5.1.1. 
     
     
      Zweck
     
     
      Art des Auftrags: Dienstleistungen
     
     
      Haupteinstufung (cpv): 90721700 Schutz gefährdeter Arten
     
     
    
     
      5.1.2. 
     
     
      Erfüllungsort
     
     
      Land, Gliederung (NUTS): Ortenaukreis (DE134)
     
     
      Land: Deutschland
     
     
    
     
      5.1.6. 
     
     
      Allgemeine Informationen
     
     
      Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
     
     
      Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
     
     
    
     
      5.1.7. 
     
     
      Strategische Auftragsvergabe
     
     
      Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     
     
    
     
      5.1.10. 
     
     
      Zuschlagskriterien
     
     
      Kriterium:  
      
       Art: Qualität
      
      
       Bezeichnung: Qualitätskriterium
      
      
       Beschreibung: durchschnittlicher Netto-Jahresumsatz der letzten 3 Jahre
      
      
       Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
      
      
       Zuschlagskriterium — Zahl: 10
      
      
     
      Kriterium:  
      
       Art: Qualität
      
      
       Bezeichnung: Qualitätskriterium
      
      
       Beschreibung: Referenzen im Bereich Artenschutz
      
      
       Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
      
      
       Zuschlagskriterium — Zahl: 15
      
      
     
      Kriterium:  
      
       Art: Qualität
      
      
       Bezeichnung: Qualitätskriterium
      
      
       Beschreibung: Referenzen im Bereich der Planung von CEF-Maßnahmen / artenschutzrechtlichen Ausgleichsmaßnahmen im Sinne des § 44 Abs. 5 BNatSchG
      
      
       Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
      
      
       Zuschlagskriterium — Zahl: 30
      
      
     
      Kriterium:  
      
       Art: Qualität
      
      
       Bezeichnung: Qualitätskriterium
      
      
       Beschreibung: Erfahrungen mit der Umsiedlung von Eidechsen und Schrecken
      
      
       Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
      
      
       Zuschlagskriterium — Zahl: 20
      
      
     
      Kriterium:  
      
       Art: Qualität
      
      
       Bezeichnung: Qualitätskriterium
      
      
       Beschreibung: Erfahrungen im Bereich Monitoring zur Überprüfung der Funktionsfähigkeit von CEF-Maßnahmen / artenschutzrechtlichen Ausgleichsmaßnahmen
      
      
       Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
      
      
       Zuschlagskriterium — Zahl: 10
      
      
     
      Kriterium:  
      
       Art: Qualität
      
      
       Bezeichnung: Qualitätskriterium
      
      
       Beschreibung: Qualität, Vollständigkeit und Gesamteindruck der eingereichten Bewerbungsunterlagen
      
      
       Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
      
      
       Zuschlagskriterium — Zahl: 15
      
      
     
      Kriterium:  
      
       Art: Preis
      
      
       Bezeichnung: Preiskriterium
      
      
       Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
      
      
       Zuschlagskriterium — Zahl: 100
      
      
     
    
     
      5.1.15. 
     
     
      Techniken
     
     
      Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
     
     
      Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
     
     
      Elektronische Auktion: nein
     
     
    
     
      5.1.16. 
     
     
      Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
     
     
      Überprüfungsstelle: Vergabekammer beim Regierungspräsidium Karlsruhe
     
     
      Informationen über die Überprüfungsfristen: (1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
     
     
      Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Crocoll Consult GmbH
     
     
      TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)