1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: DB Netz AG
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: ABS/NBS Karlsruhe -Basel, Planungsleistungen StA 8, Planung 10714 (B0171400); TEB-SW 2/01/21/10714
Beschreibung: AO 145-86 - Kartierung Dohlenkrebs
Kennung des Verfahrens: 51c33d3a-380a-4a42-8eda-5a4422e2758c
Interne Kennung: TEB-SW 2/01/21/10714
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Freiburg im Breisgau, Stadtkreis (DE131)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU
sektvo -
5. Los
5.1.
Los: LOT-0000
Titel: ABS/NBS Karlsruhe -Basel, Planungsleistungen StA 8, Planung 10714 (B0171400); TEB-SW 2/01/21/10714
Beschreibung: AO 145-86 - Kartierung Dohlenkrebs
Interne Kennung: TEB-SW 2/01/21/10714
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Freiburg im Breisgau, Stadtkreis (DE131)
Land: Deutschland
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Breisgau-Hochschwarzwald (DE132)
Land: Deutschland
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Emmendingen (DE133)
Land: Deutschland
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§168 Abs.2 , S1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich, 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder Email, bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post. (§134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, das die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. - soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind - Bis zum Ablauf der Teilnahme - bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§160 Abs. 3 S1 Nr. 1-3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des AG, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen vergangen sind ( §160 Abs. 3 S.1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die im §135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: DB Netz AG
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt: DB Netz AG
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
6. Ergebnisse
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0000
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: Sweco GmbH
Angebot:
Kennung des Angebots: TEB-SW 2/01/21/10714
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0000
Konzession – Wert:
Vergabe von Unteraufträgen: Nein
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: TEB-SW 2/01/21/10714 - Sweco GmbH
Datum des Vertragsabschlusses: 06/02/2002
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Kennung der EU-Mittel: Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: ja
7. Änderung
7.1.
Änderung
Kennzeichnung der vorherigen Vertragsvergabebekanntmachung: 541749-2023
Identifikator des geänderten Vertrags: CON-0000
Grund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Beschreibung: 146-81 - Alle grundlegenden, vorangegangenen Arbeiten für die Erbringung der Leistung sind an den aktuellen AN vergeben. Durch die Erbringung der Leistung durch den bereits beauftragten AN können Synergieeffekte durch eine einheitliche Leistungsdurchführung und Leistungsbetreuung genutzt werden. Beim Wechsel des AN würden Schwierigkeiten beim Ineinandergreifen der verschieden Leistungen für die unterschiedlichen Leitungen, insbesondere hinsichlich des Leistungsablaufes und des Haftungsüberganges, entstehen. Der aktuelle AN verfügt über die notwendige Infrastruktur (Software, Fachexperten, Projektkenntnis) zur Leisungserbringung, welche durch einen neuen Planer erst hergestellt werden müsste. Dies würde sich negativ auf die Qualität der Planung, die Kosten und den Projektterminplan auswirken.
7.1.1.
Änderung
Beschreibung der Änderungen: 146-81 - Die Beauftragung des NA 146-81 Hop-Over-Wände (Kollisionsschutzwände) für Fledermäuse östlich und westlich der BAB 5 (östlich BW Nr. 36 und westlich BW Nr. 37) erfolgt aus umweltfachlicher Sicht. Die beiden Kollisionsschutzwände sind für die wirksame Umsetzung der umweltfachlichen Maßnahme MArt 14 (Erhalt von Lebensräumen, funktionalen Beziehungen und Reduktion des Kollisionsrisiko) zwingend erforderlich. Die ausgeführten Maßnahmen dienen der Vermeidung der Verbotstatbestände nach § 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG (Tötung infolge Kollision) sowie § 44 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG (Störung der lokalen Population während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wanderungszeiten) infolge der Zerschneidung essenzieller Lebensräume. Die hier vorgestellten kombinierten Maßnahmen zur Erhaltung von Lebensräumen und funktionalen Beziehungen sowie der Reduktion des Kollisionsrisikos, setzen bei der Optimierung geplanter Querungsbauwerke im Bereich der durch das Flugwegemodell vorhergesagten Querungspunkte an. An diesen Querungspunkten sind sowohl die Permeabilität der Trasse zu erhöhen als auch das Tötungsrisiko durch Kollision auf ein nicht signifikantes Maß zu vermindern. Die Kollisionsschutzwände für Fledermäuse waren bisher weder im SWECO-Vertrag noch in der zugehörigen Objektliste enthalten. Es ist vorgesehen, diese beiden Kollisionsschutzwände als zusätzliche Objekte in den Vertrag aufzunehmen.
Geschäftseinheitskennzeichnung in der vorherigen Bekanntmachung: TEN-0000
8. Organisationen
8.1.
ORG-0000
Offizielle Bezeichnung: DB Netz AG
Registrierungsnummer: XX
Postanschrift: Schwarzwaldstraße 82
Stadt: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land, Gliederung (NUTS): Karlsruhe, Stadtkreis (DE122)
Land: Deutschland
Telefon: +49 721938 6266
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Sweco GmbH
Registrierungsnummer: DE 114413023
Stadt: Karlsruhe
Postleitzahl: 76133
Land, Gliederung (NUTS): Karlsruhe, Stadtkreis (DE122)
Land: Deutschland
Telefon: +49 421 2032 6
Rollen dieser Organisation:
Bieter
Gewinner dieser Lose: LOT-0000
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Registrierungsnummer: XXXX
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 52123
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49 22894990
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
10. Änderung
Fassung der zu ändernden vorigen Bekanntmachung: 8485ebd2-aece-4ead-b433-3fd30f09cc30-01
Hauptgrund für die Änderung: Aktualisierte Informationen
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 5eadaaec-eab8-415f-9133-75a69c01f665 - 01
Formulartyp: Auftragsänderung
Art der Bekanntmachung: Bekanntmachung der Auftragsänderungen
Unterart der Bekanntmachung: 39
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 10/01/2025 00:00:00 (UTC+1)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2.
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 20280-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 8/2025
Datum der Veröffentlichung: 13/01/2025