5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: A1. Auflistung der Umsätze des Unternehmens im angefragten Tätigkeitsbereich (im weiteren Sinne) der letzten 3 Geschäftsjahre sowie eine Gegenüberstellung des jeweiligen Jahresumsatzes im Geschäftsfeld dieser Ausschreibung am Gesamtumsatz.
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: A2. Eigenerklärung, dass keiner der Ausschlussgründe gem. §123 Absatz 1 GWB zutrifft
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: A3. Eigenerklärung EU-Sanktionspaket
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: A4. Abgabe des ausgefüllten Dokuments „Selbsterklärung Zuverlässigkeit“
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: A.5. Abgabe des Dokuments „Vertraulichkeitserklärung“
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: A6. Aktueller Handelsregisterauszug (höchstens 12 Monate alt) oder gleichwertiges Dokument des Herkunftslandes in deutscher Sprache (Kopie einer beglaubigten Übersetzung).
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: A7. Fristgerechtes Einreichen des Teilnahmeantrages
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: B1. Eigenerklärung, dass die Abwicklung (Bewerbung, Angebot, Vergabe, Dokumentation) sowie die Projektabwicklung gegenüber RheinEnergie ausschließlich in deutscher Sprache erfolgt. Einhaltung der deutschen und Europäischen Richtlinien. (Details entnehmen Sie bitte dem Formblatt 4 mit dem Titel "Technische & berufliche Leistungsfähigkeit - Zertifikate, Schulungen und Nachweise")
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: B.3 Baustellensicherung an Straßen Sicherung von Arbeitsstellen kürzerer und längerer Dauer, an innerörtlichen Straßen und Landstraßen (Details entnehmen Sie bitte dem Formblatt 4 mit dem Titel "Technische & berufliche Leistungsfähigkeit - Zertifikate, Schulungen und Nachweise")
Beschreibung: RSA 21
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: B.4 Qualifikationsnachweis über die Qualifikation "Einfache vermessungstechnische Arbeiten an Versorgungsnetzen" Gültigkeit des Nachweises entsprechend Regelwerk 3 Jahre. Muss vor Ablauf oder bei neuen MA dem AG, in aktueller Form, vorgelegt werden. (Details entnehmen Sie bitte dem Formblatt 4 mit dem Titel "Technische & berufliche Leistungsfähigkeit - Zertifikate, Schulungen und Nachweise")
Beschreibung: DVGW GW 128 oder: VDE/FNN Hinweis S 128
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: B.5 Zertifizierung des Bauunternehmens Mindestanforderung für Bauunternehmen im Kabelleitungsbau (Details entnehmen Sie bitte dem Formblatt 4 mit dem Titel "Technische & berufliche Leistungsfähigkeit - Zertifikate, Schulungen und Nachweise")
Beschreibung: VDE-AR-N 4221 gleichlautend: DVGW GW 301 AGFW FW 601 oder: RAL-GZ 962/2
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: B.6 DVGW GW 301 GW3 oder DVGW GW 301 GW2 oder DVGW GW 301 GW1 (Details entnehmen Sie bitte dem Formblatt 4 mit dem Titel "Technische & berufliche Leistungsfähigkeit - Zertifikate, Schulungen und Nachweise")
Beschreibung: Zertifizierung gem. DVGW Arbeitsblatt 301 (Qualifikation von Rohrleitungsbauunternehmen der Gas- und Wasserversorgung, offene Leitungsverlegung) Gruppe GW3 (für st, pe, ge und az) ODER: Zertifizierung gem. DVGW Arbeitsblatt 301 (Qualifikation von Rohrleitungsbauunternehmen der Gas- und Wasserversorgung, offene Leitungsverlegung) Gruppe GW2 (für st, pe, ge, pvc und az) ODER: Zertifizierung gem. DVGW Arbeitsblatt 301 (Qualifikation von Rohrleitungsbauunternehmen der Gas- und Wasserversorgung, offene Leitungsverlegung) Gruppe GW1 (für st, pe, ge, pvc und az)
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: B.7 Prüfbescheinigung Schweißen und Verlegen von PE-Leitungen. Gültigkeit des Nachweises entsprechend Regelwerk 3 Jahre. Muss vor Ablauf oder bei neuen MA dem AG, in aktueller Form, vorgelegt werden. (Details entnehmen Sie bitte dem Formblatt 4 mit dem Titel "Technische & berufliche Leistungsfähigkeit - Zertifikate, Schulungen und Nachweise")
Beschreibung: DVGW GW 330
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: B.8 Prüfbescheinigung Schweißen von Stählen. Gültigkeit des Nachweises entsprechend Regelwerk 3 Jahre. Muss vor Ablauf oder bei neuen MA dem AG, in aktueller Form, angelegt werden. (Details entnehmen Sie bitte dem Formblatt 4 mit dem Titel "Technische & berufliche Leistungsfähigkeit - Zertifikate, Schulungen und Nachweise")
Beschreibung: DIN EN ISO 9606-1
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: B.9 Nachweis über den Besitz eines Kabelauslesegerätes z.B. "Megger CI/LCI Kabelauslesegerät" oder ähnlich und Nachweis über den Umgang damit. (Details entnehmen Sie bitte dem Formblatt 4 mit dem Titel "Technische & berufliche Leistungsfähigkeit - Zertifikate, Schulungen und Nachweise")
Beschreibung: Eignungsvoraussetzungen Strom Arbeiten am Niederspannungsnetz (0,4kV bis 1,0 kV)
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: B.10 Qualifikationsnachweis für die jeweils einzeln aufgelistete Qualifikation von einer zertifizierten AuS-Schulungsstätte-Prüfsiegel VDE/BG ETEM. Das Zertifikat ist gemäß den Vorschriften 4 Jahre gültig. Muss dem Auftraggeber vor Ablauf oder bei neuem Mitarbeiter in aktueller Form vorgelegt werden.
Beschreibung: (Details entnehmen Sie bitte dem Formblatt 4 mit dem Titel "Technische & berufliche Leistungsfähigkeit - Zertifikate, Schulungen und Nachweise") Eignungsvoraussetzungen für Strom / Arbeiten am Niederspannungsnetz (0,4kV bis 1,0 kV)
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: B.11 Qualifikationsnachweis über die Qualifikation "Montage Arbeiten unter Spannung – Massekabel (Abzweigmuffe, Übergangsmuffen, spannungsfeste Endkappen)". Gültigkeit des Nachweises entsprechend Regelwerk 4 Jahre. Muss vor Ablauf oder bei neuen MA dem AG, in aktueller Form, vorgelegt werden.
Beschreibung: (Details entnehmen Sie bitte dem Formblatt 4 mit dem Titel "Technische & berufliche Leistungsfähigkeit - Zertifikate, Schulungen und Nachweise") Eignungsvoraussetzungen für Strom / Arbeiten am Niederspannungsnetz (0,4kV bis 1,0 kV)
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: B.12 Qualifikationsnachweis über die Qualifikation "Montage Arbeiten unter Spannung – Kunststoffkabel (Abzweigmuffe, Verbindungsmuffen, spannungsfeste Endkappen)". Gültigkeit des Nachweises entsprechend Regelwerk 4 Jahre. Muss vor Ablauf oder bei neuen MA dem AG, in aktueller Form, vorgelegt werden.
Beschreibung: (Details entnehmen Sie bitte dem Formblatt 4 mit dem Titel "Technische & berufliche Leistungsfähigkeit - Zertifikate, Schulungen und Nachweise") Eignungsvoraussetzungen für Strom / Arbeiten am Niederspannungsnetz (0,4kV bis 1,0 kV)
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: B.13 Arbeiten unter Spannung Schaltanlagen (Verteiler, NS-Tafel), HAK
Beschreibung: Qualifikationsnachweis über die Qualifikation "Arbeiten unter Spannung – Schaltanlagen (An- und Abklemmen von Kabeln und Leitungen, Wechsel von Sicherungselementen, Durchführung von Instandsetzungsarbeiten und Reinigungsarbeiten)" und/oder "Arbeiten unter Spannung – Arbeiten an Hausanschlusskästen (Wechsel von Hausanschlusskästen, Wechsel von Sicherungselementen)". Gültigkeit des Nachweises entsprechend Regelwerk 4 Jahre. Muss vor Ablauf oder bei neuen MA dem AG, in aktueller Form, vorgelegt werden. (Details entnehmen Sie bitte dem Formblatt 4 mit dem Titel "Technische & berufliche Leistungsfähigkeit - Zertifikate, Schulungen und Nachweise") Eignungsvoraussetzungen für Strom / Arbeiten am Niederspannungsnetz (0,4kV bis 1,0 kV)
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: B.14 Nachweis über Zertifikat und Benennung der EFK durch den AN.
Beschreibung: Anweisende Elektrofachkraft (Zertifikat Anweisende EFK AuS) (Details entnehmen Sie bitte dem Formblatt 4 mit dem Titel "Technische & berufliche Leistungsfähigkeit - Zertifikate, Schulungen und Nachweise") Eignungsvoraussetzungen für Strom / Arbeiten am Niederspannungsnetz (0,4kV bis 1,0 kV)
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: B.15 Schrumpf- Übergangsmuffe NKBA / Nachweis Schulungszertifikat durch den AN. (Details entnehmen Sie bitte dem Formblatt 4 mit dem Titel "Technische & berufliche Leistungsfähigkeit - Zertifikate, Schulungen und Nachweise"). Eignungsvoraussetzungen für Strom / Arbeiten am Niederspannungsnetz (10kV bis 30 kV)
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: B.16 Schrumpf- Verbindungsmuffe / Nachweis Schulungszertifikat durch den AN. (Details entnehmen Sie bitte dem Formblatt 4 mit dem Titel "Technische & berufliche Leistungsfähigkeit - Zertifikate, Schulungen und Nachweise"). Eignungsvoraussetzungen für Strom / Arbeiten am Niederspannungsnetz (10kV bis 30 kV)
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: B.17 Nachweis Schulungszertifikat durch den AN / Schrumpf- Übergangsmuffe NEKEBA (Details entnehmen Sie bitte dem Formblatt 4 mit dem Titel "Technische & berufliche Leistungsfähigkeit - Zertifikate, Schulungen und Nachweise"). Eignungsvoraussetzungen für Strom / Arbeiten am Niederspannungsnetz (10kV bis 30 kV)
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: B.18 Nachweis über den Besitz eines Phasenidentifikationsgerätesgerätes z.B. "Megger PIL8“ oder ähnlich und Nachweis über den Umgang damit. (Details entnehmen Sie bitte dem Formblatt 4 mit dem Titel "Technische & berufliche Leistungsfähigkeit - Zertifikate, Schulungen und Nachweise"). Eignungsvoraussetzungen für Strom / Arbeiten am Niederspannungsnetz (10kV bis 30 kV)
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: B.19 Nachweis über den Besitz eines Kabelauslesegerätes z.B. "Megger CI/LCI Kabelauslesegerät" oder ähnlich und Nachweis über den Umgang damit für die Kabelauslese. (Details entnehmen Sie bitte dem Formblatt 4 mit dem Titel "Technische & berufliche Leistungsfähigkeit - Zertifikate, Schulungen und Nachweise") Eignungsvoraussetzungen für Strom / Arbeiten an C-Stationen 0,4kV-10kV,11kV
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: B.20 Qualifikationsnachweis für die jeweils einzeln aufgelistete Qualifikation von einer zertifizierten AuS-Schulungsstätte - Prüfsiegel VDE/BG ETEM. Das Zertifikat ist gemäß den Vorschriften 4 Jahre gültig. Muss dem Auftraggeber vor Ablauf oder bei neuem Mitarbeiter in aktueller Form vorgelegt werden. -> Arbeiten unter Spannung (AuS Zertifikat)
Beschreibung: (Details entnehmen Sie bitte dem Formblatt 4 mit dem Titel "Technische & berufliche Leistungsfähigkeit - Zertifikate, Schulungen und Nachweise"). Arbeiten an C-Stationen 0,4kV-10kV,11kV Eignungsvoraussetzungen für Strom / Arbeiten an C-Stationen 0,4kV-10kV,11kV
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: B.21 Qualifikationsnachweis über die Qualifikation "Montage Arbeiten unter Spannung – Massekabel (Abzweigmuffe, Übergangsmuffen, spannungsfeste Endkappen". Gültigkeit des Nachweises entsprechend Regelwerk 4 Jahre. Muss vor Ablauf oder bei neuen MA dem AG, in aktueller Form, vorgelegt werden. Arbeiten unter Spannung -> NKBA (Abzweig-, Übergangs- und Endmuffe)
Beschreibung: (Details entnehmen Sie bitte dem Formblatt 4 mit dem Titel "Technische & berufliche Leistungsfähigkeit - Zertifikate, Schulungen und Nachweise") Eignungsvoraussetzungen für Strom / Arbeiten an C-Stationen 0,4kV-10kV,11kV.
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: B.22 Qualifikationsnachweis über die Qualifikation "Montage Arbeiten unter Spannung – Kunststoffkabel (Abzweigmuffe, Verbindungsmuffen, spannungsfeste Endkappen)". Gültigkeit des Nachweises entsprechend Regelwerk 4 Jahre. Muss vor Ablauf oder bei neuen MA dem AG, in aktueller Form, vorgelegt werden. Arbeiten unter Spannung / Kunstsoff (Abzweig-, Übergangs- und Endmuffe)
Beschreibung: (Details entnehmen Sie bitte dem Formblatt 4 mit dem Titel "Technische & berufliche Leistungsfähigkeit - Zertifikate, Schulungen und Nachweise") Eignungsvoraussetzungen für Strom / Arbeiten an C-Stationen 0,4kV-10kV,11kV.
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: B.23 Schaltanlagen (Verteiler, NS-Tafel), HAK (Details entnehmen Sie bitte dem Formblatt 4 mit dem Titel "Technische & berufliche Leistungsfähigkeit - Zertifikate, Schulungen und Nachweise"). Eignungsvoraussetzungen für Strom / Arbeiten an C-Stationen 0,4kV-10kV,11kV.
Beschreibung: Qualifikationsnachweis über die Qualifikation "Arbeiten unter Spannung – Schaltanlagen (An- und Abklemmen von Kabeln und Leitungen, Wechsel von Sicherungselementen, Durchführung von Instandsetzungsarbeiten Wartungsarbeiten und Reinigungsarbeiten)" und/oder "Arbeiten unter Spannung – Arbeiten an Hausanschlusskästen (Wechsel von Hausanschlusskästen, Wechsel von Sicherungselementen)". Gültigkeit des Nachweises entsprechend Regelwerk 4 Jahre. Muss vor Ablauf oder bei neuen MA dem AG, in aktueller Form, vorgelegt werden.
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: B.24 Nachweis über Zertifikat und Benennung der EFK durch den AN. Anweisende Elektrofachkraft (Zertifikat Anweisende EFK AuS) (Details entnehmen Sie bitte dem Formblatt 4 mit dem Titel "Technische & berufliche Leistungsfähigkeit - Zertifikate, Schulungen und Nachweise"). Eignungsvoraussetzungen für Strom / Arbeiten an C-Stationen 0,4kV-10kV,11kV.
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: B.25 Herstellen von Endverschlüssen (Aufschiebe/Stecker-EV) (Schulungszertifikat) Nachweis Schulungszertifikat durch den AN. (Details entnehmen Sie bitte dem Formblatt 4 mit dem Titel "Technische & berufliche Leistungsfähigkeit - Zertifikate, Schulungen und Nachweise"). Eignungsvoraussetzungen für Strom / Arbeiten an C-Stationen 0,4kV-10kV,11kV.
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: B.26 Schrumpf- Übergangsmuffe NKBA Nachweis Schulungszertifikat durch den AN. (Details entnehmen Sie bitte dem Formblatt 4 mit dem Titel "Technische & berufliche Leistungsfähigkeit - Zertifikate, Schulungen und Nachweise"). Eignungsvoraussetzungen für Strom / Arbeiten an C-Stationen 0,4kV-10kV,11kV.
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: B.27 Referenz 1
Beschreibung: Errichtung einer Erdungsanlage nach Vorgabe des Netzbetreibers an einem Kabelverteilerschrank, einschließlich Eintreiben von Tiefenerdern (Erdungsstangen) und Messungen gemäß VDE 0100-610. (Details entnehmen Sie bitte dem Formblatt 5 mit dem Titel "Formblatt 5_Technische & berufliche Leistungsfähigkeit - Referenzen")
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: B.28 Referenz 2
Beschreibung: Wechseln eines Kabelverteilerschrankes mit mindestens 4 Kabelabgängen mittels Arbeitsmethode AuS, in den Querschnitten 35 – 185 mm², in einem öffentlichen Stromenergie Versorgungsnetz, einschließlich Tiefbau. (Details entnehmen Sie bitte dem Formblatt 5 mit dem Titel "Formblatt 5_Technische & berufliche Leistungsfähigkeit - Referenzen")
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: B.29 Referenz 3
Beschreibung: Herstellung eines Hausanschlusses einschließlich Tiefbau, Kernbohrung und Oberflächenwiederherstellung Leitungsquerschnitt 35 - 150mm² mittels Arbeitsmethode AuS, mindestens 8m Grabenlänge.
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: B.30 Referenz 4
Beschreibung: Arbeiten an Netzleitungen sowie die Herstellung und Auswechslung von Netz- u. Hausanschlüssen für die Medien Gas, Wasser und Strom für ein Energieversorgungsunternehmen für den Zeitraum von mindestens 3 Jahren oder insgesamt mindestens 100 Stück.
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: B.31 Referenz 5
Beschreibung: Teilnahme am Entstördienst für die Behebung von Störungen im Bereich Gas und Wasser eines Energieversorgungsunternehmens für mindestens 6 Monate.
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: B.32 Herstellen von Endverschlüssen (Aufschiebe / Stecker-EV). Nachweis Schulungszertifikat durch den AN. (Details entnehmen Sie bitte dem Formblatt 4 mit dem Titel "Technische & berufliche Leistungsfähigkeit - Zertifikate, Schulungen und Nachweise"). Eignungsvoraussetzungen für Strom / Arbeiten am Mittelspannungsnetz (10kV bis 30kV).
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: B.33 Schrumpf- Verbindungsmuffe, Nachweis Schulungszertifikat durch den AN (Details entnehmen Sie bitte dem Formblatt 4 mit dem Titel "Technische & berufliche Leistungsfähigkeit - Zertifikate, Schulungen und Nachweise"). Eignungsvoraussetzungen für Strom / Arbeiten an C-Stationen 0,4kV-10kV,11kV.
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: B.34 Schrumpf- Übergangsmuffe NEKEBA / Nachweis Schulungszertifikat durch AN (Details entnehmen Sie bitte dem Formblatt 4 mit dem Titel "Technische & berufliche Leistungsfähigkeit - Zertifikate, Schulungen und Nachweise"). Eignungsvoraussetzungen für Strom / Arbeiten an C-Stationen 0,4kV-10kV,11kV.
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: B.35 Prüfbescheinigung Nachumhüllung von Rohren, Armaturen und Formteilen. Gültigkeit des Nachweises entsprechend Regelwerk 5 Jahre. Muss vor Ablauf oder bei neuen MA dem AG, in aktueller Form vorgelegt werden. DVGW GW 15