2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 39160000 Schulmöbel
2.1.2.
Erfüllungsort
Postleitzahl: 48341
Land, Gliederung (NUTS): Steinfurt (DEA37)
Land: Deutschland
2.1.6.
Ausschlussgründe
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit: - Verurteilung einer Person wegen einer Straftat nach § 123 Abs. 1 Nr. 1 bis 10 GWB, deren Verhalten nach § 123 Abs. 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist - eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten ist rechtskräftig festgesetzt worden wegen einer Straftat nach § 123 Abs. 1 Nr. 1 bis 10 GWB - gem. § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB im Rahmen der beruflichen Tätigkeit schwere Verfehlungen begangen, die die Integrität des Unternehmens infrage stellen - gem. § 124 Abs. 1 Nr. 8 GWB in Bezug auf die Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten haben
Entrichtung von Steuern: - gem. § 123 Abs. 4 GWB nicht ordnungsgemäß den Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung nachgekommen
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: - gem. § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB bei der Ausführung öffentlicher Aufträge gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: - gem. § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB bei der Ausführung öffentlicher Aufträge gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: - gem. § 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt haben, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken
Konkurs: - gem. § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfah-ren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet wurde, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt wurde, sich das Unternehmen in Liquidation befindet
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: - Gem. Art. 5k Abs. 1 der VO (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung vom 08.04.2022 ist es verboten, öffentliche Aufträge, die in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2014/24/EU fallen, an folgende Personen, Organisationen oder Einrichtungen zu vergeben: a) russische Staatsangehörige oder in Russland niedergelassene natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, b) juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, deren Anteile zu über 50 % unmittelbar oder mittelbar von einer der unter Buchstabe a genannten Organisationen gehalten werden, oder c) natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die im Namen oder auf Anweisung einer der unter Buchstabe a oder b genannten Organisationen handeln, auch solche, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Sinne der Richtlinie 2014/24/EU in Anspruch genommen werden.