1. Zuständige Behörde
1.1.
Zuständige Behörde
Offizielle Bezeichnung: Landkreis Karlsruhe
Rechtsform der zuständigen Behörde: Regionale Gebietskörperschaft
Der Erwerber ist ein Auftraggeber
1.1.
Zuständige Behörde
Offizielle Bezeichnung: Enzkreis
Rechtsform der zuständigen Behörde: Regionale Gebietskörperschaft
Der Erwerber ist ein Auftraggeber
1.1.
Zuständige Behörde
Offizielle Bezeichnung: Landkreis Heilbronn
Rechtsform der zuständigen Behörde: Regionale Gebietskörperschaft
Der Erwerber ist ein Auftraggeber
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Verkehrsleistungen des öffentlichen Personennahverkehrs im Linienbündel Mittelbereich Bretten
Interne Kennung: 797.713
Verfahrensart: Wettbewerbsausschreibung (Artikel 5(3) der Verordnung 1370/2007)
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Art der Transportdienstleistungen: Busverkehr (innerstädtisch / regional)
Art der Transportdienstleistungen: Sonstige Beförderungsdienste
Haupteinstufung (cpv): 60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße)
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Bei der am 05.03.2024 im EU-Amtsblatt veröffentlichten Vorinformation (Bekanntmachungs-Nr. 134382-2024) wurde darauf verwiesen, dass zu einem späteren Zeitpunkt noch eine um die Leistungs- und Qualitätsmerkmale des Linienbündels ergänzte Vorinformation im Sinne des § 8a Abs. 2 PBefG veröffentlicht wird. Hierum handelt es sich bei dem vorliegenden Dokument samt seiner auf der Homepage des Landkreises Karlsruhe abrufbaren Anlage mit zwei Anhängen. -- 1. Hinweis auf die Frist für eigenwirtschaftliche Anträge: Die vorliegende Vorinformation löst nun die Drei-Monatsfrist nach § 8a Abs. 2 Satz 2 i. V. m. § 12 Abs. 6 Satz 1 PBefG für die Stellung eines Antrags auf Erteilung einer Genehmigung für einen eigenwirtschaftlichen Verkehr mit Kraftfahrzeugen im Linienverkehr aus. -- 2. Anforderungen: Die mit dem beabsichtigten öffentlichen Dienstleistungsauftrag verbundenen Anforderungen an Fahrplan, Beförderungsentgelt und Standards für die Gesamtleistung des Linienbündels „Mittelbereich Bretten“ (§ 8a Abs. 2 S. 3 PBefG) bilden auch die Grundlage für etwaige eigenwirtschaftliche Genehmigungsanträge. Die Anforderungen werden in der Anlage zur Vorinformation und ihren beiden Anhängen, abzurufen unter dem folgenden Link unter dem Reiter „Vergaben – Amt für Mobilität und Beteiligungen“ https://www.landkreis-karlsruhe.de/Aktuelles-Landkreis/Aktuelles/Ausschreibungen-Vergaben/Landratsamt-Karlsruhe/ konkretisiert. -- 3. Qualitätssicherungsvereinbarung: Sollte es zu einem eigenwirtschaftlichen Antrag auf das Linienbündel kommen, hat das Unternehmen, das eine gültige Liniengenehmigung erhält, zur Absicherung der angebotenen und zugesicherten Leistungen und Qualitäten eine Qualitätssicherungsvereinbarung abzuschließen. Partner dieser Vereinbarung ist der gem. § 15 Abs. 3 S. 2 PBefG in die Kontrolle einzubindende Aufgabenträger. Bestandteile der Qualitätsvereinbarung sind u. a. Informationspflichten des Betreibers, die Zusammenarbeit zwischen Betreiber und Aufgabenträger sowie das Recht des Aufgabenträgers, die Mindestbedienungsstandards bzw. die verbindlichen Zusicherungen des Betreibers mittels ihm geeignet erscheinender Maßnahmen zu kontrollieren. -- 4. Verlängerungsoption: Der Vertrag wird zusätzlich eine einmalige einseitige Verlängerungsoption der Vertragslaufzeit durch den Aufgabenträger um weitere 12 Monate enthalten.
Rechtsgrundlage:
Verordnung (EG) Nr. 1370/2007
Geplant ist die wettbewerbliche Vergabe eines Dienstleistungsauftrags (Brutto-Vertrag) nach Artikel 5 Abs. 1 Satz 2 VO (EG) Nr. 1370/2007 i. V. m. den Bestimmungen des GWB und der VgV im Rahmen eines offenen Verfahrens. Der automatisch generierte Verweis auf Art. 5 Abs. 3 VO (EG) Nr. 1370/2007 unter Ziffer 2.1 dieser Bekanntmachung ist insoweit unzutreffend. -
5. Los
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Verkehrsleistungen des öffentlichen Personennahverkehrs im Linienbündel Mittelbereich Bretten
Beschreibung: Der Landkreis Karlsruhe, der Enzkreis und der Landkreis Heilbronn sind ÖPNV-Aufgabenträger für ihr jeweiliges Zuständigkeitsgebiet nach § 6 Abs. 1 ÖPNVG BW. Sie beabsichtigen die wettbewerbliche Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags (Brutto-Vertrag) mit Wirkung zum Fahrplanwechsel im Dezember 2025. Vergeben werden auf Basis des gemeinsamen Nahverkehrsplans der baden-württembergischen Aufgabenträger des Karlsruher Verkehrsverbundes (KVV) aus dem Jahr 2014 die Erbringung von zu konzessionierenden Linienverkehren in Form von Buslinien- und On Demand-Verkehren im Linienbündel "Mittelbereich Bretten". Die Leistungen müssen auf folgenden Linien erbracht werden: – Buslinienverkehr: - 143 Knittlingen – Großvillars – Oberderdingen – Flehingen; - 144 Bretten – Großvillars – Oberderdingen – Kürnbach – Sulzfeld; - 145 Flehingen – Oberderdingen (vorauss. optional: - Sternenfels – Leonbronn – Zaberfeld); - 145s Michelbach/Flehingen – Sulzfeld – Kürnbach – Oberderdingen; - 149 Gochsheim – Flehingen – Oberderdingen (optional); - 149s Bahnbrücken – Gochsheim – Flehingen – Oberderdingen; - 160 Gölshausen – Bretten Hausertal – Bahnhof – Klinik – Im Brückle; - 161 Gondelsheim – Neibsheim – Büchig – Bretten; - 162 Bretten – Rinklingen – Diedelsheim – Bretten; - 162s Dürrenbüchig – Diedelsheim; - 163 Bretten – Diedelsheim – Bretten; - 164 Bretten – Wanne – Ruit – Wanne – Bretten; – On Demand-Verkehr (Linienbedarfsverkehr gem. § 44 PBefG): - 145M On Demand-Verkehr („MyShuttle“): Bediengebiet „Zentraler Kraichgau“; - 161M On Demand-Verkehr („MyShuttle“): Bediengebiet „Bretten und Gondelsheim“. Die Linie 149 befindet sich zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Vorinformation im Probebetrieb. Eine Entscheidung über eine Weiterführung erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt. Der öffentliche Dienstleistungsauftrag wird für die Aufgabenträger die Möglichkeit beinhalten, die Leistungen der Linie 149 zuzubestellen. Daher ist die Linie mit dem Zusatz „optional“ gekennzeichnet. Der öffentliche Dienstleistungsauftrag wird zudem voraussichtlich die Möglichkeit für die Aufgabenträger beinhalten, die Linie 145 nach Sternenfels – Leonbronn – Zaberfeld zu verlängern. Daher ist die Linie mit dem Zusatz „vorauss. optional“ gekennzeichnet. Eigenwirtschaftliche Anträge müssen die Linie 149 und die Verlängerung der Linie 145 (- Sternenfels – Leonbronn – Zaberfeld) nicht umfassen. Der Leistungsumfang des Mindestangebots im Buslinienverkehr (ohne die als optional gekennzeichneten Leistungen) wird ca. 47.320 Jahresfahrplanstunden betragen. Die zu erbringende Verkehrsleistung kann der u. g. Anlage sowie den als Anhang 1 beigefügten Liniensteckbriefen entnommen werden. Der öffentliche Dienstleistungsauftrag wird Regelungen enthalten, um die Einhaltung der Vorgaben des SaubFahrzeugBeschG sicherzustellen. Die Leistungen im On Demand-Verkehr erfolgen als Linienbedarfsverkehr nach § 44 PBefG (Bedienung auf Abruf ohne Fahrplan oder festen Linienweg). Das Einsatzgebiet des On Demand-Verkehrs „Zentraler Kraichgau“ (Linie 145M) umfasst die Stadt Oberderdingen sowie die Gemeinden Kürnbach, Sulzfeld, Zaisenhausen und den Kraichtaler Ortsteil Gochsheim. Das Einsatzgebiet des On Demand-Verkehrs „Bretten und Gondelsheim“ (Linie 161M) beläuft sich auf die Stadt Bretten und die Gemeinde Gondelsheim. Gegebenenfalls werden die Bediengebiete während der Vertragslaufzeit erweitert. Der On Demand-Verkehr soll das Busangebot in den Schwachlastzeiten (vgl. Anhang 1) ergänzen bzw. sukzessive ersetzen. Hierfür sind im Bediengebiet „Bretten und Gondelsheim“ mind. vier und im Bediengebiet „Zentraler Kraichgau“ mind. drei On Demand-Kleinbusse einzusetzen. Demnach wird sich der Leistungsumfang des On Demand-Verkehrs zu Betriebsbeginn auf ca. 13.800 Kleinbus-Betriebsstunden (= Anzahl Stunden innerhalb der Dispositionszeiten pro Normjahr x Anzahl Fahrzeuge) belaufen. Die notwendige Software für die Disposition des On Demand-Verkehrs wird dem Unternehmen kostenfrei gestellt. Die Betriebsaufnahme ist für den 14.12.2025 vorgesehen. Bis zur Betriebsaufnahme kann es im Buslinien- und On-Demand-Verkehr noch zu geringfügigen Änderungen im Leistungsangebot kommen; diese Veränderungen sind vom Unternehmen zu berücksichtigen und umzusetzen. Ein etwaiger eigenwirtschaftlicher Genehmigungsantrag des Unternehmers oder ein Angebot im Vergabeverfahren muss gem. § 8a Abs. 2 S. 4 PBefG die Gesamtleistung des Linienbündels umfassen und wird auf der Grundlage der Gesamtleistung bewertet. Weitere Vorgaben und Informationen zum Linienbündel, insb. Anforderung an die Fahrzeugkapazitäten und den Buseinsatz, sind in der Anlage und deren Anhänge einzusehen. Diese können unter folgendem Link unter dem Reiter „Vergaben – Amt für Mobilität und Beteiligungen“ auf der Homepage des Landkreises Karlsruhe abgerufen werden: https://www.landkreis-karlsruhe.de/Aktuelles-Landkreis/Aktuelles/Ausschreibungen-Vergaben/Landratsamt-Karlsruhe/
Interne Kennung: 797.713
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße)
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Städte Bretten, Kraichtal (nur Ortsteil Bahnbrücken) und Oberderdingen sowie Gemeinden Gondelsheim, Kürnbach, Sulzfeld und Zaisenhausen
Land, Gliederung (NUTS): Karlsruhe, Landkreis (DE123)
Land: Deutschland
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Stadt Knittlingen
Land, Gliederung (NUTS): Enzkreis (DE12B)
Land: Deutschland
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Gemeinde Zaberfeld
Land, Gliederung (NUTS): Heilbronn, Landkreis (DE118)
Land: Deutschland
5.1.3.
Beabsichtigter Beginn und Laufzeit des Vertrags
Datum des Beginns: 14/12/2025
Enddatum der Laufzeit: 09/12/2034
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landkreis Karlsruhe
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Landkreis Karlsruhe
Registrierungsnummer: 08215-A4990-92
Postanschrift: Kriegsstraße 100
Stadt: Karlsruhe
Postleitzahl: 76133
Land, Gliederung (NUTS): Karlsruhe, Landkreis (DE123)
Land: Deutschland
Telefon: 0721 936 64200
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Enzkreis
Registrierungsnummer: 00008166
Postanschrift: Zähringerallee 3
Stadt: Pforzheim
Postleitzahl: 75177
Land, Gliederung (NUTS): Enzkreis (DE12B)
Land: Deutschland
Telefon: 07231 308 9839
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Landkreis Heilbronn
Registrierungsnummer: 08125-A8068-88
Postanschrift: Lerchenstraße 40
Stadt: Heilbronn
Postleitzahl: 74072
Land, Gliederung (NUTS): Heilbronn, Stadtkreis (DE117)
Land: Deutschland
Telefon: 07131 994370
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
8.1.
ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
10. Änderung
Fassung der zu ändernden vorigen Bekanntmachung: 6e21c1b7-6c32-4b52-b96f-aae723b848ee-01
Hauptgrund für die Änderung: Aktualisierte Informationen
Beschreibung: Ergänzung der Vorinformation um die für den beabsichtigten Dienstleistungsauftrag vorgesehenen Anforderungen im Sinne des § 8a Abs. 2 Satz 3 PBefG
10.1.
Änderung
Abschnittskennung: LOT-0001
Beschreibung der Änderungen: 1. Streichung des Verweises auf die geplante Veröffentlichung einer ergänzenden Vorinformation in Ziffer 5.1, da die ergänzende Vorinformation im Rahmen dieser Berichtigungsbekanntmachung erfolgt. -- 2. Konkretisierung der Beschreibung des Leistungsgegenstands in Ziffer 5.1 und Herausnahme der Linie 149 aus dem Mindestleistungsangebot. Hinsichtlich einer für die Fahrgäste besseren Übersichtlichkeit der Linienwege, werden bereits ab 15.12.2024 einige 140er-Linien in 160er-Linien umbenannt. Des Weiteren werden Informationen und Vorgaben zu den On Demand-Verkehren sowie zum Einsatz von Elektrofahrzeugen ergänzt. Zusätzlich wird ein Verweis auf die Anlage samt Anhängen hinzugefügt. -- 3. Anpassung und Ergänzung der ergänzenden Hinweise (vormals unter Ziffer 5.1 (dort. Ziffern 1 ff.), jetzt in Ziffer 2.1.4), insbesondere in Bezug auf Auslösung der Frist für eigenwirtschaftliche Anträge, Verweis auf Anforderungen in ergänzendem Dokument (Anlage zur Vorinformation samt Anhängen). -- 4. Klarstellende Ergänzung unter Ziffer 2.1.4 in Bezug auf die genannten Normen zur beabsichtigten Verfahrenswahl. -- 5. Aufnahme des Landkreises Heilbronn als weiterer Auftraggeber aufgrund von verkehrlicher Beteiligung auf der Linie 145s sowie bei vorauss. optionaler Verlängerung der Linie 145 nach Zaberfeld.
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 430ccb9f-3ef1-41f4-abe8-958b1265d9e9 - 01
Formulartyp: Planung
Art der Bekanntmachung: Vorinformation zu öffentlichen Personenverkehrsdiensten
Unterart der Bekanntmachung: T01
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 04/12/2024 00:00:00 (UTC+1)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2.
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 744498-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 237/2024
Datum der Veröffentlichung: 05/12/2024