025
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 75131000 Dienstleistungen für die öffentliche Verwaltung
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Heilbronner Str. 172
Stadt: Stuttgart
Postleitzahl: 70191
Land, Gliederung (NUTS): Stuttgart, Stadtkreis (DE111)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Die Evaluation ist im gesamten Land Baden-Württemberg durchzuführen
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/09/2025
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2029
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:other-sme#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung: Referenzen über Beteiligung an mindestens zwei wissenschaftlichen Projekten der empirischen Bildungsforschung
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung: Referenzen über Beteiligung an mindestens zwei wissenschaftlichen Projekten zur Sprachbildung/-förderung
Kriterium: Eintragung in das Handelsregister
Beschreibung: sofern der Bieter eine privatwirtschaftliche Rechtsform aufweist, aktueller Berufs- oder Handelsregisterauszug nicht älter als sechs Monate
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Wertungspreis
Beschreibung: Gesamtfestpreis des Angebotes
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Angebotsqualität
Beschreibung: fachliche Bewertung des Angebotes gemäß Bewertungsmatrix
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann: erweiterte Richtwertmethode gemäß UfAB 2018
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 26/06/2025 23:59:59 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 06/07/2025 23:59:00 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 117 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Nachforderung von Unterlagen gemäß § 56 Abs. 2 VgV bleibt vorbehalten. Ein genereller Anspruch auf Nachforderung besteht für die Bieter jedoch nicht. Fordert der Auftraggeber Unterlagen nach, sind diese in gleicher Form wie das Angebot einzureichen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 07/07/2025 10:00:00 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Ort: Sitz des Vergabedienstleisters
Zusätzliche Informationen: Bei Öffnung der Angebote sind Bieter nicht zugelassen.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Verpflichtungserklärung zum Mindestentgelt; Schutzerklärung zur Technologie des L. Ron Hubbard; Eigenerklärung zur Einhaltung der Sanktionen
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Baden-Württemberg
Informationen über die Überprüfungsfristen: Bieter haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieterschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber. Erkennt ein am Auftrag interessiertes Unter-nehmen eine Verletzung seiner Rechte durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften, ist der Verstoß innerhalb von 10 Kalendertagen gegenüber der Vergabestelle zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber der Vergabestelle gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB). Verstöße, die aufgrund der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen ebenfalls bis zum Ablauf der Angebotsfrist gegenüber der Vergabestelle gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB). Teilt die Vergabestelle dem Bieter mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so kann der Bieter nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Rügeerwiderung einen Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer stellen (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gema?ß § 134 Abs. 1 GWB daru?ber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage (bzw. bei elektronischer Übermittlung 10 Kalendertage) nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden. Diese Frist beginnt am Tag nach Absendung der Information durch die Vergabestelle. Die Unwirksamkeit gem. § 135 Abs. 1 GWB kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftrag-geber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Be-kanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europa?ischen Union.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Land Baden-Württemberg, vert. d. d. Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg, dieses vertr. d. d. Institut für Bildungsanalysen Baden-Württemberg (IBBW)
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Land Baden-Württemberg, vert. d. d. Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg, dieses vertr. d. d. Institut für Bildungsanalysen Baden-Württemberg (IBBW)
Beschaffungsdienstleister: TCI Partnerschaft von Rechtsanwälten Müller Schmidt mbB
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Land Baden-Württemberg, vert. d. d. Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg, dieses vertr. d. d. Institut für Bildungsanalysen Baden-Württemberg (IBBW)
Registrierungsnummer: 12345678
Postanschrift: Heilbronner Str. 172
Stadt: Stuttgart
Postleitzahl: 70191
Land, Gliederung (NUTS): Stuttgart, Stadtkreis (DE111)
Land: Deutschland
Kontaktperson: TCI Partnerschaft von Rechtsanwälten Müller Schmidt mbB
Telefon: +49 30200542-0
Fax: +49 30200542-11
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: TCI Partnerschaft von Rechtsanwälten Müller Schmidt mbB
Registrierungsnummer: DE815371100
Postanschrift: Fasanenstraße 61
Stadt: Berlin
Postleitzahl: 10719
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Vergabestelle
Telefon: +49 30200542-0
Fax: +49 30200542-11
Rollen dieser Organisation:
Beschaffungsdienstleister
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg
Registrierungsnummer: 0204:08-A9866-40
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Stadt: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land, Gliederung (NUTS): Karlsruhe, Stadtkreis (DE122)
Land: Deutschland
Telefon: +49 7219268730
Fax: +49 7219263985
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 203f05ff-214a-4cd4-9d32-1b29d223afee - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 23/05/2025 11:36:54 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 335865-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 100/2025
Datum der Veröffentlichung: 26/05/2025