1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Bundesanstalt für Straßenwesen
Rechtsform des Erwerbers: Zentrale Regierungsbehörde
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Aktualisierung der Einsatzvorgaben für zweibahnige Landstraßenquerschnitte sowie von Knotenpunktfolgen auf Straßen der EKL 1 und 2
Beschreibung: Die Richtlinien für die Anlage von Landstraßen (RAL) enthalten für die verschiedenen Entwurfsklassen (EKL) prägende Straßenquerschnitte und Knotenpunktarten, die den Kraftfahrenden die Einheitlichkeit einer EKL sowie auch den Unterschied zu anderen EKL verdeutlichen und ein daran angepasstes Verhalten hervorrufen sollen. Lediglich der in den RAL enthalte Regelquerschnitt RQ21 ist übergreifend für die Entwurfsklassen 1-3 in Kombination mit planfreien Knotenpunkten anzuwenden. Gemäß den RAL bzw. dem zugehörigen Allgemeinem Rundschreiben Straßenbau (ARS) Nr.08/2013 soll der RQ21 jedoch nur auf kurzen Streckenabschnitten mit einer Länge von bis zu 15 km und bei Verkehrsbelastungen von bis zu 30.000 Kfz/24 Std im Zuge ansonsten einbahnigen Landstraßen zur Anwendung kommen. Bei größeren Abschnittslängen oder höheren Verkehrsstärken soll hingegen nicht auf Seitenstreifen verzichtet werden und es sind Regelquerschnitte der Richtlinien für die Anlage von Autobahnen (RAA) maßgeblich.Während beim RQ21 nur planfreie Knotenpunkte empfohlen werden, sollen Verknüpfungen von einbahnigen Landstraßen gemäß den RAL durch verschiedene Knotenpunktarten erfolgen. Bei Straßen der EKL1 sollen planfreie oder teilplanfreie Bauwerke eingesetzt werden. Auf Straßen der EKL2 werden teilplangleiche Knotenpunkte empfohlen. Nur in zu begründenden Ausnahmefällen sind hier auch teilplanfreie oder plangleiche Knotenpunkte mit LSA zulässig.Im Rahmen des Forschungsprojektes soll untersucht werden, unter welchen Betriebsbedingungen und bis zu welchen Verkehrsstärken und Schwerverkehrsanteilen sowie Streckenabschnittslängen der zweibahnige Regelquerschnitt ohne Seitenstreifen auf Landstraßen eingesetzt werden kann und ab welchen Randbedingungen die Anlage von Seitenstreifen (z. B. aus Verkehrssicherheitsgründen) notwendig wird.Weiterhin soll die Verkehrssicherheitswirkung einheitlicher Knotenpunktfolgen von Straßen der EKL1 und 2 der RAL untersucht werden. Zur Fortschreibung der mit dieser Untersuchung zu adressierenden Entwurfsvorgaben der RAL sollen die Auswirkungen der Anforderungen an die Verkehrssicherheit und den Verkehrsablauf unter Berücksichtigung von Nachhaltigkeits- sowie Wirtschaftlichkeitsaspekten ermittelt werden.
Kennung des Verfahrens: 551e85ac-2e04-45ff-b42a-d7489e4952ba
Interne Kennung: Z2mü - FE 02.0487/2024/FRB
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
Zentrale Elemente des Verfahrens: Es gelten die für das Verfahren veröffentlichten Teilnahmebedingungen (Nr. 3 der Vergabe- und Vertragsunterlagen).
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 73000000 Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung
2.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Bergisch Gladbach
Postleitzahl: 51427
Land, Gliederung (NUTS): Rheinisch-Bergischer Kreis (DEA2B)
Land: Deutschland
2.1.3.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 445 378,15 EUR
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
5. Los
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Aktualisierung der Einsatzvorgaben für zweibahnige Landstraßenquerschnitte sowie von Knotenpunktfolgen auf Straßen der EKL 1 und 2
Beschreibung: Die Richtlinien für die Anlage von Landstraßen (RAL) enthalten für die verschiedenen Entwurfsklassen (EKL) prägende Straßenquerschnitte und Knotenpunktarten, die den Kraftfahrenden die Einheitlichkeit einer EKL sowie auch den Unterschied zu anderen EKL verdeutlichen und ein daran angepasstes Verhalten hervorrufen sollen. Lediglich der in den RAL enthalte Regelquerschnitt RQ21 ist übergreifend für die Entwurfsklassen 1-3 in Kombination mit planfreien Knotenpunkten anzuwenden. Gemäß den RAL bzw. dem zugehörigen Allgemeinem Rundschreiben Straßenbau (ARS) Nr.08/2013 soll der RQ21 jedoch nur auf kurzen Streckenabschnitten mit einer Länge von bis zu 15 km und bei Verkehrsbelastungen von bis zu 30.000 Kfz/24 Std im Zuge ansonsten einbahnigen Landstraßen zur Anwendung kommen. Bei größeren Abschnittslängen oder höheren Verkehrsstärken soll hingegen nicht auf Seitenstreifen verzichtet werden und es sind Regelquerschnitte der Richtlinien für die Anlage von Autobahnen (RAA) maßgeblich.Während beim RQ21 nur planfreie Knotenpunkte empfohlen werden, sollen Verknüpfungen von einbahnigen Landstraßen gemäß den RAL durch verschiedene Knotenpunktarten erfolgen. Bei Straßen der EKL1 sollen planfreie oder teilplanfreie Bauwerke eingesetzt werden. Auf Straßen der EKL2 werden teilplangleiche Knotenpunkte empfohlen. Nur in zu begründenden Ausnahmefällen sind hier auch teilplanfreie oder plangleiche Knotenpunkte mit LSA zulässig.Im Rahmen des Forschungsprojektes soll untersucht werden, unter welchen Betriebsbedingungen und bis zu welchen Verkehrsstärken und Schwerverkehrsanteilen sowie Streckenabschnittslängen der zweibahnige Regelquerschnitt ohne Seitenstreifen auf Landstraßen eingesetzt werden kann und ab welchen Randbedingungen die Anlage von Seitenstreifen (z. B. aus Verkehrssicherheitsgründen) notwendig wird.Weiterhin soll die Verkehrssicherheitswirkung einheitlicher Knotenpunktfolgen von Straßen der EKL1 und 2 der RAL untersucht werden. Zur Fortschreibung der mit dieser Untersuchung zu adressierenden Entwurfsvorgaben der RAL sollen die Auswirkungen der Anforderungen an die Verkehrssicherheit und den Verkehrsablauf unter Berücksichtigung von Nachhaltigkeits- sowie Wirtschaftlichkeitsaspekten ermittelt werden.
Interne Kennung: Z2mü - FE 02.0487/2023/FRB
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 73000000 Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Bergisch Gladbach
Postleitzahl: 51427
Land, Gliederung (NUTS): Rheinisch-Bergischer Kreis (DEA2B)
Land: Deutschland
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Qualität
Beschreibung: Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Zuschlagskriterien, Zuschlagsbedingungen, Bewertungs- und Auswahlmethode: siehe Teilnahmebedingungen, Nr. 8.
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 50
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Zuschlagskriterien, Zuschlagsbedingungen, Bewertungs- und Auswahlmethode: siehe Teilnahmebedingungen, Nr. 8.
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 50
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten folgende Fristen: - Einlegung einer Rüge als Voraussetzung für den Nachprüfungsantrag, § 160 Abs. 3 S.1 Nr.1 GWB: Innerhalb von 10 Kalendertagen nach Erkennen des Vergabeverstoßes. - Einlegung eines Nachprüfungsantrages, § 160 Abs. 3 S.1 Nr.4 GWB: Spätestens 15 Tage nach Zurückweisung der Rüge durch den öffentlichen Auftraggeber. - Feststellung der Unwirksamkeit einer Zuschlagserteilung: Innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bewerber/Bieter durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Bundeskartellamt
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet: Bundesanstalt für Straßenwesen
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
6. Ergebnisse
Wert aller in dieser Bekanntmachung vergebenen Verträge: 0,00 EUR
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0001
Status der Preisträgerauswahl: Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Leiter des Bieters: Universität Siegen, Lehrstuhl für Verkehrsplanung und Mobilität
Offizielle Bezeichnung: Universität Siegen, Lehrstuhl für Verkehrsplanung und Mobilität
Angebot:
Kennung des Angebots: Z2mü - FE 02.0487/2024/FRB
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0001
Das Angebot wurde in die Rangfolge eingeordnet: ja
Rang in der Liste der Gewinner: 1
Konzession – Wert:
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante: nein
Vergabe von Unteraufträgen: Noch nicht bekannt
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: Z2mü-FE 02.0487/2024/FRB
Datum der Auswahl des Gewinners: 06/12/2024
Datum des Vertragsabschlusses: 17/12/2024
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet: Bundesanstalt für Straßenwesen
6.1.4.
Statistische Informationen:
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 4
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Bundesanstalt für Straßenwesen
Größe des Wirtschaftsteilnehmers: Mittleres Unternehmen
Registrierungsnummer: 991-00122FUE-48
Postanschrift: Brüderstraße 53
Stadt: Bergisch Gladbach
Postleitzahl: 51427
Land, Gliederung (NUTS): Rheinisch-Bergischer Kreis (DEA2B)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Referat Z2, Externe Forschungsvergabe
Telefon: 000
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Bundeskartellamt
Größe des Wirtschaftsteilnehmers: Mittleres Unternehmen
Registrierungsnummer: -
Abteilung: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Straße 16
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53113
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49 228 9499 0
Fax: +49 228 9499163
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Universität Siegen, Lehrstuhl für Verkehrsplanung und Mobilität
Größe des Wirtschaftsteilnehmers: Großunternehmen
Registrierungsnummer: Land Nordrheinwestfalen
Stadt: Siegen
Postleitzahl: 57076
Land, Gliederung (NUTS): Siegen-Wittgenstein (DEA5A)
Land: Deutschland
Telefon: 000
Rollen dieser Organisation:
Bieter
Federführendes Mitglied
Wirtschaftlicher Eigentümer:
Offizielle Bezeichnung: Universität Siegen, Lehrstuhl für Verkehrsplanung und Mobilität
Staatsangehörigkeit des Eigentümers: Deutschland
Gewinner dieser Lose: LOT-0001
8.1.
ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 2861159a-9b0c-4f24-90af-c98689514988 - 01
Formulartyp: Ergebnis
Art der Bekanntmachung: Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 29
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 19/12/2024 00:00:00 (UTC+1)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2.
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 785794-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 248/2024
Datum der Veröffentlichung: 20/12/2024