Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Die formalen Nachweise zu den Erklärungen werden nach dem Wettbewerb von den Preisträgern und den Teilnehmern der engeren Wahl angefordert und geprüft. ___AUSWAHLKRITERIEN___A Nachweis eines oder mehrerer Erfolge (Preis, Ankauf, Anerkennung) in einem regelgerechten Wettbewerb, z.B. durch eine "Wettbewerbe Aktuell"-Dokumentation. Es können auch Projekte eingereicht werden, die als verantwortlicher Projektleiter in einem anderen Büro selbständig abgewickelt wurden, wenn dies die Büroinhaber bestätigen. - Formblatt DIN A4 mit Daten der Referenz (Art des Erfolgs, Jahr der Auszeichnung, Wettbewerbsart, Auslober mit Adresse, Verfasser (= Name des Bewerbers), - Darstellung je Referenz auf max. 1 DIN A4 Seite: Zeichnungen, Abbildungen, Erläuterungen. Bewertung mit max. 3 Punkten (bewertet wird die Anzahl der Preise, Ankäufe, Anerkennungen). 1 Preis, Ankauf, Anerkennung = 1 Punkt 2 Preise, Ankäufe, Anerkennungen = 2 Punkte 3 und mehr Preise, Ankäufe, Anerkennungen = 3 Punkte ___B Nachweis eines oder mehrerer ausgezeichneter realisierter Projekte, z.B. durch Auszeichnung beispielhaftes Bauen, Hugo-Häring-Auszeichnung, Landschaftsarchitekturpreis BDLA oder ähnliche vergleichbare Preise etc., die durch eine Fachjury verliehen worden sind. Es können auch Projekte eingereicht werden, die als verantwortlicher Projektleiter in einem anderen Büro selbständig abgewickelt wurden, wenn dies die Büroinhaber bestätigen. - Formblatt DIN A4 mit Daten der Referenz: Bezeichnung, Art der Auszeichnung, Bauherr, Verfasser (= Name des Bewerbers), Jahr der Fertigstellung, bearbeitete Leistungsphasen nach HOAI, Erstellungskosten. - Darstellung je Referenz auf max. 1 DIN A4 Seite: Zeichnungen, Abbildungen, Erläuterungen. Bewertung mit max. 3 Punkten (bewertet wird die Anzahl der Auszeichnungen). 1 Auszeichnung = 1 Punkt 2 Auszeichnungen = 2 Punkte 3 oder mehr Auszeichnungen = 3 Punkte ___C Nachweis eines oder mehrerer (vergleichbarer) realisierter Projekte (KG 500: mind. 1,0 Mio. EUR brutto) Es können auch Projekte eingereicht werden, die als verantwortlicher Projektleiter in einem anderen Büro selbständig abgewickelt wurden, wenn dies die Büroinhaber bestätigen. Durchführung der wesentlichen Leistungsphasen (mind. LPH 2 - 8). - Formblatt DIN A4 mit Daten der Referenz: Bezeichnung, Bauherr, Verfasser (= Name des Bewerbers), Jahr der Fertigstellung, bearbeitete Leistungsphasen nach HOAI, Erstellungskosten. - Darstellung auf max. 1 DIN A4 Seite: Zeichnungen, Abbildungen, Erläuterungen. Bewertung mit max. 4 Punkten mehrere Referenzen können bis zu 4 Punkten addiert werden. 1 realisiertes Projekt = 1 Punkt 1 vergleichbares realisiertes Projekt (Sharedspace-Flächen, Straßen, Plätze) = 2 Punkte ___AUSWAHL Den Nachweis der fachlichen Eignung und Kompetenz erbringen die Bewerber anhand von Nachweisen, Erklärungen und Referenzen in Form von Projektblättern, in denen sie darlegen, inwieweit sie den Auswahlkriterien genügen. Die Vorprüfung überprüft anhand der Projektblätter die dort dargestellten Referenzen - mit maximal 10 möglichen Punkten. Bewerber, die 5 oder mehr Punkte erreichen, sind als Teilnehmer des Planungswettbewerbs qualifiziert. Dabei ist aus den Bereichen A oder B mindestens ein Punkt nachzuweisen. Zusätzlich ist aus dem Bereich C mindestens ein Punkt nachzuweisen. Qualifizieren sich mehr als 15 Bewerber, entscheidet das Los.__________________ Teilnahmeberechtigt sind Landschaftsarchitekt/innen. Die Beratung durch Verkehrsplaner wird empfohlen. Teilnahmeberechtigt sind natürliche und juristische Personen, die die geforderten fachlichen Anforderungen erfüllen. Bei natürlichen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn sie gemäß Rechtsvorschrift ihres Herkunftsstaates berechtigt sind, am Tage der Bekanntmachung die Berufsbezeichnung Landschaftsarchitekt zu führen. Ist in dem Herkunftsstaat des Bewerbers die Berufsbezeichnung nicht gesetzlich geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung gemäß der Richtlinie 2005/36/EG - "Berufsanerkennungsrichtlinie" - gewährleistet ist. Bei juristischen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn zu ihrem satzungsgemäßen Geschäftszweck Planungsleistungen gehören, die der anstehenden Planungsaufgabe entsprechen, und wenn der bevollmächtigte Vertreter der juristischen Person und der Verfasser der Wettbewerbsarbeit die fachlichen Anforderungen erfüllt, die an natürliche Personen gestellt werden. Arbeitsgemeinschaften natürlicher und juristischer Personen sind ebenfalls teilnahmeberechtigt, wenn jedes Mitglied der Arbeitsgemeinschaft teilnahmeberechtigt ist. Mehrfachbewerbungen natürlicher oder juristischer Personen oder von Mitgliedern von Arbeitsgemeinschaften führen zum Ausschluss der Beteiligten. Teilnahmehindernisse sind in § 4 (2) RPW beschrieben. Sachverständige, Fachplaner oder andere Berater unterliegen nicht den Teilnahmebedingungen.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Mindestpunktzahl: 5