1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: NRW.BANK AöR
Rechtsform des Erwerbers: Von einer regionalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Wirtschaftliche Angelegenheiten
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Rahmenvereinbarung Agilität in der NRW.BANK
Beschreibung: Rahmenvereinbarung Agilität in der NRW.BANK
Kennung des Verfahrens: a8b9485d-3345-4307-9ed5-33b64a6cc0df
Interne Kennung: 716-004476-00-101-79520
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 79998000 Coaching
Zusätzliche Einstufung (cpv): 79410000 Unternehmens- und Managementberatung, 79400000 Unternehmens- und Managementberatung und zugehörige Dienste, 79990000 Verschiedene Dienstleistungen für Unternehmen, 72224000 Beratung im Bereich Projektleitung
2.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Kavalleriestraße 22
Stadt: Düsseldorf
Postleitzahl: 40213
Land, Gliederung (NUTS): Düsseldorf, Kreisfreie Stadt (DEA11)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Bekanntmachungs-ID: CXPNYH5D74F 1. Die Weitergabe von Teilen des Auftrags im Wege der Unterauftragsvergabe an andere Unternehmen ist gemäß § 36 VgV zulässig. Ein Unterauftrag im Sinne dieses Vergabeverfahrens liegt vor, wenn ein anderes Unternehmen (auch: Freelancer) einen Teil der ausgeschriebenen Leistung im eigenen Namen, mit eigenem Personal und in eigener Verantwortung für den Bieter ausführt, ohne selbst Vertragspartner der NRW.BANK zu werden. Gemäß § 36 Abs. 1 Satz 1 VgV hat jeder Bieter bereits mit dem Angebot die Teile des Auftrags anzugeben, die er an Unterauftragnehmer zu vergeben beabsichtigt. Soweit zumutbar, sind auch die vorgesehenen Unterauftragnehmer zu benennen. Hierfür ist der Vordruck 07: Informationen zu Unteraufträgen bei Angebotsabgabe (VHB 533a EU) zu verwenden. Die NRW.BANK kann gemäß § 36 Abs. 1 Satz 2 VgV von den Bietern, deren Angebote in die engere Wahl kommen, die verbindliche Benennung der Unterauftragnehmer sowie gemäß § 47 VgV den Nachweis darüber verlangen, dass dem Bieter die zur Auftragsausführung erforderlichen Ressourcen dieser Unternehmen tatsächlich zur Verfügung stehen. Für diesen Nachweis ist der Vordruck 07a: Nachweis Unterauftragnehmer (VHB 533b EU) zu verwenden. Sofern bereits der Vordruck 534a EU: Erklärung Eignungsleihe vorgelegt wurde, kann die Vorlage des Vordrucks 07a entfallen. Beruft sich ein Bieter gemäß § 47 VgV auf die Kapazitäten eines anderen Unternehmens zur Erfüllung von Eignungskriterien, ist bereits mit dem Angebot eine entsprechende Erklärung vorzulegen, aus der hervorgeht, dass ihm die betreffenden Kapazitäten tatsächlich zur Verfügung stehen. Bei einer Eignungsleihe im Bereich der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit ist hierfür der Vordruck 05: Eignungsleihe wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (VHB 534b EU) zu verwenden. Bei einer Eignungsleihe im Bereich der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit ist der Vordruck 05a: Eignungsleihe technische und berufliche Leistungsfähigkeit (VHB 534a EU) zu verwenden. Die NRW.BANK behält sich gemäß § 47 Abs. 1 Satz 2 VgV vor, ergänzende Nachweise oder Erklärungen zum Nachweis der tatsächlichen Verfügbarkeit der Kapazitäten zu verlangen. Die Inanspruchnahme von Unterauftragnehmern oder die Berufung auf die Kapazitäten anderer Unternehmen im Wege der Eignungsleihe berührt nicht die alleinige vertragliche Verantwortlichkeit des Bieters gegenüber der NRW.BANK. Für sämtliche Unterauftragnehmer - unabhängig von der Stufe der Leistungserbringung - gelten die Vorgaben des § 128 Abs. 1 GWB. Die Bieter haben sicherzustellen, dass auch sämtliche Unterauftragnehmer, die an der Ausführung des Auftrags mitwirken, die geltenden umweltbezogenen, sozialen und arbeitsrechtlichen Verpflichtungen einhalten, die auf Unionsrecht, nationalem Recht, in Tarifverträgen oder in Rechts- und Verwaltungsvorschriften beruhen. Die Verpflichtung zur Einhaltung dieser Vorschriften trifft Unterauftragnehmer in gleicher Weise wie den Hauptauftragnehmer. Die NRW.BANK überprüft vor der Erteilung des Zuschlags, ob Gründe für den Ausschluss des Unterauftragnehmers vorliegen. Bei Vorliegen zwingender Ausschlussgründe verlangt sie die Ersetzung des Unterauftragnehmers. Bei Vorliegen fakultativer Ausschlussgründe kann sie verlangen, dass dieser ersetzt wird. Die NRW.BANK kann dem Bieter dafür eine Frist setzen. 2. Zum Nachweis, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen, ist von jedem Bieter mit dem Angebot die Eigenerklärung Ausschlussgründe gemäß Vordruck 04: Eigenerklärung Ausschlussgründe (VHB 521 EU) abzugeben (bei Bietergemeinschaften: jedes Mitglied einzeln). Zum Nachweis, dass kein Ausschlussgrund nach § 19 Absatz 3 MiLoG vorliegt, ist von jedem Bieter mit dem Angebot die Eigenerklärung Mindestlohngesetz gemäß Vordruck 04a: Eigenerklärung Mindestlohngesetz (VHB 522) abzugeben (bei Bietergemeinschaften: jedes Mitglied einzeln). Zum Nachweis, dass keine Sanktionstatbestände nach Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 vorliegen, ist von jedem Bieter mit dem Angebot die Eigenerklärung Sanktionen gemäß Vordruck 04b: Eigenerklärung Sanktionen (VHB 523 EU) abzugeben (bei Bietergemeinschaften: jedes Mitglied einzeln). 3. Die NRW.BANK führt das Vergabeverfahren nach Maßgabe des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung - VgV), des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (TVgG NRW) sowie aller weiteren einschlägigen bundes- und landesrechtlichen Vorschriften in ihrer jeweils geltenden Fassung durch. Im Falle von Abweichungen oder Widersprüchen zwischen den Vergabeunterlagen und den gesetzlichen Regelungen sind ausschließlich die gesetzlichen Verfahrensvorschriften maßgeblich. Die Vergabeunterlagen sind in einem solchen Fall im Lichte der geltenden Rechtsvorschriften auszulegen. Die Bewerbungsbedingungen dienen der Orientierung und enthalten arbeitserleichternde Hinweise sowie ausgestaltende Vorgaben. Sie erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder rechtliche Verbindlichkeit. Sie ersetzen nicht die eigenverantwortliche Kenntnis und Beachtung der maßgeblichen vergaberechtlichen Bestimmungen. Bei inhaltlichen Abweichungen oder Widersprüchen zwischen der Auftragsbekanntmachung und den Bewerbungsbedingungen ist ausschließlich die jeweils zuletzt veröffentlichte Fassung der Auftragsbekanntmachung maßgeblich. 4. Mit dem Angebot sind folgende Unterlagen vorzulegen: 01 Angebotsvordruck 02 Bewerber-/Bietergemeinschaftserklärung (nur falls einschlägig) 03 Eigenerklärung zur Eignung (Umsatz & Referenzen) 04 Eigenerklärung Ausschlussgründe (§§ 123, 124 GWB) 05 Eigenerklärung MiLoG (§ 19 Abs. 3 MiLoG) 06 Eigenerklärung Sanktionen (Art. 5k EU-VO 833/2014) 07 Eignungsleihe - wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (nur falls einschlägig) 08 Eignungsleihe - technische und berufliche Leistungsfähigkeit (nur falls einschlägig) 09 Verantwortlicher Ansprechpartner 10 Informationen zu Unteraufträgen bei Angebotsabgabe (nur falls einschlägig) 11 Nachweis Unterauftragnehmer (nur falls gefordert) 12 Preisblatt (einheitlicher Tagessatz) 13 Beraterkonzept (max. 10 Seiten, Word-Format)
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.6.
Ausschlussgründe
Rein innerstaatliche Ausschlussgründe:
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften:
Korruption:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung:
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs:
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen:
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung:
Betrugsbekämpfung:
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels:
Zahlungsunfähigkeit:
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen:
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter:
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.:
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren:
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens:
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit:
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen:
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen:
Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge:
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit:
Entrichtung von Steuern:
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten:
5. Los
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Rahmenvereinbarung Agilität in der NRW.BANK
Beschreibung: Gegenstand dieser Ausschreibung ist eine Rahmenvereinbarung über Beratungs- und Unterstützungsleistungen im Einsatz als Agiler Coach oder Scrum Master für die NRW.BANK. Hierbei geht es einerseits um die Ausübung der Rollen "Agiler Coach" und "Scrum Master" als auch um die Unterstützung der intern besetzten Rollen der agilen Lieferorganisation. Die NRW.BANK wendet an verschiedenen Stellen agile Methoden und Praktiken an, um die Vorteile von Agilität bei ihrer Aufgabe als Förderbank zu nutzen. Zur weiteren Etablierung und Unterstützung der praktischen Anwendung sollen auch externe Agile Coaches und Scrum Master eingesetzt werden. Dies erfolgt vornehmlich in der neuen virtuellen agilen Lieferorganisation, darüber hinaus in agilen und hybriden Projekten sowie in der Linie. Die agile Lieferorganisation der NRW.BANK ist eine dauerhafte (daher: stehende) Struktur, in der Veränderungsvorhaben bearbeitet werden. Diese umfassen sowohl Themen, die bislang in Projekten umgesetzt wurden, als auch solche, die in der Linie entwickelt werden - etwa Produktentwicklungen. Die Lieferorganisation ist skaliert aufgebaut. Übergeordnete Change-Module sind stehende, virtuelle Einheiten, denen jeweils ein Themengebiet zugeordnet ist, in dem sämtliche Vorhaben gebündelt bearbeitet werden. Die Bearbeitung erfolgt in darunterliegenden agilen Teams. Auf Ebene der Module kommen Rollen wie Chief Product Owner und Agile Coaches zum Einsatz, innerhalb der Teams Product Owner, Scrum Master, Developer sowie Experten. Beide Ebenen arbeiten mit Stakeholdern zusammen. Grundlage der agilen Lieferorganisation ist eine bankweite Priorisierung aller Veränderungsvorhaben. Die übergreifende Organisation der agilen Lieferorganisation erfolgt zentral über eine aufbauorganisatorisch verankerte Einheit. Je nach Art der Veränderungsvorhaben ist auch eine Bearbeitung in Form eines agilen oder hybriden Projekts möglich. Hier kommen die Rollen Product Owner/Projektleitung, Scrum Master und Developer zum Einsatz. Hybride Projekte kombinieren Methoden des klassischen und des agilen Projektmanagements. In der Linie wird mithilfe von Agile Coaches reflektiert, inwieweit agile Methoden und Praktiken situativ geeignete Optionen bieten. Die Rahmenvereinbarung wird mit bis zu acht Unternehmen geschlossen. Die Vergabe der Einzelaufträge erfolgt mittels eines erneuten Vergabeverfahrens zwischen den Unternehmen, die Parteien der Rahmenvereinbarung sind. Die Rahmenvereinbarung tritt am 1. Juni 2025 in Kraft und hat eine Grundlaufzeit bis zum 31. Mai 2027. Sie verlängert sich jeweils wiederkehrend um ein weiteres Jahr, soweit sie nicht sechs Monate vor dem jeweiligen Ablauf von der NRW.BANK schriftlich gekündigt wird, höchstens aber bis zum 31. Mai 2029. Das in Aussicht genommene Auftragsvolumen beträgt 9.400 Personentage bezogen auf die maximal zulässige Gesamtlaufzeit der Rahmenvereinbarung von vier Jahren. Eine Mindestabnahmeverpflichtung der NRW.BANK besteht nicht. Für sämtliche auf dieser Rahmenvereinbarung beruhenden Einzelaufträge gilt in Summe eine verbindliche Höchstabnahmegrenze von 10.800 Personentagen, bezogen auf die Gesamtlaufzeit der Rahmenvereinbarung einschließlich sämtlicher vorgesehener Verlängerungsmöglichkeiten. Die Höchstabnahmegrenze bezieht sich auf sämtliche Zahlungen der NRW.BANK an die Auftragnehmerin, einschließlich der Honorare. Die NRW.BANK ist nicht dazu verpflichtet, Aufträge im Sinne dieser Rahmenvereinbarung unter der Rahmenvereinbarung zu vergeben (vgl. Erwägungsgrund Nr. 61 der Richtlinie 2014/24/EU).
Interne Kennung: 716-004476-00-101-79520
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 79998000 Coaching
Zusätzliche Einstufung (cpv): 79410000 Unternehmens- und Managementberatung, 79400000 Unternehmens- und Managementberatung und zugehörige Dienste, 79990000 Verschiedene Dienstleistungen für Unternehmen, 72224000 Beratung im Bereich Projektleitung
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Kavalleriestraße 22
Stadt: Düsseldorf
Postleitzahl: 40213
Land, Gliederung (NUTS): Düsseldorf, Kreisfreie Stadt (DEA11)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/06/2025
Enddatum der Laufzeit: 31/05/2027
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Die Rahmenvereinbarung verlängert sich automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, wenn sie nicht drei Monate vor Ablauf von der NRW.BANK schriftlich gekündigt wird, höchstens jedoch bis zum 31. Mai 2029. Eine Verlängerung über den Geltungszeitraum von vier Jahren hinaus ist ausgeschlossen.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: 1. Bestandteile der Rahmenvereinbarung sind in der folgenden Reihen- und Rangfolge: a) Text dieser Rahmenvereinbarung b) Anlage 01: Antworten auf Bieterfragen und Hinweise der NRW.BANK im Vergabeverfahren. c) Anlage 02: Leistungsbeschreibung d) Anlage 03: Preisblatt (= Vordruck 08) e) Anlage 04: Bewerber-/ Bietergemeinschaftserklärung (= Vordruck 02) - soweit relevant - f) Anlage 05: Eigenerklärung wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit, Eigenerklärung tech-nische und berufliche Leistungsfähigkeit ( = Vordrucke 05 und 05a) - soweit relevant - g) Anlage 06: Informationen zu Unteraufträgen bei Angebotsabgabe, Nachweis Unterauftragnehmer (= Vordrucke 07 und 07a) - soweit relevant - h) Anlage 07: Verantwortlicher Ansprechpartner der Auftragnehmerin (= Vordruck 06) i) Anlage 08: Verpflichtungserklärung Datenschutz j) Anlage 09: Regelungen zum Datenschutz - soweit relevant - k) Anlage 10: Verpflichtungserklärung Compliance/ Insidervorschriften l) Anlage 11: Bedingungen für den Fremdfirmeneinsatz m) Anlage 12: Steuerabzug bei beschränkt Steuerpflichtigen gemäß § 50a EStG n) Anlage 13: Beraterkonzept (Vordruck 09) p) Anlage 14: Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen, Teil B (VOL/B) q) Anlage 15: Besondere Vertragsbedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen zur Einhaltung des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (BVB - Tariftreue- und Verga-begesetz Nordrhein-Westfalen) 2. Allgemeine Geschäftsbedingungen der Auftragsnehmerin finden keine Anwendung. Dies gilt sowohl für diese Rahmenvereinbarung als auch für die Einzelverträge oder Leistungsabrufe.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung
Beschreibung: (1.) Soweit ihr Beruf erlaubnispflichtig ist, müssen Bieter je nach den Rechtsvorschriften des Staates, in dem sie niedergelassen sind, entweder die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister dieses Staates oder auf andere Weise die erlaubte Berufsausübung nachweisen. (2.) Für die Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind die jeweiligen Berufs- oder Handelsregister sowie die Bescheinigungen oder Erklärungen über die Berufsausübung in Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/18/EG (ABl. L 94 vom 28. März 2014, S. 65) aufgeführt. (3.) Im Fall von Bietergemeinschaften ist der Nachweis von jedem Mitglied zu führen, dessen Beruf erlaubnispflichtig ist. (4.) Der Nachweis muss, soweit erforderlich, im Rahmen des Angebots in elektronischer Form (z. B. als Scan der Originalurkunde oder Datei) vorgelegt werden. § 50 VgV bleibt unberührt.
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Mindestumsatz
Beschreibung: (1.) Bieter müssen eine Erklärung über ihren Netto-Gesamtumsatz in den letzten drei Geschäftsjahren vor dem Zeitpunkt der Veröffentlichung der Auftragsbekanntmachung abgeben, sofern entsprechende Angaben verfügbar sind. (2.) Mindestanforderung: Der Netto-Gesamtumsatz muss in jedem der drei genannten Geschäftsjahre mindestens 1.000.000 Euro betragen haben (3.) Geschäftsjahre, für die Umsätze angegeben werden, müssen jeweils zeitlich abgelaufen sein. Das laufende Geschäftsjahr zählt nicht dazu. Es ist unerheblich, ob das Geschäftsjahr dem Kalenderjahr entspricht oder ob ein Jahresabschluss vorliegt (4.) Die Erklärung ist im Rahmen des Angebots jeweils auf dem Vordruck 03: Eigenerklärung zur Eignung in elektronischer Form vorzulegen. § 50 VgV bleibt unberührt. (5.) Im Fall von Bietergemeinschaften muss jedes Mitglied den Vordruck 03: Eigenerklärung zur Eignung gesondert vorlegen. Die NRW.BANK prüft auf dieser Grundlage, ob die Summe der Umsätze aller Mitglieder die Mindestanforderung erfüllt.
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Referenzen
Beschreibung: (1.) Bieter müssen geeignete Referenzen über zuvor ausgeführte Aufträge in Form einer Liste der im Zeitraum vom 27.03.2022 bis zum 26.03.2025 erbrachten wesentlichen Leistungen angeben. Für jede Referenz sind der Erbringungszeitraum sowie der Leistungsempfänger (öffentlicher oder privater Auftraggeber) zu benennen. (2.) Mindestanforderungen: Mindestens 5 Referenzen über Beratungs- und Unterstützungsleistungen als Scrum Master mit jeweils folgenden Anforderungen (kumulativ): (a.) Erbringung von Beratungs- und Unterstützungsleistungen für einen Referenzkunden (b.) im Einsatz als Scrum Master (c.) im skalierten Umfeld mit mindestens zwei zusammenarbeitenden Teams im Sinne der Agilen Frameworks (d.) über einen Zeitraum von mindestens drei Monaten pro Referenz im Zeitraum vom 27.03.2022 bis zum 26.03.2025 und mindestens 5 Referenzen über Beratungs- und Unterstützungsleistungen als Agiler Coach mit jeweils folgenden Anforderungen (kumulativ): (a.) Erbringung von Beratungs- und Unterstützungsleistungen für einen Referenzkunden (b.) im Einsatz als Agiler Coach (c.) im skalierten Umfeld mit mindestens zwei zusammenarbeitenden Teams im Sinne der Agilen Frameworks (d.) über einen Zeitraum von mindestens drei Monaten im Zeitraum vom 27.03.2022 bis zum 26.03.2025 (3.) Die Referenzangaben sind im Hinblick auf die Erfüllung der Mindestanforderungen aussagekräftig zu erläutern. Ein bloßes "Ja" oder eine formelhafte Angabe genügt nicht. Es sind alle abgefragten Angaben vollständig in den Vordruck einzutragen. Unvollständige Referenzangaben werden nicht berücksichtigt. Nachforderungen in Bezug auf einzelne oder fehlende Referenzangaben erfolgen nicht. (4.) Die Referenzangaben sind im Rahmen des Angebots durch Eigenerklärung auf dem Vordruck 03: Eigenerklärung zur Eignung in elektronischer Form vorzulegen. Sofern mehr Referenzen angegeben werden sollen, als der Vordruck Felder vorsieht, kann der Vordruck vervielfältigt werden. § 50 VgV bleibt unberührt. (5.) Im Fall von Bietergemeinschaften muss jedes Mitglied den Vordruck 03: Eigenerklärung zur Eignung gesondert vorlegen. Die NRW.BANK prüft auf dieser Grundlage, ob die insgesamt angegebenen Referenzen geeignet sind und die Mindestanforderung erfüllt ist.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Niedrigster Preis
Beschreibung: (1.) Für die erforderlichen Preisangaben ist der Vordruck 08: Preisblatt zu verwenden. Abgefragt wird ein Tagessatz. Dieser Tagessatz darf bei Preisangaben im Rahmen der auf der Rahmenvereinbarung beruhenden Verfahren zur Vergabe der Einzelaufträge nicht überschritten werden. Unterschreitungen sind zulässig. (2.) Einheitliche Kalkulationsgrundlage bildet die von der NRW.BANK geschätzte Menge von 9.400 Personentagen über die Gesamtlaufzeit der Rahmenvereinbarung unter Berücksichtigung. Zugrunde zu legen ist eine Leistungserbringung im Verhältnis 60 % vor Ort und 40 % remote, wobei sich der Vor-Ort-Anteil gleichmäßig auf die Standorte Düsseldorf (30 %) und Münster (30 %) verteilt. Die Personentage verteilen sich wie folgt auf die einzelnen Rollen: Agile Coaches 5.180 Personentage und Scrum Master 4.220 Personentage. (3.) Es ist ein einheitlicher Preis pro Personentag (1 PT, netto und brutto) anzugeben, der sämtliche Leistungen auf der Grundlage der Rahmenvereinbarung unabhängig von etwaigen Skill-Leveln oder Qualifikationsstufen abdeckt. Der Tagessatz ist auf Basis einer täglichen Arbeitszeit von acht Stunden zu kalkulieren. Etwaige Mehr- oder Minderleistungen werden anteilig auf Basis von einem Achtel des Tagessatzes je Stunde abgerechnet. (4.) Der angegebene Tagessatz schließt sämtliche mit der Leistung verbundenen Kosten ein, insbesondere Reise- und Übernachtungskosten, Spesen, Auslagen sowie Nebenleistungen der Auftragnehmerin. Soweit einschlägig, ist auch die Einräumung von Nutzungs- und Urheberrechten abgegolten. Eine gesonderte Vergütung weiterer Kosten erfolgt nicht. (5.) Änderungen, Ergänzungen oder Kommentierungen des Vordrucks 08 sind unzulässig und führen regelmäßig zum Ausschluss vom Verfahren. (6.) Für die Wertung des Angebotspreises ist ausschließlich der im Vordruck 08 angegebene Bruttopreis pro Personentag maßgeblich. Der Bieter mit dem niedrigsten Bruttopreis pro Personentag erhält die Höchstpunktzahl von 30 Punkten. Alle weiteren Angebote werden im Verhältnis zum niedrigsten Preis wie folgt bewertet: 30 Punkte dividiert durch den höchsten angebotenen Preis pro Personentag multipliziert mit dem bieterseits angebotenen Preis pro Personentag.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 30
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Beraterkonzept
Beschreibung: (1.) Zur Bewertung des Zuschlagskriteriums 2: Beraterkonzept ist von jedem Bieter ein Konzept vorzulegen. Dafür ist der Vordruck 09: Beraterkonzept zu verwenden. Der Vordruck 09 darf einschließlich Voreintragungen der NRW.BANK maximal 10 DIN-A4-Seiten umfassen. Bei Überschreitung werden nur die ersten 10 Seiten berücksichtigt. (2.) Jeder Bieter hat im Vordruck 09 genau vier Berater zu benennen, die für Einzelabrufe im Rahmen der Rahmenvereinbarung persönlich oder in vergleichbarer Qualität zur Verfügung stehen. Hierbei muss es sich um zwei Scrum Master und zwei Agile Coaches handeln. Der Nachweis der Vergleichbarkeit obliegt dem Bieter. Zwischen angegebenen Scrum Mastern und zwei Agilen Coaches kann Personenidentität bestehen. Die Benennung kann entweder namentlich oder anonymisiert mit eindeutiger Zuordenbarkeit erfolgen. (3.) Die abgefragten Angaben sind für jeden Berater direkt im Vordruck 09 unter den jeweils vorgesehenen Überschriften einzutragen. Es ist nicht zulässig, gesonderte Beraterprofile oder CVs vorzulegen; diese werden nicht berücksichtigt. Seitenränder, Abstände, Schriftart, Schriftgröße und Zeilenabstand sind voreingestellt und dürfen nicht verändert werden. Skizzen sind nicht zulässig. Es ist ausschließlich zulässig, den Platzhalter "[Eintragungen des Bieters]" zu streichen. Die Einreichung erfolgt ausschließlich als bearbeitbare Word-Datei (.docx). Bei Abweichung von den vorgegebenen Formatvorgaben oder bei unvollständiger Angabe zu einer Person erfolgt keine Berücksichtigung. Eine Nachforderung erfolgt nicht. (4.) Die Angaben im Vordruck 09 werden jeweils gesondert für jedes der folgenden Unterkriterien bewertet. Jeder Benannte Berater fließt mit insgesamt 25 % in die Gesamtwertung ein. Pro Berater gelten folgende Unterkriterien (jeweils mit Gewichtung): Scrum Master (2 Personen - je 25 %) (a.) Erfahrung mit agilen Methoden und Frameworks (z. B. SCRUM, Kanban) sowie mit skalierenden Frameworks (z. B. SAFe, LeSS) (Gewichtung: 5 %) (b.) Erfahrung in Moderation, Durchführung agiler Events, Team-Onboardings, Konfliktlösung, Change-Management (Gewichtung: 5 %) (c.) Kenntnisse zur Erfolgsmessung im agilen Kontext, insbesondere OKR (Objectives and Key Results) (Gewichtung: 5 %) (d.) Angaben zu einschlägigen Zertifizierungen inkl. Abschlussjahr (z. B. SAFe Practice Consultant, Certified LeSS Practitioner, OKRM1/2 etc.) (Gewichtung: 5 %) (e.) Referenzangaben zum bisherigen Einsatz als Scrum Master in den letzten drei Jahren (mit Angaben zu Einsatzzeitraum, Tätigkeit und Referenzorganisation) (Gewichtung: 5 %) Agile Coaches (2 Personen - je 25 %) (a.) Erfahrung mit agilen Methoden und Frameworks (z. B. SCRUM, Kanban) sowie mit skalierenden Frameworks (z. B. SAFe, LeSS) (Gewichtung: 5 %) (b.) Erfahrung in Moderation, Durchführung agiler Events, Team-Onboardings, Konfliktlösung, Change-Management (Gewichtung: 5 %) (c.) Kenntnisse zur Erfolgsmessung im agilen Kontext, insbesondere OKR (Objectives and Key Results) (Gewichtung: 5 %) (d.) Angaben zu einschlägigen Zertifizierungen inkl. Abschlussjahr (z. B. SAFe Practice Consultant, Certified LeSS Practitioner, OKRM1/2 etc.) (Gewichtung: 5 %) (e.) Referenzangaben zum bisherigen Einsatz als Agiler Coach in den letzten drei Jahren (mit Angaben zu Einsatzzeitraum, Tätigkeit und Referenzorganisation) (Gewichtung: 5 %) (5.) Insoweit gilt die folgende Bewertungsmethode: 10,00 Die Angaben tragen den dargelegten Anforderungen weit überdurchschnittlich Rechnung und lassen deshalb eine sehr gute Erfüllung des ausgeschriebenen Auftrages erwarten. 07,50 Die Angaben tragen den dargelegten Anforderungen überdurchschnittlich Rechnung und lassen deshalb eine gute Erfüllung des ausgeschriebenen Auftrages erwarten. 05,00 Die Angaben tragen den dargelegten Anforderungen durchschnittlich Rechnung und lassen deshalb eine befriedigende Erfüllung des ausgeschriebenen Auftrages erwarten. 02,50 Die Angaben tragen den dargelegten Anforderungen zwar bereits teilweise, aber noch nicht in jeder Hinsicht durchschnittlich Rechnung und lassen deshalb eine ausreichende Erfüllung des ausgeschriebenen Auftrages erwarten. 00,00 Die Angaben tragen den dargelegten Anforderungen nicht oder überwiegend nicht Rechnung und lassen deshalb nicht die Erfüllung des ausgeschriebenen Auftrages erwarten. (6.) Der Bieter bzw. die Bieter mit der jeweils höchsten vergebenen Wertungspunktzahl erhält/ erhalten die auf das Unterkriterium entsprechend der vorgegebenen Gewichtung entfallenden 5 Maximalpunkte. Alle anderen Bieter erhalten gemessen hieran eine geringere Qualitätspunktzahl. Hierbei wendet die NRW.BANK die folgende Formel an: Maximal für das Unterkriterium erreichbare Punktzahl (5) dividiert durch die höchste vergebene Wertungspunktzahl multipliziert mit der bieterseits erreichten Wertungspunktzahl. (7.) Für jeden Berater sind zu jedem Unterkriterium mindestens 2,5 Bewertungspunkte zu erreichen. Wird dieser Schwellenwert bei einem Berater nicht erreicht, kann das Angebot insgesamt nicht berücksichtigt werden.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 70
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 21/04/2025 23:59:59 (UTC+2)
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 28/04/2025 12:00:00 (UTC+2)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 1 Monat
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Nachforderungen bleiben, soweit gesetzlich zulässig, vorbehalten. Die Auftraggeberin sieht in Ausübung des ihr insoweit zustehenden Ermessens bei den Angeboten von Nachforderungen ab, die bereits aus anderen Gründen keine Berücksichtigung finden können.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 28/04/2025 12:01:00 (UTC+2)
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Siehe Vertragsunterlagen.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung mit erneutem Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der teilnehmenden Personen: 8
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Rheinland C/O Bezirksregierung Köln
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Baker Tilly Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: NRW.BANK AöR
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: NRW.BANK AöR
Registrierungsnummer: DE223501401
Postanschrift: Kavalleriestraße 22
Stadt: Düsseldorf
Postleitzahl: 40213
Land, Gliederung (NUTS): Düsseldorf, Kreisfreie Stadt (DEA11)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Einkauf & Vergabestelle
Telefon: 0211 91741 1397
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Baker Tilly Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Registrierungsnummer: DE274720412
Stadt: Dortmund
Postleitzahl: 44139
Land, Gliederung (NUTS): Dortmund, Kreisfreie Stadt (DEA52)
Land: Deutschland
Telefon: +49 231 77666-123
Rollen dieser Organisation:
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Rheinland C/O Bezirksregierung Köln
Registrierungsnummer: 05315-03002-81
Postanschrift: Zeughausstraße 2 - 10
Stadt: Köln
Postleitzahl: 50667
Land, Gliederung (NUTS): Köln, Kreisfreie Stadt (DEA23)
Land: Deutschland
Telefon: +49 221147-3045
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 122d3035-04d0-4ffe-af63-d83f07d64955 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 27/03/2025 19:31:42 (UTC+1)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 205045-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 63/2025
Datum der Veröffentlichung: 31/03/2025