1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Rechtsform des Erwerbers: Zentrale Regierungsbehörde
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Nationaler Biometric Matching Service 2.0 Teilprojekt 4: Maintenance & Updates (NBMS 2.0 TP4)
Beschreibung: Das vorliegende Projekt dient der Weiterentwicklung des Nationalen Biometric Matching Service (NBMS) aus dem BSI Projekt 433, eine Java-basierte Software, welche die biometrischen Operationen (Qualitätsbewertung, Verifikation und Identifikation) zentralisiert, die im hoheitlichen Kontext von den beteiligten Bundesbehörden verwendet werden. Der NBMS nimmt über REST Anfragen von Clients entgegen und ordnet diesen Workflows und biometrische Algorithmen zu. Dabei wird auch die Berechtigung der Clients an den aufzurufenden Algorithmen geprüft (Rechte- und Rollenzuordnung). Der NBMS ist ein Backend-System, besitzt aber auch User Interfaces um den NBMS testen, überwachen und administrieren bzw. biometrische Algorithmen evaluieren zu können. Im vorliegenden Teilprojekt geht insbesondere um Bugfixing, Verbesserungen und Optimierungen des NBMS.
Kennung des Verfahrens: 2e1a6f82-1336-42e1-a195-b2f9221d75f4
Interne Kennung: P637 TP4
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Hauptsächlich beim Auftragnehmer
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
5. Los
5.1.
Los: LOT-0000
Titel: Nationaler Biometric Matching Service 2.0 Teilprojekt 4: Maintenance & Updates (NBMS 2.0 TP4)
Beschreibung: Das vorliegende Projekt dient der Weiterentwicklung des Nationalen Biometric Matching Service (NBMS) aus dem BSI Projekt 433, eine Java-basierte Software, welche die biometrischen Operationen (Qualitätsbewertung, Verifikation und Identifikation) zentralisiert, die im hoheitlichen Kontext von den beteiligten Bundesbehörden verwendet werden. Der NBMS nimmt über REST Anfragen von Clients entgegen und ordnet diesen Workflows und biometrische Algorithmen zu. Dabei wird auch die Berechtigung der Clients an den aufzurufenden Algorithmen geprüft (Rechte- und Rollenzuordnung). Der NBMS ist ein Backend-System, besitzt aber auch User Interfaces um den NBMS testen, überwachen und administrieren bzw. biometrische Algorithmen evaluieren zu können. Im vorliegenden Teilprojekt geht insbesondere um Bugfixing, Verbesserungen und Optimierungen des NBMS.
Interne Kennung: P637 TP4
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Hauptsächlich beim Auftragnehmer
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 13 Monate
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Beschreibung: siehe Kapitel 7.2.1.4 der Leistungsbeschreibung
Gewichtung (Punkte, genau): 50
Kriterium:
Art: Preis
Beschreibung: siehe Kapitel 7.2.1.4 der Leistungsbeschreibung
Gewichtung (Punkte, genau): 50
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Unternehmen haben Anspruch darauf, dass das BSI die Bestimmungen über das Vergabeverfahren einhält, vgl. § 97 Abs. 6 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Rechte aus § 97 Abs. 6 GWB sowie sonstige Ansprüche gegen das BSI, die auf die Vornahme oder das Unterlassen einer Handlung in einem Vergabeverfahren gerichtet sind, können nur vor den Vergabekammern und dem Beschwerdegericht geltend gemacht werden, § 156 Abs. 2 GWB. Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein, § 160 Abs. 1 GWB. Es wird darüber belehrt, dass ein solcher Nachprüfungsantrag gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig ist, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem BSI nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem BSI gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem BSI gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des BSI, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Die o.g. vier Unzulässigkeitsgründe gelten gemäß § 160 Abs. 3 Satz 2 GWB nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
6. Ergebnisse
Wert aller in dieser Bekanntmachung vergebenen Verträge: 383 685,75 EUR
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0000
Status der Preisträgerauswahl: Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.4.
Statistische Informationen:
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 3
8. Organisationen
8.1.
ORG-0000
Offizielle Bezeichnung: Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Registrierungsnummer: 991-07335-68
Postanschrift: Postfach 200363
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53133
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: 000
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes
Registrierungsnummer: t:022894990
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49 228 94990
Fax: +49 228 9499400
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: a438af98-9613-4ad0-9bdd-c1b28d8cfbf4 - 01
Formulartyp: Ergebnis
Art der Bekanntmachung: Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 29
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 17/12/2024 00:00:00 (UTC+1)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2.
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 777080-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 246/2024
Datum der Veröffentlichung: 18/12/2024