Deutschland – IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung – 2024-0645 Rahmenausschreibung SAP IS Waste & Recycling, SAP Core Komponenten sowie Commerce Cloud unterteilt in 2 Lose

701293-2024 - Wettbewerb
Deutschland – IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung – 2024-0645 Rahmenausschreibung SAP IS Waste & Recycling, SAP Core Komponenten sowie Commerce Cloud unterteilt in 2 Lose
OJ S 224/2024 18/11/2024
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Dienstleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle BezeichnungWirtschaftsbetriebe Duisburg - AöR
Rechtsform des Erwerbers: Von einer lokalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel2024-0645 Rahmenausschreibung SAP IS Waste & Recycling, SAP Core Komponenten sowie Commerce Cloud unterteilt in 2 Lose
BeschreibungRahmenausschreibung SAP IS Waste & Recycling, SAP Core Komponenten sowie Commerce Cloud unterteilt in 2 Lose
Kennung des Verfahrens925c6d8b-4be3-461c-8957-de95cd5dbaad
Interne Kennung2024-0645
VerfahrensartOffenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigtnein
2.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
Zusätzliche Einstufung (cpv): 72260000 Dienstleistungen in Verbindung mit Software
2.1.2.
Erfüllungsort
PostanschriftWirtschaftsbetriebe Duisburg - AöR Schifferstr. 190 
StadtDuisburg
Postleitzahl47059
Land, Gliederung (NUTS)Duisburg, Kreisfreie Stadt (DEA12)
LandDeutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche InformationenBekanntmachungs-ID: CXS0YRTY11V5RYX6 Zu dieser Ausschreibung werden ausschließlich digitale Angebote über die Vergabeplattform "Metropole Ruhr" zugelassen. Die digitalen Angebote sind ohne händische Unterschrift und Firmenstempel gültig wie auch rechtsverbindlich. Das gilt auch für alle zusammen mit dem Angebot eingereichten Anlagen. Unterschriften sind im gesamten Angebot nicht erforderlich. Auch elektronische oder qualifizierte Signaturen werden nicht gefordert. Die Textform nach § 126b BGB ist ausreichend. Allerdings muss die Person des / der Erklärenden benannt werden. Hierfür sind die Kontaktdaten in der Anlage 1 (Allgemeine Unternehmensdaten) unter Ziffer 1.2 anzugeben. Zulässige Fragen oder sonstige Anliegen das Vergabeverfahren bzw. die Vergabeunterlagen betreffend sind im Sinne eines fairen, transparenten und diskriminierungsfreien Wettbewerbs ausschließlich über die Vergabeplattform "Metropole Ruhr" an den / die AG zu richten. Hierzu ist im Gegensatz zum Abruf der Vergabeunterlagen eine Registrierung des / der Interessent*in auf der Vergabeplattform erforderlich. Auskünfte auf anderen Kommunikationswegen (z. B. telefonisch oder E-Mail) werden nicht erteilt. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der / die AG, während der laufenden Angebotsphase, Fragen und sonstige Anliegen, nicht nur für den / die Fragesteller*in, sondern für alle zum Vergabeverfahren registrierten Unternehmen einsehbar beantwortet. Dabei wird das auskunftsersuchende Unternehmen, ebenso wie die / die Fragesteller*in, aus Datenschutzgründen aber selbstverständlich nicht namentlich genannt. Auch eventuell notwendige, ergänzende Informationen oder Änderungen zum laufenden Vergabeverfahren werden von dem / der AG allen registrierten Firmen zeitgleich über die Vergabeplattform "Metropole Ruhr" bekannt gegeben.
Rechtsgrundlage
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.5.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung
Höchstzahl der Lose, für die ein Bieter Angebote einreichen kann2
Auftragsbedingungen
Höchstzahl der Lose, für die Aufträge an einen Bieter vergeben werden können2
2.1.6.
Ausschlussgründe
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler RechtsvorschriftenZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
KonkursZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
KorruptionZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
VergleichsverfahrenZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Beteiligung an einer kriminellen VereinigungZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des WettbewerbsZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen umweltrechtliche VerpflichtungenZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Geldwäsche oder TerrorismusfinanzierungZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
BetrugsbekämpfungZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Kinderarbeit und andere Formen des MenschenhandelsZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
ZahlungsunfähigkeitZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen arbeitsrechtliche VerpflichtungenZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen InsolvenzverwalterZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem VergabeverfahrenZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des VergabeverfahrensZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen TätigkeitZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare SanktionenZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen sozialrechtliche VerpflichtungenZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Zahlung der SozialversicherungsbeiträgeZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Einstellung der gewerblichen TätigkeitZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Entrichtung von SteuernZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen AktivitätenZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
5. Los
5.1.
LosLOT-0001
Titel: SAP IS Waste & Recycling sowie Commerce Cloud
Beschreibung: Die Komponente IS Waste & Recycling ist Bestandteil unseres S/4 HANA Systems. Es gibt regelmäßig neue Anforderungen in diesem Umfeld. Dies betrifft einerseits Digitalisierungsprojekte z. B. mit dem Ziel, mobile Lösungen zu implementieren bzw. bestehende mobile Lösungen zu erweitern, andererseits Projekte, um die Benutzerfreundlichkeit, z.B. durch Nutzbarmachung bzw. Entwicklung von Fiori Features, zu erhöhen. Die SAP Commerce Cloud wird als Plattform zum Betrieb unseres Kundenportals sowie unseres Webshops genutzt. Die dortigen Entwicklungen beruhen auf der JavaSkript-basierten Composable Storefront. Es bestehen Schnittstellen zum SAP Back-end. Darüber hinaus basiert auch die Webseite der WBD auf der Commerce Cloud Infrastruktur.
Interne Kennung: 1
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
Zusätzliche Einstufung (cpv): 72260000 Dienstleistungen in Verbindung mit Software
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Wirtschaftsbetriebe Duisburg - AöR Schifferstr. 190 
Stadt: Duisburg
Postleitzahl: 47059
Land, Gliederung (NUTS): Duisburg, Kreisfreie Stadt (DEA12)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns01/05/2025
Enddatum der Laufzeit30/04/2029
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 0
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugebenNicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:selbst#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium
ArtWirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
BezeichnungWirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
BeschreibungDer / Die Bieter*in /-gemeinschaft hat zur Beurteilung seiner / ihrer wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit zusammen mit dem Angebot, spätestens aber 6 Kalendertage nach besonderer Aufforderung durch den / die Auftraggeber*in, die nachfolgend aufgeführten Eigenerklärungen abzugeben: 1. Eigenerklärung des Bieters zum Gesamtumsatz des Generalunternehmens (mindestens 5 Mio. EUR pro Jahr, bei Bietergemeinschaften 5 Mio. EUR pro Jahr kumulativ) sowie dem Umsatz bzgl. der besonderen Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist, bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre - siehe Dokument "2.2_SAP Waste + Recycling & Core-Komponenten_Formblätter F1 - F14_WBD.pdf", Formblatt F2 - (oder Präqualifikation oder EEE*) 2. Eigenerklärung des Bieters zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Sozialbeiträgen - Dokument "2.2_SAP Waste + Recycling & Core-Komponenten_Formblätter F1 - F14_WBD.pdf", Formblatt F4 - (oder Präqualifikation oder EEE*) 3. Eigenerklärung des Bieters zum Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung mit Benennung des / der Versicherungsgebers /- in und der maximalen Deckungssumme, die min. 2.000.000,- Euro für Personen- 1.000.000,- Euro für Sach- sowie min. 100.000,- Euro für Vermögensschäden betragen muss (siehe Dokument "2.2_SAP Waste + Recycling & Core-Komponenten_Formblätter F1 - F14_WBD.pdf", Formblatt F7 - (oder Präqualifikation oder EEE* oder Kopie einer entsprechenden Versicherungspolice bzw. Bestätigung der Versicherung) 4. Eigenerklärung zu § 20 MiLoG (Mindestlohngesetz) - siehe Dokument "2.2_SAP Waste + Recycling & Core- Komponenten_Formblätter F1 - F14_WBD.pdf", Formblatt F10 (oder Präqualifikation oder EEE*) 5. Erklärung zu Insolvenzverfahren und Liquidation des / der Bieter*in oder des Mitglieds der Bieter*innengemeinschaft und im Fall der Inanspruchnahme des / der Eignungsverleiher*in oder Unterauftragnehmer*in - siehe Dokument "2.2_SAP Waste + Recycling & Core-Komponenten_Formblätter F1 - F14_WBD.pdf", Formblatt F12 6. Nur auf besondere Anforderung des / der AG ist darüber hinaus kurzfristig eine aktuelle Auskunft der Geschäftsbank des / der Bieters /-in einzureichen. Der AG behält sich das Recht vor, vor der Zuschlagserteilung von dem potentiellen AN entsprechende Nachweise oder Bescheinigungen zu den abgegebenen Eigenerklärungen anzufordern. Kopien von den Nachweisen bzw. Bescheinigungen werden anerkannt, sofern sie keinen Anlass zu Zweifeln an der Übereinstimmung mit dem Original geben. Die mit "(oder Präqualifikation oder EEE)" gekennzeichneten Eigenerklärungen zur Eignung können wahlweise durch das Ausfüllen und die Unterschrift der entsprechenden, in dem Dokument "2.2_SAP Waste + Recycling & Core-Komponenten_Formblätter F1 - F14_WBD.pdf", enthaltenen Formblätter F1 - F4, F6 - F7 sowie F10 - F11 oder gem. § 50 Abs. (1) VgV in Form des Standardformulars für die "Einheitliche Europäische Eigenerklärung" oder gem. § 122 Abs. (3) GWB und § 50 Abs. (3) Satz 1 VgV auf dem Wege der Präqualifikation über ein für den / die AG kostenfrei zugängliches Datenbanksystem beigebracht werden. Im Fall der Präqualifikation müssen die Präqualifikationsunterlagen die entsprechenden Daten vollständig enthalten und dürfen die von der Präqualifikationsstelle festgelegte Gültigkeitsdauer nicht überschritten haben. Die Präqualifikationsstelle und die im Präqualifikationsverzeichnis eingetragene Nummer müssen in der "2.0_SAP Waste + Recycling & Core-Komponenten_Angabe Unternehmensdaten Anbieter_WBD.pdf" angegeben werden. Wird das Präqualifikationsverfahren für den Eignungsnachweis genutzt, müssen die entsprechenden Formblätter F1 - F4, F6 - F7 sowie F10 - F11 in dem Dokument "2.2_SAP Waste + Recycling & Core-Komponenten_Formblätter F1 - F14_WBD.pdf", die durch die Präqualifikationsunterlagen ersetzt werden, weder ausgefüllt noch unterschrieben werden. Die Formblätter F1 (Referenzliste), F13 (Erklärung zur EU-Verordnung 2022/576) und F14 (Selbstreinigung) hingegen sind von allen Bieter*innen / BG auszufüllen. Aufgrund der spezifizierten Angabe von Referenzen, die in dieser Form und Anzahl, ebenso wie die Erklärung zur Selbstreinigung und die neue Erklärung zur EU- Verordnung 2022/576, in der Regel von den Präqualifikationsunterlagen und der "EEE" nicht abgedeckt werden, ist der Ersatz der Formblätter F1, F13 und F14 nicht zugelassen. Der / die AG behält sich ferner das Recht vor, im Einklang mit den Bestimmungen des § 50 Abs. (2) VgV, vor der Zuschlagserteilung von dem / der potentiellen AN entsprechende Nachweise oder Bescheinigungen zu den abgegebenen Eigenerklärungen oder der eingereichten EEE oder den Unterlagen im Präqualifikationsregister anzufordern, sofern nicht der Sachverhalt des § 50 Abs. (3) VgV gegeben ist. Kopien von den Nachweisen bzw. Bescheinigungen werden anerkannt, sofern sie keinen Anlass zu Zweifeln an der Übereinstimmung mit dem Original geben.

Kriterium
ArtEignung zur Berufsausübung
BezeichnungEignung zur Berufsausübung
BeschreibungDer / Die Bieter*in /-gemeinschaft hat zur Beurteilung seiner / ihrer persönlichen Eignung zusammen mit dem Angebot, spätestens aber 6 Kalendertage nach besonderer Aufforderung durch den / die Auftraggeber*in, die nachfolgend aufgeführten Eigenerklärungen abzugeben: 1. Eigenerklärung des Bieters zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen - siehe Dokument "2.2_SAP Waste + Recycling & Core-Komponenten_Formblätter F1 - F14_WBD.pdf", Formblatt F5 (Teil 1 von 2) 2. Eigenerklärung des Bieters zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) - siehe Dokument "2.2_SAP Waste + Recycling & Core-Komponenten_Formblätter F1 - F14_WBD.pdf", Formblatt F5 (Teil 2 von 2) 3. Eigenerklärung des Bieters zur illegalen Beschäftigung von Arbeitskräften - siehe Dokument "2.2_SAP Waste + Recycling & Core-Komponenten_Formblätter F1 - F14_WBD.pdf", Formblatt F6 - (oder Präqualifikation oder EEE*) 4. Erklärung zu Registereintragungen des / der Bieter*in oder des Mitglieds der Bieter*innengemeinschaft und im Fall der Inanspruchnahme des / der Eignungsverleiher*in oder Unterauftragnehmer*in - siehe Dokument "2.2_SAP Waste + Recycling & Core-Komponenten_Formblätter F1 - F14_WBD.pdf", Formblatt F11 (oder Präqualifikation oder EEE*) 5. Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 3 der EU-Verordnung 2022/576 des Europäischen Rates vom 8. April 2022 - siehe Dokument "2.2_SAP Waste + Recycling & Core-Komponenten_Formblätter F1 - F14_WBD.pdf", Formblatt F13 6. Erklärung de*r Bieters /-in zur Zusicherung der Zuverlässigkeit bzw. zur Wiederherstellung der Zuverlässigkeit (Selbstreinigung) - siehe Dokument "2.2_SAP Waste + Recycling & Core-Komponenten_Formblätter F1 - F14_WBD.pdf", Formblatt F14 7. Nachweis eines SAP-Partnerstatus oder eines höherwertigen bzw. gleichwertigen Nachweises, beiBieter*innengemeinschaften mind. durch einen der beteiligten Bieter 8.Nachweis einer SAP S/4HANA Zertifizierung oder Nachweis einer höherrangigen oder gleichwertigen Eigenschaft, z. B. des Status als SAP-Schulungspartner für SAP S/4HANA, bei Bieter*innengemeinschaften mind. durch einen der beteiligten Bieter 9. Nach den Bestimmungen des § 6 Abs. 1 WRegG (Wettbewerbsregistergesetz) sind öffentliche Auftraggeber*innen seit dem 01.06.2022, vor der Erteilung eines Zuschlags in einem Verfahren über die Vergabe eines öffentlichen Auftrags mit einem geschätzten Netto-Auftragswert ab 30.000 Euro (ohne Umsatzsteuer) verpflichtet, vor der Auftragsvergabe eine Abfrage beim Wettbewerbsregister des Bundeskartellamtes zu dem / der Bieter*in / BG durchzuführen, der / die den Zuschlag erhalten soll. Sollte zu dem / der Bieter*in / BG aufgrund eines wettbewerbsrechtlichen Verstoßes ein Eintrag im Wettbewerbsregister vorliegen, wird der / die AG den Inhalt der Eintragung prüfen, den Auftrag in der Regel aber wegen mangelnder Rechtschaffenheit und daraus resultierender, fehlender Eignung in Bezug auf die Zuverlässigkeit nicht an den / die betreffende Bieter*in / BG erteilen. Der AG behält sich das Recht vor, vor der Zuschlagserteilung von dem potentiellen AN entsprechende Nachweise oder Bescheinigungen zu den abgegebenen Eigenerklärungen anzufordern. Kopien von den Nachweisen bzw. Bescheinigungen werden anerkannt, sofern sie keinen Anlass zu Zweifeln an der Übereinstimmung mit dem Original geben. Die mit "(oder Präqualifikation oder EEE)" gekennzeichneten Eigenerklärungen zur Eignung können wahlweise durch das Ausfüllen und die Unterschrift der entsprechenden, in dem Dokument "2.2_SAP Waste + Recycling & Core-Komponenten_Formblätter F1 - F14_WBD.pdf", enthaltenen Formblätter F1 - F4, F6 - F7 sowie F10 - F11 oder gem. § 50 Abs. (1) VgV in Form des Standardformulars für die "Einheitliche Europäische Eigenerklärung" oder gem. § 122 Abs. (3) GWB und § 50 Abs. (3) Satz 1 VgV auf dem Wege der Präqualifikation über ein für den / die AG kostenfrei zugängliches Datenbanksystem beigebracht werden. Im Fall der Präqualifikation müssen die Präqualifikationsunterlagen die entsprechenden Daten vollständig enthalten und dürfen die von der Präqualifikationsstelle festgelegte Gültigkeitsdauer nicht überschritten haben. Die Präqualifikationsstelle und die im Präqualifikationsverzeichnis eingetragene Nummer müssen in der "2.0_SAP Waste + Recycling & Core-Komponenten_Angabe Unternehmensdaten Anbieter_WBD.pdf" angegeben werden. Wird das Präqualifikationsverfahren für den Eignungsnachweis genutzt, müssen die entsprechenden Formblätter F1 - F4, F6 - F7 sowie F10 - F11 in dem Dokument "2.2_SAP Waste + Recycling & Core-Komponenten_Formblätter F1 - F14_WBD.pdf", die durch die Präqualifikationsunterlagen ersetzt werden, weder ausgefüllt noch unterschrieben werden. Die Formblätter F1 (Referenzliste), F13 (Erklärung zur EU-Verordnung 2022/576) und F14 (Selbstreinigung) hingegen sind von allen Bieter*innen / BG auszufüllen. Aufgrund der spezifizierten Angabe von Referenzen, die in dieser Form und Anzahl, ebenso wie die Erklärung zur Selbstreinigung und die neue Erklärung zur EU- Verordnung 2022/576, in der Regel von den Präqualifikationsunterlagen und der "EEE" nicht abgedeckt werden, ist der Ersatz der Formblätter F1, F13 und F14 nicht zugelassen. Der / die AG behält sich ferner das Recht vor, im Einklang mit den Bestimmungen des § 50 Abs. (2) VgV, vor der Zuschlagserteilung von dem / der potentiellen AN entsprechende Nachweise oder Bescheinigungen zu den abgegebenen Eigenerklärungen oder der eingereichten EEE oder den Unterlagen im Präqualifikationsregister anzufordern, sofern nicht der Sachverhalt des § 50 Abs. (3) VgV gegeben ist. Kopien von den Nachweisen bzw. Bescheinigungen werden anerkannt, sofern sie keinen Anlass zu Zweifeln an der Übereinstimmung mit dem Original geben.

Kriterium
ArtTechnische und berufliche Leistungsfähigkeit
BezeichnungTechnische und berufliche Leistungsfähigkeit
BeschreibungDer / Die Bieter*in /-gemeinschaft hat zur Beurteilung seiner / ihrer technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit zusammen mit dem Angebot, spätestens aber 6 Kalendertage nach besonderer Aufforderung durch den / die Auftraggeber*in, die nachfolgend aufgeführten Eigenerklärungen abzugeben: 1. Eigenerklärung des Bieters, bei Bietergemeinschaften mindestens eines Bieters für jedes Los, zu den wesentlichen in den letzten 4 abgeschlossenen Geschäftsjahren erbrachten, vergleichbaren Leistungen mit Angaben zum Auftragswert, Leistungszeitraum und zum / zur Auftraggeber, mit Ansprechpartner und Telefonnummer (Referenzliste) - siehe Dokument "2.2_SAP Waste + Recycling & Core- Komponenten_Formblätter F1 - F14_WBD.pdf", Formblatt F1 - (oder Präqualifikation oder EEE*) NUR FÜR LOS 1 GELTEN ZUSÄTZLICH FOLGENDE MINDESTANFORDERUNGEN: Mindestanforderungen an das Leistungsfeld SAP Waste & Recycling Management (Bestandteil zu Los 1): - Zwei Referenzen über abgeschlossene Projekte mit öffentlichen Auftraggebern - Zwei Referenzen zu einem abgeschlossenen SAP-IS-Waste Komponente-Projekt mit einem Auftragswert von insgesamt mindestens 100.000,00 Euro Mindestanforderungen an das Leistungsfeld SAP Commerce Cloud (Bestandteil zu Los 1): - Zwei Referenzen über abgeschlossene Projekte mit öffentlichen Auftraggebern - Eine Referenz zu einem abgeschlossenen Portal-Frontend-Projekt 2. Eigenerklärung des Bieters zur Anzahl der jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, mit gesondert ausgewiesenem, technischen Personal, in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren - siehe Dokument "2.2_SAP Waste + Recycling & Core-Komponenten_Formblätter F1 - F14_WBD.pdf", Formblatt F3 - (oder Präqualifikation oder EEE*) Der AG behält sich das Recht vor, vor der Zuschlagserteilung von dem potentiellen AN entsprechende Nachweise oder Bescheinigungen zu den abgegebenen Eigenerklärungen anzufordern. Kopien von den Nachweisen bzw. Bescheinigungen werden anerkannt, sofern sie keinen Anlass zu Zweifeln an der Übereinstimmung mit dem Original geben. Die mit "(oder Präqualifikation oder EEE)" gekennzeichneten Eigenerklärungen zur Eignung können wahlweise durch das Ausfüllen und die Unterschrift der entsprechenden, in dem Dokument "2.2_SAP Waste + Recycling & Core-Komponenten_Formblätter F1 - F14_WBD.pdf", enthaltenen Formblätter F1 - F4, F6 - F7 sowie F10 - F11 oder gem. § 50 Abs. (1) VgV in Form des Standardformulars für die "Einheitliche Europäische Eigenerklärung" oder gem. § 122 Abs. (3) GWB und § 50 Abs. (3) Satz 1 VgV auf dem Wege der Präqualifikation über ein für den / die AG kostenfrei zugängliches Datenbanksystem beigebracht werden. Im Fall der Präqualifikation müssen die Präqualifikationsunterlagen die entsprechenden Daten vollständig enthalten und dürfen die von der Präqualifikationsstelle festgelegte Gültigkeitsdauer nicht überschritten haben. Die Präqualifikationsstelle und die im Präqualifikationsverzeichnis eingetragene Nummer müssen in der "2.0_SAP Waste + Recycling & Core-Komponenten_Angabe Unternehmensdaten Anbieter_WBD.pdf" angegeben werden. Wird das Präqualifikationsverfahren für den Eignungsnachweis genutzt, müssen die entsprechenden Formblätter F1 - F4, F6 - F7 sowie F10 - F11 in dem Dokument "2.2_SAP Waste + Recycling & Core-Komponenten_Formblätter F1 - F14_WBD.pdf", die durch die Präqualifikationsunterlagen ersetzt werden, weder ausgefüllt noch unterschrieben werden. Die Formblätter F1 (Referenzliste), F13 (Erklärung zur EU-Verordnung 2022/576) und F14 (Selbstreinigung) hingegen sind von allen Bieter*innen / BG auszufüllen. Aufgrund der spezifizierten Angabe von Referenzen, die in dieser Form und Anzahl, ebenso wie die Erklärung zur Selbstreinigung und die neue Erklärung zur EU- Verordnung 2022/576, in der Regel von den Präqualifikationsunterlagen und der "EEE" nicht abgedeckt werden, ist der Ersatz der Formblätter F1, F13 und F14 nicht zugelassen. Der / die AG behält sich ferner das Recht vor, im Einklang mit den Bestimmungen des § 50 Abs. (2) VgV, vor der Zuschlagserteilung von dem / der potentiellen AN entsprechende Nachweise oder Bescheinigungen zu den abgegebenen Eigenerklärungen oder der eingereichten EEE oder den Unterlagen im Präqualifikationsregister anzufordern, sofern nicht der Sachverhalt des § 50 Abs. (3) VgV gegeben ist. Kopien von den Nachweisen bzw. Bescheinigungen werden anerkannt, sofern sie keinen Anlass zu Zweifeln an der Übereinstimmung mit dem Original geben.
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen23/12/2024 23:59:00 (UTC+1)
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenNicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 03/01/2025 10:00:00 (UTC+1)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss87 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Der / Die AG wird fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise zur Einreichung, Vervollständigung oder Korrektur nachfordern. Auch fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen können auf gesonderte Anforderung des / der AG nachgereicht oder vervollständigt werden, sofern es sich dabei nicht um erhebliche, die Rangfolge der Angebote beeinflussende Preise oder bewertungsrelevante Daten handelt, deren Nachforderung gemäß § 56 Abs. (3) VgV nicht zulässig ist. Der / Die AG wird im Fall der Nachforderung von Unterlagen grundsätzlich eine Frist zur Nachreichung von 6 Kalendertagen (inkl. Sonntage und gesetzliche Feiertage) setzen. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Aufforderung durch den / die AG. Werden die Erklärungen und / oder Nachweise nicht innerhalb der Frist vorgelegt, wird das Angebot gem. § 57 Abs. (1) Nr. 2 VgV von der Wertung ausgeschlossen. Angebote, zu denen wesentliche Preisangaben oder bewertungsrelevante Unterlagen bzw. Erklärungen fehlen, werden aufgrund des bestehenden Nachforderungsverbotes von vornherein nach § 57 Abs. (1) Nr. 2 VgV ausgeschlossen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 03/01/2025 10:00:00 (UTC+1)
Zusätzliche Informationen: Gem. § 55 (2) VgV dürfen keine Bieter bei der Angebotsöffnung anwesend sein.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Bedingungen für die Ausführung des AuftragsDer Auftrag ist unter strikter Einhaltung des geltenden Mindestlohngesetzes auszuführen.
Elektronische RechnungsstellungErforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Informationen über die Überprüfungsfristen: Das Rechtsbehelfsinstrument des Nachprüfungsantrags ist insbesondere nur dann zulässig, wenn die Fristen des § 160 Abs. 3 GWB gewahrt werden. Auf die Rügepflicht des / der Antragsteller*in und die für die Einlegung von Rechtsbehelfen geltenden Fristen in § 160 Abs. 3 GWB wird hingewiesen. Insoweit gilt, dass ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, soweit: 1) Der / Die Antragsteller*in den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem / der Auftraggeber*in nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat (vgl. § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB); der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem / der Auftraggeber*in gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem / der Auftraggeber*in gerügt werden, 4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des / der Auftraggeber*in, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). § 134 Abs. 1 S. 2 GWB bleibt unberührt.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Rheinland
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltWirtschaftsbetriebe Duisburg - AöR
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmtStadt Duisburg - Submissionsstelle
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
LosLOT-0002
Titel: SAP Core Komponenten
Beschreibung: Das Haupt-SAP System der WBD ist bereits auf S/4 HANA umgestellt worden. Dabei befinden sich aktuell im Wesentlichen SAP-GUI Transaktionen im Einsatz. Fiori Anwendungen gibt es nur rudimentär. Bei den Wirtschaftsbetrieben genutzte SAP Core Komponenten sind die Module der Finanzbuchhaltung (FI-GL, FI-AA, FI-AR und FI-AP), des Controllings und der Logistik (MM, SD). Eine PM Umgebung findet sich im Rahmen eines Spezialprojektes im Aufbau. Es soll auch geprüft werden in wieweit PS zukünftig eine Rolle spielen kann. Aktuell wird rudimentär auch IM für die Budgetierung verwendet, wobei dieses Modul entweder ausgebaut oder abgelöst werden soll. Seit neuestem kommt eine besondere Relevanz für eine neue Sparte hinzu, das Modul RE-FX für das Immobilienmanagement im einer dazugehörigen Spezialkomponente BK01. Außerdem ist Absicht zu prüfen, in wieweit Fiori Anwendungen im Core SAP Umfeld Mehrwerte für Kunden und Belegschaft bringen können. Sollte es hier sinnvolle Nutzungsmöglichkeiten geben, sollen diese innerhalb der nächsten vier Jahre identifiziert, projektiert und umgesetzt werden.
Interne Kennung: 2
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
Zusätzliche Einstufung (cpv): 72260000 Dienstleistungen in Verbindung mit Software
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Wirtschaftsbetriebe Duisburg - AöR Schifferstr. 190 
Stadt: Duisburg
Postleitzahl: 47059
Land, Gliederung (NUTS): Duisburg, Kreisfreie Stadt (DEA12)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns01/05/2025
Enddatum der Laufzeit30/04/2029
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 0
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugebenNicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:selbst#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium
ArtWirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
BezeichnungWirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
BeschreibungDer / Die Bieter*in /-gemeinschaft hat zur Beurteilung seiner / ihrer wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit zusammen mit dem Angebot, spätestens aber 6 Kalendertage nach besonderer Aufforderung durch den / die Auftraggeber*in, die nachfolgend aufgeführten Eigenerklärungen abzugeben: 1. Eigenerklärung des Bieters zum Gesamtumsatz des Generalunternehmens (mindestens 5 Mio. EUR pro Jahr, bei Bietergemeinschaften 5 Mio. EUR pro Jahr kumulativ) sowie dem Umsatz bzgl. der besonderen Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist, bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre - siehe Dokument "2.2_SAP Waste + Recycling & Core-Komponenten_Formblätter F1 - F14_WBD.pdf", Formblatt F2 - (oder Präqualifikation oder EEE*) 2. Eigenerklärung des Bieters zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Sozialbeiträgen - Dokument "2.2_SAP Waste + Recycling & Core-Komponenten_Formblätter F1 - F14_WBD.pdf", Formblatt F4 - (oder Präqualifikation oder EEE*) 3. Eigenerklärung des Bieters zum Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung mit Benennung des / der Versicherungsgebers /- in und der maximalen Deckungssumme, die min. 2.000.000,- Euro für Personen- 1.000.000,- Euro für Sach- sowie min. 100.000,- Euro für Vermögensschäden betragen muss (siehe Dokument "2.2_SAP Waste + Recycling & Core-Komponenten_Formblätter F1 - F14_WBD.pdf", Formblatt F7 - (oder Präqualifikation oder EEE* oder Kopie einer entsprechenden Versicherungspolice bzw. Bestätigung der Versicherung) 4. Eigenerklärung zu § 20 MiLoG (Mindestlohngesetz) - siehe Dokument "2.2_SAP Waste + Recycling & Core- Komponenten_Formblätter F1 - F14_WBD.pdf", Formblatt F10 (oder Präqualifikation oder EEE*) 5. Erklärung zu Insolvenzverfahren und Liquidation des / der Bieter*in oder des Mitglieds der Bieter*innengemeinschaft und im Fall der Inanspruchnahme des / der Eignungsverleiher*in oder Unterauftragnehmer*in - siehe Dokument "2.2_SAP Waste + Recycling & Core-Komponenten_Formblätter F1 - F14_WBD.pdf", Formblatt F12 6. Nur auf besondere Anforderung des / der AG ist darüber hinaus kurzfristig eine aktuelle Auskunft der Geschäftsbank des / der Bieters /-in einzureichen. Der AG behält sich das Recht vor, vor der Zuschlagserteilung von dem potentiellen AN entsprechende Nachweise oder Bescheinigungen zu den abgegebenen Eigenerklärungen anzufordern. Kopien von den Nachweisen bzw. Bescheinigungen werden anerkannt, sofern sie keinen Anlass zu Zweifeln an der Übereinstimmung mit dem Original geben. Die mit "(oder Präqualifikation oder EEE)" gekennzeichneten Eigenerklärungen zur Eignung können wahlweise durch das Ausfüllen und die Unterschrift der entsprechenden, in dem Dokument "2.2_SAP Waste + Recycling & Core-Komponenten_Formblätter F1 - F14_WBD.pdf", enthaltenen Formblätter F1 - F4, F6 - F7 sowie F10 - F11 oder gem. § 50 Abs. (1) VgV in Form des Standardformulars für die "Einheitliche Europäische Eigenerklärung" oder gem. § 122 Abs. (3) GWB und § 50 Abs. (3) Satz 1 VgV auf dem Wege der Präqualifikation über ein für den / die AG kostenfrei zugängliches Datenbanksystem beigebracht werden. Im Fall der Präqualifikation müssen die Präqualifikationsunterlagen die entsprechenden Daten vollständig enthalten und dürfen die von der Präqualifikationsstelle festgelegte Gültigkeitsdauer nicht überschritten haben. Die Präqualifikationsstelle und die im Präqualifikationsverzeichnis eingetragene Nummer müssen in der "2.0_SAP Waste + Recycling & Core-Komponenten_Angabe Unternehmensdaten Anbieter_WBD.pdf" angegeben werden. Wird das Präqualifikationsverfahren für den Eignungsnachweis genutzt, müssen die entsprechenden Formblätter F1 - F4, F6 - F7 sowie F10 - F11 in dem Dokument "2.2_SAP Waste + Recycling & Core-Komponenten_Formblätter F1 - F14_WBD.pdf", die durch die Präqualifikationsunterlagen ersetzt werden, weder ausgefüllt noch unterschrieben werden. Die Formblätter F1 (Referenzliste), F13 (Erklärung zur EU-Verordnung 2022/576) und F14 (Selbstreinigung) hingegen sind von allen Bieter*innen / BG auszufüllen. Aufgrund der spezifizierten Angabe von Referenzen, die in dieser Form und Anzahl, ebenso wie die Erklärung zur Selbstreinigung und die neue Erklärung zur EU- Verordnung 2022/576, in der Regel von den Präqualifikationsunterlagen und der "EEE" nicht abgedeckt werden, ist der Ersatz der Formblätter F1, F13 und F14 nicht zugelassen. Der / die AG behält sich ferner das Recht vor, im Einklang mit den Bestimmungen des § 50 Abs. (2) VgV, vor der Zuschlagserteilung von dem / der potentiellen AN entsprechende Nachweise oder Bescheinigungen zu den abgegebenen Eigenerklärungen oder der eingereichten EEE oder den Unterlagen im Präqualifikationsregister anzufordern, sofern nicht der Sachverhalt des § 50 Abs. (3) VgV gegeben ist. Kopien von den Nachweisen bzw. Bescheinigungen werden anerkannt, sofern sie keinen Anlass zu Zweifeln an der Übereinstimmung mit dem Original geben.

Kriterium
ArtEignung zur Berufsausübung
BezeichnungEignung zur Berufsausübung
BeschreibungDer / Die Bieter*in /-gemeinschaft hat zur Beurteilung seiner / ihrer persönlichen Eignung zusammen mit dem Angebot, spätestens aber 6 Kalendertage nach besonderer Aufforderung durch den / die Auftraggeber*in, die nachfolgend aufgeführten Eigenerklärungen abzugeben: 1. Eigenerklärung des Bieters zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen - siehe Dokument "2.2_SAP Waste + Recycling & Core-Komponenten_Formblätter F1 - F14_WBD.pdf", Formblatt F5 (Teil 1 von 2) 2. Eigenerklärung des Bieters zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) - siehe Dokument "2.2_SAP Waste + Recycling & Core-Komponenten_Formblätter F1 - F14_WBD.pdf", Formblatt F5 (Teil 2 von 2) 3. Eigenerklärung des Bieters zur illegalen Beschäftigung von Arbeitskräften - siehe Dokument "2.2_SAP Waste + Recycling & Core-Komponenten_Formblätter F1 - F14_WBD.pdf", Formblatt F6 - (oder Präqualifikation oder EEE*) 4. Erklärung zu Registereintragungen des / der Bieter*in oder des Mitglieds der Bieter*innengemeinschaft und im Fall der Inanspruchnahme des / der Eignungsverleiher*in oder Unterauftragnehmer*in - siehe Dokument "2.2_SAP Waste + Recycling & Core-Komponenten_Formblätter F1 - F14_WBD.pdf", Formblatt F11 (oder Präqualifikation oder EEE*) 5. Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 3 der EU-Verordnung 2022/576 des Europäischen Rates vom 8. April 2022 - siehe Dokument "2.2_SAP Waste + Recycling & Core-Komponenten_Formblätter F1 - F14_WBD.pdf", Formblatt F13 6. Erklärung de*r Bieters /-in zur Zusicherung der Zuverlässigkeit bzw. zur Wiederherstellung der Zuverlässigkeit (Selbstreinigung) - siehe Dokument "2.2_SAP Waste + Recycling & Core-Komponenten_Formblätter F1 - F14_WBD.pdf", Formblatt F14 7. Nachweis eines SAP-Partnerstatus oder eines höherwertigen bzw. gleichwertigen Nachweises, beiBieter*innengemeinschaften mind. durch einen der beteiligten Bieter 8.Nachweis einer SAP S/4HANA Zertifizierung oder Nachweis einer höherrangigen oder gleichwertigen Eigenschaft, z. B. des Status als SAP-Schulungspartner für SAP S/4HANA, bei Bieter*innengemeinschaften mind. durch einen der beteiligten Bieter 9. Nach den Bestimmungen des § 6 Abs. 1 WRegG (Wettbewerbsregistergesetz) sind öffentliche Auftraggeber*innen seit dem 01.06.2022, vor der Erteilung eines Zuschlags in einem Verfahren über die Vergabe eines öffentlichen Auftrags mit einem geschätzten Netto-Auftragswert ab 30.000 Euro (ohne Umsatzsteuer) verpflichtet, vor der Auftragsvergabe eine Abfrage beim Wettbewerbsregister des Bundeskartellamtes zu dem / der Bieter*in / BG durchzuführen, der / die den Zuschlag erhalten soll. Sollte zu dem / der Bieter*in / BG aufgrund eines wettbewerbsrechtlichen Verstoßes ein Eintrag im Wettbewerbsregister vorliegen, wird der / die AG den Inhalt der Eintragung prüfen, den Auftrag in der Regel aber wegen mangelnder Rechtschaffenheit und daraus resultierender, fehlender Eignung in Bezug auf die Zuverlässigkeit nicht an den / die betreffende Bieter*in / BG erteilen. Der AG behält sich das Recht vor, vor der Zuschlagserteilung von dem potentiellen AN entsprechende Nachweise oder Bescheinigungen zu den abgegebenen Eigenerklärungen anzufordern. Kopien von den Nachweisen bzw. Bescheinigungen werden anerkannt, sofern sie keinen Anlass zu Zweifeln an der Übereinstimmung mit dem Original geben. Die mit "(oder Präqualifikation oder EEE)" gekennzeichneten Eigenerklärungen zur Eignung können wahlweise durch das Ausfüllen und die Unterschrift der entsprechenden, in dem Dokument "2.2_SAP Waste + Recycling & Core-Komponenten_Formblätter F1 - F14_WBD.pdf", enthaltenen Formblätter F1 - F4, F6 - F7 sowie F10 - F11 oder gem. § 50 Abs. (1) VgV in Form des Standardformulars für die "Einheitliche Europäische Eigenerklärung" oder gem. § 122 Abs. (3) GWB und § 50 Abs. (3) Satz 1 VgV auf dem Wege der Präqualifikation über ein für den / die AG kostenfrei zugängliches Datenbanksystem beigebracht werden. Im Fall der Präqualifikation müssen die Präqualifikationsunterlagen die entsprechenden Daten vollständig enthalten und dürfen die von der Präqualifikationsstelle festgelegte Gültigkeitsdauer nicht überschritten haben. Die Präqualifikationsstelle und die im Präqualifikationsverzeichnis eingetragene Nummer müssen in der "2.0_SAP Waste + Recycling & Core-Komponenten_Angabe Unternehmensdaten Anbieter_WBD.pdf" angegeben werden. Wird das Präqualifikationsverfahren für den Eignungsnachweis genutzt, müssen die entsprechenden Formblätter F1 - F4, F6 - F7 sowie F10 - F11 in dem Dokument "2.2_SAP Waste + Recycling & Core-Komponenten_Formblätter F1 - F14_WBD.pdf", die durch die Präqualifikationsunterlagen ersetzt werden, weder ausgefüllt noch unterschrieben werden. Die Formblätter F1 (Referenzliste), F13 (Erklärung zur EU-Verordnung 2022/576) und F14 (Selbstreinigung) hingegen sind von allen Bieter*innen / BG auszufüllen. Aufgrund der spezifizierten Angabe von Referenzen, die in dieser Form und Anzahl, ebenso wie die Erklärung zur Selbstreinigung und die neue Erklärung zur EU- Verordnung 2022/576, in der Regel von den Präqualifikationsunterlagen und der "EEE" nicht abgedeckt werden, ist der Ersatz der Formblätter F1, F13 und F14 nicht zugelassen. Der / die AG behält sich ferner das Recht vor, im Einklang mit den Bestimmungen des § 50 Abs. (2) VgV, vor der Zuschlagserteilung von dem / der potentiellen AN entsprechende Nachweise oder Bescheinigungen zu den abgegebenen Eigenerklärungen oder der eingereichten EEE oder den Unterlagen im Präqualifikationsregister anzufordern, sofern nicht der Sachverhalt des § 50 Abs. (3) VgV gegeben ist. Kopien von den Nachweisen bzw. Bescheinigungen werden anerkannt, sofern sie keinen Anlass zu Zweifeln an der Übereinstimmung mit dem Original geben.

Kriterium
ArtTechnische und berufliche Leistungsfähigkeit
BezeichnungTechnische und berufliche Leistungsfähigkeit
BeschreibungDer / Die Bieter*in /-gemeinschaft hat zur Beurteilung seiner / ihrer technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit zusammen mit dem Angebot, spätestens aber 6 Kalendertage nach besonderer Aufforderung durch den / die Auftraggeber*in, die nachfolgend aufgeführten Eigenerklärungen abzugeben: 1. Eigenerklärung des Bieters, bei Bietergemeinschaften mindestens eines Bieters für jedes Los, zu den wesentlichen in den letzten 4 abgeschlossenen Geschäftsjahren erbrachten, vergleichbaren Leistungen mit Angaben zum Auftragswert, Leistungszeitraum und zum / zur Auftraggeber, mit Ansprechpartner und Telefonnummer (Referenzliste) - siehe Dokument "2.2_SAP Waste + Recycling & Core- Komponenten_Formblätter F1 - F14_WBD.pdf", Formblatt F1 - (oder Präqualifikation oder EEE*) NUR FÜR LOS 1 GELTEN ZUSÄTZLICH FOLGENDE MINDESTANFORDERUNGEN: Mindestanforderungen an das Leistungsfeld SAP Waste & Recycling Management (Bestandteil zu Los 1): - Zwei Referenzen über abgeschlossene Projekte mit öffentlichen Auftraggebern - Zwei Referenzen zu einem abgeschlossenen SAP-IS-Waste Komponente-Projekt mit einem Auftragswert von insgesamt mindestens 100.000,00 Euro Mindestanforderungen an das Leistungsfeld SAP Commerce Cloud (Bestandteil zu Los 1): - Zwei Referenzen über abgeschlossene Projekte mit öffentlichen Auftraggebern - Eine Referenz zu einem abgeschlossenen Portal-Frontend-Projekt 2. Eigenerklärung des Bieters zur Anzahl der jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, mit gesondert ausgewiesenem, technischen Personal, in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren - siehe Dokument "2.2_SAP Waste + Recycling & Core-Komponenten_Formblätter F1 - F14_WBD.pdf", Formblatt F3 - (oder Präqualifikation oder EEE*) Der AG behält sich das Recht vor, vor der Zuschlagserteilung von dem potentiellen AN entsprechende Nachweise oder Bescheinigungen zu den abgegebenen Eigenerklärungen anzufordern. Kopien von den Nachweisen bzw. Bescheinigungen werden anerkannt, sofern sie keinen Anlass zu Zweifeln an der Übereinstimmung mit dem Original geben. Die mit "(oder Präqualifikation oder EEE)" gekennzeichneten Eigenerklärungen zur Eignung können wahlweise durch das Ausfüllen und die Unterschrift der entsprechenden, in dem Dokument "2.2_SAP Waste + Recycling & Core-Komponenten_Formblätter F1 - F14_WBD.pdf", enthaltenen Formblätter F1 - F4, F6 - F7 sowie F10 - F11 oder gem. § 50 Abs. (1) VgV in Form des Standardformulars für die "Einheitliche Europäische Eigenerklärung" oder gem. § 122 Abs. (3) GWB und § 50 Abs. (3) Satz 1 VgV auf dem Wege der Präqualifikation über ein für den / die AG kostenfrei zugängliches Datenbanksystem beigebracht werden. Im Fall der Präqualifikation müssen die Präqualifikationsunterlagen die entsprechenden Daten vollständig enthalten und dürfen die von der Präqualifikationsstelle festgelegte Gültigkeitsdauer nicht überschritten haben. Die Präqualifikationsstelle und die im Präqualifikationsverzeichnis eingetragene Nummer müssen in der "2.0_SAP Waste + Recycling & Core-Komponenten_Angabe Unternehmensdaten Anbieter_WBD.pdf" angegeben werden. Wird das Präqualifikationsverfahren für den Eignungsnachweis genutzt, müssen die entsprechenden Formblätter F1 - F4, F6 - F7 sowie F10 - F11 in dem Dokument "2.2_SAP Waste + Recycling & Core-Komponenten_Formblätter F1 - F14_WBD.pdf", die durch die Präqualifikationsunterlagen ersetzt werden, weder ausgefüllt noch unterschrieben werden. Die Formblätter F1 (Referenzliste), F13 (Erklärung zur EU-Verordnung 2022/576) und F14 (Selbstreinigung) hingegen sind von allen Bieter*innen / BG auszufüllen. Aufgrund der spezifizierten Angabe von Referenzen, die in dieser Form und Anzahl, ebenso wie die Erklärung zur Selbstreinigung und die neue Erklärung zur EU- Verordnung 2022/576, in der Regel von den Präqualifikationsunterlagen und der "EEE" nicht abgedeckt werden, ist der Ersatz der Formblätter F1, F13 und F14 nicht zugelassen. Der / die AG behält sich ferner das Recht vor, im Einklang mit den Bestimmungen des § 50 Abs. (2) VgV, vor der Zuschlagserteilung von dem / der potentiellen AN entsprechende Nachweise oder Bescheinigungen zu den abgegebenen Eigenerklärungen oder der eingereichten EEE oder den Unterlagen im Präqualifikationsregister anzufordern, sofern nicht der Sachverhalt des § 50 Abs. (3) VgV gegeben ist. Kopien von den Nachweisen bzw. Bescheinigungen werden anerkannt, sofern sie keinen Anlass zu Zweifeln an der Übereinstimmung mit dem Original geben.
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen23/12/2024 23:59:00 (UTC+1)
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenNicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 03/01/2025 10:00:00 (UTC+1)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss87 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Der / Die AG wird fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise zur Einreichung, Vervollständigung oder Korrektur nachfordern. Auch fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen können auf gesonderte Anforderung des / der AG nachgereicht oder vervollständigt werden, sofern es sich dabei nicht um erhebliche, die Rangfolge der Angebote beeinflussende Preise oder bewertungsrelevante Daten handelt, deren Nachforderung gemäß § 56 Abs. (3) VgV nicht zulässig ist. Der / Die AG wird im Fall der Nachforderung von Unterlagen grundsätzlich eine Frist zur Nachreichung von 6 Kalendertagen (inkl. Sonntage und gesetzliche Feiertage) setzen. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Aufforderung durch den / die AG. Werden die Erklärungen und / oder Nachweise nicht innerhalb der Frist vorgelegt, wird das Angebot gem. § 57 Abs. (1) Nr. 2 VgV von der Wertung ausgeschlossen. Angebote, zu denen wesentliche Preisangaben oder bewertungsrelevante Unterlagen bzw. Erklärungen fehlen, werden aufgrund des bestehenden Nachforderungsverbotes von vornherein nach § 57 Abs. (1) Nr. 2 VgV ausgeschlossen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 03/01/2025 10:00:00 (UTC+1)
Zusätzliche Informationen: Gem. § 55 (2) VgV dürfen keine Bieter bei der Angebotsöffnung anwesend sein.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Bedingungen für die Ausführung des AuftragsDer Auftrag ist unter strikter Einhaltung des geltenden Mindestlohngesetzes auszuführen.
Elektronische RechnungsstellungErforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Informationen über die Überprüfungsfristen: Das Rechtsbehelfsinstrument des Nachprüfungsantrags ist insbesondere nur dann zulässig, wenn die Fristen des § 160 Abs. 3 GWB gewahrt werden. Auf die Rügepflicht des / der Antragsteller*in und die für die Einlegung von Rechtsbehelfen geltenden Fristen in § 160 Abs. 3 GWB wird hingewiesen. Insoweit gilt, dass ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, soweit: 1) Der / Die Antragsteller*in den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem / der Auftraggeber*in nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat (vgl. § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB); der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem / der Auftraggeber*in gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem / der Auftraggeber*in gerügt werden, 4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des / der Auftraggeber*in, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). § 134 Abs. 1 S. 2 GWB bleibt unberührt.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Rheinland
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltWirtschaftsbetriebe Duisburg - AöR
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmtStadt Duisburg - Submissionsstelle
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Wirtschaftsbetriebe Duisburg - AöR
Registrierungsnummer: 5b02e0f6-396e-4aca-b76c-ad569f164fa5
Postanschrift: Schifferstr. 190  
Stadt: Duisburg
Postleitzahl: 47059
Land, Gliederung (NUTS): Duisburg, Kreisfreie Stadt (DEA12)
Land: Deutschland
Telefon: +49 2032833469
Fax: +49 2032832883
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Wirtschaftsbetriebe Duisburg - AöR
Registrierungsnummer: 58c28ac5-4ef4-4476-857c-57d00db203c9
Postanschrift: Schifferstr. 190  
Stadt: Duisburg
Postleitzahl: 47059
Land, Gliederung (NUTS): Duisburg, Kreisfreie Stadt (DEA12)
Land: Deutschland
Telefon: +49 2032833469
Fax: +49 2032832883
Rollen dieser Organisation
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Rheinland
Registrierungsnummer: 63f54086-9931-4e1d-97b7-e0abf9606b3c
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10  
Stadt: Köln
Postleitzahl: 50667
Land, Gliederung (NUTS): Köln, Kreisfreie Stadt (DEA23)
Land: Deutschland
Telefon: +49 2211473045
Fax: +49 2211472889
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Stadt Duisburg - Submissionsstelle
Registrierungsnummer: 85f70c55-ed81-4fb7-bb6d-9960b9cf1a25
Postanschrift: Friedrich-Wilhelm-Straße 96 (15. Etage)  
Stadt: Duisburg
Postleitzahl: 47051
Land, Gliederung (NUTS): Duisburg, Kreisfreie Stadt (DEA12)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Zi. 1507 - 1510
Telefon: +49 2032833144
Rollen dieser Organisation
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
8.1.
ORG-0005
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 31ee6c00-3d78-48a4-bce6-17c6282ca170 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 15/11/2024 13:19:16 (UTC+1)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2.
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 701293-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 224/2024
Datum der Veröffentlichung: 18/11/2024

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