1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Stadt Euskirchen - Zentrales Immobilienmanagement
Rechtsform des Erwerbers: Lokale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Modernisierung bzw. Generalsanierung Sporthalle Marienschule in Euskirchen, Planung TA - HLS
Beschreibung: Modernisierung bzw. Generalsanierung der Sporthalle der Marienschule in Euskirchen (inkl. Schnittstelle zur Schule) - Leistungen der Technischen Ausrüstung, Anlagengruppen 1, 2, 3 und 8, Leistungsphasen 1-9 gemäß §§ 53 ff. HOAI.
Kennung des Verfahrens: 82ca4cfe-371c-4b39-bd11-a813a8029560
Interne Kennung: 07-10-24
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren mit vorheriger Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb/Verhandlungsverfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71300000 Dienstleistungen von Ingenieurbüros
Zusätzliche Einstufung (cpv): 71200000 Dienstleistungen von Architekturbüros, 71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen, 71315000 Haustechnik
2.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Im Schilderfeldchen 29
Stadt: Euskirchen
Postleitzahl: 53879
Land, Gliederung (NUTS): Euskirchen (DEA28)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Planungen betreffen die Sporthalle der Marienschule Euskirchen, Basingstoker Ring 3, 53879 Euskirchen
2.1.3.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 231 350,00 EUR
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Bekanntmachungs-ID: CXQ1YYLYP3N +++ WICHTIGE INFORMATION +++ Zwischen Dienstag, den 26. November, ab 19:00 Uhr bis voraussichtlich Sonntag, den 01. Dezember, 23:59 Uhr erfolgt ein Wechsel des technischen Betriebs dieser Vergabeplattform. Aufgrund der systemseitigen Abhängigkeiten zwischen den einzelnen Komponenten, wird auch diese Vergabeplattform in dem vorgenannten Zeitraum nicht zur Verfügung stehen. Bitte beachten Sie, dass in diesem Zeitraum, das System nicht nutzbar ist und keine Möglichkeit besteht auf die Verfahren zuzugreifen oder Teilnahmeanträge abzugeben. Sie werden gebeten sich die Unterlagen rechtzeitig anzuschauen, herunterzuladen und den Systemausfall entsprechend bei der Vorbereitung und Abgabe der Teilnahmeanträge zu berücksichtigen.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.6.
Ausschlussgründe
Rein innerstaatliche Ausschlussgründe: Ausschlussgründe (namentlich §§ 123, 124 GWB [= Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkung], § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz, § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz, § 98c Abs. 1 Aufenthaltsgesetz, § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz und § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz werden dem deutschen Recht entsprechend geprüft.
5. Los
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Modernisierung bzw. Generalsanierung Sporthalle Marienschule in Euskirchen, Planung TA - HLS
Beschreibung: Die durch die Flutkatastrophe beschädigte Sporthalle der Marienschule soll generalsaniert werden. Das Gebäude wurde in den 1970er Jahren in Stahlbeton/Mauerwerk unmittelbar an der Marienschule errichtet. Die Sanierung soll neben dem laufenden Schulbetrieb erfolgen, die Sporthalle ist außer Betrieb. Die Maßnahme wird durch Fluthilfen (Förderprogramm Wiederaufbau NRW) gefördert. Ziel ist es, die Sporthalle mit guter Wirtschaftlichkeit so zu sanieren, dass sie nach der Flut für weitere 30 - 40 Jahre genutzt werden kann. Die Sanierung ist umfassend, mit Flutschäden und altersbedingten Schäden als Generalsanierung auszuführen. Normative Vorgaben und DIN 18032 sind einzuhalten, soweit möglich. Notwendige Abweichungen aus Gründen des Bestands sind mitzuteilen. Baugrenze ist die Glasfassade des Verteilungsflurs zwischen Sporthalle und Atrium. Die sanierte/modernisierte Halle soll modernen Nutzungsanforderungen an eine Schul- und Vereinssporthalle entsprechen und als Versammlungsstätte genutzt werden. Der energetische Standard der generalsanierten Halle soll annähernd dem Neubaustandard nach GEG entsprechen. D.h. die Betriebskosten aus Verbrauchswerten müssen sehr nah an den Werten liegen, die für eine neue Halle gleicher Größe zu erwarten sind. Es soll Photovoltaik installiert werden, soweit tech. möglich und wirtschaftlich sinnvoll. Für das Bauvorhaben stehen finanzielle Mittel in Höhe von maximal EUR 4,689 Mio. netto für sämtliche Kosten der Kostengruppen 200 bis KG 600 zur Verfügung. Als terminliche Meilensteine sind zu benennen: Leistungsbeginn Planung: 25.03.2025 Fertigstellung (Bauausführung)/Abnahmen: Juni 2027. Es ist beabsichtigt mit dieser Ausschreibung folgende Leistungen (stufenweise) zu beauftragen: Technische Ausrüstung, Anlagengruppen 1, 2, 3 und 8, Leistungsphasen 1-9 gemäß §§ 53 ff. HOAI.
Interne Kennung: 07-10-24
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71300000 Dienstleistungen von Ingenieurbüros
Zusätzliche Einstufung (cpv): 71200000 Dienstleistungen von Architekturbüros, 71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen, 71315000 Haustechnik
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Beauftragungsstufe 2: Leistungsphasen 3+4 gemäß § 55 HOAI Beauftragungsstufe 3: Leistungsphasen 5-7 gemäß § 55 HOAI Beauftragungsstufe 4: Leistungsphase 8 gemäß § 55 HOAI Beauftragungsstufe 5: Leistungsphase 9 gemäß § 55 HOAI. Der AN ist verpflichtet die Leistungen weitere Stufen zu erbringen, soweit derAG diese Leistungen schriftlich abruft. Dem AG steht das Recht zu, die zur Beauftragung vorgesehenen Leistungen je nach Erkenntnissen aus dem Projektfortschritt zu reduzieren oder zu erweitern sowie die Stufen oder Leistungsphasen ganz oder in Teilen abzurufen. Jede Stufe stellt eine eigenständigen Leistungsabruf dar. Ein Rechtsanspruch des AN auf Übertragung aller oder einzelner Stufen oder Leistungsphasen besteht nicht. Aus der stufenweisen Beauftragung kann der AN keine Erhöhung seines Honorars oder weitergehende Rechte, gleich welcher Art, herleiten, insbesondere keine Ansprüche auf Auftragserteilung oder auf Schadensersatz oder Entschädigung wegen der Nichtbeauftragung von Leistungen. Besondere Leistungen gemäß Anlage 15.1 HOAI, hier insbesondere: - Überwachen der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist.
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Im Schilderfeldchen 29
Stadt: Euskirchen
Postleitzahl: 53879
Land, Gliederung (NUTS): Euskirchen (DEA28)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Planungen betreffen die Sporthalle der Marienschule Euskirchen, Basingstoker Ring 3, 53879 Euskirchen
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 25/03/2025
Enddatum der Laufzeit: 22/06/2027
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:freelance# Der Auftraggeber bzw. dessen Verfahrensbetreuer korrespondiert ausschließlich über die Vergabeplattform. Bewerbungen sind ausschließlich unter Verwendung der Formblätter für den Teilnahmewettbewerb (Vergabeunterlage B) möglich. Bei Bewerbergemeinschaften ist der Bewerbungsbogen von jedem Mitglied auszufüllen. Die benannten Termine für die Laufzeit des Vertrags beziehen sich auf den geplanten Beauftragungszeitpunkt (Beginn) und die geplante Nutzungsaufnahme der Hauptmaßnahme (Ende). Die Leistungszeit der Mängelbeseitigung, Restabwicklung und Abrechnung der Maßnahme, Erstellung/Übergabe einer vollständigen Dokumentation der erbrachten Planungsleistungen (inkl. Abnahme der Planungsleistungen) sowie die Leistungszeit der kompletten Lph. 9 können zum derzeitigen Zeitpunkt noch nicht exakt angegeben werden, sind daher im genannten Zeitraum nicht enthalten und müssen hinsichtlich der tatsächlichen Laufzeit des Vertrages noch dazugerechnet werden. Je Bewerber ist nur ein Teilnahmeantrag, je Bieter nur ein Angebot zulässig. Mehrfachbewerbungen bzw. -angebote führen zum Ausschluss vom Verfahren. Als Mehrfachbewerbungen/-angebote gelten auch mehrere Bewerbungen/Angebote von Einzelpersonen innerhalb verschiedener Bietergemeinschaften. Bewerber bzw. Bieter übermitteln ihre Teilnahmeanträge bzw. Angebote in Textform nach § 126b des Bürgerlichen Gesetzbuchs ausschließlich mithilfe elektronischer Mittel gemäß § 10 VgV über die genannte Vergabeplattform. Der Bewerber/Bieter trägt das Risiko der fristgerechten Übermittlung seines Teilnahmeantrags/Angebots. Zusätzliche bzw. ergänzende Angebotsunterlagen werden nicht berücksichtigt. Die Vergabeunterlagen stehen auf der in dieser Bekanntmachung genannten Vergabeplattform zum Download zur Verfügung. Fragen und Anmerkungen zu den Vergabeunterlagen sind über die Kommunikationsebene der in dieser Bekanntmachung genannten Vergabeplattform zu richten. Verbindliche Stellungnahmen werden als Erläuterungen, Konkretisierungen oder Änderungen zu den Vergabeunterlagen auf der Vergabeplattform bis 6 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist veröffentlicht. Die Bewerber sind verpflichtet, sich bis 6 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist auf der in dieser Bekanntmachung genannten Vergabeplattform/Homepage zu informieren, ob sich Erläuterungen, Konkretisierungen oder Änderungen in den Vergabeunterlagen ergeben haben. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sich die Notwendigkeit ergeben kann, die Angebotsfrist auch noch innerhalb dieser 6 Kalendertage zu verschieben. In einem solchen Fall wird unverzüglich ebenfalls auf der in dieser Bekanntmachung genannten Vergabeplattform informiert. Bei Bietergemeinschaften sind neben der Eigenerklärung auch die weiteren geforderten Erklärungen und Nachweise von jedem Mitglied gesondert zu erbringen. Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Erklärungen und Nachweise gemäß § 56 Abs. 2 VgV nachzufordern. Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberanzahl nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zugrunde gelegten Kriterien zu hoch, behält sich der Auftraggeber vor, die Auswahl unter den verbleibenden Bewerbern gemäß § 75 Abs. 6 VgV durch Los zu treffen.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Objektive Kriterien für die Überprüfung der Eignung der Bewerber
Beschreibung: Die Eignung der Bewerber im Hinblick auf die Berufsausübung wird zunächst unter Bezugnahme auf § 44 VgV auf Basis der folgenden Kriterien geprüft, bewertet bzw. beurteilt: 1.) Nachweis über die Berechtigung des vorgesehenen Entwurfsverfassers, die Berufsbezeichnung Ingenieur zu tragen oder in Deutschland entsprechend tätig zu werden, liegt vor. 2.) Basisinformation zum Unternehmen des Bewerbers (Name, Sitz, Gründungsjahr, Kontaktdaten) bzw. - soweit zutreffend - zu den an der Bewerbergemeinschaft beteiligten Unternehmen (Name, Sitz, Gründungsjahr, Kontaktdaten, Leistungsanteil) 3.) Eigenerklärung (soweit zutreffend) der Bewerbergemeinschaftsmitglieder zur gesamtschuldnerischen Haftung und Benennung desjenigen, der die Bewerbergemeinschaft vertritt. Nachweis der Vertretungsmacht auf Anforderung. 4.) Erklärung zu wirtschaftlichen Verknüpfungen mit anderen Unternehmen 5.) Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 GWB 6.) Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 GWB 7.) Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz, § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz, § 98c Abs. 1 Aufenthaltsgesetz, § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz und § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz 8.) Für ausländische Unternehmen in Bezug auf die vorstehenden Punkte 5.) bis 7.): Erklärung, dass keine Ausschlussgründe vorliegen, die nach den Rechtsvorschriften des jeweiligen Landes mit den vorgenannten gesetzlichen Anforderungen vergleichbar sind. 9.) Erklärung zum Russlandbezug des Bieters / die Bietergemeinschaft sowie von Unterauftragnehmern, Lieferanten oder eignungsverleihenden Unternehmen. 10.) Erklärung über eine eventuelle Weitergabe von Auftragsteilen an andere Unternehmen (§ 46 Abs. 3 Nr. 10 VgV). Will sich der Bewerber bei der Erfüllung des Auftrages der Leistungen anderer Unternehmen bedienen, so hat er die Weitergabe von Auftragsteilen verpflichtend anzugeben. Eine Benennung der Nachunternehmer erfolgt im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs unter Verweis auf § 36 Abs. 1. S. 1 VgV freiwillig. Eine entsprechende Verpflichtungserklärung ist auf Anforderung nachzureichen. 11.) Beabsichtigt der Bewerber im Hinblick auf die Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch zu nehmen (Eignungsleihe gemäß § 47 VgV), so hat er diese zu benennen und für sie mit der Bewerbung einen eigenen Bewerbungsbogen abzugeben. Der Bewerber muss mit der Bewerbung nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vorlegt. Nimmt der Bewerber im Rahmen einer Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese Unternehmen in dem Umfang, in dem ihre Kapazitäten in Anspruch genommen werden, gemeinsam für die Auftragsdurchführung haften. Eine entsprechende Haftungserklärung ist auf Anforderung nachzureichen. Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen.
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Objektive Kriterien für die Überprüfung der Eignung der Bewerber
Beschreibung: Die Eignung der Bewerber im Hinblick auf die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit wird zunächst unter Bezugnahme auf § 45 VgV auf Basis der folgenden Kriterien geprüft, bewertet bzw. beurteilt: Eigenerklärung zu einer Berufshaftpflichtversicherungsdeckung in Höhe von 1,5 Mio. EUR für Personenschäden und 1,0 Mio. EUR für sonstige Schäden im Fall der Zuschlagserteilung. Die Versicherung muss für die gesamte Vertragszeit unterhalten werden. Die Vorlage des Versicherungsnachweises nach Aufforderung ist zwingende Voraussetzung für die Zuschlagserteilung. Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen.
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Objektive Kriterien für die Überprüfung der Eignung der Bewerber
Beschreibung: Die Eignung der Bewerber im Hinblick auf die technische und berufliche Leistungsfähigkeit wird zunächst unter Bezugnahme auf § 46 VgV auf Basis der folgenden Kriterien geprüft, bewertet bzw. beurteilt: Eignungsprüfung gemäß § 46 Abs. 3 Satz 1 VgV: Anhand einer Liste der wesentlichen in den letzten 3 Jahren (2021-2023) erbrachten Leistungen wird die prinzipielle Eignung des Bewerbers geprüft. Bei dieser Liste ist je erbrachter Leistung die Angabe des Rechnungswertes (netto, Kgr. 410+420+430+480, DIN 276), der Leistungszeit sowie der öffentlichen oder privaten Auftraggeber der Dienstleistungen zu machen. Als prinzipiell geeignet werden Bewerber eingestuft, wenn Sie anhand der zu erstellenden Liste nachweisen können, dass aktuelle Erfahrungswerte bei der Erbringung vergleichbar komplexer Maßnahmen vorliegen. Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen.
Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerber (vgl. § 51 Abs. 1 VgV)
Beschreibung: In einem zweiten Wertungsschritt werden zur Begrenzung der Zahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bewerber nach § 51 Abs. 1 VgV folgende objektive Wertungskriterien herangezogen: 1. Erklärung über den durchschnittlichen Gesamtumsatz netto des Bewerbers in den letzten 3 Jahren von 2021 bis 2023 (§ 45 Abs. 1 Nr. 1 VgV) - Wichtung 5 %. Die zu vergebenden Punkte werden wie folgt aufgeteilt: - Jahresmittel >= 250.000 EUR/a (5 Punkte) - Jahresmittel < 250.000 EUR/a und >= 100.000 EUR/a (2,5 Punkte) - Jahresmittel < 100.000 EUR/a (0 Punkte).
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 5
Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerber (vgl. § 51 Abs. 1 VgV)
Beschreibung: In einem zweiten Wertungsschritt werden zur Begrenzung der Zahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bewerber nach § 51 Abs. 1 VgV folgende objektive Wertungskriterien herangezogen: 2. Angabe der Beschäftigten der letzten drei Jahre von 2021 bis 2023 für das gesamte Büro des Bewerbers in Bezug auf technisch ausgerichtete Aufgabenbereiche (in Anlehnung an § 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV) - Wichtung 5 %. Die zu vergebenden Punkte für technische Mitarbeitende (Ingenieure/Architekten, staatlich geprüfte Techniker, Meister u. ä.) werden wie folgt abgestuft: - durchschnittlich >= 5 Technische Mitarbeiter (5 Punkte) - durchschnittlich < 5 und >= 2 Technische Mitarbeiter (2,5 Punkte) - durchschnittlich < 2 Technische Mitarbeiter (0 Punkte).
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 5
Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerber (vgl. § 51 Abs. 1 VgV)
Beschreibung: In einem zweiten Wertungsschritt werden zur Begrenzung der Zahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bewerber nach § 51 Abs. 1 VgV folgende objektive Wertungskriterien herangezogen: 3. Darstellung von maximal 3 Referenzprojekten aus den letzten 5 Jahren von 2019 bis zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Teilnahmeanträge gemäß dieser Bekanntmachung, aus der die Erfahrung des Bewerbers bei Projekten mit vergleichbaren Anforderungen hervorgeht. Wichtung 90 %. Referenzprojekte die vor 2019 in Betrieb genommen wurden, werden bei der Wertung nicht berücksichtigt. Für die Maximalpunktzahl sollten folgende Anforderungen durch die Referenzprojekte erfüllt sein: - Bei dem Referenzprojekt handelt es sich um eine Modernisierungs- bzw. (General-)sanierungsmaßnahme. (wenn ja, werden 5 Punkte vergeben; wenn nein, werden 0 Punkte vergeben). - Das Referenzprojekt wurde unter Berücksichtigung öffentlicher Vergabevorschriften abgewickelt. (wenn ja, werden 3 Punkte vergeben; wenn nein, werden 0 Punkte vergeben). - Bei dem Referenzprojekt handelt es sich um eine Versammlungsstätte, die unter Berücksichtigung der Versammlungsstättenverordnung (VStättV) umgesetzt bzw. abgewickelt werden musste. (wenn ja, werden 5 Punkte vergeben; wenn nein, werden 0 Punkte vergeben). - Durch den Bewerber wurden mindestens die Anlagengruppen 1, 2, 3 und 8 (gem. § 53 HOAI) erbracht (Punktezahl auf Basis Interpolation: max. 4 Punkte). - Das Referenzprojekt ist vergleichbarer Größenordnung (Kosten (Kgr. 410+420+430+480) >= 750.000 EUR brutto) (Punktezahl auf Basis Interpolation: max. 5 Punkte). - Durch den Bewerber wurden mindestens die Leistungsphasen 2-8 (gem. § 55 HOAI) erbracht (Punktezahl auf Basis Interpolation: max: 4 Punkte). - Derzeitiger Projektstand des Referenzprojekts ist mindestens Leistungsphase 8 oder das Projekt ist abgeschlossen. (wenn ja, werden 4 Punkte vergeben; wenn nein, werden 0 Punkte vergeben). Es können 30 Punkte je Referenzprojekt erreicht werden. Die maximal zu erreichende Punktzahl im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs sind 100 Punkte (max. 5 Punkte für Gesamtumsatz + max. 5 Punkte für Mitarbeiterzahl + 3 x max. 30 Punkte für Referenzprojekte). Die teilweise Erfüllung der vorgenannten Kriterien führt nicht zum Ausschluss, sondern zu einer entsprechend geringeren Bewertung. Eine Übersicht ist der "Vergabeunterlagen C - Kriterienkatalog" zu entnehmen.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 90
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens:
Mindestzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 3
Höchstzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 5
Der Erwerber behält sich das Recht vor, den Auftrag aufgrund der ursprünglichen Angebote ohne weitere Verhandlungen zu vergeben
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Personelle Besetzung
Beschreibung: Details zur Bewertung dieses Zuschlagskriteriums sind den Teilnahme-/Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 35
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Fachtechnische Lösungsansätze
Beschreibung: Details zur Bewertung dieses Zuschlagskriteriums sind den Teilnahme-/Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 20
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Strukturelle Herangehensweise an das Projekt/Projektanalyse
Beschreibung: Details zur Bewertung dieses Zuschlagskriteriums sind den Teilnahme-/Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 20
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Gesamteindruck Konzept
Beschreibung: Details zur Bewertung dieses Zuschlagskriteriums sind den Teilnahme-/Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 5
Kriterium:
Art: Kosten
Bezeichnung: Honorarangebot
Beschreibung: Details zur Bewertung dieses Zuschlagskriteriums sind den Teilnahme-/Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 20
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 17/12/2024 09:00:00 (UTC+1)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 60 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Erklärungen und Nachweise gemäß § 56 Abs. 2 VgV nachzufordern.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Informationen über die Überprüfungsfristen: - Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). - Bieter bzw. Bewerber können die Unwirksamkeit eines Vertragsschlusses feststellen lassen, wenn der öffentliche Auftraggeber gegen die Informations- und Wartepflicht aus § 134 GWB verstoßen hat oder der Auftrag rechtswidrig ohne vorherige Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben wurde. Wurde der Bewerber/Bieter ohne Vorabinformation direkt durch den öffentlichen Auftraggeber informiert oder die Auftragsvergabe im EU-Amtsblatt bekanntgemacht, muss er einen Nachprüfungsantrag innerhalb von 30 Tagen einlegen, selbst bei unterbliebener Information jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss (§ 135 Abs. 2, Abs. 1 GWB). Neben den vorgenannten Rechtsbehelfsfristen sind folgende Rügefristen zu beachten: - Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB). - Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 und 3 GWB).
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Rheinland
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Stadt Euskirchen - Zentrales Immobilienmanagement
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Stadt Euskirchen - Zentrales Immobilienmanagement
Registrierungsnummer: DE122395343
Postanschrift: Im Schilderfeldchen 29
Stadt: Euskirchen
Postleitzahl: 53879
Land, Gliederung (NUTS): Euskirchen (DEA28)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Zentrale Vergabestelle
Telefon: +49 225114-512
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Rheinland
Registrierungsnummer: DE 812110859
Postanschrift: Zeughausstraße 2 - 20
Stadt: Köln
Postleitzahl: 50667
Land, Gliederung (NUTS): Köln, Kreisfreie Stadt (DEA23)
Land: Deutschland
Telefon: +49 2211473-045
Fax: +49 2211472-889
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 06ffd2a7-4fcc-4015-8933-01a1d425765a - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 15/11/2024 08:00:12 (UTC+1)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2.
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 702875-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 224/2024
Datum der Veröffentlichung: 18/11/2024