5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71300000 Dienstleistungen von Ingenieurbüros
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Schorndorf
Land, Gliederung (NUTS): Rems-Murr-Kreis (DE116)
Land: Deutschland
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für: selbst#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: insgesamt 20%, 100 mögliche Punkte: Umsätze in den letzten 3 Jahren, Personalstruktur
Beschreibung: Jeder Bewerber und jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft und jeder Nachunternehmer im Falle der Eignungsleihe müssen mit dem Teilnahmeantrag folgende Eigenerklärung abgeben: Eigenerklärung über den Umsatz (netto) im Bereich der zu vergebenden Leistungen in den letzten drei Jahren. Eigenerklärung zur durchschnittlichen Anzahl der Mitarbeiter im Bereich der zu vergebenden Leistungen in den letzten drei Jahren.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 20
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: insgesamt 80%, 400 mögliche Punkte. Jede*r Bewerber*in, jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft und jede*r Nachunternehmer*in im Falle der Eignungsleihe müssen mit dem Teilnahmeantrag Eigenerklärungen zu Referenzen abgeben.
Beschreibung: Die qualitative Bewertung der technischen Leistungsfähigkeit erfolgt auf Grundlage der vorgelegten Referenzblätter und den Angaben in den Formblättern / Bewerbungsformular. Die Referenzblätter sind zwingend für die Wertung der technischen Leistungsfähigkeit bei der Bewerbung beizulegen, Darstellung je Referenz auf ein bis zwei Projektblätter DIN A4 oder A3 inkl. Aussagekräftige grafische und textliche Erläuterungen zum Projekt und zu projektspezifischen Besonderheiten. Abbildung min. 1 Foto (keine Renderings) des Gebäudes zum Nachweis der Realisierung. Abgefragte Bauwerkskosten sind nicht indiziert anzugeben. Es können bis zu 4 Referenzen gewertet. Referenz A1 ist zwingend erforderlich, Referenzen A2, A3 und B sind optional. In der Referenzkategorie A kann jeweils nur 1 Projekt gewertet werden. Mehrfachnennung aus der Kategorie A bei der Referenz B ist möglich. Die Referenzen müssen im Büro der Bewerber*in erbracht worden sein. Die technische Leistungsfähigkeit wird insgesamt mit 80% gewertet, davon die qualitative Bewertung der Referenzprojekte: max. 300 Punkte für Referenzen A1-A3 (60%) max. 100 Punkte für Referenz B (20%) Die Nichterfüllung einer Mindestanforderung bei einer der zwingenden Referenzen führt zur Nichtwertung der Bewerbung (Bewertung der Bewerbung insgesamt: 0 Punkte). Die Nichterfüllung einer Mindestanforderung bei einer optionalen Referenz führt zur Nichtwertung der Referenz (Bewertung der Referenz: 0 Punkte) Jedes Auswahlkriterium wird abhängig von den durch die Bewerber*in gemachten Angaben z.B. mit 0 - 5 Punkte bewertet. Die von der Bewerber*in bei einem Kriterium erreichte Punktzahl ergibt sich durch Multiplikation der jeweiligen Bewertungsziffer mit der Wichtung des Kriteriums. Die Gesamtpunktzahl ergibt sich durch Addition aller erreichten Punktzahlen der Einzelkriterien in der Auswahlphase. *** Referenz A – zwingend, A2 & A3 optional Fokus: Neubau, Bildungsbau Nachweis eines realisierten Projekts, das anhand der folgenden Kriterien als vergleichbar eingestuft werden kann. Mindestanforderungen: - Referenz A1 muss zwingend ein Bildungsbau sein. Referenz A2 und A3 kann beliebiges Projekt sein. Ein Bauvorhaben für den schulischen Bildungsweg (Kita, Grundschule, weiterführende Schule) wird höher gewertet. Bauvorhaben nach MBO §2(4) Punkt 1-14 (Sonderbau, keine Wohnnutzung) bzw. öffentliche Gebäude (keine reine Wohnnutzung) werden höher gewertet. Bewertet werden auch Erweiterungen oder Anbauten, sofern in dem neu errichteten Räumen in den Mindestanforderungen genannten Leistungen nachgewiesen werden (exklusive Bestandsflächen). Eine energetische oder Kernsanierung kann unter ausführlicher Erläuterung der erfolgten Leistungen sowie Einhaltung der anderen Mindestkriterien (Kosten, Leistungsphasen – und umfang) gewertet werden. - Leistungszeitraum: 2015–3/2025 - Durchführung der wesentlichen Leistungsphasen (mind. 2 - 5) im Unternehmen der Bewerber*in. *** Referenz B – optional Fokus: Bauart – Holz- oder Holzhybridbau Nachweis eines realisierten Projekts, das anhand der folgenden Kriterien als vergleichbar eingestuft werden kann. Mindestanforderungen: - Projekt vergleichbar hinsichtlich der Bauweise, Nutzung und NUF (ca. 2.000 qm). Bewertet werden auch Erweiterungen oder Anbauten, sofern in den neu errichteten Räumen die in den Mindestanforderungen genannten Leistungen nachgewiesen werden (exklusive Bestandsflächen). Eine energetische oder Kernsanierung kann unter ausführlicher Erläuterung der erfolgten Leistungen sowie Einhaltung der anderen Mindestkriterien (Kosten, Leistungsphasen und -umfang) gewertet werden. - Leistungszeitraum: 2015–3/2025 - Durchführung der wesentlichen Leistungsphasen (mind. 2 - 5) im Unternehmen des Bewerbers.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 80
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten. Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:
Beschreibung: Teilnahmeberechtigt sind natürliche und juristische Personen, die die geforderten fachlichen Anforderungen erfüllen. Bei natürlichen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn sie gemäß der Rechtsvorschriften ihres Herkunftsstaates am Tag der Bekanntmachung berechtigt sind, die Berufsbezeichnung der entsprechenden Fachrichtung zu führen. Bei juristischen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn ihr satzungsgemäßer Geschäftszweck Planungsleistungen umfasst, die der ausgeschriebenen Planungsaufgabe entsprechen, und wenn sowohl die bevollmächtigte Vertretung der juristischen Person als auch die verfassende Person der Wettbewerbsarbeit die fachlichen Anforderungen erfüllen, die auch an natürliche Personen gestellt werden. Arbeitsgemeinschaften aus natürlichen und/oder juristischen Personen sind ebenfalls teilnahmeberechtigt, sofern jedes Mitglied der Arbeitsgemeinschaft die Teilnahmevoraussetzungen erfüllt. Mehrfachbewerbungen von natürlichen oder juristischen Personen oder von Mitgliedern einer Arbeitsgemeinschaft führen zum Ausschluss der Beteiligten.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens:
Mindestzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 3
Höchstzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 3
Das Verfahren wird in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen durchgeführt. In jeder Phase können einige Teilnehmer ausgeschlossen werden
Der Erwerber behält sich das Recht vor, den Auftrag aufgrund der ursprünglichen Angebote ohne weitere Verhandlungen zu vergeben
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Projektorganisation
Kategorie des Festwert-Zuschlagskriteriums: Fester Wert (insgesamt)
Zuschlagskriterium — Zahl: 20,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Projekteinschätzung und Vorgehensweise durch den Projektleiter
Kategorie des Festwert-Zuschlagskriteriums: Fester Wert (insgesamt)
Zuschlagskriterium — Zahl: 35,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Projektmanagement
Kategorie des Festwert-Zuschlagskriteriums: Fester Wert (insgesamt)
Zuschlagskriterium — Zahl: 35,00
Kriterium:
Art: Kosten
Bezeichnung: Honorarangebot
Kategorie des Festwert-Zuschlagskriteriums: Fester Wert (insgesamt)
Zuschlagskriterium — Zahl: 10,00
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 15/05/2025 12:00:00 (UTC+2) Eastern European Time, Central European Summer Time
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 3 Monate
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Eine Nachforderung von Unterlagen liegt im Ermessen des Auftraggebers und wird entsprechend VgV festgelegt.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft ist dem Teilnahmeantrag eine Erklärung beizufügen, dass die Mitglieder der Bietergemeinschaft gesamtschuldnerisch haften. Es muss ein alleinvertretungsberechtigter bevollmächtigter Vertreter benannt werden, der durch eine unterschriebene Erklärung aller Mitglieder der Bietergemeinschaft legitimiert ist. Es wird darauf hingewiesen, dass Bietergemeinschaften, deren Mitglieder sich mehrfach – sei es als einzelnes Unternehmen, Bietergemeinschaft oder Nachunternehmende – an diesem Vergabeverfahren beteiligen, wegen Verstoßes gegen das Wettbewerbsprinzip ausgeschlossen werden bzw. aus diesem Grund bereits bei der Aufforderung zur Angebotsabgabe unberücksichtigt bleiben können. Für jede*n Bewerbende*n, jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft und jede*n Nachunternehmende*n muss die Verpflichtungserklärung zum Mindestentgelt nach dem Landestariftreue- und Mindestlohngesetz Baden-Württemberg entweder mit dem Teilnahmeantrag oder spätestens mit dem Erstangebot abgegeben werden.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer Baden-Württemberg gestellt werden, solange die Vergabestelle noch keinen wirksamen Zuschlag erteilt hat. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem die Vergabestelle die unterlegenen Bietenden über die beabsichtigte Zuschlagserteilung mit den nach § 134 GWB erforderlichen Angaben informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Informationen per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind ( §§ 134, 135 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, wenn die antragstellende Person die geltend gemachten Verstöße gegen Vergabevorschriften bereits vor Einreichung des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber der Vergabestelle nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat bzw. wenn die antragstellende Person Vergabeverstöße, die bereits aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gerügt hat. Ferner ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers/der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 GWB).
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