5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 92521100 Museumsausstellungen
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Mannheim
Postleitzahl: 68165
Land, Gliederung (NUTS): Mannheim, Stadtkreis (DE126)
Land: Deutschland
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Eignungskriterien
Beschreibung: Erforderliche Angaben im Hinblick auf die Eignung der Bieter (s. Eigenerklärung zur Eignung): - Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen - Erklärung, dass Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, in den letzten drei Jahren ausgeführt wurden (sollte ein Angebot in die engere Wahl kommen, sind drei Referenzen aus den letzten drei Jahren mit mindestens Angaben zu Ansprechpartner; Art der ausgeführten Leistung; Auftragssumme; Ausführungszeitraum zu benennen) - Erklärung, dass die für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Beschäftigten zur Verfügung stehen (sollte ein Angebot in die engere Wahl kommen, ist die Zahl der in den letzten drei Jahren jahresdurchschnittlich Beschäftigten anzugeben und die für die Leitung vorgesehenen Personen zu benennen) - Eintragung in das Berufsregister des Sitzes oder Wohnsitzes - Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation - Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt - Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung - Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft Auswahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden: Auswertung Fragen- und Kriterienkatalog zu einschlägigen Referenzprojekten (s. Dokument "241031_TOM_Fragen- und Kriterienkatalog.pdf") Die Beantwortung sollte in einem gesonderten Antwortdokument jeweils mit Bezug auf die Fragestellung erfolgen. Zur Beantwortung von Frage Nr. I. des Fragen- und Kriterienkatalogs ist dem Teilnahmeantrag eine tabellarische Übersicht einschlägiger Projekte mit einem Budget über 750 T€ (brutto) der letzten zehn Jahre beizufügen, die folgende Angaben enthält: Benennung von Ausstellungsprojekt, Auftraggeber und jeweiligem Budget. Für die Beantwortung der übrigen Fragen ist dem Teilnahmeantrag eine Vorauswahl von bis zu drei ausführlich beschriebenen als einschlägig erachteten Referenzprojekten (ohne definierte Budgetgrenze, ggf. auch niedriger als 750 T€ (brutto)) der letzten zehn Jahre beizufügen. Die Beantwortung der Fragen Nr. II. – VI. hat dann jeweils am Beispiel eines der vorgenannten Referenzprojekte zu erfolgen. Der textliche Umfang je Antwort wird auf 1-2 DIN A4 Seiten begrenzt (Schriftgröße 10, einfacher Zeilenabstand, Seitenrand links 2,5 cm, rechts, oben und unten jeweils 2,0 cm). Bei Bedarf kann zusätzlich Bildmaterial eingereicht werden. Sollten danach mehrere Bewerber die gleiche Anzahl an Punkten erhalten und wäre durch die Berücksichtigung dieser Bewerber die maximale Zahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bewerber überschritten, so wird die Rangfolge der betreffenden Bewerber untereinander anhand der Addition der Auftragssummen (netto) der aus den letzten drei Jahren (2021-2024) vorgelegten Referenzen bestimmt, so dass sich die Rangfolge dieser Bewerber anhand der Höhe der Gesamtsumme (netto) beginnend bei dem höchsten Ergebnis ergibt.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Gewichtung (Punkte, genau): 5
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens:
Mindestzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 5
Höchstzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 5
Der Erwerber behält sich das Recht vor, den Auftrag aufgrund der ursprünglichen Angebote ohne weitere Verhandlungen zu vergeben
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Transparenz und Nachvollziehbarkeit bei der Preisgestaltung und Abrechnung
Beschreibung: Die Bewertung zu diesem Kriterium ergibt sich aus (1) der Schlüssigkeit, (2) der Struktur sowie (3) dem Grad der notwendigen Detailliertheit des eingereichten Kostenplans, die jeweils zu gleichen Teilen in die Gesamtbewertung des Kriteriums einfließen. Für die Wertung des Kriteriums wird eine Punkteskala von 0 bis 10 Punkten festgelegt. 10 Punkte erhält ein Angebot, wenn die Unterkriterien vollständig erfüllt werden und keine Defizite aufweisen. Der Kostenplan kann uneingeschränkt als Grundlage für die Planung und Realisierung des Projekts herangezogen werden. 7,5 Punkte: wenn die Unterkriterien überwiegend erfüllt werden, aber eine geringe Anzahl kleinerer Defizite aufweisen. Der Kostenplan kann überwiegend als Grundlage für die Planung und Realisierung des Projekts herangezogen werden. 5 Punkte: wenn die Unterkriterien im Wesentlichen erfüllt werden, aber eine Vielzahl kleinerer Defizite aufweisen. Der Kostenplan kann insgesamt als Grundlage für die Planung und Realisierung des Projekts herangezogen werden. 2,5 Punkte: wenn die Unterkriterien teilweise erfüllt werden, aber eine Vielzahl größerer Defizite aufweisen. Der Kostenplan kann gerade noch als Grundlage für die Planung und Realisierung des Projekts herangezogen werden. 0 Punkte: wenn die Unterkriterien nicht oder nur mit erheblichen Defiziten erfüllt werden. Der Kostenplan kann als Grundlage für die Planung und Realisierung des Projekts nicht herangezogen werden.
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 10
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Erfahrung des Projektleiters
Beschreibung: Für die Wertung des Kriteriums wird eine Punkteskala von 0 bis 10 Punkten festgelegt. 10 Punkte erhält ein Angebot, bei dem sehr umfangreiche Projektleitungserfahrung vorliegt (mindestens fünf Projekte). 7,5 Punkte: bei umfangreicher Projektleitungserfahrung (mindestens drei Projekte). 5 Punkte: bei grundlegender Projekterfahrung (mindestens zwei Projekte). 2,5 Punkte: bei geringer Projektleitungserfahrung (mindestens ein Projekt). 0 Punkte: bei keiner Projektleitungserfahrung oder fehlenden Angaben zur Projektleitungserfahrung.
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 10
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Gestaltungskonzept
Beschreibung: De Bewertung zu diesem Kriterium ergibt sich aus den folgenden Unterkriterien, die mit dem jeweils in Klammern angegeben Prozentsatz in die Gesamtbewertung des Kriteriums einfließen: (1) Originalität, Kreativität, Nachvollziehbarkeit und Detailliertheit des Entwurfs für ein gestalterisches Rahmenkonzept für die neue Dauerausstellung des TECHNOSEUM insgesamt, d.h. (a) wie überzeugend sind im Entwurf eine gemeinsame gestalterische Linie der verschiedenen Ausstellungscluster bei gleichzeitiger inhaltlicher Abgrenzung voneinander umgesetzt und (b) wie die Ideen für Gesamtszenographie und raumbildnerischen Zugriff, die einerseits einen einheitlichen Rahmen mit klarem Wiedererkennungswert vorgibt, andererseits aber genügend Raum für die individuelle, den Erfordernissen des jeweiligen Themas und der Exponatlage entsprechende Ausgestaltung des jeweiligen Themenclusters lässt und bietet (1 a-b 30 %). Für die Bewertung wird außerdem herangezogen, ob und in welcher Qualität sich im Entwurf bereits Vorschläge zu einem Farb- und Grafikkonzept, einem Leitssystem, der Textstruktur und Typographie, der Formensprache sowie Ideen für Ausstellungsmöbel (z.B. Vitrinen, Hauben, Medienstationen und/oder Sockel von Experimentierstationen) finden (30 %). Außerdem wird bewertet, ob und in welcher Qualität die folgenden Kriterien erkennbar sind: Orientierung (2) am Besuchserlebnis eines breiten Publikums, z.B. den Kernzielgruppen von Schulklassen und Familien mit Kindern (10 %), (3) an den Belangen von Bildungsprogrammen (v.a. Führungen) in der Raumstruktur (10 %), (4) am Leitbild der Barrierefreiheit bzw. -armut (10 %) sowie (5) am Prinzip der Nachhaltigkeit, z.B. bei der Auswahl von Baumaterialien (10 %). Für die Wertung des Kriteriums wird eine Punkteskala von 0 bis 10 Punkten festgelegt. 10 Punkte erhält ein Angebot, wenn eine äußerst anschaulich dargestellte, sehr detaillierte und ohne Einschränkungen nachvollziehbare Beschreibung vorliegt. Das Konzept geht in vollem Umfang auf die Unterkriterien ein und erfüllt diese vollständig. Das Konzept ist von sehr guter fachlicher Qualität und lässt erwarten, dass mit der vorgeschlagenen Realisierung die Zielsetzung des Auftraggebers [s.o. sowie Leistungsverzeichnis] in vollem Umfang erreicht wird. 7,5 Punkte: Es liegt eine anschaulich dargestellte und detaillierte Beschreibung vor, die lediglich geringe Einschränkungen im Hinblick auf die Nachvollziehbarkeit aufweist. Das Konzept geht nicht in vollem Umfang auf die Unterkriterien ein, erfüllt aber zumindest entscheidende Gesichtspunkte. Das Konzept ist von guter fachlicher Qualität und lässt erwarten, dass mit der vorgeschlagenen Realisierung die Zielsetzung des Auftraggebers [s.o. sowie Leistungsverzeichnis] in allen wesentlichen Punkten erreicht wird. 5 Punkte: Es liegt eine im Wesentlichen anschaulich dargestellte Beschreibung vor, die geringe Einschränkungen im Hinblick auf den Detaillierungsgrad und die Nachvollziehbarkeit aufweist. Das Konzept geht nur teilweise auf die Unterkriterien ein und erfüllt nicht alle entscheidenden Gesichtspunkte. Das Konzept ist von durchschnittlicher fachlicher Qualität und lässt erwarten, dass mit der vorgeschlagenen Realisierung die Zielsetzung des Auftraggebers [s.o. sowie Leistungsverzeichnis] überwiegend erreicht wird. 2,5 Punkte: Es liegt eine nur teilweise anschaulich dargestellte und wenig detaillierte Beschreibung vor, die im Kern noch nachvollziehbar ist. Das Konzept geht in großem Maße nicht oder nur ansatzweise auf die Unterkriterien ein und erfüllt entscheidende Gesichtspunkte nicht oder nur oberflächlich. Das Konzept ist von geringer fachlicher Qualität und lässt erwarten, dass mit der vorgeschlagenen Realisierung die Zielsetzung des Auftraggebers [s.o. sowie Leistungsverzeichnis] nur teilweise erreicht wird. 0 Punkte: Es liegt eine nicht anschaulich dargestellte und skizzenhafte Beschreibung vor, die nicht oder nur ansatzweise nachvollziehbar ist. Das Konzept geht nicht oder nur in Einzelfällen und oberflächlich auf die Unterkriterien ein und erfüllt entscheidende Gesichtspunkte nicht. Das Konzept ist von unzureichender fachlicher Qualität und lässt nicht erwarten, dass mit der vorgeschlagenen Realisierung die Zielsetzung des Auftraggebers [s.o. sowie Leistungsverzeichnis] erreicht wird.
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 60
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Kosten für die Konzeptionierung der Dauerausstellungen
Beschreibung: Für die Angebotswertung wird eine Punkteskala von 0 bis 10 Punkten festgelegt. 10 Punkte erhält ein Angebot mit der niedrigsten Wertungssumme. 0 Punkte erhält ein Angebot mit dem zweifachen der niedrigsten Wertungssumme. Alle Angebote darüber erhalten ebenfalls jeweils 0 Punkte. Die Punktebewertung für die dazwischen liegenden Preise erfolgt über eine lineare Interpolation mit zwei Stellen nach dem Komma.
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 20
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann: Kombination Los 1 und Los 2: Bei der Bestimmung des besten Preis-Leistungs-Verhältnisses werden in einem ersten Schritt qualitative und preisliche Kriterien im Rahmen von Los 1 berücksichtigt. In einem zweiten Schritt wird durch Addition der Wertungspunkte von Los 1 und Los 2 geprüft, wie eine gesamthafte Wertung von Los 1 und Los 2 ausgehen würde. Ergibt diese Wertung, dass die kombinierte Vergabe ein besseres Preis-Leistungs-Verhältnis aufweist, als die Angebote für die betreffenden einzelnen Lose für sich genommen, erfolgt der Zuschlag auf die Kombination von Los 1 und Los 2.
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 28/11/2024 10:00:00 (UTC+1)
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Verfahrensbedingungen:
Voraussichtliches Datum der Absendung der Aufforderungen zur Angebotseinreichung: 12/12/2024
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 06/12/2024 23:59:00 (UTC+1)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Der Auftraggeber wird bestimmte "fehlende Bieterunterlagen" nicht nachfordern, wenn diese mit dem Teilnahmeantrag bzw. mit dem jeweiligen Angebot gefordert worden sind und fehlen. Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende oder unvollständige unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen oder zu vervollständigen oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen (vgl. § 56 Abs. 2 Satz 1 VgV). Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen (§ 56 Abs. 3 VgV).
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) müssen erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt werden. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB). Hilft der Auftraggeber der Rüge nicht ab, so muss ein Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Stelle innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
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