1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Energieversorgung Leverkusen GmbH & Co. KG
Rechtsform des Erwerbers: Öffentliches Unternehmen
Tätigkeit des Auftraggebers: Mit Strom zusammenhängende Tätigkeiten
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Lieferung, Bereitstellung und Betrieb eines Abrechnungssystems für die Marktrolle Lieferant
Beschreibung: Lieferung, Bereitstellung und Betrieb eines Abrechnungssystems für die Marktrolle Lieferant
Kennung des Verfahrens: 7a352fb6-a226-4018-a8ef-6ef04ec22ae9
Interne Kennung: 2024-11-06
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 48000000 Softwarepaket und Informationssysteme
Zusätzliche Einstufung (cpv): 48100000 Branchenspezifisches Softwarepaket, 48710000 Softwarepakete für die Datensicherung und -wiederherstellung, 48900000 Diverse Softwarepakete und Computersysteme
2.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Overfeldweg 23
Stadt: Leverkusen
Postleitzahl: 51371
Land, Gliederung (NUTS): Leverkusen, Kreisfreie Stadt (DEA24)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Bekanntmachungs-ID: CXPTYRMDKGW 1. Die EVL verfährt nach dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und der Verordnung über die Vergabe von öffentlichen Aufträgen im Bereich des Verkehrs, der Trinkwasserversorgung und der Energieversorgung (Sektorenverordnung - SektVO) in jeweils aktueller Fassung. Im Falle von Abweichungen / Widersprüchen der Vergabeunterlagen zu diesem Verfahrensrecht sind ausschließlich die gesetzlichen Verfahrensregelungen maßgeblich. Die Vergabeunterlagen sind im Zweifel im Sinne der gesetzlichen Regelungen auszulegen. Die Bewerbungsbedingungen enthalten insoweit arbeitserleichternde Hinweise und ausgestaltende Vorgaben, erheben aber keinen Anspruch auf Vollständigkeit und Richtigkeit. Diese Hinweise und Vorgaben vermögen die genaue Kenntnisnahme der geltenden Verfahrensvorschriften nicht zu ersetzen. Im Falle von Abweichungen / Widersprüchen der Auftragsbekanntmachung zu den Bewerbungsbedingungen ist ausschließlich die Auftragsbekanntmachung in letzter Fassung maßgeblich. 2. Zum Nachweis, dass keine Ausschlussgründe vorliegen, sind von jedem Bieter mit dem Angebot die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB gemäß Vordruck 04 und die Eigenerklärung nach § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLoG) gemäß Vordruck 04a abzugeben. Zum Nachweis dessen, dass keine Sanktionstatbestände vorliegen, ist von jedem Bieter mit dem Angebot die Eigenerklärung Subventionen gemäß Vordruck 04c abzugeben. 3. a) Unterauftragnehmer (auch: Nachunternehmer) sind zugelassen. b) Eine Unterauftragnehmerschaft liegt nur vor, wenn der vorgesehene Unterauftragnehmer auf Rechnung des Bieters als späterem Zuschlagsempfänger einen Teil der zu vergebenden Leistungen selbstständig ausführen soll. c) Jeder Bieter wird dazu aufgefordert, bei Angebotsabgabe die Teile des Auftrags, die sie im Wege der Unterauftragsvergabe an Dritte zu vergeben beabsichtigen, sowie, falls zumutbar, die vorgesehenen Unterauftragnehmer zu benennen. Dafür ist jeweils der Vordruck 07: Informationen zu Unteraufträgen bei Angebotsabgabe zu verwenden. Vor Zuschlagserteilung kann die EVL von den Bietern, deren Angebote in die engere Wahl kommen, verlangen, die Unterauftragnehmer unter Verwendung des Vordrucks 07 zu benennen und unter Verwendung des Vordrucks 07a: Nachweis Unterauftragnehmer nachzuweisen, dass ihnen die erforderlichen Mittel dieser Unterauftragnehmer zur Verfügung stehen. Die Vorlage des Vordrucks 07a ist entbehrlich, soweit der Bieter bereits mit seinem Angebot die Vordrucke 05 oder 05a vorgelegt hat. d) Wenn ein Bieter die Vergabe eines Teils des Auftrags an einen Dritten im Wege der Unterauftragsvergabe beabsichtigt und sich zugleich im Hinblick auf seine Leistungsfähigkeit gemäß den §§ 45 und 46 SektVO auf die Kapazitäten dieses Dritten beruft, ist auch § 47 SektVO anzuwenden. In diesem Falle hat er jeweils bereits mit seinem Angebot bei einer Eignungsleihe im Bereich der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit den Vordruck 05: Eignungsleihe wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit und bei einer Eignungsleihe im Bereich der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit den Vordruck 05a: Eignungsleihe technische und berufliche Leistungsfähigkeit vorzulegen. e) Die Haftung des Hauptauftragnehmers gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber bleibt von Absatz 1 unberührt. f) Für Unterauftragnehmer aller Stufen gilt § 128 Absatz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen. g) Die EVL überprüft vor der Erteilung des Zuschlags, ob Gründe für den Ausschluss des Unterauftragnehmers vorliegen. Bei Vorliegen zwingender Ausschlussgründe verlangt sie die Ersetzung des Unterauftragnehmers. Bei Vorliegen fakultativer Ausschlussgründe kann sie verlangen, dass dieser ersetzt wird. Die EVL kann dem Bieter dafür eine Frist setzen. 4. Mit jedem Angebot vorzulegende Unterlagen: a) Vordruck 01 Angebotsvordruck b) Soweit relevant: Vordruck 02 Bewerber-/Bietergemeinschaften c) Vordruck 03 Eigenerklärung zur Eignung (bei Bewerber/Bietergemeinschaften: gesondert für jedes Mitglied, zusammenfassende Auswertung) d) Vordruck 04 Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB (bei Bewerber/Bietergemeinschaften: gesondert für jedes Mitglied) e) Vordruck 04a Eigenerklärung nach § 19 Abs. 3 MiLoG (bei Bewerber/Bietergemeinschaften: gesondert für jedes Mitglied) f) Vordruck 04b Eigenerklärung Subventionen (bei Bewerber/Bietergemeinschaften: gesondert für jedes Mitglied) g) Vordruck 04c Eigenerklärung Sanktionen (bei Bewerber/Bietergemeinschaften: gesondert für jedes Mitglied) h) Nur bei einer Eignungsleihe im Bereich der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit: Vordruck 05: Eignungsleihe wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit i) Nur bei einer Eignungsleihe im Bereich der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit: Vordruck 05a: Eignungsleihe technische und berufliche Leistungsfähigkeit j) Soweit relevant: Nachweis der erlaubten Berufsausübung (bei Bewerber/Bietergemeinschaften) k) Vordruck 06 Verantwortlicher Ansprechpartner l) Nur bei Unterauftragnehmer-Einsatz (soweit noch nicht vorgelegt und kein Fall der Eignungsleihe vorliegt): Vordruck 07 Informationen zu Unteraufträgen bei Angebotsabgabe m) Nur bei Unterauftragnehmer-Einsatz (soweit kein Fall der Eignungsleihe vorliegt): Vordruck 07a Nachweis Unterauftragnehmer n) Vordruck 08: Preisblatt o) Vordruck 09: Anforderungskatalog Einführung Abrechnungssystem p) Vertragsbedingungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU
sektvo -
5. Los
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Lieferung, Bereitstellung und Betrieb eines Abrechnungssystems für die Marktrolle Lieferant
Beschreibung: Gegenstand dieser Ausschreibung war eine Rahmenvereinbarung über die Lieferung, die Bereitstellung (Transformation) und den Betrieb eines Abrechnungssystems für die Marktrolle Lieferant der EVL als Software as a Service (SaaS) und als Cloudleistung (Private Cloud) einschließlich Datenextraktion aus dem SAP IS-U, Customizing bzw. Konfiguration, Migration von Altdaten, Lizenzen, Pflege und Support, Schulungen sowie systemspezifische Beratung, das den Anforderungen der EVL an eine moderne, zukunftsfähige und zugleich kostengünstige Lösung gerecht wird. Das in Aussicht genommene Auftragsvolumen nach dieser Rahmenvereinbarung beträgt in Bezug auf die Abrechnungselemente (ein Abrechnungselement entspricht hierbei einem Zähler bzw. Zählwerk bei Mehrtarifzählern) 130.000 Abrechnungselemente pro Jahr. Für Leistungen aus der Rahmenvereinbarung gilt eine verbindliche Höchstabnahmegrenze von 200.000 Abrechnungselementen pro Jahr. Es besteht eine Mindestabnahmeverpflichtung der EVL von 50.000 Abrechnungselementen pro Jahr. Das nach der Rahmenvereinbarung in Aussicht genommene Auftragsvolumen betreffend die Anzahl der Personentage beträgt 10 Personentage pro Jahr. Es gilt eine verbindliche Höchstabnahmegrenze von 100 Personentagen pro Jahr. Eine Mindestabnahmeverpflichtung der EVL besteht diesbezüglich nicht. Die EVL ist nicht dazu verpflichtet, Aufträge im Sinne dieser Rahmenvereinbarung unter der Rahmenvereinbarung zu vergeben (vgl. Erwägungsgrund Nr. 61 der Richtlinie 2014/24/EU). Die Rahmenvereinbarung beginnt mit Zuschlagserteilung. Die Transformation und der Übergang in den Echtbetrieb (Go-Live) müssen spätestens bis zum 30.04.2026 erfolgen. Die Rahmenvereinbarung läuft bis zum 31.03.2033. Sie verlängert sich um jeweils zwei Jahre, wenn sie nicht mit einer Frist von 12 Monaten von einem der Vertragsparteien schriftlich gekündigt wird.
Interne Kennung: 2024-11-06
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 48000000 Softwarepaket und Informationssysteme
Zusätzliche Einstufung (cpv): 48100000 Branchenspezifisches Softwarepaket, 48710000 Softwarepakete für die Datensicherung und -wiederherstellung, 48900000 Diverse Softwarepakete und Computersysteme
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Overfeldweg 23
Stadt: Leverkusen
Postleitzahl: 51371
Land, Gliederung (NUTS): Leverkusen, Kreisfreie Stadt (DEA24)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 8 Jahre
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 99
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Dort Auftrag verlängert sich jeweils wiederkehrend, sofern er nicht gekündigt wird.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Zusätzliche Informationen: 1. Jeder Bieter hat mit seinem Angebot Vertragsbedingungen vorzulegen, die mindestens die folgenden Eckpunkte beinhalten müssen: Gemäß Ziff. 22 der Bewerbungsbedingungen sind die Vertragsbedingungen bieterseits vorzu-legen. Die vorzulegenden Vertragsbedingungen müssen die folgenden Eckpunkte enthalten: - Für sämtliche Einzelaufträge in Summe gilt bezüglich der Abrechnungselemente (ein Abrechnungselement entspricht hierbei einem Zähler bzw. Zählwerk bei Mehrtarifzäh-lern) eine verbindliche Höchstabnahmegrenze von 200.000 Abrechnungselementen pro Jahr. Es besteht eine Mindestabnahmeverpflichtung der EVL von 50.000 Abrech-nungselementen pro Jahr. - Für sämtliche Einzelaufträge in Summe gilt bezüglich der Anzahl der Personentage eine verbindliche Höchstabnahmegrenze von 100 Personentagen pro Jahr. Es besteht diesbezüglich keine Mindestabnahmeverpflichtung der EVL. Die Personentage wer-den gem. Vordruck 08: Preisblatt einzeln abgerufen. - Gewährleistung der technischen Betriebszeit der Software-Lösung von montags bis sonntags in der Zeit zwischen 00:00 Uhr und 23:59 Uhr (24/7 Systembetrieb) (hiervon ausgenommen sind zwischen den Parteien vorher definierte und kommunizierte War-tungszeiten der Software-Lösung durch planmäßige Ausfälle (z.B. für Software-Updates und -Upgrades), währenddessen die Software-Lösung nicht oder einge-schränkt zur Verfügung steht). - Die Reaktionszeit der Auftragnehmerin innerhalb der Betriebszeit beträgt durchschnitt-lich weniger als 3 Stunden. - Gewährleistung der Verfügbarkeit der Software-Lösung während der technischen Be-triebszeit der Software-Lösung in Höhe von mindestens 99 % - Gewährleistung der Erreichbarkeit des First-Level-Supports über ein Ticketsystem mindestens von montags bis freitags in der Zeit von 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr - Bei Beendigung der Rahmenvereinbarung wird die EVL dergestalt fachlich unterstützt, dass eine geordnete Übergabe an die EVL erfolgt. - Einbeziehung der Besonderen Vertragsbedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen zur Einhaltung des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (BVB - Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen) 2. Die Vertragsbedingungen werden nicht bewertet, stehen aber unter Angemessenheitsvorbehalt.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Niedrigster Preis
Beschreibung: Für die erforderlichen Preisangaben ist der Vordruck 08: Preisblatt (im Weiteren auch: Preisblatt) zu verwenden. Einheitliche Kalkulationsgrundlage sind die im Preisblatt angegebenen Mengen. Alle Preise sind einheitlich wie abgefragt in Euro mit zwei Nachkommastellen (kaufmännisch gerundet) anzugeben. Maßgeblich für den Angebotsvergleich ist der Brutto-Gesamtpreis. Bitte beachten Sie: (1.) Die angegebenen Mengen stellen einheitliche unverbindliche Kalkulationsmengen dar, die eine einheitliche Angebotskalkulation ermöglichen sollen. (2.) In dem Preisblatt ist zu jeder Position ein Nettopreis pro Stück einzutragen. Das Preisblatt errechnet sodann - ausgehend von der zugrunde zu legenden Schätzmenge pro Jahr - automatisch den Netto-Gesamtpreis für den Zeitraum von 8 Jahren. Der Brutto-Gesamtpreis bildet den Angebotsvergleichspreis. (3.) Das Preisblatt darf zwar ausgefüllt, aber nicht geändert, ergänzt und / oder kommentiert werden. Dies kann zum Ausschluss führen. (4.) Alle erforderlichen Preise müssen wie abgefragt angegeben werden. Es sind nur die gelben Felder auszufüllen. (5.) Die im Preisblatt angegebenen Tagessätze basieren auf einer täglichen Arbeitszeit von 8 Stunden. Sollte in Ausnahmefällen mehr oder weniger als 8 Stunden geleistet werden, so werden die mehr oder weniger geleisteten Stunden mit 1/8 des Tagessatzes anteilig verrechnet. (6.) Die angegebenen Abrufkosten und Tagessätze beinhalten alle etwa anfallenden Reisekosten / Reisespesen und alle Kosten, Auslagen und Nebenleistungen der Auftragnehmerin (sofern relevant, auch die Einräumung von Urheber- und Nutzungsrechten). Der Bieter mit dem niedrigsten Angebotsvergleichspreis erhält die volle Punktzahl in Höhe von 60 Punkten. Alle anderen Bieter erhalten gemessen an dem niedrigsten Preis eine geringere Punktzahl (Formel: 60 multipliziert mit dem niedrigsten Preis dividiert durch den angebotenen Preis des Bieters).
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 60
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Anforderungskatalog
Beschreibung: Zur Bewertung der Angebotsqualität ist von jedem Bieter der Vordruck 09: "Anforderungskatalog Einführung Abrechnungssystem" auszufüllen. Im Einzelnen wird hierzu auf den Reiter "Anleitung&Definition" verwiesen, der dem Vordruck beigefügt ist. Der Bieter (die Bieter) mit der gemäß Anforderungskatalog erreichten höchsten Wertungspunktzahl erhält (erhalten) die auf das Zuschlagskriterium "Qualität" entsprechend der vorgegebenen Gewichtung entfallenden 40 Maximalpunkte. Alle anderen Bieter erhalten gemessen an der höchsten erreichten Wertung eine geringere Punktzahl (Formel: 40 Punkte dividiert durch die höchste vergebene Wertungspunktzahl multipliziert mit der bieterseits erreichten Wertungspunktzahl).
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 40
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Rheinland C/O Bezirksregierung Köln
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Energieversorgung Leverkusen GmbH & Co. KG
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
6. Ergebnisse
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0001
Status der Preisträgerauswahl: Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Leiter des Bieters: rhenag Rheinische Energie AG
Offizielle Bezeichnung: rhenag Rheinische Energie AG
Angebot:
Kennung des Angebots: Angebot rhenag Rheinische Energie AG vom 04.12.2024, 13:14 Uhr
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0001
Konzession – Wert:
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante: nein
Vergabe von Unteraufträgen: Ja
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: 2024-11-06
Titel: Lieferung, Bereitstellung und Betrieb eines Abrechnungssystems für die Marktrolle Lieferant
Datum der Auswahl des Gewinners: 12/12/2024
Datum des Vertragsabschlusses: 23/12/2024
6.1.4.
Statistische Informationen:
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 3
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Kleinst-, kleinen oder mittleren Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 1
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Energieversorgung Leverkusen GmbH & Co. KG
Registrierungsnummer: DE237754359
Postanschrift: Overfeldweg 23
Stadt: Leverkusen
Postleitzahl: 51371
Land, Gliederung (NUTS): Leverkusen, Kreisfreie Stadt (DEA24)
Land: Deutschland
Telefon: 021486610
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Rheinland C/O Bezirksregierung Köln
Registrierungsnummer: 05315-03002-81
Postanschrift: Zeughausstraße 2 - 10
Stadt: Köln
Postleitzahl: 50667
Land, Gliederung (NUTS): Köln, Kreisfreie Stadt (DEA23)
Land: Deutschland
Telefon: +49 221147-3045
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: rhenag Rheinische Energie AG
Größe des Wirtschaftsteilnehmers: Großunternehmen
Registrierungsnummer: HRB 35215
Postanschrift: Bayenthalgürtel 9
Stadt: Köln
Postleitzahl: 50968
Land, Gliederung (NUTS): Köln, Kreisfreie Stadt (DEA23)
Land: Deutschland
Telefon: 022193731602
Rollen dieser Organisation:
Bieter
Federführendes Mitglied
Wirtschaftlicher Eigentümer:
Staatsangehörigkeit des Eigentümers: Deutschland
Gewinner dieser Lose: LOT-0001
8.1.
ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: d473bbb7-4ac7-493a-b1e2-2192e4279b4e - 01
Formulartyp: Ergebnis
Art der Bekanntmachung: Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 30
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 23/12/2024 11:25:51 (UTC+1)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2.
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 792560-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 250/2024
Datum der Veröffentlichung: 24/12/2024