1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Rhein-Sieg-Kreis, Der Landrat
Rechtsform des Erwerbers: Lokale Gebietskörperschaft
Der Erwerber ist ein Auftraggeber
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Öffentliche Ordnung und Sicherheit
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Dienstleistungskonzession zur Anbindung unterversorgter Gebiete (Dunkelgraue Flecken) des Rhein-Sieg-Kreises an ein Gigabit-Breitbandnetz unter Gewährung einer Investitionsbeihilfe
Beschreibung: Der Rhein-Sieg-Kreis (nachfolgend: „Konzessionsgeber“) hat das Ziel, flächendeckend leistungsfähige Zugänge zu Gigabitnetzen herzustellen. Zudem verfolgt der Konzessionsgeber das Ziel, seinen Wirtschaftsstandort zu stärken und die Wettbewerbsfähigkeit seiner Unternehmen sicherzustellen. Daher sollen mit Telekommunikationsunternehmen, Konzessionsverträge über den Bau und den Betrieb von Gigabitnetzen sowie die Erbringung von Endkundendienstleistungen in den unten näher bezeichneten Gebieten abgeschlossen werden. Der Konzessionsgeber hat dazu im Rahmen des Förderprogramms des Bundes „Richtlinie für die Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (Gigabitförderung 2.0) einen Förderantrag gestellt und Fördermittel in vorläufiger Höhe bewilligt bekommen. Darüber hinaus hat der Konzessionsgeber eine Kofinanzierung nach der „Richtlinie des Landes zur Kofinanzierung des Bundesprogramms „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland – Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0 (Gigabit-RL 2.0)“ beantragt, ein vorzeitiger Maßnahmebeginn wurde daraufhin zugelassen. Die Förderung soll dabei durch eine Investitionsbeihilfe in Höhe der sog. Wirtschaftlichkeitslücke, d.h. in Höhe der Differenz zwischen dem Barwert aller Einnahmen und dem Barwert der Ausgaben für den Netzaufbau und -betrieb, erfolgen. Details siehe Vergabeunterlage, herunterzuladen unter https://www.vmp-rheinland.de/VMPSatellite/notice/CXPTYYBDKG0/documents.
Kennung des Verfahrens: cce80343-080b-4b96-ab40-f38f7ca784de
Interne Kennung: 11.2 - 25-0004-01-KONZ
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 64210000 Fernsprech- und Datenübertragungsdienste
Zusätzliche Einstufung (cpv): 32571000 Kommunikationsinfrastruktur, 32412000 Kommunikationsnetz
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Rhein-Sieg-Kreis (DEA2C)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Die vorliegende Bekanntmachung betrifft die Vergabe einer Dienstleistungskonzession (§ 105 Abs.1 Nr. 2 GWB, §§ 1 ff. KonzVgV), bei der der Schwerpunkt der Beschaffung auf dem Betrieb eines Gigabit-Breitbandnetzes und dem Angebot breitbandiger Telekommunikationsdienste liegt. Das Vergabeverfahren umfasst 8 Lose. Die Dienstleistungskonzession hat den Zweck, die Bereitstellung und den Betrieb eines öffentlichen Kommunikationsnetzes sowie die Bereitstellung von öffentlichen Kommunikationsnetzen im Ausbaugebiet zu ermöglichen. Das Verfahren wird als Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb in zwei Stufen durchgeführt (§ 12 Abs. 1 S. 2 KonzVgV). Auf der ersten Stufe (Teilnahmewettbewerb) haben die Bewerber innerhalb der Teilnahmefrist Teilnahmeanträge einzureichen, die sämtlichen Anforderungen dieser Bekanntmachung und des Begleitdokuments (https://www.vmp-rheinland.de/VMPSatellite/notice/ CXPTYYBDKG0/documents) genügen müssen. Weiterführende Informationen zu der rechtlichen Einordnung des Auftragsgegenstandes, zu der Verfahrensart und zu der Durchführung des Verfahrens ergeben sich aus den Vergabeunterlagen. Es sind ausschließlich elektronische Teilnahmeanträge/Angebote über das Vergabeportal (s. obenstehender Link) unter Zuhilfenahme des Bietertools zugelassen. Zu diesbezüglichen Einzelheiten wird auf die Vergabeunterlagen verwiesen. Sofern sich im Verlauf der Teilnahme-/Angebotsfrist die Notwendigkeit der Anpassung von Teilnahme-/ Vergabeunterlagen ergibt, ist das jeweils aktuellste Formular zu verwenden. Über evtl. notwendige Änderungen werden die registrierten Bewerber durch Bewerberkommunikationen unterrichtet. Es wird daher empfohlen, vor Abgabe der Unterlagen die Aktualität der hochgeladenen Dokumente zu prüfen. Bewerber haben mit ihrem Teilnahmeantrag anzugeben, auf welches Los bzw. welche Lose sich der Teilnahmeantrag erstreckt. Die Kommunikation zwischen Konzessionsgeber und Bewerbern/Bietern erfolgt ausschließlich über das Vergabeportal. Der Konzessionsgeber stellt alle Fragen und Antworten zu dem Verfahren auf dem Vergabeportal anonymisiert zur Verfügung. Der Konzessionsgeber geht davon aus, dass der Bieter die ggf. notwendigen Genehmigungen zur Weitergabe personenbezogener Daten von den Betroffenen eingeholt hat. Die Vergabestelle behält sich die Nachforderung entsprechender Erklärungen vor. Mit dieser Bekanntmachung wird der öffentliche Konzessionsgeber nicht zur Gewährung einer Beihilfe verpflichtet. Insbesondere bleibt es dem öffentlichen Konzessionsgeber die Aufhebung des Vergabeverfahrens vorbehalten, sollte sich das Gesamtprojekt als gesamtwirtschaftlich nicht darstellbar bzw. finanzierbar erweisen. Sofern sich während des laufenden Ausschreibungsverfahrens in den einzelnen Losen Änderungen des Gebietszuschnitts, z. B. durch verbindliche eigenwirtschaftliche Ausbauzusagen von Telekommunikationsunternehmen, ergeben, behält sich der Konzessionsgeber vor, eine entsprechende Anpassung der ausschreibungsgegenständlichen Adressen im jeweiligen Ausbaugebiet vorzunehmen. Im Falle entsprechender Anpassungen werden sodann alle in dem Verfahren beteiligten Bewerber/ Bieter aufgefordert, die Anpassungen bei der Angebotserstellung entsprechend zu berücksichtigen bzw. bereits abgegebene Angebote entsprechend zu überarbeiten. Weiterführende Informationen ergeben sich aus den Vergabeunterlagen. Rückfragen zum Ablauf des Vergabeverfahrens, den abzugebenden Erklärungen und/oder zu den Vergabeunterlagen sind rechtzeitig ausschließlich über das Vergabeportal (www.vergabe.nrw.de / www.vmp-rheinland.de) an die Vergabestelle zu richten. Änderungen zum Verfahren werden ausschließlich über den Vergabemarktplatz https://www.vmp-rheinland.de, https://projekttraeger-breitband.de und das Portal https://ted.europa.eu bekannt gemacht. HINWEIS: Bei der unter Ziff. 5.1.12 der vorliegenden Bekanntmachung angegebenen Frist handelt es sich entgegen der dortigen Bezeichnung nicht um die Frist für den Eingang der Angebote, sondern um die Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/23/EU
konzvgv -
2.1.6.
Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung
Korruption: Im Übrigen wird auf die Ausschlussgründe entsprechend §§ 123, 124 GWB sowie die insoweit mit dem Teilnahmeantrag abzugebenden Eigenerklärung verwiesen.
5. Los
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Bad Honnef
Beschreibung: Der Rhein-Sieg-Kreis (nachfolgend: „Konzessionsgeber“) hat das Ziel, flächendeckend leistungsfähige Zugänge zu Gigabitnetzen herzustellen. Zudem verfolgt der Konzessionsgeber das Ziel, seinen Wirtschaftsstandort zu stärken und die Wettbewerbsfähigkeit seiner Unternehmen sicherzustellen. Daher sollen mit Telekommunikationsunternehmen Konzessionsverträge über den Bau und den Betrieb von Gigabitnetzen sowie die Erbringung von Endkundendienstleistungen im Gebiet abgeschlossen werden. Der Konzessionsgeber hat dazu im Rahmen des Förderprogramms des Bundes „Richtlinie für die Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (Gigabitförderung 2.0) einen Förderantrag gestellt und Fördermittel in vorläufiger Höhe bewilligt bekommen. Darüber hinaus hat der Konzessionsgeber eine Kofinanzierung nach der „Richtlinie des Landes zur Kofinanzierung des Bundesprogramms „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland – Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0 (Gigabit-RL 2.0)“ beantragt, ein vorzeitiger Maßnahmebeginn wurde daraufhin zugelassen. Die Förderung soll dabei durch eine Investitionsbeihilfe in Höhe der sog. Wirtschaftlichkeitslücke, d.h. in Höhe der Differenz zwischen dem Barwert aller Einnahmen und dem Barwert der Ausgaben für den Netzaufbau und -betrieb, erfolgen. Das Gigabit-Netz im Ausbaugebiet soll gemäß dem vorläufigen Zuwendungsbescheid bis spätestens 31.10.2026 vollständig errichtet und mit den geforderten Bandbreiten in Betrieb genommen sein. Der Umfang des Loses beträgt 147 Adressen. Details siehe Vergabeunterlagen.
Interne Kennung: Los 1
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 64210000 Fernsprech- und Datenübertragungsdienste
Zusätzliche Einstufung (cpv): 32571000 Kommunikationsinfrastruktur, 32412000 Kommunikationsnetz
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Bad Honnef
Land, Gliederung (NUTS): Rhein-Sieg-Kreis (DEA2C)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 84 Monate
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Eintragung in das Handelsregister
Beschreibung: Sofern nachfolgend auf eine Anlage verwiesen wird, steht diese unter https://www.vmp-rheinland.de/VMPSatellite/notice/CXPTYYBDKG0/documents zum Download zur Verfügung. ============================================================= HINWEIS: Da systembedingt nur beschränkte Auswahlmöglichkeiten hinsichtlich der Benennung der Eignungskriterien bestehen, wurde auf die naheliegendste Bezeichnung für das nachfolgende Eignungskriterium/ die nachfolgenden Eignungskriterien zurückgegriffen. Die nachfolgenden Eignungskriterien sind im Begleitdokument zur Bekanntmachung unter Ziff. 4 e) bb) (2) mit "Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister" überschrieben. ============================================================= - Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB bzw. Nachweis von Selbstreinigungsmaßnahmen gemäß § 125 GWB, Formblatt „Eigenerklärung Ausschlussgründe“ (Anlage 2). - Angabe der Registernummer und des Registergerichts in dem Formular „Teilnahmeantrag“ (Anlage 1) nebst Kopie des Auszugs aus dem Berufs- oder Handelsregister bzw. vergleichbarer Nachweis (nicht älter als 1 Jahr). - Angabe der Nationalen Identifikationsnummer, der Größe des Wirtschaftsteilnehmers sowie zur Nationalität des Eigentümers in dem Formblatt „Eigenerklärung zum Bieter“ (Anlage 3). - Bestätigung der Erfüllung der Verpflichtung der Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung durch entsprechende Angabe in dem Formular „Teilnahmeantrag“ (Anlage 1). - Bei Bewerber- bzw. Bietergemeinschaften: Formblatt „Bewerber- bzw. Bietergemeinschaftserklärung“ (Anlage 4). - Bei Nachunternehmern: Formblatt „Unteraufträge“ (Anlage 5) sowie Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers (Anlage 6). - Bei Eignungsleihe: Formblatt „Unteraufträge“ (Anlage 5) sowie Verpflichtungserklärung des eignungsbeliehenen Unternehmens (Anlage 6). - Eigenerklärung über die Einhaltung der Russland-Sanktionen anlässlich der am 8. April 2022 im EU-Amtsblatt veröffentlichten Verordnung (EU) 2022/576 zur Umsetzung von Russland-Sanktionen durch Unterzeichnung des Formulars „Eigenerklärung Russland-Sanktionen“) (Anlage 7).
Kriterium: Genehmigung oder Mitgliedschaft in einer bestimmten Organisation erforderlich für Dienstleistungsverträge
Beschreibung: Sofern nachfolgend auf eine Anlage verwiesen wird, steht diese unter https://www.vmp-rheinland.de/VMPSatellite/notice/CXPTYYBDKG0/documents zum Download zur Verfügung. ============================================================= HINWEIS: Da systembedingt nur beschränkte Auswahlmöglichkeiten hinsichtlich der Benennung der Eignungskriterien bestehen, wurde auf die naheliegendste Bezeichnung für das nachfolgende Eignungskriterium/ die nachfolgenden Eignungskriterien zurückgegriffen. Die nachfolgenden Eignungskriterien sind im Begleitdokument zur Bekanntmachung unter Ziff. 4 e) bb) (2) mit "Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister" überschrieben. ============================================================= - Bestätigung der Meldung nach § 6 TKG a.F./ § 5 TKG n.F. bei der Bundesnetzagentur durch entsprechende Angabe in dem Formular „Teilnahmeantrag“ (Anlage 1) nebst Kopie der Meldebestätigung nach § 6 TKG a.F./ § 5 TKG n.F.
Kriterium: Allgemeiner Jahresumsatz
Beschreibung: Sofern nachfolgend auf eine Anlage verwiesen wird, steht diese unter https://www.vmp-rheinland.de/VMPSatellite/notice/CXPTYYBDKG0/documents zum Download zur Verfügung. ============================================================= HINWEIS: Da systembedingt nur beschränkte Auswahlmöglichkeiten hin-sichtlich der Benennung der Eignungskriterien bestehen, wurde auf die naheliegendste Bezeichnung für das nachfolgende Eignungskriterium/ die nachfolgenden Eignungskriterien zurückgegriffen. Die nachfolgenden Eignungskriterien sind im Begleitdokument zur Bekanntmachung unter Ziff. 4 e) bb) (2) mit "Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit" überschrieben. ============================================================= - Angabe der Umsatzerlöse gemäß §§ 275, 277 HGB in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2021, 2022, 2023) einschließlich des Umsatzes in dem Tätigkeitsbereich der vorliegenden Konzession durch entsprechende Angabe in dem Formular „Teilnahmeantrag“ (Anlage 1). Sollten die Umsatzzahlen aus dem Jahr 2023 noch nicht vorliegen, sind die Umsatzzahlen aus den Jahren 2020, 2021 und 2022 anzugeben. - Kopien der Jahresabschlüsse bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (2021, 2022, 2023). Sollte der Jahresabschluss aus dem Jahr 2023 noch nicht vorliegen, sind die Kopien der Jahresabschlüsse aus den Jahren 2020, 2021 und 2022 einzureichen. Sofern keine Jahresabschlusspflicht besteht, sind stattdessen für die betreffenden Geschäftsjahre 2021, 2022 und 2023 bzw. 2020, 2021 und 2022 aussagekräftige Gewinn- und Verlustrechnungen einzureichen.
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung: Sofern nachfolgend auf eine Anlage verwiesen wird, steht diese unter https://www.vmp-rheinland.de/VMPSatellite/notice/CXPTYYBDKG0/documents zum Download zur Verfügung. ============================================================= HINWEIS: Da systembedingt nur beschränkte Auswahlmöglichkeiten hinsichtlich der Benennung der Eignungskriterien bestehen, wurde auf die naheliegendste Bezeichnung für das nachfolgende Eignungskriterium/ die nachfolgenden Eignungskriterien zurückgegriffen. Die nachfolgenden Eignungskriterien sind im Begleitdokument zur Bekanntmachung unter Ziff. 4 e) bb) (2) mit "Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit" überschrieben. ============================================================= - Eigenerklärung über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von 5.000.000,00 € (zweifach maximiert je Versicherungsjahr) jeweils für Personen-, Sach- und Vermögensschäden durch entsprechende Angabe in dem Formular „Teilnahmeantrag“ (Anlage 1).
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung: Sofern nachfolgend auf eine Anlage verwiesen wird, steht diese unter https://www.vmp-rheinland.de/VMPSatellite/notice/CXPTYYBDKG0/documents zum Download zur Verfügung. ============================================================= HINWEIS: Da systembedingt nur beschränkte Auswahlmöglichkeiten hinsichtlich der Benennung der Eignungskriterien bestehen, wurde auf die naheliegendste Bezeichnung für das nachfolgende Eignungskriterium/ die nachfolgenden Eignungskriterien zurückgegriffen. Die nachfolgenden Eignungskriterien sind im Begleitdokument zur Bekanntmachung unter Ziff. 4 e) bb) (2) mit " Technische und berufliche Leistungsfähigkeit" überschrieben. ============================================================= - Angabe von geeigneten Referenzen über in den letzten drei Jahren (maßgeblich ist der Zeitpunkt der Einreichung des Teilnahmeantrags) erbrachten vergleichbaren Leistungen unter Angabe des Werts der Leistung, des Erbringungszeitpunkts und des Auftraggebers durch entsprechende Angabe in dem Formular „Teilnahmeantrag“ (Anlage 1). Als geeignete Referenz bzw. vergleichbare Leistung werden solche Referenzen bzw. Leistungen eingestuft, die den Bau und den gleichzeitigen Betrieb von Gigabit-Breitbandnetzen im Rahmen eines Bundes- und/ oder Landesförderprogramms betreffen. Es sind mindestens 2 Referenzen anzugeben. - Eigenerklärung über die Anzahl der mit Telefonie- und Internetdiensten versorgten Endkunden durch entsprechende Angabe in dem Formular „Teilnahmeantrag“ (Anlage 1).
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Kosten
Bezeichnung: Höhe der Wirtschaflichkeitslücke
Beschreibung: Das Angebot mit dem niedrigsten Zuschuss/ der geringsten Wirtschaftlichkeitslücke (nachstehend: „das Bestangebot“) erhält die volle Punktzahl (750). Zu den verbleibenden Angeboten wird die rechnerische Differenz in Prozent – bezogen auf den Zuschuss/ die Wirtschaftlichkeitslücke – zum Bestangebot ermittelt. Ergibt sich ein Wert von z.B. 10 %, dann erhält dieses Angebot 10 % und damit 75 Punkte weniger in der Bewertung. Die Herleitung der Wirtschaftlichkeitslücke ist plausibel und nachvollziehbar gemäß den Anlagen (Excel-Dokument „Wirtschaftlichkeitsberechnung“, Anlage 3 zur Leistungsbeschreibung) darzulegen. Fehlende wertungsrelevante Erklärungen werden für Wertungszwecke nicht nachgefordert. Das entsprechende Kriterium wird mit 0 Punkten bewertet. Der Konzessionsgeber behält sich dennoch vor, die fehlenden Angaben zu seiner weitergehenden Information nachzufordern. Bei Punktegleichheit zweier oder mehrerer Angebote soll das Wertungskriterium 1 (Wirtschaftlichkeitslücke) für die Rangfolge der Bieter ausschlaggebend sein. Sollte auch hiernach noch Punktgleichheit bestehen, gilt folgende Rang- und Reihenfolge der Wertungskriterien: 3 (Endkundenprodukte); 2 (Realisierungszeitraum); 4 (Alternative Netztechnologien und alternative Verlegemethoden).
Gewichtung (Punkte, genau): 750
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Realisierungszeitraum
Beschreibung: Das Angebot mit der kürzesten Zeitangabe in Kalenderwochen bis zur Inbetriebnahme des Netzes (nachstehend: „das Bestangebot“) erhält die volle Punktzahl (100). Zu den verbleibenden Angeboten wird die rechnerische Differenz in Prozent – bezogen auf den Realisierungszeitraum in Kalenderwochen – zum Bestangebot ermittelt. Ergibt sich ein Wert von z.B. 10 %, dann erhält dieses Angebot 10 % und damit 10 Punkte weniger in der Bewertung. Fehlende wertungsrelevante Erklärungen werden für Wertungszwecke nicht nachgefordert. Das entsprechende Kriterium wird mit 0 Punkten bewertet. Der Konzessionsgeber behält sich dennoch vor, die fehlenden Angaben zu seiner weitergehenden Information nachzufordern. Bei Punktegleichheit zweier oder mehrerer Angebote soll das Wertungskriterium 1 (Wirtschaftlichkeitslücke) für die Rangfolge der Bieter ausschlaggebend sein. Sollte auch hiernach noch Punktgleichheit bestehen, gilt folgende Rang- und Reihenfolge der Wertungskriterien: 3 (Endkundenprodukte); 2 (Realisierungszeitraum); 4 (Alternative Netztechnologien und alternative Verlegemethoden).
Gewichtung (Punkte, genau): 100
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Endkundenprodukte
Beschreibung: Bei der Wertung dieses Kriteriums wird für die unten bezeichneten Endkundenprodukte jeweils getrennt bewertet: Hierfür werden für jedes Produkt jeweils sämtliche monatliche Kosten für 24 Monate hochgerechnet (d.h. es wird ein Preis für einen Zeitraum von 24 Monaten errechnet) und diese mit einmaligen oder sonstigen zusätzlichen Kosten (z.B. Einrichtungs-, Installations- und Hardwarekosten) aufsummiert. Eventuelle Preisnachlässe (Rabatte o. Ä.), die Endkunden für einen bestimmten Zeitraum gewährt werden sollen, werden in der Wertung der Preise nicht berücksichtigt. Ebenso werden Produkte in der Wertung nicht berücksichtigt, die ohne Berechnung von Entgelt (zu 0,00 €) angeboten werden. Die Bewertung erfolgt für jedes Kundenprodukt einzeln. Maximal können für die folgenden zwei Endkundenprodukte jeweils 50 Punkte erzielt werden. Der Gesamtpreis für ein Endkundenprodukt wird jeweils wie folgt bewertet: Das Angebot mit dem niedrigsten Endkundenpreis (nachfolgend: „das Bestangebot“) erhält die vollen 50 Punkte. Zu den verbleibenden Angeboten wird die rechnerische Differenz in Prozent – bezogen auf den Endkundenpreis – zum Bestangebot ermittelt. Ergibt sich ein Wert von z.B. 10 %, dann erhält dieses Angebot 10 % und damit 5 Punkt weniger in der Bewertung. Die Endkundenprodukte sind jeweils unter Verwendung des Formblattes Anlage 2 zur Leistungsbeschreibung anzugeben. Die folgenden Produkte werden wie beschrieben jeweils einzeln gewertet: - Privatkundenprodukt mit größer/gleich 200 Mbit/s im Download und mindestens größer/gleich 100 Mbit/s im Upload - max. 50 Punkte, - Geschäftskunden-Standardprodukt mit größer/gleich 250 Mbit/s symmetrisch - max. 50 Punkte. Fehlende wertungsrelevante Erklärungen werden für Wertungszwecke nicht nachgefordert. Das entsprechende Kriterium wird mit 0 Punkten bewertet. Der Konzessionsgeber behält sich dennoch vor, die fehlenden Angaben zu seiner weitergehenden Information nachzufordern. Bei Punktegleichheit zweier oder mehrerer Angebote soll das Wertungskriterium 1 (Wirtschaftlichkeitslücke) für die Rangfolge der Bieter ausschlaggebend sein. Sollte auch hiernach noch Punktgleichheit bestehen, gilt folgende Rang- und Reihenfolge der Wertungskriterien: 3 (Endkundenprodukte); 2 (Realisierungszeitraum); 4 (Alternative Netztechnologien und alternative Verlegemethoden).
Gewichtung (Punkte, genau): 100
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Alternative Netztechnologien und alternative Verlegemethoden
Beschreibung: Um zu schnellen und kostengünstigen Gesamtlösungen zu kommen, ist im Rahmen der Maßnahme die Nutzung von Eigenleistungen, alternativer Netztechnologie und alternativer Verlegemethoden (VEV-Verfahren, Trenching-Verfahren, Nutzung oder Bau oberirdischer Verlegung, Spülbohrverfahren, Kabelpflugverfahren, usw.) mit dem Ziel einer Vergünstigung der Angebotssumme und der Beschleunigung des Aufbaus im Besonderen förderfähig und stets mit Vorrang zu prüfen (vgl. Ziff. 6.5 Gigabit-Richtlinie 2.0). Es ist daher ein nachvollziehbares Konzept zum Einsatz von Eigenleistungen, alternativer Netztechnologien und alternativer Verlegemethoden vorzulegen (vgl. Abschnitt III.4. der Leistungsbeschreibung). Das vorgelegte Konzept wird wie folgt bewertet: Die Ausführungen im Konzept sind plausibel und nachvollziehbar. Es sind umfangreiche und schlüssige Angaben über die Herangehensweise an die Wahl und den Einsatz von Eigenleistungen, alternativer Netztechnologien und alternativer Verlegemethoden enthalten. Den Angaben kann entnommen werden, dass dem Ziel einer Vergünstigung der Angebotssumme und der Beschleunigung des Ausbaus voll-umfänglich Rechnung getragen werden kann. Es werden 50 Punkte vergeben. Die Ausführungen im Konzept sind weitestgehend plausibel und nachvollziehbar. Es lassen sich teilweise Erkenntnisse über die Herangehensweise an die Wahl und den Einsatz von Eigenleistungen, alternativer Netztechnologien und alternativer Verlegemethoden entnehmen. Den Angaben kann entnommen werden, dass dem Ziel einer Vergünstigung der Angebotssumme und der Beschleunigung des Ausbaus Rechnung getragen werden kann. Es werden 25 Punkte vergeben. Die Ausführungen im Konzept sind nur stichpunktartig und lückenhaft. Es lassen sich keine Erkenntnisse über die Herangehensweise an die Wahl und den Einsatz von Eigenleistungen, alternativer Netztechnologien und alternativer Verlegemethoden entnehmen. Den Angaben kann nicht entnommen werden, dass dem Ziel einer Vergünstigung der Angebotssumme und der Beschleunigung des Ausbaus Rechnung getragen werden kann. Es werden 0 Punkte vergeben. Fehlende wertungsrelevante Erklärungen werden für Wertungszwecke nicht nachgefordert. Das entsprechende Kriterium wird mit 0 Punkten bewertet. Der Konzessionsgeber behält sich dennoch vor, die fehlenden Angaben zu seiner weitergehenden Information nachzufordern. Bei Punktegleichheit zweier oder mehrerer Angebote soll das Wertungskriterium 1 (Wirtschaftlichkeitslücke) für die Rangfolge der Bieter ausschlaggebend sein. Sollte auch hiernach noch Punktgleichheit bestehen, gilt folgende Rang- und Reihenfolge der Wertungskriterien: 3 (Endkundenprodukte); 2 (Realisierungszeitraum); 4 (Alternative Netztechnologien und alternative Verlegemethoden).
Gewichtung (Punkte, genau): 50
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 11/02/2025 11:00:00 (UTC+1)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Eigenerklärung Ausschlussgründe (Bewerber, Mitglieder Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft), ggf. Nachweis der Selbstreinigung, Formblatt „Eigenerklärung zum Bieter“, Kopie des Auszugs aus dem Berufs- oder Handelsregister bzw. vergleichbarer Nachweis (nicht älter als ein Jahr), Kopie der Meldebestätigung nach § 6 TKG a.F./ § 5 TKG n.F., unterzeichnetes Formular „Eigenerklärung Russland-Sanktionen“ anlässlich der am 8. April 2022 im EU-Amtsblatt veröffentlichten Verordnung (EU) 2022/576 zur Umsetzung von Russland-Sanktionen, Kopien der Jahresabschlüsse aus den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2021, 2022, 2023 bzw. 2020, 2021, 2022), Eignungsnachweise von Nachunternehmern/Eignungsleihern, Bewerber- bzw. Bietergemeinschaftserklärung (von allen Mitgliedern der Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft signiert)
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Die Bedingungen für die Konzessionsausführung ergeben sich u.a. aus den Vergabeunterlagen.
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Informationen über die Überprüfungsfristen: Hat ein Bewerber/Bieter eine oder mehrere Rügen erhoben, der oder denen der Auftraggeber nicht abgeholfen hat, ist ein entsprechender Nachprüfungsantrag nur dann fristgerecht, wenn er vor Ablauf des 15. Kalendertags nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der oder den Rügen nicht abhelfen zu wollen, bei der oben genannten Vergabekammer eingeht. Wenn oder soweit der Nachprüfungsantrag nicht fristgerecht eingeht, ist er unzulässig. Im Übrigen wird auf § 160 Abs. 3 GWB verwiesen.
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Rheinland c/o Bezirksregierung Köln
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Rhein-Sieg-Kreis, Der Landrat
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Rhein-Sieg-Kreis, Der Landrat
Organisation, die Angebote bearbeitet: Rhein-Sieg-Kreis, Der Landrat
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
Los: LOT-0002
Titel: Eitorf
Beschreibung: Der Rhein-Sieg-Kreis (nachfolgend: „Konzessionsgeber“) hat das Ziel, flächendeckend leistungsfähige Zugänge zu Gigabitnetzen herzustellen. Zudem verfolgt der Konzessionsgeber das Ziel, seinen Wirtschaftsstandort zu stärken und die Wettbewerbsfähigkeit seiner Unternehmen sicherzustellen. Daher sollen mit Telekommunikationsunternehmen Konzessionsverträge über den Bau und den Betrieb von Gigabitnetzen sowie die Erbringung von Endkundendienstleistungen im Gebiet abgeschlossen werden. Der Konzessionsgeber hat dazu im Rahmen des Förderprogramms des Bundes „Richtlinie für die Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (Gigabitförderung 2.0) einen Förderantrag gestellt und Fördermittel in vorläufiger Höhe bewilligt bekommen. Darüber hinaus hat der Konzessionsgeber eine Kofinanzierung nach der „Richtlinie des Landes zur Kofinanzierung des Bundesprogramms „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland – Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0 (Gigabit-RL 2.0)“ beantragt, ein vorzeitiger Maßnahmebeginn wurde daraufhin zugelassen. Die Förderung soll dabei durch eine Investitionsbeihilfe in Höhe der sog. Wirtschaftlichkeitslücke, d.h. in Höhe der Differenz zwischen dem Barwert aller Einnahmen und dem Barwert der Ausgaben für den Netzaufbau und -betrieb, erfolgen. Das Gigabit-Netz im Ausbaugebiet soll gemäß dem vorläufigen Zuwendungsbescheid bis spätestens 31.10.2026 vollständig errichtet und mit den geforderten Bandbreiten in Betrieb genommen sein. Der Umfang des Loses beträgt 706 Adressen. Details siehe Vergabeunterlagen.
Interne Kennung: Los 2
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 64210000 Fernsprech- und Datenübertragungsdienste
Zusätzliche Einstufung (cpv): 32571000 Kommunikationsinfrastruktur, 32412000 Kommunikationsnetz
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Bad Honnef
Land, Gliederung (NUTS): Rhein-Sieg-Kreis (DEA2C)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 84 Monate
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Eintragung in das Handelsregister
Beschreibung: Sofern nachfolgend auf eine Anlage verwiesen wird, steht diese unter https://www.vmp-rheinland.de/VMPSatellite/notice/CXPTYYBDKG0/documents zum Download zur Verfügung. ============================================================= HINWEIS: Da systembedingt nur beschränkte Auswahlmöglichkeiten hinsichtlich der Benennung der Eignungskriterien bestehen, wurde auf die naheliegendste Bezeichnung für das nachfolgende Eignungskriterium/ die nachfolgenden Eignungskriterien zurückgegriffen. Die nachfolgenden Eignungskriterien sind im Begleitdokument zur Bekanntmachung unter Ziff. 4 e) bb) (2) mit "Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister" überschrieben. ============================================================= - Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB bzw. Nachweis von Selbstreinigungsmaßnahmen gemäß § 125 GWB, Formblatt „Eigenerklärung Ausschlussgründe“ (Anlage 2). - Angabe der Registernummer und des Registergerichts in dem Formular „Teilnahmeantrag“ (Anlage 1) nebst Kopie des Auszugs aus dem Berufs- oder Handelsregister bzw. vergleichbarer Nachweis (nicht älter als 1 Jahr). - Angabe der Nationalen Identifikationsnummer, der Größe des Wirtschaftsteilnehmers sowie zur Nationalität des Eigentümers in dem Formblatt „Eigenerklärung zum Bieter“ (Anlage 3). - Bestätigung der Erfüllung der Verpflichtung der Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung durch entsprechende Angabe in dem Formular „Teilnahmeantrag“ (Anlage 1). - Bei Bewerber- bzw. Bietergemeinschaften: Formblatt „Bewerber- bzw. Bietergemeinschaftserklärung“ (Anlage 4). - Bei Nachunternehmern: Formblatt „Unteraufträge“ (Anlage 5) sowie Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers (Anlage 6). - Bei Eignungsleihe: Formblatt „Unteraufträge“ (Anlage 5) sowie Verpflichtungserklärung des eignungsbeliehenen Unternehmens (Anlage 6). - Eigenerklärung über die Einhaltung der Russland-Sanktionen anlässlich der am 8. April 2022 im EU-Amtsblatt veröffentlichten Verordnung (EU) 2022/576 zur Umsetzung von Russland-Sanktionen durch Unterzeichnung des Formulars „Eigenerklärung Russland-Sanktionen“) (Anlage 7).
Kriterium: Genehmigung oder Mitgliedschaft in einer bestimmten Organisation erforderlich für Dienstleistungsverträge
Beschreibung: Sofern nachfolgend auf eine Anlage verwiesen wird, steht diese unter https://www.vmp-rheinland.de/VMPSatellite/notice/CXPTYYBDKG0/documents zum Download zur Verfügung. ============================================================= HINWEIS: Da systembedingt nur beschränkte Auswahlmöglichkeiten hinsichtlich der Benennung der Eignungskriterien bestehen, wurde auf die naheliegendste Bezeichnung für das nachfolgende Eignungskriterium/ die nachfolgenden Eignungskriterien zurückgegriffen. Die nachfolgenden Eignungskriterien sind im Begleitdokument zur Bekanntmachung unter Ziff. 4 e) bb) (2) mit "Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister" überschrieben. ============================================================= - Bestätigung der Meldung nach § 6 TKG a.F./ § 5 TKG n.F. bei der Bundesnetzagentur durch entsprechende Angabe in dem Formular „Teilnahmeantrag“ (Anlage 1) nebst Kopie der Meldebestätigung nach § 6 TKG a.F./ § 5 TKG n.F.
Kriterium: Allgemeiner Jahresumsatz
Beschreibung: Sofern nachfolgend auf eine Anlage verwiesen wird, steht diese unter https://www.vmp-rheinland.de/VMPSatellite/notice/CXPTYYBDKG0/documents zum Download zur Verfügung. ============================================================= HINWEIS: Da systembedingt nur beschränkte Auswahlmöglichkeiten hin-sichtlich der Benennung der Eignungskriterien bestehen, wurde auf die naheliegendste Bezeichnung für das nachfolgende Eignungskriterium/ die nachfolgenden Eignungskriterien zurückgegriffen. Die nachfolgenden Eignungskriterien sind im Begleitdokument zur Bekanntmachung unter Ziff. 4 e) bb) (2) mit "Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit" überschrieben. ============================================================= - Angabe der Umsatzerlöse gemäß §§ 275, 277 HGB in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2021, 2022, 2023) einschließlich des Umsatzes in dem Tätigkeitsbereich der vorliegenden Konzession durch entsprechende Angabe in dem Formular „Teilnahmeantrag“ (Anlage 1). Sollten die Umsatzzahlen aus dem Jahr 2023 noch nicht vorliegen, sind die Umsatzzahlen aus den Jahren 2020, 2021 und 2022 anzugeben. - Kopien der Jahresabschlüsse bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (2021, 2022, 2023). Sollte der Jahresabschluss aus dem Jahr 2023 noch nicht vorliegen, sind die Kopien der Jahresabschlüsse aus den Jahren 2020, 2021 und 2022 einzureichen. Sofern keine Jahresabschlusspflicht besteht, sind stattdessen für die betreffenden Geschäftsjahre 2021, 2022 und 2023 bzw. 2020, 2021 und 2022 aussagekräftige Gewinn- und Verlustrechnungen einzureichen.
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung: Sofern nachfolgend auf eine Anlage verwiesen wird, steht diese unter https://www.vmp-rheinland.de/VMPSatellite/notice/CXPTYYBDKG0/documents zum Download zur Verfügung. ============================================================= HINWEIS: Da systembedingt nur beschränkte Auswahlmöglichkeiten hinsichtlich der Benennung der Eignungskriterien bestehen, wurde auf die naheliegendste Bezeichnung für das nachfolgende Eignungskriterium/ die nachfolgenden Eignungskriterien zurückgegriffen. Die nachfolgenden Eignungskriterien sind im Begleitdokument zur Bekanntmachung unter Ziff. 4 e) bb) (2) mit "Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit" überschrieben. ============================================================= - Eigenerklärung über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von 5.000.000,00 € (zweifach maximiert je Versicherungsjahr) jeweils für Personen-, Sach- und Vermögensschäden durch entsprechende Angabe in dem Formular „Teilnahmeantrag“ (Anlage 1).
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung: Sofern nachfolgend auf eine Anlage verwiesen wird, steht diese unter https://www.vmp-rheinland.de/VMPSatellite/notice/CXPTYYBDKG0/documents zum Download zur Verfügung. ============================================================= HINWEIS: Da systembedingt nur beschränkte Auswahlmöglichkeiten hinsichtlich der Benennung der Eignungskriterien bestehen, wurde auf die naheliegendste Bezeichnung für das nachfolgende Eignungskriterium/ die nachfolgenden Eignungskriterien zurückgegriffen. Die nachfolgenden Eignungskriterien sind im Begleitdokument zur Bekanntmachung unter Ziff. 4 e) bb) (2) mit " Technische und berufliche Leistungsfähigkeit" überschrieben. ============================================================= - Angabe von geeigneten Referenzen über in den letzten drei Jahren (maßgeblich ist der Zeitpunkt der Einreichung des Teilnahmeantrags) erbrachten vergleichbaren Leistungen unter Angabe des Werts der Leistung, des Erbringungszeitpunkts und des Auftraggebers durch entsprechende Angabe in dem Formular „Teilnahmeantrag“ (Anlage 1). Als geeignete Referenz bzw. vergleichbare Leistung werden solche Referenzen bzw. Leistungen eingestuft, die den Bau und den gleichzeitigen Betrieb von Gigabit-Breitbandnetzen im Rahmen eines Bundes- und/ oder Landesförderprogramms betreffen. Es sind mindestens 2 Referenzen anzugeben. - Eigenerklärung über die Anzahl der mit Telefonie- und Internetdiensten versorgten Endkunden durch entsprechende Angabe in dem Formular „Teilnahmeantrag“ (Anlage 1).
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Kosten
Bezeichnung: Höhe der Wirtschaflichkeitslücke
Beschreibung: Das Angebot mit dem niedrigsten Zuschuss/ der geringsten Wirtschaftlichkeitslücke (nachstehend: „das Bestangebot“) erhält die volle Punktzahl (750). Zu den verbleibenden Angeboten wird die rechnerische Differenz in Prozent – bezogen auf den Zuschuss/ die Wirtschaftlichkeitslücke – zum Bestangebot ermittelt. Ergibt sich ein Wert von z.B. 10 %, dann erhält dieses Angebot 10 % und damit 75 Punkte weniger in der Bewertung. Die Herleitung der Wirtschaftlichkeitslücke ist plausibel und nachvollziehbar gemäß den Anlagen (Excel-Dokument „Wirtschaftlichkeitsberechnung“, Anlage 3 zur Leistungsbeschreibung) darzulegen. Fehlende wertungsrelevante Erklärungen werden für Wertungszwecke nicht nachgefordert. Das entsprechende Kriterium wird mit 0 Punkten bewertet. Der Konzessionsgeber behält sich dennoch vor, die fehlenden Angaben zu seiner weitergehenden Information nachzufordern. Bei Punktegleichheit zweier oder mehrerer Angebote soll das Wertungskriterium 1 (Wirtschaftlichkeitslücke) für die Rangfolge der Bieter ausschlaggebend sein. Sollte auch hiernach noch Punktgleichheit bestehen, gilt folgende Rang- und Reihenfolge der Wertungskriterien: 3 (Endkundenprodukte); 2 (Realisierungszeitraum); 4 (Alternative Netztechnologien und alternative Verlegemethoden).
Gewichtung (Punkte, genau): 750
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Realisierungszeitraum
Beschreibung: Das Angebot mit der kürzesten Zeitangabe in Kalenderwochen bis zur Inbetriebnahme des Netzes (nachstehend: „das Bestangebot“) erhält die volle Punktzahl (100). Zu den verbleibenden Angeboten wird die rechnerische Differenz in Prozent – bezogen auf den Realisierungszeitraum in Kalenderwochen – zum Bestangebot ermittelt. Ergibt sich ein Wert von z.B. 10 %, dann erhält dieses Angebot 10 % und damit 10 Punkte weniger in der Bewertung. Fehlende wertungsrelevante Erklärungen werden für Wertungszwecke nicht nachgefordert. Das entsprechende Kriterium wird mit 0 Punkten bewertet. Der Konzessionsgeber behält sich dennoch vor, die fehlenden Angaben zu seiner weitergehenden Information nachzufordern. Bei Punktegleichheit zweier oder mehrerer Angebote soll das Wertungskriterium 1 (Wirtschaftlichkeitslücke) für die Rangfolge der Bieter ausschlaggebend sein. Sollte auch hiernach noch Punktgleichheit bestehen, gilt folgende Rang- und Reihenfolge der Wertungskriterien: 3 (Endkundenprodukte); 2 (Realisierungszeitraum); 4 (Alternative Netztechnologien und alternative Verlegemethoden).
Gewichtung (Punkte, genau): 100
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Endkundenprodukte
Beschreibung: Bei der Wertung dieses Kriteriums wird für die unten bezeichneten Endkundenprodukte jeweils getrennt bewertet: Hierfür werden für jedes Produkt jeweils sämtliche monatliche Kosten für 24 Monate hochgerechnet (d.h. es wird ein Preis für einen Zeitraum von 24 Monaten errechnet) und diese mit einmaligen oder sonstigen zusätzlichen Kosten (z.B. Einrichtungs-, Installations- und Hardwarekosten) aufsummiert. Eventuelle Preisnachlässe (Rabatte o. Ä.), die Endkunden für einen bestimmten Zeitraum gewährt werden sollen, werden in der Wertung der Preise nicht berücksichtigt. Ebenso werden Produkte in der Wertung nicht berücksichtigt, die ohne Berechnung von Entgelt (zu 0,00 €) angeboten werden. Die Bewertung erfolgt für jedes Kundenprodukt einzeln. Maximal können für die folgenden zwei Endkundenprodukte jeweils 50 Punkte erzielt werden. Der Gesamtpreis für ein Endkundenprodukt wird jeweils wie folgt bewertet: Das Angebot mit dem niedrigsten Endkundenpreis (nachfolgend: „das Bestangebot“) erhält die vollen 50 Punkte. Zu den verbleibenden Angeboten wird die rechnerische Differenz in Prozent – bezogen auf den Endkundenpreis – zum Bestangebot ermittelt. Ergibt sich ein Wert von z.B. 10 %, dann erhält dieses Angebot 10 % und damit 5 Punkt weniger in der Bewertung. Die Endkundenprodukte sind jeweils unter Verwendung des Formblattes Anlage 2 zur Leistungsbeschreibung anzugeben. Die folgenden Produkte werden wie beschrieben jeweils einzeln gewertet: - Privatkundenprodukt mit größer/gleich 200 Mbit/s im Download und mindestens größer/gleich 100 Mbit/s im Upload - max. 50 Punkte, - Geschäftskunden-Standardprodukt mit größer/gleich 250 Mbit/s symmetrisch - max. 50 Punkte. Fehlende wertungsrelevante Erklärungen werden für Wertungszwecke nicht nachgefordert. Das entsprechende Kriterium wird mit 0 Punkten bewertet. Der Konzessionsgeber behält sich dennoch vor, die fehlenden Angaben zu seiner weitergehenden Information nachzufordern. Bei Punktegleichheit zweier oder mehrerer Angebote soll das Wertungskriterium 1 (Wirtschaftlichkeitslücke) für die Rangfolge der Bieter ausschlaggebend sein. Sollte auch hiernach noch Punktgleichheit bestehen, gilt folgende Rang- und Reihenfolge der Wertungskriterien: 3 (Endkundenprodukte); 2 (Realisierungszeitraum); 4 (Alternative Netztechnologien und alternative Verlegemethoden).
Gewichtung (Punkte, genau): 100
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Alternative Netztechnologien und alternative Verlegemethoden
Beschreibung: Um zu schnellen und kostengünstigen Gesamtlösungen zu kommen, ist im Rahmen der Maßnahme die Nutzung von Eigenleistungen, alternativer Netztechnologie und alternativer Verlegemethoden (VEV-Verfahren, Trenching-Verfahren, Nutzung oder Bau oberirdischer Verlegung, Spülbohrverfahren, Kabelpflugverfahren, usw.) mit dem Ziel einer Vergünstigung der Angebotssumme und der Beschleunigung des Aufbaus im Besonderen förderfähig und stets mit Vorrang zu prüfen (vgl. Ziff. 6.5 Gigabit-Richtlinie 2.0). Es ist daher ein nachvollziehbares Konzept zum Einsatz von Eigenleistungen, alternativer Netztechnologien und alternativer Verlegemethoden vorzulegen (vgl. Abschnitt III.4. der Leistungsbeschreibung). Das vorgelegte Konzept wird wie folgt bewertet: Die Ausführungen im Konzept sind plausibel und nachvollziehbar. Es sind umfangreiche und schlüssige Angaben über die Herangehensweise an die Wahl und den Einsatz von Eigenleistungen, alternativer Netztechnologien und alternativer Verlegemethoden enthalten. Den Angaben kann entnommen werden, dass dem Ziel einer Vergünstigung der Angebotssumme und der Beschleunigung des Ausbaus voll-umfänglich Rechnung getragen werden kann. Es werden 50 Punkte vergeben. Die Ausführungen im Konzept sind weitestgehend plausibel und nachvollziehbar. Es lassen sich teilweise Erkenntnisse über die Herangehensweise an die Wahl und den Einsatz von Eigenleistungen, alternativer Netztechnologien und alternativer Verlegemethoden entnehmen. Den Angaben kann entnommen werden, dass dem Ziel einer Vergünstigung der Angebotssumme und der Beschleunigung des Ausbaus Rechnung getragen werden kann. Es werden 25 Punkte vergeben. Die Ausführungen im Konzept sind nur stichpunktartig und lückenhaft. Es lassen sich keine Erkenntnisse über die Herangehensweise an die Wahl und den Einsatz von Eigenleistungen, alternativer Netztechnologien und alternativer Verlegemethoden entnehmen. Den Angaben kann nicht entnommen werden, dass dem Ziel einer Vergünstigung der Angebotssumme und der Beschleunigung des Ausbaus Rechnung getragen werden kann. Es werden 0 Punkte vergeben. Fehlende wertungsrelevante Erklärungen werden für Wertungszwecke nicht nachgefordert. Das entsprechende Kriterium wird mit 0 Punkten bewertet. Der Konzessionsgeber behält sich dennoch vor, die fehlenden Angaben zu seiner weitergehenden Information nachzufordern. Bei Punktegleichheit zweier oder mehrerer Angebote soll das Wertungskriterium 1 (Wirtschaftlichkeitslücke) für die Rangfolge der Bieter ausschlaggebend sein. Sollte auch hiernach noch Punktgleichheit bestehen, gilt folgende Rang- und Reihenfolge der Wertungskriterien: 3 (Endkundenprodukte); 2 (Realisierungszeitraum); 4 (Alternative Netztechnologien und alternative Verlegemethoden).
Gewichtung (Punkte, genau): 50
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 11/02/2025 11:00:00 (UTC+1)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Eigenerklärung Ausschlussgründe (Bewerber, Mitglieder Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft), ggf. Nachweis der Selbstreinigung, Formblatt „Eigenerklärung zum Bieter“, Kopie des Auszugs aus dem Berufs- oder Handelsregister bzw. vergleichbarer Nachweis (nicht älter als ein Jahr), Kopie der Meldebestätigung nach § 6 TKG a.F./ § 5 TKG n.F., unterzeichnetes Formular „Eigenerklärung Russland-Sanktionen“ anlässlich der am 8. April 2022 im EU-Amtsblatt veröffentlichten Verordnung (EU) 2022/576 zur Umsetzung von Russland-Sanktionen, Kopien der Jahresabschlüsse aus den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2021, 2022, 2023 bzw. 2020, 2021, 2022), Eignungsnachweise von Nachunternehmern/Eignungsleihern, Bewerber- bzw. Bietergemeinschaftserklärung (von allen Mitgliedern der Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft signiert)
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Die Bedingungen für die Konzessionsausführung ergeben sich u.a. aus den Vergabeunterlagen.
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Informationen über die Überprüfungsfristen: Hat ein Bewerber/Bieter eine oder mehrere Rügen erhoben, der oder denen der Auftraggeber nicht abgeholfen hat, ist ein entsprechender Nachprüfungsantrag nur dann fristgerecht, wenn er vor Ablauf des 15. Kalendertags nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der oder den Rügen nicht abhelfen zu wollen, bei der oben genannten Vergabekammer eingeht. Wenn oder soweit der Nachprüfungsantrag nicht fristgerecht eingeht, ist er unzulässig. Im Übrigen wird auf § 160 Abs. 3 GWB verwiesen.
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Rheinland c/o Bezirksregierung Köln
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Rhein-Sieg-Kreis, Der Landrat
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Rhein-Sieg-Kreis, Der Landrat
Organisation, die Angebote bearbeitet: Rhein-Sieg-Kreis, Der Landrat
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
Los: LOT-0003
Titel: Königswinter
Beschreibung: Der Rhein-Sieg-Kreis (nachfolgend: „Konzessionsgeber“) hat das Ziel, flächendeckend leistungsfähige Zugänge zu Gigabitnetzen herzustellen. Zudem verfolgt der Konzessionsgeber das Ziel, seinen Wirtschaftsstandort zu stärken und die Wettbewerbsfähigkeit seiner Unternehmen sicherzustellen. Daher sollen mit Telekommunikationsunternehmen Konzessionsverträge über den Bau und den Betrieb von Gigabitnetzen sowie die Erbringung von Endkundendienstleistungen im Gebiet abgeschlossen werden. Der Konzessionsgeber hat dazu im Rahmen des Förderprogramms des Bundes „Richtlinie für die Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (Gigabitförderung 2.0) einen Förderantrag gestellt und Fördermittel in vorläufiger Höhe bewilligt bekommen. Darüber hinaus hat der Konzessionsgeber eine Kofinanzierung nach der „Richtlinie des Landes zur Kofinanzierung des Bundesprogramms „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland – Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0 (Gigabit-RL 2.0)“ beantragt, ein vorzeitiger Maßnahmebeginn wurde daraufhin zugelassen. Die Förderung soll dabei durch eine Investitionsbeihilfe in Höhe der sog. Wirtschaftlichkeitslücke, d.h. in Höhe der Differenz zwischen dem Barwert aller Einnahmen und dem Barwert der Ausgaben für den Netzaufbau und -betrieb, erfolgen. Das Gigabit-Netz im Ausbaugebiet soll gemäß dem vorläufigen Zuwendungsbescheid bis spätestens 31.10.2026 vollständig errichtet und mit den geforderten Bandbreiten in Betrieb genommen sein. Der Umfang des Loses beträgt 229 Adressen. Details siehe Vergabeunterlagen.
Interne Kennung: Los 3
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 64210000 Fernsprech- und Datenübertragungsdienste
Zusätzliche Einstufung (cpv): 32571000 Kommunikationsinfrastruktur, 32412000 Kommunikationsnetz
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Bad Honnef
Land, Gliederung (NUTS): Rhein-Sieg-Kreis (DEA2C)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 84 Monate
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Eintragung in das Handelsregister
Beschreibung: Sofern nachfolgend auf eine Anlage verwiesen wird, steht diese unter https://www.vmp-rheinland.de/VMPSatellite/notice/CXPTYYBDKG0/documents zum Download zur Verfügung. ============================================================= HINWEIS: Da systembedingt nur beschränkte Auswahlmöglichkeiten hinsichtlich der Benennung der Eignungskriterien bestehen, wurde auf die naheliegendste Bezeichnung für das nachfolgende Eignungskriterium/ die nachfolgenden Eignungskriterien zurückgegriffen. Die nachfolgenden Eignungskriterien sind im Begleitdokument zur Bekanntmachung unter Ziff. 4 e) bb) (2) mit "Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister" überschrieben. ============================================================= - Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB bzw. Nachweis von Selbstreinigungsmaßnahmen gemäß § 125 GWB, Formblatt „Eigenerklärung Ausschlussgründe“ (Anlage 2). - Angabe der Registernummer und des Registergerichts in dem Formular „Teilnahmeantrag“ (Anlage 1) nebst Kopie des Auszugs aus dem Berufs- oder Handelsregister bzw. vergleichbarer Nachweis (nicht älter als 1 Jahr). - Angabe der Nationalen Identifikationsnummer, der Größe des Wirtschaftsteilnehmers sowie zur Nationalität des Eigentümers in dem Formblatt „Eigenerklärung zum Bieter“ (Anlage 3). - Bestätigung der Erfüllung der Verpflichtung der Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung durch entsprechende Angabe in dem Formular „Teilnahmeantrag“ (Anlage 1). - Bei Bewerber- bzw. Bietergemeinschaften: Formblatt „Bewerber- bzw. Bietergemeinschaftserklärung“ (Anlage 4). - Bei Nachunternehmern: Formblatt „Unteraufträge“ (Anlage 5) sowie Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers (Anlage 6). - Bei Eignungsleihe: Formblatt „Unteraufträge“ (Anlage 5) sowie Verpflichtungserklärung des eignungsbeliehenen Unternehmens (Anlage 6). - Eigenerklärung über die Einhaltung der Russland-Sanktionen anlässlich der am 8. April 2022 im EU-Amtsblatt veröffentlichten Verordnung (EU) 2022/576 zur Umsetzung von Russland-Sanktionen durch Unterzeichnung des Formulars „Eigenerklärung Russland-Sanktionen“) (Anlage 7).
Kriterium: Genehmigung oder Mitgliedschaft in einer bestimmten Organisation erforderlich für Dienstleistungsverträge
Beschreibung: Sofern nachfolgend auf eine Anlage verwiesen wird, steht diese unter https://www.vmp-rheinland.de/VMPSatellite/notice/CXPTYYBDKG0/documents zum Download zur Verfügung. ============================================================= HINWEIS: Da systembedingt nur beschränkte Auswahlmöglichkeiten hinsichtlich der Benennung der Eignungskriterien bestehen, wurde auf die naheliegendste Bezeichnung für das nachfolgende Eignungskriterium/ die nachfolgenden Eignungskriterien zurückgegriffen. Die nachfolgenden Eignungskriterien sind im Begleitdokument zur Bekanntmachung unter Ziff. 4 e) bb) (2) mit "Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister" überschrieben. ============================================================= - Bestätigung der Meldung nach § 6 TKG a.F./ § 5 TKG n.F. bei der Bundesnetzagentur durch entsprechende Angabe in dem Formular „Teilnahmeantrag“ (Anlage 1) nebst Kopie der Meldebestätigung nach § 6 TKG a.F./ § 5 TKG n.F.
Kriterium: Allgemeiner Jahresumsatz
Beschreibung: Sofern nachfolgend auf eine Anlage verwiesen wird, steht diese unter https://www.vmp-rheinland.de/VMPSatellite/notice/CXPTYYBDKG0/documents zum Download zur Verfügung. ============================================================= HINWEIS: Da systembedingt nur beschränkte Auswahlmöglichkeiten hin-sichtlich der Benennung der Eignungskriterien bestehen, wurde auf die naheliegendste Bezeichnung für das nachfolgende Eignungskriterium/ die nachfolgenden Eignungskriterien zurückgegriffen. Die nachfolgenden Eignungskriterien sind im Begleitdokument zur Bekanntmachung unter Ziff. 4 e) bb) (2) mit "Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit" überschrieben. ============================================================= - Angabe der Umsatzerlöse gemäß §§ 275, 277 HGB in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2021, 2022, 2023) einschließlich des Umsatzes in dem Tätigkeitsbereich der vorliegenden Konzession durch entsprechende Angabe in dem Formular „Teilnahmeantrag“ (Anlage 1). Sollten die Umsatzzahlen aus dem Jahr 2023 noch nicht vorliegen, sind die Umsatzzahlen aus den Jahren 2020, 2021 und 2022 anzugeben. - Kopien der Jahresabschlüsse bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (2021, 2022, 2023). Sollte der Jahresabschluss aus dem Jahr 2023 noch nicht vorliegen, sind die Kopien der Jahresabschlüsse aus den Jahren 2020, 2021 und 2022 einzureichen. Sofern keine Jahresabschlusspflicht besteht, sind stattdessen für die betreffenden Geschäftsjahre 2021, 2022 und 2023 bzw. 2020, 2021 und 2022 aussagekräftige Gewinn- und Verlustrechnungen einzureichen.
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung: Sofern nachfolgend auf eine Anlage verwiesen wird, steht diese unter https://www.vmp-rheinland.de/VMPSatellite/notice/CXPTYYBDKG0/documents zum Download zur Verfügung. ============================================================= HINWEIS: Da systembedingt nur beschränkte Auswahlmöglichkeiten hinsichtlich der Benennung der Eignungskriterien bestehen, wurde auf die naheliegendste Bezeichnung für das nachfolgende Eignungskriterium/ die nachfolgenden Eignungskriterien zurückgegriffen. Die nachfolgenden Eignungskriterien sind im Begleitdokument zur Bekanntmachung unter Ziff. 4 e) bb) (2) mit "Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit" überschrieben. ============================================================= - Eigenerklärung über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von 5.000.000,00 € (zweifach maximiert je Versicherungsjahr) jeweils für Personen-, Sach- und Vermögensschäden durch entsprechende Angabe in dem Formular „Teilnahmeantrag“ (Anlage 1).
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung: Sofern nachfolgend auf eine Anlage verwiesen wird, steht diese unter https://www.vmp-rheinland.de/VMPSatellite/notice/CXPTYYBDKG0/documents zum Download zur Verfügung. ============================================================= HINWEIS: Da systembedingt nur beschränkte Auswahlmöglichkeiten hinsichtlich der Benennung der Eignungskriterien bestehen, wurde auf die naheliegendste Bezeichnung für das nachfolgende Eignungskriterium/ die nachfolgenden Eignungskriterien zurückgegriffen. Die nachfolgenden Eignungskriterien sind im Begleitdokument zur Bekanntmachung unter Ziff. 4 e) bb) (2) mit " Technische und berufliche Leistungsfähigkeit" überschrieben. ============================================================= - Angabe von geeigneten Referenzen über in den letzten drei Jahren (maßgeblich ist der Zeitpunkt der Einreichung des Teilnahmeantrags) erbrachten vergleichbaren Leistungen unter Angabe des Werts der Leistung, des Erbringungszeitpunkts und des Auftraggebers durch entsprechende Angabe in dem Formular „Teilnahmeantrag“ (Anlage 1). Als geeignete Referenz bzw. vergleichbare Leistung werden solche Referenzen bzw. Leistungen eingestuft, die den Bau und den gleichzeitigen Betrieb von Gigabit-Breitbandnetzen im Rahmen eines Bundes- und/ oder Landesförderprogramms betreffen. Es sind mindestens 2 Referenzen anzugeben. - Eigenerklärung über die Anzahl der mit Telefonie- und Internetdiensten versorgten Endkunden durch entsprechende Angabe in dem Formular „Teilnahmeantrag“ (Anlage 1).
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Kosten
Bezeichnung: Höhe der Wirtschaflichkeitslücke
Beschreibung: Das Angebot mit dem niedrigsten Zuschuss/ der geringsten Wirtschaftlichkeitslücke (nachstehend: „das Bestangebot“) erhält die volle Punktzahl (750). Zu den verbleibenden Angeboten wird die rechnerische Differenz in Prozent – bezogen auf den Zuschuss/ die Wirtschaftlichkeitslücke – zum Bestangebot ermittelt. Ergibt sich ein Wert von z.B. 10 %, dann erhält dieses Angebot 10 % und damit 75 Punkte weniger in der Bewertung. Die Herleitung der Wirtschaftlichkeitslücke ist plausibel und nachvollziehbar gemäß den Anlagen (Excel-Dokument „Wirtschaftlichkeitsberechnung“, Anlage 3 zur Leistungsbeschreibung) darzulegen. Fehlende wertungsrelevante Erklärungen werden für Wertungszwecke nicht nachgefordert. Das entsprechende Kriterium wird mit 0 Punkten bewertet. Der Konzessionsgeber behält sich dennoch vor, die fehlenden Angaben zu seiner weitergehenden Information nachzufordern. Bei Punktegleichheit zweier oder mehrerer Angebote soll das Wertungskriterium 1 (Wirtschaftlichkeitslücke) für die Rangfolge der Bieter ausschlaggebend sein. Sollte auch hiernach noch Punktgleichheit bestehen, gilt folgende Rang- und Reihenfolge der Wertungskriterien: 3 (Endkundenprodukte); 2 (Realisierungszeitraum); 4 (Alternative Netztechnologien und alternative Verlegemethoden).
Gewichtung (Punkte, genau): 750
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Realisierungszeitraum
Beschreibung: Das Angebot mit der kürzesten Zeitangabe in Kalenderwochen bis zur Inbetriebnahme des Netzes (nachstehend: „das Bestangebot“) erhält die volle Punktzahl (100). Zu den verbleibenden Angeboten wird die rechnerische Differenz in Prozent – bezogen auf den Realisierungszeitraum in Kalenderwochen – zum Bestangebot ermittelt. Ergibt sich ein Wert von z.B. 10 %, dann erhält dieses Angebot 10 % und damit 10 Punkte weniger in der Bewertung. Fehlende wertungsrelevante Erklärungen werden für Wertungszwecke nicht nachgefordert. Das entsprechende Kriterium wird mit 0 Punkten bewertet. Der Konzessionsgeber behält sich dennoch vor, die fehlenden Angaben zu seiner weitergehenden Information nachzufordern. Bei Punktegleichheit zweier oder mehrerer Angebote soll das Wertungskriterium 1 (Wirtschaftlichkeitslücke) für die Rangfolge der Bieter ausschlaggebend sein. Sollte auch hiernach noch Punktgleichheit bestehen, gilt folgende Rang- und Reihenfolge der Wertungskriterien: 3 (Endkundenprodukte); 2 (Realisierungszeitraum); 4 (Alternative Netztechnologien und alternative Verlegemethoden).
Gewichtung (Punkte, genau): 100
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Endkundenprodukte
Beschreibung: Bei der Wertung dieses Kriteriums wird für die unten bezeichneten Endkundenprodukte jeweils getrennt bewertet: Hierfür werden für jedes Produkt jeweils sämtliche monatliche Kosten für 24 Monate hochgerechnet (d.h. es wird ein Preis für einen Zeitraum von 24 Monaten errechnet) und diese mit einmaligen oder sonstigen zusätzlichen Kosten (z.B. Einrichtungs-, Installations- und Hardwarekosten) aufsummiert. Eventuelle Preisnachlässe (Rabatte o. Ä.), die Endkunden für einen bestimmten Zeitraum gewährt werden sollen, werden in der Wertung der Preise nicht berücksichtigt. Ebenso werden Produkte in der Wertung nicht berücksichtigt, die ohne Berechnung von Entgelt (zu 0,00 €) angeboten werden. Die Bewertung erfolgt für jedes Kundenprodukt einzeln. Maximal können für die folgenden zwei Endkundenprodukte jeweils 50 Punkte erzielt werden. Der Gesamtpreis für ein Endkundenprodukt wird jeweils wie folgt bewertet: Das Angebot mit dem niedrigsten Endkundenpreis (nachfolgend: „das Bestangebot“) erhält die vollen 50 Punkte. Zu den verbleibenden Angeboten wird die rechnerische Differenz in Prozent – bezogen auf den Endkundenpreis – zum Bestangebot ermittelt. Ergibt sich ein Wert von z.B. 10 %, dann erhält dieses Angebot 10 % und damit 5 Punkt weniger in der Bewertung. Die Endkundenprodukte sind jeweils unter Verwendung des Formblattes Anlage 2 zur Leistungsbeschreibung anzugeben. Die folgenden Produkte werden wie beschrieben jeweils einzeln gewertet: - Privatkundenprodukt mit größer/gleich 200 Mbit/s im Download und mindestens größer/gleich 100 Mbit/s im Upload - max. 50 Punkte, - Geschäftskunden-Standardprodukt mit größer/gleich 250 Mbit/s symmetrisch - max. 50 Punkte. Fehlende wertungsrelevante Erklärungen werden für Wertungszwecke nicht nachgefordert. Das entsprechende Kriterium wird mit 0 Punkten bewertet. Der Konzessionsgeber behält sich dennoch vor, die fehlenden Angaben zu seiner weitergehenden Information nachzufordern. Bei Punktegleichheit zweier oder mehrerer Angebote soll das Wertungskriterium 1 (Wirtschaftlichkeitslücke) für die Rangfolge der Bieter ausschlaggebend sein. Sollte auch hiernach noch Punktgleichheit bestehen, gilt folgende Rang- und Reihenfolge der Wertungskriterien: 3 (Endkundenprodukte); 2 (Realisierungszeitraum); 4 (Alternative Netztechnologien und alternative Verlegemethoden).
Gewichtung (Punkte, genau): 100
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Alternative Netztechnologien und alternative Verlegemethoden
Beschreibung: Um zu schnellen und kostengünstigen Gesamtlösungen zu kommen, ist im Rahmen der Maßnahme die Nutzung von Eigenleistungen, alternativer Netztechnologie und alternativer Verlegemethoden (VEV-Verfahren, Trenching-Verfahren, Nutzung oder Bau oberirdischer Verlegung, Spülbohrverfahren, Kabelpflugverfahren, usw.) mit dem Ziel einer Vergünstigung der Angebotssumme und der Beschleunigung des Aufbaus im Besonderen förderfähig und stets mit Vorrang zu prüfen (vgl. Ziff. 6.5 Gigabit-Richtlinie 2.0). Es ist daher ein nachvollziehbares Konzept zum Einsatz von Eigenleistungen, alternativer Netztechnologien und alternativer Verlegemethoden vorzulegen (vgl. Abschnitt III.4. der Leistungsbeschreibung). Das vorgelegte Konzept wird wie folgt bewertet: Die Ausführungen im Konzept sind plausibel und nachvollziehbar. Es sind umfangreiche und schlüssige Angaben über die Herangehensweise an die Wahl und den Einsatz von Eigenleistungen, alternativer Netztechnologien und alternativer Verlegemethoden enthalten. Den Angaben kann entnommen werden, dass dem Ziel einer Vergünstigung der Angebotssumme und der Beschleunigung des Ausbaus voll-umfänglich Rechnung getragen werden kann. Es werden 50 Punkte vergeben. Die Ausführungen im Konzept sind weitestgehend plausibel und nachvollziehbar. Es lassen sich teilweise Erkenntnisse über die Herangehensweise an die Wahl und den Einsatz von Eigenleistungen, alternativer Netztechnologien und alternativer Verlegemethoden entnehmen. Den Angaben kann entnommen werden, dass dem Ziel einer Vergünstigung der Angebotssumme und der Beschleunigung des Ausbaus Rechnung getragen werden kann. Es werden 25 Punkte vergeben. Die Ausführungen im Konzept sind nur stichpunktartig und lückenhaft. Es lassen sich keine Erkenntnisse über die Herangehensweise an die Wahl und den Einsatz von Eigenleistungen, alternativer Netztechnologien und alternativer Verlegemethoden entnehmen. Den Angaben kann nicht entnommen werden, dass dem Ziel einer Vergünstigung der Angebotssumme und der Beschleunigung des Ausbaus Rechnung getragen werden kann. Es werden 0 Punkte vergeben. Fehlende wertungsrelevante Erklärungen werden für Wertungszwecke nicht nachgefordert. Das entsprechende Kriterium wird mit 0 Punkten bewertet. Der Konzessionsgeber behält sich dennoch vor, die fehlenden Angaben zu seiner weitergehenden Information nachzufordern. Bei Punktegleichheit zweier oder mehrerer Angebote soll das Wertungskriterium 1 (Wirtschaftlichkeitslücke) für die Rangfolge der Bieter ausschlaggebend sein. Sollte auch hiernach noch Punktgleichheit bestehen, gilt folgende Rang- und Reihenfolge der Wertungskriterien: 3 (Endkundenprodukte); 2 (Realisierungszeitraum); 4 (Alternative Netztechnologien und alternative Verlegemethoden).
Gewichtung (Punkte, genau): 50
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 11/02/2025 11:00:00 (UTC+1)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Eigenerklärung Ausschlussgründe (Bewerber, Mitglieder Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft), ggf. Nachweis der Selbstreinigung, Formblatt „Eigenerklärung zum Bieter“, Kopie des Auszugs aus dem Berufs- oder Handelsregister bzw. vergleichbarer Nachweis (nicht älter als ein Jahr), Kopie der Meldebestätigung nach § 6 TKG a.F./ § 5 TKG n.F., unterzeichnetes Formular „Eigenerklärung Russland-Sanktionen“ anlässlich der am 8. April 2022 im EU-Amtsblatt veröffentlichten Verordnung (EU) 2022/576 zur Umsetzung von Russland-Sanktionen, Kopien der Jahresabschlüsse aus den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2021, 2022, 2023 bzw. 2020, 2021, 2022), Eignungsnachweise von Nachunternehmern/Eignungsleihern, Bewerber- bzw. Bietergemeinschaftserklärung (von allen Mitgliedern der Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft signiert)
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Die Bedingungen für die Konzessionsausführung ergeben sich u.a. aus den Vergabeunterlagen.
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Informationen über die Überprüfungsfristen: Hat ein Bewerber/Bieter eine oder mehrere Rügen erhoben, der oder denen der Auftraggeber nicht abgeholfen hat, ist ein entsprechender Nachprüfungsantrag nur dann fristgerecht, wenn er vor Ablauf des 15. Kalendertags nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der oder den Rügen nicht abhelfen zu wollen, bei der oben genannten Vergabekammer eingeht. Wenn oder soweit der Nachprüfungsantrag nicht fristgerecht eingeht, ist er unzulässig. Im Übrigen wird auf § 160 Abs. 3 GWB verwiesen.
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Rheinland c/o Bezirksregierung Köln
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Rhein-Sieg-Kreis, Der Landrat
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Rhein-Sieg-Kreis, Der Landrat
Organisation, die Angebote bearbeitet: Rhein-Sieg-Kreis, Der Landrat
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
Los: LOT-0004
Titel: Lohmar
Beschreibung: Der Rhein-Sieg-Kreis (nachfolgend: „Konzessionsgeber“) hat das Ziel, flächendeckend leistungsfähige Zugänge zu Gigabitnetzen herzustellen. Zudem verfolgt der Konzessionsgeber das Ziel, seinen Wirtschaftsstandort zu stärken und die Wettbewerbsfähigkeit seiner Unternehmen sicherzustellen. Daher sollen mit Telekommunikationsunternehmen Konzessionsverträge über den Bau und den Betrieb von Gigabitnetzen sowie die Erbringung von Endkundendienstleistungen im Gebiet abgeschlossen werden. Der Konzessionsgeber hat dazu im Rahmen des Förderprogramms des Bundes „Richtlinie für die Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (Gigabitförderung 2.0) einen Förderantrag gestellt und Fördermittel in vorläufiger Höhe bewilligt bekommen. Darüber hinaus hat der Konzessionsgeber eine Kofinanzierung nach der „Richtlinie des Landes zur Kofinanzierung des Bundesprogramms „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland – Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0 (Gigabit-RL 2.0)“ beantragt, ein vorzeitiger Maßnahmebeginn wurde daraufhin zugelassen. Die Förderung soll dabei durch eine Investitionsbeihilfe in Höhe der sog. Wirtschaftlichkeitslücke, d.h. in Höhe der Differenz zwischen dem Barwert aller Einnahmen und dem Barwert der Ausgaben für den Netzaufbau und -betrieb, erfolgen. Das Gigabit-Netz im Ausbaugebiet soll gemäß dem vorläufigen Zuwendungsbescheid bis spätestens 31.10.2026 vollständig errichtet und mit den geforderten Bandbreiten in Betrieb genommen sein. Der Umfang des Loses beträgt 1.332 Adressen. Details siehe Vergabeunterlagen.
Interne Kennung: Los 4
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 64210000 Fernsprech- und Datenübertragungsdienste
Zusätzliche Einstufung (cpv): 32571000 Kommunikationsinfrastruktur, 32412000 Kommunikationsnetz
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Bad Honnef
Land, Gliederung (NUTS): Rhein-Sieg-Kreis (DEA2C)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 84 Monate
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Eintragung in das Handelsregister
Beschreibung: Sofern nachfolgend auf eine Anlage verwiesen wird, steht diese unter https://www.vmp-rheinland.de/VMPSatellite/notice/CXPTYYBDKG0/documents zum Download zur Verfügung. ============================================================= HINWEIS: Da systembedingt nur beschränkte Auswahlmöglichkeiten hinsichtlich der Benennung der Eignungskriterien bestehen, wurde auf die naheliegendste Bezeichnung für das nachfolgende Eignungskriterium/ die nachfolgenden Eignungskriterien zurückgegriffen. Die nachfolgenden Eignungskriterien sind im Begleitdokument zur Bekanntmachung unter Ziff. 4 e) bb) (2) mit "Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister" überschrieben. ============================================================= - Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB bzw. Nachweis von Selbstreinigungsmaßnahmen gemäß § 125 GWB, Formblatt „Eigenerklärung Ausschlussgründe“ (Anlage 2). - Angabe der Registernummer und des Registergerichts in dem Formular „Teilnahmeantrag“ (Anlage 1) nebst Kopie des Auszugs aus dem Berufs- oder Handelsregister bzw. vergleichbarer Nachweis (nicht älter als 1 Jahr). - Angabe der Nationalen Identifikationsnummer, der Größe des Wirtschaftsteilnehmers sowie zur Nationalität des Eigentümers in dem Formblatt „Eigenerklärung zum Bieter“ (Anlage 3). - Bestätigung der Erfüllung der Verpflichtung der Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung durch entsprechende Angabe in dem Formular „Teilnahmeantrag“ (Anlage 1). - Bei Bewerber- bzw. Bietergemeinschaften: Formblatt „Bewerber- bzw. Bietergemeinschaftserklärung“ (Anlage 4). - Bei Nachunternehmern: Formblatt „Unteraufträge“ (Anlage 5) sowie Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers (Anlage 6). - Bei Eignungsleihe: Formblatt „Unteraufträge“ (Anlage 5) sowie Verpflichtungserklärung des eignungsbeliehenen Unternehmens (Anlage 6). - Eigenerklärung über die Einhaltung der Russland-Sanktionen anlässlich der am 8. April 2022 im EU-Amtsblatt veröffentlichten Verordnung (EU) 2022/576 zur Umsetzung von Russland-Sanktionen durch Unterzeichnung des Formulars „Eigenerklärung Russland-Sanktionen“) (Anlage 7).
Kriterium: Genehmigung oder Mitgliedschaft in einer bestimmten Organisation erforderlich für Dienstleistungsverträge
Beschreibung: Sofern nachfolgend auf eine Anlage verwiesen wird, steht diese unter https://www.vmp-rheinland.de/VMPSatellite/notice/CXPTYYBDKG0/documents zum Download zur Verfügung. ============================================================= HINWEIS: Da systembedingt nur beschränkte Auswahlmöglichkeiten hinsichtlich der Benennung der Eignungskriterien bestehen, wurde auf die naheliegendste Bezeichnung für das nachfolgende Eignungskriterium/ die nachfolgenden Eignungskriterien zurückgegriffen. Die nachfolgenden Eignungskriterien sind im Begleitdokument zur Bekanntmachung unter Ziff. 4 e) bb) (2) mit "Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister" überschrieben. ============================================================= - Bestätigung der Meldung nach § 6 TKG a.F./ § 5 TKG n.F. bei der Bundesnetzagentur durch entsprechende Angabe in dem Formular „Teilnahmeantrag“ (Anlage 1) nebst Kopie der Meldebestätigung nach § 6 TKG a.F./ § 5 TKG n.F.
Kriterium: Allgemeiner Jahresumsatz
Beschreibung: Sofern nachfolgend auf eine Anlage verwiesen wird, steht diese unter https://www.vmp-rheinland.de/VMPSatellite/notice/CXPTYYBDKG0/documents zum Download zur Verfügung. ============================================================= HINWEIS: Da systembedingt nur beschränkte Auswahlmöglichkeiten hin-sichtlich der Benennung der Eignungskriterien bestehen, wurde auf die naheliegendste Bezeichnung für das nachfolgende Eignungskriterium/ die nachfolgenden Eignungskriterien zurückgegriffen. Die nachfolgenden Eignungskriterien sind im Begleitdokument zur Bekanntmachung unter Ziff. 4 e) bb) (2) mit "Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit" überschrieben. ============================================================= - Angabe der Umsatzerlöse gemäß §§ 275, 277 HGB in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2021, 2022, 2023) einschließlich des Umsatzes in dem Tätigkeitsbereich der vorliegenden Konzession durch entsprechende Angabe in dem Formular „Teilnahmeantrag“ (Anlage 1). Sollten die Umsatzzahlen aus dem Jahr 2023 noch nicht vorliegen, sind die Umsatzzahlen aus den Jahren 2020, 2021 und 2022 anzugeben. - Kopien der Jahresabschlüsse bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (2021, 2022, 2023). Sollte der Jahresabschluss aus dem Jahr 2023 noch nicht vorliegen, sind die Kopien der Jahresabschlüsse aus den Jahren 2020, 2021 und 2022 einzureichen. Sofern keine Jahresabschlusspflicht besteht, sind stattdessen für die betreffenden Geschäftsjahre 2021, 2022 und 2023 bzw. 2020, 2021 und 2022 aussagekräftige Gewinn- und Verlustrechnungen einzureichen.
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung: Sofern nachfolgend auf eine Anlage verwiesen wird, steht diese unter https://www.vmp-rheinland.de/VMPSatellite/notice/CXPTYYBDKG0/documents zum Download zur Verfügung. ============================================================= HINWEIS: Da systembedingt nur beschränkte Auswahlmöglichkeiten hinsichtlich der Benennung der Eignungskriterien bestehen, wurde auf die naheliegendste Bezeichnung für das nachfolgende Eignungskriterium/ die nachfolgenden Eignungskriterien zurückgegriffen. Die nachfolgenden Eignungskriterien sind im Begleitdokument zur Bekanntmachung unter Ziff. 4 e) bb) (2) mit "Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit" überschrieben. ============================================================= - Eigenerklärung über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von 5.000.000,00 € (zweifach maximiert je Versicherungsjahr) jeweils für Personen-, Sach- und Vermögensschäden durch entsprechende Angabe in dem Formular „Teilnahmeantrag“ (Anlage 1).
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung: Sofern nachfolgend auf eine Anlage verwiesen wird, steht diese unter https://www.vmp-rheinland.de/VMPSatellite/notice/CXPTYYBDKG0/documents zum Download zur Verfügung. ============================================================= HINWEIS: Da systembedingt nur beschränkte Auswahlmöglichkeiten hinsichtlich der Benennung der Eignungskriterien bestehen, wurde auf die naheliegendste Bezeichnung für das nachfolgende Eignungskriterium/ die nachfolgenden Eignungskriterien zurückgegriffen. Die nachfolgenden Eignungskriterien sind im Begleitdokument zur Bekanntmachung unter Ziff. 4 e) bb) (2) mit " Technische und berufliche Leistungsfähigkeit" überschrieben. ============================================================= - Angabe von geeigneten Referenzen über in den letzten drei Jahren (maßgeblich ist der Zeitpunkt der Einreichung des Teilnahmeantrags) erbrachten vergleichbaren Leistungen unter Angabe des Werts der Leistung, des Erbringungszeitpunkts und des Auftraggebers durch entsprechende Angabe in dem Formular „Teilnahmeantrag“ (Anlage 1). Als geeignete Referenz bzw. vergleichbare Leistung werden solche Referenzen bzw. Leistungen eingestuft, die den Bau und den gleichzeitigen Betrieb von Gigabit-Breitbandnetzen im Rahmen eines Bundes- und/ oder Landesförderprogramms betreffen. Es sind mindestens 2 Referenzen anzugeben. - Eigenerklärung über die Anzahl der mit Telefonie- und Internetdiensten versorgten Endkunden durch entsprechende Angabe in dem Formular „Teilnahmeantrag“ (Anlage 1).
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Kosten
Bezeichnung: Höhe der Wirtschaflichkeitslücke
Beschreibung: Das Angebot mit dem niedrigsten Zuschuss/ der geringsten Wirtschaftlichkeitslücke (nachstehend: „das Bestangebot“) erhält die volle Punktzahl (750). Zu den verbleibenden Angeboten wird die rechnerische Differenz in Prozent – bezogen auf den Zuschuss/ die Wirtschaftlichkeitslücke – zum Bestangebot ermittelt. Ergibt sich ein Wert von z.B. 10 %, dann erhält dieses Angebot 10 % und damit 75 Punkte weniger in der Bewertung. Die Herleitung der Wirtschaftlichkeitslücke ist plausibel und nachvollziehbar gemäß den Anlagen (Excel-Dokument „Wirtschaftlichkeitsberechnung“, Anlage 3 zur Leistungsbeschreibung) darzulegen. Fehlende wertungsrelevante Erklärungen werden für Wertungszwecke nicht nachgefordert. Das entsprechende Kriterium wird mit 0 Punkten bewertet. Der Konzessionsgeber behält sich dennoch vor, die fehlenden Angaben zu seiner weitergehenden Information nachzufordern. Bei Punktegleichheit zweier oder mehrerer Angebote soll das Wertungskriterium 1 (Wirtschaftlichkeitslücke) für die Rangfolge der Bieter ausschlaggebend sein. Sollte auch hiernach noch Punktgleichheit bestehen, gilt folgende Rang- und Reihenfolge der Wertungskriterien: 3 (Endkundenprodukte); 2 (Realisierungszeitraum); 4 (Alternative Netztechnologien und alternative Verlegemethoden).
Gewichtung (Punkte, genau): 750
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Realisierungszeitraum
Beschreibung: Das Angebot mit der kürzesten Zeitangabe in Kalenderwochen bis zur Inbetriebnahme des Netzes (nachstehend: „das Bestangebot“) erhält die volle Punktzahl (100). Zu den verbleibenden Angeboten wird die rechnerische Differenz in Prozent – bezogen auf den Realisierungszeitraum in Kalenderwochen – zum Bestangebot ermittelt. Ergibt sich ein Wert von z.B. 10 %, dann erhält dieses Angebot 10 % und damit 10 Punkte weniger in der Bewertung. Fehlende wertungsrelevante Erklärungen werden für Wertungszwecke nicht nachgefordert. Das entsprechende Kriterium wird mit 0 Punkten bewertet. Der Konzessionsgeber behält sich dennoch vor, die fehlenden Angaben zu seiner weitergehenden Information nachzufordern. Bei Punktegleichheit zweier oder mehrerer Angebote soll das Wertungskriterium 1 (Wirtschaftlichkeitslücke) für die Rangfolge der Bieter ausschlaggebend sein. Sollte auch hiernach noch Punktgleichheit bestehen, gilt folgende Rang- und Reihenfolge der Wertungskriterien: 3 (Endkundenprodukte); 2 (Realisierungszeitraum); 4 (Alternative Netztechnologien und alternative Verlegemethoden).
Gewichtung (Punkte, genau): 100
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Endkundenprodukte
Beschreibung: Bei der Wertung dieses Kriteriums wird für die unten bezeichneten Endkundenprodukte jeweils getrennt bewertet: Hierfür werden für jedes Produkt jeweils sämtliche monatliche Kosten für 24 Monate hochgerechnet (d.h. es wird ein Preis für einen Zeitraum von 24 Monaten errechnet) und diese mit einmaligen oder sonstigen zusätzlichen Kosten (z.B. Einrichtungs-, Installations- und Hardwarekosten) aufsummiert. Eventuelle Preisnachlässe (Rabatte o. Ä.), die Endkunden für einen bestimmten Zeitraum gewährt werden sollen, werden in der Wertung der Preise nicht berücksichtigt. Ebenso werden Produkte in der Wertung nicht berücksichtigt, die ohne Berechnung von Entgelt (zu 0,00 €) angeboten werden. Die Bewertung erfolgt für jedes Kundenprodukt einzeln. Maximal können für die folgenden zwei Endkundenprodukte jeweils 50 Punkte erzielt werden. Der Gesamtpreis für ein Endkundenprodukt wird jeweils wie folgt bewertet: Das Angebot mit dem niedrigsten Endkundenpreis (nachfolgend: „das Bestangebot“) erhält die vollen 50 Punkte. Zu den verbleibenden Angeboten wird die rechnerische Differenz in Prozent – bezogen auf den Endkundenpreis – zum Bestangebot ermittelt. Ergibt sich ein Wert von z.B. 10 %, dann erhält dieses Angebot 10 % und damit 5 Punkt weniger in der Bewertung. Die Endkundenprodukte sind jeweils unter Verwendung des Formblattes Anlage 2 zur Leistungsbeschreibung anzugeben. Die folgenden Produkte werden wie beschrieben jeweils einzeln gewertet: - Privatkundenprodukt mit größer/gleich 200 Mbit/s im Download und mindestens größer/gleich 100 Mbit/s im Upload - max. 50 Punkte, - Geschäftskunden-Standardprodukt mit größer/gleich 250 Mbit/s symmetrisch - max. 50 Punkte. Fehlende wertungsrelevante Erklärungen werden für Wertungszwecke nicht nachgefordert. Das entsprechende Kriterium wird mit 0 Punkten bewertet. Der Konzessionsgeber behält sich dennoch vor, die fehlenden Angaben zu seiner weitergehenden Information nachzufordern. Bei Punktegleichheit zweier oder mehrerer Angebote soll das Wertungskriterium 1 (Wirtschaftlichkeitslücke) für die Rangfolge der Bieter ausschlaggebend sein. Sollte auch hiernach noch Punktgleichheit bestehen, gilt folgende Rang- und Reihenfolge der Wertungskriterien: 3 (Endkundenprodukte); 2 (Realisierungszeitraum); 4 (Alternative Netztechnologien und alternative Verlegemethoden).
Gewichtung (Punkte, genau): 100
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Alternative Netztechnologien und alternative Verlegemethoden
Beschreibung: Um zu schnellen und kostengünstigen Gesamtlösungen zu kommen, ist im Rahmen der Maßnahme die Nutzung von Eigenleistungen, alternativer Netztechnologie und alternativer Verlegemethoden (VEV-Verfahren, Trenching-Verfahren, Nutzung oder Bau oberirdischer Verlegung, Spülbohrverfahren, Kabelpflugverfahren, usw.) mit dem Ziel einer Vergünstigung der Angebotssumme und der Beschleunigung des Aufbaus im Besonderen förderfähig und stets mit Vorrang zu prüfen (vgl. Ziff. 6.5 Gigabit-Richtlinie 2.0). Es ist daher ein nachvollziehbares Konzept zum Einsatz von Eigenleistungen, alternativer Netztechnologien und alternativer Verlegemethoden vorzulegen (vgl. Abschnitt III.4. der Leistungsbeschreibung). Das vorgelegte Konzept wird wie folgt bewertet: Die Ausführungen im Konzept sind plausibel und nachvollziehbar. Es sind umfangreiche und schlüssige Angaben über die Herangehensweise an die Wahl und den Einsatz von Eigenleistungen, alternativer Netztechnologien und alternativer Verlegemethoden enthalten. Den Angaben kann entnommen werden, dass dem Ziel einer Vergünstigung der Angebotssumme und der Beschleunigung des Ausbaus voll-umfänglich Rechnung getragen werden kann. Es werden 50 Punkte vergeben. Die Ausführungen im Konzept sind weitestgehend plausibel und nachvollziehbar. Es lassen sich teilweise Erkenntnisse über die Herangehensweise an die Wahl und den Einsatz von Eigenleistungen, alternativer Netztechnologien und alternativer Verlegemethoden entnehmen. Den Angaben kann entnommen werden, dass dem Ziel einer Vergünstigung der Angebotssumme und der Beschleunigung des Ausbaus Rechnung getragen werden kann. Es werden 25 Punkte vergeben. Die Ausführungen im Konzept sind nur stichpunktartig und lückenhaft. Es lassen sich keine Erkenntnisse über die Herangehensweise an die Wahl und den Einsatz von Eigenleistungen, alternativer Netztechnologien und alternativer Verlegemethoden entnehmen. Den Angaben kann nicht entnommen werden, dass dem Ziel einer Vergünstigung der Angebotssumme und der Beschleunigung des Ausbaus Rechnung getragen werden kann. Es werden 0 Punkte vergeben. Fehlende wertungsrelevante Erklärungen werden für Wertungszwecke nicht nachgefordert. Das entsprechende Kriterium wird mit 0 Punkten bewertet. Der Konzessionsgeber behält sich dennoch vor, die fehlenden Angaben zu seiner weitergehenden Information nachzufordern. Bei Punktegleichheit zweier oder mehrerer Angebote soll das Wertungskriterium 1 (Wirtschaftlichkeitslücke) für die Rangfolge der Bieter ausschlaggebend sein. Sollte auch hiernach noch Punktgleichheit bestehen, gilt folgende Rang- und Reihenfolge der Wertungskriterien: 3 (Endkundenprodukte); 2 (Realisierungszeitraum); 4 (Alternative Netztechnologien und alternative Verlegemethoden).
Gewichtung (Punkte, genau): 50
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 11/02/2025 11:00:00 (UTC+1)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Eigenerklärung Ausschlussgründe (Bewerber, Mitglieder Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft), ggf. Nachweis der Selbstreinigung, Formblatt „Eigenerklärung zum Bieter“, Kopie des Auszugs aus dem Berufs- oder Handelsregister bzw. vergleichbarer Nachweis (nicht älter als ein Jahr), Kopie der Meldebestätigung nach § 6 TKG a.F./ § 5 TKG n.F., unterzeichnetes Formular „Eigenerklärung Russland-Sanktionen“ anlässlich der am 8. April 2022 im EU-Amtsblatt veröffentlichten Verordnung (EU) 2022/576 zur Umsetzung von Russland-Sanktionen, Kopien der Jahresabschlüsse aus den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2021, 2022, 2023 bzw. 2020, 2021, 2022), Eignungsnachweise von Nachunternehmern/Eignungsleihern, Bewerber- bzw. Bietergemeinschaftserklärung (von allen Mitgliedern der Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft signiert)
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Die Bedingungen für die Konzessionsausführung ergeben sich u.a. aus den Vergabeunterlagen.
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Informationen über die Überprüfungsfristen: Hat ein Bewerber/Bieter eine oder mehrere Rügen erhoben, der oder denen der Auftraggeber nicht abgeholfen hat, ist ein entsprechender Nachprüfungsantrag nur dann fristgerecht, wenn er vor Ablauf des 15. Kalendertags nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der oder den Rügen nicht abhelfen zu wollen, bei der oben genannten Vergabekammer eingeht. Wenn oder soweit der Nachprüfungsantrag nicht fristgerecht eingeht, ist er unzulässig. Im Übrigen wird auf § 160 Abs. 3 GWB verwiesen.
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Rheinland c/o Bezirksregierung Köln
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Rhein-Sieg-Kreis, Der Landrat
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Rhein-Sieg-Kreis, Der Landrat
Organisation, die Angebote bearbeitet: Rhein-Sieg-Kreis, Der Landrat
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
Los: LOT-0005
Titel: Neunkirchen-Seelscheid
Beschreibung: Der Rhein-Sieg-Kreis (nachfolgend: „Konzessionsgeber“) hat das Ziel, flächendeckend leistungsfähige Zugänge zu Gigabitnetzen herzustellen. Zudem verfolgt der Konzessionsgeber das Ziel, seinen Wirtschaftsstandort zu stärken und die Wettbewerbsfähigkeit seiner Unternehmen sicherzustellen. Daher sollen mit Telekommunikationsunternehmen Konzessionsverträge über den Bau und den Betrieb von Gigabitnetzen sowie die Erbringung von Endkundendienstleistungen im Gebiet abgeschlossen werden. Der Konzessionsgeber hat dazu im Rahmen des Förderprogramms des Bundes „Richtlinie für die Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (Gigabitförderung 2.0) einen Förderantrag gestellt und Fördermittel in vorläufiger Höhe bewilligt bekommen. Darüber hinaus hat der Konzessionsgeber eine Kofinanzierung nach der „Richtlinie des Landes zur Kofinanzierung des Bundesprogramms „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland – Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0 (Gigabit-RL 2.0)“ beantragt, ein vorzeitiger Maßnahmebeginn wurde daraufhin zugelassen. Die Förderung soll dabei durch eine Investitionsbeihilfe in Höhe der sog. Wirtschaftlichkeitslücke, d.h. in Höhe der Differenz zwischen dem Barwert aller Einnahmen und dem Barwert der Ausgaben für den Netzaufbau und -betrieb, erfolgen. Das Gigabit-Netz im Ausbaugebiet soll gemäß dem vorläufigen Zuwendungsbescheid bis spätestens 31.10.2026 vollständig errichtet und mit den geforderten Bandbreiten in Betrieb genommen sein. Der Umfang des Loses beträgt 3.360 Adressen. Details siehe Vergabeunterlagen.
Interne Kennung: Los 5
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 64210000 Fernsprech- und Datenübertragungsdienste
Zusätzliche Einstufung (cpv): 32571000 Kommunikationsinfrastruktur, 32412000 Kommunikationsnetz
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Bad Honnef
Land, Gliederung (NUTS): Rhein-Sieg-Kreis (DEA2C)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 84 Monate
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Eintragung in das Handelsregister
Beschreibung: Sofern nachfolgend auf eine Anlage verwiesen wird, steht diese unter https://www.vmp-rheinland.de/VMPSatellite/notice/CXPTYYBDKG0/documents zum Download zur Verfügung. ============================================================= HINWEIS: Da systembedingt nur beschränkte Auswahlmöglichkeiten hinsichtlich der Benennung der Eignungskriterien bestehen, wurde auf die naheliegendste Bezeichnung für das nachfolgende Eignungskriterium/ die nachfolgenden Eignungskriterien zurückgegriffen. Die nachfolgenden Eignungskriterien sind im Begleitdokument zur Bekanntmachung unter Ziff. 4 e) bb) (2) mit "Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister" überschrieben. ============================================================= - Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB bzw. Nachweis von Selbstreinigungsmaßnahmen gemäß § 125 GWB, Formblatt „Eigenerklärung Ausschlussgründe“ (Anlage 2). - Angabe der Registernummer und des Registergerichts in dem Formular „Teilnahmeantrag“ (Anlage 1) nebst Kopie des Auszugs aus dem Berufs- oder Handelsregister bzw. vergleichbarer Nachweis (nicht älter als 1 Jahr). - Angabe der Nationalen Identifikationsnummer, der Größe des Wirtschaftsteilnehmers sowie zur Nationalität des Eigentümers in dem Formblatt „Eigenerklärung zum Bieter“ (Anlage 3). - Bestätigung der Erfüllung der Verpflichtung der Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung durch entsprechende Angabe in dem Formular „Teilnahmeantrag“ (Anlage 1). - Bei Bewerber- bzw. Bietergemeinschaften: Formblatt „Bewerber- bzw. Bietergemeinschaftserklärung“ (Anlage 4). - Bei Nachunternehmern: Formblatt „Unteraufträge“ (Anlage 5) sowie Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers (Anlage 6). - Bei Eignungsleihe: Formblatt „Unteraufträge“ (Anlage 5) sowie Verpflichtungserklärung des eignungsbeliehenen Unternehmens (Anlage 6). - Eigenerklärung über die Einhaltung der Russland-Sanktionen anlässlich der am 8. April 2022 im EU-Amtsblatt veröffentlichten Verordnung (EU) 2022/576 zur Umsetzung von Russland-Sanktionen durch Unterzeichnung des Formulars „Eigenerklärung Russland-Sanktionen“) (Anlage 7).
Kriterium: Genehmigung oder Mitgliedschaft in einer bestimmten Organisation erforderlich für Dienstleistungsverträge
Beschreibung: Sofern nachfolgend auf eine Anlage verwiesen wird, steht diese unter https://www.vmp-rheinland.de/VMPSatellite/notice/CXPTYYBDKG0/documents zum Download zur Verfügung. ============================================================= HINWEIS: Da systembedingt nur beschränkte Auswahlmöglichkeiten hinsichtlich der Benennung der Eignungskriterien bestehen, wurde auf die naheliegendste Bezeichnung für das nachfolgende Eignungskriterium/ die nachfolgenden Eignungskriterien zurückgegriffen. Die nachfolgenden Eignungskriterien sind im Begleitdokument zur Bekanntmachung unter Ziff. 4 e) bb) (2) mit "Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister" überschrieben. ============================================================= - Bestätigung der Meldung nach § 6 TKG a.F./ § 5 TKG n.F. bei der Bundesnetzagentur durch entsprechende Angabe in dem Formular „Teilnahmeantrag“ (Anlage 1) nebst Kopie der Meldebestätigung nach § 6 TKG a.F./ § 5 TKG n.F.
Kriterium: Allgemeiner Jahresumsatz
Beschreibung: Sofern nachfolgend auf eine Anlage verwiesen wird, steht diese unter https://www.vmp-rheinland.de/VMPSatellite/notice/CXPTYYBDKG0/documents zum Download zur Verfügung. ============================================================= HINWEIS: Da systembedingt nur beschränkte Auswahlmöglichkeiten hin-sichtlich der Benennung der Eignungskriterien bestehen, wurde auf die naheliegendste Bezeichnung für das nachfolgende Eignungskriterium/ die nachfolgenden Eignungskriterien zurückgegriffen. Die nachfolgenden Eignungskriterien sind im Begleitdokument zur Bekanntmachung unter Ziff. 4 e) bb) (2) mit "Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit" überschrieben. ============================================================= - Angabe der Umsatzerlöse gemäß §§ 275, 277 HGB in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2021, 2022, 2023) einschließlich des Umsatzes in dem Tätigkeitsbereich der vorliegenden Konzession durch entsprechende Angabe in dem Formular „Teilnahmeantrag“ (Anlage 1). Sollten die Umsatzzahlen aus dem Jahr 2023 noch nicht vorliegen, sind die Umsatzzahlen aus den Jahren 2020, 2021 und 2022 anzugeben. - Kopien der Jahresabschlüsse bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (2021, 2022, 2023). Sollte der Jahresabschluss aus dem Jahr 2023 noch nicht vorliegen, sind die Kopien der Jahresabschlüsse aus den Jahren 2020, 2021 und 2022 einzureichen. Sofern keine Jahresabschlusspflicht besteht, sind stattdessen für die betreffenden Geschäftsjahre 2021, 2022 und 2023 bzw. 2020, 2021 und 2022 aussagekräftige Gewinn- und Verlustrechnungen einzureichen.
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung: Sofern nachfolgend auf eine Anlage verwiesen wird, steht diese unter https://www.vmp-rheinland.de/VMPSatellite/notice/CXPTYYBDKG0/documents zum Download zur Verfügung. ============================================================= HINWEIS: Da systembedingt nur beschränkte Auswahlmöglichkeiten hinsichtlich der Benennung der Eignungskriterien bestehen, wurde auf die naheliegendste Bezeichnung für das nachfolgende Eignungskriterium/ die nachfolgenden Eignungskriterien zurückgegriffen. Die nachfolgenden Eignungskriterien sind im Begleitdokument zur Bekanntmachung unter Ziff. 4 e) bb) (2) mit "Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit" überschrieben. ============================================================= - Eigenerklärung über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von 5.000.000,00 € (zweifach maximiert je Versicherungsjahr) jeweils für Personen-, Sach- und Vermögensschäden durch entsprechende Angabe in dem Formular „Teilnahmeantrag“ (Anlage 1).
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung: Sofern nachfolgend auf eine Anlage verwiesen wird, steht diese unter https://www.vmp-rheinland.de/VMPSatellite/notice/CXPTYYBDKG0/documents zum Download zur Verfügung. ============================================================= HINWEIS: Da systembedingt nur beschränkte Auswahlmöglichkeiten hinsichtlich der Benennung der Eignungskriterien bestehen, wurde auf die naheliegendste Bezeichnung für das nachfolgende Eignungskriterium/ die nachfolgenden Eignungskriterien zurückgegriffen. Die nachfolgenden Eignungskriterien sind im Begleitdokument zur Bekanntmachung unter Ziff. 4 e) bb) (2) mit " Technische und berufliche Leistungsfähigkeit" überschrieben. ============================================================= - Angabe von geeigneten Referenzen über in den letzten drei Jahren (maßgeblich ist der Zeitpunkt der Einreichung des Teilnahmeantrags) erbrachten vergleichbaren Leistungen unter Angabe des Werts der Leistung, des Erbringungszeitpunkts und des Auftraggebers durch entsprechende Angabe in dem Formular „Teilnahmeantrag“ (Anlage 1). Als geeignete Referenz bzw. vergleichbare Leistung werden solche Referenzen bzw. Leistungen eingestuft, die den Bau und den gleichzeitigen Betrieb von Gigabit-Breitbandnetzen im Rahmen eines Bundes- und/ oder Landesförderprogramms betreffen. Es sind mindestens 2 Referenzen anzugeben. - Eigenerklärung über die Anzahl der mit Telefonie- und Internetdiensten versorgten Endkunden durch entsprechende Angabe in dem Formular „Teilnahmeantrag“ (Anlage 1).
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Kosten
Bezeichnung: Höhe der Wirtschaflichkeitslücke
Beschreibung: Das Angebot mit dem niedrigsten Zuschuss/ der geringsten Wirtschaftlichkeitslücke (nachstehend: „das Bestangebot“) erhält die volle Punktzahl (750). Zu den verbleibenden Angeboten wird die rechnerische Differenz in Prozent – bezogen auf den Zuschuss/ die Wirtschaftlichkeitslücke – zum Bestangebot ermittelt. Ergibt sich ein Wert von z.B. 10 %, dann erhält dieses Angebot 10 % und damit 75 Punkte weniger in der Bewertung. Die Herleitung der Wirtschaftlichkeitslücke ist plausibel und nachvollziehbar gemäß den Anlagen (Excel-Dokument „Wirtschaftlichkeitsberechnung“, Anlage 3 zur Leistungsbeschreibung) darzulegen. Fehlende wertungsrelevante Erklärungen werden für Wertungszwecke nicht nachgefordert. Das entsprechende Kriterium wird mit 0 Punkten bewertet. Der Konzessionsgeber behält sich dennoch vor, die fehlenden Angaben zu seiner weitergehenden Information nachzufordern. Bei Punktegleichheit zweier oder mehrerer Angebote soll das Wertungskriterium 1 (Wirtschaftlichkeitslücke) für die Rangfolge der Bieter ausschlaggebend sein. Sollte auch hiernach noch Punktgleichheit bestehen, gilt folgende Rang- und Reihenfolge der Wertungskriterien: 3 (Endkundenprodukte); 2 (Realisierungszeitraum); 4 (Alternative Netztechnologien und alternative Verlegemethoden).
Gewichtung (Punkte, genau): 750
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Realisierungszeitraum
Beschreibung: Das Angebot mit der kürzesten Zeitangabe in Kalenderwochen bis zur Inbetriebnahme des Netzes (nachstehend: „das Bestangebot“) erhält die volle Punktzahl (100). Zu den verbleibenden Angeboten wird die rechnerische Differenz in Prozent – bezogen auf den Realisierungszeitraum in Kalenderwochen – zum Bestangebot ermittelt. Ergibt sich ein Wert von z.B. 10 %, dann erhält dieses Angebot 10 % und damit 10 Punkte weniger in der Bewertung. Fehlende wertungsrelevante Erklärungen werden für Wertungszwecke nicht nachgefordert. Das entsprechende Kriterium wird mit 0 Punkten bewertet. Der Konzessionsgeber behält sich dennoch vor, die fehlenden Angaben zu seiner weitergehenden Information nachzufordern. Bei Punktegleichheit zweier oder mehrerer Angebote soll das Wertungskriterium 1 (Wirtschaftlichkeitslücke) für die Rangfolge der Bieter ausschlaggebend sein. Sollte auch hiernach noch Punktgleichheit bestehen, gilt folgende Rang- und Reihenfolge der Wertungskriterien: 3 (Endkundenprodukte); 2 (Realisierungszeitraum); 4 (Alternative Netztechnologien und alternative Verlegemethoden).
Gewichtung (Punkte, genau): 100
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Endkundenprodukte
Beschreibung: Bei der Wertung dieses Kriteriums wird für die unten bezeichneten Endkundenprodukte jeweils getrennt bewertet: Hierfür werden für jedes Produkt jeweils sämtliche monatliche Kosten für 24 Monate hochgerechnet (d.h. es wird ein Preis für einen Zeitraum von 24 Monaten errechnet) und diese mit einmaligen oder sonstigen zusätzlichen Kosten (z.B. Einrichtungs-, Installations- und Hardwarekosten) aufsummiert. Eventuelle Preisnachlässe (Rabatte o. Ä.), die Endkunden für einen bestimmten Zeitraum gewährt werden sollen, werden in der Wertung der Preise nicht berücksichtigt. Ebenso werden Produkte in der Wertung nicht berücksichtigt, die ohne Berechnung von Entgelt (zu 0,00 €) angeboten werden. Die Bewertung erfolgt für jedes Kundenprodukt einzeln. Maximal können für die folgenden zwei Endkundenprodukte jeweils 50 Punkte erzielt werden. Der Gesamtpreis für ein Endkundenprodukt wird jeweils wie folgt bewertet: Das Angebot mit dem niedrigsten Endkundenpreis (nachfolgend: „das Bestangebot“) erhält die vollen 50 Punkte. Zu den verbleibenden Angeboten wird die rechnerische Differenz in Prozent – bezogen auf den Endkundenpreis – zum Bestangebot ermittelt. Ergibt sich ein Wert von z.B. 10 %, dann erhält dieses Angebot 10 % und damit 5 Punkt weniger in der Bewertung. Die Endkundenprodukte sind jeweils unter Verwendung des Formblattes Anlage 2 zur Leistungsbeschreibung anzugeben. Die folgenden Produkte werden wie beschrieben jeweils einzeln gewertet: - Privatkundenprodukt mit größer/gleich 200 Mbit/s im Download und mindestens größer/gleich 100 Mbit/s im Upload - max. 50 Punkte, - Geschäftskunden-Standardprodukt mit größer/gleich 250 Mbit/s symmetrisch - max. 50 Punkte. Fehlende wertungsrelevante Erklärungen werden für Wertungszwecke nicht nachgefordert. Das entsprechende Kriterium wird mit 0 Punkten bewertet. Der Konzessionsgeber behält sich dennoch vor, die fehlenden Angaben zu seiner weitergehenden Information nachzufordern. Bei Punktegleichheit zweier oder mehrerer Angebote soll das Wertungskriterium 1 (Wirtschaftlichkeitslücke) für die Rangfolge der Bieter ausschlaggebend sein. Sollte auch hiernach noch Punktgleichheit bestehen, gilt folgende Rang- und Reihenfolge der Wertungskriterien: 3 (Endkundenprodukte); 2 (Realisierungszeitraum); 4 (Alternative Netztechnologien und alternative Verlegemethoden).
Gewichtung (Punkte, genau): 100
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Alternative Netztechnologien und alternative Verlegemethoden
Beschreibung: Um zu schnellen und kostengünstigen Gesamtlösungen zu kommen, ist im Rahmen der Maßnahme die Nutzung von Eigenleistungen, alternativer Netztechnologie und alternativer Verlegemethoden (VEV-Verfahren, Trenching-Verfahren, Nutzung oder Bau oberirdischer Verlegung, Spülbohrverfahren, Kabelpflugverfahren, usw.) mit dem Ziel einer Vergünstigung der Angebotssumme und der Beschleunigung des Aufbaus im Besonderen förderfähig und stets mit Vorrang zu prüfen (vgl. Ziff. 6.5 Gigabit-Richtlinie 2.0). Es ist daher ein nachvollziehbares Konzept zum Einsatz von Eigenleistungen, alternativer Netztechnologien und alternativer Verlegemethoden vorzulegen (vgl. Abschnitt III.4. der Leistungsbeschreibung). Das vorgelegte Konzept wird wie folgt bewertet: Die Ausführungen im Konzept sind plausibel und nachvollziehbar. Es sind umfangreiche und schlüssige Angaben über die Herangehensweise an die Wahl und den Einsatz von Eigenleistungen, alternativer Netztechnologien und alternativer Verlegemethoden enthalten. Den Angaben kann entnommen werden, dass dem Ziel einer Vergünstigung der Angebotssumme und der Beschleunigung des Ausbaus voll-umfänglich Rechnung getragen werden kann. Es werden 50 Punkte vergeben. Die Ausführungen im Konzept sind weitestgehend plausibel und nachvollziehbar. Es lassen sich teilweise Erkenntnisse über die Herangehensweise an die Wahl und den Einsatz von Eigenleistungen, alternativer Netztechnologien und alternativer Verlegemethoden entnehmen. Den Angaben kann entnommen werden, dass dem Ziel einer Vergünstigung der Angebotssumme und der Beschleunigung des Ausbaus Rechnung getragen werden kann. Es werden 25 Punkte vergeben. Die Ausführungen im Konzept sind nur stichpunktartig und lückenhaft. Es lassen sich keine Erkenntnisse über die Herangehensweise an die Wahl und den Einsatz von Eigenleistungen, alternativer Netztechnologien und alternativer Verlegemethoden entnehmen. Den Angaben kann nicht entnommen werden, dass dem Ziel einer Vergünstigung der Angebotssumme und der Beschleunigung des Ausbaus Rechnung getragen werden kann. Es werden 0 Punkte vergeben. Fehlende wertungsrelevante Erklärungen werden für Wertungszwecke nicht nachgefordert. Das entsprechende Kriterium wird mit 0 Punkten bewertet. Der Konzessionsgeber behält sich dennoch vor, die fehlenden Angaben zu seiner weitergehenden Information nachzufordern. Bei Punktegleichheit zweier oder mehrerer Angebote soll das Wertungskriterium 1 (Wirtschaftlichkeitslücke) für die Rangfolge der Bieter ausschlaggebend sein. Sollte auch hiernach noch Punktgleichheit bestehen, gilt folgende Rang- und Reihenfolge der Wertungskriterien: 3 (Endkundenprodukte); 2 (Realisierungszeitraum); 4 (Alternative Netztechnologien und alternative Verlegemethoden).
Gewichtung (Punkte, genau): 50
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 11/02/2025 11:00:00 (UTC+1)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Eigenerklärung Ausschlussgründe (Bewerber, Mitglieder Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft), ggf. Nachweis der Selbstreinigung, Formblatt „Eigenerklärung zum Bieter“, Kopie des Auszugs aus dem Berufs- oder Handelsregister bzw. vergleichbarer Nachweis (nicht älter als ein Jahr), Kopie der Meldebestätigung nach § 6 TKG a.F./ § 5 TKG n.F., unterzeichnetes Formular „Eigenerklärung Russland-Sanktionen“ anlässlich der am 8. April 2022 im EU-Amtsblatt veröffentlichten Verordnung (EU) 2022/576 zur Umsetzung von Russland-Sanktionen, Kopien der Jahresabschlüsse aus den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2021, 2022, 2023 bzw. 2020, 2021, 2022), Eignungsnachweise von Nachunternehmern/Eignungsleihern, Bewerber- bzw. Bietergemeinschaftserklärung (von allen Mitgliedern der Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft signiert)
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Die Bedingungen für die Konzessionsausführung ergeben sich u.a. aus den Vergabeunterlagen.
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Informationen über die Überprüfungsfristen: Hat ein Bewerber/Bieter eine oder mehrere Rügen erhoben, der oder denen der Auftraggeber nicht abgeholfen hat, ist ein entsprechender Nachprüfungsantrag nur dann fristgerecht, wenn er vor Ablauf des 15. Kalendertags nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der oder den Rügen nicht abhelfen zu wollen, bei der oben genannten Vergabekammer eingeht. Wenn oder soweit der Nachprüfungsantrag nicht fristgerecht eingeht, ist er unzulässig. Im Übrigen wird auf § 160 Abs. 3 GWB verwiesen.
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Rheinland c/o Bezirksregierung Köln
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Rhein-Sieg-Kreis, Der Landrat
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Rhein-Sieg-Kreis, Der Landrat
Organisation, die Angebote bearbeitet: Rhein-Sieg-Kreis, Der Landrat
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
Los: LOT-0006
Titel: Rheinbach
Beschreibung: Der Rhein-Sieg-Kreis (nachfolgend: „Konzessionsgeber“) hat das Ziel, flächendeckend leistungsfähige Zugänge zu Gigabitnetzen herzustellen. Zudem verfolgt der Konzessionsgeber das Ziel, seinen Wirtschaftsstandort zu stärken und die Wettbewerbsfähigkeit seiner Unternehmen sicherzustellen. Daher sollen mit Telekommunikationsunternehmen Konzessionsverträge über den Bau und den Betrieb von Gigabitnetzen sowie die Erbringung von Endkundendienstleistungen im Gebiet abgeschlossen werden. Der Konzessionsgeber hat dazu im Rahmen des Förderprogramms des Bundes „Richtlinie für die Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (Gigabitförderung 2.0) einen Förderantrag gestellt und Fördermittel in vorläufiger Höhe bewilligt bekommen. Darüber hinaus hat der Konzessionsgeber eine Kofinanzierung nach der „Richtlinie des Landes zur Kofinanzierung des Bundesprogramms „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland – Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0 (Gigabit-RL 2.0)“ beantragt, ein vorzeitiger Maßnahmebeginn wurde daraufhin zugelassen. Die Förderung soll dabei durch eine Investitionsbeihilfe in Höhe der sog. Wirtschaftlichkeitslücke, d.h. in Höhe der Differenz zwischen dem Barwert aller Einnahmen und dem Barwert der Ausgaben für den Netzaufbau und -betrieb, erfolgen. Das Gigabit-Netz im Ausbaugebiet soll gemäß dem vorläufigen Zuwendungsbescheid bis spätestens 31.10.2026 vollständig errichtet und mit den geforderten Bandbreiten in Betrieb genommen sein. Der Umfang des Loses beträgt 377 Adressen. Details siehe Vergabeunterlagen.
Interne Kennung: Los 6
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 64210000 Fernsprech- und Datenübertragungsdienste
Zusätzliche Einstufung (cpv): 32571000 Kommunikationsinfrastruktur, 32412000 Kommunikationsnetz
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Bad Honnef
Land, Gliederung (NUTS): Rhein-Sieg-Kreis (DEA2C)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 84 Monate
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Eintragung in das Handelsregister
Beschreibung: Sofern nachfolgend auf eine Anlage verwiesen wird, steht diese unter https://www.vmp-rheinland.de/VMPSatellite/notice/CXPTYYBDKG0/documents zum Download zur Verfügung. ============================================================= HINWEIS: Da systembedingt nur beschränkte Auswahlmöglichkeiten hinsichtlich der Benennung der Eignungskriterien bestehen, wurde auf die naheliegendste Bezeichnung für das nachfolgende Eignungskriterium/ die nachfolgenden Eignungskriterien zurückgegriffen. Die nachfolgenden Eignungskriterien sind im Begleitdokument zur Bekanntmachung unter Ziff. 4 e) bb) (2) mit "Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister" überschrieben. ============================================================= - Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB bzw. Nachweis von Selbstreinigungsmaßnahmen gemäß § 125 GWB, Formblatt „Eigenerklärung Ausschlussgründe“ (Anlage 2). - Angabe der Registernummer und des Registergerichts in dem Formular „Teilnahmeantrag“ (Anlage 1) nebst Kopie des Auszugs aus dem Berufs- oder Handelsregister bzw. vergleichbarer Nachweis (nicht älter als 1 Jahr). - Angabe der Nationalen Identifikationsnummer, der Größe des Wirtschaftsteilnehmers sowie zur Nationalität des Eigentümers in dem Formblatt „Eigenerklärung zum Bieter“ (Anlage 3). - Bestätigung der Erfüllung der Verpflichtung der Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung durch entsprechende Angabe in dem Formular „Teilnahmeantrag“ (Anlage 1). - Bei Bewerber- bzw. Bietergemeinschaften: Formblatt „Bewerber- bzw. Bietergemeinschaftserklärung“ (Anlage 4). - Bei Nachunternehmern: Formblatt „Unteraufträge“ (Anlage 5) sowie Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers (Anlage 6). - Bei Eignungsleihe: Formblatt „Unteraufträge“ (Anlage 5) sowie Verpflichtungserklärung des eignungsbeliehenen Unternehmens (Anlage 6). - Eigenerklärung über die Einhaltung der Russland-Sanktionen anlässlich der am 8. April 2022 im EU-Amtsblatt veröffentlichten Verordnung (EU) 2022/576 zur Umsetzung von Russland-Sanktionen durch Unterzeichnung des Formulars „Eigenerklärung Russland-Sanktionen“) (Anlage 7).
Kriterium: Genehmigung oder Mitgliedschaft in einer bestimmten Organisation erforderlich für Dienstleistungsverträge
Beschreibung: Sofern nachfolgend auf eine Anlage verwiesen wird, steht diese unter https://www.vmp-rheinland.de/VMPSatellite/notice/CXPTYYBDKG0/documents zum Download zur Verfügung. ============================================================= HINWEIS: Da systembedingt nur beschränkte Auswahlmöglichkeiten hinsichtlich der Benennung der Eignungskriterien bestehen, wurde auf die naheliegendste Bezeichnung für das nachfolgende Eignungskriterium/ die nachfolgenden Eignungskriterien zurückgegriffen. Die nachfolgenden Eignungskriterien sind im Begleitdokument zur Bekanntmachung unter Ziff. 4 e) bb) (2) mit "Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister" überschrieben. ============================================================= - Bestätigung der Meldung nach § 6 TKG a.F./ § 5 TKG n.F. bei der Bundesnetzagentur durch entsprechende Angabe in dem Formular „Teilnahmeantrag“ (Anlage 1) nebst Kopie der Meldebestätigung nach § 6 TKG a.F./ § 5 TKG n.F.
Kriterium: Allgemeiner Jahresumsatz
Beschreibung: Sofern nachfolgend auf eine Anlage verwiesen wird, steht diese unter https://www.vmp-rheinland.de/VMPSatellite/notice/CXPTYYBDKG0/documents zum Download zur Verfügung. ============================================================= HINWEIS: Da systembedingt nur beschränkte Auswahlmöglichkeiten hin-sichtlich der Benennung der Eignungskriterien bestehen, wurde auf die naheliegendste Bezeichnung für das nachfolgende Eignungskriterium/ die nachfolgenden Eignungskriterien zurückgegriffen. Die nachfolgenden Eignungskriterien sind im Begleitdokument zur Bekanntmachung unter Ziff. 4 e) bb) (2) mit "Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit" überschrieben. ============================================================= - Angabe der Umsatzerlöse gemäß §§ 275, 277 HGB in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2021, 2022, 2023) einschließlich des Umsatzes in dem Tätigkeitsbereich der vorliegenden Konzession durch entsprechende Angabe in dem Formular „Teilnahmeantrag“ (Anlage 1). Sollten die Umsatzzahlen aus dem Jahr 2023 noch nicht vorliegen, sind die Umsatzzahlen aus den Jahren 2020, 2021 und 2022 anzugeben. - Kopien der Jahresabschlüsse bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (2021, 2022, 2023). Sollte der Jahresabschluss aus dem Jahr 2023 noch nicht vorliegen, sind die Kopien der Jahresabschlüsse aus den Jahren 2020, 2021 und 2022 einzureichen. Sofern keine Jahresabschlusspflicht besteht, sind stattdessen für die betreffenden Geschäftsjahre 2021, 2022 und 2023 bzw. 2020, 2021 und 2022 aussagekräftige Gewinn- und Verlustrechnungen einzureichen.
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung: Sofern nachfolgend auf eine Anlage verwiesen wird, steht diese unter https://www.vmp-rheinland.de/VMPSatellite/notice/CXPTYYBDKG0/documents zum Download zur Verfügung. ============================================================= HINWEIS: Da systembedingt nur beschränkte Auswahlmöglichkeiten hinsichtlich der Benennung der Eignungskriterien bestehen, wurde auf die naheliegendste Bezeichnung für das nachfolgende Eignungskriterium/ die nachfolgenden Eignungskriterien zurückgegriffen. Die nachfolgenden Eignungskriterien sind im Begleitdokument zur Bekanntmachung unter Ziff. 4 e) bb) (2) mit "Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit" überschrieben. ============================================================= - Eigenerklärung über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von 5.000.000,00 € (zweifach maximiert je Versicherungsjahr) jeweils für Personen-, Sach- und Vermögensschäden durch entsprechende Angabe in dem Formular „Teilnahmeantrag“ (Anlage 1).
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung: Sofern nachfolgend auf eine Anlage verwiesen wird, steht diese unter https://www.vmp-rheinland.de/VMPSatellite/notice/CXPTYYBDKG0/documents zum Download zur Verfügung. ============================================================= HINWEIS: Da systembedingt nur beschränkte Auswahlmöglichkeiten hinsichtlich der Benennung der Eignungskriterien bestehen, wurde auf die naheliegendste Bezeichnung für das nachfolgende Eignungskriterium/ die nachfolgenden Eignungskriterien zurückgegriffen. Die nachfolgenden Eignungskriterien sind im Begleitdokument zur Bekanntmachung unter Ziff. 4 e) bb) (2) mit " Technische und berufliche Leistungsfähigkeit" überschrieben. ============================================================= - Angabe von geeigneten Referenzen über in den letzten drei Jahren (maßgeblich ist der Zeitpunkt der Einreichung des Teilnahmeantrags) erbrachten vergleichbaren Leistungen unter Angabe des Werts der Leistung, des Erbringungszeitpunkts und des Auftraggebers durch entsprechende Angabe in dem Formular „Teilnahmeantrag“ (Anlage 1). Als geeignete Referenz bzw. vergleichbare Leistung werden solche Referenzen bzw. Leistungen eingestuft, die den Bau und den gleichzeitigen Betrieb von Gigabit-Breitbandnetzen im Rahmen eines Bundes- und/ oder Landesförderprogramms betreffen. Es sind mindestens 2 Referenzen anzugeben. - Eigenerklärung über die Anzahl der mit Telefonie- und Internetdiensten versorgten Endkunden durch entsprechende Angabe in dem Formular „Teilnahmeantrag“ (Anlage 1).
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Kosten
Bezeichnung: Höhe der Wirtschaflichkeitslücke
Beschreibung: Das Angebot mit dem niedrigsten Zuschuss/ der geringsten Wirtschaftlichkeitslücke (nachstehend: „das Bestangebot“) erhält die volle Punktzahl (750). Zu den verbleibenden Angeboten wird die rechnerische Differenz in Prozent – bezogen auf den Zuschuss/ die Wirtschaftlichkeitslücke – zum Bestangebot ermittelt. Ergibt sich ein Wert von z.B. 10 %, dann erhält dieses Angebot 10 % und damit 75 Punkte weniger in der Bewertung. Die Herleitung der Wirtschaftlichkeitslücke ist plausibel und nachvollziehbar gemäß den Anlagen (Excel-Dokument „Wirtschaftlichkeitsberechnung“, Anlage 3 zur Leistungsbeschreibung) darzulegen. Fehlende wertungsrelevante Erklärungen werden für Wertungszwecke nicht nachgefordert. Das entsprechende Kriterium wird mit 0 Punkten bewertet. Der Konzessionsgeber behält sich dennoch vor, die fehlenden Angaben zu seiner weitergehenden Information nachzufordern. Bei Punktegleichheit zweier oder mehrerer Angebote soll das Wertungskriterium 1 (Wirtschaftlichkeitslücke) für die Rangfolge der Bieter ausschlaggebend sein. Sollte auch hiernach noch Punktgleichheit bestehen, gilt folgende Rang- und Reihenfolge der Wertungskriterien: 3 (Endkundenprodukte); 2 (Realisierungszeitraum); 4 (Alternative Netztechnologien und alternative Verlegemethoden).
Gewichtung (Punkte, genau): 750
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Realisierungszeitraum
Beschreibung: Das Angebot mit der kürzesten Zeitangabe in Kalenderwochen bis zur Inbetriebnahme des Netzes (nachstehend: „das Bestangebot“) erhält die volle Punktzahl (100). Zu den verbleibenden Angeboten wird die rechnerische Differenz in Prozent – bezogen auf den Realisierungszeitraum in Kalenderwochen – zum Bestangebot ermittelt. Ergibt sich ein Wert von z.B. 10 %, dann erhält dieses Angebot 10 % und damit 10 Punkte weniger in der Bewertung. Fehlende wertungsrelevante Erklärungen werden für Wertungszwecke nicht nachgefordert. Das entsprechende Kriterium wird mit 0 Punkten bewertet. Der Konzessionsgeber behält sich dennoch vor, die fehlenden Angaben zu seiner weitergehenden Information nachzufordern. Bei Punktegleichheit zweier oder mehrerer Angebote soll das Wertungskriterium 1 (Wirtschaftlichkeitslücke) für die Rangfolge der Bieter ausschlaggebend sein. Sollte auch hiernach noch Punktgleichheit bestehen, gilt folgende Rang- und Reihenfolge der Wertungskriterien: 3 (Endkundenprodukte); 2 (Realisierungszeitraum); 4 (Alternative Netztechnologien und alternative Verlegemethoden).
Gewichtung (Punkte, genau): 100
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Endkundenprodukte
Beschreibung: Bei der Wertung dieses Kriteriums wird für die unten bezeichneten Endkundenprodukte jeweils getrennt bewertet: Hierfür werden für jedes Produkt jeweils sämtliche monatliche Kosten für 24 Monate hochgerechnet (d.h. es wird ein Preis für einen Zeitraum von 24 Monaten errechnet) und diese mit einmaligen oder sonstigen zusätzlichen Kosten (z.B. Einrichtungs-, Installations- und Hardwarekosten) aufsummiert. Eventuelle Preisnachlässe (Rabatte o. Ä.), die Endkunden für einen bestimmten Zeitraum gewährt werden sollen, werden in der Wertung der Preise nicht berücksichtigt. Ebenso werden Produkte in der Wertung nicht berücksichtigt, die ohne Berechnung von Entgelt (zu 0,00 €) angeboten werden. Die Bewertung erfolgt für jedes Kundenprodukt einzeln. Maximal können für die folgenden zwei Endkundenprodukte jeweils 50 Punkte erzielt werden. Der Gesamtpreis für ein Endkundenprodukt wird jeweils wie folgt bewertet: Das Angebot mit dem niedrigsten Endkundenpreis (nachfolgend: „das Bestangebot“) erhält die vollen 50 Punkte. Zu den verbleibenden Angeboten wird die rechnerische Differenz in Prozent – bezogen auf den Endkundenpreis – zum Bestangebot ermittelt. Ergibt sich ein Wert von z.B. 10 %, dann erhält dieses Angebot 10 % und damit 5 Punkt weniger in der Bewertung. Die Endkundenprodukte sind jeweils unter Verwendung des Formblattes Anlage 2 zur Leistungsbeschreibung anzugeben. Die folgenden Produkte werden wie beschrieben jeweils einzeln gewertet: - Privatkundenprodukt mit größer/gleich 200 Mbit/s im Download und mindestens größer/gleich 100 Mbit/s im Upload - max. 50 Punkte, - Geschäftskunden-Standardprodukt mit größer/gleich 250 Mbit/s symmetrisch - max. 50 Punkte. Fehlende wertungsrelevante Erklärungen werden für Wertungszwecke nicht nachgefordert. Das entsprechende Kriterium wird mit 0 Punkten bewertet. Der Konzessionsgeber behält sich dennoch vor, die fehlenden Angaben zu seiner weitergehenden Information nachzufordern. Bei Punktegleichheit zweier oder mehrerer Angebote soll das Wertungskriterium 1 (Wirtschaftlichkeitslücke) für die Rangfolge der Bieter ausschlaggebend sein. Sollte auch hiernach noch Punktgleichheit bestehen, gilt folgende Rang- und Reihenfolge der Wertungskriterien: 3 (Endkundenprodukte); 2 (Realisierungszeitraum); 4 (Alternative Netztechnologien und alternative Verlegemethoden).
Gewichtung (Punkte, genau): 100
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Alternative Netztechnologien und alternative Verlegemethoden
Beschreibung: Um zu schnellen und kostengünstigen Gesamtlösungen zu kommen, ist im Rahmen der Maßnahme die Nutzung von Eigenleistungen, alternativer Netztechnologie und alternativer Verlegemethoden (VEV-Verfahren, Trenching-Verfahren, Nutzung oder Bau oberirdischer Verlegung, Spülbohrverfahren, Kabelpflugverfahren, usw.) mit dem Ziel einer Vergünstigung der Angebotssumme und der Beschleunigung des Aufbaus im Besonderen förderfähig und stets mit Vorrang zu prüfen (vgl. Ziff. 6.5 Gigabit-Richtlinie 2.0). Es ist daher ein nachvollziehbares Konzept zum Einsatz von Eigenleistungen, alternativer Netztechnologien und alternativer Verlegemethoden vorzulegen (vgl. Abschnitt III.4. der Leistungsbeschreibung). Das vorgelegte Konzept wird wie folgt bewertet: Die Ausführungen im Konzept sind plausibel und nachvollziehbar. Es sind umfangreiche und schlüssige Angaben über die Herangehensweise an die Wahl und den Einsatz von Eigenleistungen, alternativer Netztechnologien und alternativer Verlegemethoden enthalten. Den Angaben kann entnommen werden, dass dem Ziel einer Vergünstigung der Angebotssumme und der Beschleunigung des Ausbaus voll-umfänglich Rechnung getragen werden kann. Es werden 50 Punkte vergeben. Die Ausführungen im Konzept sind weitestgehend plausibel und nachvollziehbar. Es lassen sich teilweise Erkenntnisse über die Herangehensweise an die Wahl und den Einsatz von Eigenleistungen, alternativer Netztechnologien und alternativer Verlegemethoden entnehmen. Den Angaben kann entnommen werden, dass dem Ziel einer Vergünstigung der Angebotssumme und der Beschleunigung des Ausbaus Rechnung getragen werden kann. Es werden 25 Punkte vergeben. Die Ausführungen im Konzept sind nur stichpunktartig und lückenhaft. Es lassen sich keine Erkenntnisse über die Herangehensweise an die Wahl und den Einsatz von Eigenleistungen, alternativer Netztechnologien und alternativer Verlegemethoden entnehmen. Den Angaben kann nicht entnommen werden, dass dem Ziel einer Vergünstigung der Angebotssumme und der Beschleunigung des Ausbaus Rechnung getragen werden kann. Es werden 0 Punkte vergeben. Fehlende wertungsrelevante Erklärungen werden für Wertungszwecke nicht nachgefordert. Das entsprechende Kriterium wird mit 0 Punkten bewertet. Der Konzessionsgeber behält sich dennoch vor, die fehlenden Angaben zu seiner weitergehenden Information nachzufordern. Bei Punktegleichheit zweier oder mehrerer Angebote soll das Wertungskriterium 1 (Wirtschaftlichkeitslücke) für die Rangfolge der Bieter ausschlaggebend sein. Sollte auch hiernach noch Punktgleichheit bestehen, gilt folgende Rang- und Reihenfolge der Wertungskriterien: 3 (Endkundenprodukte); 2 (Realisierungszeitraum); 4 (Alternative Netztechnologien und alternative Verlegemethoden).
Gewichtung (Punkte, genau): 50
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 11/02/2025 11:00:00 (UTC+1)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Eigenerklärung Ausschlussgründe (Bewerber, Mitglieder Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft), ggf. Nachweis der Selbstreinigung, Formblatt „Eigenerklärung zum Bieter“, Kopie des Auszugs aus dem Berufs- oder Handelsregister bzw. vergleichbarer Nachweis (nicht älter als ein Jahr), Kopie der Meldebestätigung nach § 6 TKG a.F./ § 5 TKG n.F., unterzeichnetes Formular „Eigenerklärung Russland-Sanktionen“ anlässlich der am 8. April 2022 im EU-Amtsblatt veröffentlichten Verordnung (EU) 2022/576 zur Umsetzung von Russland-Sanktionen, Kopien der Jahresabschlüsse aus den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2021, 2022, 2023 bzw. 2020, 2021, 2022), Eignungsnachweise von Nachunternehmern/Eignungsleihern, Bewerber- bzw. Bietergemeinschaftserklärung (von allen Mitgliedern der Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft signiert)
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Die Bedingungen für die Konzessionsausführung ergeben sich u.a. aus den Vergabeunterlagen.
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Informationen über die Überprüfungsfristen: Hat ein Bewerber/Bieter eine oder mehrere Rügen erhoben, der oder denen der Auftraggeber nicht abgeholfen hat, ist ein entsprechender Nachprüfungsantrag nur dann fristgerecht, wenn er vor Ablauf des 15. Kalendertags nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der oder den Rügen nicht abhelfen zu wollen, bei der oben genannten Vergabekammer eingeht. Wenn oder soweit der Nachprüfungsantrag nicht fristgerecht eingeht, ist er unzulässig. Im Übrigen wird auf § 160 Abs. 3 GWB verwiesen.
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Rheinland c/o Bezirksregierung Köln
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Rhein-Sieg-Kreis, Der Landrat
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Rhein-Sieg-Kreis, Der Landrat
Organisation, die Angebote bearbeitet: Rhein-Sieg-Kreis, Der Landrat
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
Los: LOT-0007
Titel: Swisttal
Beschreibung: Der Rhein-Sieg-Kreis (nachfolgend: „Konzessionsgeber“) hat das Ziel, flächendeckend leistungsfähige Zugänge zu Gigabitnetzen herzustellen. Zudem verfolgt der Konzessionsgeber das Ziel, seinen Wirtschaftsstandort zu stärken und die Wettbewerbsfähigkeit seiner Unternehmen sicherzustellen. Daher sollen mit Telekommunikationsunternehmen Konzessionsverträge über den Bau und den Betrieb von Gigabitnetzen sowie die Erbringung von Endkundendienstleistungen im Gebiet abgeschlossen werden. Der Konzessionsgeber hat dazu im Rahmen des Förderprogramms des Bundes „Richtlinie für die Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (Gigabitförderung 2.0) einen Förderantrag gestellt und Fördermittel in vorläufiger Höhe bewilligt bekommen. Darüber hinaus hat der Konzessionsgeber eine Kofinanzierung nach der „Richtlinie des Landes zur Kofinanzierung des Bundesprogramms „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland – Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0 (Gigabit-RL 2.0)“ beantragt, ein vorzeitiger Maßnahmebeginn wurde daraufhin zugelassen. Die Förderung soll dabei durch eine Investitionsbeihilfe in Höhe der sog. Wirtschaftlichkeitslücke, d.h. in Höhe der Differenz zwischen dem Barwert aller Einnahmen und dem Barwert der Ausgaben für den Netzaufbau und -betrieb, erfolgen. Das Gigabit-Netz im Ausbaugebiet soll gemäß dem vorläufigen Zuwendungsbescheid bis spätestens 31.10.2026 vollständig errichtet und mit den geforderten Bandbreiten in Betrieb genommen sein. Der Umfang des Loses beträgt 71 Adressen. Details siehe Vergabeunterlagen.
Interne Kennung: Los 7
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 64210000 Fernsprech- und Datenübertragungsdienste
Zusätzliche Einstufung (cpv): 32571000 Kommunikationsinfrastruktur, 32412000 Kommunikationsnetz
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Bad Honnef
Land, Gliederung (NUTS): Rhein-Sieg-Kreis (DEA2C)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 84 Monate
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Eintragung in das Handelsregister
Beschreibung: Sofern nachfolgend auf eine Anlage verwiesen wird, steht diese unter https://www.vmp-rheinland.de/VMPSatellite/notice/CXPTYYBDKG0/documents zum Download zur Verfügung. ============================================================= HINWEIS: Da systembedingt nur beschränkte Auswahlmöglichkeiten hinsichtlich der Benennung der Eignungskriterien bestehen, wurde auf die naheliegendste Bezeichnung für das nachfolgende Eignungskriterium/ die nachfolgenden Eignungskriterien zurückgegriffen. Die nachfolgenden Eignungskriterien sind im Begleitdokument zur Bekanntmachung unter Ziff. 4 e) bb) (2) mit "Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister" überschrieben. ============================================================= - Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB bzw. Nachweis von Selbstreinigungsmaßnahmen gemäß § 125 GWB, Formblatt „Eigenerklärung Ausschlussgründe“ (Anlage 2). - Angabe der Registernummer und des Registergerichts in dem Formular „Teilnahmeantrag“ (Anlage 1) nebst Kopie des Auszugs aus dem Berufs- oder Handelsregister bzw. vergleichbarer Nachweis (nicht älter als 1 Jahr). - Angabe der Nationalen Identifikationsnummer, der Größe des Wirtschaftsteilnehmers sowie zur Nationalität des Eigentümers in dem Formblatt „Eigenerklärung zum Bieter“ (Anlage 3). - Bestätigung der Erfüllung der Verpflichtung der Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung durch entsprechende Angabe in dem Formular „Teilnahmeantrag“ (Anlage 1). - Bei Bewerber- bzw. Bietergemeinschaften: Formblatt „Bewerber- bzw. Bietergemeinschaftserklärung“ (Anlage 4). - Bei Nachunternehmern: Formblatt „Unteraufträge“ (Anlage 5) sowie Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers (Anlage 6). - Bei Eignungsleihe: Formblatt „Unteraufträge“ (Anlage 5) sowie Verpflichtungserklärung des eignungsbeliehenen Unternehmens (Anlage 6). - Eigenerklärung über die Einhaltung der Russland-Sanktionen anlässlich der am 8. April 2022 im EU-Amtsblatt veröffentlichten Verordnung (EU) 2022/576 zur Umsetzung von Russland-Sanktionen durch Unterzeichnung des Formulars „Eigenerklärung Russland-Sanktionen“) (Anlage 7).
Kriterium: Genehmigung oder Mitgliedschaft in einer bestimmten Organisation erforderlich für Dienstleistungsverträge
Beschreibung: Sofern nachfolgend auf eine Anlage verwiesen wird, steht diese unter https://www.vmp-rheinland.de/VMPSatellite/notice/CXPTYYBDKG0/documents zum Download zur Verfügung. ============================================================= HINWEIS: Da systembedingt nur beschränkte Auswahlmöglichkeiten hinsichtlich der Benennung der Eignungskriterien bestehen, wurde auf die naheliegendste Bezeichnung für das nachfolgende Eignungskriterium/ die nachfolgenden Eignungskriterien zurückgegriffen. Die nachfolgenden Eignungskriterien sind im Begleitdokument zur Bekanntmachung unter Ziff. 4 e) bb) (2) mit "Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister" überschrieben. ============================================================= - Bestätigung der Meldung nach § 6 TKG a.F./ § 5 TKG n.F. bei der Bundesnetzagentur durch entsprechende Angabe in dem Formular „Teilnahmeantrag“ (Anlage 1) nebst Kopie der Meldebestätigung nach § 6 TKG a.F./ § 5 TKG n.F.
Kriterium: Allgemeiner Jahresumsatz
Beschreibung: Sofern nachfolgend auf eine Anlage verwiesen wird, steht diese unter https://www.vmp-rheinland.de/VMPSatellite/notice/CXPTYYBDKG0/documents zum Download zur Verfügung. ============================================================= HINWEIS: Da systembedingt nur beschränkte Auswahlmöglichkeiten hin-sichtlich der Benennung der Eignungskriterien bestehen, wurde auf die naheliegendste Bezeichnung für das nachfolgende Eignungskriterium/ die nachfolgenden Eignungskriterien zurückgegriffen. Die nachfolgenden Eignungskriterien sind im Begleitdokument zur Bekanntmachung unter Ziff. 4 e) bb) (2) mit "Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit" überschrieben. ============================================================= - Angabe der Umsatzerlöse gemäß §§ 275, 277 HGB in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2021, 2022, 2023) einschließlich des Umsatzes in dem Tätigkeitsbereich der vorliegenden Konzession durch entsprechende Angabe in dem Formular „Teilnahmeantrag“ (Anlage 1). Sollten die Umsatzzahlen aus dem Jahr 2023 noch nicht vorliegen, sind die Umsatzzahlen aus den Jahren 2020, 2021 und 2022 anzugeben. - Kopien der Jahresabschlüsse bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (2021, 2022, 2023). Sollte der Jahresabschluss aus dem Jahr 2023 noch nicht vorliegen, sind die Kopien der Jahresabschlüsse aus den Jahren 2020, 2021 und 2022 einzureichen. Sofern keine Jahresabschlusspflicht besteht, sind stattdessen für die betreffenden Geschäftsjahre 2021, 2022 und 2023 bzw. 2020, 2021 und 2022 aussagekräftige Gewinn- und Verlustrechnungen einzureichen.
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung: Sofern nachfolgend auf eine Anlage verwiesen wird, steht diese unter https://www.vmp-rheinland.de/VMPSatellite/notice/CXPTYYBDKG0/documents zum Download zur Verfügung. ============================================================= HINWEIS: Da systembedingt nur beschränkte Auswahlmöglichkeiten hinsichtlich der Benennung der Eignungskriterien bestehen, wurde auf die naheliegendste Bezeichnung für das nachfolgende Eignungskriterium/ die nachfolgenden Eignungskriterien zurückgegriffen. Die nachfolgenden Eignungskriterien sind im Begleitdokument zur Bekanntmachung unter Ziff. 4 e) bb) (2) mit "Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit" überschrieben. ============================================================= - Eigenerklärung über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von 5.000.000,00 € (zweifach maximiert je Versicherungsjahr) jeweils für Personen-, Sach- und Vermögensschäden durch entsprechende Angabe in dem Formular „Teilnahmeantrag“ (Anlage 1).
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung: Sofern nachfolgend auf eine Anlage verwiesen wird, steht diese unter https://www.vmp-rheinland.de/VMPSatellite/notice/CXPTYYBDKG0/documents zum Download zur Verfügung. ============================================================= HINWEIS: Da systembedingt nur beschränkte Auswahlmöglichkeiten hinsichtlich der Benennung der Eignungskriterien bestehen, wurde auf die naheliegendste Bezeichnung für das nachfolgende Eignungskriterium/ die nachfolgenden Eignungskriterien zurückgegriffen. Die nachfolgenden Eignungskriterien sind im Begleitdokument zur Bekanntmachung unter Ziff. 4 e) bb) (2) mit " Technische und berufliche Leistungsfähigkeit" überschrieben. ============================================================= - Angabe von geeigneten Referenzen über in den letzten drei Jahren (maßgeblich ist der Zeitpunkt der Einreichung des Teilnahmeantrags) erbrachten vergleichbaren Leistungen unter Angabe des Werts der Leistung, des Erbringungszeitpunkts und des Auftraggebers durch entsprechende Angabe in dem Formular „Teilnahmeantrag“ (Anlage 1). Als geeignete Referenz bzw. vergleichbare Leistung werden solche Referenzen bzw. Leistungen eingestuft, die den Bau und den gleichzeitigen Betrieb von Gigabit-Breitbandnetzen im Rahmen eines Bundes- und/ oder Landesförderprogramms betreffen. Es sind mindestens 2 Referenzen anzugeben. - Eigenerklärung über die Anzahl der mit Telefonie- und Internetdiensten versorgten Endkunden durch entsprechende Angabe in dem Formular „Teilnahmeantrag“ (Anlage 1).
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Kosten
Bezeichnung: Höhe der Wirtschaflichkeitslücke
Beschreibung: Das Angebot mit dem niedrigsten Zuschuss/ der geringsten Wirtschaftlichkeitslücke (nachstehend: „das Bestangebot“) erhält die volle Punktzahl (750). Zu den verbleibenden Angeboten wird die rechnerische Differenz in Prozent – bezogen auf den Zuschuss/ die Wirtschaftlichkeitslücke – zum Bestangebot ermittelt. Ergibt sich ein Wert von z.B. 10 %, dann erhält dieses Angebot 10 % und damit 75 Punkte weniger in der Bewertung. Die Herleitung der Wirtschaftlichkeitslücke ist plausibel und nachvollziehbar gemäß den Anlagen (Excel-Dokument „Wirtschaftlichkeitsberechnung“, Anlage 3 zur Leistungsbeschreibung) darzulegen. Fehlende wertungsrelevante Erklärungen werden für Wertungszwecke nicht nachgefordert. Das entsprechende Kriterium wird mit 0 Punkten bewertet. Der Konzessionsgeber behält sich dennoch vor, die fehlenden Angaben zu seiner weitergehenden Information nachzufordern. Bei Punktegleichheit zweier oder mehrerer Angebote soll das Wertungskriterium 1 (Wirtschaftlichkeitslücke) für die Rangfolge der Bieter ausschlaggebend sein. Sollte auch hiernach noch Punktgleichheit bestehen, gilt folgende Rang- und Reihenfolge der Wertungskriterien: 3 (Endkundenprodukte); 2 (Realisierungszeitraum); 4 (Alternative Netztechnologien und alternative Verlegemethoden).
Gewichtung (Punkte, genau): 750
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Realisierungszeitraum
Beschreibung: Das Angebot mit der kürzesten Zeitangabe in Kalenderwochen bis zur Inbetriebnahme des Netzes (nachstehend: „das Bestangebot“) erhält die volle Punktzahl (100). Zu den verbleibenden Angeboten wird die rechnerische Differenz in Prozent – bezogen auf den Realisierungszeitraum in Kalenderwochen – zum Bestangebot ermittelt. Ergibt sich ein Wert von z.B. 10 %, dann erhält dieses Angebot 10 % und damit 10 Punkte weniger in der Bewertung. Fehlende wertungsrelevante Erklärungen werden für Wertungszwecke nicht nachgefordert. Das entsprechende Kriterium wird mit 0 Punkten bewertet. Der Konzessionsgeber behält sich dennoch vor, die fehlenden Angaben zu seiner weitergehenden Information nachzufordern. Bei Punktegleichheit zweier oder mehrerer Angebote soll das Wertungskriterium 1 (Wirtschaftlichkeitslücke) für die Rangfolge der Bieter ausschlaggebend sein. Sollte auch hiernach noch Punktgleichheit bestehen, gilt folgende Rang- und Reihenfolge der Wertungskriterien: 3 (Endkundenprodukte); 2 (Realisierungszeitraum); 4 (Alternative Netztechnologien und alternative Verlegemethoden).
Gewichtung (Punkte, genau): 100
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Endkundenprodukte
Beschreibung: Bei der Wertung dieses Kriteriums wird für die unten bezeichneten Endkundenprodukte jeweils getrennt bewertet: Hierfür werden für jedes Produkt jeweils sämtliche monatliche Kosten für 24 Monate hochgerechnet (d.h. es wird ein Preis für einen Zeitraum von 24 Monaten errechnet) und diese mit einmaligen oder sonstigen zusätzlichen Kosten (z.B. Einrichtungs-, Installations- und Hardwarekosten) aufsummiert. Eventuelle Preisnachlässe (Rabatte o. Ä.), die Endkunden für einen bestimmten Zeitraum gewährt werden sollen, werden in der Wertung der Preise nicht berücksichtigt. Ebenso werden Produkte in der Wertung nicht berücksichtigt, die ohne Berechnung von Entgelt (zu 0,00 €) angeboten werden. Die Bewertung erfolgt für jedes Kundenprodukt einzeln. Maximal können für die folgenden zwei Endkundenprodukte jeweils 50 Punkte erzielt werden. Der Gesamtpreis für ein Endkundenprodukt wird jeweils wie folgt bewertet: Das Angebot mit dem niedrigsten Endkundenpreis (nachfolgend: „das Bestangebot“) erhält die vollen 50 Punkte. Zu den verbleibenden Angeboten wird die rechnerische Differenz in Prozent – bezogen auf den Endkundenpreis – zum Bestangebot ermittelt. Ergibt sich ein Wert von z.B. 10 %, dann erhält dieses Angebot 10 % und damit 5 Punkt weniger in der Bewertung. Die Endkundenprodukte sind jeweils unter Verwendung des Formblattes Anlage 2 zur Leistungsbeschreibung anzugeben. Die folgenden Produkte werden wie beschrieben jeweils einzeln gewertet: - Privatkundenprodukt mit größer/gleich 200 Mbit/s im Download und mindestens größer/gleich 100 Mbit/s im Upload - max. 50 Punkte, - Geschäftskunden-Standardprodukt mit größer/gleich 250 Mbit/s symmetrisch - max. 50 Punkte. Fehlende wertungsrelevante Erklärungen werden für Wertungszwecke nicht nachgefordert. Das entsprechende Kriterium wird mit 0 Punkten bewertet. Der Konzessionsgeber behält sich dennoch vor, die fehlenden Angaben zu seiner weitergehenden Information nachzufordern. Bei Punktegleichheit zweier oder mehrerer Angebote soll das Wertungskriterium 1 (Wirtschaftlichkeitslücke) für die Rangfolge der Bieter ausschlaggebend sein. Sollte auch hiernach noch Punktgleichheit bestehen, gilt folgende Rang- und Reihenfolge der Wertungskriterien: 3 (Endkundenprodukte); 2 (Realisierungszeitraum); 4 (Alternative Netztechnologien und alternative Verlegemethoden).
Gewichtung (Punkte, genau): 100
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Alternative Netztechnologien und alternative Verlegemethoden
Beschreibung: Um zu schnellen und kostengünstigen Gesamtlösungen zu kommen, ist im Rahmen der Maßnahme die Nutzung von Eigenleistungen, alternativer Netztechnologie und alternativer Verlegemethoden (VEV-Verfahren, Trenching-Verfahren, Nutzung oder Bau oberirdischer Verlegung, Spülbohrverfahren, Kabelpflugverfahren, usw.) mit dem Ziel einer Vergünstigung der Angebotssumme und der Beschleunigung des Aufbaus im Besonderen förderfähig und stets mit Vorrang zu prüfen (vgl. Ziff. 6.5 Gigabit-Richtlinie 2.0). Es ist daher ein nachvollziehbares Konzept zum Einsatz von Eigenleistungen, alternativer Netztechnologien und alternativer Verlegemethoden vorzulegen (vgl. Abschnitt III.4. der Leistungsbeschreibung). Das vorgelegte Konzept wird wie folgt bewertet: Die Ausführungen im Konzept sind plausibel und nachvollziehbar. Es sind umfangreiche und schlüssige Angaben über die Herangehensweise an die Wahl und den Einsatz von Eigenleistungen, alternativer Netztechnologien und alternativer Verlegemethoden enthalten. Den Angaben kann entnommen werden, dass dem Ziel einer Vergünstigung der Angebotssumme und der Beschleunigung des Ausbaus voll-umfänglich Rechnung getragen werden kann. Es werden 50 Punkte vergeben. Die Ausführungen im Konzept sind weitestgehend plausibel und nachvollziehbar. Es lassen sich teilweise Erkenntnisse über die Herangehensweise an die Wahl und den Einsatz von Eigenleistungen, alternativer Netztechnologien und alternativer Verlegemethoden entnehmen. Den Angaben kann entnommen werden, dass dem Ziel einer Vergünstigung der Angebotssumme und der Beschleunigung des Ausbaus Rechnung getragen werden kann. Es werden 25 Punkte vergeben. Die Ausführungen im Konzept sind nur stichpunktartig und lückenhaft. Es lassen sich keine Erkenntnisse über die Herangehensweise an die Wahl und den Einsatz von Eigenleistungen, alternativer Netztechnologien und alternativer Verlegemethoden entnehmen. Den Angaben kann nicht entnommen werden, dass dem Ziel einer Vergünstigung der Angebotssumme und der Beschleunigung des Ausbaus Rechnung getragen werden kann. Es werden 0 Punkte vergeben. Fehlende wertungsrelevante Erklärungen werden für Wertungszwecke nicht nachgefordert. Das entsprechende Kriterium wird mit 0 Punkten bewertet. Der Konzessionsgeber behält sich dennoch vor, die fehlenden Angaben zu seiner weitergehenden Information nachzufordern. Bei Punktegleichheit zweier oder mehrerer Angebote soll das Wertungskriterium 1 (Wirtschaftlichkeitslücke) für die Rangfolge der Bieter ausschlaggebend sein. Sollte auch hiernach noch Punktgleichheit bestehen, gilt folgende Rang- und Reihenfolge der Wertungskriterien: 3 (Endkundenprodukte); 2 (Realisierungszeitraum); 4 (Alternative Netztechnologien und alternative Verlegemethoden).
Gewichtung (Punkte, genau): 50
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 11/02/2025 11:00:00 (UTC+1)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Eigenerklärung Ausschlussgründe (Bewerber, Mitglieder Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft), ggf. Nachweis der Selbstreinigung, Formblatt „Eigenerklärung zum Bieter“, Kopie des Auszugs aus dem Berufs- oder Handelsregister bzw. vergleichbarer Nachweis (nicht älter als ein Jahr), Kopie der Meldebestätigung nach § 6 TKG a.F./ § 5 TKG n.F., unterzeichnetes Formular „Eigenerklärung Russland-Sanktionen“ anlässlich der am 8. April 2022 im EU-Amtsblatt veröffentlichten Verordnung (EU) 2022/576 zur Umsetzung von Russland-Sanktionen, Kopien der Jahresabschlüsse aus den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2021, 2022, 2023 bzw. 2020, 2021, 2022), Eignungsnachweise von Nachunternehmern/Eignungsleihern, Bewerber- bzw. Bietergemeinschaftserklärung (von allen Mitgliedern der Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft signiert)
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Die Bedingungen für die Konzessionsausführung ergeben sich u.a. aus den Vergabeunterlagen.
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Informationen über die Überprüfungsfristen: Hat ein Bewerber/Bieter eine oder mehrere Rügen erhoben, der oder denen der Auftraggeber nicht abgeholfen hat, ist ein entsprechender Nachprüfungsantrag nur dann fristgerecht, wenn er vor Ablauf des 15. Kalendertags nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der oder den Rügen nicht abhelfen zu wollen, bei der oben genannten Vergabekammer eingeht. Wenn oder soweit der Nachprüfungsantrag nicht fristgerecht eingeht, ist er unzulässig. Im Übrigen wird auf § 160 Abs. 3 GWB verwiesen.
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Rheinland c/o Bezirksregierung Köln
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Rhein-Sieg-Kreis, Der Landrat
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Rhein-Sieg-Kreis, Der Landrat
Organisation, die Angebote bearbeitet: Rhein-Sieg-Kreis, Der Landrat
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
Los: LOT-0008
Titel: Windeck
Beschreibung: Der Rhein-Sieg-Kreis (nachfolgend: „Konzessionsgeber“) hat das Ziel, flächendeckend leistungsfähige Zugänge zu Gigabitnetzen herzustellen. Zudem verfolgt der Konzessionsgeber das Ziel, seinen Wirtschaftsstandort zu stärken und die Wettbewerbsfähigkeit seiner Unternehmen sicherzustellen. Daher sollen mit Telekommunikationsunternehmen Konzessionsverträge über den Bau und den Betrieb von Gigabitnetzen sowie die Erbringung von Endkundendienstleistungen im Gebiet abgeschlossen werden. Der Konzessionsgeber hat dazu im Rahmen des Förderprogramms des Bundes „Richtlinie für die Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (Gigabitförderung 2.0) einen Förderantrag gestellt und Fördermittel in vorläufiger Höhe bewilligt bekommen. Darüber hinaus hat der Konzessionsgeber eine Kofinanzierung nach der „Richtlinie des Landes zur Kofinanzierung des Bundesprogramms „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland – Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0 (Gigabit-RL 2.0)“ beantragt, ein vorzeitiger Maßnahmebeginn wurde daraufhin zugelassen. Die Förderung soll dabei durch eine Investitionsbeihilfe in Höhe der sog. Wirtschaftlichkeitslücke, d.h. in Höhe der Differenz zwischen dem Barwert aller Einnahmen und dem Barwert der Ausgaben für den Netzaufbau und -betrieb, erfolgen. Das Gigabit-Netz im Ausbaugebiet soll gemäß dem vorläufigen Zuwendungsbescheid bis spätestens 31.10.2026 vollständig errichtet und mit den geforderten Bandbreiten in Betrieb genommen sein. Der Umfang des Loses beträgt 1.500 Adressen. Details siehe Vergabeunterlagen.
Interne Kennung: Los 8
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 64210000 Fernsprech- und Datenübertragungsdienste
Zusätzliche Einstufung (cpv): 32571000 Kommunikationsinfrastruktur, 32412000 Kommunikationsnetz
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Bad Honnef
Land, Gliederung (NUTS): Rhein-Sieg-Kreis (DEA2C)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 84 Monate
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Eintragung in das Handelsregister
Beschreibung: Sofern nachfolgend auf eine Anlage verwiesen wird, steht diese unter https://www.vmp-rheinland.de/VMPSatellite/notice/CXPTYYBDKG0/documents zum Download zur Verfügung. ============================================================= HINWEIS: Da systembedingt nur beschränkte Auswahlmöglichkeiten hinsichtlich der Benennung der Eignungskriterien bestehen, wurde auf die naheliegendste Bezeichnung für das nachfolgende Eignungskriterium/ die nachfolgenden Eignungskriterien zurückgegriffen. Die nachfolgenden Eignungskriterien sind im Begleitdokument zur Bekanntmachung unter Ziff. 4 e) bb) (2) mit "Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister" überschrieben. ============================================================= - Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB bzw. Nachweis von Selbstreinigungsmaßnahmen gemäß § 125 GWB, Formblatt „Eigenerklärung Ausschlussgründe“ (Anlage 2). - Angabe der Registernummer und des Registergerichts in dem Formular „Teilnahmeantrag“ (Anlage 1) nebst Kopie des Auszugs aus dem Berufs- oder Handelsregister bzw. vergleichbarer Nachweis (nicht älter als 1 Jahr). - Angabe der Nationalen Identifikationsnummer, der Größe des Wirtschaftsteilnehmers sowie zur Nationalität des Eigentümers in dem Formblatt „Eigenerklärung zum Bieter“ (Anlage 3). - Bestätigung der Erfüllung der Verpflichtung der Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung durch entsprechende Angabe in dem Formular „Teilnahmeantrag“ (Anlage 1). - Bei Bewerber- bzw. Bietergemeinschaften: Formblatt „Bewerber- bzw. Bietergemeinschaftserklärung“ (Anlage 4). - Bei Nachunternehmern: Formblatt „Unteraufträge“ (Anlage 5) sowie Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers (Anlage 6). - Bei Eignungsleihe: Formblatt „Unteraufträge“ (Anlage 5) sowie Verpflichtungserklärung des eignungsbeliehenen Unternehmens (Anlage 6). - Eigenerklärung über die Einhaltung der Russland-Sanktionen anlässlich der am 8. April 2022 im EU-Amtsblatt veröffentlichten Verordnung (EU) 2022/576 zur Umsetzung von Russland-Sanktionen durch Unterzeichnung des Formulars „Eigenerklärung Russland-Sanktionen“) (Anlage 7).
Kriterium: Genehmigung oder Mitgliedschaft in einer bestimmten Organisation erforderlich für Dienstleistungsverträge
Beschreibung: Sofern nachfolgend auf eine Anlage verwiesen wird, steht diese unter https://www.vmp-rheinland.de/VMPSatellite/notice/CXPTYYBDKG0/documents zum Download zur Verfügung. ============================================================= HINWEIS: Da systembedingt nur beschränkte Auswahlmöglichkeiten hinsichtlich der Benennung der Eignungskriterien bestehen, wurde auf die naheliegendste Bezeichnung für das nachfolgende Eignungskriterium/ die nachfolgenden Eignungskriterien zurückgegriffen. Die nachfolgenden Eignungskriterien sind im Begleitdokument zur Bekanntmachung unter Ziff. 4 e) bb) (2) mit "Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister" überschrieben. ============================================================= - Bestätigung der Meldung nach § 6 TKG a.F./ § 5 TKG n.F. bei der Bundesnetzagentur durch entsprechende Angabe in dem Formular „Teilnahmeantrag“ (Anlage 1) nebst Kopie der Meldebestätigung nach § 6 TKG a.F./ § 5 TKG n.F.
Kriterium: Allgemeiner Jahresumsatz
Beschreibung: Sofern nachfolgend auf eine Anlage verwiesen wird, steht diese unter https://www.vmp-rheinland.de/VMPSatellite/notice/CXPTYYBDKG0/documents zum Download zur Verfügung. ============================================================= HINWEIS: Da systembedingt nur beschränkte Auswahlmöglichkeiten hin-sichtlich der Benennung der Eignungskriterien bestehen, wurde auf die naheliegendste Bezeichnung für das nachfolgende Eignungskriterium/ die nachfolgenden Eignungskriterien zurückgegriffen. Die nachfolgenden Eignungskriterien sind im Begleitdokument zur Bekanntmachung unter Ziff. 4 e) bb) (2) mit "Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit" überschrieben. ============================================================= - Angabe der Umsatzerlöse gemäß §§ 275, 277 HGB in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2021, 2022, 2023) einschließlich des Umsatzes in dem Tätigkeitsbereich der vorliegenden Konzession durch entsprechende Angabe in dem Formular „Teilnahmeantrag“ (Anlage 1). Sollten die Umsatzzahlen aus dem Jahr 2023 noch nicht vorliegen, sind die Umsatzzahlen aus den Jahren 2020, 2021 und 2022 anzugeben. - Kopien der Jahresabschlüsse bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (2021, 2022, 2023). Sollte der Jahresabschluss aus dem Jahr 2023 noch nicht vorliegen, sind die Kopien der Jahresabschlüsse aus den Jahren 2020, 2021 und 2022 einzureichen. Sofern keine Jahresabschlusspflicht besteht, sind stattdessen für die betreffenden Geschäftsjahre 2021, 2022 und 2023 bzw. 2020, 2021 und 2022 aussagekräftige Gewinn- und Verlustrechnungen einzureichen.
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung: Sofern nachfolgend auf eine Anlage verwiesen wird, steht diese unter https://www.vmp-rheinland.de/VMPSatellite/notice/CXPTYYBDKG0/documents zum Download zur Verfügung. ============================================================= HINWEIS: Da systembedingt nur beschränkte Auswahlmöglichkeiten hinsichtlich der Benennung der Eignungskriterien bestehen, wurde auf die naheliegendste Bezeichnung für das nachfolgende Eignungskriterium/ die nachfolgenden Eignungskriterien zurückgegriffen. Die nachfolgenden Eignungskriterien sind im Begleitdokument zur Bekanntmachung unter Ziff. 4 e) bb) (2) mit "Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit" überschrieben. ============================================================= - Eigenerklärung über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von 5.000.000,00 € (zweifach maximiert je Versicherungsjahr) jeweils für Personen-, Sach- und Vermögensschäden durch entsprechende Angabe in dem Formular „Teilnahmeantrag“ (Anlage 1).
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung: Sofern nachfolgend auf eine Anlage verwiesen wird, steht diese unter https://www.vmp-rheinland.de/VMPSatellite/notice/CXPTYYBDKG0/documents zum Download zur Verfügung. ============================================================= HINWEIS: Da systembedingt nur beschränkte Auswahlmöglichkeiten hinsichtlich der Benennung der Eignungskriterien bestehen, wurde auf die naheliegendste Bezeichnung für das nachfolgende Eignungskriterium/ die nachfolgenden Eignungskriterien zurückgegriffen. Die nachfolgenden Eignungskriterien sind im Begleitdokument zur Bekanntmachung unter Ziff. 4 e) bb) (2) mit " Technische und berufliche Leistungsfähigkeit" überschrieben. ============================================================= - Angabe von geeigneten Referenzen über in den letzten drei Jahren (maßgeblich ist der Zeitpunkt der Einreichung des Teilnahmeantrags) erbrachten vergleichbaren Leistungen unter Angabe des Werts der Leistung, des Erbringungszeitpunkts und des Auftraggebers durch entsprechende Angabe in dem Formular „Teilnahmeantrag“ (Anlage 1). Als geeignete Referenz bzw. vergleichbare Leistung werden solche Referenzen bzw. Leistungen eingestuft, die den Bau und den gleichzeitigen Betrieb von Gigabit-Breitbandnetzen im Rahmen eines Bundes- und/ oder Landesförderprogramms betreffen. Es sind mindestens 2 Referenzen anzugeben. - Eigenerklärung über die Anzahl der mit Telefonie- und Internetdiensten versorgten Endkunden durch entsprechende Angabe in dem Formular „Teilnahmeantrag“ (Anlage 1).
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Kosten
Bezeichnung: Höhe der Wirtschaflichkeitslücke
Beschreibung: Das Angebot mit dem niedrigsten Zuschuss/ der geringsten Wirtschaftlichkeitslücke (nachstehend: „das Bestangebot“) erhält die volle Punktzahl (750). Zu den verbleibenden Angeboten wird die rechnerische Differenz in Prozent – bezogen auf den Zuschuss/ die Wirtschaftlichkeitslücke – zum Bestangebot ermittelt. Ergibt sich ein Wert von z.B. 10 %, dann erhält dieses Angebot 10 % und damit 75 Punkte weniger in der Bewertung. Die Herleitung der Wirtschaftlichkeitslücke ist plausibel und nachvollziehbar gemäß den Anlagen (Excel-Dokument „Wirtschaftlichkeitsberechnung“, Anlage 3 zur Leistungsbeschreibung) darzulegen. Fehlende wertungsrelevante Erklärungen werden für Wertungszwecke nicht nachgefordert. Das entsprechende Kriterium wird mit 0 Punkten bewertet. Der Konzessionsgeber behält sich dennoch vor, die fehlenden Angaben zu seiner weitergehenden Information nachzufordern. Bei Punktegleichheit zweier oder mehrerer Angebote soll das Wertungskriterium 1 (Wirtschaftlichkeitslücke) für die Rangfolge der Bieter ausschlaggebend sein. Sollte auch hiernach noch Punktgleichheit bestehen, gilt folgende Rang- und Reihenfolge der Wertungskriterien: 3 (Endkundenprodukte); 2 (Realisierungszeitraum); 4 (Alternative Netztechnologien und alternative Verlegemethoden).
Gewichtung (Punkte, genau): 750
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Realisierungszeitraum
Beschreibung: Das Angebot mit der kürzesten Zeitangabe in Kalenderwochen bis zur Inbetriebnahme des Netzes (nachstehend: „das Bestangebot“) erhält die volle Punktzahl (100). Zu den verbleibenden Angeboten wird die rechnerische Differenz in Prozent – bezogen auf den Realisierungszeitraum in Kalenderwochen – zum Bestangebot ermittelt. Ergibt sich ein Wert von z.B. 10 %, dann erhält dieses Angebot 10 % und damit 10 Punkte weniger in der Bewertung. Fehlende wertungsrelevante Erklärungen werden für Wertungszwecke nicht nachgefordert. Das entsprechende Kriterium wird mit 0 Punkten bewertet. Der Konzessionsgeber behält sich dennoch vor, die fehlenden Angaben zu seiner weitergehenden Information nachzufordern. Bei Punktegleichheit zweier oder mehrerer Angebote soll das Wertungskriterium 1 (Wirtschaftlichkeitslücke) für die Rangfolge der Bieter ausschlaggebend sein. Sollte auch hiernach noch Punktgleichheit bestehen, gilt folgende Rang- und Reihenfolge der Wertungskriterien: 3 (Endkundenprodukte); 2 (Realisierungszeitraum); 4 (Alternative Netztechnologien und alternative Verlegemethoden).
Gewichtung (Punkte, genau): 100
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Endkundenprodukte
Beschreibung: Bei der Wertung dieses Kriteriums wird für die unten bezeichneten Endkundenprodukte jeweils getrennt bewertet: Hierfür werden für jedes Produkt jeweils sämtliche monatliche Kosten für 24 Monate hochgerechnet (d.h. es wird ein Preis für einen Zeitraum von 24 Monaten errechnet) und diese mit einmaligen oder sonstigen zusätzlichen Kosten (z.B. Einrichtungs-, Installations- und Hardwarekosten) aufsummiert. Eventuelle Preisnachlässe (Rabatte o. Ä.), die Endkunden für einen bestimmten Zeitraum gewährt werden sollen, werden in der Wertung der Preise nicht berücksichtigt. Ebenso werden Produkte in der Wertung nicht berücksichtigt, die ohne Berechnung von Entgelt (zu 0,00 €) angeboten werden. Die Bewertung erfolgt für jedes Kundenprodukt einzeln. Maximal können für die folgenden zwei Endkundenprodukte jeweils 50 Punkte erzielt werden. Der Gesamtpreis für ein Endkundenprodukt wird jeweils wie folgt bewertet: Das Angebot mit dem niedrigsten Endkundenpreis (nachfolgend: „das Bestangebot“) erhält die vollen 50 Punkte. Zu den verbleibenden Angeboten wird die rechnerische Differenz in Prozent – bezogen auf den Endkundenpreis – zum Bestangebot ermittelt. Ergibt sich ein Wert von z.B. 10 %, dann erhält dieses Angebot 10 % und damit 5 Punkt weniger in der Bewertung. Die Endkundenprodukte sind jeweils unter Verwendung des Formblattes Anlage 2 zur Leistungsbeschreibung anzugeben. Die folgenden Produkte werden wie beschrieben jeweils einzeln gewertet: - Privatkundenprodukt mit größer/gleich 200 Mbit/s im Download und mindestens größer/gleich 100 Mbit/s im Upload - max. 50 Punkte, - Geschäftskunden-Standardprodukt mit größer/gleich 250 Mbit/s symmetrisch - max. 50 Punkte. Fehlende wertungsrelevante Erklärungen werden für Wertungszwecke nicht nachgefordert. Das entsprechende Kriterium wird mit 0 Punkten bewertet. Der Konzessionsgeber behält sich dennoch vor, die fehlenden Angaben zu seiner weitergehenden Information nachzufordern. Bei Punktegleichheit zweier oder mehrerer Angebote soll das Wertungskriterium 1 (Wirtschaftlichkeitslücke) für die Rangfolge der Bieter ausschlaggebend sein. Sollte auch hiernach noch Punktgleichheit bestehen, gilt folgende Rang- und Reihenfolge der Wertungskriterien: 3 (Endkundenprodukte); 2 (Realisierungszeitraum); 4 (Alternative Netztechnologien und alternative Verlegemethoden).
Gewichtung (Punkte, genau): 100
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Alternative Netztechnologien und alternative Verlegemethoden
Beschreibung: Um zu schnellen und kostengünstigen Gesamtlösungen zu kommen, ist im Rahmen der Maßnahme die Nutzung von Eigenleistungen, alternativer Netztechnologie und alternativer Verlegemethoden (VEV-Verfahren, Trenching-Verfahren, Nutzung oder Bau oberirdischer Verlegung, Spülbohrverfahren, Kabelpflugverfahren, usw.) mit dem Ziel einer Vergünstigung der Angebotssumme und der Beschleunigung des Aufbaus im Besonderen förderfähig und stets mit Vorrang zu prüfen (vgl. Ziff. 6.5 Gigabit-Richtlinie 2.0). Es ist daher ein nachvollziehbares Konzept zum Einsatz von Eigenleistungen, alternativer Netztechnologien und alternativer Verlegemethoden vorzulegen (vgl. Abschnitt III.4. der Leistungsbeschreibung). Das vorgelegte Konzept wird wie folgt bewertet: Die Ausführungen im Konzept sind plausibel und nachvollziehbar. Es sind umfangreiche und schlüssige Angaben über die Herangehensweise an die Wahl und den Einsatz von Eigenleistungen, alternativer Netztechnologien und alternativer Verlegemethoden enthalten. Den Angaben kann entnommen werden, dass dem Ziel einer Vergünstigung der Angebotssumme und der Beschleunigung des Ausbaus voll-umfänglich Rechnung getragen werden kann. Es werden 50 Punkte vergeben. Die Ausführungen im Konzept sind weitestgehend plausibel und nachvollziehbar. Es lassen sich teilweise Erkenntnisse über die Herangehensweise an die Wahl und den Einsatz von Eigenleistungen, alternativer Netztechnologien und alternativer Verlegemethoden entnehmen. Den Angaben kann entnommen werden, dass dem Ziel einer Vergünstigung der Angebotssumme und der Beschleunigung des Ausbaus Rechnung getragen werden kann. Es werden 25 Punkte vergeben. Die Ausführungen im Konzept sind nur stichpunktartig und lückenhaft. Es lassen sich keine Erkenntnisse über die Herangehensweise an die Wahl und den Einsatz von Eigenleistungen, alternativer Netztechnologien und alternativer Verlegemethoden entnehmen. Den Angaben kann nicht entnommen werden, dass dem Ziel einer Vergünstigung der Angebotssumme und der Beschleunigung des Ausbaus Rechnung getragen werden kann. Es werden 0 Punkte vergeben. Fehlende wertungsrelevante Erklärungen werden für Wertungszwecke nicht nachgefordert. Das entsprechende Kriterium wird mit 0 Punkten bewertet. Der Konzessionsgeber behält sich dennoch vor, die fehlenden Angaben zu seiner weitergehenden Information nachzufordern. Bei Punktegleichheit zweier oder mehrerer Angebote soll das Wertungskriterium 1 (Wirtschaftlichkeitslücke) für die Rangfolge der Bieter ausschlaggebend sein. Sollte auch hiernach noch Punktgleichheit bestehen, gilt folgende Rang- und Reihenfolge der Wertungskriterien: 3 (Endkundenprodukte); 2 (Realisierungszeitraum); 4 (Alternative Netztechnologien und alternative Verlegemethoden).
Gewichtung (Punkte, genau): 50
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 11/02/2025 11:00:00 (UTC+1)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Eigenerklärung Ausschlussgründe (Bewerber, Mitglieder Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft), ggf. Nachweis der Selbstreinigung, Formblatt „Eigenerklärung zum Bieter“, Kopie des Auszugs aus dem Berufs- oder Handelsregister bzw. vergleichbarer Nachweis (nicht älter als ein Jahr), Kopie der Meldebestätigung nach § 6 TKG a.F./ § 5 TKG n.F., unterzeichnetes Formular „Eigenerklärung Russland-Sanktionen“ anlässlich der am 8. April 2022 im EU-Amtsblatt veröffentlichten Verordnung (EU) 2022/576 zur Umsetzung von Russland-Sanktionen, Kopien der Jahresabschlüsse aus den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2021, 2022, 2023 bzw. 2020, 2021, 2022), Eignungsnachweise von Nachunternehmern/Eignungsleihern, Bewerber- bzw. Bietergemeinschaftserklärung (von allen Mitgliedern der Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft signiert)
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Die Bedingungen für die Konzessionsausführung ergeben sich u.a. aus den Vergabeunterlagen.
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Informationen über die Überprüfungsfristen: Hat ein Bewerber/Bieter eine oder mehrere Rügen erhoben, der oder denen der Auftraggeber nicht abgeholfen hat, ist ein entsprechender Nachprüfungsantrag nur dann fristgerecht, wenn er vor Ablauf des 15. Kalendertags nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der oder den Rügen nicht abhelfen zu wollen, bei der oben genannten Vergabekammer eingeht. Wenn oder soweit der Nachprüfungsantrag nicht fristgerecht eingeht, ist er unzulässig. Im Übrigen wird auf § 160 Abs. 3 GWB verwiesen.
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Rheinland c/o Bezirksregierung Köln
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Rhein-Sieg-Kreis, Der Landrat
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Rhein-Sieg-Kreis, Der Landrat
Organisation, die Angebote bearbeitet: Rhein-Sieg-Kreis, Der Landrat
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
8. Organisationen
8.1.
ORG-0000
Offizielle Bezeichnung: Rhein-Sieg-Kreis, Der Landrat
Registrierungsnummer: 05382006006-31001-21
Abteilung: Allgemeine Dienste und Zentrale Vergabestelle
Postanschrift: Kaiser-Wilhelm-Platz 1
Stadt: Siegburg
Postleitzahl: 53721
Land, Gliederung (NUTS): Rhein-Sieg-Kreis (DEA2C)
Land: Deutschland
Telefon: +49 2241 130
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
Organisation, die Angebote bearbeitet
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Rheinland c/o Bezirksregierung Köln
Registrierungsnummer: 05315-03002-81
Stadt: Köln
Postleitzahl: 50667
Land, Gliederung (NUTS): Köln, Kreisfreie Stadt (DEA23)
Land: Deutschland
Telefon: +49 221 147-3055
Fax: +48 221 147-2889
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 4bc8cb50-e7dd-4f2b-b44b-f879569f5b55 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 19
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 07/01/2025 00:00:00 (UTC+1)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2.
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 10563-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 5/2025
Datum der Veröffentlichung: 08/01/2025