1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: MV Mannheimer Verkehr GmbH
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Verkehrsanlagenplanung Lph 1-4 Glückstein-Quartier
Beschreibung: Zusätzliche Leistungen Im Rahmen der Entwurfs- und Genehmigungsplanung.
Kennung des Verfahrens: f7d6adc0-dae0-42f5-8174-ad30b8848df2
Interne Kennung: 072-20-EK7
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71322500 Technische Planungsleistungen für Verkehrsanlagen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 71320000 Planungsleistungen im Bauwesen
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Mannheim, Stadtkreis (DE126)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Der Auftraggeber kommt mit dieser Bekanntmachung seiner Bekanntmachungspflicht gemäß § 132, Absatz 5 GWB nach.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU
sektvo - Der Auftraggeber kommt mit dieser Bekanntmachung seiner Bekanntmachungspflicht gemäß § 132, Absatz 5 GWB nach.
5. Los
5.1.
Los: LOT-0000
Titel: Verkehrsanlagenplanung Lph 1-4 Glückstein-Quartier
Beschreibung: Zusätzliche Leistungen Im Rahmen der Entwurfs- und Genehmigungsplanung.
Interne Kennung: 072-20-EK7
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Mannheim, Stadtkreis (DE126)
Land: Deutschland
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Zusätzliche Informationen: Der Auftraggeber kommt mit dieser Bekanntmachung seiner Bekanntmachungspflicht gemäß § 132, Absatz 5 GWB nach.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein, nach § 160 GWB; (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht; (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. 2 Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Nach § 135 GWB: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1) gegen § 134 verstoßen hat oder 2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union; (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn: 1) der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2) der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Unionveröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3) der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Baden-Württemberg
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: MV Mannheimer Verkehr GmbH
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
6. Ergebnisse
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0000
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: Emch+Berger GmbH
Angebot:
Kennung des Angebots: Nachtrag Nr. 2
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0000
Wert der Ausschreibung: 34 640,00 EUR
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: 072-20-EK7
Datum der Auswahl des Gewinners: 10/08/2024
Datum des Vertragsabschlusses: 02/12/2024
7. Änderung
7.1.
Änderung
Kennzeichnung der vorherigen Vertragsvergabebekanntmachung: 494699-2020
Identifikator des geänderten Vertrags: CON-0000
Grund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Beschreibung: Die mit dem Nachtragsangebot angebotenen Nachtragsleistungen umfassen zusätzliche Dienstleistungen welche erforderlich geworden sind. Bei diesen handelt es sich im Wesentlichen um Leistungen, welche nicht in den ursprünglichen Vergabeunterlagen vorgesehen waren, da es sich um Wiederholungsleistungen bzw. Anpassung von Planungsleistungen handelt. Der Auftraggeber kann gemäß § 132 Absatz 2 Nr. 2 GWB Aufträge ohne Durchführung eines neuen Vergabeverfahrens durchführen, wenn ein Wechsel des Auftragnehmers aus wirtschaftlichen und technischen Gründen nicht erfolgen kann bzw. dies mit erheblichen Schwierigkeiten und beträchtlichen Zusatzkosten verbunden wäre. Dies ist hier der Fall, der ursprüngliche Auftragnehmer kann auf seine bisherigen Planungen und detailtiefbau aufbauen und dadurch die zusätzlich geforderten Anforderungen und Überarbeitungen der Planungen wirtschaftlich günstiger und deutlich schneller umsetzen, was dem Auftraggeber erhebliche Kosten einspart.
7.1.1.
Änderung
Beschreibung der Änderungen: Die mit dem Nachtragsangebot angebotenen Nachtragsleistungen umfassen zusätzliche Dienstleistungen welche erforderlich geworden sind. Bei diesen handelt es sich im Wesentlichen um Leistungen, welche nicht in den ursprünglichen Vergabeunterlagen vorgesehen waren, da es sich um Wiederholungsleistungen bzw. Anpassung von Planungsleistungen handelt und somit ein Wechsel des Auftragnehmers aus wirtschaftlichen und technischen Gründen nicht erfolgen kann bzw. dies mit erheblichen Schwierigkeiten und beträchtlichen Zusatzkosten verbunden wäre. Der Auftraggeber kommt mit dieser Bekanntmachung seiner Bekanntmachungspflicht gemäß § 132, Absatz 5 GWB nach.
8. Organisationen
8.1.
ORG-0000
Offizielle Bezeichnung: MV Mannheimer Verkehr GmbH
Registrierungsnummer: DE811244559
Stadt: Mannheim
Postleitzahl: 68165
Land, Gliederung (NUTS): Mannheim, Stadtkreis (DE126)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Vergabestelle der Rhein-Neckar-Verkehr GmbH
Telefon: +49 621 465-0
Fax: +49 621 465-3111
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Emch+Berger GmbH
Registrierungsnummer: DE197024212
Stadt: Karlsruhe
Postleitzahl: 76135
Land, Gliederung (NUTS): Karlsruhe, Stadtkreis (DE122)
Land: Deutschland
Rollen dieser Organisation:
Bieter
Gewinner dieser Lose: LOT-0000
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg
Registrierungsnummer: 08-A9866-40
Stadt: Karlsruhe
Postleitzahl: 76247
Land, Gliederung (NUTS): Karlsruhe, Stadtkreis (DE122)
Land: Deutschland
Telefon: +497219268730
Fax: +497219263985
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 6df21282-4b88-4d1a-b281-f7aae0c94f55 - 01
Formulartyp: Auftragsänderung
Art der Bekanntmachung: Bekanntmachung der Auftragsänderungen
Unterart der Bekanntmachung: 39
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 10/12/2024 00:00:00 (UTC+1)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2.
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 757316-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 241/2024
Datum der Veröffentlichung: 11/12/2024