Deutschland – Medizinische Geräte – Lieferung und anschließende Wartung eines monoplanen Kardangiografie-Systems

787886-2024 - Wettbewerb
Deutschland – Medizinische Geräte – Lieferung und anschließende Wartung eines monoplanen Kardangiografie-Systems
OJ S 249/2024 23/12/2024
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Lieferungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle BezeichnungStadtverwaltung Brilon i. A. des städt. Krankenhaus Maria Hilf Brilon (gGmbH)
Rechtsform des Erwerbers: Öffentliches Unternehmen
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Gesundheit
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
TitelLieferung und anschließende Wartung eines monoplanen Kardangiografie-Systems
BeschreibungBeschaffung eines Kardangiografie-Systems (inkl.. Wartung)
Kennung des Verfahrensbcc1b2d1-760b-4e79-8a62-0ce2b4558341
Interne Kennung25-01-22-003
VerfahrensartOffenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigtnein
2.1.1.
Zweck
Art des AuftragsLieferungen
Haupteinstufung (cpv): 33100000 Medizinische Geräte
2.1.2.
Erfüllungsort
StadtBrilon
Land, Gliederung (NUTS)Hochsauerlandkreis (DEA57)
LandDeutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche InformationenBekanntmachungs-ID: CXS0Y4JYTY21UELG Der Informationsaustausch zwischen Auftraggeber und Bewerber erfolgt hauptsächlich bzw. ausschließlich über den Vergabemarktplatz Westfalen. Sämtliche Informationen zum Vergabeverfahren sind auf dem Vergabemarktplatz hinterlegt; etwaige Änderungen, Antworten auf Bieterfragen bzw. Berichtigungen erfolgen ausschließlich über den Projektraum, so dass der Bewerber aufgefordert wird, sich in regelmäßigen Abständen über den aktuellen Stand zu informieren. Informationen hinsichtlich der Datenschutzbestimmungen sind auf der Internetseite der Stadt Brilon https://www.brilon.de/metanavigation/datenschutz/informationspflicht-bei-datenerhebungen-(dsgvo)/ abzurufen. Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers (u.a. bzw. z. B. AGBs) Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers, insbesondere Zahlungs- und Lieferungsbedingungen sowie Angaben über Erfüllungsort und Gerichtsstand, gelten nur dann, wenn sie vom Auftraggeber ausdrücklich und schriftlich in einem von den Vertragsunterlagen getrennten Schriftstück anerkannt worden sind.
Rechtsgrundlage
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.6.
Ausschlussgründe
Rein innerstaatliche AusschlussgründeNach § 123 GWB sind zwingende Ausschlussgründe in diesem Sinne sind danach die Verurteilung einer Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, wegen bestimmter Straftaten (Bildung krimineller Vereinigungen, Terrorismusfinanzierung, Betrug, Subventionsbetrug, Bestechlichkeit und Bestechung, Vorteilsgewährung, Menschenhandel usw.).
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler RechtsvorschriftenÖffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat. (§ 124 GWB)
KorruptionEs handelt sich um die Tatbestände der wettbewerbsbeschränkenden Absprache bei Ausschreibungen (§ 298 StGB), der Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr (§§ 299, 300 StGB), der Vorteilsannahme (§ 331 StGB) und Bestechlichkeit (§§ 332, 335 StGB) durch Amtsträger oder öffentlich Bedienstete sowie der Vorteilsgewährung (§ 333 StGB) und Bestechung (§§ 334, 335 StGB) gegenüber Amtsträgern.
Beteiligung an einer kriminellen VereinigungEin zwingender Ausschlussgrund: Dazu gehören u.a. neben der Bildung krimineller und terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche, Betrug und Subventionsbetrug gegen EG-Haushalte der in der Praxis besonders wichtige Tatbestand der Bestechung.
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des WettbewerbsAngebote von Bietern sind auszuschließen, wenn diese sich in Bezug auf die konkrete Vergabe in wettbewerbswidriger Weise abgesprochen haben. Dieser Tatbestand ist im gesamten Oberschwellenbereich in Gestalt des fakultativen Ausschlussgrundes gemäß § 124 I Nr. 4 GWB geregelt.
Verstoß gegen umweltrechtliche VerpflichtungenNach § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB ist ein Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen ein fakultativer Ausschlussgrund, der im Rahmen der Eignungsprüfung zu berücksichtigen ist.
Geldwäsche oder TerrorismusfinanzierungZwingender Ausschlussgrund gem. § 123 GWB.
BetrugsbekämpfungZwingender Ausschlussgrund: Dazu gehört neben der Bildung krimineller und terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche, Betrug und Subventionsbetrug gegen EG-Haushalte der in der Praxis besonders wichtige Tatbestand der Bestechung3.
Kinderarbeit und andere Formen des MenschenhandelsZwingender Ausschlussgrund gem. § 123 GWB. §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung).
ZahlungsunfähigkeitÖffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat. (§ 124 GWB)
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen§ 124 GWB Fakultative Ausschlussgründe
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen InsolvenzverwalterÖffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat. (§ 124 GWB)
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.Angebote von Bietern sind auszuschließen, wenn diese sich in Bezug auf die konkrete Vergabe in wettbewerbswidriger Weise abgesprochen haben. Dieser Tatbestand ist im gesamten Oberschwellenbereich in Gestalt des fakultativen Ausschlussgrundes gemäß § 124 I Nr. 4 GWB geregelt.
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem VergabeverfahrenDer rechtliche Aufhänger ist § 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB. Danach kann der öffentliche Auftraggeber ein Unternehmen von der Vergabe ausschließen, wenn ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht beseitigt werden kann.
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des VergabeverfahrensÖffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann § 124 GWB - Fakultative Ausschlussgründe
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen TätigkeitVerfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit" ist jedes fehlerhafte Verhalten, das Einfluss auf die berufliche Glaubwürdigkeit des betreffenden Wirtschaftsteilnehmers hat, und nicht nur Verstöße gegen berufsethische Regelungen im engen Sinne des Berufsstands, dem dieser Wirtschaftsteilnehmer angehört, die durch das Disziplinarorgan dieses Berufsstands oder durch eine rechtskräftige Gerichtsentscheidung festgestellt werden. (EuGH Urt. v. 12.12.2012 - Rs. C-465/11 - "Forposta", Rn. 27.) Schwer" ist eine Verfehlung dann, wenn sie schuldhaft begangen wurde und erhebliche Auswirkungen hat) (u.a. OLG München Beschl. v. 21.05.2010 - Verg 02/10; VK Bund Beschl. v. 15.05.2009 - VK 2-21/09)
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare SanktionenAusschluss wegen vorheriger mangelhafter Vertragserfüllung gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen§ 124 GWB - Fakultative Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn 1. das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat,
Zahlung der SozialversicherungsbeiträgeNach der Zielvorstellung des deutschen Gesetzgebers sind von dem Ausschlussgrund im deutschen vergaberechtlichen Kontext Zahlungsverpflichtungen an tarifvertragliche Sozialkassen umfasst. Vgl. Gesetzesbegründung, BT-Drs. 18/6281, S. 105.
Einstellung der gewerblichen TätigkeitSchwere Verfehlungen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB).
Entrichtung von SteuernDas Nichtentrichten von Steuern oder Sozialabgaben wurde zu einem zwingenden Ausschlussgrund (vgl. § 123 Abs. 4 GWB).
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten§ 123 GWB - Zwingende Ausschlussgründe Die Straftaten sind in § 123 Abs. 1 Nr. 1 bis 10 GWB aufgeführt. Zu den Straftaten zählen z.B. die Bildung krimineller oder terroristischer Vereinigungen (§ 129, § 129a StGB), die Terrorismusfinanzierung (§ 89c StGB), die Geldwäsche und Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte (§ 161 StGB), der Betrug (§ 263 StGB) und der Subventionsbetrug (§ 264 StGB).
5. Los
5.1.
LosLOT-0001
Titel: Lieferung und anschließende Wartung eines monoplanen Kardangiografie-Systems
Beschreibung: Für die Kardiologie des Krankenhauses Brilon soll im bestehenden Herzkatheterlabor das Kardangiografie-Systems durch ein neues, gleichwertiges ersetzt werden. Der Auftrag besteht aus: - Demontage und Entsorgung des vorhandenen Altsystems mit Verrechnung eines möglichen Restwertes. - Der Lieferung, Installation und Inbetriebnahme eines Kardangiografie-Systems sowie der Erbringung aller zugehörigen Dienstleistungen für Installation, Projektmanagement, Schulungen etc. - Anbindung aller schon vorhandenen Systemkomponten (EP-Anlage und andere) sowie In-tegration des neuen Systems in die vorhandene IT-Umgebung. - Erbringung von Service- und Wartungsleistungen. Installation im Krankenhaus: Städt. Krankenhaus Maria-Hilf Brilon gGmbH, Am Schönschede 1, 59929 Brilon Beschreibung zu den Service und Wartungsleistungen: Der Gewährleistungszeitraum soll ab Installation mindestens 12 Monate betragen. Danach soll der Betrieb des Systems über einen Service- und Wartungsvertrag sichergestellt werden. Lauf-zeit 4 Jahre plus Option zur Verlängerung. Der Vertrag umfasst alle Wartungen, Reparaturen, Ersatzteile (exkl. Röhre & Detektor) inkl. Kosten für die An- und Abfahrten. Ebenso enthalten sind alle erforderlichen Software-Updates, Messmittel und andere für die Durchführung der War-tungs- und Servicearbeiten erforderlichen Mittel. Reaktionszeit bei Störungen innerhalb von 8 Stunden. Erbringung der Reparatur- und Serviceleistungen vor Ort mindestens während der be-triebsüblichen Arbeitszeiten von 07:00 bis 19:00 Uhr.
Interne Kennung: 25-01-22-003
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 33100000 Medizinische Geräte
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Brilon
Land, Gliederung (NUTS): Hochsauerlandkreis (DEA57)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Andere LaufzeitUnbekannt
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 1
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Damit eine Option auftragswerterhöhend zu berücksichtigen ist, muss sie die weiteren Anforderungen nach § 132 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 GWB erfüllen, weil sie nur dann eine Erweiterung des Leistungsumfangs ohne erneute Ausschreibung ermöglicht.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugebenNoch nicht bekannt
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Zusätzliche Informationen: Erläuterungen zur Ausführung: Lieferung und Installation: Ausführungsbeginn: April 2025 Ausführungsende: Mai 2025 Service- und Wartungsleistungen: Laufzeit 4 Jahre plus Option zur Verlängerung
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium
ArtWirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
BezeichnungWirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung- Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen - Angabe ob ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde oder ein Insolvenzverfahren o.ä. eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und das Unternehmen sich nicht in Liquidation befindet. - Angaben/ Nachweise zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung (Die Vorlage für eine Eigenerklärung befindet sich in den Vergabeunterlagen); Die Eigenerklärung für nicht präqualifizierte Unternehmen -124 (mittels Eigenerklärung vorzulegen) Nicht erforderlich bei präqualifizierten Unternehmen, die Ihre PQ-Nummer im Formblatt 213 angegeben haben

Kriterium
ArtSonstiges
BezeichnungSonstiges
Beschreibung- Für das angebotene System ist ein Hygieneleitfaden / Clean?Guide verfügbar, der die Hygieneabteilung des Krankenhauses unterstützen kann - Es gibt eine deutschsprachige Hotline mit qualifizierten Applikationsspezialisten für schnelle und kompetente Hilfe bei dringenden Applikationsfragen.

Kriterium
ArtEignung zur Berufsausübung
BezeichnungEignung zur Berufsausübung
Beschreibung- Eintragung in das Berufsregister ihres Sitzes oder Wohnsitzes. (Nur wenn das Unternehmen zur Eintragung verpflichtet ist.) Eigenerklärung Ausschlussgründe gem. § 123 Abs. 1 bis 3 GWB und § 124 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 GWB; Es sind die Formblätter aus den Vergabeunterlagen zu verwenden. Diese sind im Falle einer Bietergemeinschaft von jedem Mitglied vorzulegen. Für Unterauftragnehmer sind die Erklärungen spätestens vor Auftragsvergabe einzureichen; - Der Auftragnehmer erbringt die Leistung(en) unter Einhaltung aller gesetzlichen, behördlichen, betrieblichen und tariflichen Bestimmungen und ist geeignet. - Das Nicht-Erfüllen von Eignungskriterien führt zum Ausschluss des Angebotes.

Kriterium
ArtTechnische und berufliche Leistungsfähigkeit
BezeichnungTechnische und berufliche Leistungsfähigkeit
BeschreibungAuf Anforderung müssen - Gefordert wird der Nachweis von mindesten zehn vergleichbaren Referenzinstallationen in Krankenhäusern in Deutschland. Vergleichbar sind Referenzen nur dann, wenn sie einen vergleichbaren Auftragsgegenstand und einen vergleichbaren Auftragswert haben. In der Referenzliste sind Anschrift der Referenzeinrichtung und Ansprechpartner mit Kontaktdaten benannt. Die Referenzliste wird als Anlage zum Angebot zur Verfügung gestellt. - Angaben zu Arbeitskräften in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, gegliedert nach Lohngruppen und extra ausgewiesenem Leitungspersonal - Der Anbieter verfügt über ein Qualitätsmanagementsystem. Nachweis darüber kann geführt werden, durch die Vorlage einer Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001:2015 oder vergleichbar oder durch Vorlage aussagekräftiger Unterlagen, die das QM System beschreiben. Es kann eine vergleichbare Zertifizierung vorgelegt werden mit nachweislich mit demselben Inhalt der o.g. Zertifizierung. - Nachweis eines ISO/IEC 27001 Zertifikats oder vergleichbar. Es kann eine vergleichbare Zertifizierung vorgelegt werden mit nachweislich mit demselben Inhalt der o.g. Zertifizierung. - Herstellererklärung zur Norm IEC 80001?1 (Risikomanagement für IT?Netzwerke mit Medizinprodukten)
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Preiskriterium für "Niedrigster Preis (ohne Kriterien)"
Gewichtung (Punkte, genau): 100
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen13/01/2025 23:59:00 (UTC+1)
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenNicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 21/01/2025 12:00:00 (UTC+1)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss55 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Bei Ausschreibungen gemäß VgV kann der öffentliche Auftraggeber fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Erklärungen von den Bietern nachfordern. Das Nachfordern von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist nicht erlaubt.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 21/01/2025 12:00:00 (UTC+1)
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Bedingungen für die Ausführung des AuftragsEinzureichende Unterlagen: - nachfolgende Eignungsunterlagen (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen) - nachfolgende Eignungsunterlagen (mit dem Angebot mittels Dritterklärung vorzulegen
Elektronische RechnungsstellungZulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Informationen über die Überprüfungsfristen: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1.der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4.mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Westfalen
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltStadtverwaltung Brilon i. A. des städt. Krankenhaus Maria Hilf Brilon (gGmbH)
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Stadtverwaltung Brilon i. A. des städt. Krankenhaus Maria Hilf Brilon (gGmbH)
Registrierungsnummer: 059580012012-31001-34
Postanschrift: Am Markt 1  
Stadt: Brilon
Postleitzahl: 59929
Land, Gliederung (NUTS): Hochsauerlandkreis (DEA57)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Zentrale Vergabestelle
Telefon: +49 2961794103
Fax: +49 2961794108
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Westfalen
Registrierungsnummer: 05515-03004-07
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9  
Stadt: Münster
Postleitzahl: 48147
Land, Gliederung (NUTS): Münster, Kreisfreie Stadt (DEA33)
Land: Deutschland
Telefon: +49 2514111691
Fax: +49 2514112165
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 3e56e003-4b7c-4e0a-bb28-80386e8c90ab - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 20/12/2024 11:43:40 (UTC+1)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2.
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 787886-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 249/2024
Datum der Veröffentlichung: 23/12/2024

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Waltrop
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Warendorf
Warstein
Wassenberg
Weeze
Wegberg
Weilerswist
Welver
Wenden
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Werl
Wermelskirchen
Werne
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Wesel
Wesseling
Westerkappeln
Westheim
Wetter (Ruhr)
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