2.1.6.
Ausschlussgründe
Rein innerstaatliche Ausschlussgründe: Es dürfen keine Ausschlussgründe nach § 124 Abs. 2 GWB erfüllt sein. Dies betrifft Ausschlussgründe nach § 21 Arbeitsnehmer-Entsendegesetz, § 98c des Aufenthaltsgesetzes § 19 Mindestlohngesetz und § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz sowie § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes, sofern der Anwendungsbereich des § 1 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (u. a. mind. 1.000 Mitarbeiter im Inland) eröffnet ist. Bei Bietergemeinschaften ist die Erklärung durch jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu machen. Die Anforderungen sind anhand der "Eigenerklärung Ausschlussgründe" (Formular 521 EU) nachzuweisen. Das Formular 521 EU kann den Vergabeunterlagen entnommen werden.
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Die Bieterin/der Bieter erklärt, dass das Unternehmen nicht zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder kein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse nicht abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat. Bei Bietergemeinschaften ist die Erklärung durch jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu machen. Die Anforderungen sind anhand der "Eigenerklärung Ausschlussgründe" (Formular 521 EU) nachzuweisen. Das Formular 521 EU kann den Vergabeunterlagen entnommen werden.
Korruption: Die Bieterin/der Bieter erklärt, dass keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt und auch gegen das Unternehmen keine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern), den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete), Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr). Bei Bietergemeinschaften ist die Erklärung durch jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu machen. Die Anforderungen sind anhand der "Eigenerklärung Ausschlussgründe" (Formular 521 EU) nachzuweisen. Das Formular 521 EU kann den Vergabeunterlagen entnommen werden.
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Die Bieterin/der Bieter erklärt, dass keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt und auch gegen das Unternehmen keine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland). Bei Bietergemeinschaften ist die Erklärung durch jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu machen. Die Anforderungen sind anhand der "Eigenerklärung Ausschlussgründe" (Formular 521 EU) nachzuweisen. Das Formular 521 EU kann den Vergabeunterlagen entnommen werden.
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Die Bieterin/der Bieter erklärt, dass das Unternehmen nicht im Rahmen der beruflichen Tätigkeit eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird. Bei Bietergemeinschaften ist die Erklärung durch jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu machen. Die Anforderungen sind anhand der "Eigenerklärung Ausschlussgründe" (Formular 521 EU) nachzuweisen. Das Formular 521 EU kann den Vergabeunterlagen entnommen werden.
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Die Bieterin/der Bieter erklärt, dass das Unternehmen nicht bei der Ausführung öffentlicher Aufträge gegen geltende umweltrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat. Bei Bietergemeinschaften ist die Erklärung durch jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu machen. Die Anforderungen sind anhand der "Eigenerklärung Ausschlussgründe" (Formular 521 EU) nachzuweisen. Das Formular 521 EU kann den Vergabeunterlagen entnommen werden.
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Die Bieterin/der Bieter erklärt, dass keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt und auch gegen das Unternehmen keine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen, § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte). Bei Bietergemeinschaften ist die Erklärung durch jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu machen. Die Anforderungen sind anhand der "Eigenerklärung Ausschlussgründe" (Formular 521 EU) nachzuweisen. Das Formular 521 EU kann den Vergabeunterlagen entnommen werden.
Betrugsbekämpfung: Die Bieterin/der Bieter erklärt, dass keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt und auch gegen das Unternehmen keine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden. Bei Bietergemeinschaften ist die Erklärung durch jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu machen. Die Anforderungen sind anhand der "Eigenerklärung Ausschlussgründe" (Formular 521 EU) nachzuweisen. Das Formular 521 EU kann den Vergabeunterlagen entnommen werden.
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Die Bieterin/der Bieter erklärt, dass keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt und auch gegen das Unternehmen keine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis und 233a des Strafgesetzbuchs (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung). Bei Bietergemeinschaften ist die Erklärung durch jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu machen. Die Anforderungen sind anhand der "Eigenerklärung Ausschlussgründe" (Formular 521 EU) nachzuweisen. Das Formular 521 EU kann den Vergabeunterlagen entnommen werden.
Zahlungsunfähigkeit: Die Bieterin/der Bieter erklärt, dass das Unternehmen nicht zahlungsunfähig ist. Bei Bietergemeinschaften ist die Erklärung durch jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu machen. Die Anforderungen sind anhand der "Eigenerklärung Ausschlussgründe" (Formular 521 EU) nachzuweisen. Das Formular 521 EU kann den Vergabeunterlagen entnommen werden.
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Die Bieterin/der Bieter erklärt, dass das Unternehmen nicht bei der Ausführung öffentlicher Aufträge gegen geltende arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat. Bei Bietergemeinschaften ist die Erklärung durch jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu machen. Die Anforderungen sind anhand der "Eigenerklärung Ausschlussgründe" (Formular 521 EU) nachzuweisen. Das Formular 521 EU kann den Vergabeunterlagen entnommen werden.
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Die Bieterin/der Bieter erklärt, dass über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder kein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse nicht abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat. Bei Bietergemeinschaften ist die Erklärung durch jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu machen. Die Anforderungen sind anhand der "Eigenerklärung Ausschlussgründe" (Formular 521 EU) nachzuweisen. Das Formular 521 EU kann den Vergabeunterlagen entnommen werden.
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.: Die Bieterin/der Bieter erklärt, dass das Unternehmen nicht im Rahmen der beruflichen Tätigkeit eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird. Bei Bietergemeinschaften ist die Erklärung durch jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu machen. Die Anforderungen sind anhand der "Eigenerklärung Ausschlussgründe" (Formular 521 EU) nachzuweisen. Das Formular 521 EU kann den Vergabeunterlagen entnommen werden.
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Die Bieterin/der Bieter erklärt, in Bezug auf dieses Vergabeverfahren in keinem Interessenskonflikt zu stehen. Bei Bietergemeinschaften ist die Erklärung durch jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu machen. Die Anforderungen sind anhand der "Eigenerklärung Ausschlussgründe" (Formular 521 EU) nachzuweisen. Das Formular 521 EU kann den Vergabeunterlagen entnommen werden.
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Die Bieterin/der Bieter erklärt, in dem Vergabeverfahren nicht bei der Vorbereitung des Vergabeverfahrens durch Beratung oder auf andere Art und Weise beteiligt gewesen zu sein. Bei Bietergemeinschaften ist die Erklärung durch jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu machen. Die Anforderungen sind anhand der "Eigenerklärung Ausschlussgründe" (Formular 521 EU) nachzuweisen. Das Formular 521 EU kann den Vergabeunterlagen entnommen werden.
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit: Die Bieterin/der Bieter erklärt, dass das Unternehmen nicht im Rahmen der beruflichen Tätigkeit eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird. Bei Bietergemeinschaften ist die Erklärung durch jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu machen. Die Anforderungen sind anhand der "Eigenerklärung Ausschlussgründe" (Formular 521 EU) nachzuweisen. Das Formular 521 EU kann den Vergabeunterlagen entnommen werden.
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Die Bieterin/der Bieter erklärt, dass das Unternehmen nicht in einem früheren öffentlichen Auftrags den Auftrag mangelhaft erfüllt hat bzw. dies nicht zu einer Vertragsstrafe oder vorzeitigen Kündigung oder einer entsprechenden Rechtsfolge geführt hat. Bei Bietergemeinschaften ist die Erklärung durch jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu machen. Die Anforderungen sind anhand der "Eigenerklärung Ausschlussgründe" (Formular 521 EU) nachzuweisen. Das Formular 521 EU kann den Vergabeunterlagen entnommen werden.
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Die Bieterin/der Bieter erklärt, dass das Unternehmen nicht bei der Ausführung öffentlicher Aufträge gegen geltende sozialrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat. Bei Bietergemeinschaften ist die Erklärung durch jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu machen. Die Anforderungen sind anhand der "Eigenerklärung Ausschlussgründe" (Formular 521 EU) nachzuweisen. Das Formular 521 EU kann den Vergabeunterlagen entnommen werden.
Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge: Die Bieterin/der Bieter erklärt, dass das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Beiträgen zur Sozialversicherung nachgekommen ist und diesbezüglich keine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung vorliegt bzw. das Unternehmen seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass sich das Unternehmen zur Zahlung der Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen Säumnis- und Strafzuschläge verpflichtet hat. Bei Bietergemeinschaften ist die Erklärung durch jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu machen. Die Anforderungen sind anhand der "Eigenerklärung Ausschlussgründe" (Formular 521 EU) nachzuweisen. Das Formular 521 EU kann den Vergabeunterlagen entnommen werden.
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Die Bieterin/der Bieter erklärt, dass das Unternehmen nicht die Tätigkeit eingestellt hat. Bei Bietergemeinschaften ist die Erklärung durch jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu machen. Die Anforderungen sind anhand der "Eigenerklärung Ausschlussgründe" (Formular 521 EU) nachzuweisen. Das Formular 521 EU kann den Vergabeunterlagen entnommen werden.
Entrichtung von Steuern: Die Bieterin/der Bieter erklärt, dass das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben nachgekommen ist und diesbezüglich keine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung vorliegt bzw. das Unternehmen seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass es sich zur Zahlung der Steuern und Abgaben einschließlich Zinsen Säumnis- und Strafzuschläge verpflichtet hat. Bei Bietergemeinschaften ist die Erklärung durch jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu machen. Die Anforderungen sind anhand der "Eigenerklärung Ausschlussgründe" (Formular 521 EU) nachzuweisen. Das Formular 521 EU kann den Vergabeunterlagen entnommen werden.
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: Die Bieterin/der Bieter erklärt, dass keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt und auch gegen das Unternehmen keine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen). Bei Bietergemeinschaften ist die Erklärung durch jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu machen. Die Anforderungen sind anhand der "Eigenerklärung Ausschlussgründe" (Formular 521 EU) nachzuweisen. Das Formular 521 EU kann den Vergabeunterlagen entnommen werden.