5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 71240000 Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Freiburg
Postleitzahl: 79177
Land, Gliederung (NUTS): Freiburg im Breisgau, Stadtkreis (DE131)
Land: Deutschland
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für den Teilnahmeantrag
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Zugelassene Unternehmensformen
Beschreibung: Zum Verfahren zugelassen sind Einzelunternehmen, GbR, GmbH, Bewerbergemeinschaft oder andere mit Angabe der Nr. der Eintragung in einem öffentlichen Register und Registergericht oder Genehmigungsbehörde falls zutreffend.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Nachweis des besonderen Berufsstandes gem. § 75 (1) und (3) VgV
Beschreibung: Als Berufsqualifikation wird der Beruf "Architektin" oder "Architekt" von mindestens einer Person des Unternehmens gefordert (Nachweis Eintragung in die Architektenliste einer deutschen Architektenkammer). Die Qualifikation kann vom Projektteam erfüllt werden oder einer anderen Person des Unternehmens. Die Qualifikation kann nicht über eine Eignungsleihe erbracht werden. Juristische Personen sind nur zugelassen, wenn zu ihrem satzungsgemäßen Geschäftszweck Planungsleistungen gehören, die der anstehenden Planungsaufgabe entsprechen und wenn sie für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Berufsangehörigen benennen, der die zuvor genannten Zulassungsvoraussetzungen erfüllt. Nachweis bei Bewerbern mit Sitz in einem EU-Staat durch Vorlage des nach dem Recht des Herkunftsstaates des Bewerbers maßgeblichen Dokuments gemäß Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Erforderliche Angaben und Nachweise
Beschreibung: Der öffentliche Teilnahmewettbewerb dient der Auswahl interessierter und geeigneter Bewerber. Der Nachweis der Eignung des Unternehmens bzw. der Bewerbergemeinschaft wird anhand der nachfolgend geforderten Erläuterungen und Nachweise geprüft. 1. Angaben zum Bewerber (Name und Rechtsform des Unternehmens, Vertretung, Kontaktdaten). 2. Erklärung zur Zusammensetzung bei einer Bewerber-/Bietergemeinschaft (§ 43 VgV). 3. Erklärung zu vorgesehenen Nachunternehmerleistungen, sofern im Auftragsfall Teile des Auftrags als Unterauftrag an Nachunternehmen vergeben werden sollen (§ 36 VgV). 4. Eigenerklärung zu einer beabsichtigten Eignungsleihe, sofern zum Nachweis der Eignung die Leistungsfähigkeit eines anderen Unternehmens in Anspruch genommen wird (§ 47 VgV). 5. Eigenerklärung, dass die Leistungserbringung unabhängig von Ausführungs- und Lieferinteressen erfolgt, insbesondere durch wirtschaftliche Verknüpfungen mit anderen Unternehmen und dass keine Interessen bestehen, die im Widerspruch zur Ausführung des Auftrags stehen oder diese nachteilig beeinflussen könnten (§ 46 Abs. 2 VgV). 6. Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 123 und § 124 GWB. 7. Eigenerklärung, dass die Tariftreue- und Mindestentgeltverpflichtungen nach dem Landestariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden- Württemberg (LTMG) erfüllt werden. 8. Eigenerklärung zur Einhaltung der Sanktionen der EU gegen russische Unternehmen / Personen / Lieferanten (Auftragsverbot). 9. Nachweis, dass das Unternehmen über den gesamten Leistungszeitraum über eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung in Höhe von mind. 1,5 Mio. Euro für Personenschäden und mind. 1,0 Mio. Euro für Sachschäden verfügt. Die Schadensersatzleistung muss mindestens das Zweifache der Versicherungssumme pro Jahr betragen (§ 45 Abs.1 Nr. 3 und Abs. 4 Nr. 2 VgV). 10. Nachweis besondere Berufsqualifikation gemäß § 75 VgV 11. Angaben zum vorgesehenen Projektteam gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV (Name und Qualifikation der Projektleitung, Stellvertretende Projektleitung, Bauleitung). 12. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Eignungsprüfung gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Referenzobjekt Büro
Beschreibung: Als geeignet werden Bewerber eingestuft, die ein Referenzobjekt gemäß den Mindestanforderungen erbracht haben. Diese Referenz dient der Feststellung der Eignung (keine Wertung). Wird eine der Mindestanforderungen nicht abgebildet, ist die Eignung nicht gegeben. Vorgaben zu Mindestforderungen: Es handelt sich um eine Erweiterung / einen Neubau Nichtwohngebäude. Referenzprojekt mind. in HZ III gem. § 35 HOAI eingeordnet. Die Inbetriebnahme des Referenzobjektes ist zum Zeitpunkt der Veröffentlichung der Bekanntmachung abgeschlossen und liegt nicht länger als 3 Jahre zurück. Es wurden mind. die Leistungsphasen 2 – 8 vollständig selbst erbracht. Vergleichbare Größenordnung (Kostengruppen 300 + 400) mind. 1,5 Mio. € netto. Doppelnennungen sind möglich.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Referenzobjekt 1 – Erweiterung Nichtwohngebäude
Beschreibung: Es handelt sich um eine Erweiterung Nichtwohngebäude. Referenzprojekt mind. in HZ III gem. § 35 HOAI eingeordnet. Die Inbetriebnahme des Referenzobjektes ist zum Zeitpunkt der Veröffentlichung der Bekanntmachung abgeschlossen und liegt nicht länger als 3 Jahre zurück. Es wurden mind. die Leistungsphasen 2 – 8 vollständig selbst erbracht. Vergleichbare Größenordnung (Kostengruppen 300 + 400) mind. 2,0 Mio. € netto. Die Wertung erfolgt gemäß der beigefügten Bewertungsmatrix. Die Gewichtung der Unterkriterien und die Bewertungsmethodik kann der Anlage „Bewertungsmatrix“ in den Bewerbungsunterlagen entnommen werden.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Gewichtung (Punkte, genau): 40
Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Referenzobjekt 2 – Beauftragung durch öffentlichen Auftraggeber
Beschreibung: Beauftragung durch öffentlichen Auftraggeber. Referenzprojekt mind. in HZ III gem. § 35 HOAI eingeordnet. Die Inbetriebnahme des Referenzobjektes ist zum Zeitpunkt der Veröffentlichung der Bekanntmachung abgeschlossen und liegt nicht länger als 3 Jahre zurück. Es wurden mind. die Leistungsphasen 2 – 8 vollständig selbst erbracht. Vergleichbare Größenordnung (Kostengruppen 300 + 400) mind. 1,5 Mio. € netto Die Wertung erfolgt gemäß der beigefügten Bewertungsmatrix. Die Gewichtung der Unterkriterien und die Bewertungsmethodik kann der Anlage „Bewertungsmatrix“ in den Bewerbungsunterlagen entnommen werden.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Gewichtung (Punkte, genau): 20
Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Referenzobjekt 3 – Erweiterungsmaßnahme im laufenden Betrieb
Beschreibung: Erweiterungsmaßnahme im laufenden Betrieb Referenzprojekt mind. in HZ III gem. § 35 HOAI eingeordnet. Die Inbetriebnahme des Referenzobjektes ist zum Zeitpunkt der Veröffentlichung der Bekanntmachung abgeschlossen und liegt nicht länger als 3 Jahre zurück. Es wurden mind. die Leistungsphasen 5 – 8 vollständig selbst erbracht. Vergleichbare Größenordnung (Kostengruppen 300 + 400) mind. 2,0 Mio. € netto. Die Wertung erfolgt gemäß der beigefügten Bewertungsmatrix. Die Gewichtung der Unterkriterien und die Bewertungsmethodik kann der Anlage „Bewertungsmatrix“ in den Bewerbungsunterlagen entnommen werden.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Gewichtung (Punkte, genau): 20
Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Beschäftigtenzahl
Beschreibung: Durchschnittliche Anzahl der fachbezogenen Mitarbeitenden (inkl. Unternehmensleitung) im Bereich Gebäudeplanung (ohne freie und kaufmännische Mitarbeitende sowie Praktikanten und Hilfskräfte) in den Jahren 2021 bis 2023 und zum Zeitpunkt der Bekanntmachung. Die Wertung erfolgt gemäß der beigefügten Bewertungsmatrix. Die Gewichtung der Unterkriterien und die Bewertungsmethodik kann der Anlage „Bewertungsmatrix“ in den Bewerbungsunterlagen entnommen werden.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Gewichtung (Punkte, genau): 20
Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Vorgehensweise bei mehr als 3 geeigneten Bewerbern
Beschreibung: Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern: Das Büro Harter + Kanzler & Partner Freie Architekten BDA – PartG mbB wird gesetzt. Es sollen das gesetzte Büro sowie 3 weitere Büros/ Bewerbergemeinschaften für die 2. Stufe des Verfahrens ausgewählt werden. Bestehen bei der Begrenzung der Bewerberhöchstzahl Punktgleichheiten bei der Gesamtpunktzahl, erfolgt eine Auslosung entsprechend § 75 Abs. 6 VgV.
Anwendung dieses Kriteriums: Nicht verwendet
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens:
Mindestzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 4
Höchstzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 4
Der Erwerber behält sich das Recht vor, den Auftrag aufgrund der ursprünglichen Angebote ohne weitere Verhandlungen zu vergeben
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Beschreibung: Qualität der vorgestellten Herangehensweise an die Aufgabenstellung sowie deren Erläuterungen in der Vergabeverhandlung sowie die Qualität der Ausführungen/ Antworten auf die in der Vergabeverhandlung besprochenen Fragenkomplexe zum vorgesehenen Projekt
Gewichtung (Punkte, genau): 35
Kriterium:
Art: Qualität
Beschreibung: Einschätzung der Fachkompetenz der vorgesehenen verantwortlichen Projektmitarbeiter und des Zusammenwirkens des Projektteams (aufgrund des persönlichen Eindrucks im Vergabeverhandlungsgespräch
Gewichtung (Punkte, genau): 35
Kriterium:
Art: Preis
Beschreibung: Honorarangebot – Plausibilität/ Höhe des Honorarangebotes in Relation zum günstigsten Honorarangebot (auf Grundlage des verbindlichen Honorarangebotes)
Gewichtung (Punkte, genau): 30
Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde: Für die Zuschlagskriterien 1 und 2 werden anhand der jeweiligen Beurteilungskriterien durch das Gremium jeweils bis zu 5 Wertungspunkte vergeben. Die Bewertung erfolgt anhand der vorgenannten Beurteilungskriterien und im Vergleich zu den Darstellungen der Mitbietenden. Die Vergabe dieser Wertungspunkte erfolgt nach folgendem Bewertungsschema: 5 Punkte: völlig überzeugend, da sehr hohe Qualität der Ausführungen bzw. sehr hohe Kompetenz. 4 Punkte: gut überzeugend, da hohe Qualität der Ausführungen bzw. hohe Kompetenz. 3 Punkte: überzeugend, da mittlere Qualität der Ausführungen bzw. mittlere Kompetenz. 2 Punkte: wenig überzeugend, da geringe Qualität der Ausführungen bzw. geringe Kompetenz. 1 Punkt: sehr wenig überzeugend, sehr geringe Qualität der Ausführungen bzw. keine Kompetenz. 0 Punkte: keine Angabe / nicht wertbar. Das Vergabekriterium 3 wird nach folgender Berechnungsformel bewertet: die Bewertung des günstigsten Honorarangebotes erfolgt mit 5 Punkten, die Bewertung der weiteren Honorarangebote erfolgt linear in Relation zum günstigsten Honorarangebot: (günstigstes Honorarangebot / weiteres Honorarangebot) x 5 Punkte. Zwischenwerte werden auf eine Dezimalstelle interpoliert. Die Wertungspunkte werden dann mit dem entsprechenden Gewichtungsfaktor multipliziert, hieraus ergibt sich dann eine Wertungszahl je Kriterium. Die Summe aller Wertungszahlen beträgt maximal 100 Punkte
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 07/03/2025 14:00:00 (UTC+1)
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 17/03/2025 11:00:00 (UTC+1)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Der vollständig ausgefüllte und in Textform unterschriebene Teilnahmeantrag ist zwingend einzureichen und wird nicht nachgefordert.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Zusätzliche Informationen: Der vollständig ausgefüllte und in Textform unterschriebene Teilnahmeantrag ist zwingend einzureichen und wird nicht nachgefordert.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Informationen über die Überprüfungsfristen: Der Antrag auf ein Nachprüfungsverfahren ist nach § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen -GWB- unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nummer 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt. Auf die grundsätzlichen Regelungen zu Nachprüfungsverfahren in den §§ 155 - 184 GWB wird verwiesen.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
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