1. Zuständige Behörde
1.1.
Zuständige Behörde
Offizielle Bezeichnung: Landkreis Karlsruhe
Rechtsform der zuständigen Behörde: Regionale Gebietskörperschaft
Der Erwerber ist ein Auftraggeber
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Verkehrsleistungen des öffentlichen Personennahverkehrs im Linienbündel Bruchsal Nord des Landkreises Karlsruhe
Beschreibung: Der Landkreis Karlsruhe beabsichtigt als ÖPNV-Aufgabenträger nach § 6 Abs. 1 ÖPNVG Baden-Württemberg und zuständige Behörde gem. Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 die wettbewerbliche Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags (Brutto-Vertrag) mit Betriebsbeginn zum Fahrplanwechsel im Dezember 2026. Vergeben wird auf Basis des gemeinsamen Nahverkehrsplans der baden-württembergischen Aufgabenträger des Karlsruher Verkehrsverbundes aus dem Jahr 2014 die Erbringung von zu konzessionierenden Linienverkehren in Form von Buslinien- sowie On Demand-Verkehren (Linienbedarfsverkehre nach § 44 PBefG) im Linienbündel "Bruchsal Nord" für neun Jahre. Das Linienbündel besteht aktuell aus den Buslinien 131, 132, 133 und 140, deren Fahrplanangebot über die Fahrplanauskunft des KVV unter www.kvv.de abgerufen werden kann. Zur Ergänzung des Busangebots in den Schwachlastzeiten ist ab Betriebsbeginn, voraussichtlich in Teilen des Linienbündels, ein On Demand-Bediengebiet einzurichten. Das Angebot des Bieters muss gem. § 8a Abs. 2 S. 4 PBefG die Gesamtleistung des Linienbündels umfassen und wird auf der Grundlage der Gesamtleistung bewertet. Aktuell sind die Leistungs- und Qualitätsmerkmale des Linienbündels für den Betriebsbeginn im Dezember 2026 noch nicht abschließend geklärt. Hierzu wird voraussichtlich im Laufe des Jahres 2025 eine ergänzende Vorinformation veröffentlicht.
Verfahrensart: Wettbewerbsausschreibung (Artikel 5(3) der Verordnung 1370/2007)
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße)
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: 1. Hinweis auf die Frist für eigenwirtschaftliche Anträge: Bei dem vorliegenden Dokument handelt es sich um eine Vorinformation (Vorabbekanntmachung) im Sinne des Art. 7 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007. Der öffentliche Auftraggeber wird zu einem späteren Zeitpunkt eine ergänzende Vorinformation nach § 8a Abs. 2 PBefG in Form einer Berichtigung veröffentlichen, in der dann auch die für den beabsichtigten Dienstleistungsauftrag vorgesehenen Anforderungen im Sinne des § 8a Abs. 2 Satz 3 PBefG dargestellt werden. Die vorliegende Vorinformation löst noch nicht die Drei-Monatsfrist nach § 8a Abs. 2 Satz 2 i. V. m. § 12 Abs. 6 Satz 1 PBefG für die Stellung eines Antrags auf Erteilung einer Genehmigung für einen eigenwirtschaftlichen Verkehr mit Kraftfahrzeugen im Linienverkehr aus. Die Drei-Monatsfrist wird erst mit der späteren, ergänzenden Vorinformation in Gang gesetzt. - 2. Anforderungen: Die mit dem beabsichtigten öffentlichen Dienstleistungsauftrag verbundenen Anforderungen an Fahrplan, Beförderungsentgelt und Standards für die Gesamtleistung des Linienbündels „Bruchsal Nord“ (§ 8a Abs. 2 S. 3 PBefG) bilden auch die Grundlage für etwaige eigenwirtschaftliche Genehmigungsanträge. Die Anforderungen werden im Rahmen der o. g. ergänzenden Vorinformation konkretisiert. - 3. Qualitätssicherungsvereinbarung: Sollte es zu einem eigenwirtschaftlichen Antrag auf das Bündel kommen, hat das Unternehmen, das eine gültige Liniengenehmigung erhält, zur Absicherung der angebotenen und zugesicherten Leistungen und Qualitäten eine Qualitätssicherungsvereinbarung abzuschließen. Partner dieser Vereinbarung ist der gem. § 15 Abs. 3 S. 2 PBefG in die Kontrolle einzubindende Aufgabenträger. Bestandteile der Qualitätsvereinbarung sind u. a. Informationspflichten des Betreibers, die Zusammenarbeit zwischen Betreiber und Aufgabenträger sowie das Recht des Aufgabenträgers, die Mindestbedienungsstandards bzw. die verbindlichen Zusicherungen des Betreibers mittels ihm geeignet erscheinender Maßnahmen zu kontrollieren. - 4. Vertragslaufzeit und Verlängerungsoption: Betriebsbeginn ist der Fahrplanwechsel im Dezember 2026. Die Vertragslaufzeit beträgt 9 Jahre (ab Betriebsbeginn). Der Vertrag wird eine einmalige einseitige Verlängerungsoption der Vertragslaufzeit durch den Aufgabenträger um weitere 12 Monate enthalten. - 5. Klarstellung Verfahrensart: Die Angabe unter „Verfahrensart“ wird im Formular automatisch voreingetragen und trifft nicht zu. Geplant ist die wettbewerbliche Vergabe eines Dienstleistungsauftrags (Brutto-Vertrag) nach Artikel 5 Abs. 1 Satz 2 VO (EG) Nr. 1370/2007 i. V. m. den Bestimmungen des GWB und der VgV im Rahmen eines offenen Verfahrens.
Rechtsgrundlage:
Verordnung (EG) Nr. 1370/2007
5. Los
5.1.
Los: LOT-0000
Titel: Verkehrsleistungen des öffentlichen Personennahverkehrs im Linienbündel Bruchsal Nord des Landkreises Karlsruhe
Beschreibung: Das Linienbündel besteht aktuell aus den folgenden Buslinien: 131 Kronau - Weiher - Ubstadt - Bruchsal; 132 Östringen - Mingolsheim - Langenbrücken - Stettfeld - Ubstadt - Bruchsal; 133 Kronau - Mingolsheim - Östringen; 140 Ubstadt-Weiher/Zeutern - Stettfeld - Langenbrücken - Mingolsheim - Östringen. Deren aktuelles Fahrplanangebot kann über die Fahrplanauskunft des KVV unter www.kvv.de abgerufen werden. Der Leistungsumfang im Buslinienbetrieb soll – außer in den Schwachlastzeiten (s. u.) – mindestens im derzeitigen Umfang beibehalten werden. Bei den bestehenden Linien können vereinzelt Anpassungen hinsichtlich der Fahrzeiten, Taktzeiten, Bedienzeiträume, Linienwege und Kapazitäten erfolgen. Die Anbindung bisher nicht vom ÖPNV erschlossener Bereiche wird geprüft. Ebenso wird die Einrichtung weiterer bzw. die Verlegung bestehender Haltestellen geprüft. Zur Ergänzung des Busangebots in den Schwachlastzeiten ist ab Betriebsbeginn, voraussichtlich in Teilen des Linienbündels, ein On Demand-Bediengebiet einzurichten. Der On Demand-Verkehr gem. § 44 PBefG soll das Busangebot in den Schwachlastzeiten ergänzen bzw. sukzessive ersetzen. Die notwendige Software für die Disposition der On Demand-Verkehre wird vom KVV gestellt. Der öffentliche Dienstleistungsauftrag wird Regelungen zum Einsatz von Fahrzeugen mit alternativen Antrieben enthalten. Nähere Informationen zu den Leistungs- und Qualitätsmerkmalen des Linienbündels wird die o. g. ergänzende Vorinformation enthalten.
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße)
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Karlsruhe, Landkreis (DE123)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Städte Bruchsal und Östringen (jeweils nur die Kernstadt) sowie Gemeinden Bad-Schönborn, Kronau, Ubstadt-Weiher
5.1.3.
Beabsichtigter Beginn und Laufzeit des Vertrags
Datum des Beginns: 13/12/2026
Enddatum der Laufzeit: 08/12/2035
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landkreis Karlsruhe
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
8. Organisationen
8.1.
ORG-0000
Offizielle Bezeichnung: Landkreis Karlsruhe
Registrierungsnummer: 08215-A4990-92
Postanschrift: Kriegsstraße 100
Stadt: Karlsruhe
Postleitzahl: 76133
Land, Gliederung (NUTS): Karlsruhe, Landkreis (DE123)
Land: Deutschland
Telefon: 0721 936 64200
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: db12da98-f523-4402-a348-0398cfd978ff - 01
Formulartyp: Planung
Art der Bekanntmachung: Vorinformation zu öffentlichen Personenverkehrsdiensten
Unterart der Bekanntmachung: T01
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 03/02/2025 00:00:00 (UTC+1)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2.
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 77983-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 25/2025
Datum der Veröffentlichung: 05/02/2025