1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Rhein-Neckar-Verkehr GmbH
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Generalplanung Betriebshof Bergheimer Straße, Heidelberg Auftragserweiterung
Beschreibung: Im Zuge der Generalplanung wird die Planung der Großküchentechnik sowie Planungsleistungen für den Abbruch von Bestandsbauwerken an den bestehenden Auftragnehmer vergeben.
Kennung des Verfahrens: 1305c452-69fd-42bc-bd6b-6f8f049c3fd8
Interne Kennung: 027-22-EK7 - Nachtrag 4+5
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Heidelberg, Stadtkreis (DE125)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Der Auftraggeber kommt mit dieser Bekanntmachung seiner Bekanntmachungspflicht gemäß § 132, Absatz 5 GWB nach.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU
sektvo - § 132, Absatz 2 Nr. 2 GWB
5. Los
5.1.
Los: LOT-0000
Titel: Generalplanung Betriebshof Bergheimer Straße, Heidelberg Auftragserweiterung
Beschreibung: Im Zuge der Generalplanung wird die Planung der Großküchentechnik sowie Planungsleistungen für den Abbruch von Bestandsbauwerken an den bestehenden Auftragnehmer vergeben.
Interne Kennung: 027-22-EK7 - Nachtrag 4+5
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Heidelberg, Stadtkreis (DE125)
Land: Deutschland
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Zusätzliche Informationen: Der Auftraggeber kommt mit dieser Bekanntmachung seiner Bekanntmachungspflicht gemäß § 132, Absatz 5 GWB nach.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Informationen über die Überprüfungsfristen: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein, nach § 160 GWB; (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht; (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. 2 Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Nach § 135 GWB: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1) gegen § 134 verstoßen hat oder 2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union; (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn: 1) der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2) der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Unionveröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3) der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Baden-Württemberg
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Rhein-Neckar-Verkehr GmbH
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
6. Ergebnisse
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0000
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: PLANUNGXGRUPPE Architekten Generalplaner PartmbB
Angebot:
Kennung des Angebots: Nachtrag 4+5
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0000
Wert der Ausschreibung: 62 349,41 EUR
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: Nachtrag 4+5
Datum der Auswahl des Gewinners: 16/07/2024
Datum des Vertragsabschlusses: 13/11/2024
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: PLANUNGXGRUPPE Architekten Generalplaner PartmbB
Angebot:
Kennung des Angebots: Nachtrag 4+5
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0000
Wert der Ausschreibung: 62 349,41 EUR
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: Nachtrag 4+5
Datum der Auswahl des Gewinners: 16/07/2024
Datum des Vertragsabschlusses: 13/11/2024
7. Änderung
7.1.
Änderung
Kennzeichnung der vorherigen Vertragsvergabebekanntmachung: 72716-2022
Identifikator des geänderten Vertrags: CON-0000
Grund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Beschreibung: Im Zuge der Generalplanung zum Betriebshof Bergheimer Straße in Heidelberg ergeben sich zusätzliche Anforderungen. Der Auftraggeber kann gemäß § 132 Absatz 2 Nr. 2 GWB Aufträge ohne Durchführung eines neuen Vergabeverfahrens durchführen, wenn ein Wechsel des Auftragnehmers aus wirtschaftlichen oder technischen Gründen und mit erheblichen Schwierigkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten verbunden wäre. Dies ist hier der Fall, der ursprüngliche Auftraggeber kann auf seine bisherige Planung und detailtiefe aufbauen und dadurch die zusätzlich geforderten Anforderungen an die Planung wirtschaftlich günstiger und auch deutlich schneller umsetzen, was dem Auftraggeber erhebliche Kosten einspart. Die Planung der Großküchentechnik stellt in der DIN 276 eine Nutzungsspezifische Anlage dar, die gesondert auszuweisen sowie abzurechnen ist. Daher müssen die planerischen Leistungen separat ausgewiesen und beauftragt werden. Da die Planungxgruppe bereits mit der Technischen Ausrüstung beauftragt ist, stellt dies eine gesonderte Planungsleistung dar. Um eine integrale Leistung zu erhalten und Streitigkeiten über Gewährleistungsansprüche zu vermeiden, ist eine Beauftragung der Planungxgruppe unumgänglich. Für den koordinierten Rückbau (Abbruch) der Bestandsgebäude ist ein Abbruchkonzept zu erstellen. Um dieses Abbruchkonzept erstellen zu können, müssen die tragwerkstechnischen Eigenschaften dieser Gebäude ermittelt und bewertet werden. Hierbei werden die einzelnen Gebäude im Hinblick auf ihre Tragkonstruktion beschrieben bzw. auf Besonderheiten hingewiesen. Ziel ist eine Beschreibung, welche als Grundlage für die funktionale Ausschreibung für den Abbruch herangezogen werden kann. Da der Generalplaner bereits mit den Tragwerksplanung beauftragt ist und für das zu erstellende Bauablaufkonzept Annahmen für den koordinierten Rückbau treffen muss, ist die Erstellung der Beschreibung von großer Bedeutung für den weiteren Planungsprozess. Zusätzlich müssen aufgrund des koordinierten Abbruchs Sicherungsmaßnahmen untersucht und ermittelt werden, um den Bauablauf grundsätzlich sicherzustellen. Die Sicherungsmaßnahmen sehen u.a. Verbauten vor, welche tragwerkstechnisch zu untersuchen und planen sind. Diese stehen unmittelbar mit der Neubauplanung in Verbindung, da hier ebenso Verbauten zu planen sind und diese Synergien in einer gemeinsamen Planung hervorbringen. Um eine integrale Leistung zu erhalten und Streitigkeiten über Gewährleistungsansprüche zu vermeiden, ist eine Beauftragung der Planungxgruppe unumgänglich.
7.1.1.
Änderung
Beschreibung der Änderungen: Planung der Großküchentechnik sowie ein Abbruchkonzept für den koordinierten Rückbau der Bestandsgebäude.
8. Organisationen
8.1.
ORG-0000
Offizielle Bezeichnung: Rhein-Neckar-Verkehr GmbH
Registrierungsnummer: DE213122348
Postanschrift: Möhlstraße 27
Stadt: Mannheim
Postleitzahl: 68165
Land, Gliederung (NUTS): Mannheim, Stadtkreis (DE126)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Vergabestelle
Telefon: +496214651730
Fax: +496214653111
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: PLANUNGXGRUPPE Architekten Generalplaner PartmbB
Registrierungsnummer: DE114526957
Stadt: Stuttgart
Postleitzahl: 70174
Land, Gliederung (NUTS): Stuttgart, Stadtkreis (DE111)
Land: Deutschland
Telefon: +49 711 447 083-0
Rollen dieser Organisation:
Bieter
Gewinner dieser Lose: LOT-0000
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg
Registrierungsnummer: 08-A9866-40
Stadt: Karlsruhe
Postleitzahl: 76247
Land, Gliederung (NUTS): Karlsruhe, Stadtkreis (DE122)
Land: Deutschland
Telefon: +497219268730
Fax: +497219263985
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 6c227869-eccc-4ea4-822a-8f5dd892584e - 01
Formulartyp: Auftragsänderung
Art der Bekanntmachung: Bekanntmachung der Auftragsänderungen
Unterart der Bekanntmachung: 39
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 14/11/2024 00:00:00 (UTC+1)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2.
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 696344-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 223/2024
Datum der Veröffentlichung: 15/11/2024