2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71240000 Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Rhein-Sieg-Kreis (DEA2C)
Land: Deutschland
2.1.6.
Ausschlussgründe
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Eigenerklärung zum Nichtvorliegen des Ausschlussgrundes nach § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB (Bildung krimineller Vereinigungen)
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: Eigenerklärung zum Nichtvorliegen des Ausschlussgrundes nach § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB (Bildung terroristischer Vereinigungen)
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Eigenerklärung zum Nichtvorliegen des Ausschlussgrundes nach § 123 Abs. 1 Nr. 3 GWB (Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung)
Betrugsbekämpfung: Eigenerklärung zum Nichtvorliegen des Ausschlussgrundes nach § 123 Abs. 1 Nr. 4 sowie Nr. 5 GWB (Betrug oder Subventionsbetrug)
Korruption: Eigenerklärung zum Nichtvorliegen des Ausschlussgrundes nach § 123 Abs. 1 Nr. 6 sowie Nr. 7 sowie Nr. 8 sowie Nr. 9 GWB (Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung)
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Eigenerklärung zum Nichtvorliegen des Ausschlussgrundes nach § 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung)
Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge: Eigenerklärung zum Nichtvorliegen des Ausschlussgrundes nach § 123 Abs. 4 S. 1 Nr. 1 GWB (Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben)
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Eigenerklärung zum Nichtvorliegen des Ausschlussgrundes nach § 123 Abs. 4 S. 1 Nr. 1 GWB (Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen)
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Eigenerklärung zum Nichtvorliegen des Ausschlussgrundes nach § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB (Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen)
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Eigenerklärung zum Nichtvorliegen des Ausschlussgrundes nach § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB (Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen)
Konkurs: Eigenerklärung zum Nichtvorliegen des Ausschlussgrundes nach § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB (Insolvenz)
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit: Eigenerklärung zum Nichtvorliegen des Ausschlussgrundes nach § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB (Schwere Verfehlung)
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Eigenerklärung zum Nichtvorliegen des Ausschlussgrundes nach § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB (Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren)
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Eigenerklärung zum Nichtvorliegen des Ausschlussgrundes nach § 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB (Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen)
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Eigenerklärung zum Nichtvorliegen des Ausschlussgrundes nach § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB (Einstellung der beruflichen Tätigkeit)
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Eigenerklärung zum Nichtvorliegen des Ausschlussgrundes nach § 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB (Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung)
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Eigenerklärung zum Nichtvorliegen des Ausschlussgrundes nach § 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB (Interessenkonflikt)
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Eigenerklärung zum Nichtvorliegen des Ausschlussgrundes nach § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB (Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags)
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.: Eigenerklärung zum Nichtvorliegen des Ausschlussgrundes nach § 124 Abs. 1 Nr. 8 GWB (Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens)
Rein innerstaatliche Ausschlussgründe: Eigenerklärung zum Nichtvorliegen des Ausschlussgrundes nach § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes, § 19 des Mindestlohngesetzes, § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes und § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes vom 16. Juli 2021 (BGBl. I S. 2959) (Rein nationale Ausschlussgründe)
Zahlungsunfähigkeit: Eigenerklärung zum Nichtvorliegen des Ausschlussgrundes nach§ 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB (Zahlungsunfähigkeit)