Deutschland – Datenverarbeitungsgeräte (Hardware) – Rahmenvereinbarung für die Beschaffung von Erweiterungen für die bestehende Unstructured Data-Infrastruktur des SWR und weiterer Bezugsberechtigter sowie zugehörige Konzeptions- und Planungsleistungen

224757-2025 - Wettbewerb
Deutschland – Datenverarbeitungsgeräte (Hardware) – Rahmenvereinbarung für die Beschaffung von Erweiterungen für die bestehende Unstructured Data-Infrastruktur des SWR und weiterer Bezugsberechtigter sowie zugehörige Konzeptions- und Planungsleistungen
OJ S 69/2025 08/04/2025
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Lieferungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Südwestrundfunk Anstalt des öffentlichen Rechts
Rechtsform des Erwerbers: Von einer regionalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Freizeit, Sport, Kultur und Religion
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Rahmenvereinbarung für die Beschaffung von Erweiterungen für die bestehende Unstructured Data-Infrastruktur des SWR und weiterer Bezugsberechtigter sowie zugehörige Konzeptions- und Planungsleistungen
Beschreibung: Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten sind zur Erfüllung ihrer Aufgaben auf eine leistungsfähige und funktionierende IT-Infrastruktur zwingend angewiesen. Hierzu gehören auch Massenspeicher für unstructured data, die in verschiedenen Rundfunkanstalten als GRID-Speicherinfrastruktur mit Geräten der Firma Dell der Baureihen Powerscale (ehemals Isilon) und Objectscale (ehemals ECS) realisiert sind. Das stetige Wachstum an Daten erfordert es, dass die bestehenden Infrastrukturen permanent ausgebaut und um weitere Speichereinheiten ergänzt werden müssen. Unter Federführung des Südwestrundfunks (SWR) wird mit diesem EU-weiten Vergabeverfahren beabsichtigt, eine Rahmenvereinbarung mit einem Auftragnehmer für die Lieferung und Instandhaltung von Speichereinheiten der Fa. Dell der Powerscale (ehemals Isilon) und Objectscale (ehemals ECS) sowie zugehöriger Dienstleistungen wie Konzeptions- und Planungsleistungen abzuschließen. Die Rahmenvereinbarung soll für die Laufzeit von zunächst 72 Monaten und zwei Verlängerungsoptionen von je 12 Monaten (max. Laufzeit 96 Monate) abgeschlossen werden. Die Verlängerungsoption wird durch den Auftraggeber ausgeübt und gilt auch für alle aus dieser Rahmenvereinbarung Bezugsberechtigten. Die Rahmenvereinbarung beginnt frühestens zum 01.12.2025. Wesentliche zu erbringende Lieferleistungen sind: -Lieferung von Speichereinheiten der Fa. DELL der Baureihen Powerscale (ehemals Isilon) und Objectscale (ehemals ECS) in unterschiedlichen Ausstattungsvarianten sowie Instandhaltungs- und Garantieleistungen vom Hersteller für bis zu 84 Monate. -Lieferung von Netzwerkkomponenten (Backend connectivity) sowie Instandhaltungs- und Garantieleistungen vom Hersteller für bis zu 84 Monate. -Lieferung von OEM und Thirdparty-Software für Administration und Verwaltung der gekauften Hardwarekomponenten sowie Softwarepflege von den Herstellern für bis zu 84 Monate. Wesentliche zu erbringende Dienstleistungen sind: -Inbetriebnahme beim Auftraggeber oder den Bezugsberechtigten durch den Auftragnehmer (nicht Hersteller) bis zum Zustand „hardware ready“ Optionale Leistungen sind: -Planungs- und Konzeptionsleistungen für den Auf- und Ausbau der GRID-Speicherinfrastruktur sowie weiterführende Konfigurationen der Systeme nach dem Zustand „hardware ready“ -Cloudhosting von einzelnen Speichereinheiten -Pay as you use APEX onPrem Wichtig sind für dieses Vorhaben folgende Punkte: -Kontinuität und Qualität in der Abwicklung der Instandhaltungs- und Garantieleistungen -Logistische Leistung An dieser Rahmenvereinbarung sind neben dem SWR als Auftraggeber dieser Rahmenvereinbarung die weiteren unter Kapitel 3.2.3 (Teilnahmewettbewerb) benannten öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten sowie deren Tochter- und Beteiligungsunternehmen, sofern die Beteiligung der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten mindestens 50% beträgt, als Bezugsberechtigte beteiligt: -Bayrischer Rundfunk (BR) -Deutsche Welle (DW) -ARD-Sternpunkt, vertreten durch den Hessischen Rundfunk (HR) -Mitteldeutscher Rundfunk (MDR) -Radio Bremen (RB) / Bremedia Produktion GmbH -Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB) -Informations-Verarbeitungs-Zentrum (IVZ), vertreten durch den Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB) -Saarländischer Rundfunk (SR) -Südwestrundfunk (SWR) -WDR mediagroup digital GmbH, vertreten durch den Westdeutschen Rundfunk (WDR) Die Vertragsausübung erfolgt auf der Basis einer Rahmenvereinbarung für die in diesem Verfahren ausgeschriebenen Geräte und die hinterlegte Preisliste. Die Abnahmemengen werden in EUR netto angegeben und beziehen sich auf die maximale Laufzeit der Rahmenvereinbarung von 96 Monaten. Die Abnahmemengen gelten unabhängig von der Produktkategorie, die Abnahme kann davon abweichend erfolgen. Die Abnahmemengen sind in den Verfahrens- und Vertragsunterlagen, Kapitel 4.3 Abnahmemengen dargestellt: -Mindestabnahmemenge: 12.800.000,00 €, netto -Geplante Abnahmemenge: 37.600.000,00 €, netto -Optionale Höchstmenge: 57.500.000,00 €, netto
Kennung des Verfahrens: cd77270c-ccd9-4374-87f2-2c9655a83820
Interne Kennung: EU-I/T 16/2024
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren mit vorheriger Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb/Verhandlungsverfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
Zentrale Elemente des Verfahrens: Das Ausschreibungsverfahren wird nach § 14 Abs. 3 i. V. m. § 17 VgV als EU-weites „Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb“ durchgeführt. Der künftige Auftragnehmer wird in einem zweistufigen, europaweiten Vergabeverfahren ermittelt. In der ersten Stufe erfolgt ein öffentlicher Teilnahmewettbewerb mit dem Ziel, geeignete Anbieter zu ermitteln. In der zweiten Stufe wird die zu erbringende Leistung im Rahmen eines Verhandlungserfahrens ausgeschrieben. Eine Vergabeentscheidung für den neuen Anbieter wird voraussichtlich im vierten Quartal 2025 getroffen werden. Das Verfahren läuft in zwei Phasen ab. Phase 1 – Teilnahmewettbewerb: Dieser Teilnahmewettbewerb dient zur Überprüfung der Eignung der sich bewerbenden Unternehmen anhand der in dieser Beschreibung zum Teilnahmewettbewerb im Sinne des § 122 GWB i. V. m. §§ 44 – 46 VgV festgelegten Eignungskriterien (vgl. Kapitel 4.2). Die interessierten Unternehmen können einen Teilnahmeantrag nur für einen Gesamtauftrag einreichen. Anhand der mit Teilnahmeantrag vorgelegten, von dem Auftraggeber in dieser Beschreibung geforderten, Eignungsnachweise wird geprüft, welche der sich bewerbenden Unternehmen geeignet sind. Der Auftraggeber plant, alle geeigneten Bewerber zur Abgabe eines Angebots aufzufordern. Phase 2 – Angebotsphase Die in Phase 1 als geeignet identifizierten Bieter können ein Angebot abgeben. Der Auftraggeber verhandelt in der Verhandlungsrunde mit den drei Bietern (Abschichtung), die -ein vollständiges und wertbares Angebot abgegeben haben und -deren Angebote preislich auf Rang 1 bis 3 liegen. Falls Leistungsbeschreibungen aufgrund der Verhandlungsrunde im Nachgang modifiziert werden müssen, werden diese an alle Unternehmen, die an der Verhandlungsrunde teilgenommen haben, versandt. Die Bieter werden nach der Verhandlungsrunde in der Angebotsphase 2 zur Abgabe eines finalen Angebots („best and final offer“) aufgefordert. Die in der Angebotsphase 2 eingegangenen Angebote werden dann ausschließlich nach dem Zuschlagskriterium Preis ausgewertet. Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, von dieser Vorgehensweise abzuweichen und weniger oder mehr Verhandlungsrunden durchzuführen, wenn dies für das erfolgreiche Abschließen des Vergabeverfahrens notwendig ist.
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 30210000 Datenverarbeitungsgeräte (Hardware)
Zusätzliche Einstufung (cpv): 30234000 Speichermedien
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Stuttgart, Stadtkreis (DE111)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Erfüllungsorte: Es befinden sich an allen Standorten des SWR sowie an den Standorten der bezugsberechtigten Rundfunkanstalten Speichersysteme. NUTS-Code: DE11 Stuttgart NUTS-Code: DE121 Baden-Baden, Stadtkreis NUTS-Code: DEB35 Mainz, Kreisfreie Stadt Hauptorte der Ausführung: SWR-Standorte Stuttgart, Baden-Baden und Mainz sowie die Standorte der bezugsberechtigten Rundfunkanstalten.
2.1.3.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 57 500 000,00 EUR
Höchstwert der Rahmenvereinbarung: 57 500 000,00 EUR
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: 1) Aufgrund der Sanktionsmaßnahmen im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine sind sowohl Auftragsvergaben an Unternehmen verboten, die einen Bezug zu Russland haben als auch an Unternehmen, die am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, die im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, soweit auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt. Um die Einhaltung dieser Vorgaben prüfen zu können, ist vom Bieter/Bewerber die „Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014“ auszufüllen und vorzulegen. 2) Es wird darauf hingewiesen, dass das Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG) sowie das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz) Anwendung finden. Die sich hieraus ergebenden Verpflichtungen, insbesondere auch beim Einsatz von Nach- und Verleihunternehmen, sind daher zu beachten und die erforderliche Verpflichtungserklärung abgeben.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.6.
Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung
Korruption: Weitere zwingende und fakultative Ausschlussgründe nach § 123 und § 124 GWB sind dem Teilnahmewettbewerb sowie der Anlage 06 Bewerberauskunft mit Eigenerklärung zu entnehmen.
5. Los
5.1.
Los: LOT-0000
Titel: Rahmenvereinbarung für die Beschaffung von Erweiterungen für die bestehende Unstructured Data-Infrastruktur des SWR und weiterer Bezugsberechtigter sowie zugehörige Konzeptions- und Planungsleistungen
Beschreibung: Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten sind zur Erfüllung ihrer Aufgaben auf eine leistungsfähige und funktionierende IT-Infrastruktur zwingend angewiesen. Hierzu gehören auch Massenspeicher für unstructured data, die in verschiedenen Rundfunkanstalten als GRID-Speicherinfrastruktur mit Geräten der Firma Dell der Baureihen Powerscale (ehemals Isilon) und Objectscale (ehemals ECS) realisiert sind. Das stetige Wachstum an Daten erfordert es, dass die bestehenden Infrastrukturen permanent ausgebaut und um weitere Speichereinheiten ergänzt werden müssen. Unter Federführung des Südwestrundfunks (SWR) wird mit diesem EU-weiten Vergabeverfahren beabsichtigt, eine Rahmenvereinbarung mit einem Auftragnehmer für die Lieferung und Instandhaltung von Speichereinheiten der Fa. Dell der Powerscale (ehemals Isilon) und Objectscale (ehemals ECS) sowie zugehöriger Dienstleistungen wie Konzeptions- und Planungsleistungen abzuschließen. Die Rahmenvereinbarung soll für die Laufzeit von zunächst 72 Monaten und zwei Verlängerungsoptionen von je 12 Monaten (max. Laufzeit 96 Monate) abgeschlossen werden. Die Verlängerungsoption wird durch den Auftraggeber ausgeübt und gilt auch für alle aus dieser Rahmenvereinbarung Bezugsberechtigten. Die Rahmenvereinbarung beginnt frühestens zum 01.12.2025. Wesentliche zu erbringende Lieferleistungen sind: -Lieferung von Speichereinheiten der Fa. DELL der Baureihen Powerscale (ehemals Isilon) und Objectscale (ehemals ECS) in unterschiedlichen Ausstattungsvarianten sowie Instandhaltungs- und Garantieleistungen vom Hersteller für bis zu 84 Monate. -Lieferung von Netzwerkkomponenten (Backend connectivity) sowie Instandhaltungs- und Garantieleistungen vom Hersteller für bis zu 84 Monate. -Lieferung von OEM und Thirdparty-Software für Administration und Verwaltung der gekauften Hardwarekomponenten sowie Softwarepflege von den Herstellern für bis zu 84 Monate. Wesentliche zu erbringende Dienstleistungen sind: -Inbetriebnahme beim Auftraggeber oder den Bezugsberechtigten durch den Auftragnehmer (nicht Hersteller) bis zum Zustand „hardware ready“ Optionale Leistungen sind: -Planungs- und Konzeptionsleistungen für den Auf- und Ausbau der GRID-Speicherinfrastruktur sowie weiterführende Konfigurationen der Systeme nach dem Zustand „hardware ready“ -Cloudhosting von einzelnen Speichereinheiten -Pay as you use APEX onPrem Wichtig sind für dieses Vorhaben folgende Punkte: -Kontinuität und Qualität in der Abwicklung der Instandhaltungs- und Garantieleistungen -Logistische Leistung An dieser Rahmenvereinbarung sind neben dem SWR als Auftraggeber dieser Rahmenvereinbarung die weiteren unter Kapitel 3.2.3 (Teilnahmewettbewerb) benannten öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten sowie deren Tochter- und Beteiligungsunternehmen, sofern die Beteiligung der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten mindestens 50% beträgt, als Bezugsberechtigte beteiligt: -Bayrischer Rundfunk (BR) -Deutsche Welle (DW) -ARD-Sternpunkt, vertreten durch den Hessischen Rundfunk (HR) -Mitteldeutscher Rundfunk (MDR) -Radio Bremen (RB) / Bremedia Produktion GmbH -Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB) -Informations-Verarbeitungs-Zentrum (IVZ), vertreten durch den Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB) -Saarländischer Rundfunk (SR) -Südwestrundfunk (SWR) -WDR mediagroup digital GmbH, vertreten durch den Westdeutschen Rundfunk (WDR) Die Vertragsausübung erfolgt auf der Basis einer Rahmenvereinbarung für die in diesem Verfahren ausgeschriebenen Geräte und die hinterlegte Preisliste. Die Abnahmemengen werden in EUR netto angegeben und beziehen sich auf die maximale Laufzeit der Rahmenvereinbarung von 96 Monaten. Die Abnahmemengen gelten unabhängig von der Produktkategorie, die Abnahme kann davon abweichend erfolgen. Die Abnahmemengen sind in den Verfahrens- und Vertragsunterlagen, Kapitel 4.3 Abnahmemengen dargestellt: -Mindestabnahmemenge: 12.800.000,00 €, netto -Geplante Abnahmemenge: 37.600.000,00 €, netto -Optionale Höchstmenge: 57.500.000,00 €, netto
Interne Kennung: EU-I/T 16/2024
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 30210000 Datenverarbeitungsgeräte (Hardware)
Zusätzliche Einstufung (cpv): 30234000 Speichermedien
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Die Rahmenvereinbarung soll für die Laufzeit von zunächst 72 Monaten und zwei Verlängerungsoptionen von je 12 Monaten (max. Laufzeit 96 Monate) abgeschlossen werden. Die Verlängerungsoption wird durch den Auftraggeber ausgeübt und gilt auch für alle aus dieser Rahmenvereinbarung Bezugsberechtigten. Optionale Leistungen sind: -Planungs- und Konzeptionsleistungen für den Auf- und Ausbau der GRID-Speicherinfrastruktur sowie weiterführende Konfigurationen der Systeme nach dem Zustand „hardware ready“ -Cloudhosting von einzelnen Speichereinheiten -Pay as you use APEX onPrem
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Stuttgart, Stadtkreis (DE111)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Erfüllungsorte: Es befinden sich an allen Standorten des SWR sowie an den Standorten der bezugsberechtigten Rundfunkanstalten Speichersysteme. NUTS-Code: DE11 Stuttgart NUTS-Code: DE121 Baden-Baden, Stadtkreis NUTS-Code: DEB35 Mainz, Kreisfreie Stadt Hauptorte der Ausführung: SWR-Standorte Stuttgart, Baden-Baden und Mainz sowie die Standorte der bezugsberechtigten Rundfunkanstalten.
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/12/2025
Enddatum der Laufzeit: 30/11/2031
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 57 500 000,00 EUR
Höchstwert der Rahmenvereinbarung: 57 500 000,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Bei Erreichen der Höchstmenge oder des Höchstwerts verliert die Rahmenvereinbarung ihre Wirkung.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung: A1.1 Zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen gemäß § 42 VgV in Verbindung mit §§ 123, 124 GWB ist die Anlage 06 – Bewerberauskunft mit Eigenerklärung ausgefüllt beizulegen. Beim Einsatz von Unterauftragnehmern ist für jeden Unterauftragnehmer die Anlage 03b (Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer und Eignungsleihe) ausgefüllt beizulegen. Die Eignung gilt als festgestellt, wenn der Bewerber alle geforderten Nachweise einreicht und die Mindestanforderungen erfüllt.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen

Kriterium: Anteil der Unterauftragsvergabe
Beschreibung: Bei Bildung einer Bewerbergemeinschaft müssen mit Abgabe des Teilnahmeantrags die unter Kapitel 4.2, Teilnahmewettbewerb geforderten Nachweise zum „Nichtvorliegen von Ausschlussgründen“, „Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung“ und „Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit“ von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft nachgewiesen werden. Die geforderten Nachweise für die „Technische und berufliche Leistungsfähigkeit“ können getrennt nach Aufteilung der Leistung innerhalb der Bewerbergemeinschaft eingereicht werden. Beim Einsatz von Unterauftragnehmern müssen mit Abgabe des Teilnahmeantrags die unter Kapitel 4.2, Teilnahmewettbewerb geforderten Nachweise zur „Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung“ und „Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit“ nur vom Bewerber vorgelegt werden. Die geforderten Nachweise unter „Technische und berufliche Leistungsfähigkeit“ müssen vom Bewerber für die geplanten Unterauftragnehmer gemäß den Angaben in Kapitel 3.5.2 vorgelegt werden. Im Falle der Eignungsleihe hat der Bewerber bereits mit dem Teilnahmeantrag die Eignungsnachweise des anderen Unternehmens, entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe, und die „Anlage 04 - Haftungserklärung“ vorzulegen. Der Auftraggeber wird für jeden Bewerber/jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, der/das gemäß den festgelegten Kriterien geeignet ist und sich für die zweite Stufe des EU-Verfahrens qualifiziert hat, einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister beim Bundeskartellamt anfordern. Die Eignung gilt als festgestellt, wenn der Bewerber alle geforderten Nachweise einreicht und die Mindestanforderungen erfüllt.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen

Kriterium: Eintragung in das Handelsregister
Beschreibung: A2.1 Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung muss folgendes vorgelegt werden: Nachweis, dass das Unternehmen im Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens eingetragen ist (Handelsregisterauszug). Der Nachweis darf nicht älter als 1 Jahr sein. Die Eignung gilt als festgestellt, wenn der Bewerber alle geforderten Nachweise einreicht und die Mindestanforderungen erfüllt.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen

Kriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung: A3.1 Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit müssen folgende Unterlagen vorgelegt werden: Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherungsdeckung (A3.1) mit folgenden Deckungssummen: -Für Sach- und Personenschäden mind. 3.000.000 € je Schadensereignis -Für Vermögensschäden bis zu 1.000.000 € je Schadensereignis -Mindestens 6.000.000,00 € Jahreshöchstersatzleistung für Sach- und Personenschäden und mindestens 2.000.000,00 € Jahreshöchstersatzleistung für Vermögensschäden. oder -Einreichung einer Eigenerklärung, dass im Auftragsfall die bestehenden Deckungssummen an die oben aufgeführten Summen angepasst werden. Der Nachweis dieser Anpassung muss dem Auftraggeber spätestens zwei Wochen nach Zuschlagserteilung unaufgefordert vorgelegt werden. Die Eignung gilt als festgestellt, wenn der Bewerber alle geforderten Nachweise einreicht und die Mindestanforderungen erfüllt.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen

Kriterium: Finanzkennzahlen
Beschreibung: A3.2 Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit müssen folgende Unterlagen vorgelegt werden: Bonitätsnachweis über Eigenauskunft einer Wirtschaftsauskunftei (z.B. Creditreform, Bürgel) oder gleichwertiger Nachweis einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft aus dem Land, in dem das sich bewerbende Unternehmen angemeldet ist. Der Nachweis darf nicht älter als 1 Jahr sein. Mindestanforderung: Nachweis mit mindestens „Mittlerer Bonität“ Hinweis: Eigenerklärungen oder Auskünfte der Hausbank erfüllen diese Anforderung nicht und führen zum Ausschluss des Bewerbers. Die Eignung gilt als festgestellt, wenn der Bewerber alle geforderten Nachweise einreicht und die Mindestanforderungen erfüllt.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen

Kriterium: Zertifikate von Qualitätskontrollinstituten
Beschreibung: A4.1 Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit müssen folgende Unterlagen vorgelegt werden: -Nachweis eines zertifizierten QM Systems gemäß DIN EN ISO 9001 oder -Nachweis eines zertifizierten Informationssicherheitsmanagements gemäß ISO/IEC 27001 oder -Nachweis eines zertifizierten Servicemanagements gemäß ISO/IEC 20000 Die Eignung gilt als festgestellt, wenn der Bewerber alle geforderten Nachweise einreicht und die Mindestanforderungen erfüllt.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen

Kriterium: Referenzen zu bestimmten Lieferungen
Beschreibung: A4.2 Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit müssen folgende Unterlagen vorgelegt werden: Der Nachweis von jeweils zwei abgeschlossenen oder noch laufenden Referenzen von Projekten in vergleichbarer Art und Größe in den vergangenen fünf Jahren, vorzugsweise im öffentlichen Sektor: Hierzu ist je Referenz eine Anlage 07 – Referenztemplate vollständig ausgefüllt unter Bezugnahme auf folgende Kriterien dem Teilnahmeantrag beizulegen. -Kundenname (A-Kriterium) -Ansprechpartner (A-Kriterium) -Kategorie -Generalunternehmer oder Nachunternehmer -Mehrere Bezugsberechtigte -Mehrere Lieferorte -Projektvolumen-Größenordnung (A-Kriterium) -Personalumfang -Vertretungsregelung -Projektinhalt (A-Kriterium) -Art und Umfang der Projektleitung -Abnahme Eine Referenz ist auszuschließen, wenn A-Kriterien nicht erfüllt oder weniger als 9 Kriterien vergleichbar (inkl. der A-Kriterien) sind. Eine Referenz wird anerkannt, wenn A-Kriterien erfüllt und 9 Kriterien erfüllt sind. Die Eignung gilt als festgestellt, wenn der Bewerber alle geforderten Nachweise einreicht und die Mindestanforderungen erfüllt.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen

Kriterium: Zertifikate von Qualitätskontrollinstituten
Beschreibung: A4.3 Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit müssen folgende Unterlagen vorgelegt werden: Nachweis, dass der Bewerber über eine Titanium-Zertifizierung als Lösungspartner von DELL verfügt. Die Eignung gilt als festgestellt, wenn der Bewerber alle geforderten Nachweise einreicht und die Mindestanforderungen erfüllt.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen

Kriterium: Techniker oder technische Stellen zur Durchführung der Arbeiten
Beschreibung: A4.4 Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit müssen folgende Unterlagen vorgelegt werden: Nachweis, dass der Bewerber über mindestens zwei Mitarbeiter mit aktuell gültigen UDS-Zertifizierungen vom Hersteller DELL verfügt. Die Eignung gilt als festgestellt, wenn der Bewerber alle geforderten Nachweise einreicht und die Mindestanforderungen erfüllt.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens:
Mindestzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 3
Das Verfahren wird in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen durchgeführt. In jeder Phase können einige Teilnehmer ausgeschlossen werden
Der Erwerber behält sich das Recht vor, den Auftrag aufgrund der ursprünglichen Angebote ohne weitere Verhandlungen zu vergeben
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann: Das Preisgünstigste Angebot erhält den Zuschlag (§127 GWB, §58 VgV).
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.swr.de/ausschreibungen
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 09/05/2025 23:59:00 (UTC+2) Eastern European Time, Central European Summer Time
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Der SWR behält sich vor, geforderte Erklärungen und Nachweise, die bis zum Ablauf der Angebotsfrist/Teilnahmefrist nicht vorgelegt wurden, mit einer Nachfrist von 3 Tagen nachzufordern. Werden diese Erklärungen und Nachweise nicht innerhalb dieser Nachfrist vorgelegt, führt dies zum Ausschluss des Angebotes/Teilnahmeantrages. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung anhand der Zuschlagskriterien betreffen, den Gesamtpreis verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb beeinträchtigen ist ausgeschlossen.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der teilnehmenden Personen: 1
Begründung der Laufzeit der Rahmenvereinbarung: Der Aufbau einer eng verzahnten Service- und Supportstruktur für die Bereitstellung, den Betrieb und die Betreuung für Wartungs- und Fehlerbehebungsarbeiten für die Anlagen für alle beteiligten einzelnen Bezieher des Vertragsgegenstandes hinweg ist mit hohem Aufwand und Kosten verbunden. Hinzu kommen die hohen Standzeiten der Anlagen, die bis zu 9 Jahren betragen können. Um diesen sowohl planerischen, konzeptionellen als auch finanziellen und koordinatorischen Aufwand möglichst niedrig zu halten, ist eine längere Laufzeit der Rahmenvereinbarung notwendig und sinnvoll. Würde dies nicht in dieser Weise ausgeschrieben werden, sähen sich die beziehenden Auftraggeber einer großen Herausforderung im Übereinbringen wirtschaftlicher, fachlicher und vertraglicher Themenbereiche mit mehreren Auftragnehmern gegenüber. Dies führt zu einer sehr heterogenen Vertragslandschaft in ein und demselben Gesamtsystem. Weiterhin sprechen Herstellervorgaben und -regelungen gegen die Mischung von Supportverträgen. Um den Aufwand für Service- und Supportstrukturen, für eventuelle notwendige Schulungen sowie für den Einkauf und dort angesiedelte Vertragsjuristinnen und -Juristen gering zu halten und die zu schaffenden Service- und Supportprozesse bestmöglichst zu nutzen, wird daher abweichend von der in § 21 Abs. 6 VgV definierten Regellaufzeit von vier Jahren hier als Sonderfall eine Laufzeit von sechs Jahren kombiniert mit zwei 12monatigen Verlängerungsoptionen gewählt. Dies bildet auch den Amortisationszeitraum ab, ebenso die Abschreibungsdauer.
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Schlichtungsstelle: IHK Karlsruhe
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Nach § 160 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer unzulässig soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags anerkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Südwestrundfunk Anstalt des öffentlichen Rechts
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt: Südwestrundfunk Anstalt des öffentlichen Rechts
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Südwestrundfunk Anstalt des öffentlichen Rechts
Organisation, die Angebote bearbeitet: Südwestrundfunk Anstalt des öffentlichen Rechts
8. Organisationen
8.1.
ORG-0000
Offizielle Bezeichnung: Südwestrundfunk Anstalt des öffentlichen Rechts
Registrierungsnummer: t07119290
Postanschrift: Neckarstraße 230
Stadt: Stuttgart
Postleitzahl: 70190
Land, Gliederung (NUTS): Stuttgart, Stadtkreis (DE111)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Südwestrundfunk, Anstalt des öffentlichen Rechts, Hans-Bredow-Straße, 76530 Baden-Baden
Telefon: 000
Internetadresse: https://www.swr.de
Profil des Erwerbers: https://www.swr.de/ausschreibungen
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
Organisation, die Angebote bearbeitet
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Registrierungsnummer: 08-A9866-40
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Stadt: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land, Gliederung (NUTS): Karlsruhe, Stadtkreis (DE122)
Land: Deutschland
Telefon: +49 (721) 926-8730
Fax: +49 (721) 926-3985
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: IHK Karlsruhe
Registrierungsnummer: DE 143588945
Stadt: Karlsruhe
Postleitzahl: 76133
Land, Gliederung (NUTS): Karlsruhe, Stadtkreis (DE122)
Land: Deutschland
Telefon: +49 721174290
Rollen dieser Organisation:
Schlichtungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 185415f9-1caf-4459-aa9c-8efabc12891c - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 07/04/2025 10:13:54 (UTC+2) Eastern European Time, Central European Summer Time
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 224757-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 69/2025
Datum der Veröffentlichung: 08/04/2025

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Calw
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Wolfach
Wolpertshausen
Wolpertswende
Wört
Wüstenrot
Wutach
Wyhl am Kaiserstuhl
Zaberfeld
Zell am Harmersbach
Zell im Wiesental
Zell unter Aichelberg
Zimmern ob Rottweil
Zweiflingen