Deutschland – Rettungsdienste – Auftragserweiterung bestehender Vertrag RTW-Vorhaltung Bereich Hattingen-Bredenscheid

731597-2024 - Vorankündigung – Direktvergabe
Deutschland – Rettungsdienste – Auftragserweiterung bestehender Vertrag RTW-Vorhaltung Bereich Hattingen-Bredenscheid
OJ S 234/2024 02/12/2024
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Dienstleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle BezeichnungKreisverwaltung Ennepe-Ruhr
Rechtsform des Erwerbers: Von einer lokalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
TitelAuftragserweiterung bestehender Vertrag RTW-Vorhaltung Bereich Hattingen-Bredenscheid
BeschreibungInterimsweise Erweiterung der RTW-Vorhaltestunden während der Abend- / Nachtzeit von 19:00 bis 7:00 Uhr im Ausrückebereich Hattingen-Bredenscheid im Umfang von 84 Rettungsmittelwochenstunden (Mo.-So., 19:00 bis 7:00 Uhr) an dem bestehenden, vom Auftragnehmer genutzten und gestellten RTW-Standort für den Zeitraum vom 01.01.2025 bis 01.07.2025, 7:00 Uhr. Der Vertrag wurde noch nicht geschlossen. Der Vertragsschluss mit der Falck Notfallrettung und Katastrophenschutz gGmbH (Holstenhofkamp 12, 22041 Hamburg) wird frühestens nach zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, erfolgen.
Kennung des Verfahrensc9c9f3bc-ca07-43b1-b24a-de4d1d1d2ee3
VerfahrensartVerhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
2.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 75252000 Rettungsdienste
2.1.2.
Erfüllungsort
StadtEnnepe-Ruhr-Kreis
Land, Gliederung (NUTS)Ennepe-Ruhr-Kreis (DEA56)
LandDeutschland
Zusätzliche InformationenAusrückebereich Hattingen-Bredenscheid
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage
Richtlinie 2014/24/EU
other - Inanspruchnahme der Bereichsausnahme nach § 107 Abs.1 Nr. 4 GWB
5. Los
5.1.
LosLOT-0000
Titel: Auftragserweiterung bestehender Vertrag RTW-Vorhaltung Bereich Hattingen-Bredenscheid
Beschreibung: Interimsweise Erweiterung der RTW-Vorhaltestunden während der Abend- / Nachtzeit von 19:00 bis 7:00 Uhr im Ausrückebereich Hattingen-Bredenscheid im Umfang von 84 Rettungsmittelwochenstunden (Mo.-So., 19:00 bis 7:00 Uhr) an dem bestehenden, vom Auftragnehmer genutzten und gestellten RTW-Standort für den Zeitraum vom 01.01.2025 bis 01.07.2025, 7:00 Uhr
Interne Kennung: Erweiterung RTW Vorhaltung in Hattingen-Bredenscheid
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 75252000 Rettungsdienste
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Ausrückebereich Hattingen-Bredenscheid  
Stadt: Hattingen
Postleitzahl: 45527
Land, Gliederung (NUTS): Ennepe-Ruhr-Kreis (DEA56)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns01/01/2025
Enddatum der Laufzeit01/07/2025
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesennein
Zusätzliche Informationen: Der Auftraggeber vertritt unter Berücksichtigung der Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 21.03.2019 (C-465/17) und der Entscheidungen des OVG NRW vom 19.07.2024 (13 B 106/24) und vom 16.12.2022, (13 B 839/22) die Auffassung, dass die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der Bereichsausnahme nach § 107 Abs.1 Nr. 4 GWB vorliegen (siehe auch OLG Düsseldorf, Beschluss vom 22.03.2023, Az.: VII Verg 28/22). Die Bestimmungen des (EU-) Vergaberechts, einschließlich der §§ 97 ff. GWB und der Bestimmungen der VgV, sind auf Grundlage der Entscheidung des Auftraggebers für die Anwendung der Bereichsausnahme für diese Auftragserweiterung nicht anwendbar. Die Verwendung des vorliegenden Bekanntmachungsformulars erfolgt lediglich zur Gewährleistung einer größtmöglichen Transparenz und mangels Vorhandenseins eines passenderen Formulars/Formates für Veröffentlichungen außerhalb des Anwendungsbereichs des EU-Vergaberechts im EU-Amtsblatt. Selbst bei unterstellter Geltung der Bestimmungen des EU-Vergaberechts lägen vorliegend die Voraussetzungen für eine zulässige Vertragsänderung gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 2 GWB vor (siehe Ziffer 6 dieser Bekanntmachung). Die Angabe von 1.00 EUR zum Auftragswert erfolgt nur als Platzhalter, weil das Online-Formular insoweit eine Angabe voraussetzt. Von einer Angabe des genauen Auftragswertes in dieser Bekanntmachung hat der Auftraggeber unter Berücksichtigung der geheimhaltungsbedürftigen Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des Beauftragten und dessen berechtigter geschäftlicher Interessen insbesondere im Hinblick auf künftige wettbewerbliche Verfahren abgesehen. Aus Sicht des Auftraggebers stünde bei einer Offenlegung des Auftragswertes außerdem eine Beeinträchtigung künftigen Wettbewerbs zu befürchten.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Es wird an dieser Stelle noch einmal ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich vorliegend nicht um ein Verfahren nach EU-Vergaberecht, u. a. nach Maßgaben der Bestimmungen der VgV und des GWB handelt. Die Verwendung des vorliegenden Bekanntmachungsformulars erfolgt lediglich zur Gewährleistung einer größtmöglichen Transparenz und mangels Vorhandenseins eines passenderen Formulars/Formates für Veröffentlichungen im EU-Amtsblatt außerhalb des Anwendungsbereichs des EU-Vergaberechts. Ungeachtet der vorstehenden Hinweise wird vorsorglich auf die nach EU-Vergaberecht geltenden Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen verwiesen, wonach ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, wenn: § 160 GWB (Absatz 3, Auszug) 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Verwiesen wird im Übrigen auf § 135 Abs. 3 GWB.
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVerwaltungsgericht Arnsberg
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstelltVerwaltungsgericht Arnsberg
Organisation, die den Auftrag unterzeichnetKreisverwaltung Ennepe-Ruhr
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
6. Ergebnisse
Wert aller in dieser Bekanntmachung vergebenen Verträge1,00 EUR
Direktvergabe:
Begründung der Direktvergabe: Besondere Ausnahmen für Dienstleistungsaufträge
Sonstige Begründung: Der Auftrag fällt nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie. Selbst bei - hier nicht gegebener - unterstellter Geltung der Bestimmungen des EU-Vergaberechts lägen vorliegend die Voraussetzungen für eine zulässige Vertragsänderung gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 2 GWB vor. Im Zuge des Vergabeverfahrens für die Rettungsdienstleistungen 2022 (siehe Bekanntmachung im EU Amtsblatt Nr. 2021/S163-429469 10.ZV.21.007 D) wurde die Vorhaltung eines Rettungswagens (RTW) im Zeitraum von Mo. – So. 07:00 Uhr – 19:00 Uhr im Einsatzgebiet Hattingen-Bredenscheid (Los 7) bedarfsplankonform ausgeschrieben und in diesem Umfang vergeben. In der am 30.09.2024 vom Kreistag beschlossenen Fortschreibung des Bedarfsplans ist nun regulär ein Vorhalteumfang von 24 Stunden/7 Tage die Woche für den Rettungswagen in Hattingen-Bredenscheid vorgesehen. Im Anschluss an den Kreistagsbeschluss ist am 02.10.2024 die Veröffentlichung der Ausschreibung der nicht-kommunal durchgeführten rettungsdienstlichen Leistungen einschließlich der gegenständlichen Vorhaltung eines Rettungswagens (RTW) im Zeitraum von Mo. – So. 19:00-07:00 Uhr im Einsatzgebiet Hattingen-Bredenscheid mit vorgesehenem Leistungsbeginn zum 1. Juli 2025 erfolgt. Damit interminsweise die Sicherstellung des erhöhten Bedarfs bis zum genannten Leistungsbeginn am 01.07.2025 gewährleistet werden kann, sind nachträglich zusätzliche Leistungen in Gestalt einer Vorhaltungsausweitung ausgehend von dem bestehenden Rettungswagenstandort erforderlich geworden, die in den ursprünglichen Vergabeunterlagen nicht vorgesehen waren. Ein Wechsel des Auftragnehmers ist aus wirtschaftlichen und technischen Gründen nicht möglich, wäre zudem mit erheblichen Schwierigkeiten und Zusatzkosten verbunden. So besteht keine Möglichkeit, ein weiteres Rettungsmittel (RTW) an dem vorhandenen, nicht dem Auftraggeber gehörenden, sondern vom Auftragnehmer gestellten Rettungsmittelstandort vorzuhalten und / oder dort Rettungsmittelpersonal eines Dritten unterzubringen. Ein Fahrzeugtausch von einem zum anderen Standort von der Tag- zur Nachtschicht erscheint bereits auf Grund vielfach zeitlich überlappender Einsätze und des durchgehenden Erfordernisses der zeitlich lückenlosen Sicherstellung der Einsatzbereitschaft nicht umsetzbar. Eine vom Auftraggeber durchgeführte Standortrecherche ergab zudem, dass in dem zur Hilfsfristerreichung in dem von dem RTW-Standort aus zu versorgenden Ausrückebereich Hattingen-Bredenscheid maßgebenden Radius / Ausgangsbereich keine geeignete Bestandsliegenschaft zur Einrichtung eines RTW Standortes ab dem 1. Januar 2025 vorhanden ist. Eine Errichtung binnen angemessener Zeit erscheint nicht möglich, zudem für die vergleichsweise kurze Dauer der Interimserweiterung bis zum 1. Juli 2025 nicht wirtschaftlich darstellbar. Unwirtschaftlich wäre zudem auch die Beschaffung eines weiteren, zusätzlichen Rettungsmittels durch den Auftraggeber um dieses für den Umfang der Vorhalteerweiterung einem Dritten zur Verfügung zu stellen. Ein Vertragsschluss mit der Falck Notfallrettung und Katastrophenschutz gGmbH (Holstenhofkamp 12, 22041 Hamburg) wird nicht vor Ablauf von 10 Kalendertagen ab Veröffentlichung dieser Bekanntmachung erfolgen.
8. Organisationen
8.1.
ORG-0000
Offizielle Bezeichnung: Kreisverwaltung Ennepe-Ruhr
Registrierungsnummer: Keine Angabe
Postanschrift: Hauptstraße 92  
Stadt: Schwelm
Postleitzahl: 58332
Land, Gliederung (NUTS): Ennepe-Ruhr-Kreis (DEA56)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Zentrale Vergabestelle
Telefon: 02336932004
Internetadresse: http://www.enkreis.de
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Falck Notfallrettung und Katastrophenschutz gGmbH
Größe des WirtschaftsteilnehmersMittleres Unternehmen
Registrierungsnummer: Keine Angaben
Postanschrift: Holstenhofkamp 12  
Stadt: Hamburg
Postleitzahl: 22041
Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
Land: Deutschland
Telefon: 000
Rollen dieser Organisation
Bieter
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Verwaltungsgericht Arnsberg
Registrierungsnummer: K.A.
Postanschrift: Postfach 59818 Jägerstraße 1 
Stadt: Arnsberg
Postleitzahl: 59821
Land, Gliederung (NUTS): Hochsauerlandkreis (DEA57)
Land: Deutschland
Telefon: +49 29318025
Fax: +49 2931802456
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 6f6565b3-66c5-410a-8a57-8bc21149a7ef  - 01
Formulartyp: Vorankündigung – Direktvergabe
Art der Bekanntmachung: Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Unterart der Bekanntmachung25
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 29/11/2024 00:00:00 (UTC+1)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2.
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 731597-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 234/2024
Datum der Veröffentlichung: 02/12/2024

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Gummersbach
Gütersloh
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Hagen
Halle (Westf.)
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Haltern am See
Halver
Hamm
Hamminkeln
Harsewinkel
Hattingen
Havixbeck
Heiden
Heiligenhaus
Heimbach
Heinsberg
Hellenthal
Hemer
Hennef
Herdecke
Herford
Herne
Herscheid
Herten
Herzebrock-Clarholz
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Hiddenhausen
Hilchenbach
Hilden
Hille
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Horn-Bad Meinberg
Hörstel
Horstmar
Hövelhof
Höxter
Hückelhoven
Hückeswagen
Hüllhorst
Hünxe
Hürtgenwald
Hürth
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Isselburg
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Jülich
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Monschau
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Mülheim an der Ruhr
Münster
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Neukirchen-Vluyn
Neunkirchen
Neunkirchen-Seelscheid
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