1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Land Baden-Württemberg vertreten durch den Landesbetrieb Gewässer beim Regierungspräsidium Stuttgart
Rechtsform des Erwerbers: Regionale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Fortschreibung HWGK - Rahmenvereinbarung DL1 Daten: Qualitätssicherung und Fachberatung
Beschreibung: In Baden-Württemberg bestehen flächendeckend HWGK für rund 11.300 Flusskilometer. Die HWGK erfüllen die Anforderungen der EG-HWRM-RL sowie die sehr hohen Anforderungen des §65 Wassergesetz BW. Sie entfalten direkte rechtliche Wirkung, weshalb die Qualitätsanforderungen hoch sind. Im Zuge der Fortschreibung der HWGK werden in allen Teilprojekten umfangreiche Daten für die Bearbeitung zur Verfügung gestellt, bzw. kommen als Ergebnisdaten zurück. Dieser Datentransfer ist durch den DL1 zu gewährleisten. Die eingehenden Daten sind in einer formellen Prüfung (Abgabe in einem einheitlichen, vorgegebenen Datenformat) wie in einer fachlichen Prüfung (Plausibilisierung) einer Qualitätsprüfung zu unterziehen. Bereits vorhandene Daten sind auf ihre Verwendbarkeit zu prüfen. Ferner sind die Projektleitung (RPS), die LUBW und die beauftragten Dienstleister in Fragestellungen zu Daten (Formate, Haltung; Weitergabe etc.) und auch bei der konzeptionellen Weiterentwicklung im Projekt zu beraten.
Kennung des Verfahrens: bfdb7adf-cf6e-4e47-af2e-f28e3f45bc55
Vorherige Bekanntmachung: 568715-2024
Interne Kennung: HWGK-F_2024_0005
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren mit vorheriger Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb/Verhandlungsverfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 72314000 Datenerhebung und -zusammentragung
Zusätzliche Einstufung (cpv): 71300000 Dienstleistungen von Ingenieurbüros, 71336000 Unterstützende technische Tätigkeiten, 72317000 Datenspeicherung, 72318000 Datenübertragung
2.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Landesbetrieb Gewässer beim Regierungspräsidium Stuttgart Ruppmannstraße 21
Stadt: Stuttgart
Postleitzahl: 70565
Land, Gliederung (NUTS): Stuttgart, Stadtkreis (DE111)
Land: Deutschland
2.1.3.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1 400 000,00 EUR
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Bekanntmachungs-ID: CXUEYDDY1XFQANAW A) Alle Fragen zum Verfahren werden ausschließlich digital in Textform über die Ausschreibungsplattform angenommen. Eingegangene Fragen werden zentral beantwortet. Alle eingegangenen Fragen und die zugehörigen Antworten werden (anonym) über die Ausschreibungsplattform allen Interessenten zur Verfügung gestellt. Dadurch haben alle Interessenten dieselben Informationen/Grundlagen für ihre Antragstellung. Auf anderem Weg eingehende Fragen werden nicht beantwortet, es wird immer auf den aufgezeigten Weg über die Ausschreibungsplattform verwiesen. Interessenten haben sich daher selbstständig über den aktuellen Stand des Dokuments "Fragen und Antworten" auf der Ausschreibungsplattform zu informieren. Um eine rechtzeitige Beantwortung von Fragen zu gewährleisten, sollten alle Fragen bis spätestens 16.12.2024 über die Ausschreibungsplattform eingegangen sind. Die letztmalige Aktualisierung von "Fragen und Antworten" ist für 10.12.2024 vorgesehen. # B) Der Antragsteller trägt die alleinige Verantwortung, dass der Antrag rechtzeitig bei der ausschreibenden Stelle auf der Ausschreibungsplattform vorliegt. Verspätet eingehende Anträge werden nicht zum Teilnahmewettbewerb zugelassen. # C) Alle Erklärungen und Nachweise sind bis zum genannten Schlusstermin vorzulegen. Die ausschreibende Stelle behält sich vor, nicht eindeutige Informationen/Unterlagen im Zuge einer Aufklärung nachzufordern. # D) Bewerber wird empfohlen das vorbereitete Antragsmuster für den Teilnahmeantrag zu verwenden und diesen mit den notwendigen Anlagen vorzulegen. In diesem Antragsmuster werden alle notwendigen Angaben abgefragt. Hierdurch wird das Ausfüllen erleichtert und Fehler beim Antragsteller vermieden. Unterlagen, die über die ausdrücklich verlangten Angaben und Nachweise hinausgehen, sind nicht erwünscht und werden bei der Bewertung nicht berücksichtigt; # E) Ergänzung zu "Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal". Dieses wird erst im Verhandlungsverfahren abgefragt; # F) Im Teilnahmeantrag muss der Namen der natürlichen Person angegeben werden, welche die Erklärungen im Auftrag des Bewerbers abgibt. Diese Person muss nachweislich berechtigt sein Rechtsgeschäfte für den Bewerber zu tätigen. Anträge ohne diese Angabe werden vom Teilnahmewettbewerb ausgeschlossen. # G) Im Vergabeverfahren haben alle Angaben der Bewerber / Bieter in deutscher Sprache zu erfolgen. Anderen Nachweisen oder Dokumenten sind Übersetzungen durch amtlich anerkannte Dolmetscher beizufügen. Ohne solche Übersetzungen können diese Unterlagen nicht berücksichtigt werden; # H) Die Antragsunterlagen sind ausschließlich digital in Textform über die o.g. Ausschreibungsplattform einzureichen. # I) Alle Antragsteller werden schriftlich über die Entscheidung zu ihrem Teilnahmeantrag informiert. Dies geschieht in der Regel innerhalb von 2 Wochen nach dem Termin für den spätestens Eingang des Antrags. # J) Der Auftraggeber für den Bieter dessen Angebot beauftragt werden soll (ggf. also für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft, dritte Unternehmen (Eignungsleihe) und Unterauftragnehmer) vor Beauftragung einen Auszug aus dem Registergericht anfordern. # K) An den bisherigen Bearbeitungen von Projekten der Fortschreibung der HWGK war das AHK, Gesellschaft für angewandte Hydrologie und Kartografie mbH, Freiburg beteiligt. Das Büro steht für eine eventuelle weitere Beauftragung nicht mehr zur Verfügung. Ein Ausgleich der Vorbefasstheit ist daher nicht notwendig.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.6.
Ausschlussgründe
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Konkurs: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Korruption: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Vergleichsverfahren: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Betrugsbekämpfung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Zahlungsunfähigkeit: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Entrichtung von Steuern: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
5. Los
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Fortschreibung HWGK - Rahmenvereinbarung DL1 Daten: Qualitätssicherung und Fachberatung
Beschreibung: Im Rahmen der Umsetzung der EU-Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie (EU-HWRM-RL hat das Land Baden-Württemberg bis zum Jahr 2015 an ca. 12.300 Flusskilometer Hochwassergefahrenkarten (HWGK) erstellt (siehe www.hochwasserbw.de). Es wurden hierfür ca. 50 TB Daten erstellt, welche bei der Landesanstalt für Umwelt (LUBW) gespeichert und visualisiert werden. Es handelt sich hierbei um Rasterdaten (Wasserspiegellagen, Überflutungstiefen) und Vektordaten. Alle Informationen sind in regional verteilten Geodatenbanken gespeichert (ESRI-GDB). Die Karten- bzw. Datensätze müssen regelmäßig fortgeschrieben und an neue Erkenntnisse (z.B. Geländemodifikationen, Änderungen im und am Gewässer) angepasst werden. # In Baden-Württemberg wurden im Jahr 2018 zwei Konzepte eingeführt: Bei der "Gebietsweisen Fortschreibung" werden ganze Flusseinzugsgebiete im Auftrag des Regierungspräsidium Stuttgart erstellt. Lokale Anpassungen der HWGK hingegen erfolgen anlassbezogen durch einen Vorhabenträger im Rahmen einer Maßnahmenumsetzung im und am Gewässer. Im Gegensatz zur Gebietsweisen Fortschreibung wird hierbei nur ein lokaler Bereich der HWGK ausgetauscht ("Anlassbezogene Fortschreibung"). # Die Anforderungen und methodische Beschreibung an die Erstellung/Fortschreibung einer HWGK findet sich in der Leistungsbeschreibung Hydraulik beschrieben. Zudem ist der grundsätzliche Ablauf einer Fortschreibung in den entsprechenden Ablaufschemen dargestellt # Das RPS, Referat 53.2 hat die Projektleitung übertragen bekommen und koordiniert die landesweiten Arbeiten. Die fachliche Projektleitung HWGK setzt sich aus der Projektleitung (RP Stuttgart) sowie Dienstleistern (aus den Bereichen Daten, Hydraulik, Hydrologie, Vermessung, Ausschreibungsverfahren) zusammen. Mit diesen wurden bisher entsprechende Rahmenverträge abgeschlossen. # Die Dienstleister beraten die Projektleitung. Dies umfasst auch Gremienarbeit und fachliche Beratung der vier Regierungspräsidien sowie der 44 Unteren Wasserbehörden und der - mit den hydraulischen Berechnungen - beauftragten Ingenieurbüros. Darüber hinaus begleiten, unterstützen und beraten die Dienstleister die Projektleitung bei Ausschreibungsverfahren im Projekt HWGK durch Zuarbeit bei den EU-weiten VgV-Vergaben. # Hauptaufgabe aller Dienstleister stellt unter anderem die Qualitätssicherung der von den für die hydraulischen Berechnungen beauftragten Ingenieurbüros abgegebenen Ergebnisdaten in den jeweiligen Fachgebieten nach festgelegten fachlichen Kriterien dar. Diese Kriterien sind in Abstimmung mit der Projektleitung weiterzuentwickeln und entsprechende Dokumentationen der Prüfungen zu erstellen. # Die darüberhinausgehenden Aufgaben des Dienstleister Daten umfassen im Wesentlichen: Weiterentwicklung und Pflege der Datenhaltung HWGK: Der Dienstleister Daten setzt die Anforderungen aus der Leistungsbeschreibung der HWGK-Fortschreibung in die Projektvorlagen und die vorgegebenen Schablonen für die Ergebnisdatenabgabe um und hält diese Vorlagen aktuell. Die qualitätsgesicherten Ergebnisse der Auftragnehmer sind aufzubereiten, zu - bereits vorliegenden Ergebnissen - homogenisieren und in den bestehenden landesweiten HWGK-Ergebnisdatensatz zu übernehmen bzw. auszutauschen. Die aktualisierten Ergebnisdaten sind an die LUBW zu übergeben. Zu Beginn einer hydraulischen Beauftragung stellt der Dienstleister Daten die im Projekt erzeugten Grundlagen-Daten zusammen, ergänzt diese mit den Fachdaten der HWGK-Ersterstellung und stellt diese dem Auftragnehmer zu Verfügung. Der Dienstleister Daten ist Ansprechpartner der Projektleitung bei allen Anfragen zu Fachdaten HWGK. # Datenaufbereitung und Datenprüfung: Alle Eingangs- und Grundlagendaten müssen qualitätsgesichert werden: Im Projekt werden terrestrische Vermessungs- und Befliegungsdaten erhoben, welche durch den Dienstleister Daten zu prüfen und für die weitere Bearbeitung (z.B. HydTER-RAIN) aufzubereiten sind. Es handelt sich in der Regel um das landeseinheitliche GPRO-Format für Gewässerprofilvermessungen sowie um hochauflösende Airborn-Laserscann-Daten (roter oder grüner Laser). Darüber hinaus werden dem Projekt regelmäßig Daten (dwg, dxf, shp) bereitgestellt, welche für die Weiterverarbeitung aufbereitet und prozessiert werden müssen. Der Dienstleister Daten übernimmt die originalen hochauflösenden Airborn-Laserscann-Daten filtert diese und erstellt ein RohTERRAIN. Dieses RohTERRAIN stellt die Basis für die Ableitung weiterer Höhenmodelle dar (je nach Aufgabenstellung bspw. 4x4m DGM für die Ableitung von Einzugsgebieten oder 0,5x0,5m für das HydTERRAIN). # Der Dienstleister Daten unterstützt die Aufgaben der anderen Dienstleister (z.B. bei der Erhebung des Vermessungsbedarfs für Gewässerprofile) und stellt spezifisch aufbereitete Datensätze bereit. Der Dienstleister Daten erzeugt und pflegt innerhalb der Bearbeitungskulisse den genauen Gewässerverlauf (HWGK-Centerline). Grundlagen für diese Erfassung sind die Airborn-Laserscann-Daten, Orthobilder und Vermessungsdaten der Gewässer. # Erstellung HydTERRAIN: Im Rahmen der Gebietsweisen Fortschreibung ist ein hydraulisch plausibles Höhenmodell (HydTERRAIN) für die hydraulische Berechnung der HWGK im ESRI-Terrainformat zu erstellen. Hierfür ist auf Basis der Vermessungsdaten innerhalb des HWGK-Gewässernetzes mittels Bruchkanten ein 3D-Gewässerschlauch unterhalb der Wasser-/Land-Grenze abzuleiten und in das RohTERRAIN einzuarbeiten. Zudem sind Längsstrukturen (z.B. Mauern, Schwellen) welche in den terrestrischen Vermessungen enthalten sind einzuarbeiten. Das HydTERRAIN ist an die Auftragnehmer auszuliefern und stellt die Grundlage der hydraulischen 2D-Modellierung dar. # Qualitätssicherung HydTERRAIN: Bei der hydraulischen Bearbeitung im Rahmen einer Gebietsweisen Fortschreibung wird das HydTERRAIN von den Auftragnehmern weiterbearbeitet/korrigiert/ergänzt. Bei der Anlassbezogenen Fortschreibung wird das HydTERRAIN durch die für die Hydraulik beauftragten Ingenieurbüros erstellt. Der Dienstleister Date
Interne Kennung: HWGK-F_2024_0005
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 72314000 Datenerhebung und -zusammentragung
Zusätzliche Einstufung (cpv): 71300000 Dienstleistungen von Ingenieurbüros, 71336000 Unterstützende technische Tätigkeiten, 72317000 Datenspeicherung, 72318000 Datenübertragung
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Landesbetrieb Gewässer beim Regierungspräsidium Stuttgart Ruppmannstraße 21
Stadt: Stuttgart
Postleitzahl: 70565
Land, Gliederung (NUTS): Stuttgart, Stadtkreis (DE111)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/04/2025
Enddatum der Laufzeit: 30/06/2029
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 0
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Informationen über frühere Bekanntmachungen:
Kennung der vorherigen Bekanntmachung: 568715-2024
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Die nachfolgend geforderten Erklärungen sind in dem zur Verfügung stehenden Antragsmuster enthalten und können dort als Eigenerklärung abgegeben werden: # A) Verpflichtung zu einer Berufshaftpflichtversicherung bei Personenschäden und sonstige Schäden während der gesamten Bearbeitungszeit. Die Summen gelten je Schadensfall (zweifach maximiert). Bei Bewerber- / Bietergemeinschaften ist Erklärung aufgrund der gesamtschuldnerischen Haftung ausreichend. Ausschlusskriterium: Mindestens nachzuweisende Deckungssumme der Berufshaftpflichtversicherung: 1,5 Mio. EUR bei Personenschäden / 1,5 Mio. EUR für sonstige Schäden. # B) Bewerbergemeinschaften haben mit ihrem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben, in der die Bildung einer Bietergemeinschaft im Fall der Angebotsbearbeitung erklärt wird. Darin sind alle Mitglieder aufzuführen und der bevollmächtigte Vertreter ist zu benennen. Aus der Erklärung muss hervorgehen, dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber der Vergabestelle rechtsverbindlich vertritt. Ein Wechsel der Identität des Bewerbers oder der Bewerbergemeinschaft im Vergabeverfahren ist nicht zugelassen. Es wird eine gesamtschuldnerische Haftung verlangt. Vor Auftragserteilung wird deshalb ein Nachweis über die Rechtsform der Bewerbergemeinschaft und die gesamtschuldnerische Haftung verlangt. # C) Der Teilnahmeantrag muss eine Erklärung enthalten, ob der Bewerber den Auftrag mithilfe von Unterauftragnehmern erbringen möchte und, wenn ja, welchen Grund es gibt, dass der Bewerber die Leistung nicht im eigenen Betrieb erbringen kann und wie die Aufteilung der Leistungserbringung erfolgen wird. Mit dem Antrag ist durch eine Verpflichtungserklärung der Unterauftragnehmer nachzuweisen, dass diese für die Leistungserbringung zur Verfügung stehen. # D) Der Teilnahmeantrag muss eine Erklärung enthalten, ob dritte Unternehmen auf Seiten des Antragstellers an der Ausführung beteiligt sein werden (Eignungsleihe). Mit dem Antrag ist durch eine Verpflichtungserklärung der dritten Unternehmen nachzuweisen, dass diese für die Leistungserbringung zur Verfügung stehen und im Rahmen der finanziellen und wirtschaftlichen Eignungsleihe mithaften. # E) Der Teilnahmeantrag muss eine Verpflichtungserklärung zum Mindestentgeld (für öffentliche Aufträge, welche vom Arbeitnehmer-Entsendegesetz erfasst werden) enthalten. # F) Der Teilnahmeantrag muss eine Erklärung über den Jahresumsatz (brutto) des Bewerbers in Bezug auf den Tätigkeitsbereich des Auftrags für die letzten 2 Geschäftsjahre enthalten. Ausschlusskriterium: Geforderter durchschnittlicher Jahresumsatz in Bezug auf den Tätigkeitsbereich des Auftrags für die letzten 2 Geschäftsjahre mindestens: 833.000 EUR. # G) Der Teilnahmeantrag muss eine Erklärung über die durchschnittliche Anzahl der Beschäftigten des Bewerbers in Bezug auf den Tätigkeitsbereich des Auftrags für die letzten 2 Geschäftsjahre enthalten. Ausschlusskriterium: Geforderte durchschnittliche Anzahl von Beschäftigten in Bezug auf den Tätigkeitsbereich des Auftrags für die letzten 2 Jahre mindestens: 5 (Vollzeit-) Beschäftigte.
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Nachfolgend geforderte Erklärungen sind in dem zur Verfügung stehenden Antragsmuster enthalten und können dort als Eigenerklärung abgegeben werden: # A) Erklärung über die Rechtsform des Antragstellers, der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister sowie der Person des Antragstellers die den Antrag im Auftrag des Bewerbers abgibt. Die Person welche den Antrag / die Erklärungen abgibt muss berechtigt sein Rechtsgeschäfte für den Antragsteller zu tätigen. # B) Bewerbergemeinschaften haben mit ihrem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben, in der die Bildung einer Bietergemeinschaft im Fall der Angebotsbearbeitung erklärt wird. Darin sind alle Mitglieder aufzuführen und der bevollmächtigte Vertreter ist zu benennen. Aus der Erklärung muss hervorgehen, dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber der Vergabestelle rechtsverbindlich vertritt. Ein Wechsel der Identität des Bewerbers oder der Bewerbergemeinschaft im Vergabeverfahren ist (in der Regel) nicht zugelassen. Im Auftragsfall wird eine gesamtschuldnerische Haftung verlangt. Vor Auftragserteilung wird dann ein Nachweis über die Rechtsform der Bewerbergemeinschaft und die gesamtschuldnerische Haftung verlangt. Bewerber, die sowohl einen eigenen Antrag als auch eine Antrag als Teil einer Bewerbergemeinschaft abgeben, werden vom Verfahren ausgeschlossen, wenn nicht nachgewiesen werden kann, dass beide konkurrierenden Anträge unabhängig voneinander eingereicht wurden. Gleiches gilt, wenn ein Büro in mehreren Bewerbergemeinschaften anbietet. # C) Es ist eine Erklärung vorzulegen (bei Bewerber- / Bietergemeinschaften für jedes Mitglied), dass keine Ausschlussgründe gemäß § 123 und § 124 GWB bestehen. # D) Es ist eine Erklärung vorzulegen (bei Bewerber- / Bietergemeinschaften für jedes Mitglied), dass keine Ausschlussgründe aufgrund eines Bezugs zu Russland bestehen. # E) Es ist eine Erklärung vorzulegen (bei Bewerber- / Bietergemeinschaften für jedes Mitglied), dass die Leistungen unabhängig von Ausführungs- und Lieferinteressen erbracht werden.
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Die nachfolgend geforderten Erklärungen sind in dem zur Verfügung stehenden Antragsmuster enthalten und können dort als Eigenerklärung abgegeben werden: # A) Nachweis von Fachkräften, in Bezug auf den Tätigkeitsbereich des Auftrags. Mindestanforderung: Nachweis von Fachkräften mit jeweils mindestens 5-jähriger Berufserfahrung in folgenden Bereichen: 1 Fachkraft mit dem Arbeitsschwerpunkt im Bereich der Datenbearbeitung in GIS-Systemen; 1 Fachkraft mit dem Arbeitsschwerpunkt im Bereich der Bearbeitung von digitalen Geländemodellen (DGM) # B) Nachweis von Führungskräften, in Bezug auf den Tätigkeitsbereich des Auftrags. Mindestanforderung: Nachweis von 1 Fachkraft mit mindestens 5-jähriger Berufserfahrung als Führungskraft für die Leitung des Projektteams. # C) Softwareausstattung: Es wird kein Nachweis der Mindestausstattung an Software gefordert. Die ausschreibende Stelle weist aber darauf hin, dass die nachfolgend genannte Software in der genannten (Mindest-) Version aus deren Sicht aufgrund der vorgegebenen Qualitätsanforderungen und Abgabeformate (siehe LV-Hydraulik - D) als unbedingt notwendig erscheint: Austauschformat für Geodaten im Projekt ist FGDB (File-GEODATABASE, ESRI-Format). Dem Auftragnehmer wird empfohlen mindestens zwei Lizenzen ESRI-ArcGIS PRO mit den Erweiterung 3D-Analyst und Spatial-Analyst vorzuhalten. Bei der Hardware wird eine notwendige Speicherkapazität (Server) von 200 TB als notwendig erachtet # D) Nachweis von erbrachten vergleichbaren Leistungen: Aus der berechneten Wertung wird eine Reihenfolge ermittelt, welche Grundlage für die Entscheidung zur Teilnahme am Verhandlungsverfahren ist. Die Bewertung setzt sich aus jeweils (bis zu) 3 vergleichbare Leistungen aus den vergangenen 5 Jahren in folgenden Bereichen mit der genannten Gewichtung zusammen: Konzeptionellen Beratung für ein landesweites Vorgehen aus Sicht der Datenhaltung - 15 %; Formale Qualitätsprüfung und fachtechnische Überprüfung von hydraulischen 1-D Berechnungsergebnissen (GIS-Daten) von Dritten - 10 %; Formale Qualitätsprüfung und fachtechnische Überprüfung von hydraulischen 2-D Berechnungsergebnissen (GIS-Daten) von Dritten - 20 %; Bearbeitung eines digitalen Geländemodells (ESRI-Terrain) durch Einarbeitung von Daten aus der Vermessung - 25 %; Aufbereitung und Auswertung von Datensätzen von LIDAR-Daten (ALS) - 20 %; Soft- und Hardware im Unternehmen - 10 %. Die detaillierte Berechnung kann dem Prüf- und Berechnungsbogen entnommen werden. # E) Mindestpunktzahl in der Bewertung vergleichbarer Leistungen. Mindestanforderung: Aus den bewerteten Referenzen (siehe D) wird entsprechend der vorgegebenen Gewichtung die Gesamtbewertung errechnet. Hier muss ein Bewerber mindestens 30 von 100 möglichen Punkten erreichen.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens:
Mindestzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 3
Höchstzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 5
Der Erwerber behält sich das Recht vor, den Auftrag aufgrund der ursprünglichen Angebote ohne weitere Verhandlungen zu vergeben
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Organisation
Beschreibung: Bewertung der vorgesehenen Zusammensetzung des Projektteams und der Herangehensweise für die Organisation der Bearbeitung (z.B.: Gewährleistung der Terminsicherheit, der Gewährleistung der Kapazitäten, Organisation der Datenhaltung), inklusive der Bewertung der vorgesehenen Projektleitung und deren Erfahrungen aus vergleichbaren Projekten (z.B.: die Kenntnisse des Zusammenspiels der verschiedenen Daten aus Vermessung, Befliegung, Hydrologie und Hydraulik )
Gewichtung (Punkte, genau): 20
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Herangehensweise bei der Qualitätssicherung Dritter
Beschreibung: Bewertung der vorgesehenen Herangehensweise an die Prüfung zur Qualitätssicherung von Datensätzen hinsichtlich formeller Anforderungen und der Plausibilisierung dieser Daten, inklusive der Bewertung der vorgesehenen Bearbeiter und deren Erfahrungen aus vergleichbaren Projekten
Gewichtung (Punkte, genau): 25
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Herangehensweise fachlichen Beratung und Weiterentwicklung Vorgehen
Beschreibung: Bewertung der vorgesehenen Herangehensweise für die fachlichen Beratung und Weiterentwicklung des landesweiten Vorgehens, inklusive der Bewertung der vorgesehenen Bearbeiter und deren Erfahrungen aus vergleichbaren Projekten
Gewichtung (Punkte, genau): 20
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Allgemeiner Eindruck
Beschreibung: Bewertung des allgemeinen Eindrucks. Beispielsweise: Hat sich der Bieter an die Wünsche und Anforderungen des AG gehalten, waren die Ausführungen des Bieters allgemeinverständlich.
Gewichtung (Punkte, genau): 10
Kriterium:
Art: Kosten
Bezeichnung: Preis
Gewichtung (Punkte, genau): 25
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 06/12/2024 23:59:00 (UTC+1)
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 17/12/2024 09:00:00 (UTC+1)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 101 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Es werden lediglich Informationen nachgefordert die einer Aufklärung der eingereichten Unterlagen dienen.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: - Allgemeine Vertragsbestimmungen für Leistungen - VOL B - Allgemeine Vertragsbestimmungen für Architekten-/Ingenieurleistungen - AVB" - Stand 03/2021 - Boorberg Verlag - Besondere Vertragsbedingungen zur Erfüllung der Tariftreue- und Mindestentgeltverpflichtungen nach dem Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (Landestariftreue- und Mindestlohngesetz - LTMG) - Stand: 02.11.2020 - Information nach Art. 13 bzw. 14 Datenschutz-Grundverordnung - Auftragsverarbeitungsvertrag nach Datenschutz-Grundverordnung - Muster
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Im Auftragsfall wird eine gesamtschuldnerische Haftung verlangt. Vor Auftragserteilung wird dann ein Nachweis über die Rechtsform der Bewerbergemeinschaft und die gesamtschuldnerische Haftung verlangt.
Informationen über die Überprüfungsfristen: Auszug aus: "Allgemeine Hinweise zur Anrufung der Vergabekammer" der Vergabekammer Baden-Württemberg, Regierungspräsidium Karlsruhe, 76247 Karlsruhe vom 16.02.2024: " ..2. Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf schriftlichen Antrag hin ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten durch Nichtbeachten von Vergabevorschriften geltend macht. Der Antrag ist gem. § 160 Abs. 3 Nr. 1-3 GWB unzulässig, wenn der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften bereits im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalender-tagen und in der Regel vor Anrufung der Kammer gerügt hat bzw., wenn der Antragsteller Vergabeverstöße, die bereits aufgrund der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar waren, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe /Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat. Ferner ist ein Antrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). # 3. Der Nachprüfungsantrag soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Er ist unverzüglich zu begründen (§ 161 Abs. 1 GWB). Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners mit Anschrift, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten. Es ist auch darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevor-schriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht (§ 161 Abs. 1 und 2 i.V. m. § 97 Abs. 6 GWB) und dass gegenüber dem Auftraggeber ordnungsgemäß gerügt wurde (§ 160 Abs. 3 GWB). Die sonstigen Beteiligten sollen, soweit bekannt, benannt werden (§ 161 Abs. 2 GBW). # 4. Einen bereits erteilten Zuschlag kann die Kammer nicht wieder aufheben (§ 168 Abs. 2 GWB). Allerdings kann ein Zuschlag bzw. Vertrag unwirksam und damit ein Nachprüfungsverfahren zulässig sein, wenn ein förmliches Vergabeverfahren gar nicht durchgeführt wurde oder der Auftraggeber die Bieter oder Bewerber, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, vor Auftragserteilung hiervon nicht informiert hat. Einzelheiten hierzu, auch zu Fristen und Inhalt der Information finden sich in den §§ 134, 135 GWB. In der Regel darf ein Vertrag erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information bzw. 10 Kalendertage bei Versand auf elektronischem Wege geschlossen werden. # 5. Die Durchführung des Verfahrens löst nach § 182 GWB Gebühren aus, die in der Regel mindestens 2.500 EUR und höchstens 50.000 EUR betragen. Voraussetzung für eine Verfahrenseinleitung ist die Zahlung eines Vorschusses von mindestens 2.500,00 EUR. Soweit ein Verfahrensbeteiligter unterliegt, hat er die Kosten einschließlich der gegnerischen notwendigen Aufwendungen und ggf. die Kosten der Beigeladenen zu tragen. Hierzu können auch Rechtsanwaltskosten zählen, wenn die Beiziehung eines Bevollmächtigten notwendig war. # 6. Die Partei, die unterliegt, kann mit der sofortigen Beschwerde das Oberlandesgericht Karlsruhe anrufen (§ 171 Abs. 3 GWB). Die Beteiligten müssen sich dort grundsätzlich durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen (§ 172 Abs. 3 GWB)."
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Baden-Württemberg
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Land Baden-Württemberg vertreten durch den Landesbetrieb Gewässer beim Regierungspräsidium Stuttgart
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer Baden-Württemberg
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Land Baden-Württemberg vertreten durch den Landesbetrieb Gewässer beim Regierungspräsidium Stuttgart
Registrierungsnummer: c8f1b6bd-0adb-4121-839a-3f79fefac5a5
Postanschrift: Ruppmannstraße 21
Stadt: Stuttgart
Postleitzahl: 70565
Land, Gliederung (NUTS): Stuttgart, Stadtkreis (DE111)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Refertat 53.2
Telefon: +49 711904-0
Fax: +49 711904-15091
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg
Registrierungsnummer: 48b901a7-718f-4a42-8d9e-cc3ef9f98013
Postanschrift: Regierungspräsidium Karlsruhe
Stadt: Karlsruhe
Postleitzahl: 76247
Land, Gliederung (NUTS): Karlsruhe, Stadtkreis (DE122)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Referat 15
Telefon: +49 721926-8730
Fax: +49 7219263985
Rollen dieser Organisation:
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg
Registrierungsnummer: f7641e68-14b4-4123-9f36-0f9f478c4b49
Postanschrift: Regierungspräsidium Karlsruhe
Stadt: Karlsruhe
Postleitzahl: 76247
Land, Gliederung (NUTS): Karlsruhe, Stadtkreis (DE122)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Referat 15
Telefon: +49 721926-8730
Fax: +49 7219263985
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: f8af4136-0415-4596-b459-bc99c56e7e84 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 15/11/2024 14:38:40 (UTC+1)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2.
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 700053-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 224/2024
Datum der Veröffentlichung: 18/11/2024