1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Gemeinde Zweiflingen
Rechtsform des Erwerbers: Lokale Gebietskörperschaft
Der Erwerber ist ein Auftraggeber
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Gewährung einer Zuwendung im Rahmen der WiLü-Förderung durch die Gemeinde Zweiflingen
Beschreibung: Der Konzessionsgeber plant, zur Versorgung aller Bürger im Projektgebiet mit breitbandigen Telekommunikationsdiensten den Bau und Betrieb eines Gigabit-Netzes in den ausgeschriebenen Versorgungsgebieten, sowie die Erbringung von Endkundendienstleistungen in Auftrag zu geben. Die Gemeinde Zweiflingen hat im Rahmen des Förderprogramms des Bundes (Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ vom 31.03.2023 (Gigabit-Richtline) eine Förderung im Wirtschaftlichkeitslückenmodell beantragt. Ebenso nach der Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums.
Kennung des Verfahrens: e4b0fe75-497d-4de1-97d1-c8eeea277b11
Interne Kennung: 672/24-AZ
Verfahrensart: Sonstiges zweistufiges Verfahren
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 64200000 Fernmeldedienste
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Hohenlohekreis (DE119)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/23/EU
konzvgv -
5. Los
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Gewährung einer Zuwendung im Rahmen der WiLü-Förderung durch die Gemeinde Zweiflingen
Beschreibung: Der Konzessionsnehmer soll – soweit vorhanden – sein eigenes Netz, – soweit wirtschaftlich sinnvoll – angemietete Netzteile Dritter sowie die vorhandene öffentliche Infrastruktur als Grundlage für die Planung und die Errichtung eines Gigabit-Netzesdes Netzes einbringen bzw. nutzen. Der Netzbetreiber erhält hier-bei das Recht bzw. übernimmt die Verpflichtung, die entsprechende Breitband-infrastruktur zu errichten, aktive Komponenten zu installieren, das Gigabitnetz in Betrieb zu nehmen und zu betreiben und gegenüber den örtlichen Endkunden sowie interessierten Drittanbietern entsprechende Dienstleistungen und Angebote (Telefonie, Internet, Mehrwertdienste wie z. B. IP-TV, ebenso wie Vorleistungsprodukte auf Open-Access-Basis etc.) zu marktüblichen Konditionen und zu den anzubietenden Konditionen ebereitzustellen. Die Ausschreibung erstreckt sich auf Teilgebiete, die als sog. (dunkel-)grauer Fleck eingestuft werden, weil hier eine Versorgung mit einer Downloadrate von mindestens 200 Mbit/s symmetrisch bzw. 500 Mbit/s im Download aktuell nicht vorhanden und innerhalb der nächsten drei Jahre auch nicht zu erwarten ist. Bezüglich dem Projektgebiet sind die Ergebnisse einer im Vorfeld durchgeführten Markterkundung unter Einhaltung der Vorschriften des europäischen und nationalen Beihilferechts berücksichtigt worden. Das Ausschreibungsgebiet des Förderantrags umfasst nach aktuellem Stand 377 Adresspunkte, welche momentan mit weniger als der vorgenannten, bzw. der relevanten Aufgreifschwelle versorgt sind. Die Zielversorgung soll mit dem vorgenannten Bundesförderprogramm sowie einer Kofinanzierung des Landes Baden-Württemberg gefördert werden und diesbezüglich folgender Technologie entsprechen: FTTB (Glasfaser bis zum Übergabepunkt im Gebäude). Der ausgewählte Netzbetreiber muss deshalb, eine zuverlässige Versorgung aller Teilnehmer in den Ausbaugebieten mit Bandbreiten von mindestens 1 Gbit/s symmetrisch für alle Haushalte, sowie Gewerbetreibende gewährleisten. Der Bieter plant, errichtet und betreibt die erforderliche passive und aktive Netzinfrastruktur, welche zur gigabitfähigen Erschließung der Adressen mit entsprechenden Endkundendiensten nötig ist. Der Konzessionsnehmer muss jegliche Leistungen erbringen, die notwendig sind, um die verlangte Breitbandversorgung herzustellen und deren Betrieb auf Dauer gewährleisten zu können. Auf die Ausführengen in der Anlage Leistungsbeschreibung wird vollumfänglich verwiesen.Zudem wird auf die Ausführungen in den Ausschreibungsunterlagen nebst Vertrag verwiesen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Anpassungen an aktuelle Versorgungsentwicklungen auch im laufenden Verfahren vorbehalten bleiben. Die Bieter werden hierüber über die Ausschreibungsunterlagen in den nächsten Stufen bzw. entpsrechende Bieterrundschreiben informiert. Ferner können sich diverse Anpassungen aus dem Verhandlungsverfahren ergeben. Dies gilt insbesondere für alle verhandelbare Passagen des Netzbetriebsvertrages einschließlich Laufzeit und damit auch Auftragswert und ggf. Versorgungsgebiete.
Interne Kennung: 0001
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 64200000 Fernmeldedienste
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Hohenlohekreis (DE119)
Land: Deutschland
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Höhe der Wirtschaftlichkeitslücke
Beschreibung: Höhe der Wirtschaftlichkeitslücke
Gewichtung (Punkte, genau): 55
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Realisierungszeitraum
Beschreibung: Realisierungszeitraum
Gewichtung (Punkte, genau): 20
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Endkundenprodukte
Beschreibung: Endkundenprodukte
Gewichtung (Punkte, genau): 20
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Alternative Verlegemethoden
Beschreibung: Alternative Verlegemethoden
Gewichtung (Punkte, genau): 5
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die KonzVgV trifft nähere Bestimmungen über das einzuhaltende Verfahren bei der dem Teil 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) unterliegenden Vergaben durch einen Konzessionsgeber. Vorliegend handelt es sich grundsätzlich auch um eine (Dienstleistungs)-Konzession nach § 105 Abs. 1 Nr. 2 GWB, da der Schwerpunkt der ausgeschriebenen Leistung nicht auf der Errichtung, sondern auf der Dienstleistung des Betreibens des NGA –Netzes für mindestens den Zeitraum der Vertragslaufzeit liegt (siehe hierzu OLG Dresden, Beschluss vom 21.08.2010 – Verg 5/19 -, Rdnr. 15, juris) auch wenn der insoweit maßgebliche Schwellenwert nicht überschritten wird. Bei dem zu errichtenden NGA – Netz handelt es sich dabei um ein öffentliches Kommunikationsnetz nach § 149 Nr. 8 GWB. Das NGA – Netz dient ganz oder ganz überwieder der Bereitstellung öffentlich zugänglicher elektronischer Kommunikationsdienste, die gewöhnlich gegen entgelt erbracht werden und in der Übertragung von Signalen über elektronische Kommunikationsnetze bestehen (siehe § 3 Nr. 16a, 27 TKG). Daher greift, soweit bei Unterschreitung des Schwellenwertes überhaupt relevant, die Bereichsausnahme des § 149 Nr. 8 GWB, wonach Konzessionen, die hauptsächlich dazu dienen, dem Konzessionsgeber die Bereitstellung oder den Betrieb öffentlicher Kommunikationsnetze oder die Bereitstellung eines oder mehrere elektronischer Kommunikationsdienste für die Öffentlichkeit zu ermöglichen von Vorgaben in Unterabschnitt 3 des GWB zur Vergabe von Konzessionen ausgenommen sind (OLG Dresden, aaO., Rdnr. 22 ff.; siehe auch VK Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 13.12.2018 – 3 VK 9/18, BeckRS 2018, 35904). Zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf Folgendes verwiesen: (1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Landgericht Heilbronn
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: iuscomm Rechtsanwälte - Schenek und Zimmermann Partnerschaftsgesellschaft mbB
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
6. Ergebnisse
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0001
Status der Preisträgerauswahl: Es wurde kein Wettbewerbsgewinner ermittelt, und der Wettbewerb ist abgeschlossen.
Grund, warum kein Gewinner ausgewählt wurde: Entscheidung des Beschaffers aufgrund geänderter Anforderungen
6.1.4.
Statistische Informationen:
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 3
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Gemeinde Zweiflingen
Registrierungsnummer: 8477
Postanschrift: Eichbacher Straße 17
Stadt: Zweiflingen
Postleitzahl: 74369
Land, Gliederung (NUTS): Ludwigsburg (DE115)
Land: Deutschland
Telefon: +49 794894190
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Landgericht Heilbronn
Registrierungsnummer: 59876257-031f-40bd-aec8-dcf355d7dbfb
Postanschrift: Wilhelmstraße 8
Stadt: Heilbronn
Postleitzahl: 74015
Land, Gliederung (NUTS): Ludwigsburg (DE115)
Land: Deutschland
Telefon: +49 7131641
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: iuscomm Rechtsanwälte - Schenek und Zimmermann Partnerschaftsgesellschaft mbB
Registrierungsnummer: 180633bd-fdc0-4806-838d-50cb93327ec7
Postanschrift: Panoramastraße 29
Stadt: Stuttgart
Postleitzahl: 70174
Land, Gliederung (NUTS): Stuttgart, Stadtkreis (DE111)
Land: Deutschland
Telefon: +49 71125359390
Rollen dieser Organisation:
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: ada79309-e0cf-42bf-9f40-1d184836490e - 02
Formulartyp: Ergebnis
Art der Bekanntmachung: Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 32
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 03/02/2025 07:37:00 (UTC)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2.
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 76909-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 24/2025
Datum der Veröffentlichung: 04/02/2025