5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 71240000 Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen, 71250000 Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie Vermessungsdienste, 71222000 Dienstleistungen von Architekturbüros bei Freianlagen, 71200000 Dienstleistungen von Architekturbüros
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Märkischer Kreis (DEA58)
Land: Deutschland
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen: Es handelt sich bei diesem Projekt um eine durch das Land Nordrhein-Westfalen und die Bundesrepublik Deutschland geförderte Maßnahme zur Beseitigung von Schäden an öffentlicher und privater Infrastruktur sowie zum Wiederaufbau anlässlich der Starkregen- und Hochwasserkatastrophe im Juli 2021 (Förderrichtlinie (FRL) Wiederaufbau Nordrhein-Westfalen vom 10. September 2021).
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Vorbehalt der Leistungserbringung
Beschreibung: Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten: Erforderlich ist die Qualifikation des Auftragnehmers gem. § 75 Abs. 1-3 VgV. Einzureichen ist: • Eigenerklärung zur Teilnahmeberechtigung nach § 75 Abs. 1-3 VgV Nachweisform: Eigenerklärung Nachweiszeitpunkt: Mit Abgabe des Teilnahmeantrags. Im Falle einer Bewerbergemeinschaft ist die Unterlage durch die Bewerbergemeinschaft als solche einzureichen.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Berufshaftpflichtversicherung (Mindestanforderung an die Eignung)
Beschreibung: Erforderlich ist, dass der Bewerber eine Berufshaftpflichtversicherung mit folgenden Spezifikationen nachweist: - mindestens 5 Mio EUR je Verstoß für Personenschäden - mindestens 3 Mio EUR je Verstoß für sonstige Schäden (Sach- und Personenschäden). Weitere Anforderung: Die Gesamtleistung des Versicherers innerhalb eines Versicherungsjahres muss mindestens das Doppelte dieser Deckungssummen betragen. Sofern ein Versicherungsschutz im vorstehenden Sinne (noch) nicht besteht, ist eine Eigenerklärung des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft ausreichend, wonach im Auftragsfall ein Versicherungsschutz im vorstehenden Sinne erfolgen kann (§ 45 Abs. 4 Nr. 2 VgV) und unverzüglich zu erfolgen hat. Im Falle einer Bewerbergemeinschaft ist die Erklärung von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft beizubringen. Alternativ ist im Falle einer Bewerbergemeinschaft auch die Angabe einer Projektversicherung durch ein Mitglied der Bewerbergemeinschaft möglich. Nachweisform: Eigenerklärung. Nachweiszeitpunkt: Mit Abgabe des Teilnahmeantrags. Mindestanforderung an die Eignung. Auf gesonderte Anfrage: Der AG behält sich vor, vor Abschluss des Teilnahmewettbewerbs von den Bewerbern, die für die Angebotsaufforderung vorgesehen sind, die Eigenerklärung durch eine entsprechende Erklärung des Versicherers bestätigen zu lassen.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Jährlicher Gesamtumsatz netto (Mindestanforderung an die Eignung sowie Auswahlkriterium nach § 51 VgV)
Beschreibung: Jährlicher Gesamtumsatz der Bewerberin/der Bewerberinnengemeinschaft in den letzten 3 Geschäftsjahren von mind. 245.000 EUR (netto) je Geschäftsjahr (Mindestanforderung). Der Umsatz der Mitglieder einer Bewerberinnengemeinschaft wird addiert; bzgl. der Mindestanforderung kommt es auf die Umsätze der Bewerbergemeinschaft insgesamt an. Es erfolgt eine Bepunktung des Gesamtumsatzes je Jahr (der letzten drei Geschäftsjahre). Ein jährlicher Gesamtumsatz in Höhe von 245.000 € entspricht dem Erfüllungsgrad 1. Ab einem jährlichen Gesamtumsatz (netto) von 570.000 € wird der maximale Erfüllungsgrad 3 erreicht. Ein höherer Erfüllungsgrad wird auch bei höheren Umsatzzahlen als 570.000 € nicht vergeben. Weist der Bewerber einen jährlichen Gesamtumsatz zwischen den vorbenannten Werten (also Umsätze > 245.000 € und < 570.000 €) nach, erfolgt die Bestimmung des Erfüllungsgrads anhand einer linearen Interpolationsformel. Der je Jahr erreichte Erfüllungsgrad wird jeweils mit dem Gewichtungsfaktor 5 multipliziert. Nachweisform: Eigenerklärung des Bewerbers/Mitglied einer Bewerbergemeinschaft. Nachweiszeitpunkt: Mit Abgabe des Teilnahmeantrags.(Mindestanforderung an die Eignung sowie Auswahlkriterium nach § 51 VgV)
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 15
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Angabe technische Fachkräfte (Mindestanforderung an die Eignung sowie Auswahlkriterium nach § 51 VgV)
Beschreibung: Der Bewerber/Bewerbergemeinschaft hat die Anzahl der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, anzugeben. Es ist mindestens eine technische Fachkräfte anzugeben (Mindestanforderung an die Eignung). Der Auftraggeber bewertet die Anzahl der vorgesehenen technischen Fachkräfte. Die Anzahl von einer technischen Fachkraft entspricht dem Erfüllungsgrad 1. Beim Vorliegen von zwei technischen Fachkräften erfolgt eine Einstufung in den Erfüllungsgrad 2. Ab einer Anzahl von drei technischen Fachkräften wird der maximale Erfüllungsgrad 3 erreicht. Ein höherer EG wird auch bei einer höheren Anzahl als drei technischen Fachkräften nicht vergeben. Nachweisform: Eigenerklärung des Bewerbers/Bewerbergemeinschaft Nachweiszeitpunkt: Mit Abgabe des Teilnahmeantrags.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 15
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Geeignete Referenzen über früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge in Form einer Liste der in den letzten höchstens fünf Jahren erbrachten vergleichbaren Dienstleistungen mit Angabe des Werts, des Liefer- beziehungsweise Erbringungszeitpunkts sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers (Mindestanforderung an die Eignung sowie Auswahlkriterium nach § 51 VgV)
Beschreibung: Bei der Beurteilung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit des Bewerbers werden die Referenzen, die er mit seinem Teilnahmeantrag einreicht, quantitativ bewertet. Es gilt folgende Mindestanforderung: • mind. eine Referenz betreffend Freianlagen mit mindestens erbrachten wesentlichen Grundleistungen der LPH 3-8 und Schwierigkeit der Planung mind. HZ II (jeweils nach HOAI) in Bezug auf Ufergestaltung am Fließgewässer (Mindestanforderung an die Eignung). Die Referenzen müssen aus den letzten 5 Jahren stammen, um wertbar zu sein. Ausgangspunkt für die Berechnung des entsprechenden Jahres-Korridors ist der Tag des Ablaufs der Abgabefrist der Teilnahmeanträge. Maßgeblich ist, dass bei der Referenz der Abschluss der LPH 8 der beauftragten Planungsleistungen bzw. sonstige Leistung in diesen Zeitkorridor fällt. Ob der Beginn der Leistung in den Zeitkorridor fällt, ist hingegen nicht ausschlaggebend. Taugliche Referenzleistungen sind grundsätzlich nur solche Leistungen, die nicht nur beauftragt, sondern auch bereits erbracht wurden. Als erbracht gilt eine Referenz, wenn die Leistung am Tag des Ablaufs der Teilnahmefrist abgeschlossen ist. Noch nicht abgeschlossene Leistungen sind daher keine tauglichen Referenzen. Die Referenzen werden quantitativ bewertet. Beim Nachweis von einer entsprechenden Referenz erfolgt die Einordnung in den Erfüllungsgrad 1. Beim Nachweis von 5 oder mehr entsprechenden Referenzen erfolgt die Einordnung in den Erfüllungsgrad 3. Werden 2 - 4 entsprechende Referenzprojekte nachgewiesen erfolgt eine lineare Interpolation. Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft ist bezüglich der Anzahl der beigebrachten Referenzen nicht beschränkt. Der Erfüllungsgrad wird mit dem Gewichtungsfaktor 70 multipliziert. Nachweisform: Referenzbeschreibung, aus der der Inhalt des mit dem Teilnahmeantrag eingereichten Referenzdeckblattes hervorgeht; Nachweiszeitpunkt: Mit Abgabe des Teilnahmeantrags.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 70
Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt (Nachunternehmer)
Beschreibung: Bewerber/Bewerbergemeinschaften können Teile des Auftrags als Unteraufträge vergeben. Hierzu müssen diese mit dem Teilnahmeantrag einreichen: - Nachunternehmerverzeichnis unter Angabe der Teilleistung. Spätestens auf gesonderte Anforderung durch den Auftraggeber nach Teilnahmefrist sind zusätzlich einzureichen: -Verpflichtungserklärung des/der Nachunternehmer - Eignungsnachweise als Eigenerklärung der Nachunternehmer: + Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB + Eigenerklärung zur Selbstreinigung (falls Ausschlussgründe vorliegen) + Eigenerklärung über das Bestehen bzw. den Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung + Eigenerklärung zur Angabe der technischen Fachkräfte + Eigenerklärung zu Referenzen im relevanten Bereich, in dem die Nachunternehmerleistung erbracht werden soll + Eigenerklärung zur Berufsbefähigung nach § 75 Abs. 1 oder Abs. 2 VgV
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Ausschlussgründe
Beschreibung: Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB sowie § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes, § 19 des Mindestlohngesetzes, § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes und § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes vorliegen. Nachweiszeitpunkt: Mit Abgabe des Teilnahmeantrags. Falls Ausschlussgründe vorliegen: Eigenerklärung über Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 GWB (sofern einschlägig) Nachweiszeitpunkt: Mit Abgabe des Teilnahmeantrags.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Sonstige Erklärungen, die abzugeben mit Teilnahmeantrag sind
Beschreibung: - Angaben zur Abfrage des Wettbewerbsregisters Im Falle einer Bewerbergemeinschaft ist die Unterlage von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft einzureichen. Nachweiszeitpunkt: Mit Abgabe des Teilnahmeantrags. - Eigenerklärung entsprechend dem BMWK-Rundschreiben vom 14.04.2022 über die Einhaltung der Sanktionen gegen die Russische Föderation (sog. "Russlanderklärung"). Im Falle einer Bewerbergemeinschaft ist die Unterlage von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft einzureichen. Nachweiszeitpunkt: Mit Abgabe des Teilnahmeantrags.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Wichtige Hinweise zum Verfahren:
Beschreibung: Präqualifizierung: Unternehmen, die in der Präqualifizierungsdatenbank AVPQ (Amtliches Verzeichnis Präqualifizierter Unternehmen) ( https://amtliches-verzeichnis.ihk.de/) bzw. einer anderen für den öffentlichen Auftraggeber kostenfreien Datenbank innerhalb der EU registriert sind, können dies bei Abgabe eines Teilnahmeantrages durch Angabe der Registrierungsnummer angeben. Sofern vom Auftraggeber mit dem Teilnahmeantrag Nachweise gefordert werden, die nicht in der v. g. Datenbank enthalten sind, sind diese ergänzend einzureichen. Einheitliche Europäische Eigenerklärung: Als vorläufiger Nachweis der Eignung für die zu vergebene Leistung kann mit dem Teilnahmeantrag eine Einheitlich Europäische Eigenerklärung (EEE) abgeben werden. | Eignungsleihe: Ein Bewerber kann (auch als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft) für einen bestimmten öffentlichen Auftrag im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen, wenn er nachweist, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vorlegt. Der öffentliche Auftraggeber überprüft im Rahmen der Eignungsprüfung, ob die Unternehmen, deren Kapazitäten der Bewerber für die Erfüllung bestimmter Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, die entsprechenden Eignungskriterien erfüllen und ob Ausschlussgründe vorliegen. Nimmt der Bewerber im Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit im Rahmen einer Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese gemeinsam für die Auftragsausführung entsprechend des Umfangs der Eignungsleihe haften. Bei Eignungsleihe ist mit dem Teilnahmeantrag beizubringen: - Eigenerklärung des Bewerbers Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch zu nehmen. Spätestens auf gesonderte Anforderung durch den AG sind einzureichen: - Verpflichtungserklärung des Leihenden seine Kapazitäten zur Verfügung zu stellen - Eignungserklärung des Beliehenen zur Überprüfung durch den AG, ob er geeignet ist den Zweck der Beleihung durch den Bewerber zu erfüllen (zu den Eignungskriterien sowie Nichtvorliegend von Ausschlussgründen wird auf das Eignungskriterium "Nachunternehmer" verwiesen, da die Eignungskriterien insoweit gleichlautend sind, es sei denn, es liegt nur eine Eignungsleihe bzg. Umsatz vor, dann bedarf es keiner Referenzen). | Zum Umgang mit durch den Auftraggeber gestellten Musterformularen: Soweit keine Musterformulare vorhanden sind, hat der Bewerber eine entsprechende Eigenerklärung abzugeben. Sofern Musterformulare nicht von allen Mitgliedern einer Bietergemeinschaft beizubringen sind, wird hierauf ausdrücklich hingewiesen.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens:
Mindestzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 3
Höchstzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 5
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: siehe Vergabeunterlagen
Beschreibung: siehe Vergabeunterlagen
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: siehe Vergabeunterlagen
Beschreibung: siehe Vergabeunterlagen
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 22/01/2025 12:00:00 (UTC+1)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Interessensbestätigungen, Teilnahmeanträge und Angebote sind auf Vollständigkeit und fachliche Richtigkeit, Angebote zudem auf rechnerische Richtigkeit zu prüfen. Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen. Die Unterlagen sind vom Bewerber oder Bieter nach Aufforderung durch den öffentlichen Auftraggeber innerhalb einer von diesem festzulegenden angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Nach § 160 Abs. 3 GWB gilt: Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Westfalen
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)