1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Stadt Bergisch Gladbach
Rechtsform des Erwerbers: Lokale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Kooperationsvereinbarung für die Trägerschaft des Außerunterrichtlichen Angebots für vier Schulen, aufgeteilt in drei Lose.
Beschreibung: Gesucht wird ein Träger für die - LOS 1: Gemeinschaftgrundschule (GGS) Hebborn - LOS 2: Gemeinschaftsgrundschule (GGS) Herkenrath - LOS 3: Gemeinschaftgrundschule (GGS) Kippekausen und Katholische Gemeinschaftsgrundschule (KGS) Frankenforst
Kennung des Verfahrens: f20adfbf-2cce-4d32-afbd-4250966c4e90
Interne Kennung: 8-30_24_5-55_01
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 85312000 Dienstleistungen der Sozialfürsorge, ohne Unterbringung
2.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Stadtgebiet
Stadt: Bergsich Gladbach
Postleitzahl: 51465
Land, Gliederung (NUTS): Rheinisch-Bergischer Kreis (DEA2B)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Die einzelnen Schulstandorte sind: LOS 1 GGS Hebborn , Odenthaler Str.197, 51467 Bergisch Gladbach LOS 2 GGS Herkenrath, Sankt-Antonius-Str. 22, 51429 Bergisch LOS 3 GGS Kippekausen, Burgstraße 2, 51427 Bergisch Gladbach, KGS Frankenforst, Taubenstr. 11, 51427 Bergisch Gladbach Die Schule und der/die Träger/in vereinbaren auf der Grundlage der gesetzlichen Regelungen in Verbindung mit dem für die Schule festgestellten Bedarf die erforderliche Betreuungszeit, unter Einschluss der allgemeinen Unterrichtszeit an allen Unterrichtstagen, sowie an festen und beweglichen Ferientagen. (07.45 spätestens 08.00 Uhr bis 16.30 Uhr) sowie die jährlichen Schließungszeiten einvernehmlich.
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Bekanntmachungs-ID: CXPTYDFDKBY Angebote von Arbeitsgemeinschaften und anderen gemeinschaftlichen Bietern/innen finden nur Berücksichtigung, wenn mit dem Angebot eine von allen Mitgliedern unterschriebene Erklärung abgegeben wird, in der die Bildung einer Gemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist, in der alle Mitglieder aufgeführt sind und in der der/ die für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter/in bezeichnet ist, die die Verpflichtung enthält, dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber der Auftraggeberin rechtsverbindlich vertritt, und die festlegt, dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften. In der Bietergemeinschaftserklärung sind zudem in nachvollziehbarer Weise die Gründe für die Bildung einer Bietergemeinschaft darzulegen.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.6.
Ausschlussgründe
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften:
Korruption:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung:
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs:
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen:
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung:
Betrugsbekämpfung:
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels:
Zahlungsunfähigkeit:
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen:
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter:
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.:
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren:
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens:
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit:
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Der öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat.
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen:
Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge:
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit:
Entrichtung von Steuern:
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten:
5. Los
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: GGS Hebborn
Beschreibung: Die Stadt Bergisch Gladbach ist Trägerin der Gemeinschaftsgrundschule Los 1 Hebborn,Los 2 Herkenrath, Los 3 Kippekausen und KGS Frankenforst in der ein Außerunterrichtliches Angebot eingerichtet ist. Die Stadt Bergisch Gladbach vergibt die Trägerschaft des Außerunterrichtlichen Angebotes für den Zeitraum vom 01.08.2025 bis 31.07.2035. Die Laufzeit verlängert sich zweimal um jeweils fünf weitere Jahre bei gleichem Kooperationsvertrag, wenn sie nicht von einer der Vertragsparteien bis zum in der jeweils gültigen Fassung der Richtlinien der Stadt Bergisch Gladbach zur Förderung der kommunalen Bildungslandschaft in Bergisch Gladbach, Teil II angegebenen Kündigungstermin schriftlich gegenüber den anderen Kooperationspartnern gekündigt wird. Hierzu schließen die Stadt Bergisch Gladbach, die Schulleitung und der/die Träger/in im Sinne einer partnerschaftlichen und fairen Zusammenarbeit zum Wohle der Kinder in Bergisch Gladbach eine Kooperationsvereinbarung. Der/die Träger/in übernimmt verantwortlich die Trägerschaft über das außerunterrichtliche Angebot der Schulen.
Interne Kennung: LOS 1
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 85312000 Dienstleistungen der Sozialfürsorge, ohne Unterbringung
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Odenthalerstr. 197
Stadt: Bergsich Gladbach
Postleitzahl: 51467
Land, Gliederung (NUTS): Rheinisch-Bergischer Kreis (DEA2B)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/08/2025
Enddatum der Laufzeit: 31/07/2035
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Die Laufzeit verlängert sich zweimal um jeweils fünf weitere Jahre bei gleichem Kooperationsvertrag, wenn sie nicht von einer der Vertragsparteien bis zum in der jeweils gültigen Fassung der Richtlinien der Stadt Bergisch Gladbach zur Förderung der kommunalen Bildungslandschaft in Bergisch Gladbach, Teil II angegebenen Kündigungstermin schriftlich gegenüber den anderen Kooperationspartnern gekündigt wird.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Zusätzliche Informationen: Zusätzliche Angaben zu den Zuschlags- und Ausschlusskriterien: Detaillierte Angaben zu den Zuschlags- und Ausschlusskriterien und deren Bewertung sind der den Vergabeunterlagen beigefügten Bewertungsmatrix zu entnehmen. Wichtige Information: Wir möchten darauf hinweisen, dass die Stadt Bergisch Gladbach vom 23.12.2024 bis 01.01.2025 Betriebsferien hat. In dieser Zeit können keine Bieterfragen beantwortet werden. Angebote sind ausschließlich digital über den Vergabemarktplatz abzugeben: https://www.vmp-rheinland.de
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Im Formular "Eigenerklärung zur Eignung" sind folgende Angaben zu machen: Eintragung in ein Präqualifikationsverzeichnis; Eintragung im Handelsregister des Amtsgerichts; Eintragung in sonstiges Berufsregister; Keine Verpflichtung zu einer solchen Eintragung; Eintragung bei der Handwerkskammer; Eintragung bei der Industrie- und Handelskammer; Gewerbeanmeldung; Mitgliedschaft Berufsgenossenschaft. Nachweise die zusätzlich mit dem Angebot abgegeben werden müssen: Trägernachweise: Ausschlusskriterien (A-Kriterien): - Der Träger ist als Träger der freien Jugendhilfe nach § 75 SGB VIII anerkannt.
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Im Formular "Eigenerklärung zur Eignung" sind folgende Angaben zu machen: Umsatz des Unternehmens bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre; Insolvenzverfahren; Unternehmensliquidation; schwere Verfehlungen; Verpflichtung zur Zahlung von Steuern;
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Im Formular "Eigenerklärung zur Eignung" sind folgende Angaben zu machen: Referenzen vergleichbarer Leistungen der letzten fünf abgeschlossenen Geschäftsjahre; Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte; Abgaben zur gesetzlichen Sozialversicherung und zu Beiträgen der(n) gemeinsamen Einrichtung(en) der Tarifvertragsparteien i. S. d. § 5 Nr. 3 des Arbeitnehmerentsendegesetzes (AEntG).
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Referenzprojekte
Beschreibung: Referenzprojekte Es sind die gegenwärtig oder innerhalb der letzten 5 Jahre vor Ablauf der Angebotsfrist betriebenen Außerunterrichtlichen Angebote darzustellen. Werden mehr als zwei Außerunterrichtliche Angebote betrieben, erhält das Angebot des Bieters in diesem Kriterium 150 Punkte. Alle weiteren Punkteverteilungen sind in der Tabelle auf Seite 7 in den jeweiligen Leistungsbeschreibung beschrieben.
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 25
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Konzeption
Beschreibung: Konzeption: Liegen alle in der Tabelle genannten Punkte in der eingereichten Konzeption vor, erhält der Bieter die maximale Punktzahl von 900 Punkten (6x50 Punkte=300 Punkte pro Jurymitglied). Die Tabelle befinden sich auf Seite 7 in den jeweiligen Leistungsbeschreibung.
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 35
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Konzeptpräsentation
Beschreibung: Im Rahmen dieses Kriteriums werden nachfolgende Aspekte der Präsentation von einer Jury der Auftraggeberin bewertet. Die maximal zu erreichende Punktzahl beträgt hier 1230 Punkte (410 pro Jurymitglied). Ein Muster des Bewertungsbogens liegt den Vergabeunterlagen bei. Inhalt des Konzeptes In diesem Unterkriterium werden die folgenden Aspekte bewertet: 1. Zusammenarbeit zwischen Träger und Fachberatung der Stadt 2. Zusammenarbeit mit der Schule 3. Kindeswohl und Kinderschutz 4. Personalmanagement 5. Aufgabenstellungen Konzeptpräsentation: Die geeigneten Bewerber werden zu einer Konzeptpräsentation (maximal ca. 10 Seiten) im Zeitraum vom 14.01.2025 - 14.02.2025 eingeladen. Hier soll das eingereichte Konzept vorgestellt und im Gespräch mit der Schulleitung, der Fachberatung für den Offenen Ganztag vom Jugendamt und der Abteilungsleitung des Schulverwaltungsamtes spezifische Punkte vertieft besprochen werden. Ein Muster des Bewertungsbogens liegt den Vergabeunterlagen bei
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 40
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 08/01/2025 00:00:00 (UTC+1)
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Name: Die Kommunikation erfolgt ausschließlich elektronisch über den Vergabemarktplatz Rheinland.
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 14/01/2025 09:45:00 (UTC+1)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 73 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Fehlende Unterlagen werden nach Ablauf der Angebotsfrist nachgefordert. Bindefrist.- Zuschlagsfrist: 28.03.2025
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 14/01/2025 09:46:00 (UTC+1)
Ort: Die Öffnung der Angebote erfolgt digital über den Vergabemarktplatz Rheinland.
Zusätzliche Informationen: Zentrale Vergabestelle Stadt Bergisch Gladbach Stadthaus Konrad-Adenauer-Platz 9 51465 Bergisch Gladbach Keine Bieteröffentlichkeit zugelassen
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Noch nicht bekannt
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Wesentliche Zahlungsbedingungen: Alle Zahlungen werden bargeldlos in Euro geleistet.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Informationen über die Überprüfungsfristen: Nach §160 Abs. 3 Nr. 1-4 GWB ist ein Antrag auf Einleitung einer Nachprüfverfahrens unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. GWB § 135 Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Rheinland bei der Bezirksregierung Köln
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Stadt Bergisch Gladbach
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
Los: LOT-0002
Titel: GGS Herkenrath
Beschreibung: Die Stadt Bergisch Gladbach ist Trägerin der Gemeinschaftsgrundschule Los 1 Hebborn,Los 2 Herkenrath, Los 3 Kippekausen und KGS Frankenforst in der ein Außerunterrichtliches Angebot eingerichtet ist. Die Stadt Bergisch Gladbach vergibt die Trägerschaft des Außerunterrichtlichen Angebotes für den Zeitraum vom 01.08.2025 bis 31.07.2035. Die Laufzeit verlängert sich zweimal um jeweils fünf weitere Jahre bei gleichem Kooperationsvertrag, wenn sie nicht von einer der Vertragsparteien bis zum in der jeweils gültigen Fassung der Richtlinien der Stadt Bergisch Gladbach zur Förderung der kommunalen Bildungslandschaft in Bergisch Gladbach, Teil II angegebenen Kündigungstermin schriftlich gegenüber den anderen Kooperationspartnern gekündigt wird. Hierzu schließen die Stadt Bergisch Gladbach, die Schulleitung und der/die Träger/in im Sinne einer partnerschaftlichen und fairen Zusammenarbeit zum Wohle der Kinder in Bergisch Gladbach eine Kooperationsvereinbarung. Der/die Träger/in übernimmt verantwortlich die Trägerschaft über das außerunterrichtliche Angebot der Schulen.
Interne Kennung: LOS 2
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 85312000 Dienstleistungen der Sozialfürsorge, ohne Unterbringung
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Sankt-Antonius-Str.
Stadt: Bergsich Gladbach
Postleitzahl: 51429
Land, Gliederung (NUTS): Rheinisch-Bergischer Kreis (DEA2B)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/08/2025
Enddatum der Laufzeit: 31/07/2035
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Die Laufzeit verlängert sich zweimal um jeweils fünf weitere Jahre bei gleichem Kooperationsvertrag, wenn sie nicht von einer der Vertragsparteien bis zum in der jeweils gültigen Fassung der Richtlinien der Stadt Bergisch Gladbach zur Förderung der kommunalen Bildungslandschaft in Bergisch Gladbach, Teil II angegebenen Kündigungstermin schriftlich gegenüber den anderen Kooperationspartnern gekündigt wird.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Zusätzliche Informationen: Zusätzliche Angaben zu den Zuschlags- und Ausschlusskriterien: Detaillierte Angaben zu den Zuschlags- und Ausschlusskriterien und deren Bewertung sind der den Vergabeunterlagen beigefügten Bewertungsmatrix zu entnehmen. Wichtige Information: Wir möchten darauf hinweisen, dass die Stadt Bergisch Gladbach vom 23.12.2024 bis 01.01.2025 Betriebsferien hat. In dieser Zeit können keine Bieterfragen beantwortet werden. Angebote sind ausschließlich digital über den Vergabemarktplatz abzugeben: https://www.vmp-rheinland.de
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Im Formular "Eigenerklärung zur Eignung" sind folgende Angaben zu machen: Eintragung in ein Präqualifikationsverzeichnis; Eintragung im Handelsregister des Amtsgerichts; Eintragung in sonstiges Berufsregister; Keine Verpflichtung zu einer solchen Eintragung; Eintragung bei der Handwerkskammer; Eintragung bei der Industrie- und Handelskammer; Gewerbeanmeldung; Mitgliedschaft Berufsgenossenschaft. Nachweise die zusätzlich mit dem Angebot abgegeben werden müssen: Trägernachweise: Ausschlusskriterien (A-Kriterien): - Der Träger ist als Träger der freien Jugendhilfe nach § 75 SGB VIII anerkannt.
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Im Formular "Eigenerklärung zur Eignung" sind folgende Angaben zu machen: Umsatz des Unternehmens bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre; Insolvenzverfahren; Unternehmensliquidation; schwere Verfehlungen; Verpflichtung zur Zahlung von Steuern;
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Im Formular "Eigenerklärung zur Eignung" sind folgende Angaben zu machen: Referenzen vergleichbarer Leistungen der letzten fünf abgeschlossenen Geschäftsjahre; Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte; Abgaben zur gesetzlichen Sozialversicherung und zu Beiträgen der(n) gemeinsamen Einrichtung(en) der Tarifvertragsparteien i. S. d. § 5 Nr. 3 des Arbeitnehmerentsendegesetzes (AEntG).
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Referenzprojekte
Beschreibung: Referenzprojekte Es sind die gegenwärtig oder innerhalb der letzten 5 Jahre vor Ablauf der Angebotsfrist betriebenen Außerunterrichtlichen Angebote darzustellen. Werden mehr als zwei Außerunterrichtliche Angebote betrieben, erhält das Angebot des Bieters in diesem Kriterium 150 Punkte. Alle weiteren Punkteverteilungen sind in der Tabelle auf Seite 7 in den jeweiligen Leistungsbeschreibung beschrieben.
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 25
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Konzeption
Beschreibung: Konzeption: Liegen alle in der Tabelle genannten Punkte in der eingereichten Konzeption vor, erhält der Bieter die maximale Punktzahl von 900 Punkten (6x50 Punkte=300 Punkte pro Jurymitglied). Die Tabelle befinden sich auf Seite 7 in den jeweiligen Leistungsbeschreibung.
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 35
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Konzeptpräsentation
Beschreibung: Im Rahmen dieses Kriteriums werden nachfolgende Aspekte der Präsentation von einer Jury der Auftraggeberin bewertet. Die maximal zu erreichende Punktzahl beträgt hier 1230 Punkte (410 pro Jurymitglied). Ein Muster des Bewertungsbogens liegt den Vergabeunterlagen bei. Inhalt des Konzeptes In diesem Unterkriterium werden die folgenden Aspekte bewertet: 1. Zusammenarbeit zwischen Träger und Fachberatung der Stadt 2. Zusammenarbeit mit der Schule 3. Kindeswohl und Kinderschutz 4. Personalmanagement 5. Aufgabenstellungen Konzeptpräsentation: Die geeigneten Bewerber werden zu einer Konzeptpräsentation (maximal ca. 10 Seiten) im Zeitraum vom 14.01.2025 - 14.02.2025 eingeladen. Hier soll das eingereichte Konzept vorgestellt und im Gespräch mit der Schulleitung, der Fachberatung für den Offenen Ganztag vom Jugendamt und der Abteilungsleitung des Schulverwaltungsamtes spezifische Punkte vertieft besprochen werden. Ein Muster des Bewertungsbogens liegt den Vergabeunterlagen bei
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 40
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 08/01/2025 00:00:00 (UTC+1)
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Name: Die Kommunikation erfolgt ausschließlich elektronisch über den Vergabemarktplatz Rheinland.
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 14/01/2025 09:45:00 (UTC+1)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 73 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Fehlende Unterlagen werden nach Ablauf der Angebotsfrist nachgefordert. Bindefrist.- Zuschlagsfrist: 28.03.2025
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 14/01/2025 09:46:00 (UTC+1)
Ort: Die Öffnung der Angebote erfolgt digital über den Vergabemarktplatz Rheinland.
Zusätzliche Informationen: Zentrale Vergabestelle Stadt Bergisch Gladbach Stadthaus Konrad-Adenauer-Platz 9 51465 Bergisch Gladbach Keine Bieteröffentlichkeit zugelassen
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Noch nicht bekannt
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Wesentliche Zahlungsbedingungen: Alle Zahlungen werden bargeldlos in Euro geleistet.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Informationen über die Überprüfungsfristen: Nach §160 Abs. 3 Nr. 1-4 GWB ist ein Antrag auf Einleitung einer Nachprüfverfahrens unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. GWB § 135 Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Rheinland bei der Bezirksregierung Köln
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Stadt Bergisch Gladbach
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
Los: LOT-0003
Titel: GGS Kippekausen und KGS Frankenforst
Beschreibung: Die Stadt Bergisch Gladbach ist Trägerin der Gemeinschaftsgrundschule Los 1 Hebborn,Los 2 Herkenrath, Los 3 Kippekausen und KGS Frankenforst in der ein Außerunterrichtliches Angebot eingerichtet ist. Die Stadt Bergisch Gladbach vergibt die Trägerschaft des Außerunterrichtlichen Angebotes für den Zeitraum vom 01.08.2025 bis 31.07.2035. Die Laufzeit verlängert sich zweimal um jeweils fünf weitere Jahre bei gleichem Kooperationsvertrag, wenn sie nicht von einer der Vertragsparteien bis zum in der jeweils gültigen Fassung der Richtlinien der Stadt Bergisch Gladbach zur Förderung der kommunalen Bildungslandschaft in Bergisch Gladbach, Teil II angegebenen Kündigungstermin schriftlich gegenüber den anderen Kooperationspartnern gekündigt wird. Hierzu schließen die Stadt Bergisch Gladbach, die Schulleitung und der/die Träger/in im Sinne einer partnerschaftlichen und fairen Zusammenarbeit zum Wohle der Kinder in Bergisch Gladbach eine Kooperationsvereinbarung. Der/die Träger/in übernimmt verantwortlich die Trägerschaft über das außerunterrichtliche Angebot der Schulen.
Interne Kennung: LOS 3
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 85312000 Dienstleistungen der Sozialfürsorge, ohne Unterbringung
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Burgstraße 2
Stadt: Bergsich Gladbach
Postleitzahl: 51427
Land, Gliederung (NUTS): Rheinisch-Bergischer Kreis (DEA2B)
Land: Deutschland
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Taubenstr. 11
Stadt: Bergisch Gladbach
Postleitzahl: 51427
Land, Gliederung (NUTS): Rheinisch-Bergischer Kreis (DEA2B)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/08/2025
Enddatum der Laufzeit: 31/07/2035
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Die Laufzeit verlängert sich zweimal um jeweils fünf weitere Jahre bei gleichem Kooperationsvertrag, wenn sie nicht von einer der Vertragsparteien bis zum in der jeweils gültigen Fassung der Richtlinien der Stadt Bergisch Gladbach zur Förderung der kommunalen Bildungslandschaft in Bergisch Gladbach, Teil II angegebenen Kündigungstermin schriftlich gegenüber den anderen Kooperationspartnern gekündigt wird.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Zusätzliche Informationen: Zusätzliche Angaben zu den Zuschlags- und Ausschlusskriterien: Detaillierte Angaben zu den Zuschlags- und Ausschlusskriterien und deren Bewertung sind der den Vergabeunterlagen beigefügten Bewertungsmatrix zu entnehmen. Wichtige Information: Wir möchten darauf hinweisen, dass die Stadt Bergisch Gladbach vom 23.12.2024 bis 01.01.2025 Betriebsferien hat. In dieser Zeit können keine Bieterfragen beantwortet werden. Angebote sind ausschließlich digital über den Vergabemarktplatz abzugeben: https://www.vmp-rheinland.de
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Im Formular "Eigenerklärung zur Eignung" sind folgende Angaben zu machen: Eintragung in ein Präqualifikationsverzeichnis; Eintragung im Handelsregister des Amtsgerichts; Eintragung in sonstiges Berufsregister; Keine Verpflichtung zu einer solchen Eintragung; Eintragung bei der Handwerkskammer; Eintragung bei der Industrie- und Handelskammer; Gewerbeanmeldung; Mitgliedschaft Berufsgenossenschaft. Nachweise die zusätzlich mit dem Angebot abgegeben werden müssen: Trägernachweise: Ausschlusskriterien (A-Kriterien): - Der Träger ist als Träger der freien Jugendhilfe nach § 75 SGB VIII anerkannt.
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Im Formular "Eigenerklärung zur Eignung" sind folgende Angaben zu machen: Umsatz des Unternehmens bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre; Insolvenzverfahren; Unternehmensliquidation; schwere Verfehlungen; Verpflichtung zur Zahlung von Steuern;
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Im Formular "Eigenerklärung zur Eignung" sind folgende Angaben zu machen: Referenzen vergleichbarer Leistungen der letzten fünf abgeschlossenen Geschäftsjahre; Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte; Abgaben zur gesetzlichen Sozialversicherung und zu Beiträgen der(n) gemeinsamen Einrichtung(en) der Tarifvertragsparteien i. S. d. § 5 Nr. 3 des Arbeitnehmerentsendegesetzes (AEntG).
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Referenzprojekte
Beschreibung: Referenzprojekte Es sind die gegenwärtig oder innerhalb der letzten 5 Jahre vor Ablauf der Angebotsfrist betriebenen Außerunterrichtlichen Angebote darzustellen. Werden mehr als zwei Außerunterrichtliche Angebote betrieben, erhält das Angebot des Bieters in diesem Kriterium 150 Punkte. Alle weiteren Punkteverteilungen sind in der Tabelle auf Seite 7 in den jeweiligen Leistungsbeschreibung beschrieben.
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 25
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Konzeption
Beschreibung: Konzeption: Liegen alle in der Tabelle genannten Punkte in der eingereichten Konzeption vor, erhält der Bieter die maximale Punktzahl von 900 Punkten (6x50 Punkte=300 Punkte pro Jurymitglied). Die Tabelle befinden sich auf Seite 7 in den jeweiligen Leistungsbeschreibung.
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 35
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Konzeptpräsentation
Beschreibung: Im Rahmen dieses Kriteriums werden nachfolgende Aspekte der Präsentation von einer Jury der Auftraggeberin bewertet. Die maximal zu erreichende Punktzahl beträgt hier 1230 Punkte (410 pro Jurymitglied). Ein Muster des Bewertungsbogens liegt den Vergabeunterlagen bei. Inhalt des Konzeptes In diesem Unterkriterium werden die folgenden Aspekte bewertet: 1. Zusammenarbeit zwischen Träger und Fachberatung der Stadt 2. Zusammenarbeit mit der Schule 3. Kindeswohl und Kinderschutz 4. Personalmanagement 5. Aufgabenstellungen Konzeptpräsentation: Die geeigneten Bewerber werden zu einer Konzeptpräsentation (maximal ca. 10 Seiten) im Zeitraum vom 14.01.2025 - 14.02.2025 eingeladen. Hier soll das eingereichte Konzept vorgestellt und im Gespräch mit der Schulleitung, der Fachberatung für den Offenen Ganztag vom Jugendamt und der Abteilungsleitung des Schulverwaltungsamtes spezifische Punkte vertieft besprochen werden. Ein Muster des Bewertungsbogens liegt den Vergabeunterlagen bei
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 40
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 08/01/2025 00:00:00 (UTC+1)
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Name: Die Kommunikation erfolgt ausschließlich elektronisch über den Vergabemarktplatz Rheinland.
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 14/01/2025 09:45:00 (UTC+1)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 73 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Fehlende Unterlagen werden nach Ablauf der Angebotsfrist nachgefordert. Bindefrist.- Zuschlagsfrist: 28.03.2025
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 14/01/2025 09:46:00 (UTC+1)
Ort: Die Öffnung der Angebote erfolgt digital über den Vergabemarktplatz Rheinland.
Zusätzliche Informationen: Zentrale Vergabestelle Stadt Bergisch Gladbach Stadthaus Konrad-Adenauer-Platz 9 51465 Bergisch Gladbach Keine Bieteröffentlichkeit zugelassen
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Noch nicht bekannt
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Wesentliche Zahlungsbedingungen: Alle Zahlungen werden bargeldlos in Euro geleistet.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Informationen über die Überprüfungsfristen: Nach §160 Abs. 3 Nr. 1-4 GWB ist ein Antrag auf Einleitung einer Nachprüfverfahrens unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. GWB § 135 Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Rheinland bei der Bezirksregierung Köln
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Stadt Bergisch Gladbach
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Stadt Bergisch Gladbach
Registrierungsnummer: 053780004004-31001-55
Postanschrift: Konrad-Adenauer-Platz 9
Stadt: Bergisch Gladbach
Postleitzahl: 51465
Land, Gliederung (NUTS): Rheinisch-Bergischer Kreis (DEA2B)
Land: Deutschland
Telefon: +492202142841
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Rheinland bei der Bezirksregierung Köln
Registrierungsnummer: DE812110859
Postanschrift: Zeughausstr. 2
Stadt: Köln
Postleitzahl: 50667
Land, Gliederung (NUTS): Köln, Kreisfreie Stadt (DEA23)
Land: Deutschland
Telefon: +492211473045
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 1b181c16-f878-4e88-bdf8-30f0abd1e4bf - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 10/12/2024 15:06:56 (UTC+1)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2.
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 756020-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 241/2024
Datum der Veröffentlichung: 11/12/2024