1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Universität Stuttgart
Rechtsform des Erwerbers: Von einer regionalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Bildung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Netzausbau BelWü 400G
Beschreibung: Netzausbau BelWü 400G
Kennung des Verfahrens: 316151e4-322a-4c08-9efc-3bc876c3fd92
Interne Kennung: 24-120.
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren mit vorheriger Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb/Verhandlungsverfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
2.1.2.
Erfüllungsort
Beliebiger Ort
Zusätzliche Informationen: Die Standorte des Landeshochschulnetz Baden-Württemberg sind in Baden-Württemberg, zwei Mal in Frankfurt am Main und ein Verstärkerstandort für das optische System (Los 1) in der Schweiz. Die Lieferungen und Serviceleistungen sind an den Standorten der Hochschulen in Baden-Württemberg und dem Büro der BelWü-Koordination in der Industriestr. 28, 70565 Stuttgart zu erbringen.
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Bekanntmachungs-ID: CXUEYY8YTR9TN2GR Zuschlagskriterien für diese Ausschreibung: Für die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots erfolgt pro Los eine Bewertung gemäß UfAB 2018.04 in den nachfolgend genannten Schritten. Generell ergibt sich das wirtschaftlichste Angebot aus dem besten Preis-Leistungs-Verhältnis anhand folgender Formel: Los 1: Z = (Preispunktzahl*0.3) + (Leistungspunktzahl*0,7) Lose 2 - 4: Z = Leistungspunktzahl /Preis Der Preis bzw. die Preispunktzahl (P) wird aus dem Angebotswertungspreis errechnet, welcher sich aus den im Preisblatt (Anlage 6) vom Bieter einzutragenden Preisangaben berechnet. Die Leistungspunktzahl (L) ist die Summe der vom Bieter im Kriterienkatalog er-reichten Leistungspunkte. Die Wirtschaftlichkeit des Angebots (Z) bestimmt die Rangreihenfolge. Der Zuschlag wird an denjenigen Bieter erteilt, dessen (finales) Angebot unter Anwendung der unter Punkt 7 der Vergabeunterlage Netzausbau BelWü beschriebenen Bewertungsmethode die höchste Wirtschaftlichkeit (Z) aufweist. Ggf. wird ein Skalierungsfaktor einheitlich für bessere Lesbarkeit berechnet. Erreichen zwei Angebote dieselbe Wirtschaftlichkeit Z, wird der Zuschlag auf das Angebot mit dem niedrigeren Angebotswertungspreis erteilt. Sollte weiterhin eine Wertungsgleichheit vorliegen, wird ein Losentscheid durchgeführt. _________________________________________ Die genannten Termine und Fristen sind mit Ausnahme der Frist zum Teilnahmeantrag unverbindlich. Über maßgebliche Änderungen informiert der Auftraggeber alle Bewerber/Bieter gleichermaßen und unaufgefordert über das Vergabeportal. -------------------------------------------------------------------- Zahlungsbedingungen sind in § 7 der AGB der Universität Stuttgart geregelt. Zahlungen der Universität an den Auftragnehmer vor Erhalt des Gegenstandes/der Dienstleistung sind nach der Landeshaushaltsordnung für Baden-Württemberg (§56 LHO) grundsätzlich verboten. Ist eine Vorleistung im Ausnahmefall erforderlich, weil der Gegenstand/die Dienstleistung ansonsten nicht beschafft werden könnte, so muss die Vorleistung mittels einer selbstschuldnerische Bankbürgschaft (§§ 232, 1113 ff., 1191 ff. BGB) abgesichert werden. -------------------------------------------------------------------- Information zur Umsetzung der datenschutzrechtlichen Vorgaben nach der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) an der Universität Stuttgart. -------------------------------------------------------------------- Fragen sind ausschließlich elektronisch über das Vergabeportal unter Bezugnahme auf den jeweiligen Anhang sowie unter Nennung des jeweiligen Abschnitts bzw. des Paragraphen zu stellen. Verbindlicher Bestandteil der Vergabeunterlagen werden nur die über das Vergabeportal erteilten Antworten. Mündliche Auskünfte und Erklärungen haben keine Gültigkeit. -------------------------------------------------------------------- Support und Beratung zum Vergabeportal: Anleitungen und Tutorials: https://support.cosinex.de/ Beratung: support@cosinex.de
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.5.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Höchstzahl der Lose, für die ein Bieter Angebote einreichen kann: 4
Auftragsbedingungen:
Höchstzahl der Lose, für die Aufträge an einen Bieter vergeben werden können: 4
2.1.6.
Ausschlussgründe
Korruption: gemäß Vergabeunterlage Netzausbau BelWü: Der Ausschluss vom Verfahren bestimmt sich nach den gesetzlichen Vorgaben. Hingewiesen wird insbesondere auf Folgendes: - Gemäß § 57 Abs. 1 VgV bzw. gemäß Ziffer 13.1 VwV Beschaffung iVm § 42 Absatz 1 UVgO werden Angebote ausgeschlossen die nicht form- oder fristgerecht eingegangen sind, es sei denn, der Bieter hat dies nicht zu vertreten. - Unzulässige wettbewerbsbeschränkende Absprachen in Bezug auf die Vergabe führen grundsätzlich zum Ausschluss des Angebots gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB. Die vorstehenden Ausschlussgründe erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
5. Los
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Optische Plattform
Beschreibung: Als optische Plattform wird ein WDM (wavelength-division multiplexing) System gesucht, das den Transport der optischen Wellenlängen zwischen den Standorten des Auftraggebers übernimmt. Es soll das dynamische Schalten von Wellenlängen mit ROADMs (reconfigurable optical add-drop multiplexer) möglich sein. Ein manuelles Pegeln von Wellenlängen darf nicht mehr notwendig sein. Das Gesamtsystem muss Flexgrid unterstützen (insbesondere die ROADMs). Es müssen sogenannte "Alien-Wavelengths" von dritten System unterstützt werden. Insbesondere ist das Ziel, dass viele Strecken per kohärenten 100G QSFP28 Transceivern oder OpenZR+ 400G QSFP-DD Transceivern beleuchtet werden, sofern die optische Performance das zulässt. Eine geeignete Managementsoftware mit Schulung wird mitgeliefert.
Interne Kennung: 1
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
5.1.2.
Erfüllungsort
Beliebiger Ort
Zusätzliche Informationen: Die Standorte des Landeshochschulnetz Baden-Württemberg sind in Baden-Württemberg, zwei Mal in Frankfurt am Main und ein Verstärkerstandort für das optische System (Los 1) in der Schweiz. Die Lieferungen und Serviceleistungen sind an den Standorten der Hochschulen in Baden-Württemberg und dem Büro der BelWü-Koordination in der Industriestr. 28, 70565 Stuttgart zu erbringen.
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 48 Monate
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 0
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Noch nicht bekannt
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: gemäß Vergabeunterlage Netzausbau BelWü, sowie der Anlage 4 - Teilnahmeformular Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie Angabe des Umsatzes in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen, Eigenerklärung aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl in den letzten drei Geschäftsjahren (2022, 2023, 2024) ersichtlich sind.
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß § 123 GWB, Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß § 124 GWB, Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLoG), Eigenerklärung EU RUS Sanktionen Wenn nach dem Recht des Herkunftsstaates des Bewerbers/Bieters für die Ausübung der ausgeschriebenen Tätigkeit eine Zulassung (Erlaubnis, Genehmigung, Konzession, oder Eintragung in einem Register) erforderlich ist, ist dies mit dem Teilnahmeantrag/Angebot mitzuteilen. Der entsprechende Nachweis ist nach der Wahl des Bewerbers/Bieters mit einer Eigenerklärung oder dem nach dem Recht des Herkunftsstaates des Unternehmens maßgeblichen Dokument zu führen (z. B. Eintragung des Unternehmens in das Berufs- oder Handelsregister).
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: gemäß Vergabeunterlage Netzausbau BelWü , sowie den Leistungsbeschreibungen pro Los Der Bewerber hat hierzu entsprechende Referenzen aus den letzten (3) drei Jahren anzugeben. Diese müssen jeweils folgende Angaben enthalten: - Leistungsempfangende inklusive Kontaktdaten; - Angaben zum Auftragszeitraum; - aussagekräftige Angaben, welche konkreten Leistungen der Bewerber selbst erbracht hat, - Auftragsvolumen des selbst erbrachten Anteils (Auftragswert und zeitlicher Umfang); - Beschreibung der erbrachten Leistungen, Projektziele und deren Umsetzung. Der Bewerber hat zum Nachweis seiner Erfahrungen jeweils folgende Mindestanzahl an Referenzen einzureichen (= Mindestanforderung, bei deren Nichterfüllung der Bewerber als ungeeignet ausgeschlossen wird):
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens:
Der Erwerber behält sich das Recht vor, den Auftrag aufgrund der ursprünglichen Angebote ohne weitere Verhandlungen zu vergeben
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 03/04/2025 23:59:59 (UTC+2)
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Verfahrensbedingungen:
Voraussichtliches Datum der Absendung der Aufforderungen zur Angebotseinreichung: 08/05/2025
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 15/04/2025 10:00:00 (UTC+2)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 139 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Der Auftraggeber behält sich vor, bei Angebotsabgabe nicht beiliegende bzw. den Anforderungen formal nicht genügende Dokumente und Erklärungen unter Fristsetzung nachzufordern. Gleiches gilt für Preisangaben zu unwesentlichen Einzelpositionen, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen. Ein Anspruch der Bieter auf Nachforderung besteht nicht. Sollte ein Bieter der Nachforderung nicht oder nicht fristgerecht nachkommen, wird das Angebot ausgeschlossen.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Finanzielle Vereinbarung: AGB der Universität Stuttgart
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Universität Stuttgart
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Universität Stuttgart, Zentrale Beschaffungsstelle
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Universität Stuttgart
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
Los: LOT-0002
Titel: PE Router
Beschreibung: Es werden 2 verschiedene Typen Router gesucht, die sich primär in der Anzahl der vorhandene Ports unterscheiden. Diese Router müssen unter anderem die folgenden Funktionen unterstützen: - IS-IS mit Segment-Routing und MPLS-Dataplane - TI-LFA - BGP - L2VPN (per LDP), L3VPN (BGP VPNv4/v6) und EVPN - Ports mit 1G, 10G, 100G und 400G - Unterstützung für 400G ZR+ Transceiver
Interne Kennung: 2
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
5.1.2.
Erfüllungsort
Beliebiger Ort
Zusätzliche Informationen: Die Standorte des Landeshochschulnetz Baden-Württemberg sind in Baden-Württemberg, zwei Mal in Frankfurt am Main und ein Verstärkerstandort für das optische System (Los 1) in der Schweiz. Die Lieferungen und Serviceleistungen sind an den Standorten der Hochschulen in Baden-Württemberg und dem Büro der BelWü-Koordination in der Industriestr. 28, 70565 Stuttgart zu erbringen.
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 48 Monate
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 0
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Noch nicht bekannt
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: gemäß Vergabeunterlage Netzausbau BelWü, sowie der Anlage 4 - Teilnahmeformular Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie Angabe des Umsatzes in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen, Eigenerklärung aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl in den letzten drei Geschäftsjahren (2022, 2023, 2024) ersichtlich sind.
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß § 123 GWB, Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß § 124 GWB, Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLoG), Eigenerklärung EU RUS Sanktionen Wenn nach dem Recht des Herkunftsstaates des Bewerbers/Bieters für die Ausübung der ausgeschriebenen Tätigkeit eine Zulassung (Erlaubnis, Genehmigung, Konzession, oder Eintragung in einem Register) erforderlich ist, ist dies mit dem Teilnahmeantrag/Angebot mitzuteilen. Der entsprechende Nachweis ist nach der Wahl des Bewerbers/Bieters mit einer Eigenerklärung oder dem nach dem Recht des Herkunftsstaates des Unternehmens maßgeblichen Dokument zu führen (z. B. Eintragung des Unternehmens in das Berufs- oder Handelsregister).
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: gemäß Vergabeunterlage Netzausbau BelWü , sowie den Leistungsbeschreibungen pro Los Der Bewerber hat hierzu entsprechende Referenzen aus den letzten (3) drei Jahren anzugeben. Diese müssen jeweils folgende Angaben enthalten: - Leistungsempfangende inklusive Kontaktdaten; - Angaben zum Auftragszeitraum; - aussagekräftige Angaben, welche konkreten Leistungen der Bewerber selbst erbracht hat, - Auftragsvolumen des selbst erbrachten Anteils (Auftragswert und zeitlicher Umfang); - Beschreibung der erbrachten Leistungen, Projektziele und deren Umsetzung. Der Bewerber hat zum Nachweis seiner Erfahrungen jeweils folgende Mindestanzahl an Referenzen einzureichen (= Mindestanforderung, bei deren Nichterfüllung der Bewerber als ungeeignet ausgeschlossen wird):
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens:
Der Erwerber behält sich das Recht vor, den Auftrag aufgrund der ursprünglichen Angebote ohne weitere Verhandlungen zu vergeben
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 03/04/2025 23:59:59 (UTC+2)
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Verfahrensbedingungen:
Voraussichtliches Datum der Absendung der Aufforderungen zur Angebotseinreichung: 08/05/2025
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 15/04/2025 10:00:00 (UTC+2)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 139 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Der Auftraggeber behält sich vor, bei Angebotsabgabe nicht beiliegende bzw. den Anforderungen formal nicht genügende Dokumente und Erklärungen unter Fristsetzung nachzufordern. Gleiches gilt für Preisangaben zu unwesentlichen Einzelpositionen, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen. Ein Anspruch der Bieter auf Nachforderung besteht nicht. Sollte ein Bieter der Nachforderung nicht oder nicht fristgerecht nachkommen, wird das Angebot ausgeschlossen.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Finanzielle Vereinbarung: AGB der Universität Stuttgart
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Universität Stuttgart
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Universität Stuttgart, Zentrale Beschaffungsstelle
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Universität Stuttgart
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
Los: LOT-0003
Titel: P Router
Beschreibung: Diese Router müssen unter anderem die folgenden Funktionen unterstützen: - IS-IS mit Segment-Routing und MPLS-Dataplane - TI-LFA - Ports mit 100G und 400G - Unterstützung für 400G ZR+ Transceiver
Interne Kennung: 3
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
5.1.2.
Erfüllungsort
Beliebiger Ort
Zusätzliche Informationen: Die Standorte des Landeshochschulnetz Baden-Württemberg sind in Baden-Württemberg, zwei Mal in Frankfurt am Main und ein Verstärkerstandort für das optische System (Los 1) in der Schweiz. Die Lieferungen und Serviceleistungen sind an den Standorten der Hochschulen in Baden-Württemberg und dem Büro der BelWü-Koordination in der Industriestr. 28, 70565 Stuttgart zu erbringen.
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 48 Monate
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 0
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Noch nicht bekannt
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: gemäß Vergabeunterlage Netzausbau BelWü, sowie der Anlage 4 - Teilnahmeformular Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie Angabe des Umsatzes in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen, Eigenerklärung aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl in den letzten drei Geschäftsjahren (2022, 2023, 2024) ersichtlich sind.
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß § 123 GWB, Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß § 124 GWB, Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLoG), Eigenerklärung EU RUS Sanktionen Wenn nach dem Recht des Herkunftsstaates des Bewerbers/Bieters für die Ausübung der ausgeschriebenen Tätigkeit eine Zulassung (Erlaubnis, Genehmigung, Konzession, oder Eintragung in einem Register) erforderlich ist, ist dies mit dem Teilnahmeantrag/Angebot mitzuteilen. Der entsprechende Nachweis ist nach der Wahl des Bewerbers/Bieters mit einer Eigenerklärung oder dem nach dem Recht des Herkunftsstaates des Unternehmens maßgeblichen Dokument zu führen (z. B. Eintragung des Unternehmens in das Berufs- oder Handelsregister).
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: gemäß Vergabeunterlage Netzausbau BelWü , sowie den Leistungsbeschreibungen pro Los Der Bewerber hat hierzu entsprechende Referenzen aus den letzten (3) drei Jahren anzugeben. Diese müssen jeweils folgende Angaben enthalten: - Leistungsempfangende inklusive Kontaktdaten; - Angaben zum Auftragszeitraum; - aussagekräftige Angaben, welche konkreten Leistungen der Bewerber selbst erbracht hat, - Auftragsvolumen des selbst erbrachten Anteils (Auftragswert und zeitlicher Umfang); - Beschreibung der erbrachten Leistungen, Projektziele und deren Umsetzung. Der Bewerber hat zum Nachweis seiner Erfahrungen jeweils folgende Mindestanzahl an Referenzen einzureichen (= Mindestanforderung, bei deren Nichterfüllung der Bewerber als ungeeignet ausgeschlossen wird):
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens:
Der Erwerber behält sich das Recht vor, den Auftrag aufgrund der ursprünglichen Angebote ohne weitere Verhandlungen zu vergeben
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 03/04/2025 23:59:59 (UTC+2)
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Verfahrensbedingungen:
Voraussichtliches Datum der Absendung der Aufforderungen zur Angebotseinreichung: 08/05/2025
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 15/04/2025 10:00:00 (UTC+2)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 139 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Der Auftraggeber behält sich vor, bei Angebotsabgabe nicht beiliegende bzw. den Anforderungen formal nicht genügende Dokumente und Erklärungen unter Fristsetzung nachzufordern. Gleiches gilt für Preisangaben zu unwesentlichen Einzelpositionen, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen. Ein Anspruch der Bieter auf Nachforderung besteht nicht. Sollte ein Bieter der Nachforderung nicht oder nicht fristgerecht nachkommen, wird das Angebot ausgeschlossen.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Finanzielle Vereinbarung: AGB der Universität Stuttgart
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Universität Stuttgart
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Universität Stuttgart, Zentrale Beschaffungsstelle
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Universität Stuttgart
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
Los: LOT-0004
Titel: Fulltable Router
Beschreibung: Die Fulltable Router haben grundsätzlich dieselben Funktionen wie die PE Router in Los 2. Jedoch werden hier keine 1G Ports gefordert, und 10G Ports nur noch als Breakout gefordert. Zusätzlich müssen die Fulltable-Router für IPv4 und IPv6 jeweils 2 Routingtabellen inkl. zu erwartendem Wachstum für die nächsten 5 Jahre enthalten können. Die Full-table Router müssen als Peering und Transit-Router an großen Internetexchanges geeignet sein. Dazu müssen die Router für mehrere BGP-Sessions mit "full-feeds" der globalen Routingtabelle sowie hunderte Peering-Sessions geeignet sein.
Interne Kennung: 4
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
5.1.2.
Erfüllungsort
Beliebiger Ort
Zusätzliche Informationen: Die Standorte des Landeshochschulnetz Baden-Württemberg sind in Baden-Württemberg, zwei Mal in Frankfurt am Main und ein Verstärkerstandort für das optische System (Los 1) in der Schweiz. Die Lieferungen und Serviceleistungen sind an den Standorten der Hochschulen in Baden-Württemberg und dem Büro der BelWü-Koordination in der Industriestr. 28, 70565 Stuttgart zu erbringen.
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 48 Monate
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 0
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Noch nicht bekannt
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: gemäß Vergabeunterlage Netzausbau BelWü, sowie der Anlage 4 - Teilnahmeformular Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie Angabe des Umsatzes in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen, Eigenerklärung aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl in den letzten drei Geschäftsjahren (2022, 2023, 2024) ersichtlich sind.
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß § 123 GWB, Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß § 124 GWB, Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLoG), Eigenerklärung EU RUS Sanktionen Wenn nach dem Recht des Herkunftsstaates des Bewerbers/Bieters für die Ausübung der ausgeschriebenen Tätigkeit eine Zulassung (Erlaubnis, Genehmigung, Konzession, oder Eintragung in einem Register) erforderlich ist, ist dies mit dem Teilnahmeantrag/Angebot mitzuteilen. Der entsprechende Nachweis ist nach der Wahl des Bewerbers/Bieters mit einer Eigenerklärung oder dem nach dem Recht des Herkunftsstaates des Unternehmens maßgeblichen Dokument zu führen (z. B. Eintragung des Unternehmens in das Berufs- oder Handelsregister).
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: gemäß Vergabeunterlage Netzausbau BelWü , sowie den Leistungsbeschreibungen pro Los Der Bewerber hat hierzu entsprechende Referenzen aus den letzten (3) drei Jahren anzugeben. Diese müssen jeweils folgende Angaben enthalten: - Leistungsempfangende inklusive Kontaktdaten; - Angaben zum Auftragszeitraum; - aussagekräftige Angaben, welche konkreten Leistungen der Bewerber selbst erbracht hat, - Auftragsvolumen des selbst erbrachten Anteils (Auftragswert und zeitlicher Umfang); - Beschreibung der erbrachten Leistungen, Projektziele und deren Umsetzung. Der Bewerber hat zum Nachweis seiner Erfahrungen jeweils folgende Mindestanzahl an Referenzen einzureichen (= Mindestanforderung, bei deren Nichterfüllung der Bewerber als ungeeignet ausgeschlossen wird):
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens:
Der Erwerber behält sich das Recht vor, den Auftrag aufgrund der ursprünglichen Angebote ohne weitere Verhandlungen zu vergeben
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 03/04/2025 23:59:59 (UTC+2)
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Verfahrensbedingungen:
Voraussichtliches Datum der Absendung der Aufforderungen zur Angebotseinreichung: 08/05/2025
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 15/04/2025 10:00:00 (UTC+2)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 139 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Der Auftraggeber behält sich vor, bei Angebotsabgabe nicht beiliegende bzw. den Anforderungen formal nicht genügende Dokumente und Erklärungen unter Fristsetzung nachzufordern. Gleiches gilt für Preisangaben zu unwesentlichen Einzelpositionen, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen. Ein Anspruch der Bieter auf Nachforderung besteht nicht. Sollte ein Bieter der Nachforderung nicht oder nicht fristgerecht nachkommen, wird das Angebot ausgeschlossen.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Finanzielle Vereinbarung: AGB der Universität Stuttgart
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Universität Stuttgart
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Universität Stuttgart, Zentrale Beschaffungsstelle
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Universität Stuttgart
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Universität Stuttgart
Registrierungsnummer: DE 147 794 196
Postanschrift: Keplerstraße 7
Stadt: Stuttgart
Postleitzahl: 70174
Land, Gliederung (NUTS): Stuttgart, Stadtkreis (DE111)
Land: Deutschland
Telefon: +49 7116850
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Universität Stuttgart, Zentrale Beschaffungsstelle
Registrierungsnummer: DE147794196
Postanschrift: Keplerstraße 7
Stadt: Stuttgart
Postleitzahl: 70174
Land, Gliederung (NUTS): Stuttgart, Stadtkreis (DE111)
Land: Deutschland
Kontaktperson: 1000
Telefon: +49 7116850
Rollen dieser Organisation:
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe
Registrierungsnummer: DE811469974
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Stadt: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land, Gliederung (NUTS): Karlsruhe, Stadtkreis (DE122)
Land: Deutschland
Telefon: +49 7219268730
Fax: +49 7219263985
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: fc418eae-4525-4a21-ad50-67e5ec2857bf - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 14/03/2025 08:57:42 (UTC+1)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 169144-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 53/2025
Datum der Veröffentlichung: 17/03/2025