2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Bauleistung
Haupteinstufung (cpv): 45421132 Einbau von Fenstern
Zusätzliche Einstufung (cpv): 45421100 Einbau von Türen und Fenstern sowie Zubehör
2.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Hebelstraße 15
Stadt: Titisee-Neustadt
Postleitzahl: 79822
Land, Gliederung (NUTS): Breisgau-Hochschwarzwald (DE132)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Bekanntmachungs-ID: CXS0YBXYT6EDDACL - Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots erfolgt auf der Grundlage des besten Preis-Leistungs-Verhältnisses. - Mit Abgabe eines Angebots verzichten die Bieter auf die Geltendmachung entstandener sowie evtl. entstehender Kosten. Der unterlegene Bieter erteilt bereits mit Abgabe des Angebotes seine Zustimmung dazu, dass das WM seine sämtlichen Angebotsunterlagen einer datenschutzgerechten Vernichtung zuführt, sollte der unterlegene Bieter nicht innerhalb von 30 Kalendertagen nach Ablauf der Zuschlagsfrist die Herausgabe der Unterlagen ausdrücklich verlangen. Die Kosten der Rücksendung hat der Bieter zu tragen. -Der Auftraggeber teilt auf Antrag den Bietern die wesentlichen Gründe für die Ablehnung ihrer Bewerbung oder ihres Angebotes mit. Daneben werden auch die Merkmale und Vorteile des erfolgreichen Angebotes und der Name des erfolgreichen Bieters angegeben, vgl. § 46 UVgO/§ 19 VOB/A - Abschnitt 1/§ 62 VgV . - Sofern bereits im Angebot Gründe geltend gemacht werden, die gegen eine Bekanntmachung sprechen, entscheidet der Auftraggeber nach pflichtgemäßem Ermessen, vgl. § 46 Abs. 2 UVgO i.V.m. § 30 Abs. 2 UVgO/§ 39 VgV/§ 12 VOB/A . Ein Angebot gilt als nicht berücksichtigt, wenn bis zum Ablauf der Zuschlagsfrist kein Auftrag erteilt wurde. Der Auftraggeber behält sich die teilweise oder vollständige Aufhebung des Vergabeverfahrens vor. Die Aufhebung wird den Bietern elektronisch mitgeteilt. -Gemäß § 6 Wettbewerbsregistergesetz wird von dem Bieter, der voraussichtlich den Zuschlag erhalten soll, eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister angefordert. Eintragungen können zum Ausschluss führen. - Der Bieter hat - auch nach Beendigung der Angebotsphase und Nichtzustandekommen des Vertrages - über die ihm bei seiner Tätigkeit bekannt gewordenen vertraulichen Daten des Auftraggebers Verschwiegenheit zu bewahren. Unter vertraulichen Daten sind insbesondere Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie auch sämtliche Kenntnisse, die im Rahmen von Ausschreibungen, Vorarbeiten von Ausschreibungen oder Teststellungen erlangt werden, wie zum Beispiel die Daten der teilnehmenden Bieter, deren Preise, angebotene Geräte, Dienstleistungen oder Ähnliches, zu zählen. Er hat hierzu auch die mit der Erstellung des Angebotes beschäftigten Mitarbeiter zu verpflichten. Insbesondere dürfen die Vergabeunterlagen nur zur Erstellung eines Angebots verwendet werden. Ein grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Verstoß des Bieters gegen die Verschwiegenheitspflicht führt zum Ausschluss vom Verfahren und verpflichtet zudem zum Ersatz aller hieraus erwachsenden Schäden. - Eine (auch auszugsweise) Weitergabe solcher Unterlagen an Dritte ist nicht gestattet. Auch für den Fall, dass Sie sich nicht an der Ausschreibung beteiligen, sind Sie verpflichtet, über sämtliche Details Verschwiegenheit zu wahren und die Unterlagen ggf. dauerhaft und nicht wiederherstellbar zu vernichten. - Abweichende AGB´s des Bieters entfalten keine rechtlichen Wirkungen" (BGH, Urt. v. 18.06.2019 - X ZR 86/17).
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vob-a-eu -
2.1.6.
Ausschlussgründe
Rein innerstaatliche Ausschlussgründe: Ausschluss: bei festgestellten rein nationalen Ausschlussgründen (siehe Eigenerklärung-Nichtvorliegen Ausschlussgründe nach GWB).
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Ausschluss: wenn mit Insolvenz vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet wist/wurde (siehe Eigenerklärung-Nichtvorliegen Ausschlussgründe nach GWB).
Korruption: Ausschluss: bei festgestellter Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung (siehe Eigenerklärung-Nichtvorliegen Ausschlussgründe nach GWB)
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Ausschluss: bei Bildung krimineller Vereinigungen (siehe Eigenerklärung-Nichtvorliegen Ausschlussgründe nach GWB).
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Ausschluss: bei festgestellten Wettbewerbsbeschränkenden Vereinbarungen (siehe Eigenerklärung-Nichtvorliegen Ausschlussgründe nach GWB).
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Ausschluss: bei festgestellten Verstößen gegen umweltrechtliche Verpflichtungen (siehe Eigenerklärung-Nichtvorliegen Ausschlussgründe nach GWB).
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Ausschluss: bei festgestellten Geldwäschen oder Terrorismusfinanzierung (siehe Eigenerklärung-Nichtvorliegen Ausschlussgründe nach GWB).
Betrugsbekämpfung: Ausschluss: bei festgestellten Betrug oder Subventionsbetrug (siehe Eigenerklärung-Nichtvorliegen Ausschlussgründe nach GWB).
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Ausschluss: bei festgestellten Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung Beschreibung (siehe Eigenerklärung-Nichtvorliegen Ausschlussgründe nach GWB).
Zahlungsunfähigkeit: Ausschluss: bei festgestellter Zahlungsunfähigkeit (siehe Eigenerklärung-Nichtvorliegen Ausschlussgründe nach GWB).
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Ausschluss: bei festgestellten Verstößen gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen (siehe Eigenerklärung-Nichtvorliegen Ausschlussgründe nach GWB).
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Ausschluss: bei festgestellter Insolvenz (siehe Eigenerklärung-Nichtvorliegen Ausschlussgründe nach GWB).
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.: Ausschluss: bei festgestellter Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens (siehe Eigenerklärung-Nichtvorliegen Ausschlussgründe nach GWB).
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Ausschluss: bei festgestelltem Interessenkonflikt (siehe Eigenerklärung-Nichtvorliegen Ausschlussgründe nach GWB).
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Ausschluss: bei festgestellter Wettbewerbverzerrung wegen Vorbefassung (siehe Eigenerklärung-Nichtvorliegen Ausschlussgründe nach GWB).
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit: Ausschluss: bei festgestellter schweren Verfehlung (siehe Eigenerklärung-Nichtvorliegen Ausschlussgründe nach GWB).
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Ausschluss: bei festgestellter mangelhaften Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags (siehe Eigenerklärung-Nichtvorliegen Ausschlussgründe nach GWB).
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Ausschluss: bei festgestellten Verstoßen gegen sozialrechtliche Verpflichtungen (siehe Eigenerklärung-Nichtvorliegen Ausschlussgründe nach GWB).
Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge: Ausschluss: bei festgestellten Verstößen gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen (siehe Eigenerklärung-Nichtvorliegen Ausschlussgründe nach GWB).
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Ausschluss: bei festgestellter Einstellung der beruflichen Tätigkeit (siehe Eigenerklärung-Nichtvorliegen Ausschlussgründe nach GWB).
Entrichtung von Steuern: Ausschluss: bei festgestellten Verstößen gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben (siehe Eigenerklärung-Nichtvorliegen Ausschlussgründe nach GWB).
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: Ausschluss: bei festgestellter Bildung terroristischer Vereinigungen (siehe Eigenerklärung-Nichtvorliegen Ausschlussgründe nach GWB).