1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Rechtsform des Erwerbers: Von einer zentralen Regierungsbehörde kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Vergabe von Trinkwasseruntersuchungen auf Legionellen, weitere mikrobiologische Parameter, Blei sowie andere Schwermetalle gemäß geltender Trinkwasserverordnung, Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, bundesweit
Beschreibung: Auftragsgegenstand ist die Abdeckung des anfallenden Bedarfes an Trinkwasseruntersuchungen auf Legionellen, Escherichia coli (E.coli), coliforme Bakterien, intestinale Enterokokken, Koloniezahl bei 22 °C, Koloniezahl bei 36 °C und Pseudomonas aeruginosa sowie Blei, Kupfer, Nickel, Eisen, Cadmium, Arsen und Antimon in den Liegenschaften der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben. Zu erbringen sind alle Untersuchungspflichten gemäß der Trinkwasserverordnung (TrinkwV) in der aktuell gültigen Fassung zum Zeitpunkt der Leistungsausführung. Leistungsausführung: 1.0 Trinkwasseruntersuchung auf Legionellen Es sind alle Leistungen, die nach den Anforderungen der Trinkwasserverordnung für den Prüfumfang der Untersuchung des Trinkwassers auf den Parameter Legionella spec. erforderlich sind, unter Beachtung der Empfehlung des Umweltbundesamtes und der allgemein anerkannten Regeln der Technik (a. a. R. d. T.) zu erbringen. Die folgenden Leistungen sind entsprechend auszuführen, wenn diese beauftragt werden. 1.1 Durchführung der systemischen Untersuchung des Trinkwassers auf den Parameter Legionella spec. gemäß der TrinkwV (i. d. R. drei Probeentnahmestellen: Vor- und Rücklauf Trinkwassererwärmungsanlage und weitest entfernte Entnahmestelle des Steigstrangs). Die Probeentnahme einschließlich der Untersuchung (Untersuchungsbericht/ Prüfbericht) ist gemäß TrinkwV zu dokumentieren. Bei der Dokumentation hat die Auftragnehmerin zusätzlich die Angaben und Anforderungen des zuständigen Gesundheitsamtes zu beachten. 1.2 Neben der Durchführung der gesetzlichen Trinkwasseruntersuchungen können auch anlassbezogene Untersuchungen, z. B. nach einem Umbau der Trinkwasserinstallation, oder in Verdachtsfällen einer Kontamination, beauftragt werden. 1.3 Sollte im Zuge einer systemischen Untersuchung gemäß der TrinkwV die Überschreitung des technischen Maßnahmenwertes für Legionella spec. festgestellt werden, ist die unverzügliche Benachrichtigung des zuständigen Gesundheitsamtes erforderlich. Der Untersuchungsbericht ist so zu übersenden, wie es das zuständige Gesundheitsamt fordert. Im Zweifel muss sich die Auftragnehmerin beim zuständigen Gesundheitsamt erkundigen. 2.0 Trinkwasseruntersuchung auf Escherichia coli (E.coli), coliforme Bakterien, intestinale Enterokokken, Koloniezahl bei 22 °C, Koloniezahl bei 36 °C und Pseudomonas aeruginosa 2.1 Durchführung der Untersuchung auf Escherichia coli (E.coli), coliforme Bakterien und intestinale Enterokokken entsprechend der Forderungen des jeweils zuständigen Gesundheitsamtes zu Prüfungsumfang und Prüfintervallen sowie unter Beachtung der TrinkwV, Empfehlungen des Umweltbundesamtes und allgemein anerkannten Regeln der Technik (a. a. R. d. T.) kann beauftragt werden. Ein Prüfbericht ist gemäß der TrinkwV über die Entnahme und Analyse zu erstellen und zusätzlich sind die Angaben und Anforderungen des zuständigen Gesundheitsamtes zu beachten. 3.0 Trinkwasseruntersuchung auf Blei, Kupfer, Nickel, Eisen, Cadmium, Arsen und Antimon 3.1 Zu erbringen sind bei Bedarf alle Leistungen, die gemäß TrinkwV für den Prüfumfang zur Ermittlung der Blei-Konzentration im Trinkwasser erforderlich sind, unter Beachtung der Empfehlung des Umweltbundesamtes. Die Beprobung ist in der gestaffelten Stagnationsbeprobung gemäß der TrinkwV durchzuführen. Ebenfalls ist ein Prüfbericht gemäß der TrinkwV über die Entnahme und Analyse zu erstellen. Weitere Beschreibungspunkte sind aus den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Kennung des Verfahrens: 90022827-06e5-4d3a-b5ce-07fccaf0b429
Interne Kennung: VOEK 394-23
Verfahrensart: Offenes Verfahren
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 65111000 Trinkwasserversorgung
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Münster, Kreisfreie Stadt (DEA33)
Land: Deutschland
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
Land: Deutschland
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Lübeck, Kreisfreie Stadt (DEF03)
Land: Deutschland
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Rostock, Kreisfreie Stadt (DE803)
Land: Deutschland
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Köln, Kreisfreie Stadt (DEA23)
Land: Deutschland
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Städteregion Aachen (DEA2D)
Land: Deutschland
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Braunschweig, Kreisfreie Stadt (DE911)
Land: Deutschland
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Kassel, Kreisfreie Stadt (DE731)
Land: Deutschland
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Göttingen (DE91C)
Land: Deutschland
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Leipzig, Kreisfreie Stadt (DED51)
Land: Deutschland
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Dresden, Kreisfreie Stadt (DED21)
Land: Deutschland
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Koblenz, Kreisfreie Stadt (DEB11)
Land: Deutschland
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt (DE712)
Land: Deutschland
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Bamberg, Kreisfreie Stadt (DE241)
Land: Deutschland
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Würzburg, Kreisfreie Stadt (DE263)
Land: Deutschland
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Nürnberg, Kreisfreie Stadt (DE254)
Land: Deutschland
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Freiburg im Breisgau, Stadtkreis (DE131)
Land: Deutschland
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Karlsruhe, Stadtkreis (DE122)
Land: Deutschland
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Sigmaringen (DE149)
Land: Deutschland
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Kempten (Allgäu), Kreisfreie Stadt (DE273)
Land: Deutschland
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Augsburg, Kreisfreie Stadt (DE271)
Land: Deutschland
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): München, Kreisfreie Stadt (DE212)
Land: Deutschland
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Rosenheim, Kreisfreie Stadt (DE213)
Land: Deutschland
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Deggendorf (DE224)
Land: Deutschland
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Regensburg, Kreisfreie Stadt (DE232)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: a) Teilnehmerfragen: Anfragen zu den Vergabeunterlagen sind unter Verwendung des beigefügten Formblatts „FB Frage-Antwort“ ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform (www.evergabe-online.de) einzureichen. Anfragen, die auf anderem Weg übermittelt werden, können nicht berücksichtigt werden. Anfragen werden grundsätzlich nur beantwortet, wenn sie bis spätestens 25.07.2024 bei der e-Vergabe-Plattform eingehen. Die Auftraggeberin wird den Teilnehmern rechtzeitig angeforderte Auskünfte erteilen, soweit aus der Fragestellung die Relevanz für die Erstellung der Angebote ersichtlich ist. Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt. Die Teilnehmer haben sich zudem selbstständig und regelmäßig bis zum Ablauf der Angebotsfrist über Änderungen der Vergabeunterlagen sowie die Beantwortung von Fragen durch die Vergabestelle zu informieren und diese im Rahmen ihrer Angebotserstellung zu berücksichtigen. Auf der e-Vergabe-Platt-form registrierte Teilnehmer werden automatisch informiert. Eine Nichtberücksichtigung von Änderungen kann zum Ausschluss des Angebotes führen. --- b) Bei technischen Fragen zur e-Vergabe-Plattform wenden Sie sich bitte an e-Vergabe HelpDesk: Telefon: +49 (0) 22899 - 610 - 1234, E-Mail: ticket@bescha.bund.de --- c) Eine Ortsbesichtigung wird nicht angeboten. --- d) Für die Ausführung des Auftrags gelten darüber hinaus besondere Bedingungen (Ausführungsbedingungen i. S. d. § 128 Abs. 2 GWB) wie folgt: Aufgrund der Sicherheitsbestimmungen einiger Liegenschaften ist ggf. in einem angemessenen zeitlichen Rahmen von fünf Werktagen vor Leistungsausführung eine schriftliche Aufstellung des eingesetzten, qualifizierten Personals auf der Liegenschaft bei der zuständigen Ansprechperson gemäß des Auftragsformulars (Anlage C-03_III der Vergabeunterlagen) einzureichen. Die Aufstellung muss den Namen und die Ausweisnummer umfassen, sowie bei Einsatz von Kraftfahrzeugen auf der Liegenschaft das Kraftfahrzeugkennzeichen. Den Beschäftigten der Auftragnehmerin ist der Zutritt zu der Liegenschaft nur gegen Vorlage eines gültigen Personalausweises/Reisepasses gestattet. Bei Vorliegen der Voraussetzungen der §§ 1 Abs. 3, 23 Abs. 5 und 34 Abs. 1 Bundespolizeigesetz können Beschäftigte von Fremdfirmen polizeilich überprüft werden, dies betrifft die Lose 2, 3, 4, 5, 12, 16, 17, 18, 19 und 23. Um eine rechtzeitige polizeiliche Überprüfung zu ermöglichen, haben Auftrag-nehmerinnen ihre Beschäftigten spätestens 2 Tage vor Auftragsausführung bei der die Liegenschaft nutzenden Bundespolizeidienststelle mit Vornamen, Namen und Geburtsdatum anzumelden. Die Bundespolizei kann Beschäftigte von Fremdfirmen, die sie nach Überprüfung als sicherheitsgefährdend für die Liegenschaft und die dort tätigen Bediensteten einstuft, vom Betreten der Liegenschaft ausschließen. Der Zutritt zu Liegenschaften, die durch den Bundesgerichtshof (Los 20) genutzt werden, ist nur nach der Durchführung einer Zuverlässigkeitsprüfung auf Grundlage des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) und Landesdatenschutzgesetz (LDSG) Baden-Württemberg durch das Landeskriminalamt Baden-Württemberg möglich. Diese dauert etwa 3-4 Wochen und wird direkt durch den Bundesgerichtshof veranlasst. Bei sicherheitsrelevante Liegenschaften ist der Zutritt grundsätzlich sicherheitsüberprüftem Personal der Auftragnehmerin einschließlich Unterauftragnehmerin nach Sicherheitsüberprüfungsgesetz- SÜG vorbehalten. Es ist eine einfache Sicherheitsüberprüfung gem. § 8 Abs. 1 SÜG (sog. Ü1) für die Liegenschaften der Lose 2, 5 und 8 sowie eine erweiterte Sicherheitsüberprüfung nach § 9 Abs. 1 Nr. 3 SÜG (sog. Ü2 Sab, vorbeugender personeller Sabotageschutz) für die Liegenschaft in Los 13 erforderlich. Die Auftragnehmerin verpflichtet sich, die entsprechenden Nachweise der für die Leistungserbringung einzusetzenden Beschäftigten, die bereits erfolgreich sicherheitsüberprüft sind (Ü1 und Ü2 Sab), innerhalb einer Woche nach Zuschlagserteilung vorzulegen. Ersatzpersonal ist frühzeitig anzumelden, so dass die Sicherheitsüberprüfungen rechtzeitig eingeleitet und durchgeführt werden können. Erfahrungsgemäß ist durchschnittlich mit einer Bearbeitungszeit von 20 Wochen für eine einfache Sicherheitsüberprüfung (Ü1) und von 20 Wochen für die erweiterte Sicherheitsüberprüfung (Ü2 Sab) zu rechnen. Es wird darauf hingewiesen, dass nach Maßgabe des Nutzers auch bei nach Sicherheitsstufe Ü1 und Ü2 Sab überprüftem Dienstleistungspersonal der Auftragnehmerin, zusätzlich die Begleitung durch Bedienstete der Nutzer erforderlich sein kann.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
5. Los
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Durchführung von Trinkwasseruntersuchungen in den Liegenschaften gem. Liegenschaftsübersicht (Anlage C-03_I_Liegenschaftsübersicht der Vergabeunterlagen) und Losübersicht (Anlage C 03_II_ Losübersicht der Vergabeunterlagen)
Beschreibung: Auftragsgegenstand ist die Abdeckung des anfallenden Bedarfes an Trinkwasseruntersuchungen auf Legionellen, Escherichia coli (E.coli), coliforme Bakterien, intestinale Enterokokken, Koloniezahl bei 22 °C, Koloniezahl bei 36 °C und Pseudomonas aeruginosa sowie Blei, Kupfer, Nickel, Eisen, Cadmium, Arsen und Antimon in den Liegenschaften der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben. Zu erbringen sind alle Untersuchungspflichten gemäß der Trinkwasserverordnung (TrinkwV) in der aktuell gültigen Fassung zum Zeitpunkt der Leistungsausführung. Leistungsausführung: 1.0 Trinkwasseruntersuchung auf Legionellen Es sind alle Leistungen, die nach den Anforderungen der Trinkwasserverordnung für den Prüfumfang der Untersuchung des Trinkwassers auf den Parameter Legionella spec. erforderlich sind, unter Beachtung der Empfehlung des Umweltbundesamtes und der allgemein anerkannten Regeln der Technik (a. a. R. d. T.) zu erbringen. Die folgenden Leistungen sind entsprechend auszuführen, wenn diese beauftragt werden. 1.1 Durchführung der systemischen Untersuchung des Trinkwassers auf den Parameter Legionella spec. gemäß der TrinkwV (i. d. R. drei Probeentnahmestellen: Vor- und Rücklauf Trinkwassererwärmungsanlage und weitest entfernte Entnahmestelle des Steigstrangs). Die Probeentnahme einschließlich der Untersuchung (Untersuchungsbericht/ Prüfbericht) ist gemäß TrinkwV zu dokumentieren. Bei der Dokumentation hat die Auftragnehmerin zusätzlich die Angaben und Anforderungen des zuständigen Gesundheitsamtes zu beachten. 1.2 Neben der Durchführung der gesetzlichen Trinkwasseruntersuchungen können auch anlassbezogene Untersuchungen, z. B. nach einem Umbau der Trinkwasserinstallation, oder in Verdachtsfällen einer Kontamination, beauftragt werden. 1.3 Sollte im Zuge einer systemischen Untersuchung gemäß der TrinkwV die Überschreitung des technischen Maßnahmenwertes für Legionella spec. festgestellt werden, ist die unverzügliche Benachrichtigung des zuständigen Gesundheitsamtes erforderlich. Der Untersuchungsbericht ist so zu übersenden, wie es das zuständige Gesundheitsamt fordert. Im Zweifel muss sich die Auftragnehmerin beim zuständigen Gesundheitsamt erkundigen. 2.0 Trinkwasseruntersuchung auf Escherichia coli (E.coli), coliforme Bakterien, intestinale Enterokokken, Koloniezahl bei 22 °C, Koloniezahl bei 36 °C und Pseudomonas aeruginosa 2.1 Durchführung der Untersuchung auf Escherichia coli (E.coli), coliforme Bakterien und intestinale Enterokokken entsprechend der Forderungen des jeweils zuständigen Gesundheitsamtes zu Prüfungsumfang und Prüfintervallen sowie unter Beachtung der TrinkwV, Empfehlungen des Umweltbundesamtes und allgemein anerkannten Regeln der Technik (a. a. R. d. T.) kann beauftragt werden. Ein Prüfbericht ist gemäß der TrinkwV über die Entnahme und Analyse zu erstellen und zusätzlich sind die Angaben und Anforderungen des zuständigen Gesundheitsamtes zu beachten. 3.0 Trinkwasseruntersuchung auf Blei, Kupfer, Nickel, Eisen, Cadmium, Arsen und Antimon 3.1 Zu erbringen sind bei Bedarf alle Leistungen, die gemäß TrinkwV für den Prüfumfang zur Ermittlung der Blei-Konzentration im Trinkwasser erforderlich sind, unter Beachtung der Empfehlung des Umweltbundesamtes. Die Beprobung ist in der gestaffelten Stagnationsbeprobung gemäß der TrinkwV durchzuführen. Ebenfalls ist ein Prüfbericht gemäß der TrinkwV über die Entnahme und Analyse zu erstellen. Weitere Beschreibungspunkte sind aus den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Interne Kennung: VOEK 394-23, Los 1
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 65111000 Trinkwasserversorgung
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Münster, Kreisfreie Stadt (DEA33)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/01/2025
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2027
5.1.5.
Wert
Höchstwert der Rahmenvereinbarung: 61 576,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Als Wertungspreis pro Los wird die Summe der Gesamtnettopreise für 3 Jahre einschließlich aller Preise für die Rüst- und Anfahrtskostenpauschale für Probeentnahme laut Preisblatt gewertet. Gewichtung 100 %
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 100
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten. Verstöße gegen das Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist gerügt werden. Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens muss innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht werden (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Bundeskartellamt - Vergabekammern des Bundes
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt: Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet: Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
Los: LOT-0002
Titel: Durchführung von Trinkwasseruntersuchungen in den Liegenschaften gem. Liegenschaftsübersicht (Anlage C-03_I_Liegenschaftsübersicht der Vergabeunterlagen) und Losübersicht (Anlage C 03_II_ Losübersicht der Vergabeunterlagen)
Beschreibung: Auftragsgegenstand ist die Abdeckung des anfallenden Bedarfes an Trinkwasseruntersuchungen auf Legionellen, Escherichia coli (E.coli), coliforme Bakterien, intestinale Enterokokken, Koloniezahl bei 22 °C, Koloniezahl bei 36 °C und Pseudomonas aeruginosa sowie Blei, Kupfer, Nickel, Eisen, Cadmium, Arsen und Antimon in den Liegenschaften der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben. Zu erbringen sind alle Untersuchungspflichten gemäß der Trinkwasserverordnung (TrinkwV) in der aktuell gültigen Fassung zum Zeitpunkt der Leistungsausführung. Leistungsausführung: 1.0 Trinkwasseruntersuchung auf Legionellen Es sind alle Leistungen, die nach den Anforderungen der Trinkwasserverordnung für den Prüfumfang der Untersuchung des Trinkwassers auf den Parameter Legionella spec. erforderlich sind, unter Beachtung der Empfehlung des Umweltbundesamtes und der allgemein anerkannten Regeln der Technik (a. a. R. d. T.) zu erbringen. Die folgenden Leistungen sind entsprechend auszuführen, wenn diese beauftragt werden. 1.1 Durchführung der systemischen Untersuchung des Trinkwassers auf den Parameter Legionella spec. gemäß der TrinkwV (i. d. R. drei Probeentnahmestellen: Vor- und Rücklauf Trinkwassererwärmungsanlage und weitest entfernte Entnahmestelle des Steigstrangs). Die Probeentnahme einschließlich der Untersuchung (Untersuchungsbericht/ Prüfbericht) ist gemäß TrinkwV zu dokumentieren. Bei der Dokumentation hat die Auftragnehmerin zusätzlich die Angaben und Anforderungen des zuständigen Gesundheitsamtes zu beachten. 1.2 Neben der Durchführung der gesetzlichen Trinkwasseruntersuchungen können auch anlassbezogene Untersuchungen, z. B. nach einem Umbau der Trinkwasserinstallation, oder in Verdachtsfällen einer Kontamination, beauftragt werden. 1.3 Sollte im Zuge einer systemischen Untersuchung gemäß der TrinkwV die Überschreitung des technischen Maßnahmenwertes für Legionella spec. festgestellt werden, ist die unverzügliche Benachrichtigung des zuständigen Gesundheitsamtes erforderlich. Der Untersuchungsbericht ist so zu übersenden, wie es das zuständige Gesundheitsamt fordert. Im Zweifel muss sich die Auftragnehmerin beim zuständigen Gesundheitsamt erkundigen. 2.0 Trinkwasseruntersuchung auf Escherichia coli (E.coli), coliforme Bakterien, intestinale Enterokokken, Koloniezahl bei 22 °C, Koloniezahl bei 36 °C und Pseudomonas aeruginosa 2.1 Durchführung der Untersuchung auf Escherichia coli (E.coli), coliforme Bakterien und intestinale Enterokokken entsprechend der Forderungen des jeweils zuständigen Gesundheitsamtes zu Prüfungsumfang und Prüfintervallen sowie unter Beachtung der TrinkwV, Empfehlungen des Umweltbundesamtes und allgemein anerkannten Regeln der Technik (a. a. R. d. T.) kann beauftragt werden. Ein Prüfbericht ist gemäß der TrinkwV über die Entnahme und Analyse zu erstellen und zusätzlich sind die Angaben und Anforderungen des zuständigen Gesundheitsamtes zu beachten. 3.0 Trinkwasseruntersuchung auf Blei, Kupfer, Nickel, Eisen, Cadmium, Arsen und Antimon 3.1 Zu erbringen sind bei Bedarf alle Leistungen, die gemäß TrinkwV für den Prüfumfang zur Ermittlung der Blei-Konzentration im Trinkwasser erforderlich sind, unter Beachtung der Empfehlung des Umweltbundesamtes. Die Beprobung ist in der gestaffelten Stagnationsbeprobung gemäß der TrinkwV durchzuführen. Ebenfalls ist ein Prüfbericht gemäß der TrinkwV über die Entnahme und Analyse zu erstellen. Weitere Beschreibungspunkte sind aus den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Interne Kennung: VOEK 394-23, Los 2
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 65111000 Trinkwasserversorgung
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
Land: Deutschland
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Lübeck, Kreisfreie Stadt (DEF03)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/01/2025
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2027
5.1.5.
Wert
Höchstwert der Rahmenvereinbarung: 52 050,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Als Wertungspreis pro Los wird die Summe der Gesamtnettopreise für 3 Jahre einschließlich aller Preise für die Rüst- und Anfahrtskostenpauschale für Probeentnahme laut Preisblatt gewertet. Gewichtung 100 %
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 100
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten. Verstöße gegen das Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist gerügt werden. Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens muss innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht werden (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Bundeskartellamt - Vergabekammern des Bundes
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt: Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet: Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
Los: LOT-0003
Titel: Durchführung von Trinkwasseruntersuchungen in den Liegenschaften gem. Liegenschaftsübersicht (Anlage C-03_I_Liegenschaftsübersicht der Vergabeunterlagen) und Losübersicht (Anlage C 03_II_ Losübersicht der Vergabeunterlagen)
Beschreibung: Auftragsgegenstand ist die Abdeckung des anfallenden Bedarfes an Trinkwasseruntersuchungen auf Legionellen, Escherichia coli (E.coli), coliforme Bakterien, intestinale Enterokokken, Koloniezahl bei 22 °C, Koloniezahl bei 36 °C und Pseudomonas aeruginosa sowie Blei, Kupfer, Nickel, Eisen, Cadmium, Arsen und Antimon in den Liegenschaften der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben. Zu erbringen sind alle Untersuchungspflichten gemäß der Trinkwasserverordnung (TrinkwV) in der aktuell gültigen Fassung zum Zeitpunkt der Leistungsausführung. Leistungsausführung: 1.0 Trinkwasseruntersuchung auf Legionellen Es sind alle Leistungen, die nach den Anforderungen der Trinkwasserverordnung für den Prüfumfang der Untersuchung des Trinkwassers auf den Parameter Legionella spec. erforderlich sind, unter Beachtung der Empfehlung des Umweltbundesamtes und der allgemein anerkannten Regeln der Technik (a. a. R. d. T.) zu erbringen. Die folgenden Leistungen sind entsprechend auszuführen, wenn diese beauftragt werden. 1.1 Durchführung der systemischen Untersuchung des Trinkwassers auf den Parameter Legionella spec. gemäß der TrinkwV (i. d. R. drei Probeentnahmestellen: Vor- und Rücklauf Trinkwassererwärmungsanlage und weitest entfernte Entnahmestelle des Steigstrangs). Die Probeentnahme einschließlich der Untersuchung (Untersuchungsbericht/ Prüfbericht) ist gemäß TrinkwV zu dokumentieren. Bei der Dokumentation hat die Auftragnehmerin zusätzlich die Angaben und Anforderungen des zuständigen Gesundheitsamtes zu beachten. 1.2 Neben der Durchführung der gesetzlichen Trinkwasseruntersuchungen können auch anlassbezogene Untersuchungen, z. B. nach einem Umbau der Trinkwasserinstallation, oder in Verdachtsfällen einer Kontamination, beauftragt werden. 1.3 Sollte im Zuge einer systemischen Untersuchung gemäß der TrinkwV die Überschreitung des technischen Maßnahmenwertes für Legionella spec. festgestellt werden, ist die unverzügliche Benachrichtigung des zuständigen Gesundheitsamtes erforderlich. Der Untersuchungsbericht ist so zu übersenden, wie es das zuständige Gesundheitsamt fordert. Im Zweifel muss sich die Auftragnehmerin beim zuständigen Gesundheitsamt erkundigen. 2.0 Trinkwasseruntersuchung auf Escherichia coli (E.coli), coliforme Bakterien, intestinale Enterokokken, Koloniezahl bei 22 °C, Koloniezahl bei 36 °C und Pseudomonas aeruginosa 2.1 Durchführung der Untersuchung auf Escherichia coli (E.coli), coliforme Bakterien und intestinale Enterokokken entsprechend der Forderungen des jeweils zuständigen Gesundheitsamtes zu Prüfungsumfang und Prüfintervallen sowie unter Beachtung der TrinkwV, Empfehlungen des Umweltbundesamtes und allgemein anerkannten Regeln der Technik (a. a. R. d. T.) kann beauftragt werden. Ein Prüfbericht ist gemäß der TrinkwV über die Entnahme und Analyse zu erstellen und zusätzlich sind die Angaben und Anforderungen des zuständigen Gesundheitsamtes zu beachten. 3.0 Trinkwasseruntersuchung auf Blei, Kupfer, Nickel, Eisen, Cadmium, Arsen und Antimon 3.1 Zu erbringen sind bei Bedarf alle Leistungen, die gemäß TrinkwV für den Prüfumfang zur Ermittlung der Blei-Konzentration im Trinkwasser erforderlich sind, unter Beachtung der Empfehlung des Umweltbundesamtes. Die Beprobung ist in der gestaffelten Stagnationsbeprobung gemäß der TrinkwV durchzuführen. Ebenfalls ist ein Prüfbericht gemäß der TrinkwV über die Entnahme und Analyse zu erstellen. Weitere Beschreibungspunkte sind aus den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Interne Kennung: VOEK 394-23, Los 3
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 65111000 Trinkwasserversorgung
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Rostock
Land, Gliederung (NUTS): Rostock, Kreisfreie Stadt (DE803)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/01/2025
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2027
5.1.5.
Wert
Höchstwert der Rahmenvereinbarung: 105 891,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Als Wertungspreis pro Los wird die Summe der Gesamtnettopreise für 3 Jahre einschließlich aller Preise für die Rüst- und Anfahrtskostenpauschale für Probeentnahme laut Preisblatt gewertet. Gewichtung 100 %
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 100
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten. Verstöße gegen das Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist gerügt werden. Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens muss innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht werden (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Bundeskartellamt - Vergabekammern des Bundes
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt: Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet: Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
Los: LOT-0004
Titel: Durchführung von Trinkwasseruntersuchungen in den Liegenschaften gem. Liegenschaftsübersicht (Anlage C-03_I_Liegenschaftsübersicht der Vergabeunterlagen) und Losübersicht (Anlage C 03_II_ Losübersicht der Vergabeunterlagen)
Beschreibung: Auftragsgegenstand ist die Abdeckung des anfallenden Bedarfes an Trinkwasseruntersuchungen auf Legionellen, Escherichia coli (E.coli), coliforme Bakterien, intestinale Enterokokken, Koloniezahl bei 22 °C, Koloniezahl bei 36 °C und Pseudomonas aeruginosa sowie Blei, Kupfer, Nickel, Eisen, Cadmium, Arsen und Antimon in den Liegenschaften der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben. Zu erbringen sind alle Untersuchungspflichten gemäß der Trinkwasserverordnung (TrinkwV) in der aktuell gültigen Fassung zum Zeitpunkt der Leistungsausführung. Leistungsausführung: 1.0 Trinkwasseruntersuchung auf Legionellen Es sind alle Leistungen, die nach den Anforderungen der Trinkwasserverordnung für den Prüfumfang der Untersuchung des Trinkwassers auf den Parameter Legionella spec. erforderlich sind, unter Beachtung der Empfehlung des Umweltbundesamtes und der allgemein anerkannten Regeln der Technik (a. a. R. d. T.) zu erbringen. Die folgenden Leistungen sind entsprechend auszuführen, wenn diese beauftragt werden. 1.1 Durchführung der systemischen Untersuchung des Trinkwassers auf den Parameter Legionella spec. gemäß der TrinkwV (i. d. R. drei Probeentnahmestellen: Vor- und Rücklauf Trinkwassererwärmungsanlage und weitest entfernte Entnahmestelle des Steigstrangs). Die Probeentnahme einschließlich der Untersuchung (Untersuchungsbericht/ Prüfbericht) ist gemäß TrinkwV zu dokumentieren. Bei der Dokumentation hat die Auftragnehmerin zusätzlich die Angaben und Anforderungen des zuständigen Gesundheitsamtes zu beachten. 1.2 Neben der Durchführung der gesetzlichen Trinkwasseruntersuchungen können auch anlassbezogene Untersuchungen, z. B. nach einem Umbau der Trinkwasserinstallation, oder in Verdachtsfällen einer Kontamination, beauftragt werden. 1.3 Sollte im Zuge einer systemischen Untersuchung gemäß der TrinkwV die Überschreitung des technischen Maßnahmenwertes für Legionella spec. festgestellt werden, ist die unverzügliche Benachrichtigung des zuständigen Gesundheitsamtes erforderlich. Der Untersuchungsbericht ist so zu übersenden, wie es das zuständige Gesundheitsamt fordert. Im Zweifel muss sich die Auftragnehmerin beim zuständigen Gesundheitsamt erkundigen. 2.0 Trinkwasseruntersuchung auf Escherichia coli (E.coli), coliforme Bakterien, intestinale Enterokokken, Koloniezahl bei 22 °C, Koloniezahl bei 36 °C und Pseudomonas aeruginosa 2.1 Durchführung der Untersuchung auf Escherichia coli (E.coli), coliforme Bakterien und intestinale Enterokokken entsprechend der Forderungen des jeweils zuständigen Gesundheitsamtes zu Prüfungsumfang und Prüfintervallen sowie unter Beachtung der TrinkwV, Empfehlungen des Umweltbundesamtes und allgemein anerkannten Regeln der Technik (a. a. R. d. T.) kann beauftragt werden. Ein Prüfbericht ist gemäß der TrinkwV über die Entnahme und Analyse zu erstellen und zusätzlich sind die Angaben und Anforderungen des zuständigen Gesundheitsamtes zu beachten. 3.0 Trinkwasseruntersuchung auf Blei, Kupfer, Nickel, Eisen, Cadmium, Arsen und Antimon 3.1 Zu erbringen sind bei Bedarf alle Leistungen, die gemäß TrinkwV für den Prüfumfang zur Ermittlung der Blei-Konzentration im Trinkwasser erforderlich sind, unter Beachtung der Empfehlung des Umweltbundesamtes. Die Beprobung ist in der gestaffelten Stagnationsbeprobung gemäß der TrinkwV durchzuführen. Ebenfalls ist ein Prüfbericht gemäß der TrinkwV über die Entnahme und Analyse zu erstellen. Weitere Beschreibungspunkte sind aus den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Interne Kennung: VOEK 394-23, Los 4
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 65111000 Trinkwasserversorgung
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Köln, Kreisfreie Stadt (DEA23)
Land: Deutschland
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Städteregion Aachen (DEA2D)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/01/2025
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2027
5.1.5.
Wert
Höchstwert der Rahmenvereinbarung: 201 495,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Als Wertungspreis pro Los wird die Summe der Gesamtnettopreise für 3 Jahre einschließlich aller Preise für die Rüst- und Anfahrtskostenpauschale für Probeentnahme laut Preisblatt gewertet. Gewichtung 100 %
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 100
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten. Verstöße gegen das Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist gerügt werden. Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens muss innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht werden (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Bundeskartellamt - Vergabekammern des Bundes
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt: Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet: Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
Los: LOT-0005
Titel: Durchführung von Trinkwasseruntersuchungen in den Liegenschaften gem. Liegenschaftsübersicht (Anlage C-03_I_Liegenschaftsübersicht der Vergabeunterlagen) und Losübersicht (Anlage C 03_II_ Losübersicht der Vergabeunterlagen)
Beschreibung: Auftragsgegenstand ist die Abdeckung des anfallenden Bedarfes an Trinkwasseruntersuchungen auf Legionellen, Escherichia coli (E.coli), coliforme Bakterien, intestinale Enterokokken, Koloniezahl bei 22 °C, Koloniezahl bei 36 °C und Pseudomonas aeruginosa sowie Blei, Kupfer, Nickel, Eisen, Cadmium, Arsen und Antimon in den Liegenschaften der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben. Zu erbringen sind alle Untersuchungspflichten gemäß der Trinkwasserverordnung (TrinkwV) in der aktuell gültigen Fassung zum Zeitpunkt der Leistungsausführung. Leistungsausführung: 1.0 Trinkwasseruntersuchung auf Legionellen Es sind alle Leistungen, die nach den Anforderungen der Trinkwasserverordnung für den Prüfumfang der Untersuchung des Trinkwassers auf den Parameter Legionella spec. erforderlich sind, unter Beachtung der Empfehlung des Umweltbundesamtes und der allgemein anerkannten Regeln der Technik (a. a. R. d. T.) zu erbringen. Die folgenden Leistungen sind entsprechend auszuführen, wenn diese beauftragt werden. 1.1 Durchführung der systemischen Untersuchung des Trinkwassers auf den Parameter Legionella spec. gemäß der TrinkwV (i. d. R. drei Probeentnahmestellen: Vor- und Rücklauf Trinkwassererwärmungsanlage und weitest entfernte Entnahmestelle des Steigstrangs). Die Probeentnahme einschließlich der Untersuchung (Untersuchungsbericht/ Prüfbericht) ist gemäß TrinkwV zu dokumentieren. Bei der Dokumentation hat die Auftragnehmerin zusätzlich die Angaben und Anforderungen des zuständigen Gesundheitsamtes zu beachten. 1.2 Neben der Durchführung der gesetzlichen Trinkwasseruntersuchungen können auch anlassbezogene Untersuchungen, z. B. nach einem Umbau der Trinkwasserinstallation, oder in Verdachtsfällen einer Kontamination, beauftragt werden. 1.3 Sollte im Zuge einer systemischen Untersuchung gemäß der TrinkwV die Überschreitung des technischen Maßnahmenwertes für Legionella spec. festgestellt werden, ist die unverzügliche Benachrichtigung des zuständigen Gesundheitsamtes erforderlich. Der Untersuchungsbericht ist so zu übersenden, wie es das zuständige Gesundheitsamt fordert. Im Zweifel muss sich die Auftragnehmerin beim zuständigen Gesundheitsamt erkundigen. 2.0 Trinkwasseruntersuchung auf Escherichia coli (E.coli), coliforme Bakterien, intestinale Enterokokken, Koloniezahl bei 22 °C, Koloniezahl bei 36 °C und Pseudomonas aeruginosa 2.1 Durchführung der Untersuchung auf Escherichia coli (E.coli), coliforme Bakterien und intestinale Enterokokken entsprechend der Forderungen des jeweils zuständigen Gesundheitsamtes zu Prüfungsumfang und Prüfintervallen sowie unter Beachtung der TrinkwV, Empfehlungen des Umweltbundesamtes und allgemein anerkannten Regeln der Technik (a. a. R. d. T.) kann beauftragt werden. Ein Prüfbericht ist gemäß der TrinkwV über die Entnahme und Analyse zu erstellen und zusätzlich sind die Angaben und Anforderungen des zuständigen Gesundheitsamtes zu beachten. 3.0 Trinkwasseruntersuchung auf Blei, Kupfer, Nickel, Eisen, Cadmium, Arsen und Antimon 3.1 Zu erbringen sind bei Bedarf alle Leistungen, die gemäß TrinkwV für den Prüfumfang zur Ermittlung der Blei-Konzentration im Trinkwasser erforderlich sind, unter Beachtung der Empfehlung des Umweltbundesamtes. Die Beprobung ist in der gestaffelten Stagnationsbeprobung gemäß der TrinkwV durchzuführen. Ebenfalls ist ein Prüfbericht gemäß der TrinkwV über die Entnahme und Analyse zu erstellen. Weitere Beschreibungspunkte sind aus den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Interne Kennung: VOEK 394-23, Los 5
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 65111000 Trinkwasserversorgung
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Braunschweig, Kreisfreie Stadt (DE911)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/01/2025
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2027
5.1.5.
Wert
Höchstwert der Rahmenvereinbarung: 108 225,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Als Wertungspreis pro Los wird die Summe der Gesamtnettopreise für 3 Jahre einschließlich aller Preise für die Rüst- und Anfahrtskostenpauschale für Probeentnahme laut Preisblatt gewertet. Gewichtung 100 %
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 100
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten. Verstöße gegen das Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist gerügt werden. Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens muss innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht werden (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Bundeskartellamt - Vergabekammern des Bundes
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet: Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
Los: LOT-0006
Titel: Durchführung von Trinkwasseruntersuchungen in den Liegenschaften gem. Liegenschaftsübersicht (Anlage C-03_I_Liegenschaftsübersicht der Vergabeunterlagen) und Losübersicht (Anlage C 03_II_ Losübersicht der Vergabeunterlagen)
Beschreibung: Auftragsgegenstand ist die Abdeckung des anfallenden Bedarfes an Trinkwasseruntersuchungen auf Legionellen, Escherichia coli (E.coli), coliforme Bakterien, intestinale Enterokokken, Koloniezahl bei 22 °C, Koloniezahl bei 36 °C und Pseudomonas aeruginosa sowie Blei, Kupfer, Nickel, Eisen, Cadmium, Arsen und Antimon in den Liegenschaften der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben. Zu erbringen sind alle Untersuchungspflichten gemäß der Trinkwasserverordnung (TrinkwV) in der aktuell gültigen Fassung zum Zeitpunkt der Leistungsausführung. Leistungsausführung: 1.0 Trinkwasseruntersuchung auf Legionellen Es sind alle Leistungen, die nach den Anforderungen der Trinkwasserverordnung für den Prüfumfang der Untersuchung des Trinkwassers auf den Parameter Legionella spec. erforderlich sind, unter Beachtung der Empfehlung des Umweltbundesamtes und der allgemein anerkannten Regeln der Technik (a. a. R. d. T.) zu erbringen. Die folgenden Leistungen sind entsprechend auszuführen, wenn diese beauftragt werden. 1.1 Durchführung der systemischen Untersuchung des Trinkwassers auf den Parameter Legionella spec. gemäß der TrinkwV (i. d. R. drei Probeentnahmestellen: Vor- und Rücklauf Trinkwassererwärmungsanlage und weitest entfernte Entnahmestelle des Steigstrangs). Die Probeentnahme einschließlich der Untersuchung (Untersuchungsbericht/ Prüfbericht) ist gemäß TrinkwV zu dokumentieren. Bei der Dokumentation hat die Auftragnehmerin zusätzlich die Angaben und Anforderungen des zuständigen Gesundheitsamtes zu beachten. 1.2 Neben der Durchführung der gesetzlichen Trinkwasseruntersuchungen können auch anlassbezogene Untersuchungen, z. B. nach einem Umbau der Trinkwasserinstallation, oder in Verdachtsfällen einer Kontamination, beauftragt werden. 1.3 Sollte im Zuge einer systemischen Untersuchung gemäß der TrinkwV die Überschreitung des technischen Maßnahmenwertes für Legionella spec. festgestellt werden, ist die unverzügliche Benachrichtigung des zuständigen Gesundheitsamtes erforderlich. Der Untersuchungsbericht ist so zu übersenden, wie es das zuständige Gesundheitsamt fordert. Im Zweifel muss sich die Auftragnehmerin beim zuständigen Gesundheitsamt erkundigen. 2.0 Trinkwasseruntersuchung auf Escherichia coli (E.coli), coliforme Bakterien, intestinale Enterokokken, Koloniezahl bei 22 °C, Koloniezahl bei 36 °C und Pseudomonas aeruginosa 2.1 Durchführung der Untersuchung auf Escherichia coli (E.coli), coliforme Bakterien und intestinale Enterokokken entsprechend der Forderungen des jeweils zuständigen Gesundheitsamtes zu Prüfungsumfang und Prüfintervallen sowie unter Beachtung der TrinkwV, Empfehlungen des Umweltbundesamtes und allgemein anerkannten Regeln der Technik (a. a. R. d. T.) kann beauftragt werden. Ein Prüfbericht ist gemäß der TrinkwV über die Entnahme und Analyse zu erstellen und zusätzlich sind die Angaben und Anforderungen des zuständigen Gesundheitsamtes zu beachten. 3.0 Trinkwasseruntersuchung auf Blei, Kupfer, Nickel, Eisen, Cadmium, Arsen und Antimon 3.1 Zu erbringen sind bei Bedarf alle Leistungen, die gemäß TrinkwV für den Prüfumfang zur Ermittlung der Blei-Konzentration im Trinkwasser erforderlich sind, unter Beachtung der Empfehlung des Umweltbundesamtes. Die Beprobung ist in der gestaffelten Stagnationsbeprobung gemäß der TrinkwV durchzuführen. Ebenfalls ist ein Prüfbericht gemäß der TrinkwV über die Entnahme und Analyse zu erstellen. Weitere Beschreibungspunkte sind aus den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Interne Kennung: VOEK 394-23, Los 6
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 65111000 Trinkwasserversorgung
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/01/2025
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2027
5.1.5.
Wert
Höchstwert der Rahmenvereinbarung: 128 315,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Als Wertungspreis pro Los wird die Summe der Gesamtnettopreise für 3 Jahre einschließlich aller Preise für die Rüst- und Anfahrtskostenpauschale für Probeentnahme laut Preisblatt gewertet. Gewichtung 100 %
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 100
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten. Verstöße gegen das Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist gerügt werden. Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens muss innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht werden (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Bundeskartellamt - Vergabekammern des Bundes
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt: Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet: Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
Los: LOT-0007
Titel: Durchführung von Trinkwasseruntersuchungen in den Liegenschaften gem. Liegenschaftsübersicht (Anlage C-03_I_Liegenschaftsübersicht der Vergabeunterlagen) und Losübersicht (Anlage C 03_II_ Losübersicht der Vergabeunterlagen)
Beschreibung: Auftragsgegenstand ist die Abdeckung des anfallenden Bedarfes an Trinkwasseruntersuchungen auf Legionellen, Escherichia coli (E.coli), coliforme Bakterien, intestinale Enterokokken, Koloniezahl bei 22 °C, Koloniezahl bei 36 °C und Pseudomonas aeruginosa sowie Blei, Kupfer, Nickel, Eisen, Cadmium, Arsen und Antimon in den Liegenschaften der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben. Zu erbringen sind alle Untersuchungspflichten gemäß der Trinkwasserverordnung (TrinkwV) in der aktuell gültigen Fassung zum Zeitpunkt der Leistungsausführung. Leistungsausführung: 1.0 Trinkwasseruntersuchung auf Legionellen Es sind alle Leistungen, die nach den Anforderungen der Trinkwasserverordnung für den Prüfumfang der Untersuchung des Trinkwassers auf den Parameter Legionella spec. erforderlich sind, unter Beachtung der Empfehlung des Umweltbundesamtes und der allgemein anerkannten Regeln der Technik (a. a. R. d. T.) zu erbringen. Die folgenden Leistungen sind entsprechend auszuführen, wenn diese beauftragt werden. 1.1 Durchführung der systemischen Untersuchung des Trinkwassers auf den Parameter Legionella spec. gemäß der TrinkwV (i. d. R. drei Probeentnahmestellen: Vor- und Rücklauf Trinkwassererwärmungsanlage und weitest entfernte Entnahmestelle des Steigstrangs). Die Probeentnahme einschließlich der Untersuchung (Untersuchungsbericht/ Prüfbericht) ist gemäß TrinkwV zu dokumentieren. Bei der Dokumentation hat die Auftragnehmerin zusätzlich die Angaben und Anforderungen des zuständigen Gesundheitsamtes zu beachten. 1.2 Neben der Durchführung der gesetzlichen Trinkwasseruntersuchungen können auch anlassbezogene Untersuchungen, z. B. nach einem Umbau der Trinkwasserinstallation, oder in Verdachtsfällen einer Kontamination, beauftragt werden. 1.3 Sollte im Zuge einer systemischen Untersuchung gemäß der TrinkwV die Überschreitung des technischen Maßnahmenwertes für Legionella spec. festgestellt werden, ist die unverzügliche Benachrichtigung des zuständigen Gesundheitsamtes erforderlich. Der Untersuchungsbericht ist so zu übersenden, wie es das zuständige Gesundheitsamt fordert. Im Zweifel muss sich die Auftragnehmerin beim zuständigen Gesundheitsamt erkundigen. 2.0 Trinkwasseruntersuchung auf Escherichia coli (E.coli), coliforme Bakterien, intestinale Enterokokken, Koloniezahl bei 22 °C, Koloniezahl bei 36 °C und Pseudomonas aeruginosa 2.1 Durchführung der Untersuchung auf Escherichia coli (E.coli), coliforme Bakterien und intestinale Enterokokken entsprechend der Forderungen des jeweils zuständigen Gesundheitsamtes zu Prüfungsumfang und Prüfintervallen sowie unter Beachtung der TrinkwV, Empfehlungen des Umweltbundesamtes und allgemein anerkannten Regeln der Technik (a. a. R. d. T.) kann beauftragt werden. Ein Prüfbericht ist gemäß der TrinkwV über die Entnahme und Analyse zu erstellen und zusätzlich sind die Angaben und Anforderungen des zuständigen Gesundheitsamtes zu beachten. 3.0 Trinkwasseruntersuchung auf Blei, Kupfer, Nickel, Eisen, Cadmium, Arsen und Antimon 3.1 Zu erbringen sind bei Bedarf alle Leistungen, die gemäß TrinkwV für den Prüfumfang zur Ermittlung der Blei-Konzentration im Trinkwasser erforderlich sind, unter Beachtung der Empfehlung des Umweltbundesamtes. Die Beprobung ist in der gestaffelten Stagnationsbeprobung gemäß der TrinkwV durchzuführen. Ebenfalls ist ein Prüfbericht gemäß der TrinkwV über die Entnahme und Analyse zu erstellen. Weitere Beschreibungspunkte sind aus den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Interne Kennung: VOEK 394-23, Los 7
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 65111000 Trinkwasserversorgung
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/01/2025
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2027
5.1.5.
Wert
Höchstwert der Rahmenvereinbarung: 79 345,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Als Wertungspreis pro Los wird die Summe der Gesamtnettopreise für 3 Jahre einschließlich aller Preise für die Rüst- und Anfahrtskostenpauschale für Probeentnahme laut Preisblatt gewertet. Gewichtung 100 %
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 100
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten. Verstöße gegen das Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist gerügt werden. Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens muss innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht werden (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Bundeskartellamt - Vergabekammern des Bundes
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt: Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet: Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
Los: LOT-0008
Titel: Durchführung von Trinkwasseruntersuchungen in den Liegenschaften gem. Liegenschaftsübersicht (Anlage C-03_I_Liegenschaftsübersicht der Vergabeunterlagen) und Losübersicht (Anlage C 03_II_ Losübersicht der Vergabeunterlagen)
Beschreibung: Auftragsgegenstand ist die Abdeckung des anfallenden Bedarfes an Trinkwasseruntersuchungen auf Legionellen, Escherichia coli (E.coli), coliforme Bakterien, intestinale Enterokokken, Koloniezahl bei 22 °C, Koloniezahl bei 36 °C und Pseudomonas aeruginosa sowie Blei, Kupfer, Nickel, Eisen, Cadmium, Arsen und Antimon in den Liegenschaften der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben. Zu erbringen sind alle Untersuchungspflichten gemäß der Trinkwasserverordnung (TrinkwV) in der aktuell gültigen Fassung zum Zeitpunkt der Leistungsausführung. Leistungsausführung: 1.0 Trinkwasseruntersuchung auf Legionellen Es sind alle Leistungen, die nach den Anforderungen der Trinkwasserverordnung für den Prüfumfang der Untersuchung des Trinkwassers auf den Parameter Legionella spec. erforderlich sind, unter Beachtung der Empfehlung des Umweltbundesamtes und der allgemein anerkannten Regeln der Technik (a. a. R. d. T.) zu erbringen. Die folgenden Leistungen sind entsprechend auszuführen, wenn diese beauftragt werden. 1.1 Durchführung der systemischen Untersuchung des Trinkwassers auf den Parameter Legionella spec. gemäß der TrinkwV (i. d. R. drei Probeentnahmestellen: Vor- und Rücklauf Trinkwassererwärmungsanlage und weitest entfernte Entnahmestelle des Steigstrangs). Die Probeentnahme einschließlich der Untersuchung (Untersuchungsbericht/ Prüfbericht) ist gemäß TrinkwV zu dokumentieren. Bei der Dokumentation hat die Auftragnehmerin zusätzlich die Angaben und Anforderungen des zuständigen Gesundheitsamtes zu beachten. 1.2 Neben der Durchführung der gesetzlichen Trinkwasseruntersuchungen können auch anlassbezogene Untersuchungen, z. B. nach einem Umbau der Trinkwasserinstallation, oder in Verdachtsfällen einer Kontamination, beauftragt werden. 1.3 Sollte im Zuge einer systemischen Untersuchung gemäß der TrinkwV die Überschreitung des technischen Maßnahmenwertes für Legionella spec. festgestellt werden, ist die unverzügliche Benachrichtigung des zuständigen Gesundheitsamtes erforderlich. Der Untersuchungsbericht ist so zu übersenden, wie es das zuständige Gesundheitsamt fordert. Im Zweifel muss sich die Auftragnehmerin beim zuständigen Gesundheitsamt erkundigen. 2.0 Trinkwasseruntersuchung auf Escherichia coli (E.coli), coliforme Bakterien, intestinale Enterokokken, Koloniezahl bei 22 °C, Koloniezahl bei 36 °C und Pseudomonas aeruginosa 2.1 Durchführung der Untersuchung auf Escherichia coli (E.coli), coliforme Bakterien und intestinale Enterokokken entsprechend der Forderungen des jeweils zuständigen Gesundheitsamtes zu Prüfungsumfang und Prüfintervallen sowie unter Beachtung der TrinkwV, Empfehlungen des Umweltbundesamtes und allgemein anerkannten Regeln der Technik (a. a. R. d. T.) kann beauftragt werden. Ein Prüfbericht ist gemäß der TrinkwV über die Entnahme und Analyse zu erstellen und zusätzlich sind die Angaben und Anforderungen des zuständigen Gesundheitsamtes zu beachten. 3.0 Trinkwasseruntersuchung auf Blei, Kupfer, Nickel, Eisen, Cadmium, Arsen und Antimon 3.1 Zu erbringen sind bei Bedarf alle Leistungen, die gemäß TrinkwV für den Prüfumfang zur Ermittlung der Blei-Konzentration im Trinkwasser erforderlich sind, unter Beachtung der Empfehlung des Umweltbundesamtes. Die Beprobung ist in der gestaffelten Stagnationsbeprobung gemäß der TrinkwV durchzuführen. Ebenfalls ist ein Prüfbericht gemäß der TrinkwV über die Entnahme und Analyse zu erstellen. Weitere Beschreibungspunkte sind aus den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Interne Kennung: VOEK 394-23, Los 8
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 65111000 Trinkwasserversorgung
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/01/2025
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2027
5.1.5.
Wert
Höchstwert der Rahmenvereinbarung: 100 954,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Als Wertungspreis pro Los wird die Summe der Gesamtnettopreise für 3 Jahre einschließlich aller Preise für die Rüst- und Anfahrtskostenpauschale für Probeentnahme laut Preisblatt gewertet. Gewichtung 100 %
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 100
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten. Verstöße gegen das Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist gerügt werden. Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens muss innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht werden (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Bundeskartellamt - Vergabekammern des Bundes
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt: Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet: Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
Los: LOT-0009
Titel: Durchführung von Trinkwasseruntersuchungen in den Liegenschaften gem. Liegenschaftsübersicht (Anlage C-03_I_Liegenschaftsübersicht der Vergabeunterlagen) und Losübersicht (Anlage C 03_II_ Losübersicht der Vergabeunterlagen)
Beschreibung: Auftragsgegenstand ist die Abdeckung des anfallenden Bedarfes an Trinkwasseruntersuchungen auf Legionellen, Escherichia coli (E.coli), coliforme Bakterien, intestinale Enterokokken, Koloniezahl bei 22 °C, Koloniezahl bei 36 °C und Pseudomonas aeruginosa sowie Blei, Kupfer, Nickel, Eisen, Cadmium, Arsen und Antimon in den Liegenschaften der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben. Zu erbringen sind alle Untersuchungspflichten gemäß der Trinkwasserverordnung (TrinkwV) in der aktuell gültigen Fassung zum Zeitpunkt der Leistungsausführung. Leistungsausführung: 1.0 Trinkwasseruntersuchung auf Legionellen Es sind alle Leistungen, die nach den Anforderungen der Trinkwasserverordnung für den Prüfumfang der Untersuchung des Trinkwassers auf den Parameter Legionella spec. erforderlich sind, unter Beachtung der Empfehlung des Umweltbundesamtes und der allgemein anerkannten Regeln der Technik (a. a. R. d. T.) zu erbringen. Die folgenden Leistungen sind entsprechend auszuführen, wenn diese beauftragt werden. 1.1 Durchführung der systemischen Untersuchung des Trinkwassers auf den Parameter Legionella spec. gemäß der TrinkwV (i. d. R. drei Probeentnahmestellen: Vor- und Rücklauf Trinkwassererwärmungsanlage und weitest entfernte Entnahmestelle des Steigstrangs). Die Probeentnahme einschließlich der Untersuchung (Untersuchungsbericht/ Prüfbericht) ist gemäß TrinkwV zu dokumentieren. Bei der Dokumentation hat die Auftragnehmerin zusätzlich die Angaben und Anforderungen des zuständigen Gesundheitsamtes zu beachten. 1.2 Neben der Durchführung der gesetzlichen Trinkwasseruntersuchungen können auch anlassbezogene Untersuchungen, z. B. nach einem Umbau der Trinkwasserinstallation, oder in Verdachtsfällen einer Kontamination, beauftragt werden. 1.3 Sollte im Zuge einer systemischen Untersuchung gemäß der TrinkwV die Überschreitung des technischen Maßnahmenwertes für Legionella spec. festgestellt werden, ist die unverzügliche Benachrichtigung des zuständigen Gesundheitsamtes erforderlich. Der Untersuchungsbericht ist so zu übersenden, wie es das zuständige Gesundheitsamt fordert. Im Zweifel muss sich die Auftragnehmerin beim zuständigen Gesundheitsamt erkundigen. 2.0 Trinkwasseruntersuchung auf Escherichia coli (E.coli), coliforme Bakterien, intestinale Enterokokken, Koloniezahl bei 22 °C, Koloniezahl bei 36 °C und Pseudomonas aeruginosa 2.1 Durchführung der Untersuchung auf Escherichia coli (E.coli), coliforme Bakterien und intestinale Enterokokken entsprechend der Forderungen des jeweils zuständigen Gesundheitsamtes zu Prüfungsumfang und Prüfintervallen sowie unter Beachtung der TrinkwV, Empfehlungen des Umweltbundesamtes und allgemein anerkannten Regeln der Technik (a. a. R. d. T.) kann beauftragt werden. Ein Prüfbericht ist gemäß der TrinkwV über die Entnahme und Analyse zu erstellen und zusätzlich sind die Angaben und Anforderungen des zuständigen Gesundheitsamtes zu beachten. 3.0 Trinkwasseruntersuchung auf Blei, Kupfer, Nickel, Eisen, Cadmium, Arsen und Antimon 3.1 Zu erbringen sind bei Bedarf alle Leistungen, die gemäß TrinkwV für den Prüfumfang zur Ermittlung der Blei-Konzentration im Trinkwasser erforderlich sind, unter Beachtung der Empfehlung des Umweltbundesamtes. Die Beprobung ist in der gestaffelten Stagnationsbeprobung gemäß der TrinkwV durchzuführen. Ebenfalls ist ein Prüfbericht gemäß der TrinkwV über die Entnahme und Analyse zu erstellen. Weitere Beschreibungspunkte sind aus den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Interne Kennung: VOEK 394-23, Los 9
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 65111000 Trinkwasserversorgung
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/01/2025
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2027
5.1.5.
Wert
Höchstwert der Rahmenvereinbarung: 34 096,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Als Wertungspreis pro Los wird die Summe der Gesamtnettopreise für 3 Jahre einschließlich aller Preise für die Rüst- und Anfahrtskostenpauschale für Probeentnahme laut Preisblatt gewertet. Gewichtung 100 %
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 100
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten. Verstöße gegen das Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist gerügt werden. Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens muss innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht werden (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Bundeskartellamt - Vergabekammern des Bundes
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt: Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet: Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
Los: LOT-0010
Titel: Durchführung von Trinkwasseruntersuchungen in den Liegenschaften gem. Liegenschaftsübersicht (Anlage C-03_I_Liegenschaftsübersicht der Vergabeunterlagen) und Losübersicht (Anlage C 03_II_ Losübersicht der Vergabeunterlagen)
Beschreibung: Auftragsgegenstand ist die Abdeckung des anfallenden Bedarfes an Trinkwasseruntersuchungen auf Legionellen, Escherichia coli (E.coli), coliforme Bakterien, intestinale Enterokokken, Koloniezahl bei 22 °C, Koloniezahl bei 36 °C und Pseudomonas aeruginosa sowie Blei, Kupfer, Nickel, Eisen, Cadmium, Arsen und Antimon in den Liegenschaften der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben. Zu erbringen sind alle Untersuchungspflichten gemäß der Trinkwasserverordnung (TrinkwV) in der aktuell gültigen Fassung zum Zeitpunkt der Leistungsausführung. Leistungsausführung: 1.0 Trinkwasseruntersuchung auf Legionellen Es sind alle Leistungen, die nach den Anforderungen der Trinkwasserverordnung für den Prüfumfang der Untersuchung des Trinkwassers auf den Parameter Legionella spec. erforderlich sind, unter Beachtung der Empfehlung des Umweltbundesamtes und der allgemein anerkannten Regeln der Technik (a. a. R. d. T.) zu erbringen. Die folgenden Leistungen sind entsprechend auszuführen, wenn diese beauftragt werden. 1.1 Durchführung der systemischen Untersuchung des Trinkwassers auf den Parameter Legionella spec. gemäß der TrinkwV (i. d. R. drei Probeentnahmestellen: Vor- und Rücklauf Trinkwassererwärmungsanlage und weitest entfernte Entnahmestelle des Steigstrangs). Die Probeentnahme einschließlich der Untersuchung (Untersuchungsbericht/ Prüfbericht) ist gemäß TrinkwV zu dokumentieren. Bei der Dokumentation hat die Auftragnehmerin zusätzlich die Angaben und Anforderungen des zuständigen Gesundheitsamtes zu beachten. 1.2 Neben der Durchführung der gesetzlichen Trinkwasseruntersuchungen können auch anlassbezogene Untersuchungen, z. B. nach einem Umbau der Trinkwasserinstallation, oder in Verdachtsfällen einer Kontamination, beauftragt werden. 1.3 Sollte im Zuge einer systemischen Untersuchung gemäß der TrinkwV die Überschreitung des technischen Maßnahmenwertes für Legionella spec. festgestellt werden, ist die unverzügliche Benachrichtigung des zuständigen Gesundheitsamtes erforderlich. Der Untersuchungsbericht ist so zu übersenden, wie es das zuständige Gesundheitsamt fordert. Im Zweifel muss sich die Auftragnehmerin beim zuständigen Gesundheitsamt erkundigen. 2.0 Trinkwasseruntersuchung auf Escherichia coli (E.coli), coliforme Bakterien, intestinale Enterokokken, Koloniezahl bei 22 °C, Koloniezahl bei 36 °C und Pseudomonas aeruginosa 2.1 Durchführung der Untersuchung auf Escherichia coli (E.coli), coliforme Bakterien und intestinale Enterokokken entsprechend der Forderungen des jeweils zuständigen Gesundheitsamtes zu Prüfungsumfang und Prüfintervallen sowie unter Beachtung der TrinkwV, Empfehlungen des Umweltbundesamtes und allgemein anerkannten Regeln der Technik (a. a. R. d. T.) kann beauftragt werden. Ein Prüfbericht ist gemäß der TrinkwV über die Entnahme und Analyse zu erstellen und zusätzlich sind die Angaben und Anforderungen des zuständigen Gesundheitsamtes zu beachten. 3.0 Trinkwasseruntersuchung auf Blei, Kupfer, Nickel, Eisen, Cadmium, Arsen und Antimon 3.1 Zu erbringen sind bei Bedarf alle Leistungen, die gemäß TrinkwV für den Prüfumfang zur Ermittlung der Blei-Konzentration im Trinkwasser erforderlich sind, unter Beachtung der Empfehlung des Umweltbundesamtes. Die Beprobung ist in der gestaffelten Stagnationsbeprobung gemäß der TrinkwV durchzuführen. Ebenfalls ist ein Prüfbericht gemäß der TrinkwV über die Entnahme und Analyse zu erstellen. Weitere Beschreibungspunkte sind aus den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Interne Kennung: VOEK 394-23, Los 10
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 65111000 Trinkwasserversorgung
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Kassel, Kreisfreie Stadt (DE731)
Land: Deutschland
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Göttingen (DE91C)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/01/2025
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2027
5.1.5.
Wert
Höchstwert der Rahmenvereinbarung: 65 503,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Als Wertungspreis pro Los wird die Summe der Gesamtnettopreise für 3 Jahre einschließlich aller Preise für die Rüst- und Anfahrtskostenpauschale für Probeentnahme laut Preisblatt gewertet. Gewichtung 100 %
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 100
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten. Verstöße gegen das Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist gerügt werden. Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens muss innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht werden (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Bundeskartellamt - Vergabekammern des Bundes
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt: Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet: Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
Los: LOT-0011
Titel: Durchführung von Trinkwasseruntersuchungen in den Liegenschaften gem. Liegenschaftsübersicht (Anlage C-03_I_Liegenschaftsübersicht der Vergabeunterlagen) und Losübersicht (Anlage C 03_II_ Losübersicht der Vergabeunterlagen)
Beschreibung: Auftragsgegenstand ist die Abdeckung des anfallenden Bedarfes an Trinkwasseruntersuchungen auf Legionellen, Escherichia coli (E.coli), coliforme Bakterien, intestinale Enterokokken, Koloniezahl bei 22 °C, Koloniezahl bei 36 °C und Pseudomonas aeruginosa sowie Blei, Kupfer, Nickel, Eisen, Cadmium, Arsen und Antimon in den Liegenschaften der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben. Zu erbringen sind alle Untersuchungspflichten gemäß der Trinkwasserverordnung (TrinkwV) in der aktuell gültigen Fassung zum Zeitpunkt der Leistungsausführung. Leistungsausführung: 1.0 Trinkwasseruntersuchung auf Legionellen Es sind alle Leistungen, die nach den Anforderungen der Trinkwasserverordnung für den Prüfumfang der Untersuchung des Trinkwassers auf den Parameter Legionella spec. erforderlich sind, unter Beachtung der Empfehlung des Umweltbundesamtes und der allgemein anerkannten Regeln der Technik (a. a. R. d. T.) zu erbringen. Die folgenden Leistungen sind entsprechend auszuführen, wenn diese beauftragt werden. 1.1 Durchführung der systemischen Untersuchung des Trinkwassers auf den Parameter Legionella spec. gemäß der TrinkwV (i. d. R. drei Probeentnahmestellen: Vor- und Rücklauf Trinkwassererwärmungsanlage und weitest entfernte Entnahmestelle des Steigstrangs). Die Probeentnahme einschließlich der Untersuchung (Untersuchungsbericht/ Prüfbericht) ist gemäß TrinkwV zu dokumentieren. Bei der Dokumentation hat die Auftragnehmerin zusätzlich die Angaben und Anforderungen des zuständigen Gesundheitsamtes zu beachten. 1.2 Neben der Durchführung der gesetzlichen Trinkwasseruntersuchungen können auch anlassbezogene Untersuchungen, z. B. nach einem Umbau der Trinkwasserinstallation, oder in Verdachtsfällen einer Kontamination, beauftragt werden. 1.3 Sollte im Zuge einer systemischen Untersuchung gemäß der TrinkwV die Überschreitung des technischen Maßnahmenwertes für Legionella spec. festgestellt werden, ist die unverzügliche Benachrichtigung des zuständigen Gesundheitsamtes erforderlich. Der Untersuchungsbericht ist so zu übersenden, wie es das zuständige Gesundheitsamt fordert. Im Zweifel muss sich die Auftragnehmerin beim zuständigen Gesundheitsamt erkundigen. 2.0 Trinkwasseruntersuchung auf Escherichia coli (E.coli), coliforme Bakterien, intestinale Enterokokken, Koloniezahl bei 22 °C, Koloniezahl bei 36 °C und Pseudomonas aeruginosa 2.1 Durchführung der Untersuchung auf Escherichia coli (E.coli), coliforme Bakterien und intestinale Enterokokken entsprechend der Forderungen des jeweils zuständigen Gesundheitsamtes zu Prüfungsumfang und Prüfintervallen sowie unter Beachtung der TrinkwV, Empfehlungen des Umweltbundesamtes und allgemein anerkannten Regeln der Technik (a. a. R. d. T.) kann beauftragt werden. Ein Prüfbericht ist gemäß der TrinkwV über die Entnahme und Analyse zu erstellen und zusätzlich sind die Angaben und Anforderungen des zuständigen Gesundheitsamtes zu beachten. 3.0 Trinkwasseruntersuchung auf Blei, Kupfer, Nickel, Eisen, Cadmium, Arsen und Antimon 3.1 Zu erbringen sind bei Bedarf alle Leistungen, die gemäß TrinkwV für den Prüfumfang zur Ermittlung der Blei-Konzentration im Trinkwasser erforderlich sind, unter Beachtung der Empfehlung des Umweltbundesamtes. Die Beprobung ist in der gestaffelten Stagnationsbeprobung gemäß der TrinkwV durchzuführen. Ebenfalls ist ein Prüfbericht gemäß der TrinkwV über die Entnahme und Analyse zu erstellen. Weitere Beschreibungspunkte sind aus den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Interne Kennung: VOEK 394-23, Los 11
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 65111000 Trinkwasserversorgung
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Leipzig (DED52)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/01/2025
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2027
5.1.5.
Wert
Höchstwert der Rahmenvereinbarung: 61 161,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Als Wertungspreis pro Los wird die Summe der Gesamtnettopreise für 3 Jahre einschließlich aller Preise für die Rüst- und Anfahrtskostenpauschale für Probeentnahme laut Preisblatt gewertet. Gewichtung 100 %
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 100
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten. Verstöße gegen das Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist gerügt werden. Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens muss innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht werden (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Bundeskartellamt - Vergabekammern des Bundes
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt: Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet: Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
Los: LOT-0012
Titel: Durchführung von Trinkwasseruntersuchungen in den Liegenschaften gem. Liegenschaftsübersicht (Anlage C-03_I_Liegenschaftsübersicht der Vergabeunterlagen) und Losübersicht (Anlage C 03_II_ Losübersicht der Vergabeunterlagen)
Beschreibung: Auftragsgegenstand ist die Abdeckung des anfallenden Bedarfes an Trinkwasseruntersuchungen auf Legionellen, Escherichia coli (E.coli), coliforme Bakterien, intestinale Enterokokken, Koloniezahl bei 22 °C, Koloniezahl bei 36 °C und Pseudomonas aeruginosa sowie Blei, Kupfer, Nickel, Eisen, Cadmium, Arsen und Antimon in den Liegenschaften der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben. Zu erbringen sind alle Untersuchungspflichten gemäß der Trinkwasserverordnung (TrinkwV) in der aktuell gültigen Fassung zum Zeitpunkt der Leistungsausführung. Leistungsausführung: 1.0 Trinkwasseruntersuchung auf Legionellen Es sind alle Leistungen, die nach den Anforderungen der Trinkwasserverordnung für den Prüfumfang der Untersuchung des Trinkwassers auf den Parameter Legionella spec. erforderlich sind, unter Beachtung der Empfehlung des Umweltbundesamtes und der allgemein anerkannten Regeln der Technik (a. a. R. d. T.) zu erbringen. Die folgenden Leistungen sind entsprechend auszuführen, wenn diese beauftragt werden. 1.1 Durchführung der systemischen Untersuchung des Trinkwassers auf den Parameter Legionella spec. gemäß der TrinkwV (i. d. R. drei Probeentnahmestellen: Vor- und Rücklauf Trinkwassererwärmungsanlage und weitest entfernte Entnahmestelle des Steigstrangs). Die Probeentnahme einschließlich der Untersuchung (Untersuchungsbericht/ Prüfbericht) ist gemäß TrinkwV zu dokumentieren. Bei der Dokumentation hat die Auftragnehmerin zusätzlich die Angaben und Anforderungen des zuständigen Gesundheitsamtes zu beachten. 1.2 Neben der Durchführung der gesetzlichen Trinkwasseruntersuchungen können auch anlassbezogene Untersuchungen, z. B. nach einem Umbau der Trinkwasserinstallation, oder in Verdachtsfällen einer Kontamination, beauftragt werden. 1.3 Sollte im Zuge einer systemischen Untersuchung gemäß der TrinkwV die Überschreitung des technischen Maßnahmenwertes für Legionella spec. festgestellt werden, ist die unverzügliche Benachrichtigung des zuständigen Gesundheitsamtes erforderlich. Der Untersuchungsbericht ist so zu übersenden, wie es das zuständige Gesundheitsamt fordert. Im Zweifel muss sich die Auftragnehmerin beim zuständigen Gesundheitsamt erkundigen. 2.0 Trinkwasseruntersuchung auf Escherichia coli (E.coli), coliforme Bakterien, intestinale Enterokokken, Koloniezahl bei 22 °C, Koloniezahl bei 36 °C und Pseudomonas aeruginosa 2.1 Durchführung der Untersuchung auf Escherichia coli (E.coli), coliforme Bakterien und intestinale Enterokokken entsprechend der Forderungen des jeweils zuständigen Gesundheitsamtes zu Prüfungsumfang und Prüfintervallen sowie unter Beachtung der TrinkwV, Empfehlungen des Umweltbundesamtes und allgemein anerkannten Regeln der Technik (a. a. R. d. T.) kann beauftragt werden. Ein Prüfbericht ist gemäß der TrinkwV über die Entnahme und Analyse zu erstellen und zusätzlich sind die Angaben und Anforderungen des zuständigen Gesundheitsamtes zu beachten. 3.0 Trinkwasseruntersuchung auf Blei, Kupfer, Nickel, Eisen, Cadmium, Arsen und Antimon 3.1 Zu erbringen sind bei Bedarf alle Leistungen, die gemäß TrinkwV für den Prüfumfang zur Ermittlung der Blei-Konzentration im Trinkwasser erforderlich sind, unter Beachtung der Empfehlung des Umweltbundesamtes. Die Beprobung ist in der gestaffelten Stagnationsbeprobung gemäß der TrinkwV durchzuführen. Ebenfalls ist ein Prüfbericht gemäß der TrinkwV über die Entnahme und Analyse zu erstellen. Weitere Beschreibungspunkte sind aus den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Interne Kennung: VOEK 394-23, Los 12
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 65111000 Trinkwasserversorgung
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Dresden, Kreisfreie Stadt (DED21)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/01/2025
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2027
5.1.5.
Wert
Höchstwert der Rahmenvereinbarung: 186 014,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Als Wertungspreis pro Los wird die Summe der Gesamtnettopreise für 3 Jahre einschließlich aller Preise für die Rüst- und Anfahrtskostenpauschale für Probeentnahme laut Preisblatt gewertet. Gewichtung 100 %
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 100
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten. Verstöße gegen das Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist gerügt werden. Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens muss innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht werden (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Bundeskartellamt - Vergabekammern des Bundes
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt: Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet: Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
Los: LOT-0013
Titel: Durchführung von Trinkwasseruntersuchungen in den Liegenschaften gem. Liegenschaftsübersicht (Anlage C-03_I_Liegenschaftsübersicht der Vergabeunterlagen) und Losübersicht (Anlage C 03_II_ Losübersicht der Vergabeunterlagen)
Beschreibung: Auftragsgegenstand ist die Abdeckung des anfallenden Bedarfes an Trinkwasseruntersuchungen auf Legionellen, Escherichia coli (E.coli), coliforme Bakterien, intestinale Enterokokken, Koloniezahl bei 22 °C, Koloniezahl bei 36 °C und Pseudomonas aeruginosa sowie Blei, Kupfer, Nickel, Eisen, Cadmium, Arsen und Antimon in den Liegenschaften der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben. Zu erbringen sind alle Untersuchungspflichten gemäß der Trinkwasserverordnung (TrinkwV) in der aktuell gültigen Fassung zum Zeitpunkt der Leistungsausführung. Leistungsausführung: 1.0 Trinkwasseruntersuchung auf Legionellen Es sind alle Leistungen, die nach den Anforderungen der Trinkwasserverordnung für den Prüfumfang der Untersuchung des Trinkwassers auf den Parameter Legionella spec. erforderlich sind, unter Beachtung der Empfehlung des Umweltbundesamtes und der allgemein anerkannten Regeln der Technik (a. a. R. d. T.) zu erbringen. Die folgenden Leistungen sind entsprechend auszuführen, wenn diese beauftragt werden. 1.1 Durchführung der systemischen Untersuchung des Trinkwassers auf den Parameter Legionella spec. gemäß der TrinkwV (i. d. R. drei Probeentnahmestellen: Vor- und Rücklauf Trinkwassererwärmungsanlage und weitest entfernte Entnahmestelle des Steigstrangs). Die Probeentnahme einschließlich der Untersuchung (Untersuchungsbericht/ Prüfbericht) ist gemäß TrinkwV zu dokumentieren. Bei der Dokumentation hat die Auftragnehmerin zusätzlich die Angaben und Anforderungen des zuständigen Gesundheitsamtes zu beachten. 1.2 Neben der Durchführung der gesetzlichen Trinkwasseruntersuchungen können auch anlassbezogene Untersuchungen, z. B. nach einem Umbau der Trinkwasserinstallation, oder in Verdachtsfällen einer Kontamination, beauftragt werden. 1.3 Sollte im Zuge einer systemischen Untersuchung gemäß der TrinkwV die Überschreitung des technischen Maßnahmenwertes für Legionella spec. festgestellt werden, ist die unverzügliche Benachrichtigung des zuständigen Gesundheitsamtes erforderlich. Der Untersuchungsbericht ist so zu übersenden, wie es das zuständige Gesundheitsamt fordert. Im Zweifel muss sich die Auftragnehmerin beim zuständigen Gesundheitsamt erkundigen. 2.0 Trinkwasseruntersuchung auf Escherichia coli (E.coli), coliforme Bakterien, intestinale Enterokokken, Koloniezahl bei 22 °C, Koloniezahl bei 36 °C und Pseudomonas aeruginosa 2.1 Durchführung der Untersuchung auf Escherichia coli (E.coli), coliforme Bakterien und intestinale Enterokokken entsprechend der Forderungen des jeweils zuständigen Gesundheitsamtes zu Prüfungsumfang und Prüfintervallen sowie unter Beachtung der TrinkwV, Empfehlungen des Umweltbundesamtes und allgemein anerkannten Regeln der Technik (a. a. R. d. T.) kann beauftragt werden. Ein Prüfbericht ist gemäß der TrinkwV über die Entnahme und Analyse zu erstellen und zusätzlich sind die Angaben und Anforderungen des zuständigen Gesundheitsamtes zu beachten. 3.0 Trinkwasseruntersuchung auf Blei, Kupfer, Nickel, Eisen, Cadmium, Arsen und Antimon 3.1 Zu erbringen sind bei Bedarf alle Leistungen, die gemäß TrinkwV für den Prüfumfang zur Ermittlung der Blei-Konzentration im Trinkwasser erforderlich sind, unter Beachtung der Empfehlung des Umweltbundesamtes. Die Beprobung ist in der gestaffelten Stagnationsbeprobung gemäß der TrinkwV durchzuführen. Ebenfalls ist ein Prüfbericht gemäß der TrinkwV über die Entnahme und Analyse zu erstellen. Weitere Beschreibungspunkte sind aus den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Interne Kennung: VOEK 394-23, Los 13
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 65111000 Trinkwasserversorgung
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
5.1.5.
Wert
Höchstwert der Rahmenvereinbarung: 128 484,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Als Wertungspreis pro Los wird die Summe der Gesamtnettopreise für 3 Jahre einschließlich aller Preise für die Rüst- und Anfahrtskostenpauschale für Probeentnahme laut Preisblatt gewertet. Gewichtung 100 %
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 100
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten. Verstöße gegen das Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist gerügt werden. Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens muss innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht werden (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Bundeskartellamt - Vergabekammern des Bundes
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt: Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet: Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
Los: LOT-0014
Titel: Durchführung von Trinkwasseruntersuchungen in den Liegenschaften gem. Liegenschaftsübersicht (Anlage C-03_I_Liegenschaftsübersicht der Vergabeunterlagen) und Losübersicht (Anlage C 03_II_ Losübersicht der Vergabeunterlagen)
Beschreibung: Auftragsgegenstand ist die Abdeckung des anfallenden Bedarfes an Trinkwasseruntersuchungen auf Legionellen, Escherichia coli (E.coli), coliforme Bakterien, intestinale Enterokokken, Koloniezahl bei 22 °C, Koloniezahl bei 36 °C und Pseudomonas aeruginosa sowie Blei, Kupfer, Nickel, Eisen, Cadmium, Arsen und Antimon in den Liegenschaften der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben. Zu erbringen sind alle Untersuchungspflichten gemäß der Trinkwasserverordnung (TrinkwV) in der aktuell gültigen Fassung zum Zeitpunkt der Leistungsausführung. Leistungsausführung: 1.0 Trinkwasseruntersuchung auf Legionellen Es sind alle Leistungen, die nach den Anforderungen der Trinkwasserverordnung für den Prüfumfang der Untersuchung des Trinkwassers auf den Parameter Legionella spec. erforderlich sind, unter Beachtung der Empfehlung des Umweltbundesamtes und der allgemein anerkannten Regeln der Technik (a. a. R. d. T.) zu erbringen. Die folgenden Leistungen sind entsprechend auszuführen, wenn diese beauftragt werden. 1.1 Durchführung der systemischen Untersuchung des Trinkwassers auf den Parameter Legionella spec. gemäß der TrinkwV (i. d. R. drei Probeentnahmestellen: Vor- und Rücklauf Trinkwassererwärmungsanlage und weitest entfernte Entnahmestelle des Steigstrangs). Die Probeentnahme einschließlich der Untersuchung (Untersuchungsbericht/ Prüfbericht) ist gemäß TrinkwV zu dokumentieren. Bei der Dokumentation hat die Auftragnehmerin zusätzlich die Angaben und Anforderungen des zuständigen Gesundheitsamtes zu beachten. 1.2 Neben der Durchführung der gesetzlichen Trinkwasseruntersuchungen können auch anlassbezogene Untersuchungen, z. B. nach einem Umbau der Trinkwasserinstallation, oder in Verdachtsfällen einer Kontamination, beauftragt werden. 1.3 Sollte im Zuge einer systemischen Untersuchung gemäß der TrinkwV die Überschreitung des technischen Maßnahmenwertes für Legionella spec. festgestellt werden, ist die unverzügliche Benachrichtigung des zuständigen Gesundheitsamtes erforderlich. Der Untersuchungsbericht ist so zu übersenden, wie es das zuständige Gesundheitsamt fordert. Im Zweifel muss sich die Auftragnehmerin beim zuständigen Gesundheitsamt erkundigen. 2.0 Trinkwasseruntersuchung auf Escherichia coli (E.coli), coliforme Bakterien, intestinale Enterokokken, Koloniezahl bei 22 °C, Koloniezahl bei 36 °C und Pseudomonas aeruginosa 2.1 Durchführung der Untersuchung auf Escherichia coli (E.coli), coliforme Bakterien und intestinale Enterokokken entsprechend der Forderungen des jeweils zuständigen Gesundheitsamtes zu Prüfungsumfang und Prüfintervallen sowie unter Beachtung der TrinkwV, Empfehlungen des Umweltbundesamtes und allgemein anerkannten Regeln der Technik (a. a. R. d. T.) kann beauftragt werden. Ein Prüfbericht ist gemäß der TrinkwV über die Entnahme und Analyse zu erstellen und zusätzlich sind die Angaben und Anforderungen des zuständigen Gesundheitsamtes zu beachten. 3.0 Trinkwasseruntersuchung auf Blei, Kupfer, Nickel, Eisen, Cadmium, Arsen und Antimon 3.1 Zu erbringen sind bei Bedarf alle Leistungen, die gemäß TrinkwV für den Prüfumfang zur Ermittlung der Blei-Konzentration im Trinkwasser erforderlich sind, unter Beachtung der Empfehlung des Umweltbundesamtes. Die Beprobung ist in der gestaffelten Stagnationsbeprobung gemäß der TrinkwV durchzuführen. Ebenfalls ist ein Prüfbericht gemäß der TrinkwV über die Entnahme und Analyse zu erstellen. Weitere Beschreibungspunkte sind aus den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Interne Kennung: VOEK 394-23, Los 14
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 65111000 Trinkwasserversorgung
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Koblenz, Kreisfreie Stadt (DEB11)
Land: Deutschland
5.1.5.
Wert
Höchstwert der Rahmenvereinbarung: 69 192,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Als Wertungspreis pro Los wird die Summe der Gesamtnettopreise für 3 Jahre einschließlich aller Preise für die Rüst- und Anfahrtskostenpauschale für Probeentnahme laut Preisblatt gewertet. Gewichtung 100 %
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 100
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten. Verstöße gegen das Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist gerügt werden. Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens muss innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht werden (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Bundeskartellamt - Vergabekammern des Bundes
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt: Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet: Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
Los: LOT-0015
Titel: Durchführung von Trinkwasseruntersuchungen in den Liegenschaften gem. Liegenschaftsübersicht (Anlage C-03_I_Liegenschaftsübersicht der Vergabeunterlagen) und Losübersicht (Anlage C 03_II_ Losübersicht der Vergabeunterlagen)
Beschreibung: Auftragsgegenstand ist die Abdeckung des anfallenden Bedarfes an Trinkwasseruntersuchungen auf Legionellen, Escherichia coli (E.coli), coliforme Bakterien, intestinale Enterokokken, Koloniezahl bei 22 °C, Koloniezahl bei 36 °C und Pseudomonas aeruginosa sowie Blei, Kupfer, Nickel, Eisen, Cadmium, Arsen und Antimon in den Liegenschaften der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben. Zu erbringen sind alle Untersuchungspflichten gemäß der Trinkwasserverordnung (TrinkwV) in der aktuell gültigen Fassung zum Zeitpunkt der Leistungsausführung. Leistungsausführung: 1.0 Trinkwasseruntersuchung auf Legionellen Es sind alle Leistungen, die nach den Anforderungen der Trinkwasserverordnung für den Prüfumfang der Untersuchung des Trinkwassers auf den Parameter Legionella spec. erforderlich sind, unter Beachtung der Empfehlung des Umweltbundesamtes und der allgemein anerkannten Regeln der Technik (a. a. R. d. T.) zu erbringen. Die folgenden Leistungen sind entsprechend auszuführen, wenn diese beauftragt werden. 1.1 Durchführung der systemischen Untersuchung des Trinkwassers auf den Parameter Legionella spec. gemäß der TrinkwV (i. d. R. drei Probeentnahmestellen: Vor- und Rücklauf Trinkwassererwärmungsanlage und weitest entfernte Entnahmestelle des Steigstrangs). Die Probeentnahme einschließlich der Untersuchung (Untersuchungsbericht/ Prüfbericht) ist gemäß TrinkwV zu dokumentieren. Bei der Dokumentation hat die Auftragnehmerin zusätzlich die Angaben und Anforderungen des zuständigen Gesundheitsamtes zu beachten. 1.2 Neben der Durchführung der gesetzlichen Trinkwasseruntersuchungen können auch anlassbezogene Untersuchungen, z. B. nach einem Umbau der Trinkwasserinstallation, oder in Verdachtsfällen einer Kontamination, beauftragt werden. 1.3 Sollte im Zuge einer systemischen Untersuchung gemäß der TrinkwV die Überschreitung des technischen Maßnahmenwertes für Legionella spec. festgestellt werden, ist die unverzügliche Benachrichtigung des zuständigen Gesundheitsamtes erforderlich. Der Untersuchungsbericht ist so zu übersenden, wie es das zuständige Gesundheitsamt fordert. Im Zweifel muss sich die Auftragnehmerin beim zuständigen Gesundheitsamt erkundigen. 2.0 Trinkwasseruntersuchung auf Escherichia coli (E.coli), coliforme Bakterien, intestinale Enterokokken, Koloniezahl bei 22 °C, Koloniezahl bei 36 °C und Pseudomonas aeruginosa 2.1 Durchführung der Untersuchung auf Escherichia coli (E.coli), coliforme Bakterien und intestinale Enterokokken entsprechend der Forderungen des jeweils zuständigen Gesundheitsamtes zu Prüfungsumfang und Prüfintervallen sowie unter Beachtung der TrinkwV, Empfehlungen des Umweltbundesamtes und allgemein anerkannten Regeln der Technik (a. a. R. d. T.) kann beauftragt werden. Ein Prüfbericht ist gemäß der TrinkwV über die Entnahme und Analyse zu erstellen und zusätzlich sind die Angaben und Anforderungen des zuständigen Gesundheitsamtes zu beachten. 3.0 Trinkwasseruntersuchung auf Blei, Kupfer, Nickel, Eisen, Cadmium, Arsen und Antimon 3.1 Zu erbringen sind bei Bedarf alle Leistungen, die gemäß TrinkwV für den Prüfumfang zur Ermittlung der Blei-Konzentration im Trinkwasser erforderlich sind, unter Beachtung der Empfehlung des Umweltbundesamtes. Die Beprobung ist in der gestaffelten Stagnationsbeprobung gemäß der TrinkwV durchzuführen. Ebenfalls ist ein Prüfbericht gemäß der TrinkwV über die Entnahme und Analyse zu erstellen. Weitere Beschreibungspunkte sind aus den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Interne Kennung: VOEK 394-23, Los 15
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 65111000 Trinkwasserversorgung
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt (DE712)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/01/2025
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2027
5.1.5.
Wert
Höchstwert der Rahmenvereinbarung: 81 561,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Als Wertungspreis pro Los wird die Summe der Gesamtnettopreise für 3 Jahre einschließlich aller Preise für die Rüst- und Anfahrtskostenpauschale für Probeentnahme laut Preisblatt gewertet. Gewichtung 100 %
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 100
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten. Verstöße gegen das Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist gerügt werden. Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens muss innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht werden (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Bundeskartellamt - Vergabekammern des Bundes
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt: Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet: Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
Los: LOT-0016
Titel: Durchführung von Trinkwasseruntersuchungen in den Liegenschaften gem. Liegenschaftsübersicht (Anlage C-03_I_Liegenschaftsübersicht der Vergabeunterlagen) und Losübersicht (Anlage C 03_II_ Losübersicht der Vergabeunterlagen)
Beschreibung: Auftragsgegenstand ist die Abdeckung des anfallenden Bedarfes an Trinkwasseruntersuchungen auf Legionellen, Escherichia coli (E.coli), coliforme Bakterien, intestinale Enterokokken, Koloniezahl bei 22 °C, Koloniezahl bei 36 °C und Pseudomonas aeruginosa sowie Blei, Kupfer, Nickel, Eisen, Cadmium, Arsen und Antimon in den Liegenschaften der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben. Zu erbringen sind alle Untersuchungspflichten gemäß der Trinkwasserverordnung (TrinkwV) in der aktuell gültigen Fassung zum Zeitpunkt der Leistungsausführung. Leistungsausführung: 1.0 Trinkwasseruntersuchung auf Legionellen Es sind alle Leistungen, die nach den Anforderungen der Trinkwasserverordnung für den Prüfumfang der Untersuchung des Trinkwassers auf den Parameter Legionella spec. erforderlich sind, unter Beachtung der Empfehlung des Umweltbundesamtes und der allgemein anerkannten Regeln der Technik (a. a. R. d. T.) zu erbringen. Die folgenden Leistungen sind entsprechend auszuführen, wenn diese beauftragt werden. 1.1 Durchführung der systemischen Untersuchung des Trinkwassers auf den Parameter Legionella spec. gemäß der TrinkwV (i. d. R. drei Probeentnahmestellen: Vor- und Rücklauf Trinkwassererwärmungsanlage und weitest entfernte Entnahmestelle des Steigstrangs). Die Probeentnahme einschließlich der Untersuchung (Untersuchungsbericht/ Prüfbericht) ist gemäß TrinkwV zu dokumentieren. Bei der Dokumentation hat die Auftragnehmerin zusätzlich die Angaben und Anforderungen des zuständigen Gesundheitsamtes zu beachten. 1.2 Neben der Durchführung der gesetzlichen Trinkwasseruntersuchungen können auch anlassbezogene Untersuchungen, z. B. nach einem Umbau der Trinkwasserinstallation, oder in Verdachtsfällen einer Kontamination, beauftragt werden. 1.3 Sollte im Zuge einer systemischen Untersuchung gemäß der TrinkwV die Überschreitung des technischen Maßnahmenwertes für Legionella spec. festgestellt werden, ist die unverzügliche Benachrichtigung des zuständigen Gesundheitsamtes erforderlich. Der Untersuchungsbericht ist so zu übersenden, wie es das zuständige Gesundheitsamt fordert. Im Zweifel muss sich die Auftragnehmerin beim zuständigen Gesundheitsamt erkundigen. 2.0 Trinkwasseruntersuchung auf Escherichia coli (E.coli), coliforme Bakterien, intestinale Enterokokken, Koloniezahl bei 22 °C, Koloniezahl bei 36 °C und Pseudomonas aeruginosa 2.1 Durchführung der Untersuchung auf Escherichia coli (E.coli), coliforme Bakterien und intestinale Enterokokken entsprechend der Forderungen des jeweils zuständigen Gesundheitsamtes zu Prüfungsumfang und Prüfintervallen sowie unter Beachtung der TrinkwV, Empfehlungen des Umweltbundesamtes und allgemein anerkannten Regeln der Technik (a. a. R. d. T.) kann beauftragt werden. Ein Prüfbericht ist gemäß der TrinkwV über die Entnahme und Analyse zu erstellen und zusätzlich sind die Angaben und Anforderungen des zuständigen Gesundheitsamtes zu beachten. 3.0 Trinkwasseruntersuchung auf Blei, Kupfer, Nickel, Eisen, Cadmium, Arsen und Antimon 3.1 Zu erbringen sind bei Bedarf alle Leistungen, die gemäß TrinkwV für den Prüfumfang zur Ermittlung der Blei-Konzentration im Trinkwasser erforderlich sind, unter Beachtung der Empfehlung des Umweltbundesamtes. Die Beprobung ist in der gestaffelten Stagnationsbeprobung gemäß der TrinkwV durchzuführen. Ebenfalls ist ein Prüfbericht gemäß der TrinkwV über die Entnahme und Analyse zu erstellen. Weitere Beschreibungspunkte sind aus den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Interne Kennung: VOEK 394-23, Los 16
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 65111000 Trinkwasserversorgung
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Bamberg, Kreisfreie Stadt (DE241)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/01/2025
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2027
5.1.5.
Wert
Höchstwert der Rahmenvereinbarung: 220 407,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Als Wertungspreis pro Los wird die Summe der Gesamtnettopreise für 3 Jahre einschließlich aller Preise für die Rüst- und Anfahrtskostenpauschale für Probeentnahme laut Preisblatt gewertet. Gewichtung 100 %
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 100
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten. Verstöße gegen das Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist gerügt werden. Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens muss innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht werden (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Bundeskartellamt - Vergabekammern des Bundes
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt: Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet: Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
Los: LOT-0017
Titel: Durchführung von Trinkwasseruntersuchungen in den Liegenschaften gem. Liegenschaftsübersicht (Anlage C-03_I_Liegenschaftsübersicht der Vergabeunterlagen) und Losübersicht (Anlage C 03_II_ Losübersicht der Vergabeunterlagen)
Beschreibung: Auftragsgegenstand ist die Abdeckung des anfallenden Bedarfes an Trinkwasseruntersuchungen auf Legionellen, Escherichia coli (E.coli), coliforme Bakterien, intestinale Enterokokken, Koloniezahl bei 22 °C, Koloniezahl bei 36 °C und Pseudomonas aeruginosa sowie Blei, Kupfer, Nickel, Eisen, Cadmium, Arsen und Antimon in den Liegenschaften der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben. Zu erbringen sind alle Untersuchungspflichten gemäß der Trinkwasserverordnung (TrinkwV) in der aktuell gültigen Fassung zum Zeitpunkt der Leistungsausführung. Leistungsausführung: 1.0 Trinkwasseruntersuchung auf Legionellen Es sind alle Leistungen, die nach den Anforderungen der Trinkwasserverordnung für den Prüfumfang der Untersuchung des Trinkwassers auf den Parameter Legionella spec. erforderlich sind, unter Beachtung der Empfehlung des Umweltbundesamtes und der allgemein anerkannten Regeln der Technik (a. a. R. d. T.) zu erbringen. Die folgenden Leistungen sind entsprechend auszuführen, wenn diese beauftragt werden. 1.1 Durchführung der systemischen Untersuchung des Trinkwassers auf den Parameter Legionella spec. gemäß der TrinkwV (i. d. R. drei Probeentnahmestellen: Vor- und Rücklauf Trinkwassererwärmungsanlage und weitest entfernte Entnahmestelle des Steigstrangs). Die Probeentnahme einschließlich der Untersuchung (Untersuchungsbericht/ Prüfbericht) ist gemäß TrinkwV zu dokumentieren. Bei der Dokumentation hat die Auftragnehmerin zusätzlich die Angaben und Anforderungen des zuständigen Gesundheitsamtes zu beachten. 1.2 Neben der Durchführung der gesetzlichen Trinkwasseruntersuchungen können auch anlassbezogene Untersuchungen, z. B. nach einem Umbau der Trinkwasserinstallation, oder in Verdachtsfällen einer Kontamination, beauftragt werden. 1.3 Sollte im Zuge einer systemischen Untersuchung gemäß der TrinkwV die Überschreitung des technischen Maßnahmenwertes für Legionella spec. festgestellt werden, ist die unverzügliche Benachrichtigung des zuständigen Gesundheitsamtes erforderlich. Der Untersuchungsbericht ist so zu übersenden, wie es das zuständige Gesundheitsamt fordert. Im Zweifel muss sich die Auftragnehmerin beim zuständigen Gesundheitsamt erkundigen. 2.0 Trinkwasseruntersuchung auf Escherichia coli (E.coli), coliforme Bakterien, intestinale Enterokokken, Koloniezahl bei 22 °C, Koloniezahl bei 36 °C und Pseudomonas aeruginosa 2.1 Durchführung der Untersuchung auf Escherichia coli (E.coli), coliforme Bakterien und intestinale Enterokokken entsprechend der Forderungen des jeweils zuständigen Gesundheitsamtes zu Prüfungsumfang und Prüfintervallen sowie unter Beachtung der TrinkwV, Empfehlungen des Umweltbundesamtes und allgemein anerkannten Regeln der Technik (a. a. R. d. T.) kann beauftragt werden. Ein Prüfbericht ist gemäß der TrinkwV über die Entnahme und Analyse zu erstellen und zusätzlich sind die Angaben und Anforderungen des zuständigen Gesundheitsamtes zu beachten. 3.0 Trinkwasseruntersuchung auf Blei, Kupfer, Nickel, Eisen, Cadmium, Arsen und Antimon 3.1 Zu erbringen sind bei Bedarf alle Leistungen, die gemäß TrinkwV für den Prüfumfang zur Ermittlung der Blei-Konzentration im Trinkwasser erforderlich sind, unter Beachtung der Empfehlung des Umweltbundesamtes. Die Beprobung ist in der gestaffelten Stagnationsbeprobung gemäß der TrinkwV durchzuführen. Ebenfalls ist ein Prüfbericht gemäß der TrinkwV über die Entnahme und Analyse zu erstellen. Weitere Beschreibungspunkte sind aus den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Interne Kennung: VOEK 394-23, Los 17
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 65111000 Trinkwasserversorgung
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Würzburg, Kreisfreie Stadt (DE263)
Land: Deutschland
5.1.5.
Wert
Höchstwert der Rahmenvereinbarung: 81 610,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Als Wertungspreis pro Los wird die Summe der Gesamtnettopreise für 3 Jahre einschließlich aller Preise für die Rüst- und Anfahrtskostenpauschale für Probeentnahme laut Preisblatt gewertet. Gewichtung 100 %
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 100
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten. Verstöße gegen das Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist gerügt werden. Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens muss innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht werden (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Bundeskartellamt - Vergabekammern des Bundes
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt: Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet: Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
Los: LOT-0018
Titel: Durchführung von Trinkwasseruntersuchungen in den Liegenschaften gem. Liegenschaftsübersicht (Anlage C-03_I_Liegenschaftsübersicht der Vergabeunterlagen) und Losübersicht (Anlage C 03_II_ Losübersicht der Vergabeunterlagen)
Beschreibung: Auftragsgegenstand ist die Abdeckung des anfallenden Bedarfes an Trinkwasseruntersuchungen auf Legionellen, Escherichia coli (E.coli), coliforme Bakterien, intestinale Enterokokken, Koloniezahl bei 22 °C, Koloniezahl bei 36 °C und Pseudomonas aeruginosa sowie Blei, Kupfer, Nickel, Eisen, Cadmium, Arsen und Antimon in den Liegenschaften der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben. Zu erbringen sind alle Untersuchungspflichten gemäß der Trinkwasserverordnung (TrinkwV) in der aktuell gültigen Fassung zum Zeitpunkt der Leistungsausführung. Leistungsausführung: 1.0 Trinkwasseruntersuchung auf Legionellen Es sind alle Leistungen, die nach den Anforderungen der Trinkwasserverordnung für den Prüfumfang der Untersuchung des Trinkwassers auf den Parameter Legionella spec. erforderlich sind, unter Beachtung der Empfehlung des Umweltbundesamtes und der allgemein anerkannten Regeln der Technik (a. a. R. d. T.) zu erbringen. Die folgenden Leistungen sind entsprechend auszuführen, wenn diese beauftragt werden. 1.1 Durchführung der systemischen Untersuchung des Trinkwassers auf den Parameter Legionella spec. gemäß der TrinkwV (i. d. R. drei Probeentnahmestellen: Vor- und Rücklauf Trinkwassererwärmungsanlage und weitest entfernte Entnahmestelle des Steigstrangs). Die Probeentnahme einschließlich der Untersuchung (Untersuchungsbericht/ Prüfbericht) ist gemäß TrinkwV zu dokumentieren. Bei der Dokumentation hat die Auftragnehmerin zusätzlich die Angaben und Anforderungen des zuständigen Gesundheitsamtes zu beachten. 1.2 Neben der Durchführung der gesetzlichen Trinkwasseruntersuchungen können auch anlassbezogene Untersuchungen, z. B. nach einem Umbau der Trinkwasserinstallation, oder in Verdachtsfällen einer Kontamination, beauftragt werden. 1.3 Sollte im Zuge einer systemischen Untersuchung gemäß der TrinkwV die Überschreitung des technischen Maßnahmenwertes für Legionella spec. festgestellt werden, ist die unverzügliche Benachrichtigung des zuständigen Gesundheitsamtes erforderlich. Der Untersuchungsbericht ist so zu übersenden, wie es das zuständige Gesundheitsamt fordert. Im Zweifel muss sich die Auftragnehmerin beim zuständigen Gesundheitsamt erkundigen. 2.0 Trinkwasseruntersuchung auf Escherichia coli (E.coli), coliforme Bakterien, intestinale Enterokokken, Koloniezahl bei 22 °C, Koloniezahl bei 36 °C und Pseudomonas aeruginosa 2.1 Durchführung der Untersuchung auf Escherichia coli (E.coli), coliforme Bakterien und intestinale Enterokokken entsprechend der Forderungen des jeweils zuständigen Gesundheitsamtes zu Prüfungsumfang und Prüfintervallen sowie unter Beachtung der TrinkwV, Empfehlungen des Umweltbundesamtes und allgemein anerkannten Regeln der Technik (a. a. R. d. T.) kann beauftragt werden. Ein Prüfbericht ist gemäß der TrinkwV über die Entnahme und Analyse zu erstellen und zusätzlich sind die Angaben und Anforderungen des zuständigen Gesundheitsamtes zu beachten. 3.0 Trinkwasseruntersuchung auf Blei, Kupfer, Nickel, Eisen, Cadmium, Arsen und Antimon 3.1 Zu erbringen sind bei Bedarf alle Leistungen, die gemäß TrinkwV für den Prüfumfang zur Ermittlung der Blei-Konzentration im Trinkwasser erforderlich sind, unter Beachtung der Empfehlung des Umweltbundesamtes. Die Beprobung ist in der gestaffelten Stagnationsbeprobung gemäß der TrinkwV durchzuführen. Ebenfalls ist ein Prüfbericht gemäß der TrinkwV über die Entnahme und Analyse zu erstellen. Weitere Beschreibungspunkte sind aus den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Interne Kennung: VOEK 394-23, Los 18
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 65111000 Trinkwasserversorgung
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Nürnberg, Kreisfreie Stadt (DE254)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/01/2025
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2027
5.1.5.
Wert
Höchstwert der Rahmenvereinbarung: 44 992,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Als Wertungspreis pro Los wird die Summe der Gesamtnettopreise für 3 Jahre einschließlich aller Preise für die Rüst- und Anfahrtskostenpauschale für Probeentnahme laut Preisblatt gewertet. Gewichtung 100 %
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 100
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten. Verstöße gegen das Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist gerügt werden. Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens muss innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht werden (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Bundeskartellamt - Vergabekammern des Bundes
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt: Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet: Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
Los: LOT-0019
Titel: Durchführung von Trinkwasseruntersuchungen in den Liegenschaften gem. Liegenschaftsübersicht (Anlage C-03_I_Liegenschaftsübersicht der Vergabeunterlagen) und Losübersicht (Anlage C 03_II_ Losübersicht der Vergabeunterlagen)
Beschreibung: Auftragsgegenstand ist die Abdeckung des anfallenden Bedarfes an Trinkwasseruntersuchungen auf Legionellen, Escherichia coli (E.coli), coliforme Bakterien, intestinale Enterokokken, Koloniezahl bei 22 °C, Koloniezahl bei 36 °C und Pseudomonas aeruginosa sowie Blei, Kupfer, Nickel, Eisen, Cadmium, Arsen und Antimon in den Liegenschaften der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben. Zu erbringen sind alle Untersuchungspflichten gemäß der Trinkwasserverordnung (TrinkwV) in der aktuell gültigen Fassung zum Zeitpunkt der Leistungsausführung. Leistungsausführung: 1.0 Trinkwasseruntersuchung auf Legionellen Es sind alle Leistungen, die nach den Anforderungen der Trinkwasserverordnung für den Prüfumfang der Untersuchung des Trinkwassers auf den Parameter Legionella spec. erforderlich sind, unter Beachtung der Empfehlung des Umweltbundesamtes und der allgemein anerkannten Regeln der Technik (a. a. R. d. T.) zu erbringen. Die folgenden Leistungen sind entsprechend auszuführen, wenn diese beauftragt werden. 1.1 Durchführung der systemischen Untersuchung des Trinkwassers auf den Parameter Legionella spec. gemäß der TrinkwV (i. d. R. drei Probeentnahmestellen: Vor- und Rücklauf Trinkwassererwärmungsanlage und weitest entfernte Entnahmestelle des Steigstrangs). Die Probeentnahme einschließlich der Untersuchung (Untersuchungsbericht/ Prüfbericht) ist gemäß TrinkwV zu dokumentieren. Bei der Dokumentation hat die Auftragnehmerin zusätzlich die Angaben und Anforderungen des zuständigen Gesundheitsamtes zu beachten. 1.2 Neben der Durchführung der gesetzlichen Trinkwasseruntersuchungen können auch anlassbezogene Untersuchungen, z. B. nach einem Umbau der Trinkwasserinstallation, oder in Verdachtsfällen einer Kontamination, beauftragt werden. 1.3 Sollte im Zuge einer systemischen Untersuchung gemäß der TrinkwV die Überschreitung des technischen Maßnahmenwertes für Legionella spec. festgestellt werden, ist die unverzügliche Benachrichtigung des zuständigen Gesundheitsamtes erforderlich. Der Untersuchungsbericht ist so zu übersenden, wie es das zuständige Gesundheitsamt fordert. Im Zweifel muss sich die Auftragnehmerin beim zuständigen Gesundheitsamt erkundigen. 2.0 Trinkwasseruntersuchung auf Escherichia coli (E.coli), coliforme Bakterien, intestinale Enterokokken, Koloniezahl bei 22 °C, Koloniezahl bei 36 °C und Pseudomonas aeruginosa 2.1 Durchführung der Untersuchung auf Escherichia coli (E.coli), coliforme Bakterien und intestinale Enterokokken entsprechend der Forderungen des jeweils zuständigen Gesundheitsamtes zu Prüfungsumfang und Prüfintervallen sowie unter Beachtung der TrinkwV, Empfehlungen des Umweltbundesamtes und allgemein anerkannten Regeln der Technik (a. a. R. d. T.) kann beauftragt werden. Ein Prüfbericht ist gemäß der TrinkwV über die Entnahme und Analyse zu erstellen und zusätzlich sind die Angaben und Anforderungen des zuständigen Gesundheitsamtes zu beachten. 3.0 Trinkwasseruntersuchung auf Blei, Kupfer, Nickel, Eisen, Cadmium, Arsen und Antimon 3.1 Zu erbringen sind bei Bedarf alle Leistungen, die gemäß TrinkwV für den Prüfumfang zur Ermittlung der Blei-Konzentration im Trinkwasser erforderlich sind, unter Beachtung der Empfehlung des Umweltbundesamtes. Die Beprobung ist in der gestaffelten Stagnationsbeprobung gemäß der TrinkwV durchzuführen. Ebenfalls ist ein Prüfbericht gemäß der TrinkwV über die Entnahme und Analyse zu erstellen. Weitere Beschreibungspunkte sind aus den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Interne Kennung: VOEK 394-23, Los 19
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 65111000 Trinkwasserversorgung
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Freiburg
Land, Gliederung (NUTS): Freiburg im Breisgau, Stadtkreis (DE131)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/01/2025
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2027
5.1.5.
Wert
Höchstwert der Rahmenvereinbarung: 67 264,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Als Wertungspreis pro Los wird die Summe der Gesamtnettopreise für 3 Jahre einschließlich aller Preise für die Rüst- und Anfahrtskostenpauschale für Probeentnahme laut Preisblatt gewertet. Gewichtung 100 %
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 100
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten. Verstöße gegen das Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist gerügt werden. Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens muss innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht werden (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Bundeskartellamt - Vergabekammern des Bundes
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt: Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet: Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
Los: LOT-0020
Titel: Durchführung von Trinkwasseruntersuchungen in den Liegenschaften gem. Liegenschaftsübersicht (Anlage C-03_I_Liegenschaftsübersicht der Vergabeunterlagen) und Losübersicht (Anlage C 03_II_ Losübersicht der Vergabeunterlagen)
Beschreibung: Auftragsgegenstand ist die Abdeckung des anfallenden Bedarfes an Trinkwasseruntersuchungen auf Legionellen, Escherichia coli (E.coli), coliforme Bakterien, intestinale Enterokokken, Koloniezahl bei 22 °C, Koloniezahl bei 36 °C und Pseudomonas aeruginosa sowie Blei, Kupfer, Nickel, Eisen, Cadmium, Arsen und Antimon in den Liegenschaften der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben. Zu erbringen sind alle Untersuchungspflichten gemäß der Trinkwasserverordnung (TrinkwV) in der aktuell gültigen Fassung zum Zeitpunkt der Leistungsausführung. Leistungsausführung: 1.0 Trinkwasseruntersuchung auf Legionellen Es sind alle Leistungen, die nach den Anforderungen der Trinkwasserverordnung für den Prüfumfang der Untersuchung des Trinkwassers auf den Parameter Legionella spec. erforderlich sind, unter Beachtung der Empfehlung des Umweltbundesamtes und der allgemein anerkannten Regeln der Technik (a. a. R. d. T.) zu erbringen. Die folgenden Leistungen sind entsprechend auszuführen, wenn diese beauftragt werden. 1.1 Durchführung der systemischen Untersuchung des Trinkwassers auf den Parameter Legionella spec. gemäß der TrinkwV (i. d. R. drei Probeentnahmestellen: Vor- und Rücklauf Trinkwassererwärmungsanlage und weitest entfernte Entnahmestelle des Steigstrangs). Die Probeentnahme einschließlich der Untersuchung (Untersuchungsbericht/ Prüfbericht) ist gemäß TrinkwV zu dokumentieren. Bei der Dokumentation hat die Auftragnehmerin zusätzlich die Angaben und Anforderungen des zuständigen Gesundheitsamtes zu beachten. 1.2 Neben der Durchführung der gesetzlichen Trinkwasseruntersuchungen können auch anlassbezogene Untersuchungen, z. B. nach einem Umbau der Trinkwasserinstallation, oder in Verdachtsfällen einer Kontamination, beauftragt werden. 1.3 Sollte im Zuge einer systemischen Untersuchung gemäß der TrinkwV die Überschreitung des technischen Maßnahmenwertes für Legionella spec. festgestellt werden, ist die unverzügliche Benachrichtigung des zuständigen Gesundheitsamtes erforderlich. Der Untersuchungsbericht ist so zu übersenden, wie es das zuständige Gesundheitsamt fordert. Im Zweifel muss sich die Auftragnehmerin beim zuständigen Gesundheitsamt erkundigen. 2.0 Trinkwasseruntersuchung auf Escherichia coli (E.coli), coliforme Bakterien, intestinale Enterokokken, Koloniezahl bei 22 °C, Koloniezahl bei 36 °C und Pseudomonas aeruginosa 2.1 Durchführung der Untersuchung auf Escherichia coli (E.coli), coliforme Bakterien und intestinale Enterokokken entsprechend der Forderungen des jeweils zuständigen Gesundheitsamtes zu Prüfungsumfang und Prüfintervallen sowie unter Beachtung der TrinkwV, Empfehlungen des Umweltbundesamtes und allgemein anerkannten Regeln der Technik (a. a. R. d. T.) kann beauftragt werden. Ein Prüfbericht ist gemäß der TrinkwV über die Entnahme und Analyse zu erstellen und zusätzlich sind die Angaben und Anforderungen des zuständigen Gesundheitsamtes zu beachten. 3.0 Trinkwasseruntersuchung auf Blei, Kupfer, Nickel, Eisen, Cadmium, Arsen und Antimon 3.1 Zu erbringen sind bei Bedarf alle Leistungen, die gemäß TrinkwV für den Prüfumfang zur Ermittlung der Blei-Konzentration im Trinkwasser erforderlich sind, unter Beachtung der Empfehlung des Umweltbundesamtes. Die Beprobung ist in der gestaffelten Stagnationsbeprobung gemäß der TrinkwV durchzuführen. Ebenfalls ist ein Prüfbericht gemäß der TrinkwV über die Entnahme und Analyse zu erstellen. Weitere Beschreibungspunkte sind aus den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Interne Kennung: VOEK 394-23, Los 20
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 65111000 Trinkwasserversorgung
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Karlsruhe, Landkreis (DE123)
Land: Deutschland
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Sigmaringen (DE149)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/01/2025
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2027
5.1.5.
Wert
Höchstwert der Rahmenvereinbarung: 51 675,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Als Wertungspreis pro Los wird die Summe der Gesamtnettopreise für 3 Jahre einschließlich aller Preise für die Rüst- und Anfahrtskostenpauschale für Probeentnahme laut Preisblatt gewertet. Gewichtung 100 %
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 100
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten. Verstöße gegen das Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist gerügt werden. Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens muss innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht werden (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Bundeskartellamt - Vergabekammern des Bundes
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt: Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet: Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
Los: LOT-0021
Titel: Durchführung von Trinkwasseruntersuchungen in den Liegenschaften gem. Liegenschaftsübersicht (Anlage C-03_I_Liegenschaftsübersicht der Vergabeunterlagen) und Losübersicht (Anlage C 03_II_ Losübersicht der Vergabeunterlagen)
Beschreibung: Auftragsgegenstand ist die Abdeckung des anfallenden Bedarfes an Trinkwasseruntersuchungen auf Legionellen, Escherichia coli (E.coli), coliforme Bakterien, intestinale Enterokokken, Koloniezahl bei 22 °C, Koloniezahl bei 36 °C und Pseudomonas aeruginosa sowie Blei, Kupfer, Nickel, Eisen, Cadmium, Arsen und Antimon in den Liegenschaften der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben. Zu erbringen sind alle Untersuchungspflichten gemäß der Trinkwasserverordnung (TrinkwV) in der aktuell gültigen Fassung zum Zeitpunkt der Leistungsausführung. Leistungsausführung: 1.0 Trinkwasseruntersuchung auf Legionellen Es sind alle Leistungen, die nach den Anforderungen der Trinkwasserverordnung für den Prüfumfang der Untersuchung des Trinkwassers auf den Parameter Legionella spec. erforderlich sind, unter Beachtung der Empfehlung des Umweltbundesamtes und der allgemein anerkannten Regeln der Technik (a. a. R. d. T.) zu erbringen. Die folgenden Leistungen sind entsprechend auszuführen, wenn diese beauftragt werden. 1.1 Durchführung der systemischen Untersuchung des Trinkwassers auf den Parameter Legionella spec. gemäß der TrinkwV (i. d. R. drei Probeentnahmestellen: Vor- und Rücklauf Trinkwassererwärmungsanlage und weitest entfernte Entnahmestelle des Steigstrangs). Die Probeentnahme einschließlich der Untersuchung (Untersuchungsbericht/ Prüfbericht) ist gemäß TrinkwV zu dokumentieren. Bei der Dokumentation hat die Auftragnehmerin zusätzlich die Angaben und Anforderungen des zuständigen Gesundheitsamtes zu beachten. 1.2 Neben der Durchführung der gesetzlichen Trinkwasseruntersuchungen können auch anlassbezogene Untersuchungen, z. B. nach einem Umbau der Trinkwasserinstallation, oder in Verdachtsfällen einer Kontamination, beauftragt werden. 1.3 Sollte im Zuge einer systemischen Untersuchung gemäß der TrinkwV die Überschreitung des technischen Maßnahmenwertes für Legionella spec. festgestellt werden, ist die unverzügliche Benachrichtigung des zuständigen Gesundheitsamtes erforderlich. Der Untersuchungsbericht ist so zu übersenden, wie es das zuständige Gesundheitsamt fordert. Im Zweifel muss sich die Auftragnehmerin beim zuständigen Gesundheitsamt erkundigen. 2.0 Trinkwasseruntersuchung auf Escherichia coli (E.coli), coliforme Bakterien, intestinale Enterokokken, Koloniezahl bei 22 °C, Koloniezahl bei 36 °C und Pseudomonas aeruginosa 2.1 Durchführung der Untersuchung auf Escherichia coli (E.coli), coliforme Bakterien und intestinale Enterokokken entsprechend der Forderungen des jeweils zuständigen Gesundheitsamtes zu Prüfungsumfang und Prüfintervallen sowie unter Beachtung der TrinkwV, Empfehlungen des Umweltbundesamtes und allgemein anerkannten Regeln der Technik (a. a. R. d. T.) kann beauftragt werden. Ein Prüfbericht ist gemäß der TrinkwV über die Entnahme und Analyse zu erstellen und zusätzlich sind die Angaben und Anforderungen des zuständigen Gesundheitsamtes zu beachten. 3.0 Trinkwasseruntersuchung auf Blei, Kupfer, Nickel, Eisen, Cadmium, Arsen und Antimon 3.1 Zu erbringen sind bei Bedarf alle Leistungen, die gemäß TrinkwV für den Prüfumfang zur Ermittlung der Blei-Konzentration im Trinkwasser erforderlich sind, unter Beachtung der Empfehlung des Umweltbundesamtes. Die Beprobung ist in der gestaffelten Stagnationsbeprobung gemäß der TrinkwV durchzuführen. Ebenfalls ist ein Prüfbericht gemäß der TrinkwV über die Entnahme und Analyse zu erstellen. Weitere Beschreibungspunkte sind aus den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Interne Kennung: VOEK 394-23, Los 21
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 65111000 Trinkwasserversorgung
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Kempten (Allgäu), Kreisfreie Stadt (DE273)
Land: Deutschland
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Augsburg, Kreisfreie Stadt (DE271)
Land: Deutschland
5.1.5.
Wert
Höchstwert der Rahmenvereinbarung: 40 825,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Als Wertungspreis pro Los wird die Summe der Gesamtnettopreise für 3 Jahre einschließlich aller Preise für die Rüst- und Anfahrtskostenpauschale für Probeentnahme laut Preisblatt gewertet. Gewichtung 100 %
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 100
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten. Verstöße gegen das Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist gerügt werden. Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens muss innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht werden (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Bundeskartellamt - Vergabekammern des Bundes
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt: Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet: Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
Los: LOT-0022
Titel: Durchführung von Trinkwasseruntersuchungen in den Liegenschaften gem. Liegenschaftsübersicht (Anlage C-03_I_Liegenschaftsübersicht der Vergabeunterlagen) und Losübersicht (Anlage C 03_II_ Losübersicht der Vergabeunterlagen)
Beschreibung: Auftragsgegenstand ist die Abdeckung des anfallenden Bedarfes an Trinkwasseruntersuchungen auf Legionellen, Escherichia coli (E.coli), coliforme Bakterien, intestinale Enterokokken, Koloniezahl bei 22 °C, Koloniezahl bei 36 °C und Pseudomonas aeruginosa sowie Blei, Kupfer, Nickel, Eisen, Cadmium, Arsen und Antimon in den Liegenschaften der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben. Zu erbringen sind alle Untersuchungspflichten gemäß der Trinkwasserverordnung (TrinkwV) in der aktuell gültigen Fassung zum Zeitpunkt der Leistungsausführung. Leistungsausführung: 1.0 Trinkwasseruntersuchung auf Legionellen Es sind alle Leistungen, die nach den Anforderungen der Trinkwasserverordnung für den Prüfumfang der Untersuchung des Trinkwassers auf den Parameter Legionella spec. erforderlich sind, unter Beachtung der Empfehlung des Umweltbundesamtes und der allgemein anerkannten Regeln der Technik (a. a. R. d. T.) zu erbringen. Die folgenden Leistungen sind entsprechend auszuführen, wenn diese beauftragt werden. 1.1 Durchführung der systemischen Untersuchung des Trinkwassers auf den Parameter Legionella spec. gemäß der TrinkwV (i. d. R. drei Probeentnahmestellen: Vor- und Rücklauf Trinkwassererwärmungsanlage und weitest entfernte Entnahmestelle des Steigstrangs). Die Probeentnahme einschließlich der Untersuchung (Untersuchungsbericht/ Prüfbericht) ist gemäß TrinkwV zu dokumentieren. Bei der Dokumentation hat die Auftragnehmerin zusätzlich die Angaben und Anforderungen des zuständigen Gesundheitsamtes zu beachten. 1.2 Neben der Durchführung der gesetzlichen Trinkwasseruntersuchungen können auch anlassbezogene Untersuchungen, z. B. nach einem Umbau der Trinkwasserinstallation, oder in Verdachtsfällen einer Kontamination, beauftragt werden. 1.3 Sollte im Zuge einer systemischen Untersuchung gemäß der TrinkwV die Überschreitung des technischen Maßnahmenwertes für Legionella spec. festgestellt werden, ist die unverzügliche Benachrichtigung des zuständigen Gesundheitsamtes erforderlich. Der Untersuchungsbericht ist so zu übersenden, wie es das zuständige Gesundheitsamt fordert. Im Zweifel muss sich die Auftragnehmerin beim zuständigen Gesundheitsamt erkundigen. 2.0 Trinkwasseruntersuchung auf Escherichia coli (E.coli), coliforme Bakterien, intestinale Enterokokken, Koloniezahl bei 22 °C, Koloniezahl bei 36 °C und Pseudomonas aeruginosa 2.1 Durchführung der Untersuchung auf Escherichia coli (E.coli), coliforme Bakterien und intestinale Enterokokken entsprechend der Forderungen des jeweils zuständigen Gesundheitsamtes zu Prüfungsumfang und Prüfintervallen sowie unter Beachtung der TrinkwV, Empfehlungen des Umweltbundesamtes und allgemein anerkannten Regeln der Technik (a. a. R. d. T.) kann beauftragt werden. Ein Prüfbericht ist gemäß der TrinkwV über die Entnahme und Analyse zu erstellen und zusätzlich sind die Angaben und Anforderungen des zuständigen Gesundheitsamtes zu beachten. 3.0 Trinkwasseruntersuchung auf Blei, Kupfer, Nickel, Eisen, Cadmium, Arsen und Antimon 3.1 Zu erbringen sind bei Bedarf alle Leistungen, die gemäß TrinkwV für den Prüfumfang zur Ermittlung der Blei-Konzentration im Trinkwasser erforderlich sind, unter Beachtung der Empfehlung des Umweltbundesamtes. Die Beprobung ist in der gestaffelten Stagnationsbeprobung gemäß der TrinkwV durchzuführen. Ebenfalls ist ein Prüfbericht gemäß der TrinkwV über die Entnahme und Analyse zu erstellen. Weitere Beschreibungspunkte sind aus den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Interne Kennung: VOEK 394-23, Los 22
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 65111000 Trinkwasserversorgung
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): München, Kreisfreie Stadt (DE212)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/01/2025
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2027
5.1.5.
Wert
Höchstwert der Rahmenvereinbarung: 131 671,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Als Wertungspreis pro Los wird die Summe der Gesamtnettopreise für 3 Jahre einschließlich aller Preise für die Rüst- und Anfahrtskostenpauschale für Probeentnahme laut Preisblatt gewertet. Gewichtung 100 %
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 100
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten. Verstöße gegen das Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist gerügt werden. Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens muss innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht werden (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Bundeskartellamt - Vergabekammern des Bundes
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet: Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
Los: LOT-0023
Titel: Durchführung von Trinkwasseruntersuchungen in den Liegenschaften gem. Liegenschaftsübersicht (Anlage C-03_I_Liegenschaftsübersicht der Vergabeunterlagen) und Losübersicht (Anlage C 03_II_ Losübersicht der Vergabeunterlagen)
Beschreibung: Auftragsgegenstand ist die Abdeckung des anfallenden Bedarfes an Trinkwasseruntersuchungen auf Legionellen, Escherichia coli (E.coli), coliforme Bakterien, intestinale Enterokokken, Koloniezahl bei 22 °C, Koloniezahl bei 36 °C und Pseudomonas aeruginosa sowie Blei, Kupfer, Nickel, Eisen, Cadmium, Arsen und Antimon in den Liegenschaften der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben. Zu erbringen sind alle Untersuchungspflichten gemäß der Trinkwasserverordnung (TrinkwV) in der aktuell gültigen Fassung zum Zeitpunkt der Leistungsausführung. Leistungsausführung: 1.0 Trinkwasseruntersuchung auf Legionellen Es sind alle Leistungen, die nach den Anforderungen der Trinkwasserverordnung für den Prüfumfang der Untersuchung des Trinkwassers auf den Parameter Legionella spec. erforderlich sind, unter Beachtung der Empfehlung des Umweltbundesamtes und der allgemein anerkannten Regeln der Technik (a. a. R. d. T.) zu erbringen. Die folgenden Leistungen sind entsprechend auszuführen, wenn diese beauftragt werden. 1.1 Durchführung der systemischen Untersuchung des Trinkwassers auf den Parameter Legionella spec. gemäß der TrinkwV (i. d. R. drei Probeentnahmestellen: Vor- und Rücklauf Trinkwassererwärmungsanlage und weitest entfernte Entnahmestelle des Steigstrangs). Die Probeentnahme einschließlich der Untersuchung (Untersuchungsbericht/ Prüfbericht) ist gemäß TrinkwV zu dokumentieren. Bei der Dokumentation hat die Auftragnehmerin zusätzlich die Angaben und Anforderungen des zuständigen Gesundheitsamtes zu beachten. 1.2 Neben der Durchführung der gesetzlichen Trinkwasseruntersuchungen können auch anlassbezogene Untersuchungen, z. B. nach einem Umbau der Trinkwasserinstallation, oder in Verdachtsfällen einer Kontamination, beauftragt werden. 1.3 Sollte im Zuge einer systemischen Untersuchung gemäß der TrinkwV die Überschreitung des technischen Maßnahmenwertes für Legionella spec. festgestellt werden, ist die unverzügliche Benachrichtigung des zuständigen Gesundheitsamtes erforderlich. Der Untersuchungsbericht ist so zu übersenden, wie es das zuständige Gesundheitsamt fordert. Im Zweifel muss sich die Auftragnehmerin beim zuständigen Gesundheitsamt erkundigen. 2.0 Trinkwasseruntersuchung auf Escherichia coli (E.coli), coliforme Bakterien, intestinale Enterokokken, Koloniezahl bei 22 °C, Koloniezahl bei 36 °C und Pseudomonas aeruginosa 2.1 Durchführung der Untersuchung auf Escherichia coli (E.coli), coliforme Bakterien und intestinale Enterokokken entsprechend der Forderungen des jeweils zuständigen Gesundheitsamtes zu Prüfungsumfang und Prüfintervallen sowie unter Beachtung der TrinkwV, Empfehlungen des Umweltbundesamtes und allgemein anerkannten Regeln der Technik (a. a. R. d. T.) kann beauftragt werden. Ein Prüfbericht ist gemäß der TrinkwV über die Entnahme und Analyse zu erstellen und zusätzlich sind die Angaben und Anforderungen des zuständigen Gesundheitsamtes zu beachten. 3.0 Trinkwasseruntersuchung auf Blei, Kupfer, Nickel, Eisen, Cadmium, Arsen und Antimon 3.1 Zu erbringen sind bei Bedarf alle Leistungen, die gemäß TrinkwV für den Prüfumfang zur Ermittlung der Blei-Konzentration im Trinkwasser erforderlich sind, unter Beachtung der Empfehlung des Umweltbundesamtes. Die Beprobung ist in der gestaffelten Stagnationsbeprobung gemäß der TrinkwV durchzuführen. Ebenfalls ist ein Prüfbericht gemäß der TrinkwV über die Entnahme und Analyse zu erstellen. Weitere Beschreibungspunkte sind aus den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Interne Kennung: VOEK 394-23, Los 23
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 65111000 Trinkwasserversorgung
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Rosenheim, Kreisfreie Stadt (DE213)
Land: Deutschland
5.1.5.
Wert
Höchstwert der Rahmenvereinbarung: 66 679,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Als Wertungspreis pro Los wird die Summe der Gesamtnettopreise für 3 Jahre einschließlich aller Preise für die Rüst- und Anfahrtskostenpauschale für Probeentnahme laut Preisblatt gewertet. Gewichtung 100 %
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 100
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten. Verstöße gegen das Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist gerügt werden. Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens muss innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht werden (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Bundeskartellamt - Vergabekammern des Bundes
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet: Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
Los: LOT-0024
Titel: Durchführung von Trinkwasseruntersuchungen in den Liegenschaften gem. Liegenschaftsübersicht (Anlage C-03_I_Liegenschaftsübersicht der Vergabeunterlagen) und Losübersicht (Anlage C 03_II_ Losübersicht der Vergabeunterlagen)
Beschreibung: Auftragsgegenstand ist die Abdeckung des anfallenden Bedarfes an Trinkwasseruntersuchungen auf Legionellen, Escherichia coli (E.coli), coliforme Bakterien, intestinale Enterokokken, Koloniezahl bei 22 °C, Koloniezahl bei 36 °C und Pseudomonas aeruginosa sowie Blei, Kupfer, Nickel, Eisen, Cadmium, Arsen und Antimon in den Liegenschaften der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben. Zu erbringen sind alle Untersuchungspflichten gemäß der Trinkwasserverordnung (TrinkwV) in der aktuell gültigen Fassung zum Zeitpunkt der Leistungsausführung. Leistungsausführung: 1.0 Trinkwasseruntersuchung auf Legionellen Es sind alle Leistungen, die nach den Anforderungen der Trinkwasserverordnung für den Prüfumfang der Untersuchung des Trinkwassers auf den Parameter Legionella spec. erforderlich sind, unter Beachtung der Empfehlung des Umweltbundesamtes und der allgemein anerkannten Regeln der Technik (a. a. R. d. T.) zu erbringen. Die folgenden Leistungen sind entsprechend auszuführen, wenn diese beauftragt werden. 1.1 Durchführung der systemischen Untersuchung des Trinkwassers auf den Parameter Legionella spec. gemäß der TrinkwV (i. d. R. drei Probeentnahmestellen: Vor- und Rücklauf Trinkwassererwärmungsanlage und weitest entfernte Entnahmestelle des Steigstrangs). Die Probeentnahme einschließlich der Untersuchung (Untersuchungsbericht/ Prüfbericht) ist gemäß TrinkwV zu dokumentieren. Bei der Dokumentation hat die Auftragnehmerin zusätzlich die Angaben und Anforderungen des zuständigen Gesundheitsamtes zu beachten. 1.2 Neben der Durchführung der gesetzlichen Trinkwasseruntersuchungen können auch anlassbezogene Untersuchungen, z. B. nach einem Umbau der Trinkwasserinstallation, oder in Verdachtsfällen einer Kontamination, beauftragt werden. 1.3 Sollte im Zuge einer systemischen Untersuchung gemäß der TrinkwV die Überschreitung des technischen Maßnahmenwertes für Legionella spec. festgestellt werden, ist die unverzügliche Benachrichtigung des zuständigen Gesundheitsamtes erforderlich. Der Untersuchungsbericht ist so zu übersenden, wie es das zuständige Gesundheitsamt fordert. Im Zweifel muss sich die Auftragnehmerin beim zuständigen Gesundheitsamt erkundigen. 2.0 Trinkwasseruntersuchung auf Escherichia coli (E.coli), coliforme Bakterien, intestinale Enterokokken, Koloniezahl bei 22 °C, Koloniezahl bei 36 °C und Pseudomonas aeruginosa 2.1 Durchführung der Untersuchung auf Escherichia coli (E.coli), coliforme Bakterien und intestinale Enterokokken entsprechend der Forderungen des jeweils zuständigen Gesundheitsamtes zu Prüfungsumfang und Prüfintervallen sowie unter Beachtung der TrinkwV, Empfehlungen des Umweltbundesamtes und allgemein anerkannten Regeln der Technik (a. a. R. d. T.) kann beauftragt werden. Ein Prüfbericht ist gemäß der TrinkwV über die Entnahme und Analyse zu erstellen und zusätzlich sind die Angaben und Anforderungen des zuständigen Gesundheitsamtes zu beachten. 3.0 Trinkwasseruntersuchung auf Blei, Kupfer, Nickel, Eisen, Cadmium, Arsen und Antimon 3.1 Zu erbringen sind bei Bedarf alle Leistungen, die gemäß TrinkwV für den Prüfumfang zur Ermittlung der Blei-Konzentration im Trinkwasser erforderlich sind, unter Beachtung der Empfehlung des Umweltbundesamtes. Die Beprobung ist in der gestaffelten Stagnationsbeprobung gemäß der TrinkwV durchzuführen. Ebenfalls ist ein Prüfbericht gemäß der TrinkwV über die Entnahme und Analyse zu erstellen. Weitere Beschreibungspunkte sind aus den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Interne Kennung: VOEK 394-23, Los 24
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 65111000 Trinkwasserversorgung
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Deggendorf (DE224)
Land: Deutschland
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Regensburg, Kreisfreie Stadt (DE232)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/01/2025
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2027
5.1.5.
Wert
Höchstwert der Rahmenvereinbarung: 42 745,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Als Wertungspreis pro Los wird die Summe der Gesamtnettopreise für 3 Jahre einschließlich aller Preise für die Rüst- und Anfahrtskostenpauschale für Probeentnahme laut Preisblatt gewertet. Gewichtung 100 %
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 100
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten. Verstöße gegen das Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist gerügt werden. Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens muss innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht werden (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Bundeskartellamt - Vergabekammern des Bundes
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet: Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
6. Ergebnisse
Höchstwert der Rahmenvereinbarungen in diesem Verfahren: 3 557 209,74 EUR
Ungefährer Wert der Rahmenvereinbarungen: 3 557 209,74 EUR
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0001
Status der Preisträgerauswahl: Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
Rahmenvereinbarung:
Höchstwert der Rahmenvereinbarung: 3 557 209,74 EUR
Neu geschätzter Wert der Rahmenvereinbarung: 3 557 209,74 EUR
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: ÖHMI Analytik GmbH
Angebot:
Kennung des Angebots: Angebot 06 ÖHMI Analytik GmbH
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0001
Das Angebot wurde in die Rangfolge eingeordnet: ja
Rang in der Liste der Gewinner: 1
Konzession – Wert:
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante: nein
Vergabe von Unteraufträgen: Nein
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: VOEK 394-23, Lose 1, 3, 6 und 14
Datum des Vertragsabschlusses: 23/10/2024
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet: Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
6.1.4.
Statistische Informationen:
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 6
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0002
Status der Preisträgerauswahl: Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
Rahmenvereinbarung:
Höchstwert der Rahmenvereinbarung: 3 557 209,74 EUR
Neu geschätzter Wert der Rahmenvereinbarung: 3 557 209,74 EUR
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: Probanda GmbH
Angebot:
Kennung des Angebots: Angebot 21 Probanda GmbH
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0002
Konzession – Wert:
Vergabe von Unteraufträgen: Nein
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: VOEK 394-23, Lose 2, 4, 5, 7 bis 10, 13, 15, 17, 20, 22 und 23
Datum des Vertragsabschlusses: 23/10/2024
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet: Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
6.1.4.
Statistische Informationen:
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 7
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0003
Status der Preisträgerauswahl: Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
Rahmenvereinbarung:
Höchstwert der Rahmenvereinbarung: 3 557 209,74 EUR
Neu geschätzter Wert der Rahmenvereinbarung: 3 557 209,74 EUR
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: ÖHMI Analytik GmbH
Angebot:
Kennung des Angebots: Angebot 06 ÖHMI Analytik GmbH
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0003
Das Angebot wurde in die Rangfolge eingeordnet: ja
Rang in der Liste der Gewinner: 1
Konzession – Wert:
Vergabe von Unteraufträgen: Nein
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: VOEK 394-23, Lose 1, 3, 6 und 14
Datum des Vertragsabschlusses: 23/10/2024
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet: Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
6.1.4.
Statistische Informationen:
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 8
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0004
Status der Preisträgerauswahl: Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
Rahmenvereinbarung:
Höchstwert der Rahmenvereinbarung: 3 557 209,74 EUR
Neu geschätzter Wert der Rahmenvereinbarung: 3 557 209,74 EUR
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: Probanda GmbH
Angebot:
Kennung des Angebots: Angebot 21 Probanda GmbH
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0004
Konzession – Wert:
Vergabe von Unteraufträgen: Nein
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: VOEK 394-23, Lose 2, 4, 5, 7 bis 10, 13, 15, 17, 20, 22 und 23
Datum des Vertragsabschlusses: 23/10/2024
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet: Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
6.1.4.
Statistische Informationen:
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 8
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0005
Status der Preisträgerauswahl: Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
Rahmenvereinbarung:
Höchstwert der Rahmenvereinbarung: 3 557 209,74 EUR
Neu geschätzter Wert der Rahmenvereinbarung: 3 557 209,74 EUR
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: Probanda GmbH
Angebot:
Kennung des Angebots: Angebot 21 Probanda GmbH
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0005
Konzession – Wert:
Vergabe von Unteraufträgen: Nein
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: VOEK 394-23, Lose 2, 4, 5, 7 bis 10, 13, 15, 17, 20, 22 und 23
Datum des Vertragsabschlusses: 23/10/2024
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet: Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
6.1.4.
Statistische Informationen:
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 7
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0006
Status der Preisträgerauswahl: Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
Rahmenvereinbarung:
Höchstwert der Rahmenvereinbarung: 3 557 209,74 EUR
Neu geschätzter Wert der Rahmenvereinbarung: 3 557 209,74 EUR
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: ÖHMI Analytik GmbH
Angebot:
Kennung des Angebots: Angebot 06 ÖHMI Analytik GmbH
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0006
Das Angebot wurde in die Rangfolge eingeordnet: ja
Rang in der Liste der Gewinner: 1
Konzession – Wert:
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante: nein
Vergabe von Unteraufträgen: Nein
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: VOEK 394-23, Lose 1, 3, 6 und 14
Datum des Vertragsabschlusses: 23/10/2024
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet: Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
6.1.4.
Statistische Informationen:
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 9
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0007
Status der Preisträgerauswahl: Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
Rahmenvereinbarung:
Höchstwert der Rahmenvereinbarung: 3 557 209,74 EUR
Neu geschätzter Wert der Rahmenvereinbarung: 3 557 209,74 EUR
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: Probanda GmbH
Angebot:
Kennung des Angebots: Angebot 21 Probanda GmbH
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0007
Konzession – Wert:
Vergabe von Unteraufträgen: Nein
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: VOEK 394-23, Lose 2, 4, 5, 7 bis 10, 13, 15, 17, 20, 22 und 23
Datum des Vertragsabschlusses: 23/10/2024
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet: Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
6.1.4.
Statistische Informationen:
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 10
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0008
Status der Preisträgerauswahl: Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
Rahmenvereinbarung:
Höchstwert der Rahmenvereinbarung: 3 557 209,74 EUR
Neu geschätzter Wert der Rahmenvereinbarung: 3 557 209,74 EUR
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: Probanda GmbH
Angebot:
Kennung des Angebots: Angebot 21 Probanda GmbH
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0008
Konzession – Wert:
Vergabe von Unteraufträgen: Nein
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: VOEK 394-23, Lose 2, 4, 5, 7 bis 10, 13, 15, 17, 20, 22 und 23
Datum des Vertragsabschlusses: 23/10/2024
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet: Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
6.1.4.
Statistische Informationen:
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 16
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0009
Status der Preisträgerauswahl: Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
Rahmenvereinbarung:
Höchstwert der Rahmenvereinbarung: 3 557 209,74 EUR
Neu geschätzter Wert der Rahmenvereinbarung: 3 557 209,74 EUR
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: Probanda GmbH
Angebot:
Kennung des Angebots: Angebot 21 Probanda GmbH
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0009
Konzession – Wert:
Vergabe von Unteraufträgen: Nein
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: VOEK 394-23, Lose 2, 4, 5, 7 bis 10, 13, 15, 17, 20, 22 und 23
Datum des Vertragsabschlusses: 23/10/2024
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet: Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
6.1.4.
Statistische Informationen:
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 11
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0010
Status der Preisträgerauswahl: Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
Rahmenvereinbarung:
Höchstwert der Rahmenvereinbarung: 3 557 209,74 EUR
Neu geschätzter Wert der Rahmenvereinbarung: 3 557 209,74 EUR
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: Probanda GmbH
Angebot:
Kennung des Angebots: Angebot 21 Probanda GmbH
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0010
Konzession – Wert:
Vergabe von Unteraufträgen: Nein
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: VOEK 394-23, Lose 2, 4, 5, 7 bis 10, 13, 15, 17, 20, 22 und 23
Datum des Vertragsabschlusses: 23/10/2024
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet: Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
6.1.4.
Statistische Informationen:
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 15
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0011
Status der Preisträgerauswahl: Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
Rahmenvereinbarung:
Höchstwert der Rahmenvereinbarung: 3 557 209,74 EUR
Neu geschätzter Wert der Rahmenvereinbarung: 3 557 209,74 EUR
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: AGROLAB Potsdam GmbH
Angebot:
Kennung des Angebots: Angebot 18 AGROLAB Potsdam GmbH
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0011
Das Angebot wurde in die Rangfolge eingeordnet: ja
Rang in der Liste der Gewinner: 1
Konzession – Wert:
Vergabe von Unteraufträgen: Nein
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: VOEK 394-23, Lose 11 und 12
Datum des Vertragsabschlusses: 23/10/2024
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet: Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
6.1.4.
Statistische Informationen:
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 10
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0012
Status der Preisträgerauswahl: Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
Rahmenvereinbarung:
Höchstwert der Rahmenvereinbarung: 3 557 209,74 EUR
Neu geschätzter Wert der Rahmenvereinbarung: 3 557 209,74 EUR
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: AGROLAB Potsdam GmbH
Angebot:
Kennung des Angebots: Angebot 18 AGROLAB Potsdam GmbH
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0012
Konzession – Wert:
Vergabe von Unteraufträgen: Nein
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: VOEK 394-23, Lose 11 und 12
Datum des Vertragsabschlusses: 23/10/2024
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet: Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
6.1.4.
Statistische Informationen:
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 9
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0013
Status der Preisträgerauswahl: Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
Rahmenvereinbarung:
Höchstwert der Rahmenvereinbarung: 3 557 209,74 EUR
Neu geschätzter Wert der Rahmenvereinbarung: 3 557 209,74 EUR
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: Probanda GmbH
Angebot:
Kennung des Angebots: Angebot 21 Probanda GmbH
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0013
Konzession – Wert:
Vergabe von Unteraufträgen: Nein
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: VOEK 394-23, Lose 2, 4, 5, 7 bis 10, 13, 15, 17, 20, 22 und 23
Datum des Vertragsabschlusses: 23/10/2024
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet: Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
6.1.4.
Statistische Informationen:
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 8
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0014
Status der Preisträgerauswahl: Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
Rahmenvereinbarung:
Höchstwert der Rahmenvereinbarung: 3 557 209,74 EUR
Neu geschätzter Wert der Rahmenvereinbarung: 3 557 209,74 EUR
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: ÖHMI Analytik GmbH
Angebot:
Kennung des Angebots: Angebot 06 ÖHMI Analytik GmbH
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0014
Konzession – Wert:
Vergabe von Unteraufträgen: Nein
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: VOEK 394-23, Lose 1, 3, 6 und 14
Datum des Vertragsabschlusses: 23/10/2024
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet: Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
6.1.4.
Statistische Informationen:
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 7
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0015
Status der Preisträgerauswahl: Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
Rahmenvereinbarung:
Höchstwert der Rahmenvereinbarung: 3 557 209,74 EUR
Neu geschätzter Wert der Rahmenvereinbarung: 3 557 209,74 EUR
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: Probanda GmbH
Angebot:
Kennung des Angebots: Angebot 21 Probanda GmbH
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0015
Konzession – Wert:
Vergabe von Unteraufträgen: Nein
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: VOEK 394-23, Lose 2, 4, 5, 7 bis 10, 13, 15, 17, 20, 22 und 23
Datum des Vertragsabschlusses: 23/10/2024
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet: Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
6.1.4.
Statistische Informationen:
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 9
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0016
Status der Preisträgerauswahl: Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
Rahmenvereinbarung:
Höchstwert der Rahmenvereinbarung: 3 557 209,74 EUR
Neu geschätzter Wert der Rahmenvereinbarung: 3 557 209,74 EUR
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: AGROLAB Wasseranalytik GmbH
Angebot:
Kennung des Angebots: Angebot 16 AGROLAB Wasseranalytik GmbH
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0016
Das Angebot wurde in die Rangfolge eingeordnet: ja
Rang in der Liste der Gewinner: 1
Konzession – Wert:
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante: nein
Vergabe von Unteraufträgen: Nein
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: VOEK 394-23, Lose 16 und 19
Datum des Vertragsabschlusses: 23/10/2024
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet: Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
6.1.4.
Statistische Informationen:
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 8
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0017
Status der Preisträgerauswahl: Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
Rahmenvereinbarung:
Höchstwert der Rahmenvereinbarung: 3 557 209,74 EUR
Neu geschätzter Wert der Rahmenvereinbarung: 3 557 209,74 EUR
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: Probanda GmbH
Angebot:
Kennung des Angebots: Angebot 21 Probanda GmbH
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0017
Konzession – Wert:
Vergabe von Unteraufträgen: Nein
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: VOEK 394-23, Lose 2, 4, 5, 7 bis 10, 13, 15, 17, 20, 22 und 23
Datum des Vertragsabschlusses: 23/10/2024
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet: Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
6.1.4.
Statistische Informationen:
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 8
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0018
Status der Preisträgerauswahl: Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
Rahmenvereinbarung:
Höchstwert der Rahmenvereinbarung: 3 557 209,74 EUR
Neu geschätzter Wert der Rahmenvereinbarung: 3 557 209,74 EUR
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: Eurofins Institut Jäger GmbH Tübingen
Angebot:
Kennung des Angebots: Angebot 25 Eurofins Institut Jäger GmbH
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0018
Konzession – Wert:
Vergabe von Unteraufträgen: Nein
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: VOEK 394-23, Los 18
Datum des Vertragsabschlusses: 23/10/2024
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet: Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
6.1.4.
Statistische Informationen:
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 8
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0019
Status der Preisträgerauswahl: Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
Rahmenvereinbarung:
Höchstwert der Rahmenvereinbarung: 3 557 209,74 EUR
Neu geschätzter Wert der Rahmenvereinbarung: 3 557 209,74 EUR
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: AGROLAB Wasseranalytik GmbH
Angebot:
Kennung des Angebots: Angebot 16 AGROLAB Wasseranalytik GmbH
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0019
Das Angebot wurde in die Rangfolge eingeordnet: ja
Rang in der Liste der Gewinner: 1
Konzession – Wert:
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante: nein
Vergabe von Unteraufträgen: Nein
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: VOEK 394-23, Lose 16 und 19
Datum des Vertragsabschlusses: 23/10/2024
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet: Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
6.1.4.
Statistische Informationen:
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 8
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0020
Status der Preisträgerauswahl: Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
Rahmenvereinbarung:
Höchstwert der Rahmenvereinbarung: 3 557 209,74 EUR
Neu geschätzter Wert der Rahmenvereinbarung: 3 557 209,74 EUR
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: Probanda GmbH
Angebot:
Kennung des Angebots: Angebot 21 Probanda GmbH
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0020
Konzession – Wert:
Vergabe von Unteraufträgen: Nein
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: VOEK 394-23, Lose 2, 4, 5, 7 bis 10, 13, 15, 17, 20, 22 und 23
Datum des Vertragsabschlusses: 23/10/2024
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet: Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
6.1.4.
Statistische Informationen:
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 8
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0021
Status der Preisträgerauswahl: Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
Rahmenvereinbarung:
Höchstwert der Rahmenvereinbarung: 3 557 209,74 EUR
Neu geschätzter Wert der Rahmenvereinbarung: 3 557 209,74 EUR
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: DIWA - Institut für Wasseranalytik GmbH
Unterauftragnehmer des Gewinners:
Offizielle Bezeichnung: AGROLAB Wasseranalytik GmbH
Angebot:
Kennung des Angebots: Angebot 07 DIWA - Institut für Wasseranalytik GmbH
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0021
Das Angebot wurde in die Rangfolge eingeordnet: ja
Rang in der Liste der Gewinner: 1
Konzession – Wert:
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante: nein
Vergabe von Unteraufträgen: Ja
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: VOEK 394-23, Lose 21 und 24
Datum des Vertragsabschlusses: 23/10/2024
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet: Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
6.1.4.
Statistische Informationen:
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 8
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0022
Status der Preisträgerauswahl: Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
Rahmenvereinbarung:
Höchstwert der Rahmenvereinbarung: 3 557 209,74 EUR
Neu geschätzter Wert der Rahmenvereinbarung: 3 557 209,74 EUR
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: Probanda GmbH
Angebot:
Kennung des Angebots: Angebot 21 Probanda GmbH
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0022
Konzession – Wert:
Vergabe von Unteraufträgen: Nein
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: VOEK 394-23, Lose 2, 4, 5, 7 bis 10, 13, 15, 17, 20, 22 und 23
Datum des Vertragsabschlusses: 23/10/2024
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet: Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
6.1.4.
Statistische Informationen:
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 10
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0023
Status der Preisträgerauswahl: Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
Rahmenvereinbarung:
Höchstwert der Rahmenvereinbarung: 3 557 209,74 EUR
Neu geschätzter Wert der Rahmenvereinbarung: 3 557 209,74 EUR
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: Probanda GmbH
Angebot:
Kennung des Angebots: Angebot 21 Probanda GmbH
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0023
Konzession – Wert:
Vergabe von Unteraufträgen: Nein
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: VOEK 394-23, Lose 2, 4, 5, 7 bis 10, 13, 15, 17, 20, 22 und 23
Datum des Vertragsabschlusses: 23/10/2024
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet: Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
6.1.4.
Statistische Informationen:
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 9
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0024
Status der Preisträgerauswahl: Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
Rahmenvereinbarung:
Höchstwert der Rahmenvereinbarung: 3 557 209,74 EUR
Neu geschätzter Wert der Rahmenvereinbarung: 3 557 209,74 EUR
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: DIWA - Institut für Wasseranalytik GmbH
Unterauftragnehmer des Gewinners:
Offizielle Bezeichnung: AGROLAB Wasseranalytik GmbH
Angebot:
Kennung des Angebots: Angebot 07 DIWA - Institut für Wasseranalytik GmbH
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0024
Das Angebot wurde in die Rangfolge eingeordnet: ja
Rang in der Liste der Gewinner: 1
Konzession – Wert:
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante: nein
Vergabe von Unteraufträgen: Ja
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: VOEK 394-23, Lose 21 und 24
Datum des Vertragsabschlusses: 23/10/2024
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet: Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
6.1.4.
Statistische Informationen:
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 8
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Registrierungsnummer: 991-80032-33
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Verdingungsstelle, nach der Angebotsöffnung - Vergabestelle
Telefon: 000
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Bundeskartellamt - Vergabekammern des Bundes
Registrierungsnummer: t:022894990
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Straße 16
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53113
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49 228 94990
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: ÖHMI Analytik GmbH
Größe des Wirtschaftsteilnehmers: Kleines Unternehmen
Registrierungsnummer: DE351990608
Postanschrift: Berliner Chaussee 66
Stadt: Magdeburg
Postleitzahl: 39114
Land, Gliederung (NUTS): Magdeburg, Kreisfreie Stadt (DEE03)
Land: Deutschland
Telefon: +49 391 8507162
Rollen dieser Organisation:
Bieter
Gewinner dieser Lose: LOT-0001, LOT-0003, LOT-0006, LOT-0014
8.1.
ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Probanda GmbH
Größe des Wirtschaftsteilnehmers: Kleines Unternehmen
Registrierungsnummer: DE17630996
Postanschrift: Hoher Holzweg 17
Stadt: Hemmingen
Postleitzahl: 30966
Land, Gliederung (NUTS): Region Hannover (DE929)
Land: Deutschland
Telefon: +49 51019906666
Rollen dieser Organisation:
Bieter
Gewinner dieser Lose: LOT-0002, LOT-0004, LOT-0005, LOT-0007, LOT-0008, LOT-0009, LOT-0010, LOT-0013, LOT-0015, LOT-0017, LOT-0020, LOT-0022, LOT-0023
8.1.
ORG-0005
Offizielle Bezeichnung: AGROLAB Potsdam GmbH
Größe des Wirtschaftsteilnehmers: Kleines Unternehmen
Registrierungsnummer: DE815855423
Postanschrift: Schlaatzweg 1 A
Stadt: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land, Gliederung (NUTS): Potsdam, Kreisfreie Stadt (DE404)
Land: Deutschland
Telefon: +49 331 2775 250
Rollen dieser Organisation:
Bieter
Gewinner dieser Lose: LOT-0011, LOT-0012
8.1.
ORG-0006
Offizielle Bezeichnung: AGROLAB Wasseranalytik GmbH
Größe des Wirtschaftsteilnehmers: Kleines Unternehmen
Registrierungsnummer: DE365542038
Postanschrift: Moosstr. 6a
Stadt: Eching am Ammersee
Postleitzahl: 82279
Land, Gliederung (NUTS): Landsberg am Lech (DE21E)
Land: Deutschland
Telefon: +49 8143 79 221
Rollen dieser Organisation:
Bieter
Unterauftragnehmer
Gewinner dieser Lose: LOT-0016, LOT-0019
8.1.
ORG-0007
Offizielle Bezeichnung: Eurofins Institut Jäger GmbH Tübingen
Größe des Wirtschaftsteilnehmers: Kleines Unternehmen
Registrierungsnummer: DE245713899
Postanschrift: Ernst-Simon-Straße 2-4
Stadt: Tübingen
Postleitzahl: 72072
Land, Gliederung (NUTS): Tübingen, Landkreis (DE142)
Land: Deutschland
Telefon: +49 7071 70070
Rollen dieser Organisation:
Bieter
Gewinner dieser Lose: LOT-0018
8.1.
ORG-0008
Offizielle Bezeichnung: DIWA - Institut für Wasseranalytik GmbH
Größe des Wirtschaftsteilnehmers: Kleines Unternehmen
Registrierungsnummer: DE282619430
Postanschrift: Sebastian-Tiefenthaler-Straße 14
Stadt: Rohrdorf
Postleitzahl: 83101
Land, Gliederung (NUTS): Rosenheim, Landkreis (DE21K)
Land: Deutschland
Telefon: +49 8031 58164 0
Rollen dieser Organisation:
Bieter
Gewinner dieser Lose: LOT-0021, LOT-0024
8.1.
ORG-0009
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 2d4dc928-2c0d-4047-a67d-67c47c40a38b - 01
Formulartyp: Ergebnis
Art der Bekanntmachung: Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 29
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 21/11/2024 00:00:00 (UTC+1)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2.
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 714874-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 228/2024
Datum der Veröffentlichung: 22/11/2024