5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 38511100 Rasterelektronenmikroskope
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Im Neuenheimer Feld 307
Stadt: Heidelberg
Postleitzahl: 69120
Land, Gliederung (NUTS): Heidelberg, Stadtkreis (DE125)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Andere Laufzeit: Unbekannt
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123 und 124 GWB
Beschreibung: Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123 und 124 GWB: Ich erkläre/wir erklären, dass ich/wir keine der zwingenden Ausschlussgründe nach § 123 GWB erfülle(n): ja / nein; Falls "nein" ausgewählt wurde: Nachweis der Selbstreinigung nach § 125 GWB erforderlich. Ich erkläre/wir erklären, dass ich/wir keine der fakultativen Ausschlussgründe nach § 124 GWB erfülle(n): ja / nein; Falls "nein" ausgewählt wurde: Nachweis der Selbstreinigung nach § 125 GWB erforderlich. Ich erkläre/wir erklären, dass ich/wir nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften, der zu einem noch bestehenden, nicht tilgungsreifen Eintrag im Gewerbezentralregister geführt hat (z.B. Verstoß nach § 21 Mindestlohngesetz oder § 21 Arbeitnehmerentsendegesetz), mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von wenigstens 2.500 EUR belegt worden bin/sind: ja / nein; Falls "nein" ausgewählt wurde: Nachweis der Selbstreinigung nach § 125 GWB erforderlich. Ich /wir führen folgende Nachweise der Selbstreinigung gemäß § 125 GWB an: Tatbestand nach GWB / Nachweis der Selbstreinigung nach § 125 GWB (Erläuterungen ggf. auf separater Anlage) Bei Bietergemeinschaften: Die Erklärung ist von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft separat abzugeben.
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Eigenerklärung bzgl. Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022/576
Beschreibung: Eigenerklärung (von allen Bewerbern / Bietern / allen Mitgliedern von Bewerber- bzw. Bietergemeinschaften) Die nachfolgende Erklärung gebe/n ich/wir verbindlich ab (ggf. zugleich in Vertretung für die lt. Teilnahmeantrag / Angebot Vertretenen auch für diese): 1. Der / die Bewerber / Bieter gehört / gehören nicht zu den in Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, genannten Personen oder Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen, a) durch die russische Staatsangehörigkeit des Bewerbers/Bieters oder die Niederlassung des Bewerbers/Bieters in Russland, b) durch die Beteiligung einer natürlichen Person oder eines Unternehmens, auf die eines der Kriterien nach Buchstabe a zutrifft, am Bewerber/Bieter über das Halten von Anteilen im Umfang von mehr als 50%, c) durch das Handeln der Bewerber/Bieter im Namen oder auf Anweisung von Personen oder Unternehmen, auf die die Kriterien der Buchstaben a und/oder b zutrifft. 2. Die am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, gehören ebenfalls nicht zu dem in der Vorschrift genannten Personenkreis mit einem Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift. 3. Es wird bestätigt und sichergestellt, dass auch während der Vertragslaufzeit keine als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen eingesetzt werden, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt. Bei Bietergemeinschaften: Die Erklärung ist von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft separat abzugeben.
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Verpflichtungserklärung zum Mindestentgelt
Beschreibung: Verpflichtungserklärung zum Mindestentgelt: Ich erkläre/Wir erklären, dass meinen/unseren Beschäftigten (mit Ausnahme der Auszubildenden) bei der Ausführung der Leistung ein Entgelt bezahlt wird, das mindestens den Vorgaben des Mindestlohngesetzes (MiLoG) und der gemäß § 1 Abs. 2 S. 2 MiLoG erlassenen Rechtsverordnung entspricht oder mein/unser Unternehmen in einem anderen Mitgliedstaat der EU ansässig ist und die Leistung ausschließlich im EU-Ausland mit dort tätigen Beschäftigten ausgeführt wird. - ich mir/wir uns von einem von mir/uns beauftragten Nachunternehmen oder beauftragten Verleihunternehmen eine Verpflichtungserklärung im vorstehenden Sinne ebenso abgeben lasse/lassen wie für alle weiteren Nachunternehmen und Verleihunternehmen der Nachunternehmen und Verleihunternehmen und diese dann dem öffentlichen Auftraggeber vorlege(n); oder von einem von mir/uns beauftragen Nachunternehmen eine schriftliche Versicherung geben lasse/lassen, dass dieses den Auftrag ausschließlich im Ausland mit dort tätigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ausführt und diese Versicherung dem öffentlichen Auftraggeber vorlege(n); - ich mich verpflichte/wir uns verpflichten sicherzustellen, dass die Nachunternehmen und Verleihunternehmen die Verpflichtungen nach den §§ 3 und 4 LTMG erfüllen, wenn sie nicht in einem anderen Mitgliedstaat ansässig sind und den Auftrag ausschließlich im Ausland mit dort tätigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ausführen. Ich bin mir/Wir sind uns bewusst, dass - mein/unser Unternehmen sowie die von mir/uns beauftragten Nachunternehmen und Verleihunternehmen verpflichtet sind, dem öffentlichen Auftraggeber die Einhaltung der Verpflichtung aus dieser Erklärung auf dessen Verlangen jederzeit nachzuweisen, - mein/unser Unternehmen sowie die von mir/uns beauftragten Nachunternehmen und Verleihunternehmen vollständige und prüffähige Unterlagen im vorstehenden Sinne über die eingesetzten Beschäftigten bereitzuhalten haben, - zur Einhaltung der Verpflichtungen aus dieser Erklärung zwischen dem öffentlichen Auftraggeber und meinem/ unserem Unternehmen eine Vertragsstrafe für jeden schuldhaften Verstoß vereinbart wird, - bei einem nachweislich schuldhaften Verstoß meines/unseres Unternehmens sowie der von mir/uns beauftragten Nachunternehmen und Verleihunternehmen gegen die Verpflichtungen aus dieser Erklärung den Ausschluss meines/unseres Unternehmens und die von mir/uns beauftragten Nachunternehmen und Verleihunternehmen von diesem Vergabeverfahren zur Folge hat, mein/unser Unternehmen oder die von mir/uns beauftragten Nachunternehmen und Verleihunternehmen vom öffentlichen Auftraggeber für die Dauer von bis zu drei Jahren von Vergaben des öffentlichen Auftraggebers ausgeschlossen werden kann/können, der öffentliche Auftraggeber nach Vertragsschluss zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund berechtigt ist und dass ich/wir dem öffentlichen Auftraggeber den durch die Kündigung entstandenen Schaden zu ersetzen habe/haben. Bei Bietergemeinschaften: Die Erklärung ist von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft separat abzugeben.
Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Besichtigungstermin
Beschreibung: Jeder Bieter hat vor Angebotsabgabe einen Begehungstermin im vorgesehenen Raum des Auftraggebers wahrzunehmen, um sich über die Gegebenheiten bzw. die Maße vor Ort zu informieren und auf dessen Eignung zu überprüfen. Der Nachweis einer Begehung ist Voraussetzung für eine Angebotsabgabe. Die Begehungstermine sind für die Kalenderwochen 47/2024 bis 48/2024 angedacht. Die konkreten Begehungstermine sind durch den Bieter mit dem Auftraggeber über die Nachrichtenfunktion im Vergabeportal BW zu vereinbaren. Ein Nachweis der Teilnahme am Begehungstermin in freier Form ist dem Angebot beizulegen. Der selbstanzufertigende Nachweis muss die Namen der Teilnehmer/innen sowie das Datum der Begehung enthalten.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Punktzahl des jeweiligen Bieters = niedrigster Angebotspreis / Angebotspreis des jeweiligen Bieters * maximal zu erreichender Punktzahl Maximal zu erreichende Punktzahl im Zuschlagskriterium "Preis": 60 Punkte
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 60
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Lieferzeit
Beschreibung: 6 Punkte: Bis zu 3 Monate ab Bestellung 4 Punkte: Max. 6 Monate, mindestens jedoch 3 Monate ab Bestellung 2 Punkt: Max. 9 Monate, mindestens jedoch 6 Monate ab Bestellung 0 Punkte: Länger als 9 Monate ab Bestellung
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 6
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Dauer der Installation
Beschreibung: 2 Punkte: Max. 4 Wochen nach Lieferung 1 Punkt: >4 Wochen, jedoch weniger als 8 Wochen 0 Punkte: >8 Wochen
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 2
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Eignung von mindestens einem Detektor für die Aufnahme biologischer Proben
Beschreibung: "8 Punkte: Zumindest einer der angebotenen Detektoren ist in der Lage durchschnittlich kontrastierte biologische Proben mit sehr guten Kontrastverhältnissen, Bildschärfe und schneller Abtastrate (< 2 µs Pixel Dwell Time) aufzunehmen. 4 Punkte: Zumindest einer der angebotenen Detektoren ist in der Lage stark kontrastierte biologische Proben mit hinreichenden Kontrastverhältnissen, Bildschärfe und schneller Abtastrate (< 2 µs Pixel Dwell Time) aufzunehmen. 0 Punkte: Keiner der Detektoren kann stark kontrastierte biologische Proben mit hinreichenden Kontrastverhältnissen, Bildschärfe und schneller Abtastrate (< 2 µs Pixel Dwell Time) aufnehmen."
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 8
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Remote-Zugriff der Nutzer auf die Software
Beschreibung: 2 Punkte: Die Software kann vollständig von außerhalb per Remote-Zugriff kontrolliert werden, wodurch ein Zugriff des Nutzers auf alle wesentlichen Funktionen des Mikroskops ohne dessen Anwesenheit im Mikroskopraum erreicht werden kann. 0 Punkte: Die Software kann von außerhalb nicht kontrolliert werden.
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 2
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Nutzeroberfläche, Nutzerführung, Zugriff auf Hilfetexte.
Beschreibung: 6 Punkte: Vollständig in die Nutzeroberfläche des SEM integrierte Hilfsfunktion/Dokumentation zur Bedienung des Geräts bei verschiedenen Arbeitsvorgängen. Prozess-spezifische Führung für unerfahrene Nutzer (Kontextbezogene Hinweise zu den vorzunehmenden Justagen und Abbildungsparametern werden in der Nutzeroberfläche z.B. durch Bilder, Videos oder Hyperlinks angeboten). Parallel dazu ist auch der direkte und schnelle Zugriff auf alle Funktionen durch erfahrene Nutzer möglich. 3 Punkte: In die Nutzeroberfläche integrierte, digital vorliegende Dokumentation zur Bedienung des SEM. Arbeitsschritte, Parameter und Einstellungen sind beschrieben, der Nutzer muss sich jedoch selbst die notwendigen Informationen heraussuchen und diese korrekt anwenden. 0 Punkte: Hilfestellung oder Dokumentation liegen nicht in digitaler Form vor.
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 6
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Auffangen von Schnitten im SBFSEM Modus
Beschreibung: 2 Punkte: Eine Funktion zum Auffangen/Abfangen abgetragener Schnitte ist am integrierten Ultramikrotom verbaut und verhindert zuverlässig die Kontamination der Probenkammer mit abgetragenen Schnitten. 1 Punkt: Eine Funktion zum Auffangen/Abfangen abgetragener Schnitte ist grundsätzlich vorhanden. 0 Punkte: Eine Funktion zur Aufnahme/Abfangen von Schnitten ist nicht vorhanden.
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 2
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Ein- und Ausbau des Ultramikrotoms
Beschreibung: 6 Punkte: Das zu wechselnde Bauteil kann von einem Mitarbeiter ohne Unterstützung mit einfachen Werkzeugen (Schraubendreher, Sechskantschlüssel, etc.) binnen 15 Minuten ein- oder ausgebaut werden. 3 Punkte: Das zu wechselnde Bauteil kann von einem Mitarbeiter mit einfachen Werkzeugen (Schraubendreher, Sechskantschlüssel, etc.) binnen 30 min ein- oder ausgebaut werden. 0 Punkte: Der Wechsel des Bauteils dauert länger als 30 Minuten oder kann zwei Mitarbeiter erforderlich machen.
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 6
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Automatisierte Aufnahme von Schnittserien
Beschreibung: 8 Punkte: Schnittserien mit bis zu 500 Schnitten können automatisch aufgenommen werden. Der Nachtrag unzureichend aufgenommener Schnitte ist einfach möglich. Die Erfassung und Markierung der Schnitte, die Auswahl der aufzunehmenden Region innerhalb der Schnitte und weitere Vorbereitungen zur eigentlichen automatischen Aufnahme kann in weniger als 1 h vom Nutzer durchgeführt werden. 5 Punkte: Schnittserien mit bis zu 200 Schnitten können automatisch aufgenommen werden. Der Nachtrag unzureichend aufgenommener Schnitte ist einfach möglich. Die Erfassung und Markierung der Schnitte, die Auswahl der aufzunehmenden Region innerhalb der Schnitte und weitere Vorbereitungen zur eigentlichen automatischen Aufnahme benötigen weniger als 1 h. 2 Punkte: Schnittserien mit bis zu 100 Schnitten können automatisch aufgenommen werden. Der Nachtrag schlecht aufgenommener Schnitte ist möglich. Die Erfassung und Markierung der Schnitte, die Auswahl der aufzunehmenden Region innerhalb der Schnitte und weitere Vorbereitungen zur eigentlichen automatischen Aufnahme benötigt weniger als 1 h. 0 Punkte: Keine der oben genannten Bedingungen kann zuverlässig erreicht werden, es ist deutlich mehr als 1 h nötig um die Erfassung und Markierung der Schnitte, die Auswahl der aufzunehmenden Region innerhalb der Schnitte und weitere Vorbereitungen zur eigentlichen automatischen Aufnahme zu bewerkstelligen.
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 8
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 25/11/2024 00:00:00 (UTC+1)
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 09/12/2024 10:00:00 (UTC+1)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 2 Monate
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 09/12/2024 10:00:00 (UTC+1)
Ort: Universitätsklinikum Heidelberg, Berliner Straße 10, 69120 Heidelberg
Zusätzliche Informationen: mind. 2 Vertreter des Auftraggebers, Bieter sind nicht zugelassen
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Alle im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren erlangten Informationen sind vom Bieter vertraulich zu behandeln. Als vertraulich gelten insbesondere alle Unterlagen, die der Bieter über die Vergabeplattform erhält. Die vertraulichen Informationen dürfen ausschließlich für die Zusammenarbeit mit dem Universitätsklinikum Heidelberg im Zuge des Vergabeverfahrens sowie des ggf. erteilten Auftrags verwendet werden.
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Informationen über die Überprüfungsfristen: Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist entsprechend § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Schlichtungsstelle: Vergabekammer Baden-Württemberg
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Baden-Württemberg
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Universitätsklinikum Heidelberg
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