Deutschland – Multimediaausrüstung – Vergabe von Lieferleistungen für die digitale Ausstattung verschiedener Schulen des Erzbistums Köln

685043-2024 - Ergebnis
Deutschland – Multimediaausrüstung – Vergabe von Lieferleistungen für die digitale Ausstattung verschiedener Schulen des Erzbistums Köln
OJ S 219/2024 11/11/2024
Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Lieferungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle BezeichnungErzbistum Köln Erzbischöfliches Generalvikariat Marzellenstraße 32 50668 Köln
Rechtsform des Erwerbers: Organisation, die einen durch einen öffentlichen Auftraggeber subventionierten Auftrag vergibt
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Freizeit, Sport, Kultur und Religion
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
TitelVergabe von Lieferleistungen für die digitale Ausstattung verschiedener Schulen des Erzbistums Köln
BeschreibungDas Erzbistum Köln (nachfolgend auch „Auftraggeberin“ genannt) schreibt vorliegend Lieferleistungen und damit zusammenhängende Leistungen für die im Rahmen der Digitalisierung notwendig werdenden Aktualisierungen des Bestandes ihrer Schulen europaweit aus. In diesem Zusammenhang wird die Lieferung von 116 interaktiven Displays (Los 1) und 12 Monitoren (TV-Geräte) (Los 2) ausgeschrieben. Ziel des Erzbistum Köln ist es, die Schul-IT-Gerätestruktur weiter auszubauen, die die Basis für die bestehenden und zukünftigen Anforderungen an IT-Ausstattung und IT-Lösungen der Schulen bildet. Die IT-Systeme der von der Vergabe betroffenen Schulen des Erzbistums Köln werden von zentralen Administratoren verwaltet, die sich ggs. auch vertreten müssen. Dies ist in effizienter Form nur möglich, wenn die IT-Systemlandschaft hochgradig vereinheitlicht ist. Es ist dem Auftraggeber besonders wichtig, dass die interaktiven Displays die Vorgaben der Datenschutzgrundverordnung und darüber hinaus die Vorgaben des kirchlichen Datenschutzes (KDG) einhalten können. In diesem Zusammenhang muss eine Einstellung und zentrale Verwaltung im MDM möglich sein, sodass auf dem Display gespeicherte Daten und in Apps beim Herunterfahren gelöscht werden. Die Vorgaben des kirchlichen Datenschutzes können Sie unter dem folgenden Link abrufen: https://www.kdsa-nord.de/Download/Hamburg/201712_KDG.pdf. Das Panelmanagement muss die Nutzung von Relution als Bestandteil von LogoDIDACT gewährleisten. Die Beschaffung erfolgt auf Grundlage der Verwaltungsvereinbarung vom 17.05.2019 zwischen Bund und Länder (auch bekannt als „DigitalPakt Schule 2019 bis 2024“). Der Bund hat sich in dieser zur Bereitstellung von 5 Mrd. EUR an die Länder verpflichtet, um die Digitalisierung in den Schulen umzusetzen. Die konkrete Verteilung von Mitteln erfolgt auf Grundlage der einzelnen Länderprogramme. Für NRW wurde dies in der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Digitalisierung der Schulen in Nordrhein-Westfalen für Maßnahmen an Schulen und in Regionen vom 11.09.2019 umgesetzt (auch bekannt als „DigitalPakt NRW“). Das Erzbistum Köln hat im Rahmen des DigitalPakt NRW Fördermittel für die in seiner Trägerschaft stehenden Schulen beantragt und bereits verschiedene Projekte umgesetzt. Im Zuge der bald auslaufenden Förderung werden die hier gegenständigen Leistungen ausgeschrieben. Für das Los 1 ist die Lieferung und Montage von 101 interaktiven Displays mit Flügeln und 15 interaktiven Displays ohne Flügel für die Standorte Ursulinen-Realschule Köln, Marienberg-Gymnasium Neuss, Berufskolleg Neuss, Ursulinen-Gymnasium Köln, Tagesschule Dönberg Wuppertal, Sankt Adelheid-Gymnasium Bonn und Papst-Johannes XXIII.-Gesamtschule Stommeln Pulheim vorgesehen. Die Displays müssen darüber hinaus die im Leistungsverzeichnis (Anlage 11) aufgeführten Spezifikationen im Zusammenhang mit Zubehör, Bewegungssysteme usw. erfüllen. Daneben sollen auch die insgesamt 101 Altgeräte durch den Auftragnehmer entsorgt werden. Für das Los 2 ist die Lieferung und Montage von 9 Monitoren mit 86 Zoll und 3 Monitoren mit 75 Zoll für die Standorte Ursulinen-Realschule Bornheim-Hersel, Suitbertus-Gymnasium Düsseldorf, Sankt Adelheid-Gymnasium Bonn und St. Ursula-Gymnasium Brühl vorgesehen. Weitere Einzelheiten können dem beigefügten Leistungsverzeichnis (Anlage 11) entnommen werden. Die hier ausgeschriebenen Leistungen betreffen die Lose 1 und 2. ACHTUNG: Damit eine Förderung über den oben dargestellten Rahmen möglich ist, ist es für den Auftraggeber von äußerster Wichtigkeit, dass die Lieferung und Montage sowie die Abrechnung aller Displays bis spätestens zum 25.10.2024 erfolgt. Die vorgenannte Frist wird im Rahmen der Besonderen Vertragsbedingungen (Anlage 09) als feste Vertragsfrist vereinbart. Der Auftragnehmer muss diese Fristen im Angebotsschreiben (Anlage 02) an der vorgesehenen Stelle zusichern. Achtung: Fehlt die Zusicherung der Einhaltung der Lieferfristen so wird das Angebot zwingend ausgeschlossen! Der Auftraggeber behält sich bei nicht fristgerechter Lieferung, Montage und Abrechnung vor, vom Vertrag zurückzutreten und/oder Schadensersatz für die entgangene Förderung zu verlangen. Der Auftragnehmer muss vor Lieferung der interaktiven Displays und Monitore in einem Vor-Ort-Termin in den verschiedenen Schuldstandorten die Montagepositionen mit dem Auftraggeber abstimmen. Die Verpackung der angelieferten Geräte ist kostenfrei durch den Lieferanten zu entsorgen. Das Angebot muss auch eine 5-jährige Herstellergarantie für die interaktiven Displays umfassen, die die optional auf 8 Jahre verlängert werden kann. Für die Monitore (TV-Geräte) muss eine 3-jährige Herstellergarantie gewährleistet werden. Sollten dem Auftraggeber ihm nicht geläufige interaktive Displays angeboten werden, so muss für diese Fälle optional ein Schulungsangebot für die Lehrkräfte gemäß den Bedingungen im Leistungsverzeichnis (Anlage 11) angeboten werden. Darüber hinaus muss die Garantie Vor-Ort-Service durch DiBt-zertifizierte Techniker oder einen vergleichbar ausgebildeten Techniker und eine Service-Hotline beinhalten. Siehe für die Einzelheiten insgesamt die vertraglichen Regelungen in den Besonderen Vertragsbedingungen (BVB) (Anlage 09).
Kennung des Verfahrensbfdd9e67-8a78-45a3-8f28-6fcb74867f98
Interne Kennung2024-EBK-01
VerfahrensartOffenes Verfahren
2.1.1.
Zweck
Art des AuftragsLieferungen
Haupteinstufung (cpv): 32322000 Multimediaausrüstung
Zusätzliche Einstufung (cpv): 51610000 Installation von Computern und Datenverarbeitungsanlagen
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS)Köln, Kreisfreie Stadt (DEA23)
LandDeutschland
Zusätzliche InformationenDie Leistungen müssen an den unterschiedlichen Schulstanorten erbracht werden: Standorte für Los 1: Ursulinen-Realschule Köln, Marienberg-Gymnasium Neuss, Berufskolleg Neuss, Ursulinen-Gymnasium Köln, Tagesschule Dönberg Wuppertal, Sankt Adelheid-Gymnasium Bonn und Papst-Johannes XXIII.-Gesamtschule Stommeln Pulheim Standorte für Los 2: Ursulinen-Realschule Bornheim-Hersel, Suitbertus-Gymnasium Düsseldorf, Sankt Adelheid-Gymnasium Bonn und St. Ursula-Gymnasium Brühl
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
5. Los
5.1.
LosLOT-0001
Titel: Lieferleistungen
Beschreibung: Für das Los 1 ist die Lieferung und Montage von 101 interaktiven Displays mit Flügeln und 15 interaktiven Displays ohne Flügel für die Standorte Ursulinen-Realschule Köln, Marienberg-Gymnasium Neuss, Berufskolleg Neuss, Ursulinen-Gymnasium Köln, Tagesschule Dönberg Wuppertal, Sankt Adelheid-Gymnasium Bonn und Papst-Johannes XXIII.-Gesamtschule Stommeln Pulheim vorgesehen. Die Displays müssen darüber hinaus die im Leistungsverzeichnis (Anlage 11) aufgeführten Spezifikationen im Zusammenhang mit Zubehör, Bewegungssysteme usw. erfüllen. Daneben sollen auch die insgesamt 101 Altgeräte durch den Auftragnehmer entsorgt werden. ACHTUNG: Damit eine Förderung über den oben dargestellten Rahmen möglich ist, ist es für den Auftraggeber von äußerster Wichtigkeit, dass die Lieferung und Montage sowie die Abrechnung aller Displays bis spätestens zum 25.10.2024 erfolgt. Die vorgenannte Frist wird im Rahmen der Besonderen Vertragsbedingungen (Anlage 09) als feste Vertragsfrist vereinbart. Der Auftragnehmer muss diese Fristen im Angebotsschreiben (Anlage 02) an der vorgesehenen Stelle zusichern. Achtung: Fehlt die Zusicherung der Einhaltung der Lieferfristen so wird das Angebot zwingend ausgeschlossen! Der Auftraggeber behält sich bei nicht fristgerechter Lieferung, Montage und Abrechnung vor, vom Vertrag zurückzutreten und/oder Schadensersatz für die entgangene Förderung zu verlangen.
Interne Kennung: Los 1 interaktive Displays
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 32322000 Multimediaausrüstung
Zusätzliche Einstufung (cpv): 51610000 Installation von Computern und Datenverarbeitungsanlagen
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Köln, Kreisfreie Stadt (DEA23)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Die Leistung für Los 1 muss an verschiedenen Standorten erbracht werden: Ursulinen-Realschule Köln, Marienberg-Gymnasium Neuss, Berufskolleg Neuss, Ursulinen-Gymnasium Köln, Tagesschule Dönberg Wuppertal, Sankt Adelheid-Gymnasium Bonn und Papst-Johannes XXIII.-Gesamtschule Stommeln Pulheim
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Beschreibung: Der Zuschlag wird allein auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Die Bewertung erfolgt allein anhand des günstigsten, angebotenen Preises für die Lieferung, Montage und Entsorgung je Los. Dementsprechend ist für die Zuschlagserteilung nicht die Gesamtsumme aus den Losen 1 und 2 ausschlaggebend, sondern angebotene Preis je Los. Bietet ein Bieter für beide Lose den jeweils günstigsten Preis an, so erhält er den Zuschlag für beide Lose.
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Vergabestelle führt das hiesige Ausschreibungsverfahren freiwillig – ohne Anerkenntnis einer Rechtspflicht – durch. Das Erzbistum Köln ist kein öffentlicher Auftraggeber i.S.d. § 99 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und unterfällt dem europäischen Vergaberecht auch nicht aufgrund von Vorgaben des Fördermittelgebers. Die Vergabestelle weist auf diesen Umstand explizit hin, ein Bieter kann sich ggf. nicht darauf berufen, dass die Vergabestelle durch Einleitung des freiwilligen Verfahrens vorgegeben habe, einen öffentlichen Auftrag zu vergeben. Bieter haben daher keinen An-spruch auf Einhaltung von Vergabebestimmungen, die für öffentliche Auftraggeber gelten, sofern sich aus Gesetz oder Verordnung nichts anderes ergibt. Aus demselben Grunde wäre eine Nachprüfung des hiesigen Verfahrens unstatthaft, obwohl die Vergabestelle vorliegend eine Ausschreibung durchführt. Aufgrund dieses Hinweises wären sämtliche Kosten, die ggf. durch Einleitung eines dem-gemäß unstatthaften Verfahrens entstehen könnten, durch den Bieter zu tragen. Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Ein Nachprüfungsantrag wäre statthaftes Rechtsmittel, wenn - was nicht der Fall ist - das Kartellvergaberecht einschlägig wäre. Ein solcher ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüberdem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach § 134 Absatz 1 GWB geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktionnein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Rheinland c/o Bezirksregierung Köln 50606 Köln
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltErzbistum Köln Erzbischöfliches Generalvikariat Marzellenstraße 32 50668 Köln
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstelltErzbistum Köln Erzbischöfliches Generalvikariat Marzellenstraße 32 50668 Köln
Organisation, aus deren Mitteln der Auftrag bezahlt wirdErzbistum Köln Erzbischöfliches Generalvikariat Marzellenstraße 32 50668 Köln
Organisation, die die Zahlung ausführtErzbistum Köln Erzbischöfliches Generalvikariat Marzellenstraße 32 50668 Köln
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
LosLOT-0002
Titel: Lieferleistung
Beschreibung: Für das Los 2 ist die Lieferung und Montage von 9 Monitoren mit 86 Zoll und 3 Monitoren mit 75 Zoll für die Standorte Ursulinen-Realschule Bornheim-Hersel, Suitbertus-Gymnasium Düsseldorf, Sankt Adelheid-Gymnasium Bonn und St. Ursula-Gymnasium Brühl vorgesehen. ACHTUNG: Damit eine Förderung über den oben dargestellten Rahmen möglich ist, ist es für den Auftraggeber von äußerster Wichtigkeit, dass die Lieferung und Montage sowie die Abrechnung aller Displays bis spätestens zum 25.10.2024 erfolgt. Die vorgenannte Frist wird im Rahmen der Besonderen Vertragsbedingungen (Anlage 09) als feste Vertragsfrist vereinbart. Der Auftragnehmer muss diese Fristen im Angebotsschreiben (Anlage 02) an der vorgesehenen Stelle zusichern. Achtung: Fehlt die Zusicherung der Einhaltung der Lieferfristen so wird das Angebot zwingend ausgeschlossen! Der Auftraggeber behält sich bei nicht fristgerechter Lieferung, Montage und Abrechnung vor, vom Vertrag zurückzutreten und/oder Schadensersatz für die entgangene Förderung zu verlangen.
Interne Kennung: Los 2 Monitore (TV-Geräte)
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 32322000 Multimediaausrüstung
Zusätzliche Einstufung (cpv): 51610000 Installation von Computern und Datenverarbeitungsanlagen
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Köln, Kreisfreie Stadt (DEA23)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Die Leistung für Los 2 muss an unterschiedlichen Standorten erbracht werden: Ursulinen-Realschule Bornheim-Hersel, Suitbertus-Gymnasium Düsseldorf, Sankt Adelheid-Gymnasium Bonn und St. Ursula-Gymnasium Brühl vorgesehen.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Beschreibung: Der Zuschlag wird allein auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Die Bewertung erfolgt allein anhand des günstigsten, angebotenen Preises für die Lieferung, Montage und Entsorgung je Los. Dementsprechend ist für die Zuschlagserteilung nicht die Gesamtsumme aus den Losen 1 und 2 ausschlaggebend, sondern angebotene Preis je Los. Bietet ein Bieter für beide Lose den jeweils günstigsten Preis an, so erhält er den Zuschlag für beide Lose.
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Vergabestelle führt das hiesige Ausschreibungsverfahren freiwillig – ohne Anerkenntnis einer Rechtspflicht – durch. Das Erzbistum Köln ist kein öffentlicher Auftraggeber i.S.d. § 99 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und unterfällt dem europäischen Vergaberecht auch nicht aufgrund von Vorgaben des Fördermittelgebers. Die Vergabestelle weist auf diesen Umstand explizit hin, ein Bieter kann sich ggf. nicht darauf berufen, dass die Vergabestelle durch Einleitung des freiwilligen Verfahrens vorgegeben habe, einen öffentlichen Auftrag zu vergeben. Bieter haben daher keinen An-spruch auf Einhaltung von Vergabebestimmungen, die für öffentliche Auftraggeber gelten, sofern sich aus Gesetz oder Verordnung nichts anderes ergibt. Aus demselben Grunde wäre eine Nachprüfung des hiesigen Verfahrens unstatthaft, obwohl die Vergabestelle vorliegend eine Ausschreibung durchführt. Aufgrund dieses Hinweises wären sämtliche Kosten, die ggf. durch Einleitung eines dem-gemäß unstatthaften Verfahrens entstehen könnten, durch den Bieter zu tragen. Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Ein Nachprüfungsantrag wäre statthaftes Rechtsmittel, wenn - was nicht der Fall ist - das Kartellvergaberecht einschlägig wäre. Ein solcher ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüberdem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach § 134 Absatz 1 GWB geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktionnein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Rheinland c/o Bezirksregierung Köln 50606 Köln
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltErzbistum Köln Erzbischöfliches Generalvikariat Marzellenstraße 32 50668 Köln
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstelltErzbistum Köln Erzbischöfliches Generalvikariat Marzellenstraße 32 50668 Köln
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstelltVergabekammer Rheinland c/o Bezirksregierung Köln 50606 Köln
Organisation, aus deren Mitteln der Auftrag bezahlt wirdErzbistum Köln Erzbischöfliches Generalvikariat Marzellenstraße 32 50668 Köln
Organisation, die die Zahlung ausführtErzbistum Köln Erzbischöfliches Generalvikariat Marzellenstraße 32 50668 Köln
Organisation, die den Auftrag unterzeichnetErzbistum Köln Erzbischöfliches Generalvikariat Marzellenstraße 32 50668 Köln
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
6. Ergebnisse
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0001
Status der PreisträgerauswahlEs wurde kein Wettbewerbsgewinner ermittelt, und der Wettbewerb ist abgeschlossen.
Grund, warum kein Gewinner ausgewählt wurde: Sonstiges
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Teilnahmeanträge
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0002
Status der PreisträgerauswahlEs wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner
Offizielle BezeichnungVS Vereinigte Spezialmöbelfabriken GmbH & Co. KG
Angebot
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0002
Wert der Ausschreibung23 419,20 EUR
Das Angebot wurde in die Rangfolge eingeordnetja
Rang in der Liste der Gewinner1
Konzession – Wert
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variantenein
Informationen zum Auftrag
TitelErzbistum Köln: Lieferung und Montage von interaktiven Displays und von Monitoren für verschiedene Schulstandorte und Entsorgung der Altgeräte
Datum der Auswahl des Gewinners20/09/2024
Datum des Vertragsabschlusses01/10/2024
Organisation, die den Auftrag unterzeichnetErzbistum Köln Erzbischöfliches Generalvikariat Marzellenstraße 32 50668 Köln
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge2
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Erzbistum Köln Erzbischöfliches Generalvikariat Marzellenstraße 32 50668 Köln
Registrierungsnummer: DE 122 777 469
Postanschrift: Marzellenstr. 32  
Stadt: Köln
Postleitzahl: 50668
Land, Gliederung (NUTS): Köln, Kreisfreie Stadt (DEA23)
Land: Deutschland
Telefon: 022116421280
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet
Organisation, aus deren Mitteln der Auftrag bezahlt wird
Organisation, die die Zahlung ausführt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Rheinland c/o Bezirksregierung Köln 50606 Köln
Registrierungsnummer: 05315-03002-81
Stadt: Köln
Postleitzahl: 50606
Land, Gliederung (NUTS): Köln, Kreisfreie Stadt (DEA23)
Land: Deutschland
Telefon: 02211473045
Fax: 02211472889
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: VS Vereinigte Spezialmöbelfabriken GmbH & Co. KG
Größe des WirtschaftsteilnehmersMittleres Unternehmen
Registrierungsnummer: DE146587381
Postanschrift: Hochhäuser Str. 8  
Stadt: Tauberbischofsheim
Postleitzahl: 97941
Land, Gliederung (NUTS): Main-Tauber-Kreis (DE11B)
Land: Deutschland
E-Mail: vs@vs-moebel.de
Telefon: 0499341880
Internetadresse: https://www.vs.de/de/
Rollen dieser Organisation
Bieter
Gewinner dieser LoseLOT-0002
8.1.
ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 44c91fa6-63f7-42be-9447-92f8bd4f24f6 - 01
Formulartyp: Ergebnis
Art der Bekanntmachung: Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung29
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 07/11/2024 10:45:50 (UTC+1)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2.
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 685043-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 219/2024
Datum der Veröffentlichung: 11/11/2024

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Much
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Netphen
Nettersheim
Nettetal
Neuenkirchen (Kreis Steinfurt)
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Neukirchen-Vluyn
Neunkirchen
Neunkirchen-Seelscheid
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Nideggen
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Niederkrüchten
Niederzier
Nieheim
Nordkirchen
Nordwalde
Nörvenich
Nottuln
Nümbrecht
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Oer Erkenschwick
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Übach-Palenberg
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Velen
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Viersen
Vlotho
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Wadersloh
Waldbröl
Waltrop
Warburg
Warendorf
Warstein
Wassenberg
Weeze
Wegberg
Weilerswist
Welver
Wenden
Werdohl
Werl
Wermelskirchen
Werne
Werther (Westf.)
Wesel
Wesseling
Westerkappeln
Westheim
Wetter (Ruhr)
Wettringen
Wickede (Ruhr)
Wiehl
Willich
Wilnsdorf
Windeck
Winterberg
Wipperfürth
Witten
Wülfrath
Wuppertal
Würselen
Xanten
Zülpich