1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Landratsamt Esslingen - Amt für Kreisimmobilien und Hochbau
Rechtsform des Erwerbers: Von einer lokalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Landkreis Esslingen - Europaweite Vergabe von Installation, Wartung und Betrieb von Ladeinfrastruktur inkl. Abrechnungsmanagement (Charge Point Operator)
Beschreibung: Der Landkreis Esslingen beabsichtigt die gesamthafte Vergabe von Installation, Wartung und Betrieb von Ladeinfrastruktur inkl. Abrechnungsmanagement im Rahmen eines europaweiten Verhandlungsverfahrens mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb.
Kennung des Verfahrens: 7480f48d-6d3c-46f1-b401-06a22c666d87
Interne Kennung: 2024/2385
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren mit vorheriger Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb/Verhandlungsverfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 63712400 Betrieb von Parkplätzen und Parkhäusern
Zusätzliche Einstufung (cpv): 50000000 Reparatur- und Wartungsdienste
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Esslingen (DE113)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Bekanntmachungs-ID: CXP4YMZ5Y35 (1) Es wird darauf hingewiesen, dass das am 1.7.2013 in Kraft getretene Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG) sowie das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz) Anwendung finden. Die sich hieraus ergebenden Verpflichtungen, insbesondere auch bei dem Einsatz von Nach- und Verleihunternehmen, sind daher zu beachten; (2) Die Teilnahmeformulare sind unter der für den Abruf der Unterlagen angegebenen Internetadresse abrufbar. Ebenfalls dort abrufbar ist ein Bewerbermemorandum. In diesen Teilnahmeunterlagen sind wesentliche Teile der ausgeschriebenen Leistung sowie der Verfahrensvorgaben bereits dargestellt. Unter dieser Internetadresse werden auch Antworten auf Bewerberfragen sowie aktualisierte oder weitere Informationen und Unterlagen zu dem Verfahren zur Verfügung gestellt. Interessenten an dem Verfahren müssen sicherstellen, dass sie regelmäßig und insbesondere unmittelbar vor Abgabe ihres Teilnahmeantrags sowie vor Ablauf der Teilnahmefrist prüfen, ob seitens der Vergabestelle zusätzliche Informationen oder Unterlagen zur Verfügung gestellt wurden, welche für die Abgabe des Teilnahmeantrags zu beachten sind.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.6.
Ausschlussgründe
Rein innerstaatliche Ausschlussgründe: Vorzulegende Nachweise, Erklärungen und Dokumente: Mit dem Teilnahmeantrag sind folgende Unterlagen in Bezug auf Ausschlussgründe einzureichen: (1) Eigenerklärung, dass die Ausschlussgründe des § 123 GWB nicht vorliegen, (2) Eigenerklärung über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 GWB, (3) Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLoG), (4) Eigenerklärung zu Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014
5. Los
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Landkreis Esslingen - Europaweite Vergabe von Installation, Wartung und Betrieb von Ladeinfrastruktur inkl. Abrechnungsmanagement (Charge Point Operator)
Beschreibung: Der Landkreis Esslingen errichtet derzeit ein neues Verwaltungsgebäude (Pulverwiesen 11, 73728 Esslingen am Neckar). Sowohl für den Verwaltungsneubau als auch für das angrenzende Bestandsgebäude des Landratsamts soll eine Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge errichtet werden. Diese sollen für - eigene Dienstfahrzeuge der Verwaltung, - Mitarbeiter des Landkreises Esslingen sowie - für öffentliches Laden von Elektrofahrzeugen durch Dritte genutzt werden können. Der Landkreis Esslingen hat sich entschieden, neben der Lieferung und Installation auch Wartung und Betrieb der Ladeinfrastruktur inkl. Abrechnungsmanagement gesamthaft an einen privaten Dritten, einen sogenannten Charge Point Operator (kurz: CPO), zu vergeben. Folgende Leistungen sind insbesondere durch den CPO zu erbringen: - Lieferung und Installation: o Lieferung, Installation, Inbetriebnahme und Ersteinrichtung der Ladestationen im Neubau und Bestandsgebäude o Errichtung der erforderlichen Netzinfrastruktur, d.h. Verlegung der erforderlichen Strom- und Datenleitungen im Bestandsgebäude (im Neubau bereits auftraggeberseitig erfolgt) o Bezahlterminal nach der Verordnung über den Aufbau der Infrastruktur für alternative Kraftstoffe (AFIR) o Beschilderung (u.a. Wandbeschilderung, Beschriftung Ladestation) o Bereitstellen NFC-Karten und NFC-Tags - Betrieb und Wartung inkl. Abrechnungsmanagement: o Betrieb Ladestationen o Abrechnungsmanagement o Service-Hotline o Wartung und Instandhaltung der Lade- und Bezahlinfrastruktur o Entstörung- und Instandsetzung der Lade- und Bezahlinfrastruktur Dies vorausgeschickt, beabsichtigt der Landkreis Esslingen nun die gesamthafte Vergabe von Installation, Wartung und Betrieb von Ladeinfrastruktur inkl. Abrechnungsmanagement im Rahmen eines europaweiten Verhandlungsverfahrens mit vor-geschaltetem Teilnahmewettbewerb. Die Leistungen sollen für einen Zeitraum von 60 Monaten (5 Jahre) vergeben werden. Die zu erbringenden vorgeschalteten baulichen und technischen Maßnahmen sind voraussichtlich ab 1. Juni 2025 zu beginnen, sodass der vollständige, schlüsselfertige, technisch uneingeschränkte und funktionsfähige Ladeinfrastrukturbetrieb am 1. September 2025 beginnt (Grundlaufzeit). Es besteht eine Verlängerungsoption um weitere 60 Monate (5 Jahre). Gegenstand der Maßnahme ist die gesamthafte Vergabe von Installation, Wartung und Betrieb von Ladeinfrastruktur inkl. Abrechnungsmanagement für voraussichtlich 60 Ladestationen / Zahlungsterminals. Die interessierten Bewerber haben folgende Besonderheit zu berücksichtigen: - Der Betrieb der Ladestationen für die Dienstfahrzeuge des Landratsamts muss zwingend über den vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Strom (u.a. Photovoltaikanlage auf dem Dach des Neubaus) erfolgen. Zudem erfolgt die Vergütung des Dienstleisters nicht durch den Nutzer, sondern durch den Auftraggeber selbst. ? Die zu betreibenden Ladestationen für die übrigen Nutzer (Mitarbeiter des Landratsamts, Dritte) werden gegenüber diesen abgerechnet. In dieser Konstellation stellt der CPO seinen eigenen Strom zur Verfügung. Nähere Informationen werden den Bietern zur Verfügung gestellt, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden.
Interne Kennung: 2024/2385
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 63712400 Betrieb von Parkplätzen und Parkhäusern
Zusätzliche Einstufung (cpv): 50000000 Reparatur- und Wartungsdienste
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Esslingen (DE113)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 5 Jahre
5.1.4.
Verlängerung
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Die Leistungen sollen für einen Zeitraum von 60 Monaten (5 Jahre) vergeben werden. Die zu erbringenden vorgeschalteten baulichen und technischen Maßnahmen sind voraussichtlich ab 1. Juni 2025 zu beginnen, sodass der vollständige, schlüsselfertige, technisch uneingeschränkte und funktionsfähige Ladeinfrastrukturbetrieb am 1. September 2025 beginnt (Grundlaufzeit). Es besteht eine Verlängerungsoption um weitere 60 Monate (5 Jahre).
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Sonstiges
Beschreibung: Die Eignung ist für jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft gesondert nachzuweisen. Soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt wird, sind daher alle Eignungsnachweise von jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft vorzulegen. Ein Bewerber kann sich zum Nachweis seiner Eignung auf andere Unternehmen stützen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden Verbindungen (Eignungsleihe). Diese Möglichkeit besteht unabhängig von der Rechtsnatur der zwischen dem Bewerber und den anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen. In diesem Fall ist der Vergabestelle nachzuweisen, dass dem Bewerber die erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens vorgelegt wird. Die Unternehmen, auf die sich ein Bewerber zum Nachweis seiner Eignung stützt, müssen die Eignung hinsichtlich derjenigen Eignungskriterien erfüllen, zu deren Nachweis sich der Bewerber auf die Eignung des Unternehmens stützt. Zudem sind für dieses Unternehmen die Erklärungen über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach § 123, 124 GWB vorzulegen. Sofern ein Bewerber zum Nachweis seiner Eignung die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nimmt (Eignungsleihe), ist der Vergabestelle nachzuweisen, dass dem Bewerber die erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens vorgelegt wird. Vorstehende Ausführungen gelten für die Nachweise "Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit" und "Technische und berufliche Leistungsfähigkeit" entsprechend.
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: (1) Eigenerklärung über den Jahresumsatz in den vergangenen drei abgeschlossenen Geschäftsjahren einschließlich des Jahresumsatzes mit vergleichbaren Leistungen (Charge Point Operator). (2) Eigenerklärung über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme in Höhe von mind. EUR 1 Mio. für Personen- und Sachschäden sowie EUR 250.000 für Vermögensschäden oder Eigenerklärung, im Auftragsfalle einen entsprechenden Versicherungsvertrag zu schließen. Hinweise der Vergabestelle: Die geforderte Eigenerklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung ist von Bewerbergemein-schaften nur einmal vorzulegen. Mit dem Teilnahmeantrag ist neben dieser Eigenerklärung noch keine Erklärung einer Versicherungsgesellschaft vorzulegen.
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Teil 1
Beschreibung: (1) Eigenerklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren ersichtlich sind (2021, 2022, 2023). (2) Angabe von Referenzen: Es gelten folgende Mindestanforderungen: - Eigenerklärung über das Vorliegen von mindestens drei Referenzen über die Erbringung von Leistungen der Installation, Wartung und Betrieb von Ladeinfrastruktur inkl. Abrechnungsmanagement für mindestens 10 Ladepunkte in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren und für einen ununterbrochenen Zeitraum von mindestens einem Jahr (die Leistungserbringung muss zumindest teilweise auch nach dem 31.12.2020 erfolgt sein). Mindestens ein Ladepunkt muss zur Nutzung durch die Öffentlichkeit zugänglich sein. Hinweise: Die geforderte Mindestreferenz ist von Bewerbergemeinschaften nur einmal vorzulegen. Die Erklärungen über die Referenzprojekte müssen jeweils folgende Angaben enthalten: - Bezeichnung des Auftrags, - Auftraggeber (Anschrift, Ansprechpartner, Telefonnummer), - Erbrachte Leistungen (Installation, Wartung und Betrieb von Ladeinfrastruktur inkl. Abrechnungsmanagement), - Anzahl der errichteten Ladepunkte - Anzahl der zur Nutzung durch die Öffentlichkeit zugänglichen Ladepunkte - (Ununterbrochener) Zeitraum der Leistungserbringung, - Kurze Projektbeschreibung in Wort und Bild (fakultativ) Die Vorlage von mehr als insgesamt drei Mindestreferenzen ist nicht erwünscht.
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Teil 2
Beschreibung: (3) Auswahl der Bewerber: Die Bewertung der Teilnahmeanträge und somit die Auswahl der Bewerber, die zur Abgabe eines ersten Angebots aufgefordert werden, erfolgt in einem dreistufigen Verfahren. Stufe 1: Zunächst wird geprüft, ob die Teilnahmeanträge den formalen Anforderungen genügen. Unvollständige Teilnahmeanträge, die trotz ggf. erfolgter Nachforderung von Unterlagen weiterhin unvollständig bleiben, können nicht berücksichtigt werden. Stufe 2: Anschließend wird beurteilt, ob der Bewerber nach den vorgelegten Angaben und Nach-weisen grundsätzlich geeignet erscheint, die verfahrensgegenständlichen Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen. Stufe 3: Schließlich wird für den Fall, dass mehr als drei grundsätzlich geeignete Unternehmen sich beworben haben, unter den Bewerbern anhand der Referenzen gem. der Bekanntmachung beurteilt, wer unter den als grundsätzlich geeignet eingestuften Bewerbern im Vergleich zu den Mitbewerbern mit Blick auf die zu erbringende Leistung besonders geeignet erscheint und daher am weiteren Verfahren beteiligt werden soll. Damit eine vorgelegte Referenz im Rahmen der Auswahlentscheidung berücksichtigt werden kann, müssen kumulativ folgende Voraussetzungen vorliegen: 1. Die Referenz muss in der Referenztabelle im Teilnahmeformular (vgl. Seite 25 ff.) als priorisiert gekennzeichnet werden. Erfolgt, auch nach ggf. erfolgter Nachforderung, keine Priorisierung durch den Bewerber, so wird die Vergabestelle die Referenzen priorisieren und entsprechend in die Wertung einbeziehen. 2. Die als priorisiert gekennzeichnete Referenz muss die Mindestanforderungen an die Referenz erfüllen. Für den bewerberübergreifenden Vergleich sind nachfolgende Kriterien bei den priorisierten Referenzen maßgeblich: Mindestreferenz - Bewertet wird bei dieser Referenzleistung die Anzahl der zur Nutzung durch die Öffentlichkeit zugänglichen Ladepunkte für die Öffentlichkeit nach folgender Maßgabe: 3 bis 5 Ladepunkte: 1 Punkt 6 bis 10 Ladepunkte: 2 Punkte >10 Ladepunkte: 3 Punkte - Bewertet wird bei dieser Referenzleistung die Anzahl der errichteten Ladepunkte nach folgender Maßgabe: 15 bis 25 Ladepunkte: 1 Punkt 26 bis 50 Ladepunkte: 2 Punkte >50 Ladepunkte: 3 Punkte Für den Fall, dass nach der vorstehend beschriebenen Vorgehensweise durch Punktegleichstand die vorgesehene Anzahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bieter über-schritten wird, entscheidet das Los.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Gewichtung (Punkte, genau): 18
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens:
Mindestzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 3
Höchstzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 3
Der Erwerber behält sich das Recht vor, den Auftrag aufgrund der ursprünglichen Angebote ohne weitere Verhandlungen zu vergeben
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis - Einmalige Investitionskosten (Lieferung und Installation)
Beschreibung: Die für die Angebotsphase ausgewählten Bieter erhalten nähere Informationen zu den Zuschlagskriterien und möglichen Unterkriterien. Die Vergabestelle behält sich eine geringfügige Modifikation der Zuschlagskriterien vor.
Gewichtung (Punkte, genau): 40
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis - Monatliche Kosten (Betrieb und Wartung inkl. Abrechnungsmanagement)
Beschreibung: Die für die Angebotsphase ausgewählten Bieter erhalten nähere Informationen zu den Zuschlagskriterien und möglichen Unterkriterien. Die Vergabestelle behält sich eine geringfügige Modifikation der Zuschlagskriterien vor.
Gewichtung (Punkte, genau): 20
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Konzept zur gelieferten Ladeinfrastruktur sowie zum Betrieb inkl. Abrechnungsmanagement
Beschreibung: Die für die Angebotsphase ausgewählten Bieter erhalten nähere Informationen zu den Zuschlagskriterien und möglichen Unterkriterien. Die Vergabestelle behält sich eine geringfügige Modifikation der Zuschlagskriterien vor.
Gewichtung (Punkte, genau): 40
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 28/11/2024 00:00:00 (UTC+1)
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 09/12/2024 12:00:00 (UTC+1)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle behält sich vor, von den Bewerbern die Nachreichung, Vervollständigung und/oder Korrektur von Unterlagen im Rahmen des vergaberechtlich Zulässigen zu verlangen. Werden Unterlagen nicht fristgemäß nachgereicht, vervollständigt oder korrigiert, wird der Teilnahmeantrag ausgeschlossen. Ein Anspruch auf Nachforderung besteht nicht.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Für Bewerbergemeinschaften gilt: Es gibt keine Vorgabe hinsichtlich der Rechtsform. Erforderlich ist die Einreichung einer von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft unterzeichneten Erklärung folgenden Inhalts: (1) plausible Darstellung der Aufgabenteilung innerhalb der Bewerbergemeinschaft, (2) Benennung des bevollmächtigten Vertreters der Bewerbergemeinschaft, (3) Erklärung, dass dieser Vertreter die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft während des gesamten Verfahrens rechtsverbindlich vertritt, (4) Erklärung, dass der bevollmächtigte Vertreter berechtigt ist, mit uneingeschränkter Wirkung für jedes Mitglied Zahlungen anzunehmen, (5) Erklärung, dass alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft im Vergabeverfahren sowie im Auftragsfall gesamtschuldnerisch haften.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Informationen über die Überprüfungsfristen: Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landratsamt Esslingen - Amt für Kreisimmobilien und Hochbau
Beschaffungsdienstleister: Menold Bezler Rechtsanwälte Steuerberater Wirtschaftsprüfer Partnerschaft mbB
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Landratsamt Esslingen - Amt für Kreisimmobilien und Hochbau
Registrierungsnummer: 0711390244331
Stadt: Plochingen
Postleitzahl: 73207
Land, Gliederung (NUTS): Esslingen (DE113)
Land: Deutschland
Telefon: 0711390244331
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Menold Bezler Rechtsanwälte Steuerberater Wirtschaftsprüfer Partnerschaft mbB
Registrierungsnummer: PR 155 (Registergericht Stuttgart)
Postanschrift: Stresemannstr. 79
Stadt: Stuttgart
Postleitzahl: 70191
Land, Gliederung (NUTS): Stuttgart, Stadtkreis (DE111)
Land: Deutschland
Kontaktperson: RA Dr. Karsten Kayser | RA Dr. Florian Krumenaker LL.M.
Telefon: 0711 8604000
Rollen dieser Organisation:
Beschaffungsdienstleister
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Registrierungsnummer: 08-A9866-40
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Stadt: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land, Gliederung (NUTS): Karlsruhe, Stadtkreis (DE122)
Land: Deutschland
Telefon: +49 721926-8730
Fax: +49 721926-3985
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: d63fb7c4-3993-4905-b319-d298260dfbb3 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 08/11/2024 12:03:58 (UTC+1)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2.
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 686074-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 219/2024
Datum der Veröffentlichung: 11/11/2024