Deutschland – Behandlung und Beseitigung ungefährlicher Siedlungs- und anderer Abfälle – 2024-0713 Übernahme, Transport, Sortierung und Verwertung von Alttextilien und Altschuhen (AVV 200110 und 200111)

789914-2024 - Wettbewerb
Deutschland – Behandlung und Beseitigung ungefährlicher Siedlungs- und anderer Abfälle – 2024-0713 Übernahme, Transport, Sortierung und Verwertung von Alttextilien und Altschuhen (AVV 200110 und 200111)
OJ S 249/2024 23/12/2024
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Dienstleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle BezeichnungWirtschaftsbetriebe Duisburg - AöR
Rechtsform des Erwerbers: Von einer lokalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel2024-0713 Übernahme, Transport, Sortierung und Verwertung von Alttextilien und Altschuhen (AVV 200110 und 200111)
BeschreibungDie Wirtschaftsbetriebe Duisburg - AöR als öffentlich-rechtliche Entsorgungsträgerin sammelt Alttextilien und Altschuhe (AVV 200110 und 200111), im folgenden Alttextilien genannt, in extra dafür bereitgestellten Depotcontainern im gesamten Stadtgebiet Duisburg. Die in den geschlossenen Behältnissen gesammelten Alttextilien stammen vorwiegend aus Privathaushalten. Die zuvor genannte Sammlung erfolgt an den Werktagen Montag bis Freitag sowie in absoluten Ausnahmefällen an Samstagen. Die Alttextilien sollen von der AN einer ordnungsgemäßen und schadlosen umweltgerechten Verwertung zugeführt werden.
Kennung des Verfahrensac6ec9f5-55d6-480c-b00c-d0a9c3fbac3a
Interne Kennung2024-0713
VerfahrensartOffenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigtnein
2.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90513000 Behandlung und Beseitigung ungefährlicher Siedlungs- und anderer Abfälle
Zusätzliche Einstufung (cpv): 90510000 Beseitigung und Behandlung von Siedlungsabfällen, 90514000 Recycling von Siedlungsabfällen
2.1.2.
Erfüllungsort
StadtDuisburg
Land, Gliederung (NUTS)Duisburg, Kreisfreie Stadt (DEA12)
LandDeutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche InformationenBekanntmachungs-ID: CXS0YRTYTYV38Y0U Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich elektronisch auf dem Vergabemarktplatz Metropole Ruhr unter https://www.vergabe.metropoleruhr.de zur Verfügung gestellt. Die Beantwortung von Fragen zum Verfahren sowie sämtliche Kommunikation zwischen den Beteiligten und der Vergabestelle erfolgt ausschließlich über das oben genannte Vergabeportal. Beteiligte sind daher im eigenen Interesse gehalten, die dort für diese eingerichteten Postfächer regelmäßig auf neue Informationen der Vergabestelle zu kontrollieren.
Rechtsgrundlage
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.6.
Ausschlussgründe
Rein innerstaatliche AusschlussgründeBieter deren Firmensitz sich nicht in Deutschland oder einem anderen EU-Mitgliedsstaat, sondern in einem Drittstaat befindet, werden vom Verfahren ausgeschlossen, falls der Drittstaat nicht zu den Unterzeichnern des GPA-Beschaffungsübereinkommens (Government Procurement Agreement) gehört und kein Freihandelsabkommen zwischen der EU oder der Bundesrepublik Deutschland mit dem Drittstaat existiert. Bieter mit Eintragungen wegen schwerwiegender Wettbewerbsverstöße im Wettbewerbsregister der Bundesrepublik Deutschland werden vom Verfahren ausgeschlossen. Bei Eintragungen wegen leichter Wettbewerbsverstöße behält sich der Auftraggeber im Rahmen seines Ermessensspielraums vor, den Bieter trotz der Eintragung zum Verfahren zuzulassen.
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler RechtsvorschriftenBieter die in den letzten 3 Jahren ein insolvenzähnliches Verfahren (z. B. Schutzschirmverfahren, außergerichtlicher Vergleich mit Gläubigern) durchlaufen oder eingeleitet haben, werden gem. § 124 Abs. (1) Nr. 2 GWB aufgrund mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender finanzieller Leistungsfähigkeit vom Verfahren ausgeschlossen, sofern sie keinen vom Auftraggeber akzeptierten Eignungsverleiher benennen können, der ihnen im Rahmen einer gesamtschuldnerischen Haftung die erforderliche finanzielle Leistungsfähigkeit verschafft.
KorruptionBieter die in den vergangenen 5 Jahren nach § 299 des StGB (Strafgesetzbuch) wegen Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr oder nach §108e StGB wegen Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern oder nach §§ 333 und 334 StGB wegen Vorteilsgewährung und Bestechung, jeweils auch in Verbindung mit § 335a StGB (Ausländische und internationale Bedienstete) und Artikel 2 § 1 des EU-Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung sowie Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) rechtskräftig verurteilt wurden und die nicht zweifelsfrei belegen können, dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen) uneingeschränkt nachgekommen sind, werden gem. § 123 Abs. (1) Nr. 6 - 9 GWB aufgrund mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender Gesetzestreue vom Verfahren ausgeschlossen.
Beteiligung an einer kriminellen VereinigungBieter die in den vergangenen 5 Jahren nach § 129 StGB (Strafgesetzbuch) wegen der Bildung einer krimineller Vereinigungen in Deutschland oder wegen § 129b StGB wegen der Bildung einer kriminellen Vereinigungen im Ausland rechtskräftig verurteilt wurden und die nicht zweifelsfrei belegen können, dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB uneingeschränkt nachgekommen sind, werden gem. § 123 Abs. (1) Nr. 1 GWB aufgrund mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender Gesetzestreue, vom Verfahren ausgeschlossen.
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des WettbewerbsBieter deren Beteiligung an wettbewerbsbeschränkenden Absprachen in den letzten 3 Jahren durch die Europäische Kommission, den Europäischen Gerichtshof, ein anderes ordentliches Gericht oder das Bundeskartellamt festgestellt wurde oder über deren Beteiligung an einer wettbewerbsbeschränkenden Absprache dem / der AG hinreichend gesicherte Erkenntnisse vorliegen und die nicht zweifelsfrei belegen können, dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB uneingeschränkt nachgekommen sind, werden gem. § 124 Abs. (1) Nr. 4 GWB aufgrund mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender Gesetzestreue, vom Verfahren ausgeschlossen.
Verstoß gegen umweltrechtliche VerpflichtungenBieter die in den letzten 3 Jahren wegen schwerer Verstöße gegen umweltrechtliche Bestimmungen rechtskräftig verurteilt wurden oder für die ein Bußgeld nach § 24 Abs. (2) LkSG (Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz der Bundesrepublik Deutschland) verhängt wurde und die nicht zweifelsfrei belegen können, dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB uneingeschränkt nachgekommen sind, werden gem. § 124 Abs. (1) Nr. 1 GWB aufgrund mangelnder Eignung, resutlierend aus fehlender Gesetzestreue und Zuverlässigkeit, vom Verfahren ausgeschlossen.
Geldwäsche oder TerrorismusfinanzierungBieter die in den letzten 5 Jahren nach § 89c StGB (Strafgesetzbuch) wegen Terrorismusfinanzierung oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz Nummer 2 StGB zu begehen oder die nach § 261 StGB wegen Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte rechtskräftig verurteilt wurden und die nicht zweifelsfrei belegen können, dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB uneingeschränkt nachgekommen sind, werden in Bezug auf die Terrorismusfinanzierung gem. § 123 Abs. (1) Nr. 2 GWB und in Bezug auf die Geldwäsche gem. § 123 Abs. (1) Nr. (3) GWB, aufgrund mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender Gesetzestreue, vom Verfahren ausgeschlossen.
BetrugsbekämpfungBieter die in den letzten 5 Jahren nach § 263 StGB (Strafgesetzbuch) wegen Betrugs, soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Gemeinschaften oder gegen Haushalte richtet, die von den Europäischen Gemeinschaften oder in deren Auftrag verwaltet werden oder nach § 264 StGB wegen Subventionsbetrugs, soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Gemeinschaften oder gegen Haushalte richtet, die von den Europäischen Gemeinschaften oder in deren Auftrag verwaltet werden, rechtskräftig verurteilt wurden und die nicht zweifelsfrei belegen können, dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB uneingeschränkt nachgekommen sind, werden in Bezug auf Betrug gem. § 123 Abs. (1) Nr. 4 GWB und in Bezug auf Subventionsbetrug gem. § 123 Abs. (1) Nr. 5 GWB, aufgrund mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender Gesetzestreue, vom Verfahren ausgeschlossen.
Kinderarbeit und andere Formen des MenschenhandelsBieter die in den letzten 5 Jahren nach § 232 StGB (Strafgesetzbuch) oder nach §233 StGB wegen Menschenhandels oder Förderung des Menschenhandels oder Zwangsprostitution oder Zwangsarbeit oder Ausbeutung der Arbeitskraft rechtskräftig verurteilt wurden und die nicht zweifelsfrei belegen können, dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB uneingeschränkt nachgekommen sind, werden gem. § 123 Abs. (1) Nr. 10 GWB aufgrund mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender Gesetzestreue, vom Verfahren ausgeschlossen.
ZahlungsunfähigkeitBieter die nach gesicherten Erkenntnissen des Auftraggebers zahlungsunfähig sind, werden gem. § 124 Abs. (1) Nr. 2 GWB aufgrund mangelnder Eignung resultierend aus fehlender finanzieller Leistungsfähigkeit, vom Verfahren ausgeschlossen, sofern sie keinen vom Auftraggeber akzeptierten Eignungsverleiher benennen können, der ihnen im Rahmen einer gesamtschuldnerischen Haftung zur erforderlichen finanziellen Leistungsfähigkeit verhilft.
Verstoß gegen arbeitsrechtliche VerpflichtungenBieter die in den letzten 3 Jahren wegen Verstößen gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen rechtskräftig verurteilt oder mit einem Bußgeld vom mehr als 2.500,- EUR belegt wurden und die nicht zweifelsfrei belegen können, dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB uneingeschränkt nachgekommen sind, werden gem. § 124 Abs. (1) Nr. 1 GWB wegen mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender Gesetzestreue vom Verfahren ausgeschlossen.
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen InsolvenzverwalterBieter über deren Vermögen ein Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, werden gem. § 124 Abs. (1) Nr. 2 GWB aufgrund mangelnder Eignung resultierend aus fehlender finanzieller Leistungsfähigkeit, vom Verfahren ausgeschlossen, sofern sie keinen vom Auftraggeber akzeptierten Eignungsverleiher benennen können, der ihnen im Rahmen einer gesamtschuldnerischen Haftung zur erforderlichen finanziellen Leistungsfähigkeit verhilft.
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.Bieter die in diesem Vergabeverfahren eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten haben oder nicht in der Lage sind die erforderlichen Nachweise zu übermitteln oder versucht haben die Entscheidungsfindung des Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen oder versucht haben vertrauliche Informationen zu erhalten, um unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren zu erlangen oder fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt haben, die die Vergabeentscheidung erheblich beeinflussen könnten, oder versucht haben, solche Informationen zu übermitteln und die nicht zweifelsfrei belegen können, dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB uneingeschränkt nachgekommen sind, werden in Bezug auf Täuschung gem. § 124 Abs. (1) Nr. 8 GWB und in Bezug auf Beeinflussung und irreführende Informationen gem. § 124 Abs. (1) Nr. 9 GWB, wegen mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender Gesetzestreue und Zuverlässigkeit vom Verfahren ausgeschlossen.
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem VergabeverfahrenBieter bei denen ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der sich durch andere Maßnahmen nicht beseitigen lässt, werden gem. § 124 Abs. (1) Nr. 5 GWB vom Verfahren ausgeschlossen, sofern sie nicht nachweisen können, dass der Interessenkonflikt nicht bzw. nicht mehr existiert..
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des VergabeverfahrensBieter bei denen eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und bei denen sich diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere Maßnahmen beseitigt lässt, werden gem. § 124 Abs. (1) Nr. 6 GWB vom Verfahren ausgeschlossen, sofern sie nicht nachweisen können, dass die Wettbewerbsverzerrung nicht bzw. nicht mehr besteht oder Maßnahmen benennen können, durch die sich die Wettbewerbsverzerrung wirksam beheben lässt.
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen TätigkeitBieter die in den letzten 3 Jahren im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen haben und die nicht zweifelsfrei belegen können, dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB uneingeschränkt nachgekommen sind, werden gem. § 124 Abs. (1) Nr. 3 GWB aufgrund mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender Gesetzestreue oder fehlender Zuverlässigkeit, vom Verfahren ausgeschlossen.
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare SanktionenBieter die in den letzten 3 Jahren eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt haben, mit der Folge einer vorzeitigen Vertragsbeendigung durch den Auftraggeber, Schadensersatz zugunsten des Auftraggebers oder einer vergleichbaren Rechtsfolge und die nicht zweifelsfrei belegen können, dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB uneingeschränkt nachgekommen sind, werden gem. § 124 Abs. (1) Nr. 7 GWB aufgrund mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender Fachkunde oder fehlender Leistungsfähigkeit oder fehlender Zuverlässigkeit, vom Verfahren ausgeschlossen.
Verstoß gegen sozialrechtliche VerpflichtungenBieter bei denen in den letzten 3 Jahren durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde, dass sie ihre sozialrechtlichen Verpflichtungen nicht erfüllt haben und die nicht zweifelsfrei belegen können, dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB uneingeschränkt nachgekommen sind, werden aufgrund mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender Gesetzestreue und / oder Zuverlässigkeit gem. § 124 Abs. (1) Nr. 1 GWB von der Wertung ausgeschlossen.
Zahlung der SozialversicherungsbeiträgeBieter bei denen in den letzten 5 Jahren durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde, dass sie ihren Verpflichtungen zur Zahlung von Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen sind und die nicht zweifelsfrei belegen können, dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB uneingeschränkt nachgekommen sind, werden gem. § 123 Abs. (4) Nr. 1 GWB wegen mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender Gesetzestreue vom Verfahren ausgeschlossen.
Einstellung der gewerblichen TätigkeitBieter die ihre unternehmerische bzw. berufliche Tätigkeit in den letzten 3 Jahren nachweislich eingestellt haben, werden gem. § 124 Abs. (1) Nr. 2 GWB aufgrund mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit, vom Verfahren ausgeschlossen.
Entrichtung von SteuernBieter bei denen in den letzten 5 Jahren durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde, dass sie ihren Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben nicht nachgekommen sind und die nicht zweifelsfrei belegen können, dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB uneingeschränkt nachgekommen sind, werden gem. § 123 Abs. (4) Nr. 1 GWB wegen mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender Gesetzestreue vom Verfahren ausgeschlossen.
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen AktivitätenBieter die in den vergangenen 5 Jahren nach § 129a StGB (Strafgesetzbuch) wegen der Bildung einer terroristischer Vereinigungen in Deutschland oder nach § 129b StGB wegen der Bildung einer terroristischen Vereinigungen im Ausland verurteilt wurden und die nicht zweifelsfrei belegen können, dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB uneingeschränkt nachgekommen sind, werden gem. § 123 Abs. (1) Nr. 1 GWB aufgrund mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender Gesetzestreue vom Verfahren ausgeschlossen.
5. Los
5.1.
LosLOT-0001
Titel: 2024-0713 Übernahme, Transport, Sortierung und Verwertung von Alttextilien und Altschuhen (AVV 200110 und 200111)
Beschreibung: Die auftragsgegenständliche Leistung umfasst die Übernahme, den Transport, die Sortierung und die Behandlung/Verwertung der von der AG im Stadtgebiet Duisburg eingesammelten Alttextilien. Die zu übernehmenden Alttextilien können in unterschiedlicher Qualität anfallen. Es kann sich um getragene, tragbare, verunreinigte, verschlissene und/oder untragbare Alttextilien handeln. D.h., Minderqualitäten sind von der AN zu tolerieren. Die Übernahme der Alttextilien erfolgt an einer zentralen Stelle (Konrad-Adenauer-Ring 9 - 13, 47167 Duisburg-Neumühl) im Stadtgebiet Duisburg mittels sechs von der AN bereitzustellenden Wechselbrücken. Alternativ kann die Übernahme der Alttextilien an o.g. Örtlichkeit über die AN auch mittels drei Stück gleichzeitig bereitzustellender Trailer erfolgen. Die bereitgestellten Trailer müssen mindestens über das gleiche Fassungsvermögen/Ladevolumen wie die sechs Stück Wechselbrücken verfügen. Zudem müssen die bereitgestellten Trailer seitlich zu beladen/befüllen sein. Die Befüllung der von der AN zur Verfügung gestellten Wechselbrücken/Trailer erfolgt durch die AG. Die von der AN zur Verfügung gestellten Wechselbrücken/Trailer müssen sich in einem technisch einwandfreien Zustand befinden. Hierzu gehört auch, dass eine ladungssichere Befüllung erfolgen kann (z.B. Bracken an den Seitenwänden der Trailer). Bei der Qualitätskontrolle besteht die Möglichkeit, dass von der AN Personal zur Durchführung der selbigen im Rahmen der Befüllung der Wechselbrücken vor Ort zur Verfügung gestellt werden kann. Durch die Möglichkeit der Durchführung der Qualitätskontrolle durch einen Mitarbeiter der AN auf der Übernahmestelle der AG vor Ort ist garantiert, dass nach Annahme der Ware eine Reklamation im Hinblick auf den Zustand und die Qualität der Alttextilien durch die AN ausgeschlossen ist. Sollte von der AN auf die Gestellung eines Mitarbeiters zur Qualitätskontrolle vor Ort im Rahmen der Befüllung verzichtet werden, gilt die Qualität der übernommenen Ware als einwandfrei, eine Reklamationen im Hinblick auf den Zustand und die Qualität der Alttextilien durch die AN ist somit ausgeschlossen. Trockene Stellplätze für die Wechselbrücken bzw. Trailer stehen nicht zur Verfügung. Sofern es für die AN von Bedeutung ist, dass die eingesammelten und verladenen Säcke mit Alttextilien in den Wechselbrücken/Trailern trocken zwischengelagert werden, so ist dieses durch die AN in geeigneter Form mittels der von ihr zu stellenden Wechselbrücken/Trailer sicherzustellen. Die zu befüllenden Wechselbrücken bzw. Trailer werden bis zur Abholung durch die AN von der AG kostenfrei zwischengelagert. Hinweis: Im Leistungszeitraum kann sich möglicherweise die Örtlichkeit der vorgenannten Übernahmestelle verändern. Der Ortswechsel geschieht innerhalb des Stadtgebietes Duisburgs. Ein genauer Zeitpunkt des möglichen Ortswechsels kann nicht angegeben werden. Mengen an Alttextilien: Aufgrund der bisherigen Erfahrungen fallen monatlich durchschnittlich ca. 210 t an Alttextilien an. Aufgrund dieser Erfahrungen wird für den Leistungszeitraum vom 01. März 2025 bis 28. Februar 2026 (12 Monate) von einer anfallenden Gesamtmenge von ca. 2.500 t Alttextilien zur Behandlung/Verwertung ausgegangen. Die Mengen wurden auf der Grundlage der in den Jahren 2023 und bis einschl. Oktober 2024 eingesammelten Mengen ermittelt. Mengenabweichungen im Gesamtaufkommen der Alttextilsammlung sind in diesem Zeitraum möglich und von der AN zu tolerieren und bei der Kalkulation der Vergütung zu berücksichtigen. Die Mengenangaben dienen nur als Kalkulationshilfen und sind keine verbindlichen Mengenangaben, da sie eine für die Zukunft prognostizierte Menge darstellen. Änderungen in den jeweiligen Mengenangaben im Bereich von +/- 20% sind von der Bieterin im Rahmen der Preisbildung einzukalkulieren und führen nicht zu einer Veränderung der jeweiligen angebotenen Konditionen. Abtransport der Alttextilien: Die Alttextilien sind von der AN von der Übernahmestelle zu einer Sortier- bzw. Aufbereitungsanlage zu transportieren. Der Transport hat durch die AN oder durch ein von ihr beauftragtes Drittunternehmen zu erfolgen. Der Austausch der Wechselbrücken bzw. Trailer muss kontinuierlich durch die AN erfolgen. Dieser wird, insbesondere zu Leistungsbeginn, durch telefonische Abrufe seitens der AG angefordert. Hier muss dann innerhalb von 24 h nach telefonischem Abruf ein Austausch der Wechselbrücken/Trailer erfolgen. Nachdem sich Wechselabläufe eingespielt haben soll dieser kontinuierliche Austausch ohne gesonderten Abruf erfolgen. Telefonische Abrufe der AG erfolgen dann nur noch in Sonderfällen. Seitens der AN ist in jedem Falle immer eine ausreichende Anzahl an Wechselbrücken (sechs Stück) bzw. an Trailern (drei Stück) sowie entsprechenden Fahrzeugen zur Leistungserbringung vorzuhalten. Dieser Sachverhalt ist von der AN bei der Leistungserbringung zu berücksichtigen und entsprechend zu kalkulieren. Die Übernahmestelle ist von Montag - Donnerstag im Zeitraum von 7.30 Uhr - 16.00 Uhr, und an Freitagen von 7.30 Uhr - 15.00 Uhr geöffnet. Außerhalb der vorgenannten Öffnungszeiten - einschließlich kompletter Samstage - ist das Gelände der Übernahmestelle verschlossen und somit nicht ohne vorherige Absprache zugänglich. Der Austausch der Wechselbrücken/Trailer soll innerhalb der vorgenannten Öffnungszeiten erfolgen. Im Ausnahmefall könnte der Austausch der Wechselbrücken/Trailer von Montag - Freitag auch außerhalb der vorgenannten Öffnungszeiten stattfinden. Hier ist dann eine frühzeitige Absprache hinsichtlich der Zugänglichkeit zum Gelände der Übernahmestelle zwischen der AN und der AG erforderlich. Ein Austausch von Wechselbrücken/Trailern an Samstagen ist in absoluten Ausnahmefällen möglich. Hier ist dann wiederum eine frühzeitige Absprache hinsichtlich der Zugänglichkeit zum Gelände der Übernahmestelle zwischen der AN und der AG erforderlich.
Interne Kennung: 2024-0713
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90513000 Behandlung und Beseitigung ungefährlicher Siedlungs- und anderer Abfälle
Zusätzliche Einstufung (cpv): 90510000 Beseitigung und Behandlung von Siedlungsabfällen, 90514000 Recycling von Siedlungsabfällen
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Duisburg
Land, Gliederung (NUTS): Duisburg, Kreisfreie Stadt (DEA12)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns01/03/2025
Enddatum der Laufzeit28/02/2026
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 0
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Es handelt sich um die Vergabe wiederkehrender Aufträge
Beschreibung: Nov./Dez. 2024
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugebenNicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeVerringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
BeschreibungDa die Abfallvermeidung durch Wiederverwendung (Second-Hand) eine hohe Priorität haben soll, soll sich die AN für eine möglichst hohe Verwertungsquote bei Alttextilien und Altschuhen einsetzen.
Konzept zur Verringerung der UmweltauswirkungenKlimaschutz
Konzept zur Verringerung der UmweltauswirkungenVermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung
Konzept zur Verringerung der UmweltauswirkungenSonstiges
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium
ArtWirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
BezeichnungWirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibunga) Eigenerklärung des / des Bieters /-in zum Gesamtumsatz des Unternehmens sowie dem Umsatz bzgl. der besonderen Leistungsart die Gegenstand der Vergabe sind, bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre - siehe Anlage 2, Formblatt F2 - (oder Präqualifikation oder EEE*) b) Eigenerklärung des / der Bieters /-in zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Sozialbeiträgen - siehe Anlage 2, Formblatt F5 - (oder Präqualifikation oder EEE*) c) Eigenerklärung des / der Bieters /-in zum Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung mit Benennung des / der Versicherungsgebers /-in und der maximalen Deckungssumme, die min. 2.000.000,- Euro für Personen- 1.000.000,- Euro für Sach- sowie min. 100.000,- Euro für Vermögensschäden betragen muss - siehe Anlage 2, Formblatt F12 - (oder Präqualifikation oder EEE* oder Kopie einer entsprechenden Versicherungspolice bzw. Bestätigung der Versicherung) d) Verbindliche Erklärung eines Kreditinstitutes oder einer Versicherungsgesellschaft (ansässig in der europäischen Gemeinschaft) über die Besicherungssumme bzw. Ausstellung einer Vertragserfüllungsbürgschaft i. H. der geforderten 30% des Gesamtauftragswertes im Falle der Zuschlagserteilung (siehe Punkt 8.0 "Sicherheiten / Bürgschaft"), gemäß der Mustervorlage.

Kriterium
ArtEignung zur Berufsausübung
BezeichnungEignung zur Berufsausübung
BeschreibungNachweis der gewerberechtlichen Anmeldung gemäß Gewerbeordnung und die Eintragung in die Handwerksrolle, das Berufsregister oder das Register der Industrie- und Handelskammer (oder Präqualifikation oder EEE*) *EEE = Einheitliche Europäische Eigenerklärung

Kriterium
ArtTechnische und berufliche Leistungsfähigkeit
BezeichnungTechnische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibunga) Nachweis einer gültigen Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb gemäß § 56 Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) für das Sammeln, Lagern, Transportieren und Aufbereiten von Alttextilien gemäß Abfallverzeichnisverordnung (AVV / Abfallschlüssel 200110 und 200111) inkl. Anhang. Aus dem Anhang muss hervorgehen, für welche Abfallarten gemäß Abfallverzeichnisverordnung die Anlage zertifiziert ist. b) Eigenerklärung des / der Bieters /-in zu den wesentlichen in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren erbrachten, vergleichbaren Leistungen mit Angaben zum Auftragswert, Leistungszeitraum und zum / zur Auftraggeber /-in, mit Ansprechpartner /-in und Telefonnummer (Referenzliste) - siehe Anlage 2, Formblatt F1 - (oder Präqualifikation oder EEE*) c) Eigenerklärung des / der Bieters /-in zur Anzahl der jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, mit gesondert ausgewiesenem, technischen Personal, in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren - siehe Anlage 2, Formblatt F3 - (oder Präqualifikation oder EEE*) d) Nachweise bzw. Eigenerklärung der Bieterin, dass Sie über fachlich qualifiziertes Personal zur Durchführung der ausgeschriebenen Leistungen verfügt. e) Auflistung der genutzten Behandlungs-/Verwertungsanlagen und Erklärung über Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb (Efb) gem. §56 KrWG - siehe Anlage 2, Formblatt F10 f) Detaillierte Darstellung was mit den von der AG übernommenen Altkleidern geschieht (mit Angaben zum Transporteur, zur Gestellung der Wechselbrücken bzw. Trailer und Benennung der Sortieranlage(n) g) Beschreibung der Arbeitsabläufe in der (den) Sortieranlage(n) des Verwerters incl. der Angabe der erfassten Gesamtmengen sowie der erzielten Verwertungsquoten für 2022 und 2023, aufgeschlüsselt nach Wiederverwendung/Second Hand, Weiterverwendung (z.B. als Putzlappen), stofflicher Verwertung und Restabfällen (thermischer Verwertung). h) Benennung entsprechender Abnehmer der Sortierfraktionen z.B. der Second-Hand Ware, Putzlappen und Rohware für die industrielle Verarbeitung i) Übergabe einer Sortenliste/Artikelgruppenliste (Aus der Liste muss die von der AN angegebene Sortiertiefe / Anzahl Sortiergruppen ersichtlich sein). j) Übergabe eines Warenfluss- und Verwertungsschemas bzw. Mengenstromnachweises für die Jahre 2022 und 2023 (übersichtliche Aufstellung, in welche Länder welche Mengen - mit Gewichtsangabe oder prozentual - exportiert wurden)
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen10/01/2025 23:59:00 (UTC+1)
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenNicht zulässig
Beschreibung der finanziellen Sicherheit: Die AN hat gegenüber der AG zur Absicherung der Leistungserbringung eine zeitlich unbefristete und selbstschuldnerische Bankbürgschaft (ausgestellt durch eine Bank/Versicherung) in Form einer Vertragserfüllungsbürgschaft i. H. v. 30% des Gesamtauftragswertes zu stellen. Die Bürgschaft muss den nachfolgenden Erklärungen entsprechen: - Der Bürge übernimmt für den Auftragnehmer die selbstschuldnerische Bürgschaft nach deutschem Recht - Auf die Einrede der Vorausklage gemäß 771 BGB wird verzichtet - Die Bürgschaft ist unbefristet; sie erlischt mit der Rückgabe dieser Bürgschaftsurkunde - Die Bürgschaftsforderung verjährt nicht vor der gesicherten Hauptforderung. Nach Abschluss des Bürgschaftsvertrages getroffene Vereinbarungen über die Verjährung der Hauptforderung zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer sind für den Bürgen nur im Falle seiner schriftlichen Zustimmung bindend - Gerichtsstand ist der Sitz der zur Prozessvertretung des Auftraggebers zuständigen Stelle Die AN hat das dafür vorgesehene und einschlägige Formblatt (gemäß Anlage 3, VHB 421) der AG zu verwenden oder die Bürgschaftserklärung muss dem Formblatt der AG entsprechen. Diese Bürgschaft muss innerhalb von 10 Kalendertagen nach Auftragseingang bei der AG eingegangen sein. Die Kosten dieser Vertragserfüllungsbürgschaft trägt die AN. Die Rückgabe der Vertragserfüllungsbürgschaft erfolgt nach ordnungsgemäßer Vertragserfüllung und Ablauf der dargestellten Leistungszeiträume in Verbindung mit einer Rückgabeaufforderung der AN. Eine automatische Rücksendung der Bürgschaft erfolgt, seitens der AG, nicht.
Frist für den Eingang der Angebote: 22/01/2025 10:00:00 (UTC+1)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss37 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Eine Nachforderung erfolgt nur, wenn dies für die fehlenden Unterlagen rechtlich zulässig ist. Die Wirtschaftsbetriebe Duisburg - AöR (AG) behalten sich vor, auf die Nachforderung von Unterlagen zu verzichten, wenn ein Angebot wirtschaftlich nicht für den Zuschlag vorgesehen werden kann oder aus anderen Gründen bereits auszuschließen ist.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 22/01/2025 10:00:00 (UTC+1)
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Bedingungen für die Ausführung des Auftragsa) Eigenerklärung des / der Bieters /-in anstelle eines Gewerbezentralregisterauszuges - siehe Anlage 2, Formblatt F4 - (oder Präqualifikation oder EEE*) b) Eigenerklärung des / der Bieters /-in zur illegalen Beschäftigung von Arbeitskräften - siehe Anlage 2, Formblatt F6 - (oder Präqualifikation oder EEE*) c) Eigenerklärung des / der Bieters /-in zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen - siehe Anlage 2, Formblatt F7 - (oder Präqualifikation oder EEE*) d) Eigenerklärung, der Bieterin / Bietergemeinschaft zur Umsetzung von Artikel 5k Abs. 3 der EU-Verordnung 2022/576 vom 08.04.2022; - siehe Nachweis: Formblatt "Formular 523 EU - Eigenerklärung Sanktionspaket 5 EU
Elektronische RechnungsstellungErforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Zulässigkeit von Nachprüfungsanträgen richtet sich nach § 160 GWB. Nach § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der teilnehmenden Personen: 1
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Rheinland
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltWirtschaftsbetriebe Duisburg - AöR
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Wirtschaftsbetriebe Duisburg - AöR
Registrierungsnummer: DE252359155
Postanschrift: Schifferstr. 190  
Stadt: Duisburg
Postleitzahl: 47059
Land, Gliederung (NUTS): Duisburg, Kreisfreie Stadt (DEA12)
Land: Deutschland
Telefon: +49 2032837925
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Rheinland
Registrierungsnummer: 05315-03002-81
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10  
Stadt: Köln
Postleitzahl: 50667
Land, Gliederung (NUTS): Köln, Kreisfreie Stadt (DEA23)
Land: Deutschland
Telefon: +49 2211473045
Fax: +49 2211472889
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 691e17fd-357c-4f0e-9a5b-7d89b566762c - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 20/12/2024 10:40:14 (UTC+1)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2.
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 789914-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 249/2024
Datum der Veröffentlichung: 23/12/2024

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Hürtgenwald
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