1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Gemeinde Blankenheim - Die Bürgermeisterin
Rechtsform des Erwerbers: Lokale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Vergabe der Planungsleistungen für die Technische Gebäudeausrüstung (TGA) für die Erweiterung und den Umbau der Ahr-Grundschule Dollendorf
Beschreibung: Die Gemeinde Blankenheim (nachfolgend auch "Auftraggeberin" genannt) schreibt vorliegend die Planungsleistungen der Technischen Gebäudeausrüstung (TGA), Anlagengruppen 1 bis 5, LPH 4 bis 9 für die Erweiterung und den Umbau der Ahr-Grundschule am Standort Dollendorf europaweit aus.
Kennung des Verfahrens: c04ea21f-ff1a-434c-abdf-f2082db7ae80
Vorherige Bekanntmachung: 373069-2024
Interne Kennung: 2024-VgV-02
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71300000 Dienstleistungen von Ingenieurbüros
Zusätzliche Einstufung (cpv): 71322000 Technische Planungsleistungen im Tief- und Hochbau
2.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Antoniushof 6
Stadt: Blankenheim-Dollendorf
Postleitzahl: 53945
Land, Gliederung (NUTS): Euskirchen (DEA28)
Land: Deutschland
2.1.3.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 150 000,00 EUR
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Bekanntmachungs-ID: CXQ1YY3YP7L
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
5. Los
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Vergabe der Planungsleistungen für die Technische Gebäudeausrüstung (TGA) für die Erweiterung und den Umbau der Ahr-Grundschule Dollendorf
Beschreibung: Am hier ausgeschriebenen Standort Dollendorf, Antoniusstraße 1, ist eine Erweiterung des Schulkomplexes um insgesamt sechs Klassenräume sowie zugehörigem Nebenraumprogramm geplant, sodass hier im Endausbau eine 2-zügige Offene Ganztagsschule entsteht. Neben dem Erweiterungsbau sind ebenfalls bauliche Eingriffe in den Bestand vorgesehen. Das im Zuge der Entwurfsplanung erarbeitet Heizungskonzept sieht vor, die noch intakte Ölheizung des Bestandsgebäudes unangetastet zu lassen und perspektivisch losgelöst von der Baumaßnahme im Zuge eines Sanierungskonzeptes zu überplanen. Dies bedeutet der geplante Erweiterungsbau soll autark über eine Luft-Wärmepumpenanlage in Split-Ausführung mit Wärme versorgt werden. Der Neubau umfasst eine BGF von rd. 1.208 m² sowie BRI von 8.987 m³. Eine Bildung von Bauabschnitten ist grundsätzlich möglich und soll in Abstimmung mit der Auftraggeberin im Rahmen der weiteren Planungen vertiefend abgestimmt werden. Erste Überlegungen der Auftraggeberin gehen davon aus, dass in einem ersten Bauabschnitt der Erweiterungsbau zu errichten ist, um benötigte Raumkapazitäten sowie Interimsflächen für die baulichen Eingriffe im Bestandsgebäuden zu schaffen. Der in der vorliegenden Ausschreibung gegenständliche Leistungsumfang beinhaltet Ingenieurleistungen der Technischen Gebäudeausrüstung gem. §§ 53 ff. HOAI, Anlagengruppen 1 bis 5, Leistungsphasen 4 - 9, ggf. stufenweise Beauftragung in maximal 3 Stufen (geplant sind Stufen für Leistungsphasen 4 - 5, Leistungsphasen 6 - 7 und Leistungsphasen 8 - 9). Während die Honorarzone II (über alle Anlagengruppen) vom Auftraggeber fest vorgegeben wird, sind der Honorarsatz sowie evtl. Zuschläge/Nachlässe/Umbauzuschlag von den Bietern zu ermitteln und frei im Honorarblatt anzubieten. Besondere Leistungen sind nicht geplant. Die Leistungserbringung wird sich im Wesentlichen auf einen Leistungszeitraum von voraussichtlich ca. 18 Monaten (Abschluss Leistungsphase 8) erstrecken. Die Bieter müssen daher unmit.telbar nach Zuschlag (voraussichtlich am 18.11.2024) beginnen und entsprechende Kapazitäten einplanen. Nähere vertragliche Einzelheiten ergeben sich aus dem Ingenieursvertrag (BVB) (siehe Anlage 10). Die vertraglichen Inhalte sind nicht verhandelbar und gelten mit der Zuschlagserteilung als vereinbart. Die Kalkulation der Honorare liegt im Ermessen der Bieter, wobei die anrechenbaren Kosten in Höhe von EUR 851.674,41 netto aus der bereits vorliegenden Kostenberechnung (Leistungsphase 3 - Anlagenkonvolut 11) zu übernehmen sind. Die Orientierung an der HOAI 2021 ist gewünscht. Die vorgegebene Honorarzone II (über alle Anlagengruppen) und der von den Bietern frei anzubietende Honorarsatz (sowie Zuschläge/Nachlässe/Umbauzuschlag) werden mit dem obsiegenden Bieter entsprechend seinem Angebot vertraglich vereinbart. Wie aus dem als Anlage 03 beigefügten Honorarblatt ersichtlich ist, werden die anrechenbaren Kosten für die mitzuverarbeitende Bausubstanz (Umbau) auf 0,00 EUR gesetzt und fest vorgegeben. Die Bieter sollen die Aufwendungen für die Berücksichtigung der mitzuverarbeitenden Bausubstanz in den Umbau- und Modernisierungszuschlag einkalkulieren.
Interne Kennung: 2024-VgV-02
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71300000 Dienstleistungen von Ingenieurbüros
Zusätzliche Einstufung (cpv): 71322000 Technische Planungsleistungen im Tief- und Hochbau
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Antoniushof 6
Stadt: Blankenheim-Dollendorf
Postleitzahl: 53945
Land, Gliederung (NUTS): Euskirchen (DEA28)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 18 Monate
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Informationen über frühere Bekanntmachungen:
Kennung der vorherigen Bekanntmachung: 373069-2024
Zusätzliche Informationen: Der Auftrag wird in einem Offenen Verfahren gem. § 15 VgV vergeben. Es finden demnach keine Verhandlungen über die eingereichten Angebote statt. Eine Aufteilung der Leistungen in Lose findet nicht statt, da eine Losbildung bzgl. des einheitlichen Leistungsbilds nicht möglich ist. Nebenangebote sind nicht zugelassen. 6. Formale Anforderungen an das Angebot Folgende formale Anforderungen sind unbedingt zu beachten. Wir möchten darauf hinweisen, dass allein ein Verstoß gegen die hier genannten Voraussetzungen unter Umständen zu einem Ausschluss des Angebots führen muss. 6.1 Die Bieter erhalten die Vergabeunterlagen ausschließlich digital (die Lesbarkeit ist über die kostenlose Freeware-Komponente "adobe-Reader" möglich), damit die Überlassung für die Bewerber kostenfrei erfolgen kann. Angebote müssen elektronisch (nicht per Brief, Telefax oder E-Mail) in Textform über die Ausschreibungsplattform [Vergabeportal Wirtschaftsregion Aachen Düren Euskirchen Heinsberg - https://www.vergaben-wirtschaftsregion-aachen.de] eingereicht werden. Dabei ist darauf zu achten, dass nicht die Kommunikationsebene (auf der Fragen gestellt und beantwortet werden) gewählt wird, sondern die dafür vorgesehene Funktion ("Angebot einreichen" oder ähnlich; in Zweifelsfällen bitte an die Hotline der Vergabeplattform wenden). Dabei müssen die Vergabeunterlagen - mit der Ziffer 2 ("Angebotsschreiben"), - mit der Ziffer 3 ("Honorarblatt"), - mit der Ziffer 4 ("Checkliste Leistungsfähigkeit"), - mit der Ziffer 5 ("Anlage Referenzen"), - mit der Ziffer 6 ("Eigenerklärung zur Eignung", nur wenn keine Präqualifikation vorliegt oder keine EEE eingereicht wird), - mit der Ziffer 7 ("Erklärung einer Bietergemeinschaft", nur wenn Antrag einer Bietergemeinschaft), - mit der Ziffer 8 ("Nachunternehmererklärung", nur wenn Nachunternehmer eingesetzt werden sollen), - mit der Ziffer 9 ("Verpflichtungserklärung Leistungen anderer Unternehmen", nur wenn zum Eignungsnachweis auf dritte Unternehmen zurückgegriffen wird; "Eignungsleihe") und - das Bearbeitungskonzept (siehe Punkt 5.2 des Aufforderungsschreibens) in elektronischer Form beigefügt werden. Der Name der natürlichen Person, welche die jeweilige Erklärung abgibt, muss in Textform angegeben werden. Zusätzlich muss das schriftliche Konzept der Projektplanung und Projektabwicklung (Bearbeitungskonzept) mit dem Angebot über das Vergabeportal eingereicht werden. Die Vergabeunterlagen mit der Ziffer 1 ("Aufforderung zur Abgabe eines Angebots") sowie sämtliche Anlagen zu den Vergabeunterlagen sind zwar Bestandteil des Vergabeverfahrens, müssen dem Angebot aber nicht beigefügt werden. Die Vergabestelle wird ggf. fehlende Unterlagen gem. § 56 VgV mit einer Frist von 6 Kalendertagen nachfordern. 6.2 Alle Bestandteile des Angebots sind so zu kennzeichnen, dass die Vollständigkeit der Unterlagen nachvollziehbar ist. In der Fußzeile des Angebots sowie der beizufügenden ausgefüllten Vordrucke und Unterlagen soll eine fortlaufende Seitenzahl eingefügt werden. 6.3 Die Verfahrenssprache ist Deutsch. Nachweise müssen daher ebenfalls in deutscher Sprache oder ggf. mit einer deutschen Übersetzung des fremdsprachigen Originals vorgelegt werden. Dabei ist ggf. eine einfache Übersetzung ausreichend. 6.4 Die Angebotsunterlagen werden nicht zurückgegeben. Es erfolgt keine Entschädigung für die Erstellung der einzureichenden Unterlagen der Bewerbung oder des Angebotes. 6.5 Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, Unvollständigkeiten oder Fehler, so hat er unverzüglich die Vergabestelle vor Angebotsabgabe in Textform darauf hinzuweisen. 6.6 Angebote von Bietern, die sich im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren an einer unzulässigen Wettbewerbsbeschränkung beteiligen, werden ausgeschlossen. Zur Bekämpfung von Wettbewerbsbeschränkungen hat der Bieter auf Verlangen Auskünfte darüber zu geben, ob und auf welche Art er wirtschaftlich und rechtlich mit Unternehmen verbunden ist. 6.7 Für das Angebot sind die von der Vergabestelle vorgegebenen Vordrucke zu verwenden. Das Angebot ist bis zu dem von der Vergabestelle angegebenen Ablauf der Angebotsfrist einzureichen. Ein nicht form- oder fristgerecht eingereichtes Angebot wird ausgeschlossen. 7.2 Bzgl. datenschutzrechtlicher Bestimmungen wird auf folgende Informationen wegen der Erhebung personenbezogener Daten nach Artikeln 13 und 14 Datenschutz-Grundverordnung (Verordnung (EU) 2016/679 vom 27. April 2016) verwiesen: Namen und Kontaktdaten des für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten Verantwortlichen: Gemeinde Blankenheim -Die Bürgermeisterin 02449-87 102 info@blankenheim.de Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten: Frau Martina Klaes Tel: 02449-87 103 Fax: 02449-87 199 E-Mail: mklaes@blankenheim.de] Zweck und Rechtsgrundlage für die Verarbeitung personenbezogener Daten: a) Zweck der Verarbeitung: Durchführung eines Vergabeverfahrens. b) Rechtsgrundlage: Art. 6 Abs. 1 Buchstabe c i. V. m. § 6 Abs. 3 DSGVO Bewerber bzw. Bieter sind verpflichtet, die geforderten Angaben zu machen. Falls diese Angaben nicht gemacht werden, kann das Angebot/der Teilnahmeantrag nach den vergaberechtlichen Vorschriften vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen werden. Kriterien für Festlegung der Dauer der Speicherung personenbezogener Daten: Maßstab für die Dauer der Speicherung personenbezogener Daten sind die haushaltsrechtlichen Aufbewahrungsfristen. Empfänger von personenbezogenen Daten: Personenbezogene Daten dürfen an andere Personen oder Stellen weitergegeben werden, wenn Sie dem zustimmt haben oder die Weitergabe gesetzlich zugelassen ist: Nach §§ 6 ff. Korruptionsbekämpfungsgesetz meldet die Vergabestelle der/dem im Land Nordrhein-Westfalen eingerichteten zentralen Informationsstelle/ Vergaberegister beim Ministerium der Finanzen des Landes NRW solche Bieter, die wegen schwerer Verfehlungen von der Teilnahme am Vergabeverfahren zeitlich befristet ausgeschlossen wurden oder bei denen wegen geringfügiger Verfehlungen auf einen Ausschluss verzichtet wurde. Die Vergabestelle fragt bei Aufträgen ab einer Höhe von 25.000 Euro ohne Umsatzsteuer bei der v. g. Informationsstelle an, ob hinsichtlich des Bieters, der den Zuschlag erhalten soll, Eintragungen im Vergaberegister vorliegen. Unterhalb von 25.000 Euro ohne Umsatzsteuer liegt die Anfrage im Ermessen der Vergabestelle. Nach § 19 Abs. 4 Mindestlohngesetz fordert die Vergabestelle bei Aufträgen ab einer Höhe von 30 000 Euro ohne Umsatzsteuer für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, vor der Zuschlagserteilung eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach § 150a der Gewerbeordnung an. Bei allen Vergabeverfahren sind auf Verlangen der Bieter, die nicht für den Zuschlag berücksichtigt worden sind, die Merkmale und Vorteile des erfolgreichen Angebots sowie den Namen des erfolgreichen Bieters mitzuteilen. Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung personenbezogener Daten: Diese Rechte ergeben sich aus Artikel 15 bis 18 Datenschutz-Grundverordnung. Recht auf Auskunft: Es besteht ein Recht auf Auskunft der von der Vergabestelle verarbeiteten personenbezogenen Daten. Recht auf Berichtigung: Es besteht ein Recht auf Berichtigung, sofern die den Bewerber/Bieter betreffenden Angaben nicht (mehr) zutreffend sind. Unvollständige Daten können vervollständigt werden. Recht auf Löschung: Es besteht grundsätzlich ein Recht auf Löschung der personenbezogenen Daten. Der Anspruch hängt jedoch u. a. davon ab, ob die Daten noch zur Erfüllung der Aufgaben noch benötigt werden (s.a. Dauer der Speicherung). Recht auf Einschränkung der Verarbeitung: Es besteht ein Recht, eine Einschränkung der Verarbeitung der Daten des Bewerbers/Bieters zu verlangen, sofern nicht ein wichtiges öffentliches Interesse dem entgegensteht (z. B. wirtschaftliche Verwendung von Haushaltsmitteln). Recht auf Widerspruch: Es besteht das Recht, aus Gründen, die sich aus der besonderen Situation des Bewerbers/Bieters ergeben, der Verarbeitung der diesen betreffenden Daten zu widersprechen, sofern nicht ein überwiegendes öffentliches Interesse oder eine Rechtsvorschrift dem entgegensteht (z. B. Durchführung des Vergabeverfahrens). Beschwerderecht bei der Datenschutzaufsichtsbehörde: Die zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde im Land NRW ist: Die Landesbeauftragte für den Datenschutz NRW, Kavalleriestraße 2-4, 40213 Düsseldorf. Hierhin sind etwaige Beschwerden zu richten, sofern die Auskunft gebende Vergabestelle ihren Pflichten nicht oder nicht in vollem Umfang nachgekommen ist. Eine Informationspflicht bei der Erhebung personenbezogener Daten bei Dritten (bspw. Eignungsnachweise dritter Personen) besteht nach Artikel 14 Abs. 5 Buchstabe c) Datenschutz-Grundverordnung nicht, da die Datenerhebung im Rahmen des Vergabeverfahrens ausdrücklich geregelt ist und dort zum Schutz der Interessen der betroffenen Personen eine vertrauliche Behandlung der Daten vorgesehen ist.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Gewichtung
Beschreibung: Die Bewertung erfolgt anhand des angebotenen Honorars (70%) Der Angebotspreis wird mit 70 % in die Wertung einfließen. Dabei erhält das günstigste Angebot 70 Punkte.
Gewichtung (Punkte, genau): 70
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Bearbeitungskonzept
Beschreibung: Ein absolut belastbares, optimales Bearbeitungskonzept ist von großer Bedeutung für die Vergabestelle. Das schriftliche Konzept der Projektplanung und Projektabwicklung wird daher mit insgesamt 30 % in die Endwertung einfließen, es sind somit maximal 30 Punkte zu erreichen. ACHTUNG: Das Bearbeitungskonzept ist wertungsrelevant! Es wird neben dem im Angebot kalkulierten Preis über den Zuschlag entscheiden. Die Bieter sollen konzeptionell auf höchstens 10 DIN-A4-Seiten darstellen, wie sie das Projekt planerisch angehen wollen. Das schriftliche Bearbeitungskonzept muss mit dem Angebot über das Vergabeportal eingereicht werden.
Gewichtung (Punkte, genau): 30
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Nachprüfungsstelle für vergaberechtliche Rechtsmittel ist die Vergabekammer Rheinland Spruchkörper Köln, c/o Bezirksregierung Köln Zeughausstraße 2-10, 50667 Köln Fax: +49 221-147 2889 Die Vergabestelle weist ergänzend auf folgende Regelungen zu Rechtsmitteln hin: 7.1 Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer. Eine Rüge ist an die Vergabestelle zu richten. Statthafter Rechtsbehelf ist gem. §§ 160 ff. GWB der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer Rheinland mit Sitz in Köln. Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim Bieter/Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Rheinland
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Lenz und Johlen Rechtsanwälte Partnerschaft mbB
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
6. Ergebnisse
Wert aller in dieser Bekanntmachung vergebenen Verträge: 150 000,00 EUR
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0001
Status der Preisträgerauswahl: Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Leiter des Bieters: rauschenberg ingenieure gmbh
Offizielle Bezeichnung: rauschenberg ingenieure gmbh
Angebot:
Kennung des Angebots: keine Angabe
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0001
Wert der Ausschreibung: 132 736,33 EUR
Konzession – Wert:
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante: nein
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: 2024-VgV-02
Titel: Zuschlagserteilung Planungsleistungen für die Technischen Gebäudeausröstung (TGA) für die Erweiterung und den Umbau der Ahr-Grundschule Dollendorf
Datum des Vertragsabschlusses: 13/11/2024
6.1.4.
Statistische Informationen:
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 2
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 2
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Kleinst-, kleinen oder mittleren Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 2
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote geprüft und als unzulässig abgewiesen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 1
Bandbreite der Angebote:
Wert des niedrigsten zulässigen Angebots: 132 736,33 EUR
Wert des höchsten zulässigen Angebots: 132 736,33 EUR
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Gemeinde Blankenheim - Die Bürgermeisterin
Registrierungsnummer: 053660008008-31001-94
Postanschrift: Rathausplatz 16
Stadt: Blankenheim
Postleitzahl: 53945
Land, Gliederung (NUTS): Euskirchen (DEA28)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Vergabestelle
Telefon: +49 2449-87310
Fax: +49 2449-87199
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Zentrale Beschaffungsstelle, die öffentliche Aufträge oder Rahmenvereinbarungen im Zusammenhang mit für andere Beschaffer bestimmten Bauleistungen, Lieferungen oder Dienstleistungen vergibt/abschließt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Lenz und Johlen Rechtsanwälte Partnerschaft mbB
Registrierungsnummer: keine Angaben
Postanschrift: Gustav-Heinemann-Ufer 88
Stadt: Köln
Postleitzahl: 50968
Land, Gliederung (NUTS): Köln, Kreisfreie Stadt (DEA23)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Dr. Elmar Loer, Fachanwalt für Vergaberecht
Telefon: +49 (0)221 97 30 02-93
Rollen dieser Organisation:
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Rheinland
Registrierungsnummer: keine Angabe
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Stadt: Köln
Postleitzahl: 50667
Land, Gliederung (NUTS): Köln, Kreisfreie Stadt (DEA23)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Spruchkörper Köln, c/o Bezirksregierung Köln
Telefon: +49 221 147-0
Fax: +49 221-147 2889
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: rauschenberg ingenieure gmbh
Größe des Wirtschaftsteilnehmers: Mittleres Unternehmen
Registrierungsnummer: DE167 536 801
Postanschrift: Wallweg 5
Stadt: Burghaun-Steinbach
Postleitzahl: 36151
Land, Gliederung (NUTS): Euskirchen (DEA28)
Land: Deutschland
Telefon: 06652 9698-0
Rollen dieser Organisation:
Bieter
Federführendes Mitglied
Wirtschaftlicher Eigentümer:
Staatsangehörigkeit des Eigentümers: Deutschland
Gewinner dieser Lose: LOT-0001
8.1.
ORG-0005
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 87a3a5dd-bb2f-4700-a16a-24b7f2b6dad0 - 01
Formulartyp: Ergebnis
Art der Bekanntmachung: Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 29
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 18/11/2024 10:57:45 (UTC+1)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2.
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 706018-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 225/2024
Datum der Veröffentlichung: 19/11/2024