Deutschland – Computerspeichereinheiten – Halbleiterbasierter Quantencomputer

717528-2024 - Vorankündigung – Direktvergabe
Deutschland – Computerspeichereinheiten – Halbleiterbasierter Quantencomputer
OJ S 229/2024 25/11/2024
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Dienstleistungen - Lieferungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle BezeichnungForschungszentrum Jülich GmbH
Rechtsform des Erwerbers: Öffentliches Unternehmen
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
TitelHalbleiterbasierter Quantencomputer
BeschreibungHalbleiterbasierter Quantencomputer
Kennung des Verfahrens05d68672-b66a-4590-af2f-3743ca36ee3e
Interne KennungI10/42366556
VerfahrensartVerhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
2.1.1.
Zweck
Art des AuftragsLieferungen
Zusätzliche Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 30233100 Computerspeichereinheiten
Zusätzliche Einstufung (cpv): 72250000 Systemdienstleistungen und Unterstützungsdienste
2.1.2.
Erfüllungsort
StadtJülich
Postleitzahl52428
Land, Gliederung (NUTS)Düren (DEA26)
LandDeutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage
Richtlinie 2014/24/EU
vgv - Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb nach § 14 Abs. 4 Nummer 2 VgV
5. Los
5.1.
LosLOT-0000
Titel: Halbleiterbasierter Quantencomputer
Beschreibung: Halbleiterbasierter Quantencomputer
Interne Kennung: I10/42366556
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Zusätzliche Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 30233100 Computerspeichereinheiten
Zusätzliche Einstufung (cpv): 72250000 Systemdienstleistungen und Unterstützungsdienste
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Jülich
Postleitzahl: 52428
Land, Gliederung (NUTS): Düren (DEA26)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns06/12/2024
Enddatum der Laufzeit31/12/2025
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeInnovative Beschaffung
BeschreibungDie neuesten Experimente und Publikationen von ARQUE Systems GmbH haben nun im Detail die Validität eines skalierbaren Quantenprozessors auf Basis von Spin-Qubits in Halbleitern dargelegt (Seidler et al., npj Quantum Inf 8, 100 (2022), Struck et al., Nat Commun 15, 1325 (2024), Xue et al. Nat Commun 15, 2296 (2024)). Dabei wurden insbesondere die kritischen Grundfunktionen der Architektur wie Initialisierung, Spin-Shuttling, Qubit-Manipulation und Qubit-Auslese demonstriert. Diese zukunftsweisende Architektur ermöglicht die Integration des Quantenprozessorchips von ARQUE Systems GmbH in einen Kryostaten mit einer limitierten Anzahl an Kontrollleitungen.
Innovatives ZielDie erbrachten Bauleistungen, Dienstleistungen oder gelieferten Güter beinhalten Produktinnovationen.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Beschreibung: Es handelt sich um eine Direktvergabe. Ein Kriterium muss aus technischen Gründen angegeben werden.
Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde: Es handelt sich um eine Direktvergabe. Ein Kriterium muss aus technischen Gründen angegeben werden.
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Der Antrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 135 GWB Abs. 1 GWB lautet: Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1) gegen § 134 verstoßen hat oder 2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. § 135 Abs. 2 GWB lautet: Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. § 135 Abs. 3 GWB lautet: Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1) der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2) der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3) der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer des Bundes im Bundeskartellamt
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltForschungszentrum Jülich GmbH
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstelltForschungszentrum Jülich GmbH
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstelltVergabekammer des Bundes im Bundeskartellamt
Organisation, aus deren Mitteln der Auftrag bezahlt wirdForschungszentrum Jülich GmbH
Organisation, die die Zahlung ausführtForschungszentrum Jülich GmbH
Organisation, die den Auftrag unterzeichnetForschungszentrum Jülich GmbH
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
6. Ergebnisse
Wert aller in dieser Bekanntmachung vergebenen Verträge2 960 000,00 EUR
Direktvergabe:
Begründung der Direktvergabe: Der Auftrag kann aufgrund von Ausschließlichkeitsrechten, darunter von Rechten des geistigen Eigentums, nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden
Sonstige Begründung: Der öffentliche Auftraggeber darf den Auftrag im Wege eines Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb nach § 14 Abs. 4 Nr. 2 VgV vergeben. Im vorliegenden Fall handelt es sich um den Erwerb eines Halbleiterbasierten Quantencomputers. Nur die ARQUE Systems GmbH unterstützt das Conveyor-Mode Spin-Shuttling, was das wesentliches Alleinstellungsmerkmal für die Konnektivität der einzelnen Qubits auf dem Quantenprozessor darstellt. Eine Shuttling-Distanz zwischen den Qubits von 10 μm, was dem für die Skalierung notwendigen Bereich entspricht, wurde belegt und ist zwingend erforderlich. Zudem erfordert die zukünftige Skalierung der Qubit-Anzahl zwingend die Möglichkeit der 2D-Konnektivität, was insbesondere durch das patentierte T-Kreuzungselement in den Quantenprozessoren von ARQUE Systems GmbH ermöglicht wird. Der Auftrag kann nur von einem bestimmten Unternehmen durchgeführt werden, da die technischen Besonderheiten sowie der Schutz eines Ausschließlichkeitsrechtes (Patent-, Urheberrecht) nur vom Hersteller berücksichtigt werden kann. Vernünftige Alternativen oder Ersatzlösungen bestehen nicht. Die Voraussetzungen des § 14 Abs. 6 VgV liegen daher vor.
8. Organisationen
8.1.
ORG-0000
Offizielle Bezeichnung: Forschungszentrum Jülich GmbH
Registrierungsnummer: DE 122624631 USt-ID
Postanschrift: Wilhelm-Johnen-Str.  
Stadt: Jülich
Postleitzahl: 52428
Land, Gliederung (NUTS): Düren (DEA26)
Land: Deutschland
Kontaktperson: M-EI
Telefon: +492461 613041
Internetadresse: https://www.fz-juelich.de/de
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet
Organisation, aus deren Mitteln der Auftrag bezahlt wird
Organisation, die die Zahlung ausführt
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes im Bundeskartellamt
Registrierungsnummer: t:022894990
Postanschrift: Bundeskanzlerplatz 1  
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53113
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: 0228 9499-0
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: ARQUE Systems GmbH
Größe des WirtschaftsteilnehmersKleines Unternehmen
Registrierungsnummer: 201/5944/5729
Stadt: Aachen
Postleitzahl: 52074
Land, Gliederung (NUTS): Städteregion Aachen (DEA2D)
Land: Deutschland
Telefon: +49 30 8450-9294
Internetadresse: https://www.arque.systems
Rollen dieser Organisation
Bieter
Wirtschaftlicher Eigentümer
Offizielle BezeichnungDr. Markus Beckers, Dr. Wolfgang Meißner Arque Systems GmbH
Staatsangehörigkeit des EigentümersDeutschland
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 68b2d98c-9f76-4462-bb85-a7cca3a4aad9  - 01
Formulartyp: Vorankündigung – Direktvergabe
Art der Bekanntmachung: Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Unterart der Bekanntmachung25
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 22/11/2024 00:00:00 (UTC+1)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2.
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 717528-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 229/2024
Datum der Veröffentlichung: 25/11/2024

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