2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 30142100 Abrechnungsmaschinen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 30144400 Automatische Zugangskontrolle, 48100000 Branchenspezifisches Softwarepaket
2.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Münster
Land, Gliederung (NUTS): Münster, Kreisfreie Stadt (DEA33)
Land: Deutschland
2.1.6.
Ausschlussgründe
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: siehe §§ 123 und 124 GWB.
Korruption: siehe §§ 123 und 124 GWB.
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: siehe §§ 123 und 124 GWB.
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: siehe §§ 123 und 124 GWB.
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: siehe §§ 123 und 124 GWB.
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: siehe §§ 123 und 124 GWB.
Betrugsbekämpfung: siehe §§ 123 und 124 GWB.
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: siehe §§ 123 und 124 GWB.
Zahlungsunfähigkeit: siehe §§ 123 und 124 GWB.
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: siehe §§ 123 und 124 GWB.
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: siehe §§ 123 und 124 GWB.
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.: siehe §§ 123 und 124 GWB.
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: siehe §§ 123 und 124 GWB.
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: siehe §§ 123 und 124 GWB.
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit: siehe §§ 123 und 124 GWB.
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: siehe §§ 123 und 124 GWB.
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: siehe §§ 123 und 124 GWB.
Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge: siehe §§ 123 und 124 GWB.
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: siehe §§ 123 und 124 GWB.
Entrichtung von Steuern: siehe §§ 123 und 124 GWB.
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: siehe §§ 123 und 124 GWB.